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zocker

Die unsägliche "SWAP-Frage" - das letzte Wort

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Moneycruncher
Und warum keine small-caps - also zusätzlich?

 

Gruß

 

Pascal

 

Halte ich für verzichtbar. EuroStoxx und MSCI Europe sind schon sehr breit gestreut.

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Berd001
Und warum keine small-caps - also zusätzlich?

 

Gruß

 

Pascal

 

Hallo erstmal...

 

Langfristig gesehen ist Small-Value am besten gelaufen. Ob das zukünftig auch noch so sein wird, bleibt abzuwarten.

 

Gruß

Berd

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bluechip3000
Halte ich für verzichtbar. EuroStoxx und MSCI Europe sind schon sehr breit gestreut.

 

SCs sind aber nach meinem Verständnis eine eigene Asset-Klasse. Mit Europa oder nicht Europa hat das zunächst mal nicht allzu viel zu tun. Oder anders herum: Die Tatsache, dass Du Europa im Depot hast, macht nicht automatisch SCs überflüssig.

 

 

Langfristig gesehen ist Small-Value am besten gelaufen. Ob das zukünftig auch noch so sein wird, bleibt abzuwarten.

 

Aber was haben wir denn außer der Vergangenheit. Natürlich hast Du recht - und das "beweisen" ja auch täglich viele Fonds - das man aus der Vergangenheit nicht auf die Zukunft schließen sollte. Auf der anderen Seite reden wir hier nicht von einem Fonds sondern von Entwicklungen, die sich in den letzten 50, 70, 100 Jahren gezeigt haben. Wenn wir beginnen daran zu zweifeln, was man natürlich trotzdem tun kann, was bleibt dann? Kaum was bis nichts, würde ich sagen. Das Value LANGFRISTIG besser als Growth läuft finde ich nachvollziehbar. Dass Small Caps LANGFRISTIG besser laufen als Large Caps ebenso. Natürlich immer auf Kosten eines höheren Risikos. Das beinhaltet natürlich auch, dass es wahrscheinlich auch mal 20 Jahre schlechter laufen kann. Langfristig ist in diesem Zusammehnag sicher ein relativer Begriff.

Ich für meinen Teil glaube daran. Sonst kann ich nämlich letztlich meine gesamte Asset-Allocation über den Haufen werfen, weil nichts mehr sicher ist, oder? Und um es auf die Spitze zu treiben: Wahrscheinlich ist wirklich nichts mehr sicher - aber das will ich nicht hören...:-))

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Gnorf

Die Art und Weise wie Indexanbieter mit der Quellensteuer umgehen ist unterschiedlich.

 

In Deutschland z.B. beim DAX werden Bruttodividenden berücksichtigt bzw. die deutsche Quellensteuer bleibt bei der Indexberechnung unberücksichtigt.

 

STOXX z.B. beim Euro Stoxx 50 oder den Select Dividend Indizes berücksichtigt Nettodividenden, d.h. bei der Indexberechnung werden die Quellensteuern des jeweiligen Landes abgezogen. Nur aus diesem Grund ist es möglich, dass der dbtracker auf den Euro Stoxx selbst nach Gebühren besser ist als der Index

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otto03
· bearbeitet von otto03
Die Art und Weise wie Indexanbieter mit der Quellensteuer umgehen ist unterschiedlich.

 

In Deutschland z.B. beim DAX werden Bruttodividenden berücksichtigt bzw. die deutsche Quellensteuer bleibt bei der Indexberechnung unberücksichtigt.

 

STOXX z.B. beim Euro Stoxx 50 oder den Select Dividend Indizes berücksichtigt Nettodividenden, d.h. bei der Indexberechnung werden die Quellensteuern des jeweiligen Landes abgezogen. Nur aus diesem Grund ist es möglich, dass der dbtracker auf den Euro Stoxx selbst nach Gebühren besser ist als der Index

 

Diese darstellung ist fehlerhaft

.

 

In Deutschland werden keine Bruttodividenden berücksichtigt.

 

Bruttodividende = Dividendenbeschluß der Hauptversammlummg

 

minus Korperschaftssteuer + Soli = 21,10% = deutsche Quellensteuer

 

= Bardividende = Dividende, die in die DAX Berechnung einfließt

 

Dies ist die die eigentliche Nettodividende die auch in MSCI Net und STOXX TR Indizes einfließt.

 

minus persönliche Steuer (zukünftig Abgeltungssteuer) - die Abgeltungssteuer ist keine Quellensteuer !

 

= persönliche Nettodividende

 

 

Die Indexanbieter gehen nicht unterschiedlich vor.

Sie bieten ihre Indizes in der Regel in der Price Variante (gibt es auch für den DAX) und in einer NET oder TR Variante, dies ist immer die Variante mit Dividenden nach Quellensteuer.

Zusätzlich bietet MSCI noch die "gros" Variante - ohne alle Steuern, diese Variante kann kein ETF/Fonds abbilden.

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etherial
In Deutschland werden keine Bruttodividenden berücksichtigt.

 

Bruttodividende = Dividendenbeschluß der Hauptversammlummg

 

minus Korperschaftssteuer + Soli = 21,10% = deutsche Quellensteuer

 

= Bardividende = Dividende, die in die DAX Berechnung einfließt

 

Was ich mich gerade frage: Warum kann ich ausl. Quellensteuer steuerlich geltend machen und inländische nicht.

 

Mein erster Gedanke: Die Anrechnung der deutschen Quellensteuern wurde durch das Halbeinkünfteverfahren ersetzt. Schön und gut. Wenn ich aber die ausländische Quellensteuer anrechnen lasse und zudem noch das Halbeinkünfteverfahren habe, dann bin ich mit ausländischen Papieren irgendwie besser dran? Oder gilt das Halbeinkünfteverfahren nur für inländische Fonds?

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otto03
Was ich mich gerade frage: Warum kann ich ausl. Quellensteuer steuerlich geltend machen und inländische nicht.

 

Mein erster Gedanke: Die Anrechnung der deutschen Quellensteuern wurde durch das Halbeinkünfteverfahren ersetzt. Schön und gut. Wenn ich aber die ausländische Quellensteuer anrechnen lasse und zudem noch das Halbeinkünfteverfahren habe, dann bin ich mit ausländischen Papieren irgendwie besser dran? Oder gilt das Halbeinkünfteverfahren nur für inländische Fonds?

 

Man muß die ausländische Bruttodividende in D versteuern, d.h. auf die ausländische Quellensteuer muß Du deutsche Steuer bezahlen.

 

Um diese "Doppelbesteuerung oder Steuer auf Steuer" zu verringern gibt es u.a die DBAs.

 

Auf die deutsche Kapitalertragssteuer(Quellensteuer) zahlt man keine zusätzlichen Steuer, zu versteuern ist die Netto(Bar) - Dividende.

 

Früher gab es Anrechnungsverfahren, dann gab es Halbeinkünfteverfahren, jetzt Abgeltungssteuer u.a. mit der Begründung die KöSt.-Sätze seien so niedrig, deswegen kein Halbeinkünfteverfahren mehr. Eigentlich der helle Wahnsinn.

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Gnorf
Diese darstellung ist fehlerhaft

.

 

In Deutschland werden keine Bruttodividenden berücksichtigt.

 

Bruttodividende = Dividendenbeschluß der Hauptversammlummg

 

minus Korperschaftssteuer + Soli = 21,10% = deutsche Quellensteuer

 

= Bardividende = Dividende, die in die DAX Berechnung einfließt

 

Dies ist die die eigentliche Nettodividende die auch in MSCI Net und STOXX TR Indizes einfließt.

 

minus persönliche Steuer (zukünftig Abgeltungssteuer) - die Abgeltungssteuer ist keine Quellensteuer !

 

= persönliche Nettodividende

 

 

Die Indexanbieter gehen nicht unterschiedlich vor.

Sie bieten ihre Indizes in der Regel in der Price Variante (gibt es auch für den DAX) und in einer NET oder TR Variante, dies ist immer die Variante mit Dividenden nach Quellensteuer.

Zusätzlich bietet MSCI noch die "gros" Variante - ohne alle Steuern, diese Variante kann kein ETF/Fonds abbilden.

 

 

Dies ist quatsch (zumindest seit dem Jahr 2001). Wie kommst du darauf? Hast du dir wirklich die Indexleitfäden der Indexanbieter durchgelesen oder mal die Hauptversammlungsbeschlüsse, in denen die Dividendenhöhe festgelegt wurde, mit deiner Dividendenabrechnung verglichen?

 

Jedes juristische Unternehmen auf der Welt muss normalerweise direkte Steuern zahlen. In Deutschland hat diese Steuer auf der Ebene des Unternehmens die Bezeichnung Körperschaftssteuer. Mit dem, was dann übrig bleibt, kann u.a. eine Dividende an die Aktionäre ausgezahlt werden. Diese Dividenden nennt man dann Bruttodividende. Dies ist zugegeben etwas irreführend, da die Dividenden ja eigentlich bereits versteuert wurde, das Brutto bezieht sich also auf die Anlegereben, da der Anleger noch nichts selbst versteuert hat.

 

In einem zweiten Schritt muss dann in vielen Ländern der Anleger nochmals Steuern zahlen. In Deutschland bisher nach dem Halbeinkünfteverfahren die Hälfte nach dem persönlichem Steuersatz und im nächsten Jahr knapp 30% Abgeltungssteuer. Es kann aber auch sein, dass keine Steuern gezahlt werden müssen, z.B. weil man unter dem Freibetrag bleibt oder weil die Gesamteinkünfte unter der Steuerpflicht liegen (z.B. bei Kindern).

 

Unabhängig von der persönlichen Steuerpflicht der Anleger erheben viele Staaten in diesem zweiten Schritt eine Quellensteuer. Diese ist jedoch eigentlich keine richtige Steuer sondern nur eine Art Vorauszahlung auf die eigentliche Steuer, die dann im Rahmen der Steuererklärung angerechnet bzw. verrechnet wird. Diese Dividende, d.h. Bruttodividende abzüglich Quellensteuer, bezeichnen allgemein die Indexanbieter bzw. die ETF-Anbieter als Nettodividende. Diese Nettodividenden ist wohlgemerkt nicht identisch ist mit dem Betrag, den der Anleger tatsächlich Netto, also nach Abzug seiner individuellen Steuern, erhält.

 

Wenn man dieses Prinzip verstanden hat begreift man auch, warum man in Deutschland als Durchschnittsverdiener im nächsten Jahr seine Dividenden mit ca. 60% versteuern muss (ca. 30% Körperschaftssteuer + ca. 30% Abgeltungssteuer), während jemand mit 250.000 EUR Jahreseinkommen dieses nur mit 43% versteuern muss. Dies ist eine nicht zu verstehende Benachteiligung von Aktionären mit Durchschnittseinkommen! :'(

 

Aber wieder zum Thema. Die Indexanbieter gehen mit dem Thema unterschiedlich um. Beim Dax werden die Bruttodividenden (Gewinn abzüglich Körperschaftssteuer) berücksichtigt, beim Euro Stoxx die Netttodividenden (Gewinn minus Körperschaftssteuer minus Quellensteuer).

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sparfux

@otto3

 

Ich hatte zu genau diesem Thema mit Gnorf vor einigen Jahren schon mal in einem anderen Board diskutiert und soweit ich mich erinnern kann, hatte er Recht behalten ... `;) Weiss nicht mehr, welches Forum das war, vielleicht Zertifans.

 

@Gnorf

 

Was mir bei dem Ansatz nur nicht klar ist: Wie funktioniert das, wenn ein Steuerausländer in einen DAX ETF investiert? Dann müssen ja die 21,1% deutsche Quellensteuer abgehen. Wie bildet der ETF das nach, wenn die Quellensteuer (da für Steuerinländer nicht nötig) nicht beim Index abgezogen wird?

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otto03
· bearbeitet von otto03

Deutsche Dividenden

 

Zitate:

 

 

Als Bruttodividende wird die von der Hauptversammlung festgelegte Dividende ohne Abzug der Körperschaftssteuer bezeichnet

 

 

Die Bruttodividende ist die von der Hauptversammlung festgesetzte Dividende ohne Abzug der Körperschaftssteuer und der persönlichen Kapitalertragssteuer

 

 

Die Dividende vor Abzug der persönlichen Kapitalertragssteuer und der Körperschaftssteuer bezeichnet man als Bruttodividende. Sie wird von der Hauptversammlung der AG festgelegt.

 

Unter der Bruttodividende versteht man die Dividende, die ausgeschüttet wird, ohne dabei die Kapitalertragssteuer abzuziehen.

 

 

Die Bruttodividende ist der Betrag, den eine Aktiengesellschaft als Dividende zuzüglich der Körperschaftssteuergutschrift ausschüttet.

 

 

Bruttodividende

Dividende, von der Hauptversammlung festgesetzt, ohne Abzug der Körperschaftsteuer.

 

 

BruttodividendeVon einem Unternehmen festgesetzte Dividende ohne Abzug der Körperschaftssteuer

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otto03
· bearbeitet von otto03

aus Stoxx Rulebook

 

Dividend payments are included in the appropriate indices as net dividends: net dividend = declared dividend less

withholding tax.

 

 

 

Erklärung withholding tax

 

Withholding tax is an amount withheld by the party making payment to another (payee) and paid to the taxation authorities. The amount the payer deducts may vary, depending on the nature of the product or service being paid for. The payee is assessed on the gross amount, and the tax to be withheld (the withholding tax) is computed in that assessment. The purpose of withholding tax is to facilitate or accelerate collection, by collecting tax from payers rather than a much greater number of payees, and by collecting tax from payers within the jurisdiction rather than payees who may be outside the jurisdiction. It may also be used to counteract tax evasion and tax avoidance

 

Tax may be deducted at source from dividend payments, in addition to Corporation tax. In the United Kingdom, tax is not withheld at source, but the recipient is given a "tax credit" on the dividend statement, which has the effect that a basic-rate taxpayer has no more tax to pay: higher-rate tax-payers have further tax to pay. The tax credit once represented advance corporation tax (ACT) paid by the company, but ACT was abolished in 1999.

 

 

 

dies war mir bisher nicht bekannt/bewusst

in addition to Corporation tax

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Gnorf
Deutsche Dividenden

 

Zitate:

 

 

Als Bruttodividende wird die von der Hauptversammlung festgelegte Dividende ohne Abzug der Körperschaftssteuer bezeichnet

 

 

Die Bruttodividende ist die von der Hauptversammlung festgesetzte Dividende ohne Abzug der Körperschaftssteuer und der persönlichen Kapitalertragssteuer

 

 

Die Dividende vor Abzug der persönlichen Kapitalertragssteuer und der Körperschaftssteuer bezeichnet man als Bruttodividende. Sie wird von der Hauptversammlung der AG festgelegt.

 

Unter der Bruttodividende versteht man die Dividende, die ausgeschüttet wird, ohne dabei die Kapitalertragssteuer abzuziehen.

 

 

Die Bruttodividende ist der Betrag, den eine Aktiengesellschaft als Dividende zuzüglich der Körperschaftssteuergutschrift ausschüttet.

 

 

Bruttodividende

Dividende, von der Hauptversammlung festgesetzt, ohne Abzug der Körperschaftsteuer.

 

 

BruttodividendeVon einem Unternehmen festgesetzte Dividende ohne Abzug der Körperschaftssteuer

 

 

Das war die Rechtslage bis 2000. Schaue dir doch einfach eine Dividendenabrechnung an, die du in diesem Jahr erhalten hast, auf dieser wirst du keine Körperschaftssteuergutschrift oder ähnliches finden. Außerdem sollte man nicht über Begriffe streiten, da sie aufgrund der komplizierten und sich ständig ändernden Rechtslage tatsächlich unterschiedlich ausgelegt werden. Wichtig ist, dass jeder versteht, wie es funktioniert!

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Gnorf
@otto3

 

Ich hatte zu genau diesem Thema mit Gnorf vor einigen Jahren schon mal in einem anderen Board diskutiert und soweit ich mich erinnern kann, hatte er Recht behalten ... `;) Weiss nicht mehr, welches Forum das war, vielleicht Zertifans.

 

@Gnorf

 

Was mir bei dem Ansatz nur nicht klar ist: Wie funktioniert das, wenn ein Steuerausländer in einen DAX ETF investiert? Dann müssen ja die 21,1% deutsche Quellensteuer abgehen. Wie bildet der ETF das nach, wenn die Quellensteuer (da für Steuerinländer nicht nötig) nicht beim Index abgezogen wird?

 

 

Gar nicht, dies erhöht dann automatisch den Tracking Error (zumindest bei ETFs, welche tatsächlich auch die DAX Aktien halten und auch nicht an den Dividendenterminen in Zertifikate umschichten). Auf einer Messe habe ich mal relativ ausführlich mit einem Vertreter von STOXX diskutiert. Der kritisierte auch recht stark, dass die Deutschen Indizes die Bruttodividenden verwenden würden, wodurch es ETFs unmöglich würde diese exat nachzubilden. Gebührenfreie Indexzertifikate auf den DAX müssten sogar aus eigene Tasche etwas drauflegen, was sich nur aus Marketinggründen erklären lassen würde (Im Supermarkt werden einige Sachen ja meist auch unter Einstandspreis verkauft).

 

Etwas anders sieht es bei SWAP-ETFs aus, da diese ja die Quellensteuern teilweise vermeiden können und diesen Vorteil offensichtlich auch an die Anleger weitergeben. Nur so ist zu erklären, das es die Deutsche Bank schafft selbst nach Gebühren und Swapkosten besser zu sein als der Index selbst!

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sparfux
Gar nicht, dies erhöht dann automatisch den Tracking Error (zumindest bei ETFs, welche tatsächlich auch die DAX Aktien halten und auch nicht an den Dividendenterminen in Zertifikate umschichten

 

Du meinst also, bei einem DAX ETF würde die Quellensteuer automatisch abgeführt werden. Dann müsste es entweder eine Quellesteuerbescheinigung auch für Steuerinländer geben oder In- und Ausländer werden unterschiedlich behandelt. Das kann ich mir irgendwie beides nicht vorstellen!

 

Ich wette mal, dass die Banken auch bei den DAX Zertifikaten nichts draufzahlen. Die werden die Absicherung schon so machen, dass sie keine Quellensteuern zahlen brauchen. Maximal ist das also ein Nullsummenspiel ... wobei ich immernoch glaube, dass die Emittenten auch damit immernoch den einen oder anderen Groschen verdienen. Banken verschenken nichts ...

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Sven82
Du meinst also, bei einem DAX ETF würde die Quellensteuer automatisch abgeführt werden. Dann müsste es entweder eine Quellesteuerbescheinigung auch für Steuerinländer geben oder In- und Ausländer werden unterschiedlich behandelt. Das kann ich mir irgendwie beides nicht vorstellen!

so ist es ja auch

 

Beispiel: iShares DAX - DE0005933931

 

Jahresbericht - veröffentlicht eBundesanzeiger 06.08.2008

https://www.ebundesanzeiger.de/ebanzwww/wex...destHistoryId=1

unter "Berechnung der Wiederanlage"

 

Besteuerungsgrundlagen - veröffentlicht eBundesanzeiger 21.08.2008

https://www.ebundesanzeiger.de/ebanzwww/wex...destHistoryId=5

unter §5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe d)

 

oder verstehe ich euch falsch?

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sparfux

Da geht es zwar um Kapitalertragssteuer und nicht die Quellensteuer. Aber vielleicht funktioniert es ja so:

 

- Bei einem Steuerausländer führt der Fonds die Quellensteuer von 21,1% ab,

- bei Steuerinländern die Kapitalertragssteuer und den Soli, der - oh Wunder - auch 21,1% beträgt.

 

Damit wären alle gleichgestellt - bisher.

 

Wie läuft das aber in Zukunft bei der Abgeltungssteuer? ... Ändert sich dann auch die deutsche Quellensteuer auf 26,375%?

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Gnorf
Du meinst also, bei einem DAX ETF würde die Quellensteuer automatisch abgeführt werden. Dann müsste es entweder eine Quellesteuerbescheinigung auch für Steuerinländer geben oder In- und Ausländer werden unterschiedlich behandelt. Das kann ich mir irgendwie beides nicht vorstellen!

 

Ich wette mal, dass die Banken auch bei den DAX Zertifikaten nichts draufzahlen. Die werden die Absicherung schon so machen, dass sie keine Quellensteuern zahlen brauchen. Maximal ist das also ein Nullsummenspiel ... wobei ich immernoch glaube, dass die Emittenten auch damit immernoch den einen oder anderen Groschen verdienen. Banken verschenken nichts ...

 

 

Nein, ich habe mich mißverständlich ausgedrückt. Die Art und Weise wie ein Index berechnet wird hat natürlich rein gar nichts damit zu tun, wie ein ETF Anbieter diesen Idex nachbildet. Nur der Trecking Error wird beim DAX immer größer sein als z.B. beim Euro Stoxx.

 

Also wie Zertibanken Indexzertifikate nachbilden weiß ich auch nicht im Detail. Nur der Mensch von Stoxx meinte halt, dass die Banken etwas drauflegen müssten, weil man die Quellensteuern und Handelskosten nicht vollständig "wegswappen" könnte.

 

Auf jedem Fall weiß ich heute dadurch, dass selbst bei gebührenfreien Indexzertifikaten auf Performanceindizes von Euro Stoxx die Banken noch ihren Schnitt machen....

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C_U

ich muß zugeben, daß ich jetzt etwas verwirrt bin, deshalb meine Frage (wurde schon von einem anderen user gestellt): wenn die ETFs lediglich die Nettodividende weitergeben, kann es dann sein, daß der Anleger einen Nachteil hat: die Nettodividende unterliegt doch nochmals der AgSt; habe ich hier etwas durcheinandergebracht?

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Sven82
· bearbeitet von Sven82

Bardividende

./. ausl. Quellensteuer

./. nicht vorhandener inländischer Quellensteuer (Kapitalertragsteuer / Zinsabschlagsteuer, Soli)

= Net Dividend

 

die bekommt der Anleger - zu versteuern ist nichts weiter bei einem Swap TRN ETF bei Erwerb vor 2009. Nach 2009 werden die uninteressant für Privatanleger.

 

Bei full-replication:

 

Bardividende

./. ausl. Quellensteuer

./. Abgeltungsteuer unter Anrechnung der begrenzten ausländischen Quellensteuer

= Nettodividende

 

Da die Quellensteuersätze der Auslandsstaaten in der Regel über 15 % liegen - klick (Übersicht 9) - und die Anrechnung der Quellensteuer auf die deutsche Abgeltungsteuer durch die Doppelbesteuerungsabkommen in der Regel auf 15 % begrenzt ist zahlt man somit bei einem full-replication ETF zu viel Steuern, die man sich auch nicht oder nur ganz schwer zurückholen kann im Vergleich zum Swapper.

 

So zumindest meine bisherige Interpretation

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etherial
Da geht es zwar um Kapitalertragssteuer und nicht die Quellensteuer. Aber vielleicht funktioniert es ja so:

 

- Bei einem Steuerausländer führt der Fonds die Quellensteuer von 21,1% ab,

- bei Steuerinländern die Kapitalertragssteuer und den Soli, der - oh Wunder - auch 21,1% beträgt.

 

Damit wären alle gleichgestellt - bisher.

 

Die deutsche Quellensteuer ist die Kapitalertragssteuer!? Das macht die ganze Diskussion für mich hier deutlich konsistenter, wie seht ihr das?

 

Daraus würde ich folgendes schließen:

 

Die Körperschaftssteuer wird bei der Ausschüttung/Thesaurierung fällig und die sieht der Anleger NIE.

Die Kapitalertragssteuer (sowie die Zinsabschlagssteuer) ist die deutsche Quellensteuer und sowohl die Inländer als auch die Ausländer zahlen sie. Sie wird bei der Steuererklärung mit den Verpflichtungen aus dem Halbeinkünfteverfahren verrechnet.

 

Ich habe seltsamerweise schon hin und wieder Kapitalertragssteuer auf Bankabrechnungen vorgefunden, kann aber leider überhaupt nicht sagen, wann die fällig werden und wann nicht. Ursprünglich dachte ich, dass nur die Zinsabschlagssteuer (die angeblich nur eine Ausprägung der Kapitalertragssteuer ist) bei Verkauf/Ausschüttung/Thesaurierung fällig wird.

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Sven82
· bearbeitet von Sven82
Die deutsche Quellensteuer ist die Kapitalertragssteuer!? Das macht die ganze Diskussion für mich hier deutlich konsistenter, wie seht ihr das?

das habe ich vorausgesetzt, dass das bekannt ist. Hab' dennoch meinen vorherigen Beitrag editiert zum besseren Verständnis.

 

Die Körperschaftssteuer wird bei der Ausschüttung/Thesaurierung fällig und die sieht der Anleger NIE.
richtig

 

Die Kapitalertragssteuer (sowie die Zinsabschlagssteuer) ist die deutsche Quellensteuer und sowohl die Inländer als auch die Ausländer zahlen sie. Sie wird bei der Steuererklärung mit den Verpflichtungen aus dem Halbeinkünfteverfahren verrechnet.
Das HEV wird beim Steuerabzug nicht berücksichtigt. Bemessungsgrundlage ist immer der volle Betrag.

 

Ich habe seltsamerweise schon hin und wieder Kapitalertragssteuer auf Bankabrechnungen vorgefunden, kann aber leider überhaupt nicht sagen, wann die fällig werden und wann nicht.
mit Zufluss beim Anleger wird die fällig. Sprich bei ausschüttunden Fonds am Ex-Tag und bei inländischen thesaurierenden Fonds bei Geschäftsjahresende (muss nicht zwangsläufig das Kalenderjahr sein).

 

Ursprünglich dachte ich, dass nur die Zinsabschlagssteuer (die angeblich nur eine Ausprägung der Kapitalertragssteuer ist) bei Verkauf/Ausschüttung/Thesaurierung fällig wird.

bei ausländischen thesaurierenden Fonds erfolgt der Steuerabzug bei Veräußerung auf die kumulierten Erträge.

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etherial
Das HEV wird beim Steuerabzug nicht berücksichtigt. Bemessungsgrundlage ist immer der volle Betrag.

 

mit Zufluss beim Anleger wird die fällig. Sprich bei ausschüttunden Fonds am Ex-Tag und bei inländischen thesaurierenden Fonds bei Geschäftsjahresende (muss nicht zwangsläufig das Kalenderjahr sein).

 

D.h. immer bei Dividendenausschüttung wird zunächst einmal die Kapitalertragssteuer fällig. Sie wird mit dem Freistellungsbetrag vorverrechnet.

 

In der Steuererklärung bestimme ich nach HEV wieviel ich eigentlich hätte zahlen müssen. Das was mir die Kapitalertragssteuer zu viel abgezogen hat, krieg ich bei der Steuer wieder, dass was sie zu wenig abgezogen hat, nimmt sich der Staat.

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Meku

Hallo zusammen,

 

ich habe noch eine Frage zu den Swaps....

 

Wie gross schaetzt ihr denn die Gefahr ein, dass diese nach 2008 uninteressant werden und die naechsten 20-30 Jahre wieder geschlossen werden?

 

Oder gibt es fuer institutionelle Anleger ab 2009 vorteile, in swaps statt in "normale" Indexfonds zu investieren?

 

Vielen Dank und viele Gruesse,

Meku

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Sven82
Oder gibt es fuer institutionelle Anleger ab 2009 vorteile, in swaps statt in "normale" Indexfonds zu investieren?
für die macht es m.E. keinen Unterschied ob vor oder nach Abgeltungsteuer investiert wird.

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Gnorf
Hallo zusammen,

 

ich habe noch eine Frage zu den Swaps....

 

Wie gross schaetzt ihr denn die Gefahr ein, dass diese nach 2008 uninteressant werden und die naechsten 20-30 Jahre wieder geschlossen werden?

 

Oder gibt es fuer institutionelle Anleger ab 2009 vorteile, in swaps statt in "normale" Indexfonds zu investieren?

 

Vielen Dank und viele Gruesse,

Meku

 

Für institutionelle Anleger, die geschätzt weiterhin ca. 90% der Anleger aller ETFs stellen, sind die Vorteile von Swap-ETFs in 2009 die gleichen wie in 2008, nämlich ein sehr geringer bis gar kein Trecking Error. Dass für Privatanleger mit Wohnsitz in Deutschland bei Anlage in 2008 eine steuerlich sehr vorteilhafte Situation besteht, ist reiner Zufall. Aus diesem Grunde wurde dieser Vorteil wohl auch kaum beworben und vom Gesetzgeber nicht geschlossen.

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