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Goldpuma

Adé gesetz. Rentenversicherung?

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Goldpuma
· bearbeitet von Goldpuma

Ich werde mich jetzt doch an Stiftung Warentest wenden.

Laut Stiftung Warentest kann man seine Fragen unter folgender mail stellen:

 

rueruprente@stiftung-warentest.de oder

 

FINANZtest- Leserservice

(50 Cent/min aus dt. Festnetz)

Tel. 0 900 1/58 37 82

Fax 0 900 1/58 37 84

Mo-Do 9-16, Fr 9-14 Uhr

 

Es wird doch wohl zu klären sein warum z.B. die Fortis die Beitragsrückgewähr und Rentengarantiezeit

nicht als Zusatzversicherung deklariert.

 

Außerdem würde mich interessieren ob die Kosten dafür seperat dargestellt werden müssen.

 

Die anderen Verisicherungen machen es auch nicht anders.

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Sisyphos
Ich werde mich jetzt doch an Stiftung Warentest wenden.

 

Es wird doch wohl zu klären sein warum z.B. die Fortis die Beitragsrückgewähr und Rentengarantiezeit

nicht als Zusatzversicherung deklariert.

 

Außerdem würde mich interessieren ob die Kosten dafür seperat dargestellt werden müssen.

 

Enthielt denn der Test der Stiftung Warentest auch eine Fortis-Versicherung? Soweit ich das den Presseberichten entnehmen konnte, ging es nur um die klassische Rürup-Rente und nicht die Fonds-Variante.

 

Ich fürchte, daß auch die Kosten nicht explizit ausgewiesen werden müssen. Gewöhnlich erhält man ein Angebot entsprechend der ausgewählten Optionen zusammen mit einer Modellrechnung.

 

Falls Du eine Vorstellung von der Größenordnung der Kosten bekommen willst, kannst Du die Beitragsrechner von Direktversicherern bemühen. Da die Versicherungsunternehmen alle mit den gleichen Sterbetafeln rechnen, sollten keine extremen Unterschiede auftreten. Die Europa-Versicherung weist in ihrem Beitragsrechner explizit die Kosten für Beitrags- und Kapitalrückgewähr aus, wenn man die gewünschte Rente vorgibt. Bei Cosmos direkt muß man die gleichen Daten einmal für einen Ledigen und einmal für einen Verheirateten durchrechnen und die Differenz betrachten. Cosmos geht bei Verheirateten von einer Rentengarantiezeit von 10 Jahren aus.

 

Ich habe das einmal an einem Beispiel durchgerechnet:

 

Versicherungsnehmer männlich Geburtsjahr 1970

Versicherungsbeginn 2008

Rentenbeginn 65.LJ

Jährlicher Beitrag: 5000.- EUR

 

Dann erhält man als zu verrentendes Gesamtkapital ohne Rentengarantie 298.557 EUR und mit einer Rentengarantiezeit von 10 Jahren 288.597. Das macht also eine Differenz von rund 10.000 EUR oder ca. 3 % des Gesamtkapitals.

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Goldpuma
· bearbeitet von Goldpuma

Hier meine Modellrechnung zur Rürup Rente

Tarif FRBH

 

post-6110-1208717230_thumb.jpg

 

 

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Sisyphos
Hier meine Modellrechnung zur Rürup Rente

Tarif FRBH

 

Also Dein Honorarberater scheint sein Geld wirklich nicht wert zu sein. Die Modellrechnung bezieht sich auf eine herkömmliche Rentenversicherung nicht auf eine Rürup-Rente. Es wird z.B. eine Kapitalauszahlung bei Rentenbeginn ermöglicht. Das wäre ein K.O. für die Anerkennung als Rürup-Versicherung.

 

Wenn das wirklich Bestandteil Deines Vertrages ist, hast Du ein Problem.

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Fleisch

hierzu hat der Prof der Uni Reutlingen, der jede woche in der faz.net die vermögensfrage stellt einen netten Beitrag geschrieben, der vlt. für einige nutzer hier interessant sein könnte

 

klick

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Goldpuma
· bearbeitet von Goldpuma
Es wird z.B. eine Kapitalauszahlung bei Rentenbeginn ermöglicht. Das wäre ein K.O. für die Anerkennung als Rürup-Versicherung.

 

Wenn das wirklich Bestandteil Deines Vertrages ist, hast Du ein Problem.

 

Keine Angst es ist schon ein Rürup Vertrag.

Ich mußte handschriftliche Vermerke und personenbezogene Daten mit Paint ausradieren.

Ansonsten weiß doch jeder wer ich und der Honorarberater bin.

 

Wer stellt schon unverändert seine Versicherungsunterlagen hier hinein.

Es soll lediglich zu Diskussionszwecken und als Orientierungshilfe dienen.

 

Dass mit der Beitragsrückgewähr und Rentengarantiezeit ist schon o.k.

Es wäre nur schön gewesen wenn ich erfahren hätte was die Absicherung kostet.

 

Vielleicht sind schon in den jährlichen 4%(Kosten) der Einzahlungssumme auch die Kosten für die Beitragsrückgewähr inbegriffen.

 

Auf jeden Fall werde ich bei Fortis nachhaken und mich an Stiftung Warentest wenden.

 

Den Artikel den Schnitzel ausgesucht hat fand ich gut. Hier ein Auszug:

 

Rendite plus Flexibilität zuzüglich Sicherheit und Steuervorteilen sind aber ein bisschen zu viel auf einmal. Weniger freundlich ausgedrückt, heißt die Feststellung, dass der Wunsch nicht erfüllbar ist. Das ist ähnlich wie in der Ehe. Wer im Leben die totale Freiheit sucht, muss dafür einen Preis bezahlen, und wer zur Bindung bereit ist, wird mit entsprechenden Vorteilen belohnt.

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Fleisch

danke danke

 

ich mag die beiträge von dem Prof sehr gern, da er einfach mal bissl ausdifferenziert und auch folgen hinweist.

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Sisyphos
Keine Angst es ist schon ein Rürup Vertrag.

Ich mußte handschriftliche Vermerke und personenbezogene Daten mit Paint ausradieren.

Ansonsten weiß doch jeder wer ich und der Honorarberater bin.

 

Wer stellt schon unverändert seine Versicherungsunterlagen hier hinein.

Hoffe natürlich das andere davon profitieren.

 

Ich glaube wir reden aneinander vorbei. Es war mir schon klar, daß Du die Unterlagen vernünftigerweise anonymisiert hast. Die Antragsformulare (Post #73) sind auch korrekt als Rürup-Versicherung mit 20jähriger Rentengarantie ausgefüllt. Aber die Modellrechnung (Post #78) paßt nicht dazu. Die Modellrechnung bezieht sich keinesfalls auf eine Rürup-RV sondern auf eine herkömmliche private RV, wie man aus der Tarifbeschreibung auf der letzten Seite ersieht (Kapitalisierung ist bei Rürup-RV nicht erlaubt!). Also hier gibt es eine Diskrepanz und, wenn diese Modellrechnung Bestandteil des Vertrages ist, kann es Probleme mit dem Fiskus geben, sobald Du versuchst die Beiträge als Sonderausgaben abzusetzen.

 

Meine Kritik am Honorarberater bezog sich genau auf diese Diskrepanz und auf die Tatsache, daß er Dich nicht auf die Kosten der Rentengarantie nicht hingewiesen hat.

 

 

Dass mit der Beitragsrückgewähr und Rentengarantiezeit ist schon o.k.

Es wäre nur schön gewesen wenn ich erfahren hätte was die Absicherung kostet.

 

Volle Zustimmung. 3-6 % sollte einem die holde Ehegattin doch wert sein. ;)

 

 

Vielleicht sind schon in den jährlichen 4%(Kosten) der Einzahlungssumme auch die Kosten für die Beitragsrückgewähr inbegriffen.

 

Wohl kaum, denn dann hätte ja jeder diesen Anspruch und die Wahlmöglichkeit auf dem Formular "Ohne Todesfallabsicherung" würde keinen Sinn machen.

 

Im übrigen betragen die Kosten bei Einmalzahlung sogar nur 1 %. Das dürfte zu wenig sein, um darin noch eine Rentengarantie unterzubringen, wenn die selbst rund 5 % des Gesamtkapitals kostet.

 

Meines Erachtens verstecken sich die Kosten im garantierten Rentenfaktor und Du kannst sie nur sehen, wenn Du mehrere Angebote vergleichst.

 

Übrigens wo findet sich eigentlich die Angabe zu den 4 % Kosten (bzw. 1% der Einmalzahlungen)? Ich konnte sie in den Versicherungsunterlagen der Fortis nirgends finden. Ich dachte eigentlich nach dem neuen VVG müßten diese Kosten getrennt ausgewiesen werden.

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Goldpuma
· bearbeitet von Goldpuma

In der Modellrechnung stand auch handschriftlich das die Kapitalzahlung bei Rürup entfällt.

Habe ich natürlich ausradierte.

 

Der Versicherungsschein

 

post-6110-1209048129_thumb.jpg

 

 

In der Angebotserstellung wird auf Kosten verwiesen die aber nirgendswo stehen.

 

post-6110-1208716726_thumb.jpg

 

Die Angebotserstellung ist unvollständig was man schnell seitens Fortis beheben möchte.

Die Kostenübersicht wurde mir schriftlich (siehe unten) bestätigt.

 

post-6110-1208714554_thumb.jpg

 

Das ist mein persönliches Angebot der Rürup Rente (myIndex-Satellite ETF).

Ich übernehme keine Haftung für die Richtigkeit der Scans und Angaben.

Personenbezogene Daten die mich, den Honorarberater und der Sachbearbeiterin(Fortis) betreffen habe

zum Schutz ausradiert.

 

Es soll lediglich zu Diskussionzwecken dienen.

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Goldpuma
· bearbeitet von Goldpuma

Ich habe beim EUROPA Direktversicherer mal durchrechnen lassen.

 

Versicherte Person männlich, geboren am 01.01.1973, verheiratet

Versicherungsbeginn 01.05.2008

Rentenbeginn mit 67 Jahren

 

Monatsbeitrag 100,-

 

Altersrente 91,42 Euro

 

Beitragsrückgewähr 2,99 Euro

 

Kapitalrückgewähr 5,59 Euro

 

Die Frage ist nur wann die Kosten für die Beitragsrückgewähr und Kapitalrückgewähr

abgezogen werden.

Entweder in der Aufschubphase oder in der Rentenphase?

 

Ich finde das heraus.

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Sisyphos
Ich habe beim EUROPA Direktversicherer mal durchrechnen lassen.

 

Versicherte Person männlich, geboren am 01.01.1973, verheiratet

Versicherungsbeginn 01.05.2008

Rentenbeginn mit 67 Jahren

 

Monatsbeitrag 100,-

 

Altersrente 91,42 Euro

 

Beitragsrückgewähr 2,99 Euro

 

Kapitalrückgewähr 5,59 Euro

 

Die Frage ist nur wann die Kosten für die Beitragsrückgewähr und Kapitalrückgewähr

abgezogen werden.

Entweder in der Aufschubphase oder in der Rentenphase?

 

In der Aufschubphase. Die Bedingungen der Europa sind doch da eindeutig. Du zahlst 100.- EUR pro Monat Beitrag. Davon wandern 91,42 EUR in Deinen Rententopf, die anderen Beträge dienen als reine Risikoversicherungsprämien zur Sicherstellung von Beitrags- und Kapitalrückgewähr.

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Goldpuma
· bearbeitet von Goldpuma

Ein Sachverhalt bezüglich Rürup Rente versus gesetz. Rentenversicherung ist interessant.

 

Ob gesetzliche oder Rürup Rente die Beiträge dafür lassen sich derzeit nur zu 66% von der Steuer absetzen.

Dafür wird die späterer Rentenzahlung zu 100% auf das Einkommen angerechnet.

Eine Benachteiligung die wir ohnehin hinnehmen müssen.

 

Jetzt kommt die zweite Benachteiligung die nur bei der gesetz. Rentenversicherung gegeben ist.

Siehe Musterrechnung

 

Beitrag zur RV (19.9 %) 5.572,00 Euro pro Jahr

 

anrechenbare Renten-Beiträge insgesamt 5.572,00 Euro pro Jahr

 

davon 66 % absetzbar 3.677,52 Euro pro Jahr

 

abzüglich steuerfreier Arbeitgeberbeitrag zur RV -2.786,00 Euro pro Jahr

 

Ihre absetzbaren Aufwendungen 2008 892,18 Euro pro Jahr

 

Zur Erläuterung:

Maximal möglicher Beitrag zur Rürup-Rente 14.428,00 Euro pro Jahr

Maximal absetzbare Vorsorge-Aufw. 2008 / 10.414,00 Euro pro Jahr

 

 

Den Rürup Rechner findet Ihr unter:

http://www.ihre-vorsorge.de/Finanzrechner-...parrechner.html

 

Na super da werden 5.572,00 von meinem Arbeitgeber an die Deutsche Rentenversicherung überwiesen

und nur 892,18 lassen sich als Vorsorge Aufwendungen von der Steuer absetzen.

Macht eine Steuerrückerstattung von ??????

 

 

Als Rürup Beitrag könnte man 5.572 x 0.66 = 3677,52(Vorsorgeaufwendung) von der Steuer absetzen.

Macht 1108,- Steuererstattung

 

Nachzurechnen unter

 

http://www.assekuranz-support.de/Webauftri...rderrechner.php

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Goldpuma
· bearbeitet von Goldpuma
In der Aufschubphase. Die Bedingungen der Europa sind doch da eindeutig. Du zahlst 100.- EUR pro Monat Beitrag. Davon wandern 91,42 EUR in Deinen Rententopf, die anderen Beträge dienen als reine Risikoversicherungsprämien zur Sicherstellung von Beitrags- und Kapitalrückgewähr.

Warum sollte bei Fortis nicht während der Aufschubzeit die Risikoversicherungsprämien abgezogen werden?

 

Ich zahle 1200,- Jahresbeitrag ein; davon werden 1152,- für meine ETF´s verwendet.

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Sisyphos
Ein Sachverhalt bezüglich Rürup Rente versus gesetz. Rentenversicherung ist interessant.

 

Ob gesetzliche oder Rürup Rente die Beiträge dafür lassen sich derzeit nur zu 66% von der Steuer absetzen.

Dafür wird die späterer Rentenzahlung zu 100% auf das Einkommen angerechnet.

Eine Benachteiligung die wir ohnehin hinnehmen müssen.

 

Für die Rürup-Rente trifft das so nicht ganz zu. Bis 2040 braucht ein bestimmter Teil nicht versteuert zu werden. Bei Rentenbeginn 2020 sind das z.B. 20%. Das reduziert sich dann in 1%pkt-Schritten bis 2040. Dennoch tritt speziell bei jüngeren Versicherungsnehmern teilweise eine Doppelbesteuerung auf. Derzeit lohnt sich daher auch eine Rürup-Rente nur für Menschen mit hohem Steuersatz.

 

Dagegen wurde auch schon vor dem BVG geklagt. Die Klage wurde als unbegründet abgewiesen mit der Begründung, daß der Tatbestand ja erst bei Rentenzahlung eintreffe und man daher erst zu diesem Zeitpunkt Klage erheben könne. Also warten wir mal ab, was das BVG in einigen dazu Jahren sagt. In der letzten Zeit hat es ja (siehe z.B. Absetzbarkeit der Krankenversicherungsbeiträge) der Bundesregierung schön öfters die Gesetze "um die Ohren" gehauen.

 

 

 

Na super da werden 5.572,00 von meinem Arbeitgeber an die Deutsche Rentenversicherung überwiesen

und nur 892,18 lassen sich als Vorsorge Aufwendungen von der Steuer absetzen.

Macht eine Steuerrückerstattung von ??????

 

 

Der Arbeitgeber kann ja seinen Arbeitgeberanteil zur GRV bereits als Betriebsausgabe absetzen. Dieser Teil ist also schon steuerlich begünstigt.

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Sisyphos
Warum sollte bei Fortis nicht während der Aufschubzeit die Risikoversicherungsprämien abgezogen werden?

 

Ich zahle 1200,- Jahresbeitrag ein; davon werden 1152,- für meine ETF´s verwendet.

 

Sicherheitshalber lasse ich mir noch was schriftlich schicken.

 

 

Du könntest Deine Beiträge ja auch als Einmalbeiträge bzw. Zuzahlungen leisten. Da enstehen dann nur Kosten von 1,5 %. Wie sollte Fortis daraus die Versicherungen finanzieren, wenn die bei einer anderen sehr günstigen Gesellschaft bereits rund 3 % der Gesamtbeitragssumme kosten? Dabei hat Fortis ja Verwaltungskosten und verdienen wollen sie schließlich auch noch.

 

Das zeigt eigentlich nur, daß man bei privaten Versicherern gar nicht oft genug nachfragen und nachbohren kann. In dieser Hinsicht ist GRV einfacher.

Übrigens hat mir mein Honorarberater als Kosten für Einmalzahlungen 1% genannt. Also entweder war das ein Fehler oder der Wert hat sich zwischenzeitlich geändert oder aber da werden doch noch irgendwelche Kosten "versteckt".

 

Ich bin mal auf die Ergebnisse Deiner Nachfragen bei Fortis gespannt.

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Goldpuma
· bearbeitet von Goldpuma

Die Mitarbeiterin(Fortis) meinte dass die Rentengarantiezeit und Beitragrückgewähr in der Modellrechnung schon integriert ist.

Ansonsten müsste ich mich an die Finanzmathematiker im Hause wenden.

Sie weiß aber nicht ob sie solche Informationen herausgeben würden.

 

Ähnlich erging es mir bei cosmos direkt.

Der nette Mitarbeiter erklärte mir das die Kosten für Beitragsrückgewähr und Rentengarantiezeit schon in der Modellrechnung integriert sind.

Wann die Kosten für diese Risiken abgezogen werden konnte mir weder Fortis noch cosmos direkt sagen.

Es müssen nur die Verwaltungskosten ausgewiesen werden; die "Details" sind halt Finanzmathematik.

Anscheinend geht hier das neue VVG nicht weit genug.

 

Anders verlief das Gespräch mit der Mitarbeiterin von Europa.

Sie meinte das die Kosten für die zwei Risiken, die abgesichert werden müssen, jetzt vom Monatsbeitrag abgezogen werden.

Der Versicherte müsste schließlich wissen wieviel Kosten für diese Risiken berechnet werden.

Sobald ich das Angebot(EUROPA) zur fondsgebundenen Rürup Rente habe stelle ich Scans rein.

 

Ich kann mir auch nur schwer vorstellen wie Fortis aus den 4% Verwaltungskosten der Einzahlungssumme die Kosten für Beitragsrückgewähr und Rentengarantiezeit bedienen will.

Die Kosten für die Absicherung sind wahrscheinlich unter

"Kosten im Rentenbezug" versteckt.

 

0.5% einmalig auf die Ablaufleistung

1.5% der Rente

 

Vielleicht weiß jemand im Forum der auch eine Rürup Rente abgeschlossen hat wie sich das verhält.

Oder haben wir vielleicht ein Finanzmathematiker unter uns?

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billy-the-kid

Also, das mit der Rentengarantiezeit ist wie Pizza Schinken und Champignons. Die Pizza gilt als Hauptgericht, auch wenn du sie theoretisch in eine Pizza Margaritha und eine Zusatzbestellung Schinken und Champignons zerlegen könntest. Der Pizzabäcker ist auch nicht gezwungen, dir alle Einzelteile der Preiskalkulation offenzulegen. Da käme er ja auch vom Hundertsten ins Tausendste: Solle er die Arbeitszeit pauschal ansetzen, die Sozialversicherung extra ausweisen, die Beiträge zur Berufsgenossenschaft separat in Rechnung stellen, ....

 

Am Ende hättest du eine Rechnung in Buchform.

 

Weiter oben stand doch schon, dass du allenfalls über Preisvergleiche (Tarife ohne/mit Rentengarantiezeit) den Zusatzbeitrag ermitteln kannst.

 

Grüße, billy-the-kid

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Goldpuma
· bearbeitet von Goldpuma

Ist schon erstaunlich das "Pizzabäcker" (EUROPA) die Pizza (Rürup Rente) mit Zusatzbestellung Schinken(Beitragsrückgewähr) und Champingnons(Kapitalrückgewähr) liefern und auflisten kann.

 

Dagegen tut sich "Pizzabäcker" (Fortis & cosmosdirekt) bei der Zusatzbestellung etwas schwer.

Sind die Champingnons frisch? Ist der Schinken nicht zu salzig? Ach egal.

Hauptsache das Zeuch muss runter.

 

Hoffentlich haben die Gäste nichts gemerkt.

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Goldpuma
· bearbeitet von Goldpuma

Es gibt Neuigkeiten vom "Pizzabäcker" (EUROPA)!

Habe heute das schriftliche Angebot bekommen.

 

Hier die klassische Variante der Rüruprente.

 

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Die Kosten für die Beitragsrückgewähr und Kapitalrückgewähr sind schön aufgelistet

 

Nur auf die klassische Rürup Rente bezieht sich der Tarifrechner den man online aufrufen kann.

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Goldpuma
· bearbeitet von Goldpuma

Leider werden bei der fondsgebundenen Rürup Rente keine Kosten für die Beitragsrückgewähr und Kapitalrückgewähr ausgewiesen.

post-6110-1209057483_thumb.jpg

 

Damit gab ich mich natürlich nicht zufrieden und führte ein paar Telefonate mit EUROPA.

Am Ende korespondierte ich per mail und bekam endlich die nötigen Informationen.

 

 

Zuerst bekam ich eine Modellrechnung mit 0% Hochrechnung

post-6110-1209058400_thumb.jpg

 

 

Nach zusätzlichen Nachboren kam diese Antwort,

 

 

Sehr geehrter Herr XXX,

 

Das Angebot für die Rürup-Renten ist für uns aber auch für Sie als Kunde das

am schwersten zu verstehende.

Ich bitte Sie, bevor Sie das neue Angebot studieren, erst die

Vertragsbedingungen Seite 14,Ziff,5 bis 5.9 zu studieren.

Vereinfacht gesagt, Ihre 100,- Euro gehen erstmal komplett in den Fonds und wenn

weitere Bausteine wie Beitragsrückgewähr und Kapital-Rückgewähr

eingeschlossen werden, werde diese Kosten aus dem Fonds bezahlt.

 

Für Sie als Leihe ist das nicht nachzuvollziehen im einzelnen was wohin geht.

Wie mir unsere Mathematiker erklärten, ist ein Vergleich nur über

die Leistungsbeschreibung und die Hochrechnung-

sei es mit o% oder 6% oder 9% zu vollziehen.

Im Augenblick liegt Ihnen meine erste Erlebensfalltabelle - Seite 7 - vor.

 

Eingezahlt wurden da 38.400,- Euro. Das Fondguthaben beträgt am Schluss 36.308,- Euro,

berücksichtigt wurden dabei die Bausteine Beitragsrückgewähr und

Kapitalrückgewähr.

 

Meine neue Berechnung geht von der nackten Rürup-Fonds-Rente ohne Bausteine aus.

Also von weniger Nebenkosten. Ergebnis Fondguthaben am Ende bei

einer Hochrechnung von 0% 37.975,- Euro, bei 6 % 111.317,- Euro.

 

 

Mit dem Sparrechner http://www.zinsen-berechnen.de/sparrechner.php

 

bin ich zu folgendem Ergebniss gekommen.

 

Reine Verwaltung vom Rürupvertrag kostet

1,11 Euro (98,89 Euro effektive Investition)

 

Verwaltung, Beitragsrückgewähr und Kapitalrückgewähr kosten

5,45 Euro (94,55 Euro effektive Investition)

 

Nur die Beitrags-und Kapitalrückgewähr kosten

Differenz zwischen 98,89 Euro minus 94,55 Euro

 

macht 4,34 Euro

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Sisyphos
Leider werden bei der fondsgebundenen Rürup Rente keine Kosten für die Beitragsrückgewähr und Kapitalrückgewähr ausgewiesen.

 

Das ist eigentlich auch plausibel. Bei einer klassischen Rürup-Police weiß der Versicherer dank Garantiezins und voraussehbarer Wertentwicklung eigentlich schon im vorhinaus, welche Beträge jeweils abgesichert werden müssen.

 

Bei einer fondgebundenen Rentenversicherung dagegen können die Fonds gut oder schlecht laufen. Entsprechend kann sich der Gesamtbetrag, der abgesichert werden muß, ständig ändern. Daher entnimmt der Versicherer diese Versicherungsprämien jeweils dem Fonds. Das gilt so in jedem Fall für die Beitragsrückgewähr. Die Kapitalrückgewehr könnte er auch in den Rentenfaktor einkalkulieren.

 

Pro 100.- EUR Endwert des Vermögens sollten bei der fondsgebundenen wie der klassischen Variante übrigens die gleiche Versicherungsprämie für die Kapitalrückgewähr verlangt werden. In der Rentenphase unterscheiden sich ja beide Varianten nicht und die Sterbetafeln sollten auch gleich sein.

 

 

 

Übrigens findet sich in der aktuellen Ausgabe (April-Ausgabe) der Zeitschrift Ökotest ein interessanter Vergleich verschiedener "Pizzas", allerdings weniger bezogen auf die Rürup-Variante sondern auf eine private RV. Auf den vorderen Plätzen sind die üblichen Verdächtigen (Cosmos, Europa, Hannoversche, Legal&General etc.).

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billy-the-kid
...

Monatsbeitrag 100,-

Altersrente 91,42 Euro

Beitragsrückgewähr 2,99 Euro

Kapitalrückgewähr 5,59 Euro

 

Die Frage ist nur wann die Kosten für die Beitragsrückgewähr und Kapitalrückgewähr

abgezogen werden.

Entweder in der Aufschubphase oder in der Rentenphase?

 

Schön, dass Euch mein Pizza-Vergleich gefällt.

 

Nun noch eine kleine Richtigstellung. Strenggenommen kostet die Beitragsrückgewähr im Todesfall in der Aufschubzeit KEINEN Risikobeitrag. Ist doch klar, der Vertrag funktioniert dann wie ein reiner Fondssparplan, da bekommen die Hinterbliebenen ja auch das Guthaben ausgezahlt. Wenn man auf dieses Guthaben verzichtet, bekommt man beim Überleben hingegen einen "Vererbungsgewinn" gutgeschrieben (finanziert von denen, die ohne Leistung verstorben sind). Sozusagen als negative Risikoprämie. Daher der Unterschied von ca. 2,5%.

 

Die Zusatzprämie für die Garantie von 20 Jahren wird erst während der Rentenphase benötigt, also wird sie auch nicht vorher vom Guthaben abgezogen. Und sie wird insbesondere im Todesfall während der Aufschubzeit mit ausgezahlt.

 

Alles klar? Jetzt noch einen Espresso! :D

 

Grüße, billy-the-kid

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Goldpuma
· bearbeitet von Goldpuma
Nun noch eine kleine Richtigstellung. Strenggenommen kostet die Beitragsrückgewähr im Todesfall in der Aufschubzeit KEINEN Risikobeitrag. Ist doch klar, der Vertrag funktioniert dann wie ein reiner Fondssparplan, da bekommen die Hinterbliebenen ja auch das Guthaben ausgezahlt. Wenn man auf dieses Guthaben verzichtet, bekommt man beim Überleben hingegen einen "Vererbungsgewinn" gutgeschrieben (finanziert von denen, die ohne Leistung verstorben sind). Sozusagen als negative Risikoprämie. Daher der Unterschied von ca. 2,5%.

 

Die Zusatzprämie für die Garantie von 20 Jahren wird erst während der Rentenphase benötigt, also wird sie auch nicht vorher vom Guthaben abgezogen. Und sie wird insbesondere im Todesfall während der Aufschubzeit mit ausgezahlt.

 

 

Nach Durchsicht aller Unterlagen sehe ich das genauso.

 

Die myIndex-Satellite ETF ist mit der Beitragsrückgewähr und Rentengarantiezeit immer noch kostengünstiger als andere Direktversicherer(einfach Modellrechnungen vergleichen).

Die jährlichen Kosten für die Fonds bzw. ETF´s habe ich noch nicht einmal berücksichtigt.

Ich habe auf die zwei Absicherungen bestanden(bedingt durch Falschauskünfte anderer Versicherungen).

Die Kosten dafür sind so verschwinden gering; daß es noch nicht einmal die Rede wert ist.

Das kann ich meinem Honorarberater nicht wirklich ankreiden.

 

Abschließend kann ich nur sagen dass viele Mitarbeiter diverser Versicherungen sich bezüglich Rürup Rente nicht auskennen.

Die Verträge und Versicherungsinformationen sind nicht verständlich und transparent genug.

Die Beitragsrückgewähr und Garantiezeit oder Kapitalrückgewähr sind Zusatzoptionen/Zusatzversicherungen die zusätzliche Kosten verursachen.

Etliche Versicherungen bieten das nur als Kompakttarif an. Die anderen bieten es als Zusatzoption an ohne jedoch auf die Kostenseite hinzuweisen.

 

Ein Mitarbeiter von cosmos direkt erklärte mir die Entwicklung der Rürup Rente folgendermaßen:

 

Am Anfang gab es die Rürup Rente ohne Beitragsrückgewähr.

Starb der Versicherte gabe es für die Hinerbliebenen 0 Euro.

Um dies zu vermeiden gab es eine Zusatzversicherung.

Sie wurde Hinterblliebenenrente oder Hinterbliebenenschutz genannt(existiert immer noch als Zusatzvers.).

Kostete aber cá 15-20 Euro mtl.(pro 100,- Beitrag).

Die 2 Varianten waren für die meisten unattraktiv; daher führte die Rürup Rente ein Nieschendasein.

 

In 2007 hat der Gesetzgeber nachgebessert.

Das Jahressteuergesetz 2007 ist in Kraft getreten. Dies ermöglichte es den Selbständigen die Rürup Rente vom ersten Euro an es von der Steuer abzusetzen.

Zusätzlich wurde das Altersvermögensgesetzt geändert; dadurch wurde es den Versicherungen ermöglicht diese günstige Beitragsrückgewähr einzubauen.

 

Leider konnte ich im Altersvermögensgesetz diesbezüglich nichts finden.

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Goldpuma
· bearbeitet von Goldpuma

Bei Riesterverträge sind auch nicht verständlich.

 

z.B. Das cominvest Förderdepot

 

..........Der Einzahlungsbetrag wird von Anfang an gesplittet. Dabei sind die

Vertragslaufzeit sowie der für die Laufzeit aktuell geltende

Zinssatz entscheidend. Je höher beide Parameter sind, desto

höher ist der Anteil, der in den gewählten Aktien- oder Mischfonds

fließt. Der Rest der Beiträge fließt in eine Rentenfondskonstruktion,

die auf Zero-Bonds setzt.............

 

Wieviel % gehen in die Zerobonds?

Welche WKN hat der Zerobond?

 

Interessant wäre einen Berechnung anzustellen welche Anlageform performancestärke ist.

Riesterrente oder Rüruprente?

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Sponge Bob

Ich hab jetzt ein Schreiben von der Deutschen Rentenversicherung bekommen.

 

Demnächst hab ich meine 216 Monatsbeiträge geleistet, und kann mich dann von der Rentenversicherungspflicht (Selbständig im Handwerk) befreien lassen.

 

Allerdings verliere ich damit meine Ansprüche für eine eventuelle "Rente wegen verminderter Erwerbsunfähigkeit".

Das wäre für mich bis jetzt erstmal der einzigste Nachteil. Da hatt es aber in den letzten Jahren aber doch auch Änderungen/Kürzungen, zumindest für die Geburtsjahrgänge ab 196?, gegeben?

Wer weiß mehr darüber? Berufsunfähigkeit und Unfall hab ich privat versichert.

 

Für die Höhe meines, später vielleicht mal, Rentenbezugs sehe ich drei verschiedenen Szenarien

 

1) Ich bekomme was mir nach meinen auf Lebenszeit gezahlten Beiträgen zusteht

 

2) Es wird eine "'Mindest-Einheits-Rente" eingeführt. Und da ich nur eine begrenzte Zeit in die ges. RV einbezahlt habe bekomme ich mehr raus als normal.

 

3 Es wird in Zukunft, wegen mangelder Finanzierbarkeit der RV, massive Abschläge für diejenigen geben, die zB. in den letzten 15 Jahren vor Rentenbeginn keine Beiträge einbezahlt haben.

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