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Sapine

Altersvorsorge, Rente (Nachrichten, Analysen und Kommentare)

Empfohlene Beiträge

Cai Shen
vor 34 Minuten von Schwachzocker:
vor 51 Minuten von Vios:

Man könnte Beamten durchaus zumuten, für das Alter vorzusorgen.

Das taten sie schon immer, indem sie brutto weniger bekommen haben als vergleichbare Angestellte.

Zitat

Also geht es Beamten wirklich besser? Ein Angestellter verdient im Durchschnitt rund 37.900 Euro im Jahr brutto, ein Beamter kommt laut statistischem Bundesamt auf rund 48.000 Euro. Diese Lücke ist erklärbar: Der Anteil von Hochschulabsolventen ist bei Beamten höher als bei Angestellten, sie verdienen dementsprechend mehr. Auch angestellte Akademiker verdienen über dem Durchschnitt, nämlich rund 43.500 Euro

Zitat

Beamtengehälter unterliegen bestimmten Abzügen, die vom Bruttogehalt abgezogen werden, um das Netto-Gehalt zu ermitteln. Die wichtigsten Abzüge sind die Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und, je nach individueller Situation, die Kirchensteuer. Anders als Angestellte müssen Beamte keine Sozialversicherungsbeiträge für Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlen, da diese Leistungen im Rahmen ihrer Beihilfe abgedeckt sind.

 

Es läst sich festhalten:

1) Beamter verdienen bei vergleichbarer Ausbildung im Durchschnitt leicht mehr brutto

2) Beamte haben geringere Abzüge (mehr netto)

3) Die Pensionszusagen sind deutlich höher als das aktuelle Rentenniveau

 

Nur um Missverständnissen vorzubeugen, ich als Pflichtmitglied im Versorgungswerk bin eher dagegen die Beamten in die gesetzliche Altersvorsorge zu überführen, die Agenda dahinter ist einfach zu leicht durchschaubar.

Es spart zunächst keinen einzigen Euro, aus einem rein steuerfinanzierten System die gleiche Summe in eine staatlich unterstützte Altersvorsorge zu überführen, außer

- Man gedenkt nur kurzfristig die Löcher in der Rentenversicherung zu stopfen und ignoriert die höheren Ausgaben, sobald die ersten Ansprüche der Beamten anstehen

- Die Auszahlungen in der Rentenphase orientieren sich eher an 48% Rentenniveau als an den realen ~65% Pensionszusage

Dann könnte man aber auch ehrlich sagen, wir kürzen die Pensionszusage auf das Rentenniveau und hätte den exakt identischen (Spar-)Effekt.

 

Letzlich interessant zu sehen, dass es doch noch Themen gibt, die Schwachzocker emotional abholen. :lol:

 

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Schwachzocker
· bearbeitet von Schwachzocker
vor 6 Minuten von Cai Shen:

 

Es läst sich festhalten:

1) Beamter verdienen bei vergleichbarer Ausbildung im Durchschnitt leicht mehr brutto

2) Beamte haben geringere Abzüge (mehr netto)

3) Die Pensionszusagen sind deutlich höher als das aktuelle Rentenniveau

Nein, nur weil Du etwas aufgeschrieben hast, lässt sich das nicht festhalten.

Im übrigen kommt es bei der Vergleichbarkeit auf die Tätigkeit an und nicht auf die Ausbildung.

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blaky

Im Spiegel gibt es zu der Thematik einen ganz guten und sachlich gehaltenen Artikel:

 

Beamte in die Rentenversicherung – warum der Plan so teuer wäre

 

Die neue Arbeits- und Sozialministerin Bärbel Bas will, dass künftig auch Beamte in die Rente einzahlen. Das hätte viele Vorteile. Doch das eigentliche Problem liegt woanders.

 

Eine Analyse von Florian Diekmann

 

Bärbel Bas ist noch keine Woche im Amt, da prescht sie mit einem Thema vor, von dem all die Männer und Frauen an der Spitze des Sozialministeriums vor ihr tunlichst die Finger gelassen haben: Auch Beamte, so die Idee der Sozialdemokratin, sollen künftig in die Rentenversicherung einzahlen.

»Wir müssen die Einnahmen verbessern«, sagte Bas den Zeitungen der Funke Mediengruppe, daher müssten sich eben mehr Leute an der Finanzierung der Rente beteiligen, außer den Beamten auch Abgeordnete und Selbstständige, soweit sie nicht anderweitig abgesichert sind.

Es gibt tatsächlich eine Reihe guter Gründe, auch Beamte in die Rente einzahlen zu lassen. Den drohenden Finanzkollaps abzuwenden, zählt allerdings nicht unbedingt dazu.

Grundsätzlich hilft es nicht, einfach mehr Menschen in das System zu nehmen. Die Probleme des demografischen Wandels, also des stetig ungünstiger werdenden Verhältnisses von Rentenbeziehenden und Beitragszahlenden, lassen sich auf diese Weise nicht einfach wegzaubern.

Schließlich ist die Rente eine Versicherung – wer einzahlt, erwirbt Ansprüche auf spätere Auszahlungen, und da sind Beamte ein ziemlich schlechtes Versicherungsrisiko: Sie leben im Durchschnitt zwei Jahre länger als die Gesamtbevölkerung, bezögen also auch zwei Jahre länger Rente. Auf lange Sicht steht die Rentenversicherung ohne Beamte also besser da als mit ihnen.

Kurz- und mittelfristig sähe das jedoch anders aus. Das liegt an der Ungleichzeitigkeit von Ein- und Auszahlungen: Bei einer Reform würden nur neue sowie jüngere Beamte in die Rente wechseln – beispielsweise alle, die nach 1995 geboren wurden. Die ersten von ihnen würden folglich erst im Jahr 2062 die Regelaltersgrenze erreichen. Bis dahin hätten sie der Rente ausschließlich Mehreinnahmen beschert, erst ab dann beginnt auch das Niveau der Auszahlungen substanziell zu steigen.

Ohne Zweifel wäre das Timing für eine solche Reform daher jetzt ideal: Die Babyboomer-Generation geht von nun an in den Ruhestand, während deutlich weniger junge Menschen als Beitragszahler neu in den Beruf starten. Dadurch wird sich die finanzielle Situation in der Rente gerade in den kommenden 15 Jahren dramatisch verschlechtern. Dieser Schock ließe sich durch die oben beschriebenen Einführungsgewinne mildern. Die dadurch gewonnene Zeit könnte dann für andere Reformen genutzt werden, um die später umso stärker steigenden Ausgaben bewältigen zu können.

Nur: Diese Einführungsgewinne fallen nicht vom Himmel. Jemand muss sie bezahlen.

Für den Bund, vor allem aber für die Länder und Kommunen, wäre eine solche Reform sehr teuer. Den bestehenden Pensionärinnen und Pensionären sowie dem Großteil der aktiven Beamten kann man ihre bereits gebildeten Ansprüche nicht einfach wegnehmen. Der Staat müsste also viele Jahrzehnte lang weiterhin so viel Geld für Pensionen ausgeben wie ohne Reform – zusätzlich aber für alle jüngeren Beamten Arbeitgeberbeiträge in die Rentenversicherung zahlen. Weil auch die Beamten selbst Beiträge leisten müssten, sich aber an ihrem Netto nichts ändern soll, müsste ihr Brutto außerdem erheblich erhöht werden. Kein Wunder, dass Ex-Kanzler Olaf Scholz die ganze Idee einmal als »finanzielle und fiskalische Katastrophe« bezeichnet hat.

 

Müssen Pensionen so viel höher sein als Renten?

In einer – mehrere Jahrzehnte dauernden – Umstellungsphase würden von einer Integration der Beamten in die Rentenversicherung also die Rentner selbst sowie die Beitragszahler profitieren, auf Kosten der Steuerzahler. Danach würde alles wieder in ein Gleichgewicht kommen, in dem Rentner und Beitragszahler tendenziell etwas schlechter dastünden als ohne eine solche Reform.

Die eigentliche Frage ist jedoch nicht die, in welchem System Beamte abgesichert sein sollen. Die eigentliche Frage ist, wie hoch ihre Altersbezüge sein sollen.

Im Grunde verbirgt sich hinter der Forderung nach einer Rentenversicherung für alle der Ärger über die als zu hoch empfundenen Pensionen. Auf den ersten Blick ist das verständlich: Nach 40 Dienstjahren erhalten Beamte in der Regel 71,75 Prozent ihrer letzten Dienstbezüge – die in der Regel die höchsten ihrer gesamten Laufbahn sind. 3750 Euro bekam ein männlicher Landesbeamter im Ruhestand zuletzt im Durchschnitt. Bereits nach fünf Dienstjahren hat ein Beamter in Baden-Württemberg Anrecht auf eine Mindestversorgung von mehr als 1800 Euro im Monat. Zum Vergleich: Das Standardrentenniveau vor Steuern liegt derzeit bei gerade einmal 48 Prozent. Im Schnitt lag die Höhe einer Altersrente im Jahr 2023 bei 1102 Euro im Monat.

Allerdings täuscht dieser Vergleich. Eine Beamtenpension beinhaltet auch die Funktion, die in der freien Wirtschaft eine Betriebsrente hat. Arbeitgeber in der Privatwirtschaft, aber auch im öffentlichen Dienst, zahlen oft in eine Zusatzversorgung für ihre Angestellten ein. Fairerweise müsste man also die Gesamtbezüge von gesetzlichen Rentnern inklusive ihrer Betriebsrente mit den Pensionen vergleichen.

Unabhängig davon verbietet das Grundgesetz, Beamte im Ruhestand so zu behandeln wie gewöhnliche Rentner. Beamtinnen und Beamte sind keine normalen Beschäftigten. Sie gehen ein besonderes Treueverhältnis zum Staat ein, verzichten auf das Streik- und manches andere Arbeitnehmerrecht, werden mitunter gegen ihren Willen versetzt. Im Gegenzug gilt das sogenannte Alimentationsprinzip: Der Staat muss ihnen und ihrer Familie einen dem Amt angemessenen Lebensunterhalt garantieren, auch um ihre Unabhängigkeit zu gewährleisten. Sie sollen ihr Amt ausüben, ohne etwa für Korruption allein schon deshalb anfällig zu sein, weil sie ansonsten nicht über die Runden kämen. So gilt etwa das Gebot, dass auch der niedrigst besoldete Beamte mindestens 15 Prozent mehr Geld erhalten muss, als er in der Grundsicherung bekäme.

 

Gute Gründe für Beamte in der Rentenversicherung

Sicher ist also, dass Beamte auch künftig im Ruhestand nicht auf das Niveau von gesetzlichen Rentnern absinken dürfen. In die Rentenversicherung integrieren könnte man sie trotzdem. Der Staat müsste dann eben zusätzlich für sie mit einer Betriebsrente vorsorgen, wie er es im öffentlichen Dienst bereits für seine Angestellten tut, nur großzügiger. Und er müsste jene Sonderfälle regeln, in denen sie dennoch unter die Mindestgrenze fallen würden.

Ob die Altersbezüge der Beamten künftig aber auf dem aktuellen Niveau der Pensionen bleiben müssten oder ob und in welchem Ausmaß sie gesenkt werden könnten, würde wohl vor Gericht ausgehandelt werden. Experten sehen hier einen gewissen Spielraum nach unten. Nur wenn dieser ausgenutzt würde, sänken auch die Gesamtkosten der Altersvorsorge in Deutschland.

Sinnvoll wäre eine solche Reform dennoch in jedem Fall – und zwar aus zwei Gründen:

Erstens wäre der Staat endlich gezwungen, sich bei den Kosten seiner Beschäftigten ehrlich zu machen. Derzeit ist es für viele Bundesländer und Kommunen zu verlockend, angesichts knapper Kassen lieber Beamte einzustellen. Schließlich werden für die erst mal keine Rentenbeiträge fällig; die großen Pensionskosten kommen ja erst in einigen Jahrzehnten, also dann, wenn man selbst nicht mehr in Verantwortung ist. Dazu passt, dass bis auf Sachsen kein Bundesland auch nur annähernd ausreichende Rücklagen für die Pensionen gebildet hat. In Wirklichkeit ist das der eigentliche Grund, weshalb eine Reform nun zu der von Scholz befürchteten finanziellen Katastrophe würde: Es wäre die Zeche für die bisher geübte Praxis, die Kosten einfach in die Zukunft zu verschieben.

Zweitens wären in der Rente dann einheitliche und effiziente Reformen möglich. Änderungen etwa beim Eintrittsalter würden automatisch für alle gelten. Derzeit sollen Rentenreformen zwar eigentlich ebenfalls bei den Beamten nachgezogen werden – aber das geschieht manchmal gar nicht und oft viel später. Das Land Berlin zum Beispiel hat jüngst beschlossen, die Altersgrenze für seine Beamten schrittweise von 65 auf 67 Jahre zu erhöhen . Im kommenden Jahr soll es losgehen. 14 Jahre nach der Rentenversicherung.

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Schwachzocker
· bearbeitet von Schwachzocker
vor 1 Stunde von blaky:

Die eigentliche Frage ist jedoch nicht die, in welchem System Beamte abgesichert sein sollen. Die eigentliche Frage ist, wie hoch ihre Altersbezüge sein sollen.

Das ist der entscheidende Satz.

 

Sicherlich gibt es innerhalb des bestehenden Systems einen gewissen Spielraum für Kürzungen bei den Beamten. Aber das sind im Grunde genommen Erdnüsse.

Wer wirklich substanziell etwas ändern will, muss eine Grundgesetzänderung durchführen, und dann gibt es den Beamtenstatus in der heutigen Form eben nicht mehr. Dann entscheiden halt Leute über öffentlich rechtliche Angelegenheit, die 1100 Euro Rente zu erwarten haben. 

Kann man so machen. Es ist aber nicht empfehlenswert.

 

Außerdem hätte man dann ein Streikrecht. Dies kann auch nicht per Arbeitsvertrag ausgehebelt werden, wie so mancher sich das offenbar vorstellt. 

Also muss das Streikrecht für diesen Personenkreis eingeschränkt werden. Wieder Grundgesetzänderung!

Warum sollte man sich auf so etwas einlassen, wenn andere, die die gleiche Rente zu erwarten haben, ein Streikrecht haben?

 

Annahme von Geschenken oder sonstige Vergünstigungen? Warum sollte man das nicht dürfen? Beamten ist das zwar verboten. Aber diesen Status soll es ja nicht mehr geben.

Man müsste also neue Gesetze schaffen, die einen bestimmten Personenkreis die Annahme von Geschenken verbietet, während alle anderen, die die gleiche Rente erhalten, es dürfen.

Warum sollte jemand solch einen Job annehmen?

 

Verfassungstreue? Einschränkungen bei der freien Meinungsäußerung?

Spielt das dann noch eine Rolle?

 

Sollen die Leute, die mit öffentlich rechtlichen Angelegenheiten befasst sind, jederzeit kündigen können und quasi von jetzt auf gleich abhauen können. Bislang dürfen sie das nicht.

Warum sollten sie es in Zukunft nicht dürfen?

Und wenn man es ihnen verbieten will, warum sollte sich jemand auf einen solchen Deal einlassen, wenn er die gleiche Rente zu erwarten hat wie andere, die jederzeit kündigen können?

 

Fragen über Fragen

 

Da gibt es nur eines: Man muss diesen Leuten deutlich mehr Geld zahlen, damit sie auf ihre Rechte verzichten. Dann sind wir wieder dort, wo wir schon einmal waren.

 

Machen wir uns nichts vor. Die Kosten für die Beamtenpensionen rollen auf uns zu. Entweder jetzt oder später. Vollständig vermeidbar ist das nicht.

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Cai Shen
vor 8 Minuten von Schwachzocker:

Dann entscheiden halt Leute über öffentlich rechtliche Angelegenheit, die 1100 Euro Rente zu erwarten haben. 

Im Gesundheitssystem entscheiden auch Angestellte tagtäglich über Leben und Tod, die nicht mehr als das zu erwarten haben und im Berufsleben weniger Brutto / Netto als der durchschnittliche Beamte verdienen.

Der große Aufschrei ist bisher ausgeblieben.

 

vor 10 Minuten von Schwachzocker:

Annahme von Geschenken oder sonstige Vergünstigungen? Warum sollte man das nicht dürfen? Beamten ist das zwar verboten.

Ich weiß nicht, woher du die Gewissheit nimmst, dass dieser Umstand nur für Beamte bzw. staatliche Institutionen arbeits-/strafrechtliche Konsequenzen hätte.

Soll ich das nächste mal auf dem Amt darauf bestehen, dass meine Angelegenheit ausschließlich von Beamten mit maximaler Integrität bearbeitet wird?

 

vor 14 Minuten von Schwachzocker:

Verfassungstreue? Einschränkungen bei der freien Meinungsäußerung?

Spielt das dann noch eine Rolle?

Was davon sind beamtenspezifische Eigenschaften?

Deine Meinung darfst du jederzeit frei äußern oder nackt durch die Gegend laufen, in beiden Fällen sollte man sich jedoch der Konsequenzen bewusst sein und damit umgehen können.

Allein schon wegen des Gleichbehandlungsgesetztes sollte man sich im Job sehr genau überlegen, welche Äußerungen man von sich gibt, das ist teils ein sehr schmaler Grat.

 

vor 15 Minuten von Schwachzocker:

Da gibt es nur eines: Man muss diesen Leuten deutlich mehr Geld zahlen, damit sie auf ihre Rechte verzichten.

??? An welcher Stelle verzichten Beamte auf persönliche Rechte, die man sonst tagtäglich anwendet? Das Recht auf uneingeschränkte Vorteilsannahme existiert nicht, den Punkt Streikrecht akzeptiere ich durchaus.

 

vor 25 Minuten von Schwachzocker:

Fragen über Fragen

Ich nenne das konstruierte Probleme, um den eigenen Besitzstand zu wahren.

 

An anderer Stelle hat die Politik schon des Öfteren den Geldhahn zugedreht, um "Effizienzreserven zu heben".

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Dandy
vor 3 Stunden von Schwachzocker:

Das merkt man. Du machst es aber trotzdem.

Dann mal los mit deiner juristischen Einschätzung dazu! Und behaupte jetzt nicht, du hättest dazu keine Meinung geäußert.

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Schwachzocker
· bearbeitet von Schwachzocker
vor einer Stunde von Schwachzocker:

...Dann entscheiden halt Leute über öffentlich rechtliche Angelegenheit, die 1100 Euro Rente zu erwarten haben. 

vor 48 Minuten von Cai Shen:

Im Gesundheitssystem entscheiden auch Angestellte tagtäglich über Leben und Tod, die nicht mehr als das zu erwarten haben und im Berufsleben weniger Brutto / Netto als der durchschnittliche Beamte verdienen.

Ein Kfz-Mechaniker entscheidet bei der Reparatur der Bremsen auch über Leben und Tod.

Ein Bauarbeiter, der ein Haus baut, entscheidet auch über Leben und Tod.

 

Blablabla...blubberdiblub

 

Niemand streitet hab, dass es verantwortungsvolle Tätigkeiten außerhalb des Beamtentums gibt. Nur hat das eben nichts mit der Funktionsfähigkeit unseres Staates zu tun.

 

vor einer Stunde von Schwachzocker:

Annahme von Geschenken oder sonstige Vergünstigungen? Warum sollte man das nicht dürfen? Beamten ist das zwar verboten. 

vor 48 Minuten von Cai Shen:

Ich weiß nicht, woher du die Gewissheit nimmst, dass dieser Umstand nur für Beamte bzw. staatliche Institutionen arbeits-/strafrechtliche Konsequenzen hätte.

Ich meine strafrechtliche Konsequenzen. Und die Gewissheit entnehme ich dem Strafgesetzbuch.

 

vor einer Stunde von Schwachzocker:

Verfassungstreue? Einschränkungen bei der freien Meinungsäußerung?

Spielt das dann noch eine Rolle?

vor 48 Minuten von Cai Shen:

Was davon sind beamtenspezifische Eigenschaften?

Das sind keine Eigenschaft, sondern Beamtenpflichten.

 

vor 48 Minuten von Cai Shen:

Deine Meinung darfst du jederzeit frei äußern oder nackt durch die Gegend laufen...

Nein! Andere mögen das dürfen, Beamte jedoch nicht.

 

vor 48 Minuten von Cai Shen:

??? An welcher Stelle verzichten Beamte auf persönliche Rechte...

Treuepflicht:

Beamte sind verpflichtet, dem Staat und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung treu zu sein.

Das ist eine Einschränkung der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2  Abs 1 GG ) und der Meinungsfreiheit (Art. 5 GG). Normale Arbeitnehmer müssen das in keiner Weise.

 

Wahrheitspflicht:

Beamte müssen in ihrem dienstlichen Verhalten und in ihren Äußerungen die Wahrheit sagen. 

Das ist eine Einschränkung der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2  Abs 1 GG ). Normale Arbeitnehmer dürfen lügen, Insbesondere Verkäufer und Politiker müssen das sogar.

 

Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken:

Beamte dürfen keine Belohnungen oder Geschenke im Zusammenhang mit ihrer dienstlichen Tätigkeit annehmen, die geeignet sind, ihren dienstlichen Entscheidungen zu beeinflussen

Das ist eine Einschränkung der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2  Abs 1 GG ) und des Recht auf Eigentum (Art. 14).

Normalen Arbeitnehmern dürfen zumindest grundsätzlich Geschenke annehmen soviel sie bekommen können, ohne sich strafbar zu machen.

 

Politische Mäßigung:

Beamte dürfen sich zwar politisch äußern, müssen aber bei ihrer politischen Betätigung diejenige Mäßigung und Zurückhaltung wahren, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit ergibt. 

Eine klare Einschränkung der Meinungsfreiheit (Art. 5 GG)

 

Pflicht zur Wahrung des Ansehens des Beamtentums:

Beamte müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die ihr Beruf erfordert. 

Das ist eine Einschränkung der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2  Abs 1 GG ) und das gilt auch außer Dienst. Nichts mit "nackt herumlaufen". 

 

Pflicht zur vollen Hingabe

Das schränkt die Ausübung von Nebentätigkeiten ein (Einschränkung der allgemeinen Handlungsfreiheit Art. 2 GG).

 

Das sind nur einige Beispiele.

 

vor 48 Minuten von Cai Shen:

Das Recht auf uneingeschränkte Vorteilsannahme existiert nicht

Es existiert aber eine allgemeine Handlungsfreiheit. Ich werde ja wohl noch ein Geschenk annehmen dürfen.

 

vor 48 Minuten von Cai Shen:

Ich nenne das konstruierte Probleme, um den eigenen Besitzstand zu wahren.

Mein Besitzstand ist gewahrt. Darum muss ich mich nicht kümmern.

Es kann nur um zukünftige Beschäftigte gehen.

 

vor 46 Minuten von Dandy:

Dann mal los mit deiner juristischen Einschätzung dazu! Und behaupte jetzt nicht, du hättest dazu keine Meinung geäußert.

Doch habe ich. Daher müsste ich mich jetzt komplett wiederholen, und das möchte ich nicht.

 

 

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Dandy
vor 6 Minuten von Schwachzocker:

Doch habe ich. Daher müsste ich mich jetzt komplett wiederholen, und das möchte ich nicht.

Komm, erzähl keinen Müll. Dein Diskussionsstil ist einfach nur ätzend. Ist auch der Grund warum du ständig im Forum aneckst.

 

Aber gut, als Beamter kannst du ja anscheinend tun und lassen was du willst und kriegst ne Fette Pension obendrein. Das kann dann schon in einer gewissen (Beamten)-Mentalität in den Alltag abfärben.

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PapaPecunia
vor 8 Minuten von Schwachzocker:

Nur hat das eben nichts mit der Funktionsfähigkeit unseres Staates zu tun.

Ich unterstelle, dass es mehr mit der Funktionsfähigkeit des Staates macht, wenn von heute auf morgen Leute in Notaufnahmen verrecken, als wenn in Hintertupfing plötzlich keine Anbauten mehr genehmight werden,

vor 8 Minuten von Schwachzocker:

Beamte sind verpflichtet, dem Staat und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung treu zu sein.

Gilt auch für Angestellte im öffentlichen Dienst. Wie fast alles was du im Folgenden aufführst.

vor 8 Minuten von Schwachzocker:

Beamte dürfen keine Belohnungen oder Geschenke im Zusammenhang mit ihrer dienstlichen Tätigkeit annehmen, die geeignet sind, ihren dienstlichen Entscheidungen zu beeinflussen

Das ist eine Einschränkung der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2  Abs 1 GG ) und des Recht auf Eigentum (Art. 14).

Normalen Arbeitnehmern dürfen zumindest grundsätzlich Geschenke annehmen soviel sie bekommen können.

Unsinn, auch die meisten Angestellten dürfen das nicht. In der Regel ist das penibel über Compliance-Richtlinien geregelt und darf i.d.R. 20-40 Euro keinesfalls überschreiten.

Meines Wissens dürfen auch Beamte Geschenke unter einer gewissen Geringfügigkeitsgrenze annehmen.

 

vor 8 Minuten von Schwachzocker:

Pflicht zur vollen Hingabe

Das schränkt die Ausübung von Nebentätigkeiten ein (Einschränkung der allgemeinen Handlungsfreiheit Art. 2 GG).

Nebentätigkeiten müssen größtenteils auch von jedem Angestellten (auch in der freien Wirtschaft) vorab genehmigt werden. Firmen gehen hier sehr unterschiedlich damit um.

 

 

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Schwachzocker

Das hier ist die Einschätzung des BVerfG:

Zitat

„Die Alimentationsverpflichtung des Dienstherrn ist unabdingbar und kraft ih rer besonderen rechtlichen Struktur nicht teilbar. Auf dem Boden der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums können weder das Gehalt des ak tiven Beamten noch das Ruhegehalt oder die Hinterbliebenenversorgung (ganz oder teilweise) in Leistungen anderer Qualität wie z. B. Leistungslohn, Fürsor gehilfen oder Sozialversicherungsleistungen übergeleitet werden. Die Besol dung und Versorgung des Beamten darf - auch hinsichtlich einzelner ihrer Be standteile - nicht dem Gewährleistungsbereich des Art. 33 V GG entzogen werden. Sie muss vom Dienstherrn selbst gewährt werden, der sich hinsichtlich keiner der bedeutsamen Alimentationsleistungen durch einen Dritten entlasten darf.“

Juristischer geht es nicht mehr.

Diese Einschätzung mache ich mir zu eigen. Man kann gern anderer Meinung sein. Das ergibt aber keinen Sinn, denn eine solche Meinung stünde im luftleeren Raum und wäre halt einfach nur eine schöne Meinung. 

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mmusterm
3 hours ago, blaky said:

Experten sehen hier einen gewissen Spielraum nach unten.

Schwachzocker verteidigt IMHO seinen Berufsstand mit sachlichen Argumenten, welche mich überzeugt haben (zumindest unter dem Aspekt "Recht": Grundgesetz, aktuelle Gesetzeslage für Beamte ...)

 

Es bleibt der Aspekt "Gerechtigkeit", der aber vom Recht streng zu trennen ist.

Und zu diesem Thema gilt: https://www.welt.de/welt_print/article3953182/Es-gibt-keine-Gerechtigkeit.html

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Schwachzocker
· bearbeitet von Schwachzocker
vor 9 Minuten von PapaPecunia:

Ich unterstelle, dass es mehr mit der Funktionsfähigkeit des Staates macht, wenn von heute auf morgen Leute in Notaufnahmen verrecken, als wenn in Hintertupfing plötzlich keine Anbauten mehr genehmight werden,

Das ist schön, dass Du das unterstellst. Tatsächlich ist das "Verrecken" von Menschen in der Notaufnahme für die Funktionsfähigkeit des Staates ohne Bedeutung.

Es geht auch nicht darum, dass keine Anbauten mehr genehmigt werden, sondern darum unter welchen Umständen sie für wen und warum genehmigt werden. Ich habe keine Zweifel daran, dass jeder Mist genehmigt wird, wenn Hans Wurst das entscheidet.

 

 

vor 9 Minuten von PapaPecunia:

Gilt auch für Angestellte im öffentlichen Dienst. Wie fast alles was du im Folgenden aufführst.

Nein!

 

vor 9 Minuten von PapaPecunia:

Unsinn, auch die meisten Angestellten dürfen das nicht. In der Regel ist das penibel über Compliance-Richtlinien geregelt und darf i.d.R. 20-40 Euro keinesfalls überschreiten.

Compliance-Richtlinien sind aber keine Strafgesetze.

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CorMaguire
vor 4 Minuten von mmusterm:

... zumindest unter dem Aspekt "Recht": Grundgesetz, aktuelle Gesetzeslage für Beamte .....

 

Es bleibt der Aspekt "Gerechtigkeit", der aber vom Recht streng zu trennen ist.

Recht kann der Gesetzgeber ändern, insbesondere wenn sich das Gerechtigkeitsempfinden wandelt. Passiert ständig.

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mmusterm

@Schwachzocker

Aus welcher (rationalen/rechnerischen) Überlegung heraus wurde festgelegt, dass ein Beamter nach 40 Dienstjahren 71,75% der letzten Bezüge als Pension bekommt?

Wäre ein niedriger Prozentsatz auch noch abstandwahrend zur allgemeinen Rentenversorgung zu argumentieren?

Rein interessehalber gefragt, soll keine Provokation sein ;-)

1 minute ago, CorMaguire said:

Recht kann der Gesetzgeber ändern, insbesondere wenn sich das Gerechtigkeitsempfinden wandelt. Passiert ständig.

Das ist wohl der Kern von jeglicher Politik. Darum hat ja selbst Schwachzocker zugestanden, dass man das Grundgesetz mit Zweidrittelmehrheit ändern kann.

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Schwachzocker
vor 2 Minuten von CorMaguire:

Recht kann der Gesetzgeber ändern, insbesondere wenn sich das Gerechtigkeitsempfinden wandelt. Passiert ständig.

Das habe ich ja nun auch mehrfach bestätigt. 

Nur dann muss man genau das auch fordern und nicht die Überführung der Beamten in die GRV.

 

 

vor 2 Minuten von mmusterm:

@Schwachzocker

Aus welcher (rationalen/rechnerischen) Überlegung heraus wurde festgelegt, dass ein Beamter nach 40 Dienstjahren 71,75% der letzten Bezüge als Pension bekommt?
...

Keine Ahnung!

Aber es ist ja heute schon so, dass die Beamten durchschnittlich defacto eher 66-68% bekommen, weil sie die Jahre aus diversen Gründen nicht voll bekommen. Das deutet daraufhin, dass es eben zumindest diesen Spielraum gibt. 

 

Ursprünglich waren es übrigens einmal 100%. Es soll ja eigentlich eine Vollversorgung sein.

Da der Kaiser das Geld aber für seine Flotte benötigte, hat er beschlossen, dass auch die Beamten einen Beitrag zu dieser Flotte beisteuern sollten.

Nun ist die Flotte bereits zweimal versenkt worden, und die 100% habe wir nicht wiedergesehen. :rolleyes:

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mmusterm
3 minutes ago, Schwachzocker said:

Nur dann muss man genau das auch fordern und nicht die Überführung der Beamten in die GRV.

Das sehe ich nach Deinen Argumenten jetzt auch so. Mit dieser (andersartigen) Diskussion können wir dann weitere Threads füllen und mit Deinen Argumenten für das Berufsbeamtentum bereichern.

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maktaba
vor 4 Stunden von Cai Shen:

Letzlich interessant zu sehen, dass es doch noch Themen gibt, die Schwachzocker emotional abholen.

Beamtentum und Dividenden-ETF.

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Bolanger

Unser neuer Bundeskanzler hat heute nochmals bestätigt, dass eine Kommision eingesetzt werden solol, um Vorschläge für Reformen zu erarbeiten. Wenn diese aus Mitgliedern verschiedener Gruppen und Interessenvertretungen besteht, dann könnten dabei Vorschläge herauskommen, die auch von der breiten masse getragen werden... aber nur, wenn sich die Politik heraus hält und nicht wie beim Mindestlohn die Mindestlohnkommision aushebelt.

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Schwachzocker
vor einer Stunde von Bolanger:

Unser neuer Bundeskanzler hat heute nochmals bestätigt, dass eine Kommision eingesetzt werden solol, um Vorschläge für Reformen zu erarbeiten....

Eine derartige Kommission ist mittlerweile bei jeder Regierung üblich geworden.

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

Old and busted: Lindner-Rente

 

New hotness: Trump-Rente!

Zitat

Jeder neugeborene Amerikaner soll 1000 Dollar bekommen

 

Mit dem milliardenschweren Haushaltspaket will die Trump-Regierung auch ein Investmentkonto für Neugeborene einführen. Künftige US-Bürger sollen mit der Geburt zu Investoren werden.

Quelle: Handelsblatt

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satgar
· bearbeitet von satgar

Wie sind die Rentner von heute so finanziell ausgestattet, welche Netto Einkommensverhältnisse finden sich dort: https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_100758912/altersarmut-risiko-fuer-rentner-in-deutschland-sinkt-wagenknecht-moniert.html

 

Ein gutes Zeichen: die Anzahl der Personen unter der Armutsgrenze ist innerhalb von 2 Jahren gesunken.

 

Zitat auch: „Trotz der relativ hohen Zahl armutsgefährdeter Rentner bezieht die große Mehrheit ein Einkommen deutlich über dieser Schwelle. Dem Bericht zufolge verfügen 4,4 Millionen Rentner über ein Nettoeinkommen zwischen 1.500 und 2.000 Euro, während 9,5 Millionen – mehr als die Hälfte – monatlich mehr als 2.000 Euro zur Verfügung haben.“

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poipoi
vor 15 Minuten von satgar:

Wie sind die Rentner von heute so finanziell ausgestattet, welche Netto Einkommensverhältnisse finden sich dort: https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_100758912/altersarmut-risiko-fuer-rentner-in-deutschland-sinkt-wagenknecht-moniert.html

 

Ein gutes Zeichen: die Anzahl der Personen unter der Armutsgrenze ist innerhalb von 2 Jahren gesunken.

 

Zitat auch: „Trotz der relativ hohen Zahl armutsgefährdeter Rentner bezieht die große Mehrheit ein Einkommen deutlich über dieser Schwelle. Dem Bericht zufolge verfügen 4,4 Millionen Rentner über ein Nettoeinkommen zwischen 1.500 und 2.000 Euro, während 9,5 Millionen – mehr als die Hälfte – monatlich mehr als 2.000 Euro zur Verfügung haben.“

 

ich finde es schwierig mit ganzen Zahlen zu argumentieren, wenn gleichzeitig - grob - die Inflation um 11% zwischen 22 und 24 sich erhöhte, und ebenso die Renten um - grob - 11% gestiegen sind.

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 59 Minuten von satgar:

Ein gutes Zeichen: die Anzahl der Personen unter der Armutsgrenze ist innerhalb von 2 Jahren gesunken.

 

Ich weiß nicht, ob diese Nachricht gut ist!

 

Es hängt davon ab, wie man Armut definiert. Wenn man Armut anhand objektiver Kriterien definiert, ist es eine gute Nachricht.

 

In Deutschland wird Armut aber oft so definiert, dass arm ist, wer weniger als 60% des Durchschnitts verdient. Man könnte allen Deutschen das zehnfache Einkommen geben. Das würde Ihre Lage objektiv deutlich verbessern - aber die Anzahl der Armen würde sich nach dieser Definition nicht vermindern.

 

Nach dieser Definition wäre die einzige Lösung, um die Armut zu bekämpfen, allen das Gleiche zu geben. Dann gäbe es keine Armut mehr. Und zwar völlig unabhängig davon, ob die Menschen wenig bekommen und hungern - oder ob sie so viel bekommen, dass jeder 4x im Jahr in den Urlaub fahren kann.

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satgar
vor 11 Minuten von stagflation:

In Deutschland wird Armut aber oft so definiert, dass arm ist, wer weniger als 60% des Durchschnitts verdient.

Genau genommen kommt er aber von der OECD.

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Ramstein
Zitat

Übersicht mit KI

Armutsdefinitionen sind vielschichtig und umfassen sowohl materielle als auch nicht-materielle Aspekte. Absolute Armut wird oft mit einem bestimmten Einkommensniveau in Verbindung gebracht, während relative Armut auf einem Vergleich mit dem Durchschnittseinkommen basiert. 

 

Materielle Armut:

 

Absolute Armut:

Die Fähigkeit, Grundbedürfnisse wie Nahrung, Kleidung, Unterkunft und medizinische Versorgung zu befriedigen, ist eingeschränkt. 

 

Relative Armut:

Das Einkommen ist deutlich niedriger als das Durchschnittseinkommen in einer Gesellschaft oder Region. 

 

Armutsgefährdung:

Die Armutsgefährdungsschwelle liegt bei 60 % des mittleren Nettoäquivalenzeinkommens, was bedeutet, dass Personen, deren Einkommen unter diesem Wert liegt, als armutsgefährdet gelten. 

 

Subjektive Armut:

Diese Definition beruht auf der subjektiven Einschätzung von Betroffenen und der sie umgebenden Gesellschaft, was bedeutet, dass Personen sich selbst als arm empfinden, selbst wenn ihr Einkommen oberhalb der offiziellen Armutsschwelle liegt. 

 

Nicht-materielle Armut:

Soziale Armut: Die fehlende Möglichkeit zur gesellschaftlichen und politischen Teilhabe, Diskriminierung und gesellschaftliche Isolation. 

Kulturelle Armut: Mangelnde Sprachkompetenzen, begrenzte Bildungschancen und eingeschränkte soziale Kontakte. 

Gesundheitliche Armut: Der Einfluss von Armut auf den Gesundheitszustand. 

 

Armutskonzepte:

 

EU-Definition:

Die EU-Armutsdefinition basiert auf einem Einkommensvergleich, wobei die Armutsgefährdungsschwelle bei 60 % des Medianäquivalenzeinkommens liegt. 

 

Weltbank-Definition:

Die Weltbank definiert absolute Armut als ein Einkommen von weniger als 1,90 US-Dollar pro Tag. 

 

Berliner Definition:

In Berlin gilt eine Person als arm, wenn ihr monatliches Nettoäquivalenzeinkommen unter 607 Euro liegt. 

 

Armutskonzepte der Hans-Böckler-Stiftung:

Die Hans-Böckler-Stiftung unterscheidet zwischen absoluter und relativer Armut. 

 

Zusätzliche Aspekte:

Armut kann auch als Ergebnis sozialer Ungleichheit, struktureller Diskriminierung oder fehlender Zugang zu Ressourcen betrachtet werden. 

Die Wahrnehmung von Armut kann auch von individuellen Wertvorstellungen und dem Erfahrungshorizont der Betroffenen beeinflusst sein. 

Es gibt unterschiedliche Ansätze zur Messung von Armut, wobei die Ergebnisse je nach Erhebungsmethode und Datengrundlage variieren können. 

 

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