Geldhaber 13. Juli · bearbeitet 13. Juli von Geldhaber vor 32 Minuten von Rebentao: Für mich spielt es schon eine Rolle, da ich die Steuer für frühere Jahre machen will und ich wissen muss ab wann ich wo Freistellungsaufträge hatte, damit ich bei der Lohnsteuererklärung die richtigen Daten angeben kann. Die Daten findest Du in den Jahressteuerbescheinigungen. Dort steht auch die Höhe des in Anspruch genommenen (nicht: des erteilten) Freistellungsauftrags. Diese Daten übernimmst Du in Deine Steuererklärungen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Muigi 13. Juli · bearbeitet 13. Juli von Muigi vor 16 Minuten von rotten.demin: Ein Freistellungsauftrag gilt in der Regel immer rückwirkend. Wurden bereits Steuern berechnet und abgeführt, ist es nicht mehr möglich, den FSA rückwirkend zu ändern. Dann muss die Anlage KAP gemacht werden, wenn einem zuviel abgeführte Steuern auf Kapitalerträge wichtig sind Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
rotten.demin 13. Juli · bearbeitet 13. Juli von rotten.demin vor 8 Minuten von Muigi: Wurden bereits Steuern berechnet und abgeführt, ist es nicht mehr möglich, den FSA rückwirkend zu ändern. Dann muss die Anlage KAP gemacht werden, wenn einem zuviel abgeführte Steuern auf Kapitalerträge wichtig sind Ich weiß nicht bei welcher Bank du bist, aber bei der ING ist das möglich. edit: ich meine natürlich eine Änderung im aktuellen Steuerjahr. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Muigi 13. Juli Erstaunlich, bei der ING war ich auch einmal Kunde. Das heißt also, du bekommst bereits abgeführte Steuern auf Kapitalerträge bei der ING zurück überwiesen, wenn du nur laut genug herum meckerst, dass dein Freistellungsauftrag verkehrt eingerichtet war? Abgesehen davon: Die ING wäre im Falle dass obiges möglich ist, für mich sowieso trotzdem keine Option mehr, wegen Smartphone Priorisierung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Belgien 13. Juli vor 28 Minuten von Muigi: Wurden bereits Steuern berechnet und abgeführt, ist es nicht mehr möglich, den FSA rückwirkend zu ändern. Dann muss die Anlage KAP gemacht werden, wenn einem zuviel abgeführte Steuern auf Kapitalerträge wichtig sind Wie schrieb heute doch ein freundlicher User in diesem Thread: „So ein Quatsch. Fake News at its best“. Passt hier auch sehr gut. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Muigi 13. Juli · bearbeitet 13. Juli von Muigi vor 5 Minuten von Belgien: Wie schrieb heute doch ein freundlicher User in diesem Thread: „So ein Quatsch. Fake News at its best“. Passt hier auch sehr gut. Schön langsam kristallisieren sich die seriösen Quellen in diesem Forum hier heraus. Vermutlich kannst den FSA schon noch ändern. Aber maximal bis zu dem Betrag, ab dem Steuern fällig wurden - wenn überhaupt ... vor 9 Minuten von Belgien: Wie schrieb heute doch ein freundlicher User in diesem Thread: „So ein Quatsch. Fake News at its best“. Passt hier auch sehr gut. Mein Beitrag lautet gekürzt und im Wortlaut: "Pauschalisierte fakenews at it's best." Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Lazaros 13. Juli · bearbeitet 13. Juli von Lazaros Gehn ma gleich zum Schmied und nicht zum Schmiedel. https://www.ing.de/hilfe/steuern/freistellungsauftrag/ Fragen und Antworten zum Freistellungsauftrag Hier finden Sie alle Fragen rund um den Freistellungsauftrag. Die Antworten gibts direkt dazu. Zitat Wie sind die Fristen für die Einreichung des Freistellungsauftrags? Reichen Sie uns Ihren Freistellungsauftrag bitte frühzeitig vor Kapitalertragsgutschrift ein. Alle Arbeiten oder Änderungen zum Freistellungsauftrag können wir nur im laufenden Jahr berücksichtigen. Ist das Jahr vorbei, können Sie alle Anliegen dazu nachträglich über die Steuererklärung beim Finanzamt regeln. Die Kapitalertragsteuer wird jeweils zum Ende des Jahres (z.B. Extra-Konto), zum Ende der Laufzeit (z.B. Festgeld) oder jährlich zum Anlagedatum bzw. nach einer Dividendenzahlung berechnet. Ein unterjährig neu beantragter oder erhöhter Freistellungsauftrag kann für bereits realisierte Erträge angewandt werden. Dies kann unter Umständen im Rahmen der nachträglichen Verlustrechnung zu einer Erstattung bereits abgeführter Kapitalertragsteuern führen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee 14. Juli Nochmal Fake-News für @Muigi Zitat Wenn du noch innerhalb des laufenden Jahres deinen Sparerpauschbetrag geltend machen möchtest, kannst du deinen Freistellungsauftrag auch nachträglich für das aktuelle Jahr einrichten. Deine Bank oder dein Broker erstatten dir dann rückwirkend die im laufenden Jahr zu viel gezahlte Steuer zurück. Freistellungsauftrag: Das musst du wissen (damit nicht der Eindruck entsteht, dass das eine ING-Besonderheit ist) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Muigi 14. Juli vor 13 Stunden von odensee: Nochmal Fake-News für @Muigi Freistellungsauftrag: Das musst du wissen (damit nicht der Eindruck entsteht, dass das eine ING-Besonderheit ist) Lieber @odensee deinen Link habe ich geklickt und gelesen. Leider bezieht sich der Text in keiner Weise auf die ING. Hier steht lediglich und pauschal für alle Banken: Zitat im Wortlaut: "Wenn du noch innerhalb des laufenden Jahres deinen Sparerpauschbetrag geltend machen möchtest, kannst du deinen Freistellungsauftrag auch nachträglich für das aktuelle Jahr einrichten. Deine Bank oder dein Broker erstatten dir dann rückwirkend die im laufenden Jahr zu viel gezahlte Steuer zurück." Ich muss mich schon schwer täuschen, und ich würde mich in Grunde und Boden schämen, wenn ich jetzt behaupte und verkehrt liegen würde: Diese Aussage, von diesem Finfluenzer dieser verlinkten Homepage halte ich für verkehrt! Mein Repertoire an Banken und Brokern war immer schon auf unter 5 oder kleiner beschränkt. Aber Rückwirkend bereits abgeführte Steuern konnte ich nirgendwo, auch bei der IngDiBa, nicht zurück fordern. Auch nicht durch nachträgliche Änderung des FSA im laufenden Jahr. Meine Taktik bestand darin, und das ist Jahre her: Den FSA so schnell wie möglich knacken und ausnützen. Und dann einer Bank zuweisen, wo Zinsen/Dividenden zuverlässig fließen, und gut ist. Daher fehlen mir für die letzten Jahre Erfahrungswerte! Aber dieser Heini von Zertifikalschleimflusshomepageinfluenzerhomepagefinanzfluss kennt sich wohl sehr gut aus. Habe immer einen Bogen herum gemacht, und jetzt weis ich auch warum. Meine Informationsquellen sind Stiftung Warentest Finanzen (vorher Finanztest) und Finanztip und ein bisschen auch wertpapier-forum.de Aber immer ein guter Mix davon ... Grüße Muigi Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Lugano 14. Juli Bei der Comdirect bekommst Du sofort nach Einrichtung eines Freistellungsauftrages bereits gezahlte Steuern zurück. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Muigi 14. Juli Am 13.7.2025 um 16:53 von Lazaros: Gehn ma gleich zum Schmied und nicht zum Schmiedel. https://www.ing.de/hilfe/steuern/freistellungsauftrag/ Fragen und Antworten zum Freistellungsauftrag Hier finden Sie alle Fragen rund um den Freistellungsauftrag. Die Antworten gibts direkt dazu. Lazaros, der Konjunktiv ist Dir ein Begriff? "können wir" "können Sie" "kann unter Umständen" Ändern Sie den Freistellungsauftrag, wenn bereits Steuern abgeführt wurden. Sie werden sehen: Das Feld ist ausgegraut. Schniedelwutz, Aus ist Aus, nix geht mehr. Und gleich der Erste Satz in dem Link heisst doch: "Reichen Sie uns Ihren Freistellungsauftrag bitte frühzeitig vor Kapitalertragsgutschrift ein." weiterlesen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee 14. Juli · bearbeitet 14. Juli von odensee vor 24 Minuten von Muigi: Leider bezieht sich der Text in keiner Weise auf die ING. Habe ich auch nicht behauptet. Lies einfach das was @Lazaros von der ING verlinkt hat. vor 24 Minuten von Muigi: Meine Informationsquellen sind Stiftung Warentest Finanzen (vorher Finanztest) und Finanztip Finanztip schreibt: Aber auch ein unter dem Jahr neu beantragter oder erhöhter Freistellungsauftrag kann Dir nachträglich Vorteile bringen. So ist es zum Beispiel im Rahmen der nachträglichen Verlustverrechnung möglich, bereits abgeführte Abgeltungssteuern auf schon realisierte Erträge erstattet zu bekommen. Aber nach deiner Antwort an @Lazaros ist klar: Trolle soll man nicht füttern Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rebentao 14. Juli ich habe jetzt im Posteingang nicht weiter gesucht, aber in meinem Aktenordner eine Handschriftliche Aufzeichnung gefunden in der sogar steht das ich Rückwirkend für Anfang eines bestimmten Jahres den Freistellungsauftrag machen konnte (im Augst) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Muigi 14. Juli vor 4 Minuten von odensee: nachträglichen Verlustverrechnung möglich bin jetzt platt. Is mir Wurst was ihr macht. Du bist echt fix und informiert. Welche Ausgabe war das? Ach Mist, genau, Trolle soll man nicht füttern. Also Ciao. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee 14. Juli vor 3 Minuten von Muigi: Welche Ausgabe war das? Hmm, Finanztip kennt keine "Ausgaben", aber zu finden ist es hier: https://www.finanztip.de/freistellungsauftrag/ So und jetzt geh wieder spielen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Yerg 14. Juli vor 53 Minuten von Muigi: bin jetzt platt. Is mir Wurst was ihr macht. Du bist echt fix und informiert. Welche Ausgabe war das? Ach Mist, genau, Trolle soll man nicht füttern. Also Ciao. Ich habe als Quelle diese Ausgabe gefunden: "Einkommensteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3366, 3862), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 449) geändert worden ist" "Wird dem Kredit-, Finanzdienstleistungs- oder Wertpapierinstitut ein Freistellungsauftrag erteilt, der auch Kapitalerträge im Sinne des Satzes 1 erfasst, oder führt das Institut oder das Wertpapierinstitut einen Verlustausgleich nach § 43a Absatz 3 Satz 2 unter Einbeziehung von Kapitalerträgen im Sinne des Satzes 1 aus, so hat es bis zur Ausstellung der Steuerbescheinigung, längstens bis zum 31. März des auf den Zufluss der Kapitalerträge folgenden Kalenderjahres, die einbehaltene und abgeführte Kapitalertragsteuer auf diese Kapitalerträge zu erstatten; Satz 2 ist entsprechend anzuwenden." (EStG § 44b Abs. 6 Satz 4, Hervorhebung durch mich) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Belgien 15. Juli vor 9 Stunden von Lugano: Bei der Comdirect bekommst Du sofort nach Einrichtung eines Freistellungsauftrages bereits gezahlte Steuern zurück. Etliche Banken machen dies sofort, allerdings sind sie nicht verpflichtet, eine sofortige Rückerstattung vorzunehmen. Die gesetzliche Verpflichtung gibt nur vor, es überhaupt zu tun. Die Bank kann sich auch bis zum Jahresende damit Zeit lassen, eine abschließende Verrechnung von Erträgen, Verkusten, FSA und gezahlten Steuern muss jedoch jede Bank in D durchführen. Vielleicht lernt unser Forenkollege Muigi hieraus nicht nur, wie eine rückwirkende FSA-Erteilung funktioniert, sondern auch, dass pöbelndes Auftreten gegenüber anderen Forenkollegen mit Aussagen wie „So ein Quatsch“ oder „Pauschalisierte fakenews at it‘s best“ (diesmal habe Orthographie und Grammatik dieses Zitats nicht korrigiert) leicht zum Boomerang wird. Da möchte man doch gerne an Dieter Nuhr erinnern: „Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten.“ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
wfdiet 17. Juli · bearbeitet 17. Juli von wfdiet Ing bietet ja auch die Möglichkeit Festzins- oder Aktienanleihen zu kaufen. Die Festzinsanleihen (Neuemissionen) fand ich immer recht attraktiv. Seit fast einem Jahr gibt es allerdings keine Neuemissionen mehr. Hat jemand eine Erklärung dafür ? https://www.ing.de/wertpapiere/neuemissionen/anleihen/ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hquw 17. Juli Du meinst die ING-eigenen Anleihen? Oder konnte man auch andere Anleihen bekommen? Die ING-eigenen Anleihen haben mich jetzt nicht umgehauen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fondsanleger1966 17. Juli Hat schon jemand verstanden, wie die ING es schafft, in ihrem "normalen" Girokonto (also nicht "Future") keine Echtzeitüberweisungen anzubieten, obwohl das inzwischen von der EU vorgeschrieben sein soll? Ich habe mit der Suchfunktion nichts dazu im Forum gefunden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bondholder 17. Juli · bearbeitet 17. Juli von bondholder vor 32 Minuten von Fondsanleger1966: Hat schon jemand verstanden, wie die ING es schafft, in ihrem "normalen" Girokonto (also nicht "Future") keine Echtzeitüberweisungen anzubieten, obwohl das inzwischen von der EU vorgeschrieben sein soll? Eingehende Echtzeitüberweisungen nimmt die ING-DiBa AG an. Bei der DKB funktioniert das ebenfalls. Ausgehende Echtzeitüberweisungen sind für alle Girokonten ab dem 9. Oktober 2025 vorgeschrieben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fondsanleger1966 17. Juli · bearbeitet 17. Juli von Fondsanleger1966 vor 3 Stunden von bondholder: Eingehende Echtzeitüberweisungen nimmt die ING-DiBa AG an. Bei der DKB funktioniert das ebenfalls. Ausgehende Echtzeitüberweisungen sind für alle Girokonten ab dem 9. Oktober 2025 vorgeschrieben. Danke! Die Differenzierung mit den ausgehenden Echtzeitüberweisungen erst ab dem 9.10.25 hat die KI nicht hinbekommen. P.S. Ich habe gerade das neue Girokonto bei der Openbank zum Testen eingerichtet. Dass hat aber nur geklappt, weil die wenigstens die Comdirect Echtzeitüberweisungen auch ausgehend anbietet und ich das Geld zum Testen sofort dort hatte. Mann, ist die ING im Marktvergleich schlecht geworden! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
wfdiet 17. Juli 9 hours ago, hquw said: Du meinst die ING-eigenen Anleihen? Oder konnte man auch andere Anleihen bekommen? Die ING-eigenen Anleihen haben mich jetzt nicht umgehauen. es waren ING-eigene Anleihen und zum damaligen Zeitpunkt mit bis zu 3% Zinsen nicht schlecht. Hat jemande Erfahrungen mti den Aktienanleihen von der DIBA. Habe jetzt die Bediungen einigermaßen verstanden, wenn der Kurs zum Ende der Laufzeit und 86% kriegt man das Geld nur als Aktien zurück. Die Zinssätze um die 10% scheinen erstmal gigantisch, habe jetzt aber im Ordermanager gesehen, dass da noch Kauf- und Verkaufsgebühren abgehen, dann ist die Frage, ob es sich (bei diesem Risiko) noch lohnt. - Was sind Euere Erfahrungen mit diesem Pordukten.? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Geldhaber 17. Juli vor 1 Stunde von wfdiet: habe jetzt aber im Ordermanager gesehen, dass da noch Kauf- und Verkaufsgebühren abgehen, Nicht unbedingt. Keine Verkaufsgebühren, wenn Du bis zur Fälligkeit hältst (und die Anleihe zurückgezahlt wird; solltest Du hingegen Aktien erhalten, dann fallen beim Verkauf der Aktien natürlich Gebühren an). Keine Kaufgebühren, wenn Du Zertifikate (u.a. Aktienanleihen) von bestimmten Emittenten unter bestimmten Bedingungen kaufst, siehe https://www.ing.de/wertpapiere/zertifikate/derivate-handeln/ Außerdem werden immer wieder Aktienanleihen zur Zeichnung beworben, siehe https://www.ing.de/wertpapiere/neuemissionen/zertifikate/ Zitat: Zitat Was kostet mich die Zeichnung einer Aktienanleihe? Keine Gebühren bei Zeichnung & Ausbuchung Es fallen keine Ordergebühren für die Zeichnung an. Die Zuteilung der Zeichnung ist gebührenfrei. Die Ausbuchung, also die automatische Rückgabe bei Fälligkeit, kostet Sie keine Gebühr. Verkäufe während der Laufzeit sind gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis kostenpflichtig. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Beobachter2 18. Juli Am 14.7.2025 um 22:04 von Lugano: Bei der Comdirect bekommst Du sofort nach Einrichtung eines Freistellungsauftrages bereits gezahlte Steuern zurück. Genau so war es bei mir letztes Jahr auch bei der ING-DiBa, als ich meinen Freistellungsauftrag erhöht habe. Richtig ist auch, dass man den Freistellungsauftrag nicht unter den bereits freigestellten Kapitalertrag verringern kann. Dann müssten ja theoretisch Steuern nachträglich abgeführt werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag