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AachenMünchener / DVAG - Start-Ziel-Renten-Police

Empfohlene Beiträge

moonraker
vor 3 Stunden von KayDee:

Hey Zusammen,

 

ich habe nach langer Zeit nun mein Vertrag Widerrufen und nun  wird mein Vertrag rückabgewickelt.

 

Meine Frage.

Es werden wohl die gezahlten Beiträge zurückgezahlt, jedoch steht bei der Auflistung:

"abzüglich Beiträge der Risikozusatzversicherungen" (große Summe!!!)

"abzüglich Risikobeitragsanteile der Hauptversicherung"

 

Was muss ich noch kündigen/widerrufen, um auch diese Summe zu bekommen. Es ist fast die gleiche Summe, wie der gezahlten Beiträge.

Die Beiträge der Risikoabsicherungen bekommst Du nicht wieder, weil Du ja tatsächlich versichert warst (auch wenn Du evtl. nichts davon in Anspruch genommen hast). Über die korrekte Höhe der Beiträge können wir hier ohne Detail-Infos vermutlich nicht viel sagen. Vielleicht hilft Dir ein Rechner im Web als Anhaltspunkt weiter, siehe z.B. in diesem Artikel  https://www.finanztip.de/lebensversicherung/lebensversicherung-widerrufen/

Oder es finden sich User mit Versicherungsbackground...

vor 3 Stunden von KayDee:

Außerdem will die Generali den Original-Versicherungsschein zurück.

Das dürfte normal und rechtens sein - schließlich besteht die Versicherung ja dann nicht mehr.

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cjdenver
vor 11 Stunden von KayDee:

Hey Zusammen,

 

ich habe nach langer Zeit nun mein Vertrag Widerrufen und nun  wird mein Vertrag rückabgewickelt.

 

Gratuliere, kannst du hier bitte die genaue Produktbezeichnung und das Abschlussjahr nennen, denn so können andere auch sehen ob für sie ein Widerruf in Frage kommen kann.

 

vor 11 Stunden von KayDee:

Meine Frage.

Es werden wohl die gezahlten Beiträge zurückgezahlt, jedoch steht bei der Auflistung:

"abzüglich Beiträge der Risikozusatzversicherungen" (große Summe!!!)

"abzüglich Risikobeitragsanteile der Hauptversicherung"

 

Zu den Abzügen wurde schon geantwortet. 

Aber: Ich hoffe mal du bekommst nicht nur die gezahlten Beiträge zurück sondern auch noch eine Entschädigung für entgangenen Gewinn?

 

vor 11 Stunden von KayDee:

Außerdem will die Generali den Original-Versicherungsschein zurück.

 

Wie schon geschrieben ist das rechtens, wobei ich das etwas absurd finde. Was kann man wohl mit einem Versicherungsschein einer widerrufenen Versicherung anstellen, dass eine Rückgabe zweckmäßig wäre? Nun gut, wenn die ihr Altpapier selbst recyceln wollen ;) 

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KayDee
vor 12 Stunden von cjdenver:

Gratuliere, kannst du hier bitte die genaue Produktbezeichnung und das Abschlussjahr nennen, denn so können andere auch sehen ob für sie ein Widerruf in Frage kommen kann.

Start-Ziel-Renten-Police

Fondsgebundene Rentenversicherung mit aufgeschobener lebenslanger Rentenzahlung und Recht auf vorgezogene, in der Höhe garantierte Teilrenten bzw. Teilkapitalabfindungen zu festgelegten Terminen, mit Kapitalleistung bei Tod vor Ablauf der Aufschubzeit und garantierter Mindestlaufzeit der Renten

mit

abgekürzter Beitragszahlungsdauer

Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

planmäßiger Erhöhung nach dem Dynamikplan

 

Fonds: DWS PlusInvest

Fondsart: Dachfonds

Kapitalanlagegesellschaft: DWS Investment GmbH

Depotbank: Deutsche Bank AG

 

Start war der 01.12.2003

Ablauf der Aufschubzeit: 30.11.2051

Ablauf der Beitragszahlung: 30.11.2038

 

Ich hatte mit 55€ monatlich angefangen, noch nie etwas draus entnommen und bin aktuell bei 116€ monatlich....(Dynamik immer mitgemacht).

 

vor 12 Stunden von cjdenver:

Aber: Ich hoffe mal du bekommst nicht nur die gezahlten Beiträge zurück sondern auch noch eine Entschädigung für entgangenen Gewinn?

Gute Frage!

 

Auf dem Schreiben zur Bestätigung des Widerrufs stand nur:

Bla bla

Wir rechnen Ihren Vertrag zum 01.10.2021 wie folgt ab:

 

Summe der gezahlten Beiträge: 15.778,44€

Zuzüglich Beitrag Oktober 2021: 116,16€ (wurden heute wieder Erstattet)

abzüglich Beiträge der Risikozusatzversicherungen: 8.136,28€

abzüglich Risikobeitragsanteile der Hauptversicherung: 114,60€

Zwischensumme: 7.643,72€

 

Nutzungen(???): 2.276,27€

 

Erstattung aufgrund Widerspruch: 9.919,99€

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Cauchykriterium
vor 12 Stunden von cjdenver:

Was kann man wohl mit einem Versicherungsschein einer widerrufenen Versicherung anstellen, dass eine Rückgabe zweckmäßig wäre? Nun gut, wenn die ihr Altpapier selbst recyceln wollen ;) 

Das Ding ist eine Urkunde, die ein gewisses Recht auf Leistung verbrieft - und deren Vorlage bei einem Versicherungsunternehmen dieses Geld kostet. Es ist verständlich, dass diese Urkunde bei Leistungsgewährung eingezogen wird bzw. zumindest werden sollte.

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cjdenver
· bearbeitet von cjdenver
vor 9 Stunden von KayDee:

Gute Frage!

 

Auf dem Schreiben zur Bestätigung des Widerrufs stand nur:

Bla bla

Wir rechnen Ihren Vertrag zum 01.10.2021 wie folgt ab:

 

Summe der gezahlten Beiträge: 15.778,44€

Zuzüglich Beitrag Oktober 2021: 116,16€ (wurden heute wieder Erstattet)

abzüglich Beiträge der Risikozusatzversicherungen: 8.136,28€

abzüglich Risikobeitragsanteile der Hauptversicherung: 114,60€

Zwischensumme: 7.643,72€

 

Nutzungen(???): 2.276,27€

 

Erstattung aufgrund Widerspruch: 9.919,99€

 

Naja da stehts doch - die zahlen dir auf deine €7,6k Beitraege €2,2k Nutzungsentschaedigung. Finde ich fuer einen Vertrag der seit 2003 laeuft jetzt eher niedrig, muesste man mal durchrechnen was die da jeweils als Verzinsung angesetzt haben. 

 

Wurdest du beim Widerruf anwaltlich vertreten? Dann sollten die die Angemessenheit der Verzinsung pruefen. Wenn ich du waere wuerde ich trotzdem mal nachfragen (entweder beim Anwalt oder direkt bei der Versicherung). 

 

Aber nochmal Glueckwuensche zum erfolgreichen Widerruf :D

 

vor 9 Stunden von Cauchykriterium:

Das Ding ist eine Urkunde, die ein gewisses Recht auf Leistung verbrieft - und deren Vorlage bei einem Versicherungsunternehmen dieses Geld kostet. Es ist verständlich, dass diese Urkunde bei Leistungsgewährung eingezogen wird bzw. zumindest werden sollte.

 

Ja das mag so sein aber was meinst du was passiert wenn du zur Versicherung faehrst und mit ner gekuendigten Police rumwedelst? Meinst du echt die leisten? :D

 

PS frueher stand auch mal bei Bankbriefen dass die Kreditkarte Eigentum der Bank bleibt und am Ende zurueck gegeben werden muss. Ist auch etwas ueberholt mittlerweile. 

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Cauchykriterium
vor 50 Minuten von cjdenver:

Ja das mag so sein aber was meinst du was passiert wenn du zur Versicherung faehrst und mit ner gekuendigten Police rumwedelst? Meinst du echt die leisten?

Ja, die leisten ein zweites Mal, wenn sie nicht hinreichend den ersten Anspruchsberechtigen geprüft haben. Und das geht eben neben anderen Punkten u. a. darüber, dass sie sich den originalen Versicherungsschein vorlegen lassen. So er denn noch auf gedrucktem Papier ausgestellt ist, aber das wissen die Versicherer ja selbst am besten, in welcher Tarifgeneration welches Dokument noch per gelber Post verschickt worden ist.

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KayDee
vor 13 Stunden von cjdenver:

Wurdest du beim Widerruf anwaltlich vertreten? Dann sollten die die Angemessenheit der Verzinsung pruefen. Wenn ich du waere wuerde ich trotzdem mal nachfragen (entweder beim Anwalt oder direkt bei der Versicherung).

Ich habe (leider) keinen Anwalt.

Wie kann ich die Angemessenheit der Verzinsung prüfen (lassen)?

Wenn ich dort anrufe, heißt es bestimmt nur dass es schon so passt!?

 

Kann hier jemand dabei Helfen?!

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Badurad
vor 14 Minuten von KayDee:

Ich habe (leider) keinen Anwalt.

Wie kann ich die Angemessenheit der Verzinsung prüfen (lassen)?

Wenn ich dort anrufe, heißt es bestimmt nur dass es schon so passt!?

 

Kann hier jemand dabei Helfen?!

Sind das nicht eher Fragen, die man vor dem Widerruf klärt?

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KayDee
vor 3 Stunden von Badurad:

Sind das nicht eher Fragen, die man vor dem Widerruf klärt?

Man kann keine Fragen stellen, wenn man nicht Wissen kann, was auf einen zukommt.

Trotz allem gibt es mit Sicherheit noch die Möglichkeit dies zu machen. Den Versicherungsschein habe ich ja noch hier.

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tyr
vor 22 Stunden von cjdenver:

Dann sollten die die Angemessenheit der Verzinsung pruefen.

Welche Verzinsung? Das war eine Fondspolice:

Am 25.10.2021 um 10:09 von KayDee:

Start-Ziel-Renten-Police

Fondsgebundene Rentenversicherung mit aufgeschobener lebenslanger Rentenzahlung und Recht auf vorgezogene, in der Höhe garantierte Teilrenten bzw. Teilkapitalabfindungen zu festgelegten Terminen, mit Kapitalleistung bei Tod vor Ablauf der Aufschubzeit und garantierter Mindestlaufzeit der Renten

...

Fonds: DWS PlusInvest

Fondsart: Dachfonds

Kapitalanlagegesellschaft: DWS Investment GmbH

Depotbank: Deutsche Bank AG

Zinsen wurden ggf. innerhalb der Fonds gezahlt, wenn dort Zinsanlagen drin waren. Eine kurze Googlesuche ergibt, dass die Plusinvest Fonds mittlerweile auf andere Dachfonds verschmolzen wurden, mit ähnlichem Anlagekonzept.

 

 

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cjdenver
· bearbeitet von cjdenver
vor 1 Stunde von tyr:

Welche Verzinsung? Das war eine Fondspolice:

Zinsen wurden ggf. innerhalb der Fonds gezahlt, wenn dort Zinsanlagen drin waren. Eine kurze Googlesuche ergibt, dass die Plusinvest Fonds mittlerweile auf andere Dachfonds verschmolzen wurden, mit ähnlichem Anlagekonzept.

 

Bei wirksamem Widerruf ist der Vertrag rueckabzuwickeln, und zwar ab initio, denn er gilt als nie geschlossen. Daher ist irrelevant wie das Geld in der Versicherung angelegt wurde. 

 

Der Versicherer hat dem Versicherungsnehmer die gezahlten Beitraege zurueckzuzahlen und diese als Entschaedigung angemessen zu verzinsen. 

 

vor 10 Stunden von KayDee:

Ich habe (leider) keinen Anwalt.

Wie kann ich die Angemessenheit der Verzinsung prüfen (lassen)?

Wenn ich dort anrufe, heißt es bestimmt nur dass es schon so passt!?

 

Ich an deiner Stelle wuerde die Versicherung bitten aufzuschluesseln wie sie im Einzelnen auf die Betraege kommt, die sie zurueckzuerstatten gedenkt. Inkl. der Verzinsung. Das muss sie tun. 

 

PS Gratulation dass du das ohne Anwalt durchgezogen hast, das finde ich eine super Leistung! 

 

vor 10 Stunden von Badurad:

Sind das nicht eher Fragen, die man vor dem Widerruf klärt?

 

Nicht unbedingt. Wenn man so einen Vertrag loswerden will dann sollte man ihn widerrufen. Dadurch bekommt man schonmal alle Kosten zurueck. Ueber die Entschaedigung laesst sich danach immer noch trefflich streiten, aber wenigstens ist das Ding dann schonmal gekillt. 

 

vor 23 Stunden von Cauchykriterium:

Ja, die leisten ein zweites Mal, wenn sie nicht hinreichend den ersten Anspruchsberechtigen geprüft haben. Und das geht eben neben anderen Punkten u. a. darüber, dass sie sich den originalen Versicherungsschein vorlegen lassen. So er denn noch auf gedrucktem Papier ausgestellt ist, aber das wissen die Versicherer ja selbst am besten, in welcher Tarifgeneration welches Dokument noch per gelber Post verschickt worden ist.

 

Ganz schoen an den Haaren herbeigezogen wenn du mich fragst - wie weist denn der Versicherungsnehmer seinen Anspruch nach? Der Versicherungsschein alleine reicht da nicht, denn die Beitraege sind variabel. Also geht es nicht ohne Systemabfrage - bei der dann wohl auch der Widerruf rauskommen duerfte. Hier handelt es sich schliesslich nicht um eine Inhaberschuldverschreibung mit einem fixen Wert oder aehnliche Konstrukte. 

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tyr
· bearbeitet von tyr
vor 23 Minuten von cjdenver:
vor 1 Stunde von tyr:

Welche Verzinsung? Das war eine Fondspolice:

Zinsen wurden ggf. innerhalb der Fonds gezahlt, wenn dort Zinsanlagen drin waren. Eine kurze Googlesuche ergibt, dass die Plusinvest Fonds mittlerweile auf andere Dachfonds verschmolzen wurden, mit ähnlichem Anlagekonzept.

 

Bei wirksamem Widerruf ist der Vertrag rueckabzuwickeln, und zwar ab initio, denn er gilt als nie geschlossen. Daher ist irrelevant wie das Geld in der Versicherung angelegt wurde. 

 

Der Versicherer hat dem Versicherungsnehmer die gezahlten Beitraege zurueckzuzahlen und diese als Entschaedigung angemessen zu verzinsen. 

Ist doch bereits passiert:

Am 25.10.2021 um 19:21 von cjdenver:

Zwischensumme: 7.643,72€

 

Nutzungen(???): 2.276,27€

 

Erstattung aufgrund Widerspruch: 9.919,99€

 

Wobei bereits 2018 genügend Kapital in der Police war:

Zitat

Der Versicherungsbeginn war der 01.12.2003

...

Stand des Vertrags zum 01.10.2018:

Vertraglich garantierter Wert: 8.592,50€

Fondsguthaben: 1.476,63€

Nicht garantierter Schluss-Überschussanteil der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: 37,10€

Nicht garantierter Anteil an den Bewertungsreserven 34,98€

 

Was das soll mit dem Widerruf erschließt sich mir nicht. Zum Abschlusszeitpunkt müsste noch Steuerfreiheit vorgelegen haben, so dass man wenn ich das richtig verstehe ein Vehikel zur steuerfreien Geldanlage vernichtet hat. Aber was weiß ich schon...

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cjdenver
· bearbeitet von cjdenver
vor 26 Minuten von tyr:

Ist doch bereits passiert:

[...]

 

Du weißt also ob €2276,27 eine angemessene Verzinsung eines in 2003 mit €55 monatlich (jeweils abzgl. unbekanntem BUZ-Anteil) begonnenen und jährlich per Dynamik steigenden Beitragssatzes der 2021 dann €116 monatlich und in Summe €7643,72 betrug, darstellt? Herzlichen Glückwunsch. Magst du uns deine Überlegung eröffnen warum das deiner Meinung nach so ist? Das ist nämlich keine triviale Frage.

 

Zitat

Wobei bereits 2018 genügend Kapital in der Police war:

 

Was das soll mit dem Widerruf erschließt sich mir nicht. Zum Abschlusszeitpunkt müsste noch Steuerfreiheit vorgelegen haben, so dass man wenn ich das richtig verstehe ein Vehikel zur steuerfreien Geldanlage vernichtet hat. Aber was weiß ich schon...

 

Das ist zwar richtig, spielt aber keine wirkliche Rolle. OP wollte das Ding loswerden und hat es auf dem bestmöglichen Weg getan, nämlich per Widerruf. Ob er gute Gründe hatte das Ding loszuwerden ist m.M.n. neben der Sache.

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fgk
vor 26 Minuten von tyr:

Wobei bereits 2018 genügend Kapital in der Police war:

Möglicherweise hat die Versicherung deshalb den Vertrag unkompliziert rückabgewickelt?

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tyr
· bearbeitet von tyr
vor 21 Minuten von cjdenver:

 

Du weißt also ob €2276,27 eine angemessene Verzinsung eines in 2003 mit €55 monatlich begonnenen und jährlich per Dynamik steigenden Beitragssatzes der 2021 dann €116 monatlich und in Summe €7643,72 betrug, darstellt?

Wie du siehst, entspricht das ungefähr dem Wert der Anlagen im Vertrag. Es wurde grob das ausgezahlt, was die Versicherung an "Nutzung" erzielt hat. Das ist angemessen für beide Seiten. Ich weiß nicht, wo du ein Problem siehst. Zumal die Sache sowieso gegessen erscheint und bei dem potenziellen Streitwert kein Anwalt lohnt.

 

Aber wenn du möchtest kann gerne Zeit und Geld mit rechtlichen Streitereien vergeudet werden.

Zitat

Das ist zwar richtig, spielt aber keine wirkliche Rolle. OP wollte das Ding loswerden und hat es auf dem bestmöglichen Weg getan, nämlich per Widerruf. Ob er gute Gründe hatte das Ding loszuwerden ist m.M.n. neben der Sache.

Ich sehe den Punkt nicht, warum hier noch diskutiert wird, wie man aus dem bereits abgeschlossenen Widerruf noch ggf. ein paar Euro mehr heraus pressen könnte über Vertragswert hinaus.

 

Seit 2003 hätte der Kunde innerhalb von 15 Jahren bei vielen Standmitteilungen selber prüfen können, was er da hat und sich informieren können. War nicht gewollt, selbst am Ende wird sich nicht informiert, was man da in den Händen hält und dann reicht es immer noch nicht, selbst die Beiträge für die erhaltenen Risikoanteile will man wieder auf Kosten des Versichertenkollektivs zurück haben.

 

Ich sehe immer noch nicht, warum du noch über das offenbar angemessene Maß dieser abgeschlossenen Geschichte hinaus gehen willst und auf welcher Grundlage.

vor 10 Minuten von fgk:

Möglicherweise hat die Versicherung deshalb den Vertrag unkompliziert rückabgewickelt?

Kann man vermuten. Und?

 

Warum nicht am besten gleich auf Basis des Widerrufsrechts alle Vermögenswerte des Versicherers und seiner Kunden restlos verkaufen, alle Mitarbeiter kündigen und alles an den Vertragsinhaber auszahlen? Kann dem Versicherungsnehmer doch egal sein, wo das Geld herkommt. Alles maximal herauspressen, was geht. Eigenverantwortung beim eigenen Vertrag: keine. Oder in welche Richtung geht deine Argumentation oder von @cjdenver?

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cjdenver
· bearbeitet von cjdenver
vor 24 Minuten von tyr:

Wie du siehst, entspricht das ungefähr dem Wert der Anlagen im Vertrag. Es wurde grob das ausgezahlt, was die Versicherung an "Nutzung" erzielt hat. Das ist angemessen für beide Seiten. Ich weiß nicht, wo du ein Problem siehst. Zumal die Sache sowieso gegessen erscheint und bei dem potenziellen Streitwert kein Anwalt lohnt.

 

Auweia, das ist ja eine abenteuerliche Argumentation - heißt das wenn die Versicherung das Geld zu 100% in HRE und Wirecard angelegt hätte wäre ein Totalausfall auch angemessen für beide Seiten, weil das ja das ist was die Versicherung an Nutzen gebracht hat?

 

Aber ist schon ok, wenn du nicht verstehst was rechtlich unter Angemessenheit zu berücksichtigen ist, dann ok, aber solche Statements sind dann überflüssig. Sorry ;) 

 

Zitat

Aber wenn du möchtest kann gerne Zeit und Geld mit rechtlichen Streitereien vergeudet werden.

Ich sehe den Punkt nicht, warum hier noch diskutiert wird, wie man aus dem bereits abgeschlossenen Widerruf noch ggf. ein paar Euro mehr heraus pressen könnte über Vertragswert hinaus.

 

Ich stimme dir zu, du siehst den Punkt nicht. Also lass es doch besser dabei bewenden ;) 

 

Zitat

Seit 2003 hätte der Kunde innerhalb von 15 Jahren bei vielen Standmitteilungen selber prüfen können, was er da hat und sich informieren können. War nicht gewollt, selbst am Ende wird sich nicht informiert, was man da in den Händen hält und dann reicht es immer noch nicht, selbst die Beiträge für die erhaltenen Risikoanteile will man wieder auf Kosten des Versichertenkollektivs zurück haben.

 

Für die Thematik des Widerrufs: Absolut irrelevantes Geschwurbel. Sorry.

 

Zitat

Ich sehe immer noch nicht, warum du noch über das offenbar angemessene Maß dieser abgeschlossenen Geschichte hinaus gehen willst und auf welcher Grundlage.

Kann man vermuten. Und?

 

Warum nicht am besten gleich auf Basis des Widerrufsrechts alle Vermögenswerte des Versicherers und seiner Kunden restlos verkaufen, alle Mitarbeiter kündigen und alles an den Vertragsinhaber auszahlen? Kann dem Versicherungsnehmer doch egal sein, wo das Geld herkommt. Alles maximal herauspressen, was geht. Eigenverantwortung beim eigenen Vertrag: keine. Oder in welche Richtung geht deine Argumentation oder von @cjdenver?

 

Wow. Wird ja immer schlimmer. Gehts dir grad nicht gut?

 

PS: Dir ist bekannt warum ein Widerruf in diesem Fall überhaupt zulässig ist, oder? 

 

Außerdem, wenn die AachenMünchener aufgelöst würde (und die DVAG gleich mit) dann wäre das wirklich nicht das Schlechteste :D 

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tyr
· bearbeitet von tyr
vor einer Stunde von cjdenver:

 

Auweia, das ist ja eine abenteuerliche Argumentation - heißt das wenn die Versicherung das Geld zu 100% in HRE und Wirecard angelegt hätte wäre ein Totalausfall auch angemessen für beide Seiten, weil das ja das ist was die Versicherung an Nutzen gebracht hat?

Wo steht was von 100% in Wirecard und HRE angelegt? Es steht was von breit gestreuten Mischfonds und Deckungsstock des Versicherers. 

Zitat

Aber ist schon ok, wenn du nicht verstehst was rechtlich unter Angemessenheit zu berücksichtigen ist, dann ok, aber solche Statements sind dann überflüssig. Sorry ;) 

Der Kunde hat den Vertragswert erhalten. Auf welcher Basis willst du mehr heraus pressen, zu Lasten des Versicherers, der Mitarbeiter und anderen Kunden? Wer soll zahlen für deinen Wunsch, mehr zu bekommen?

Zitat

Ich stimme dir zu, du siehst den Punkt nicht. Also lass es doch besser dabei bewenden ;) 

Ich verstehe deinen Punkt gut, dass du am liebsten den Versicherer in die Pleite klagen würdest und alle Vermögenswerte wegen des Formfehlers heraus pressen willst, maximal. Es ist nur nicht sinnvoll und schon gar nicht der Situation angemessen. Du willst keinen Schaden ausgleichen, du willst Schaden erzeugen. Und ich wüsste gerne, warum und auf welcher Basis.

Zitat

Für die Thematik des Widerrufs: Absolut irrelevantes Geschwurbel. Sorry.

Die Story ist durch und es wurde das ausgezahlt, was drin war. Wen willst du zahlen lassen über dieses Niveau hinaus?

Zitat

Wow. Wird ja immer schlimmer. Dir ist bekannt warum ein Widerruf in diesem Fall zulässig ist, oder? 

Alles bekannt und verstanden. Ich würde gerne von dir wissen, was du in diesem Fall unangemessen findest und auf welcher Basis du mehr auszahlen lassen willst. Wen willst du wofür zahlen lassen? Bitte erklären. Es gäbe z. B. Eigentümer des Versicherers (Aktionäre oder VVaG-Mitglieder), die Mitarbeiter und das Versichertenkollektiv. Wer soll bluten für deine Forderung?

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Cauchykriterium
vor 14 Stunden von cjdenver:

Ganz schoen an den Haaren herbeigezogen wenn du mich fragst - wie weist denn der Versicherungsnehmer seinen Anspruch nach? Der Versicherungsschein alleine reicht da nicht, denn die Beitraege sind variabel.

Ich schrieb ja etwas einer von mehreren Aspekten. Und wenn Du meinst, das wäre alles an den Haaren herbeigezogen, dann stell' Dich einfach mal in eine Bank und sage ohne jeglichen Identitätsnachweis, dass Du gerne jetzt 5.000 € hättest. Könnte für alle Anwesenden spannend werden ...

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maratiki

Hallo,

ich stelle mir, bzw. euch :), auch die Frage, was ich mit der Start-Ziel-Police meiner Frau machen soll:

 

Tarif: 8FLGFIRD

Beginn: 01.11.1999 (bzw. mit BU-Zusatz seit 1.10.2001)

Ablauf Versicherung: 01.11.2044

Ablauf Beitragszahlung: 01.11.2034

Dynamik: 6%

Beitrag u. versicherte Leistung ab 01.09.2021: 

Tariflicher Monatsbeitrag: 56,25€

Stand Vertrag zum 01.09.2021:

vertraglich garantierter Wert: 6343,40€

Fondsguthaben: 2.936,63€ (Allianz Vermögensbildung Deutschland 869,21€, Industria 860,88€, Allianz Interglobal 1206,54€)

nicht garantiere Schluss-Überschussanteil BU: 45,00€

nicht garantierter Anteil Bwreserve: 101,55€

-> Gesamter Vertragswert: 9426,58€

 

Hinterbliebenenschutz zum 01.09.2021:

Kapitalleistung bei Tod: 10607,66€

 

BU:

Garantiert: 301,50€

Bonusrente aus Überschussbeteiligung: 150,80€

Gesamte montaliche BU-Rente: 452,30€

 

Leider ist nicht genau dargelet, wieviel Beitrag für die Hauptversicherung und die BU einfliesst. Wenn ich aber annehme, das das Verhältnis seit Hinzunahme des BU-Zusatz gleich geblieben ist, ergeben sich folgende bisher gezahlten Beiträge:

Gesamt: 9,706.27 €                      

Anteil Lebensversicherung: 5,444.04 €  (aktueller Beitragsanteil 30,71€) 

Anteil BU: 4,262.23 € (aktueller Beitragsanteil 25,51 €) 

 

FRAGE1: Wideruf` sinnvoll? Ich denke, das ein Widerruf NICHT sinnvoll ist, da der Auszahlungbetrag bei Kündigung von 9426,58€ deutlich höher ist das die Beiträge zur Lebensversicherung von 5444,04€. Richtig?

 

FRAGE2: Kündigung sinnvoll? Ich bin hin und hergerissen, tendiere aber zur Kündigung.

Dazu noch zwei Zahlen aus der Übersicht:

Ablaufleistung zum 01.11.2044 bei 6% Wertsteigerung der Fondsanteile: 31940€ (davon 11.072€ garantiert)

-> Gesamte Einzahlung (ohne BU) bis dahin 8217 €

-> wenn ich bis 2044

--> die Versicherung Kündige und den Rückkaufwert als Einmalzahlung sowie die weiteren Beiträge in einen fiktiven 6% ETF Sparplan stecke, komme ich auf 56.500 Euro

--> den Rückkaufwert festverzinslich mit 0.75% anlege und die weiteren Beiträge in den fiktiven 6% Sparplan stecke, kommt die Festanlage auf 11194€, der Fond auf 18893, also insgesamt 30087€

 

FRAGE 3:

In der Wertmitteilung steht unter "Stand ihres Vertrages zum 01.09.2021": "Falls Sie ihre Versicherung kündigen, erhalten sie den zum Kündigungstermin zu ermittelnden Auszahlungsbetrag. Zum 01.09.2021 belief sich der Auszahlungsbetrag auf 9426,41€".

Dann noch weiter hinten unter "Leistungen aus Ihren eingeschlossenen Zusatzversicherungen bei Beitragsfreistellung bzw. - soweit vereinbart - vorzeitiger Kündigung zum 01.09.2021": "Bei einer Kündigung der BU-Zusatzversicherung beispielhaft zum 01.09.2021 ergäbe sich ein Auszahlungsbetrag von 2942,30€"

--> mal den tagesaktuellen Fondkurs vernachlässigt: bekomme ich nun 9426,41€, oder 9426,41+2942,30€, oder ganz was anderes, oder kann mir das wohl nur die Versicherungsgesellschaft beantworten?

 

FRAGE 4: da der Vertrag von 1999 ist, ist der gesamte Rückkaufwert bei Kündigung steuerfrei, richtig?

 

Vielen Dank!

 

 

 

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odensee
vor 16 Minuten von maratiki:

ich stelle mir, bzw. euch :), auch die Frage, was ich mit der Start-Ziel-Police meiner Frau machen soll:

FRAGE 5: wird der BU-Zusatz benötigt und wenn nein: kann man den rausnehmen?

FRAGE 6: warum habt ihr die Dynamik noch nicht herausgenommen?

FRAGE 7: können andere Fonds gewählt werden?

FRAGE 8: warum ist behalten, evtl. Fonds austauschen und Dynamik rausnehmen (evtl. auch BU -Zusatz) keine Option?

FRAGE 9: du tendierst zur Kündigung, aber wozu tendiert deine Frau?

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Cauchykriterium

Frage 10: wie gut schätzt Du die risikofreie, garantierte Verzinsung des nicht fondsgebundenen Teils ein?

Frage 11: was würde bei einer Beitragsfreistellung passieren?

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maratiki
vor 5 Minuten von odensee:

FRAGE 5: wird der BU-Zusatz benötigt und wenn nein: kann man den rausnehmen?

FRAGE 6: warum habt ihr die Dynamik noch nicht herausgenommen?

FRAGE 7: können andere Fonds gewählt werden?

FRAGE 8: warum ist behalten, evtl. Fonds austauschen und Dynamik rausnehmen (evtl. auch BU -Zusatz) keine Option?

FRAGE 9: du tendierst zur Kündigung, aber wozu tendiert deine Frau?

5: da müssen wir nochmal in uns gehen, aber eher nicht. Kann man einzeln Kündigen

6: gute Frage, hab ich für dieses Jahr gemacht, werde ich weiter machen

7: ja, steht jedenfalls so in den anderen 13 Seiten hier

8: Klar ist das eine Option. Die Antwort auf diese Frage hatte ich mir hier erhofft. Ich sehe noch nicht so richtig den Sinn. Dann kann ich doch auch das ganze Ding kündigen und selbst flexibler Investieren (wie bei Frage 4 überlegt).

9: Sie tendiert zu dem was ich tendiere, ich habe den "Auftrag" den Vertrag mal zu checken und rauszufinden wie wir damit weitermachen.

vor 3 Minuten von Cauchykriterium:

Frage 10: wie gut schätzt Du die risikofreie, garantierte Verzinsung des nicht fondsgebundenen Teils ein?

Frage 11: was würde bei einer Beitragsfreistellung passieren?

10: Ich schätze sie eher mittelmässig ein, siehe Rechnung mit den 0,75% unter Frage 4. Aber ich gebe auch zu micht damit nich so richtig auszukennen, daher frage ich hier nach.

11: so wie ich das Bedingungswerk verstehe bleibt es bei den aktuellen Garantiewerten laut Wermitteilung und die Fonds laufen einfach weiter

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odensee
vor 7 Minuten von maratiki:

Ich sehe noch nicht so richtig den Sinn.

Komplette Steuerfreiheit des erzielten Gewinns?

vor 7 Minuten von maratiki:

Sie tendiert zu dem was ich tendiere

So 'ne Frau suche ich noch. :rolleyes:

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Cauchykriterium
vor einer Stunde von maratiki:

10: Ich schätze sie eher mittelmässig ein, siehe Rechnung mit den 0,75% unter Frage 4.

Ich stehe vermutlich auf dem Schlauch, aber wo ist eine Rechnung unter Frage 4?

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maratiki
vor einer Stunde von Cauchykriterium:

Ich stehe vermutlich auf dem Schlauch, aber wo ist eine Rechnung unter Frage 4?

2 mein ich, ist schon spät...

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