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el galleta
Die Grundsumme ist ja verdammt niedrig...zwischen 1-50% wird die Leistung sehr mickrig! Da wird mir selbst el Cheffe zustimmen :P

¡Absolutamente! ;)

 

saludos,

el galleta

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herr_welker

Erstmal danke für die beiden Bilder. Genau sowas hab ich gesucht.

 

Ja die Versicherungsleistungen sind absichtlich niedrig gehalten, um den Beitrag niedrig zu halten.

Hier mal die Invalidät in %.

 

Am niedrigsten ist:

Milz (10%)

Finger (5% bis 20%)

Zehen (2% bis 5%)

 

dann gehts weiter:

Niere (20%)

Fuß (40%)

Gehör (30%)

Hand (55%)

Auge (50%)

 

und höher ist:

Nierenfunktion (100%)

Arm (60% bis 70%)

Bein (45% bis 70%)

 

Also bei Verlust eines Fußes = 14.000 EUR

Hand = 26.000 EUR

Bein (ca. 50%) = 20.000 EUR

Arm (ca. 60%) = 32.000 EUR

 

Ok, ist nicht viel. Aber als Ergänzung zu meiner BU-Versicherung doch nicht schlecht. Und auch besser als gar nichts.

Naja. Muss ich mir mal überlegen.

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GlobalGrowth
· bearbeitet von GlobalGrowth

nee, selbst als Ergänzung zur BU viel zu niedrig. Gerade weil du es schon angedeutet hast, in vielen Fällen steht dir über die Unfallversicherung eine Leistung zu, da biste bei Leibe noch nicht berufsunfähig.

 

Gruß

David

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kokorocco

Um gottes Willen auf keinen Fall die Unfallversicheurng kündigen. Aber die Unfallrente kannst du kündigen, und das wird deine Unfallversicherung auf jeden Fall preiswerter machen. Die Unfallsumme benötigst du um ggf. dein Auto oder deine Wohnung umzurüsten. Die BU kannst du als Ersatz Deines Lohnes/Gehaltes ansehen.

 

Bei der Unfallversicherung gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder du hast ein hohes Unfallrisiko mit geringen Unfallwerten, dann entscheide dich für eine hohe Grundsumme (Beispiel 150.000,-) mit niedriger Progression. Oder genau das Gegenteil, die Versicheurng soll bei hohen Schaden überaus viel zahlen, so entscheidest du dich für eine niedrige Grundsumme von 80.000 Euro und einer Progression von mind. 350% (500% sind auch schon drin-es gibt Versicherungen, die auch schon mit 1000% werben)

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el galleta
Um gottes Willen auf keinen Fall die Unfallversicheurng kündigen. ... Die Unfallsumme benötigst du um ggf. dein Auto oder deine Wohnung umzurüsten.

Ist das nicht eine etwas übertriebene Reaktion für einen möglichen Autoumbau?

 

Bei der Unfallversicherung gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder du hast ein hohes Unfallrisiko mit geringen Unfallwerten, dann entscheide dich für eine hohe Grundsumme (Beispiel 150.000,-) mit niedriger Progression. Oder genau das Gegenteil, die Versicheurng soll bei hohen Schaden überaus viel zahlen, so entscheidest du dich für eine niedrige Grundsumme von 80.000 Euro und einer Progression von mind. 350%

Sehr merkwürdige Herangehensweise. Als ob man vorher weiß, zu welcher Art von Unfall es kommt. Selbst wenn ich mein Unfallrisiko bestimmen kann, dann weiß ich noch lange nicht, wie ich mich dabei (bleibend) verletze - und es schließt erst recht nicht aus, dass sich das allgemeine Lebensrisiko brutal realisiert und mich zum Rollstuhlfahrer macht.

 

Warum nicht einfach überlegen,

1. welche Summen man bei welcher Verletzung materiell (kein Schmerzensgeld!) braucht,

2. die Fälle mit hoher/niedriger Grundsumme bei entsprechend niedriger/hoher Progression durchrechnen und

3. das günstigere der genau passenden Angebote nehmen (was [für Mieter] ziemlich sicher niedrige Grundsumme und höhere Progression sein wird)?

 

saludos,

el galleta

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tom1978

Ich stimme el galleta voll zu: Überleg Dir im ersten Schritt, was Du überhaupt absichern willst und welche Vermögensschäden Dir bei bestimmten Verletzungen drohen.

 

Eine andere Frage: Ich habe verschiedene Vergleichsrechner im Internet bemüht, und eins der für mich besten Angebote stammte von FINAS Versicherungsmakler (der Versicherer ist KRAVAG-SACH). Was ist von solchen Angeboten zu halten? Kann man das ohne gravierende Nachteile abschließen, oder sollte man nur direkt bei der Gesellschaft etwas abschließen? Was ist zu beachten? Wie schätzt Ihr FINAS und/oder KRAVAG-SACH ein?

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herr_welker
Ich stimme el galleta voll zu: Überleg Dir im ersten Schritt, was Du überhaupt absichern willst und welche Vermögensschäden Dir bei bestimmten Verletzungen drohen.

 

Ja und die wären?

 

Mit fällt persönlich nur das Auto ein.

Vl. noch so ein Festhalteteil am Klo oder so ein kleiner Fahrstuhl, dass man von der Badewanne besser aufstehen kann.

 

Wohnung großartig umbauen oder Treppenlift würde sowieso rausfallen, wenn man kein eigenes Wohneigentum hat.

 

Falls ich mir mal ein eigenes Haus bauen werde, dann plan ich ja sowas gleich mit ein. (z.B. das die Türen breit genug sind oder das genug Platz im Bad ist).

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tom1978
· bearbeitet von tom1978

Umzug in eine behindertengerechte Wohnung kostet Geld, außerdem ist die Miete dann unter Umständen höher, so dass erhöhte laufende Kosten entstehen.

 

Bei manchen Verletzungen zahlt die GKV nicht die bestmögliche Behandlung, so dass man unter Umständen auf eigene Rechnung zulegen muss (Physiotherapie, Pflege/Haushaltshilfe, neuartige Behandlungsmethoden etc.).

 

Wenn man keine BU hat (weil man zum Beispiel wegen Vorerkrankungen abgelehnt wurde) muss bei schweren Verletzungen unter Umständen der Gehaltsverlust abgefedert werden. Oder Du hast eine BU, bist aber durch einen Unfall nichts berufsunfähig, aber zumindest so weit eingeschränkt, dass Du beruflich kürzer treten musst oder willst.

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tom1978

Ich hole diese Frage nochmal noch:

 

Eine andere Frage: Ich habe verschiedene Vergleichsrechner im Internet bemüht, und eins der für mich besten Angebote stammte von FINAS Versicherungsmakler (der Versicherer ist KRAVAG-SACH). Was ist von solchen Angeboten zu halten? Kann man das ohne gravierende Nachteile abschließen, oder sollte man nur direkt bei der Gesellschaft etwas abschließen? Was ist zu beachten? Wie schätzt Ihr FINAS und/oder KRAVAG-SACH ein?

 

Was ist allgemein von solchen Deckungskonzepten zu halten? Über einen Vergleichsrechner im Internet, bei dem man angeben kann, welche Punkte einem wichtig sind, ist dieser Tarif preislich und von der Leistung her weit oben...

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Peski

Folgende Frage zum Thema Nachversicherung:

 

In meinem BU Vertrag habe ich eine Nachversicherungsklausel, die innerhalb von 10 Jahren eine erhöhung der Versicherungsleistung vorsieht. Wie verhält es sich im Falle einer Vertragsanpassung mit den Beiträgen? Wird der Beitrag einfach proportional zu der erhöhten Leistung angepasst oder kalkulieren die Versicherer dann neu in Hinblick auf Alter und Vertragslaufzit?

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highline

Neue Kalkulation, neues Eintrittsalter, neuer Beitrag.

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Granini
Neue Kalkulation, neues Eintrittsalter, neuer Beitrag.

 

Aber dafür keine neuen Gesundheitsfragen oder?

(sonst könnte man ja gleich ne neue BU abschließen...)

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Knarf
Neue Kalkulation, neues Eintrittsalter, neuer Beitrag.

 

Gilt das auch für die Dynamik? Oder steigen dort Leistung und Kosten proportional?

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GlobalGrowth
· bearbeitet von GlobalGrowth
Gilt das auch für die Dynamik? Oder steigen dort Leistung und Kosten proportional?

 

Bei der Nachversicherung und bei der Dynamik wird die Restlaufzeit und das neue Entrittsalter für den erhöhten Anteil (nicht für den Gesamtvertrag)

betrachtet. Der Vertrag ist dann teurer, als wenn er bereits früher höher abgeschlossen worden wäre.

Was du aber mit Kosten meinst, ist mir schleierhaft, weil es sich um eine Risikoversicherung handelt!

Interessiert dich, wie hoch der Kostenanteil in der Haftpflicht ist?

 

Wenn die BU als BUZ (Berufsunfähigkeitszusatzversicherung) in eine Renten- oder Lebensversicherung implementiert wurde,

reduzieren sogar höhere Überschussanteile den Inkassobeitrag.

 

Viele Grüße

David

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Granini

Aha, also als ich bei einer Versicherung mal nachgefragt hatte, wurde mir gesagt dass die Nachversicherung für das aktuelle Alter berechnet wird aber die Dynamik NICHT.

Na das wäre ja ein Ding...

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el galleta
· bearbeitet von el galleta
Was du aber mit Kosten meinst, ist mir schleierhaft

Ich hab es als Frage nach den Beiträgen verstanden - ob die proportional zur dynamisierten Leistung steigen oder auch (EDIT: jeweils) neu berechnet werden.

 

saludos,

el galleta

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GlobalGrowth
· bearbeitet von GlobalGrowth
Aha, also als ich bei einer Versicherung mal nachgefragt hatte, wurde mir gesagt dass die Nachversicherung für das aktuelle Alter berechnet wird aber die Dynamik NICHT.

Na das wäre ja ein Ding...

 

mir scheint, da liegt bei dir eine Fehlinformation vor, kalkulatorisch kann es nicht anders gehen:

 

ob nun Dynamik oder Nachversicherung: beides stellt eine Erhöhung der Versicherungsleistung dar. Diese kann für den kollektiven

Risikoausgleich in ihrem Beitrag nur nach dem aktuellen Alter berechnet werden.

 

anders ist das bei der Krankenversicherung, weil hier ja auch Altersrückstellungen gebildet werden.

Bei der BU wird aber nur das Risiko bezahlt!

 

Ich versteh auch nicht, warum das falsch sein sollte...?

Ich geh doch auch nicht zum VW Händler und sage ihm, dass ich für den Ankauf meines gebrauchten Fahrzeuges den Neupreis haben will!

Zudem gehe ich davon aus, dass deine Informationsquelle die Frage nicht richtig verstanden hat, weil es manchmal eine Sache der Formulierung des Fragenden ist, was als Antwort zu erwarten ist. :blink:

 

Gruß

David

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Peski
· bearbeitet von Peski

Vielen Dank für die Meinungen zu meiner Annfrage bez. Dynamisierung. Jezt habe ich aber eine noch wichtigere Frage:

 

Habe schon eine BU mit Dynamik und Anpassungsrecht. Allerdings deckt diese erst mal das Nötigste ab, eigentlich wollte ich noch eine zweite, kleinere BU abschließen. Jetzt habe ich ein kleine gesundheitliches Problem, von dem ich nicht weiß, ob es mir diesbezüglich zum Problem werden könnte. Ich überlege jetzt, die zweite BU abzuschließen oder soll ich einfach das Recht der Anpassung meines ersten Vertrages wahrnehmen?

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GlobalGrowth
Vielen Dank für die Meinungen zu meiner Annfrage bez. Dynamisierung. Jezt habe ich aber eine noch wichtigere Frage:

 

Habe schon eine BU mit Dynamik und Anpassungsrecht. Allerdings deckt diese erst mal das Nötigste ab, eigentlich wollte ich noch eine zweite, kleinere BU abschließen. Jetzt habe ich ein kleine gesundheitliches Problem, von dem ich nicht weiß, ob es mir diesbezüglich zum Problem werden könnte. Ich überlege jetzt, die zweite BU abzuschließen oder soll ich einfach das Recht der Anpassung meines ersten Vertrages wahrnehmen?

 

wenn das "kleine gesundheitliche Problem" schon irgendeinem Arzt bekannt ist, würde ich das "Anpassungsrecht" nutzen, zudem sparst du hier unter Umständen die sogenannten Stückkosten. D.h. die Nachversicherung (Anpassungsrecht) wäre unter Umständen günstiger vom Beitrag, als eine zweite BU. Sollte es sich zudem um einen zweiten Versicherer handeln, kann es im Schadensfall dazu führen, dass du dich mit zwei Versicherungen streiten musst. Der Glaube, man könne mit einem Gerichtsurteil bei einem Vertrag den anderen Versicherer ausboten, ist nämlich hinfällig. Warum? Es handelt sich im rechtl. Sinne um zwei getrennte Sachverhalte, daher muss der zweite Versicherer die Sache nicht anerkennen.

 

Viele Grüße

David

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Granini
Zudem gehe ich davon aus, dass deine Informationsquelle die Frage nicht richtig verstanden hat, weil es manchmal eine Sache der Formulierung des Fragenden ist, was als Antwort zu erwarten ist. :blink:

 

Naja klar normalerweise würde ich nicht ausschließen wollen, dass ich mich bei der Frage nicht genau ausgedrückt habe ;)

ABER genau diese Problematik hatte mich damals schon beschäftigt und ich weiß sicher dass der Typ der meiner Freundin die BU verkauft hat, uns versichert hat dass die Dynamik auf das Eintrittsalter berechnet wird.

Naja, vielleicht wollte der sein Produkt auch nur besser machen...

 

Gruß

Granini

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GlobalGrowth
· bearbeitet von GlobalGrowth

in den Versicherungsbedingungen dürftest du die Berechnung bei der Dynamik finden...steht meist nicht direkt im Teil Allgem. Bedingungen, sondern auf einem Zusatz oder Nachtrag

 

 

Gruß

David

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