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Die unsägliche "SWAP-Frage" - das letzte Wort

Empfohlene Beiträge

tom1978
Es aber nicht der Sinn des Forums ohne Eigenrecherche zumindest im Forum (aber auch in externen Quellen) immer wieder diesselben Fragen zu stellen.

 

Wo habe ich denn die gleiche Frage Deiner Meinung nach noch gestellt?

 

Hast Du Dir schon einmal einen Lyxor oder DB-X Geschäftsbericht zu Gemüte geführt ? Vielleicht würdes Du Dir Deine Fragen dann - zumindest ansatzweise - selbst beantworten können.

 

Ich habe mir den Halbjahresbericht der db x-trackers angesehen, das Nettovermögen des MSCI World beträgt demnach 550.267.439, der Nominalwert des Swaps 592.840.183 - was sagt mir das jetzt? Wie finde ich jetzt raus, ob irgendeine Thesaurierung angefallen ist, die in der Steuererklärung anzugeben ist? Darüber habe ich nämlich in dem Halbjahresbericht nichts gefunden...

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otto03
Wo habe ich denn die gleiche Frage Deiner Meinung nach noch gestellt?

 

 

 

Ich habe mir den Halbjahresbericht der db x-trackers angesehen, das Nettovermögen des MSCI World beträgt demnach 550.267.439, der Nominalwert des Swaps 592.840.183 - was sagt mir das jetzt? Wie finde ich jetzt raus, ob irgendeine Thesaurierung angefallen ist, die in der Steuererklärung anzugeben ist? Darüber habe ich nämlich in dem Halbjahresbericht nichts gefunden...

 

Nicht Du persönlich, aber diese Fragen werden immer aufs neue gestellt, ohne daß sich der Fragesteller bemüht festzustellen, ob es bereits Antworten gibt.

 

Jahresbericht lesen, solche Dinge werden im Jahresabschluß dokumentiert.

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etherial
Mit dem max. 10% Derivate-Anteil (Index Swap) könnte ich vielleicht noch leben. Aber was ist mit dem unkalkulierbaren Aktienpaket, das hinter dem ganzen steht? Da meint man z.B. den MSCI World im Depot zu haben, faktisch allerdings ist das ETF mit hierzu in keiner Beziehung stehenden (japanischen?) Aktien bestückt. Eine transparente Geldanlage stelle ich mir anders vor. Ich möchte solche Papiere nicht im Depot haben, wenn die Deutsche Bank mal den Lehman machen sollte.

 

Lyxor ist mir wesentlich symphatischer, da die real vorhandenen Aktienpakete näher am abgebildeten Index liegen. Allerdings sind so reale, nicht per Swap generierte, Dividenden ebenfalls nicht zu vermeiden.

 

Sollte die Deutsche Bank pleite machen, dann möchte ich überhaupt nur noch Anleihen höchster Bonität und Gold besitzen :'(.. Ich weiß nicht warum hier einige so kühl über Bankenpleiten sprechen. Es ist relativ egal wo man investiert ist. Wenn die deutsche Bank pleite macht (und kein Rettungspaket geschnürt wird), dann ist das Depot zur Altersvorsorge ohnehin nicht mehr zu gebrauchen.

 

Im Fall einer Bankenpleite ist es vollkommen irrelevant, welche Aktien in deinem Fonds sind. Der Markt hat die Aktien fair bewertet.

 

Außerdem sind in DBX-Trackers leider keine japanischen Aktien mehr drin (wenn man den Pressemitteilungen glauben darf). Dabei ist Japan im Augenblick der Krisenkönig schlechthin. Ich hab Anfang letzten Jahres japanische Werte gekauft, die ständig gefallen sind. In der Krise sind sie hingegen deutlich stabiler geblieben als der europäische Ramsch (selbst die Sparpläne haben eine schlechtere Rendite).

 

Fallen also bei Lyxor Dividenden im Sinne des deutschen Steuerrechts an? Oder werden diese komplett per Swap weggezaubert?

 

Ungeklärt ... im ebundesanzeiger habe ich keine Lyxors gefunden. Dann also keine Dividendenbesteuerung. Bei der Abgeltungssteuer wird es wohl eine Besteuerung geben - nicht der Dividenden (weil Lyxor keine produziert), sondern der Ausschüttungen (Lyxor schüttet Kursgewinne aus!).

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tom1978

Dividenden in der Steuererklärung anzugeben ist aber nicht problematisch (nur blöd, wenn man den Freibetrag bereits ausgeschöpft hat) - sich die Daten über Zwischenthesaurierungen zu besorgen ist nicht ganz so einfach.

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Moneycruncher
Also Aktien-Swap Erträge stellen keine ausschüttungsgleichen Erträge dar, weder jetzt (was ja schon bekannt war) noch ab 2009.

 

Damit wäre eine der zentralen Fragen dieses Threads (vorläufig ;) beantwortet. Nach aktuellem Stand und mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit bieten SWAP-ETFs für Lanfristanleger den großen Vorteil des steuerfreien Zinseszinseffekts. Wenn man noch in 2008 kauft, sind nicht nur die Kursgewinne steuerfrei, sondern auch die über SWAPs "simulierten" Dividendenerträge.

 

Das ist doch endlich mal ein greifbares Ergebnis und sollte uns für die letzten vier Wochen eine klare Richtung für unsere Investments geben!

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el galleta
Das ist doch endlich mal ein greifbares Ergebnis und sollte uns für die letzten vier Wochen eine klare Richtung für unsere Investments geben!

Hat es schon. ;)

 

saludos,

el galleta

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schachti
· bearbeitet von schachti

Dazu habe ich eine konkrete Frage - ich bin leider in Steuerdingen nicht so ganz sattelfest: Ich überlege, ab 2009 den ComStage EURO STOXX 50 (LU0378434079) per Sparplan zu kaufen. So, wie ich das bisher verstanden habe, arbeitet er mit Swaps und ist thesaurierend. Aufgrund der Thesaurierung und der Verwendung von Swaps muss ich dann in der jährlichen Steuererklärung für diesen Fonds nichts angeben, sondern erst beim Verkauf den gesamten Wertzuwachs versteuern - richtig?

 

EDIT: Für den db x-trackers MSCI WORLD (LU0274208692) müsste dann doch das gleiche gelten?

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Sven82
So, wie ich das bisher verstanden habe, arbeitet er mit Swaps und ist thesaurierend. Aufgrund der Thesaurierung und der Verwendung von Swaps muss ich dann in der jährlichen Steuererklärung für diesen Fonds nichts angeben, sondern erst beim Verkauf den gesamten Wertzuwachs versteuern - richtig?

wie schon mehrfach erwähnt, ob der Fonds für ewig und immer keine ausschüttungsgleichen Erträge ausweist ist nicht klar. In meiner Kaufabrechnung des MSCI The World db-x-trackers Fonds wird zum Beispiel ein ausschüttungsgleicher Ertrag ausgewiesen wenn man der Hotline der Diba Glauben schenken mag.

Fest steht nur (wenn der Entwurf des Finanzausschusses so abgesegnet wird - kurz vor Weihnachten, wovon auszugehen ist), dass Verkäufe von Wertpapiere sowie Termingeschäfte bei Erwerb vor 2009 steuerfrei sind. Ob der Fonds noch steuerpflichtige Erträge aus anderen Bereichen erzielt ist fraglich. Letztes Jahr hat er es jedenfalls nicht.

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tom1978
In meiner Kaufabrechnung des MSCI The World db-x-trackers Fonds wird zum Beispiel ein ausschüttungsgleicher Ertrag ausgewiesen wenn man der Hotline der Diba Glauben schenken mag.

 

Meinst Du ein oder kein? Der erste Satz deutet auf ein fehlendes k hin (zumindest hoffe ich darauf ^_^).

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Sven82

das war schon richtig von mir geschrieben:

 

Dort steht:

"Thes. Gewinn je Anteil USD 0,0000124"

 

Kaufdatum 03.06. bzw. 20.10. - beides mal der gleiche Betrag

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tom1978

Danke.

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ElTopo
das war schon richtig von mir geschrieben:

 

Dort steht:

"Thes. Gewinn je Anteil USD 0,0000124"

 

Kaufdatum 03.06. bzw. 20.10. - beides mal der gleiche Betrag

Und das wird auf 0,00 gerundet, passt also. Neben der Minimierung des Tracking Errors ist die Vermeidung steuerpflichtiger Erträge der Sinn und Zweck der Swapper.

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ETFreak
· bearbeitet von ETFreak

Am 28.11.2008 hat der Bundestag das Jahressteuergesetz 2009 verabschiedet: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/110/1611055.pdf

 

In Artikel 14 (S. 152) wurde auch InvStG §1, Absatz 3 neugefasst, und zwar wie folgt:

 

[...] Ausschüttungsgleiche Erträge sind die von einem Investmentvermögen nach Abzug der abziehbaren Werbungskosten nicht zur Ausschüttung verwendeten Kapitalerträge [...] soweit sie nicht auf vereinnahmte Stückzinsen entfallen und wenn es sich um sonstige Kapitalforderungen handelt, [...] bei denen weder eine auch nur teilweise Rückzahlung des Kapitalvermögens noch ein gesondertes Entgelt für die Überlassung des Kapitalvermögens zur Nutzung zugesagt oder gewährt wird und die Rückzahlung des Kapitals sich nach der Wertentwicklung einer einzelnen Aktie oder eines veröffentlichten Index für eine Mehrzahl von Aktien richtet und diese Wertentwicklung in gleichem Umfang nachgebildet wird [...]

 

Fragen an Euch:

 

Hat die Bundesregierung Eurer Meinung hiermit auf die Bitte des Bundesrates reagiert ausschüttungsgleiche Erträge auch anzunehmen, wenn durch Kopplung von Finanzinstrumenten eine steuerfreie zinsähnliche Rendite erzielt werden soll?

 

Denkt ihr thesaurierte Swap-Gewinne von ETFs fallen unter diese Definition von ausschüttungsgleichen Erträgen und somit wären Swap-ETFs endgültig unattraktiv unter Abgeltungssteuergesichtspunkten?

 

Hier der letzte Stand von Sven82 zu diesem Thema:

Kleine Zusammenfassung

 

Fonds erwirtschaften ordentliche Erträge (ausschüttungsgleiche Erträge) und außerordentliche Erträge. Letztere werden nach derzeitigem Recht bei Erwerb vor 2009 gar nicht besteuert und bei Erwerb danach mit Veräußerung. Erwirbt man Fonds vor 2009 ist man raus aus dem Schneider und bei Erwerb nach 2009 hat man immer noch den Zinseszinseffekt bis zur Veräußerung.

Dividenden und Zinsen gehören zu den ausschüttungsgleichen Erträge und sind in allen ETF enthalten. Der Cash zum Auszahlen von Anlegern erzeugt Zinsen (bei Aktienfonds generell zu vernachlässigen, da minimal), während die tatsächlich gehaltenen Aktien Dividenden ausschütten. Sowohl Zinsen als auch Dividenden sind jährlich zu versteuern egal ob Swapper oder Nicht-Swapper. Bei Swappern sind die Erträge aus Zinsen jedoch gering, da der Fonds Aktien aus Japan hält zumal dort seit Jahren die Dividendenrendite unterirdisch ist. Der full-replication ETF hält natürlich die tatsächlichen Aktien des Indez, die auch mehr Dividende ausschütten. Der Swapper ist hier also im Vorteil, da weniger steuerpflichtige Erträge generiert werden zumal auch weniger Ertrag gezahlt wird. Werbungskosten des Fonds werden mit den ordentlichen Erträgen verrechnet, so dass die steuerpfichtigen Erträge aus Dividenden beim Swapper sogar gegen 0 laufen, so dass im eBundesanzeiger auch 0,00 EUR steuerpflichtige Erträge ausgewiesen werden.

 

=> Swap-Fonds erhält weniger Dividende und hat dadurch weniger zu versteuern. Die Erträge aus Dividende sind sogar so niedrig, dass sie von den internen Kosten des Fonds aufgefressen werden. Es ist nichts zu versteuern, zumal der Anleger auch kein Geld bekommt aus den Dividenden im Vergleich zum Nicht-Swapper, der natürlich Dividenden zu versteuern hat zumal diese höher sind als Kosten des Fonds. Der Ertragsnachteil des Swappers wird dann im Rahmen des Termingeschäfts gezahlt und somit ausgeglichen.

 

Jetzt kommen die außerordentlichen Erträge, also Kursgewinne und Termingeschäfte. Bei Erwerb vor 2009 sind diese wie bereits geschrieben steuerfrei, danach erfolgt die Besteuerung mit Veräußerung ohne jährliche Angabe in der Steuererklärung zumal nur ordentliche Erträge jährlich zu versteuern sind. Der Nicht-Swapper versteuert dann seine Kursgewinne, während der Swapper wohl einmal die Kursgewinne aus den tatsächlich gehaltenen Japan-Aktien zu versteuern hat und zusätzlich den Differenzausgleich aus dem Termingeschäft (ob dies so richtig ist weiß ich aber nicht).

 

Folge: Der Anleger hat den Zinseszinseffekt bis zur Veräußerung und der Bund den Steuerausfall in Höhe der Zinsen. Daher hat sich der Bundesrat zu Wort gemeldet.

 

Aus der Stellungnahme des Bundesrats

ZITAT

Zu Artikel 14 Nr. 1 Buchstabe a (§ 1 Abs. 3 Satz 3 InvStG )

 

Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob die Ausnahme der Gewinne im Sinne des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes von den in § 1 Abs. 3 Satz 3 InvStG definierten ausschüttungsgleichen Erträgen für solche Fälle ausgeschlossen werden sollte, in denen durch Kopplung von Finanzinstrumenten eine steuerfreie zinsähnliche Rendite erzielt werden soll.

Begründung:

Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, bei einer Thesaurierung der auf Ebene eines Investmentfonds erzielten Erträge möglichst - wie bisher - nur die laufenden Erträge (Dividenden, Zinsen etc.) als ausschüttungsgleiche Erträge einer zeitnahen Besteuerung zuzuführen.

Zu diesem Zweck sollen nach § 1 Abs. 3 Satz 3 InvStG weiterhin u.a. Gewinne im Sinne des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 EStG von den ausschüttungsgleichen Erträgen ausgeschlossen werden. Diese auf der Ebene eines Investmentfonds erzielten und thesaurierten Erträge wären dann für die Anleger (noch) nicht steuerbar. Sie werden (vorbehaltlich einer späteren Ausschüttung) erst bei der Veräußerung der Fondsanteile (mit-) versteuert (vgl. § 8 Abs. 5 InvStG). Wurden die Fondsanteile allerdings vor dem 1. Januar 2009 erworben, können diese im Fonds aufgelaufenen Gewinne – nach einer Haltezeit von einem Jahr – seitens der Privatanleger steuerfrei realisiert werden (vgl. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG). An dieser Übergangsregelung soll festgehalten werden (vgl. hierzu Begründung zum vorgelegten Gesetzentwurf).

Es ist jedoch damit zu rechnen, dass Kapitalanlagegesellschaften - wie bereits in der Vergangenheit - auch unter dem Regime der Abgeltungsteuer abseits der eigentlichen Zielsetzung der Ausnahmen bei sogenannten steueroptimierten Investmentfonds gezielt Gewinne aus Veräußerungs- und Termingeschäften konstruieren, um dieses Privileg zu nutzen. In der Praxis sind verschiedene Modelle in Erscheinung getreten, bei denen durch Kombination mehrerer Wertpapier- und/oder Termingeschäfte laufend Erträge erzielt werden, die dem Marktzins entsprechen. So wird z.B. in niedrig verzinsliche Fremdwährungsanleihen in Kombination mit Swap-Geschäften investiert oder es werden Wertpapiere erworben und zeitnah auf Termin veräußert. Teilweise werden diese Investmentfonds als steueroptimierte Fonds (bzw. Steuersparfonds) angeboten.

Damit können im Ergebnis Zinserträge - auch zukünftig - von allen Anlegern steuerfrei im Investmentfonds "geparkt" werden. Bei Anschaffung des Investmentanteils vor dem 1. Januar 2009 kann der Privatanleger nach einjähriger Haltedauer des Investmentanteils die Besteuerung dieser Erträge sogar vollends vermeiden. Der Gewinn aus der Veräußerung des Investmentanteils bleibt insoweit steuerfrei. Um eine zeitnahe Besteuerung sicherzustellen und Steuerausfälle in beträchtlicher Höhe zu vermeiden, sollten die Ausnahmen von den ausschüttungsgleichen Erträgen im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 3 InvStG nicht für solche Fondskonzepte gelten, die durch Kopplung von Finanzinstrumenten (auch Fondsanteilen) dieses Privileg ausnutzen. Für bis zum Beschluss des Bundesrates bereits erworbene Investmentanteile könnte eine Übergangsregelung vorgesehen werden, nach der entsprechende Erträge erst nach einem adäquaten Übergangszeitraum als ausschüttungsgleich zu erfassen sind.

 

§ 20 Abs. 2 Nr. 1 und 3 EStG

http://195.243.173.120/persoline/servlet/C...tent.ioid=16349

 

entscheidend ist vielmehr der Nachsatz

ZITAT

Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob die Ausnahme der Gewinne im Sinne des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes von den in § 1 Abs. 3 Satz 3 InvStG definierten ausschüttungsgleichen Erträgen für solche Fälle ausgeschlossen werden sollte, in denen durch Kopplung von Finanzinstrumenten eine steuerfreie zinsähnliche Rendite erzielt werden soll.

 

Der Bundesrat will die Kursgewinne aus Wertpapierveräußerungsgeschäften aus Aktien und Termingeschäften - also jeglicher Art - jährlich besteuern im Rahmen der Zuflussfiktion wenn das Produkt einer zinsähnlichen Rendite entspricht um den oben genannten Zinsausfall zu vermeiden.

Nur: Was ist eine zinsähnliche Rendite? ... oder wird generell von steueroptimierten Fonds nachher gesprochen. Bei normalen full-replication ETF wird es natürlich keine Probleme geben. Bei db-x-trackern Aktienindizes wohl auch nicht, wenn es nur um eine zinsähnliche Rendite gehen soll. Der Comstage EONIA wird denke ich aber das nachsehen haben, sowie UniOpti4 und DekaOptiCash.

 

Da für vor 2009 erworbene Anteile komplett die Steuerfreiheit greift und somit überhaupt keine Besteuerung bei Veräußerung oder während der Haltezeit eintritt ist dies natürlich schädlich für das Steueraufkommen, so dass der Bundesrat eine Übergangsfrist vorsehen will für die angesprochenen Fonds, wenn diese zwischen dem 19.09.2008 und 31.12.2008 erworben wurden. In den Fällen ist eine jährliche Versteuerung der außerordentlichen Erträge erst nach Ablauf dieser Frist vorzunehmen. Dazu sind mir jedoch noch keine offiziellen Informationen bekannt inwieweit diese Übergangsfrist aussehen wird.

 

ALSO:

 

Die Frage aller Fragen ist: Was sind also "die Fälle, in denen durch Kopplung von Finanzinstrumenten eine steuerfreie zinsähnliche Rendite erzielt werden soll."

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Sven82

@ ETFreak

 

Ab Beitrag 1027 in diesem Thread ;)

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frustl

Da mich das auch interessiert, bringe ich diese Frage nochmal ein, die in der Diskussion untergegangen ist:

 

Was ist denn mit einem Swap-ETF auf einen Rohstoffindex, z.b. dbx -tracker DBLCI OY BALANCED ETF, gilt da auch konservierte Steuerfreiheit bei Kauf bis Ende des Jahres ? ...

 

Futures als Termingeschäfte sind, wenn ich es recht verstehe, von der Erweiterung der ausschüttungsgleichen Erträge ausgenommen, aber Fonds wie der obige bilden ja nur anhand eines Indexes die Wertentwicklung von Futures ab. Um einen Aktienindex, der ebenfalls ausgenommen wäre, handelt es sich dabei aber nicht.

Weiter wird nach der folgenden Quelle bei Rohstoffonds der Hauptteil des Fondsvermögens in Zinspapieren angelegt und nur ".. ein kleiner Teil des Fondsvermögens in Terminmarktinstrumente, zum Beispiel Optionen oder sogenannte Swaps ..."

 

http://www.handelsblatt.com/finanzen/fonds...ieren;2023557;2

 

- also keine Entwarnung für Swap-ETF auf Rohstoffindizes?

 

Grüße,

frustl

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BrokerDoc

Danke frustl, dass du das Thema nochmal aufgreifst.

 

Da z.b. beim dbx-etf der enthaltene Swap Aktienperformances gegen die eines Rohstoffindex tauscht, sind in diesem Termingeschäft auf jedenfall auch Aktienperformances beteiligt, so dass nicht klar ist ob die Ausnahme nicht auch hier greift.

 

Gruß BrokerDoc

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Sirius
· bearbeitet von frank05
Weiter wird nach der folgenden Quelle bei Rohstoffonds der Hauptteil des Fondsvermögens in Zinspapieren angelegt und nur ".. ein kleiner Teil des Fondsvermögens in Terminmarktinstrumente, zum Beispiel Optionen oder sogenannte Swaps ..."

 

- also keine Entwarnung für Swap-ETF auf Rohstoffindizes?

 

Grüße,

frustl

 

Auch der Arero legt den überwiegenden Anteil in Anleihen an. Entscheidend ist aber in steuerlicher Hinsicht doch die Frage, ob ein Swap-Fonds einen Aktienindex nachbildet und eine volle Rückzahlung nicht sichergestellt ist. Das steuerliche Problem bei Swap-Mischfonds wie dem Arero ist aber, dass sie nicht nur einen Aktienindex abbilden, sondern auch Anleihen- und Rohstoffindizes.

 

Ist die Steuerfreiheit bei solchen Swap-Mischfonds also fraglich?

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Bärenbulle

Das ist eine gute Frage, aber dass kann wohl keiner so leicht beantworten, da hier der Gesetzestext nicht eindeutig ist. Das wird man im Zweifel erst rausfinden, wenn die Steuergesetzgebung in der Praxis angewendet wird.

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etherial
Ist die Steuerfreiheit bei solchen Swap-Mischfonds also fraglich?

 

In den Arero würde ich vor 2009 nicht mehr investieren. Wer weiß ob der wegen mangelnder Nachfrage nicht 2 Jahre später wieder geschlossen wird? Und nach 2009 ist die Besteuerung ohnehin für alle Gewinne gleich.

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ElTopo

Gewinne ja. Die Frage ist, ob es ausschüttungsgleiche Erträge gibt, oder ob die alle "weggeswappt" werden.

 

Ich hab mal ne Mail an Arero geschickt, mal schauen was die sagen. Ich stells dann hier ein.

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Casablanca
· bearbeitet von Casablanca

Ok. Dann also doch wieder Swaps. Darf ich Euch fragen in welchen ETF ihr (noch vor dem 31.12) investiert um EUROPA abzubilden.

 

http://www.extra-funds.de/ETFdatenbank.php

 

Bin bisher im ishares DE0002635307 DJ EURO STOXX 600 (AS), ueberlege jedoch aufgrund der aktuellen Gesetzeslage noch vor dem 31.12 in den Comstage DJ EURO STOXX 600 (TH/ SWAP), LU0378434582 umzuschichten.

 

Anlagehorizont 5-30 Jahre.

 

 

 

Sinnvoll oder nicht ?

 

Danke !

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etherial
Bin bisher im ishares DE0002635307 DJ EURO STOXX 600 (AS), ueberlege jedoch aufgrund der aktuellen Gesetzeslage noch vor dem 31.12 in den Comstage DJ EURO STOXX 600 (TH/ SWAP), LU0378434582 umzuschichten.

 

Sinnvoll oder nicht ?

 

Wegen den paar Dividenden würde ich das nicht tun. Das dicke Ende kann ja noch kommen ... Wenn du den STOXX 600 aber noch in der Spekulationsfrist hast - und der derzeit Verluste hat, dann macht umschichten schon sinn, da du die realisierten Verluste ja dann bis 2013 noch verrechnen kannst.

 

Das hat zwar mit dem Swap-ETF nichts zu tun, aber wenn du sowieso Verluste realisieren willst, dann ist Ishares verkaufen comstage kaufen ideal, wenn man keine blöden Fragen vom Finanzamt erwarten will.

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Delphin
Ok. Dann also doch wieder Swaps. Darf ich Euch fragen in welchen ETF ihr (noch vor dem 31.12) investiert um EUROPA abzubilden.

 

http://www.extra-funds.de/ETFdatenbank.php

 

Bin bisher im ishares DE0002635307 DJ EURO STOXX 600 (AS), ueberlege jedoch aufgrund der aktuellen Gesetzeslage noch vor dem 31.12 in den Comstage DJ EURO STOXX 600 (TH/ SWAP), LU0378434582 umzuschichten.

 

Sinnvoll oder nicht?

Was ist schon sinnvoll im Leben?

 

Es kommt halt darauf an, was du willst. Ich fände den iShares passender, weil ich dies neumoderne Swap-Gedöns nicht mag - aber das ist bekanntlich rein subjektiv. Your mileage may vary. :thumbsup:

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Casablanca
· bearbeitet von Casablanca

Danke erstmal fuer die fixen Antworten !

 

 

Wegen den paar Dividenden würde ich das nicht tun..... Na ja, das ist eben die Frage was aus den paar Dividenden bei einem Anlagehorizont von 10-30 Jahren wird. Das koennte sich schon bemerkbar machen, denke ich eben...Wisst Ihr wie hoch die durschnitlliche Ausschuettung im Eurostoxx 600 ist ?

 

 

Das dicke Ende kann ja noch kommen ...... Du redest von einer Besteuerung, welche spaeter erst beschlossen wird ?

 

aber wenn du sowieso Verluste realisieren willst.... Verlust ist bei 6% in diesem Produkt, das "juckt" mich nicht. Und den ishares werde ich auch teurer zurueckgeben. (Und wenn ich das Ding an meine Kinder vererben muss...)

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Bärenbulle
· bearbeitet von Bärenbulle
Ok. Dann also doch wieder Swaps. Darf ich Euch fragen in welchen ETF ihr (noch vor dem 31.12) investiert um EUROPA abzubilden.

 

http://www.extra-funds.de/ETFdatenbank.php

 

Bin bisher im ishares DE0002635307 DJ EURO STOXX 600 (AS), ueberlege jedoch aufgrund der aktuellen Gesetzeslage noch vor dem 31.12 in den Comstage DJ EURO STOXX 600 (TH/ SWAP), LU0378434582 umzuschichten.

 

Anlagehorizont 5-30 Jahre.

 

Sinnvoll oder nicht ?

 

Danke !

 

Die Swapvariante ist bei Anlage vor YE08 signifikant vorteilhafter. Sparfux hat das mal ganz prima ausgerechnet (siehe: https://www.wertpapier-forum.de/index.php?s...st&p=335890). Macht auf 20 Jahre immerhin einen Unterschied von 7,6% aus. Das ist eine Menge Geld. Die Comstage-Variante halte ich zudem für sehr gut wg. der günstigen TER und der trotzdem ähnlich breiten Abdeckung wie beim MSCI Europe. Ich würde an Deiner Stelle durchaus noch umschichten. Gegenüber den 7,6% fällt ein leicht höhere Emittentenrisiko (in der Praxis ca. 0-5% mit minimaler Wahrscheinlichkeit) kaum ins Gewicht.

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