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Sapine

Der Altverluste-Thread, Verlustpuffer, Altverluste Neuverluste, 2008 und 2009

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slain84
Eine andere Vielzahl als 1.000er Stücke kann man nicht kaufen?

Das hängt natürlich immer von den Bedingungen der Anleihen ab. Ich habe aber noch nie was anderes als die 1000er Stückelung gesehen.

 

 

Aber nochmal: Wie/wo gebe ich das an bzw. kann ich die Einkünfte aus dem Stückzinstrick einfach splitten?

Was ist "das"?

 

Meinst Du diese Freigrenze? Das passiert automatisch. Da musst Du nirgendwo was angeben.

 

Sorry, da habe ich mich unklar ausgedrückt. Beim Broker habe ich ganz normal meinen Freistellungsauftrag mit 801 EUR hinterlegt. Davon sind 711 EUR ungenutzt, die ich mit Hilfe des Stückzinstricks dieses Jahr noch ausfüllen werde. Jetzt nehmen wir mal an, dass ich mit dem Stückzinstrick neben den 711 EUR auch die 400 EUR Freigrenze ausnutze, d.h. ich generiere Erträge, die um 400 EUR höher sind als mein Freibetrag. Darauf zahle ich mE dann direkt Abgeltungssteuer.

 

In der Steuererklärung fülle ich für 2013 dann die Anlage KAP aus. Wo werden dann die 400 EUR, auf die ich bereits Abgeltungssteuer bezahlt habe, berücksichtigt?

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sparfux
Sorry, da habe ich mich unklar ausgedrückt. Beim Broker habe ich ganz normal meinen Freistellungsauftrag mit 801 EUR hinterlegt. Davon sind 711 EUR ungenutzt, die ich mit Hilfe des Stückzinstricks dieses Jahr noch ausfüllen werde. Jetzt nehmen wir mal an, dass ich mit dem Stückzinstrick neben den 711 EUR auch die 400 EUR Freigrenze ausnutze, d.h. ich generiere Erträge, die um 400 EUR höher sind als mein Freibetrag. Darauf zahle ich mE dann direkt Abgeltungssteuer.

 

In der Steuererklärung fülle ich für 2013 dann die Anlage KAP aus. Wo werden dann die 400 EUR, auf die ich bereits Abgeltungssteuer bezahlt habe, berücksichtigt?

Die erscheinen auf den Steuerbescheinigungen, die Du von allen Banken, wo Du Erträge hattest, anfordern musst.

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

Wo werden dann die 400 EUR, auf die ich bereits Abgeltungssteuer bezahlt habe, berücksichtigt?
Wie schon gesagt, das geschieht automatisch (im Steuerbescheid).

 

Anmerken muss ich aber noch, dass die 410 Euro für ALLE Nicht-Arbeitnehmer-Einkünfte gelten, was da beispielsweise wären: Renten, Mieten, selbstständige Tätigkeiten

 

Stefan

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slain84
· bearbeitet von slain84
Sorry, da habe ich mich unklar ausgedrückt. Beim Broker habe ich ganz normal meinen Freistellungsauftrag mit 801 EUR hinterlegt. Davon sind 711 EUR ungenutzt, die ich mit Hilfe des Stückzinstricks dieses Jahr noch ausfüllen werde. Jetzt nehmen wir mal an, dass ich mit dem Stückzinstrick neben den 711 EUR auch die 400 EUR Freigrenze ausnutze, d.h. ich generiere Erträge, die um 400 EUR höher sind als mein Freibetrag. Darauf zahle ich mE dann direkt Abgeltungssteuer.

 

In der Steuererklärung fülle ich für 2013 dann die Anlage KAP aus. Wo werden dann die 400 EUR, auf die ich bereits Abgeltungssteuer bezahlt habe, berücksichtigt?

Die erscheinen auf den Steuerbescheinigungen, die Du von allen Banken, wo Du Erträge hattest, anfordern musst.

 

 

Hallo,

 

Wo werden dann die 400 EUR, auf die ich bereits Abgeltungssteuer bezahlt habe, berücksichtigt?
Wie schon gesagt, das geschieht automatisch (im Steuerbescheid).

 

Anmerkung muss ich aber noch, dass die 410 Euro für ALLE Nicht-Arbeitnehmer-Einkünfte gelten, was da beispielsweise wären: Renten, Mieten, selbstständige Tätigkeiten

 

Stefan

 

 

Vielen Dank Euch beiden! Ich werde dann somit sogar 3.000 Nominale der Aktienanleihe (ca. 345 EUR Stückzinsen x 3 = 1035 EUR) kaufen, wobei ich dann im Endeffekt ca. 86 EUR "verschenke".

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sparfux
· bearbeitet von sparfux
Ich werde dann somit sogar 3.000 Nominale der Aktienanleihe (ca. 345 EUR Stückzinsen x 3 = 1035 EUR) kaufen, wobei ich dann im Endeffekt ca. 76 EUR "verschenke".

Ein wenig verschenken wird man immer - zum einen wegen der "1000er-Rundung" zum anderen weil man die Erträge oft garnicht auf den letzten Cent genau abschätzen kann. Da es sich um einen Freigrenze und keinen Freibetrag handelt, sollte man auch besser drunter bleiben.

 

Schau Dir alternativ auch VT5V9S an. Vontobel stellt bessere Kurse als Goldman Sachs und hat auch einen sehr niedrigen Spread. Man müsste mit 4000 Nominalen ziemlich genau hinkommen. Bei Flatex kaufen und bei Consors auslaufen lassen. Dann hast Du auch niedrige Kosten.

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noflash

Hallo @all,

 

ich bin etwas überrascht, dass mir niemand beschreiben kann/will wie die Verrechnung von Altverlusten im EkSt.Bescheid dargestellt wird. Soweit ich richtig gelesen habe gibt es hier doch den einen oder anderen Profi der bereits in den vergangenen Jahren Altverluste "gerettet" hat; entsprechend sollte ja evtl. schon der zugehörige Steuerbescheid vorliegen.

 

Es geht mir hier bestimmt nicht darum irgendwelche echten Zahlen von jemanden zu erfahren, sondern einfach nur darum welche Angaben sich wie im EkSt.Bescheid wiederfinden. Die Angaben würden mir wirklich etwas weiter helfen. Danke!

 

Gruss Peter

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reckoner

Hallo Peter,

 

OK, dann zitiere ich mal aus einem 2009er Bescheid (mit Günstigerprüfung), Anmerkungen von mir in eckigen Klammern:

 

Einkünfte aus Kapitalvermögen

Kapitalerträge -> 9050 [KAP Zeile 7 minus KAP Zeile 8]

Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalanlagen (ohne Aktien) -> 3140 [KAP Zeile 8]

Zwischensumme -> 12190

Verrechnung von Vorträgen aus privaten Veräußerungsgeschäften -> -2264 [das war der in 2008 festgestellte Verlustvortrag]

Zwischensumme -> 9926

ab Sparerfreibetrag -> -801

Einkünfte -> 9125

 

Stefan

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harryguenter
· bearbeitet von harryguenter

ich bin etwas überrascht, dass mir niemand beschreiben kann/will wie die Verrechnung von Altverlusten im EkSt.Bescheid dargestellt wird.

Vielleicht liegt es daran, dass man stets versuchen soll Leuten die noch nie ein Auto gesehen haben zu erklären wie man eines fährt. Ich vermute dazu hat dann in der Tat niemand mehr Lust.

Und vermutlich hält sich auch die Lust in Grenzen einen Steuerbescheid der letzten Jahre rauszukramen nur um für Dich zu gucken ob dort irgendwo eine Zeile "mit Altverlusten verrechnet" in den Detailangaben der Kapitalerträge auftaucht, damit Du (weiterhin?) deine Kapitalerträge vor der GKV verheimlichen kannst.

 

Und wenn sich die GKV in Zukunft vielleicht noch entsprechende Bescheinigungen (Börsen-Gewinne) vorlegen lässt, dann zahlt man noch mal 17,9% auf die künftigen Gewinne ;-( Wobei sich da die Frage ergäbe was die Bank bescheinigen würde/müsste - die Gewinne vor oder nach Verlustverrechnung?

Dir ist schon klar, dass Du sowieso verpflichtet bist die Höhe der zukünftigen Kaiptalerträge zu prüfen und eine entsprechende Versicherungspflicht festzustellen?

In Bezug auf Altverluste verrechnet die Bank nichts - sie kennt Deine Altverluste nicht. Ansonsten führt jede Bank zwei Gewinn-/Verlusttöpfe in der die Transaktionsergebnisse kummuliert werden.

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noflash

Hallo,

 

@reckoner:

OK, dann zitiere ich mal aus einem 2009er Bescheid (mit Günstigerprüfung), Anmerkungen von mir in eckigen Klammern:

 

Einkünfte aus Kapitalvermögen

Kapitalerträge -> 9050 [KAP Zeile 7 minus KAP Zeile 8]

Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalanlagen (ohne Aktien) -> 3140 [KAP Zeile 8]

Zwischensumme -> 12190

Verrechnung von Vorträgen aus privaten Veräußerungsgeschäften -> -2264 [das war der in 2008 festgestellte Verlustvortrag]

....

Vielen Dank dafür. Du hast meine etwas unglücklich formulierte Frage richtig verstanden. Die Frage die sich jetzt leider stellt:

Hat sich mit der Einführung der Abgeltungssteuer in dieser Darstellung etwas verändert?

 

Wenn nicht, dann wäre somit klar, dass im Bescheid alle Werte (Erträge, Verrechnung, ... ) separat aufgeführt werden und die GKV damit auch die ursprünglichen Erträge vor Verrechnung sehen und für die Berechnung der Beiträge heranziehen kann. Schade.

 

@harryguenter:

Entschuldige bitte - ich habe meine Frage leider missverständlich formuliert. Es geht nicht um das Ausfüllen der Anlage KAP, auch nicht um die Steuerbescheinigungen der Banken und auch nicht um den separaten Feststellungsbescheid für Altverluste.

 

Sondern nur um die Darstellung der Verrechnung der Kapitalerträge mit Altverlusten im eigentlichen Steuerbescheid (nach Einführung der Abgeltungssteuer). Also in etwa was Stefan gepostet hat - nur möglichst aktuell ;-)

 

Gruss Peter

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Günter Paul

Hallo,

 

@reckoner:

OK, dann zitiere ich mal aus einem 2009er Bescheid (mit Günstigerprüfung), Anmerkungen von mir in eckigen Klammern:

 

Einkünfte aus Kapitalvermögen

Kapitalerträge -> 9050 [KAP Zeile 7 minus KAP Zeile 8]

Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalanlagen (ohne Aktien) -> 3140 [KAP Zeile 8]

Zwischensumme -> 12190

Verrechnung von Vorträgen aus privaten Veräußerungsgeschäften -> -2264 [das war der in 2008 festgestellte Verlustvortrag]

....

Vielen Dank dafür. Du hast meine etwas unglücklich formulierte Frage richtig verstanden. Die Frage die sich jetzt leider stellt:

Hat sich mit der Einführung der Abgeltungssteuer in dieser Darstellung etwas verändert?

 

Wenn nicht, dann wäre somit klar, dass im Bescheid alle Werte (Erträge, Verrechnung, ... ) separat aufgeführt werden und die GKV damit auch die ursprünglichen Erträge vor Verrechnung sehen und für die Berechnung der Beiträge heranziehen kann. Schade.

 

@harryguenter:

Entschuldige bitte - ich habe meine Frage leider missverständlich formuliert. Es geht nicht um das Ausfüllen der Anlage KAP, auch nicht um die Steuerbescheinigungen der Banken und auch nicht um den separaten Feststellungsbescheid für Altverluste.

 

Sondern nur um die Darstellung der Verrechnung der Kapitalerträge mit Altverlusten im eigentlichen Steuerbescheid (nach Einführung der Abgeltungssteuer). Also in etwa was Stefan gepostet hat - nur möglichst aktuell ;-)

 

Gruss Peter

 

 

Warum investierst du nicht 20,- Euro...kaufst dir Steuersoftware wie z.B. Quick Steuer...da kannst du dir dann ganz aktuell die Darstellung der Verrechnung ansehen und darüber hinaus auch noch mit fiktiven Angaben zur Optimierung spielen...

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gnitter
· bearbeitet von gnitter

Zufällig den Steuerbescheid von 2012 parat... So sah es bei mir aus:

 

Berechnung der Einkünfte, die nach § 32d Abs. EStG besteuert werden (Abgeltungsteuer)

Kapitalerträge XX

Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalanlagen (ohne Aktien) YY

Zwischensumme XX+YY

 

Verrechnung von Verlustvorträgen

aus privaten Veräußerungsgeschäften -YY [bei mir war der Verlustvortrag also größer als die Gewinne, somit vollständig mit Altverlusten verrechnet]

Zwischensumme XX

 

Verluste aus Kapitalvermögen (ohne Veräußerung von Aktien) -AA

verbleibende ausgleichsfähige Verluste -AA

 

Verrechnung von Verlustvorträgen aus Kapitalvermögen (ohne Veräußerung von Aktien). -BB [AA+BB = XX]

Zwischensumme 0

abzüglich noch nicht ausgeschöpfter Sparer-Pauschbetrag 0

Kapitalerträge i.S.d. § 32d Abs. 1 EStG. 0

 

...und das hat dann die Wirkung in der

 

Berechnung des zu versteuernden Einkommens

Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

[siehe da: Einkünfte aus KAP tauchen hier gar nicht auf!]

 

Summe der Einkünfte =Anlage N + Anlage V

Gesamtbetrag der Einkünfte =Summe der Einkünfte!

 

 

Ich habe zwar nicht die Problematik mit der GKV, aber in meiner Heimatstadt werden Kindergartenbeiträge nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte (statt wie üblich nach dem (niedrigeren) zu versteuernden Einkommen berechnet. Daher bin ich zufrieden, dass die ganze Verlustverrechnung nicht auftaucht.

 

hth

Greetings

gnitter

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schlaufuchs

Es ist fast Ende November, ich würde mich langsam beeilen. Beide Papiere laufen nur noch bis 20.12. und du musst sie vorher verkauft haben.

 

Kleiner Tipp am Rande für alle Anleihenanfänger und diejenigen, die schnell noch ein Depot eröffnen: Mein Versuch GS8KLL zu kaufen scheiterte bei flatex gerade an "Risikoklasse nicht ausreichend" :wallbash:

 

Meine Risikoklasse, vor Jahren mal bei flatex hinterlegt, war bis her "D - Spekulativ". Offensichtlich braucht es hier also ein "E - Hochspekulativ". Ist für mich nicht unmittelbar nachvollziehbar, aber das mit den Risikoklassen ist ja wohl auch eine eher formale Einteilung. Sollte man jedenfalls bei Eröffnung nicht zu niedrig greifen.

 

Nun gehen wohl noch mal ein paar Tage ins Land, bis flatex den entsprechenden Änderungsantrag bearbeitet hat :(

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noflash
· bearbeitet von noflash

Hallo @gnitter,

 

Ich habe zwar nicht die Problematik mit der GKV, aber in meiner Heimatstadt werden Kindergartenbeiträge nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte (statt wie üblich nach dem (niedrigeren) zu versteuernden Einkommen berechnet. Daher bin ich zufrieden, dass die ganze Verlustverrechnung nicht auftaucht.

Danke für Deine ausführliche Darstellung. Nur den letzten - zitierten - Satz verstehe ich nicht. Die Verlustverrechnung taucht doch im Bescheid auf. Oder hast Du das Glück, dass dem Kindergarten der Abschnitt "Berechnung des zu versteuernden Einkommens" reicht. Meine GKV möchte da immer ein bisschen mehr sehen und mit dem Auftauchen der Zeile "Verrechnung von Verlustvorträgen aus privaten Veräußerungsgeschäften" wissen die dann auch Bescheid. Da die bei der GKV auch nicht dumm sind kann ich die Zeile auch nicht einfach schwärzen. Mist.

 

Warum investierst du nicht 20,- Euro...kaufst dir Steuersoftware wie z.B. Quick Steuer...da kannst du dir dann ganz aktuell die Darstellung der Verrechnung ansehen und darüber hinaus auch noch mit fiktiven Angaben zur Optimierung spielen...

Weil die Darstellung in den Programmen oft nicht zu 100% der Darstellung im Bescheid entspricht. Trotzdem Danke für den Vorschlag. BTW: Ich habe eine solche Software ;-)

 

Gruss Peter

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gnitter

Ich habe zwar nicht die Problematik mit der GKV, aber in meiner Heimatstadt werden Kindergartenbeiträge nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte (statt wie üblich nach dem (niedrigeren) zu versteuernden Einkommen berechnet. Daher bin ich zufrieden, dass die ganze Verlustverrechnung nicht auftaucht.

Danke für Deine ausführliche Darstellung. Nur den letzten - zitierten - Satz verstehe ich nicht. Die Verlustverrechnung taucht doch im Bescheid auf. Oder hast Du das Glück, dass dem Kindergarten der Abschnitt "Berechnung des zu versteuernden Einkommens" reicht. Meine GKV möchte da immer ein bisschen mehr sehen und mit dem Auftauchen der Zeile "Verrechnung von Verlustvorträgen aus privaten Veräußerungsgeschäften" wissen die dann auch Bescheid. Da die bei der GKV auch nicht dumm sind kann ich die Zeile auch nicht einfach schwärzen. Mist.

 

Hallo Peter,

da habe ich mich wohl missverständlich ausgedrückt.

Bemessungsgrundlage für die Kindergartenbeiträge in meiner Stadt (und vermutlich ganz ähnlich für die GKV) ist die Summe der positiven Einkünfte gemäß §2 Estg, Abs. 1 und 2.

Wenn ich das richtig verstehe findet die Verrechnung der Gewinne mit den Altverlusten innerhalb der Berechnung der Kapitalerträge statt, und damit bevor die Summe der einzelnen Einkunftsarten gebildet wird.

 

(Ich möchte die letzte Aussage aber nochmal an die Profis geben wie @Taxadvisor: könnt ihr das so bestätigen?)

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Taxadvisor

Danke für Deine ausführliche Darstellung. Nur den letzten - zitierten - Satz verstehe ich nicht. Die Verlustverrechnung taucht doch im Bescheid auf. Oder hast Du das Glück, dass dem Kindergarten der Abschnitt "Berechnung des zu versteuernden Einkommens" reicht. Meine GKV möchte da immer ein bisschen mehr sehen und mit dem Auftauchen der Zeile "Verrechnung von Verlustvorträgen aus privaten Veräußerungsgeschäften" wissen die dann auch Bescheid. Da die bei der GKV auch nicht dumm sind kann ich die Zeile auch nicht einfach schwärzen. Mist.

 

Hallo Peter,

da habe ich mich wohl missverständlich ausgedrückt.

Bemessungsgrundlage für die Kindergartenbeiträge in meiner Stadt (und vermutlich ganz ähnlich für die GKV) ist die Summe der positiven Einkünfte gemäß §2 Estg, Abs. 1 und 2.

Wenn ich das richtig verstehe findet die Verrechnung der Gewinne mit den Altverlusten innerhalb der Berechnung der Kapitalerträge statt, und damit bevor die Summe der einzelnen Einkunftsarten gebildet wird.

 

(Ich möchte die letzte Aussage aber nochmal an die Profis geben wie @Taxadvisor: könnt ihr das so bestätigen?)

 

Nein... Gem. § 20 Abs. 6 EStG gilt analog § 10d EStG, der allgemeine Verlustabzug ist immer erst vom Gesamtbetrag der Einkünfte vor Abzug SA/agB vorzunehmen. Allerdings wird aufgrund des Sondersteuersatzes wohl so verfahren, dass das im Steuerbescheid so aussieht, dass es von den Einkünften aus KAP direkt abgezogen wird.

 

Gruß

Taxadvisor

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noflash

Hallo,

 

Bemessungsgrundlage für die Kindergartenbeiträge in meiner Stadt (und vermutlich ganz ähnlich für die GKV) ist die Summe der positiven Einkünfte gemäß §2 Estg, Abs. 1 und 2.

Leider nur "ähnlich", denn die GKV kümmert sich nicht um Steuergesetze, sondern rechnet alle positiven Einkünfte und achtet dabei - wenn im EkSt.Bescheid ersichtlich - auch auf die Kapitalerträge und diese finden Sie ja in der "Berechnung der Einkünfte, die nach § 32d Abs. EStG besteuert werden (Abgeltungsteuer)".

 

Leider hatte ich in den letzten Jahren dort schon ein paar geringe Kapitalerträge stehen und somit wird die GKV - je nach Mitarbeiter - darauf achten, dass auch dieses Mal die Kapitalerträge gemeldet werden - nicht zu vergessen ist der jeweils separate Fragebogen der GKV mit dem freiwillig versicherte Selbständige noch mal nach Kapitalerträgen gefragt werden. Welche Folgen falsche Angaben haben können will ich mir gar nicht vorstellen ;-( An der blöden Situation ist wohl leider nichts zu ändern; denn kurzfristig in ein Angestelltenverh. wechseln ist leider nicht drin.

 

Gruss Peter

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noflash

Hallo,

 

eine Frage zwischendurch: Gibt es beim Übertrag (consors -> diba) eines Aktienfonds (25% gekauft vor 2009 - 75% danach - leider im geichen Depot) irgendetwas zu beachten?

Ich überlege diesen Fonds auch auf das Zieldepot der Schiebe-Aktion zu übertragen und so noch etwas mehr Gewinn für die Verrechnung zu haben.

 

Gruss Peter

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noflash

Hallo,

 

ein wenig Feedback bzgl. meiner kleinen Schiebe-Aktion:

 

Kauf TB3F06 Kurs 4,18% (gez. SZ 218,82) am 19.11. 12:00 über consors.

Am gleichen Tag online über die consors-WebSite den Übertrag zur Diba beauftragt.

Verkauf TB3F06 Kurs 3,40% (SZ 222,18) am 22.11. 18:00 über diba

 

Jetzt warte ich noch drauf, dass der Topf bei der diba aktualisiert wird. Bei consors

stehen die SZ bereits im allg. Verrechnungstopf.

 

Soweit scheint alles gut und schnell gelaufen zu sein.

Danke für die bisherige Unterstützung.

 

Gruss Peter

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Moneycruncher

Wie kann ich die Fondsverluste jetzt noch optimal vor/nach der Abgeltungssteuer verrechnen?

Wie erfolgt der Nachweis für d.Finanzamt u.wie weist dies die Bank aus

 

Hallo Leute,

In Bezug auf die Abgeltungssteuer bedeutet eine Verrechnung, dass so genannte Altverluste, also solche, die vor 2009 entstanden sind, bis zum Jahr 2013 auch dann mit künftigen Gewinnen verrechnet werden können, wenn diese aus einer anderen Einkunftsquelle stammen. Diese Möglichkeit ist allerdings limitiert, nach Ablauf der entsprechenden Frist sind Verluste nicht mehr einbeziehbar. In jedem Fall sollten Verluste, die vor dem 01.01.2009 realisiert wurden, vom Finanzamt dokumentiert werden, um diese mit späteren Gewinnen gegenzurechnen. Soviel zur Theorie.................

 

 

Nach "first in first out" habe ich Einzahlungen aus 2007, dieses Jahr rechtzeitig in gleicher Höhe entnommen. Auf der Abrechnung steht jedoch lediglch die Verrechnung von 1,47Eur!? und keine weiteren Verluste die sicherlich höher als 1,47Eur sind. Bislang habe ich noch nie Verluste realisiert, doch dies biete sich ja vor 2008 und jetzigen Marktlage mit einem gewünschten Fondtausch ja gut an, aber was ist, wenn man ggf. den selben Fonds gerne behalten möchten?

 

Worauf muss man zukünftig achten und wie und vor allem wo werden die Verluste ausgewiesen und wie werden/müssen diese zukünftig für das Finanzamt dokumentiert werden, um die Verluste aus Fondsverkäufen in 2008 gegen Zinszahlungen ab 2009 verrechnen zu können? Muss man da im Vorfeld auf etwas achten?

 

Gruß

Jens

 

So, ich gehe mal ganz zurück auf "Los". Habe eine bemerkenswerte Erfahrung gemacht. Ich habe vergessen meine realisierten Kursgewinne von ca. 1.000.- € in 2012 mit den Belegen nachzuweisen. Ich hatte sie schon bereitgelegt, weil ich fest mit einer Nachfrage vom Finanzamt gerechnet habe. Überraschung - die Verrechnung mit den Altverlusten wurde ohne Belege anerkannt! :thumbsup:

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sparfux
· bearbeitet von sparfux
Leider hatte ich in den letzten Jahren dort schon ein paar geringe Kapitalerträge stehen und somit wird die GKV - je nach Mitarbeiter - darauf achten, dass auch dieses Mal die Kapitalerträge gemeldet werden - nicht zu vergessen ist der jeweils separate Fragebogen der GKV mit dem freiwillig versicherte Selbständige noch mal nach Kapitalerträgen gefragt werden. Welche Folgen falsche Angaben haben können will ich mir gar nicht vorstellen ;-( An der blöden Situation ist wohl leider nichts zu ändern; denn kurzfristig in ein Angestelltenverh. wechseln ist leider nicht drin.

Auch wenn es mich nicht betrifft, ist das Thema irgendwie spannend. Darum habe ich nochmal nachgedacht und hier ein Denkansatz, von dem ich natürlich auch nicht weiss, ob das so realisierbar ist, der mir aber durchaus im Bereich des Möglichen zu sein scheint:

 

Man kann ja mal versuchen, die GKV mit ihren eigenen Mitteln zu schlagen:

 

1.) Zur Berechnung der für den Beitrag relevanten Einkünfte wird ausdrücklich nicht der Steuerbescheid herangezogen

2.) Verlustverrechnungen innerhalb einer Einkunftsart sind innerhalb des gleichen Jahres möglich.

 

Durch den Stückzinstrick erzielst Du ja keine Einkünfte. Du erzeugst Gewinne auf dem einen Konto und Verluste in etwa gleicher Höhe auf dem anderen. Die Verluste lässt Du Dir zwar nicht für die Steuer bescheinigen sondern als Verlustvortrag stehen. Die Verluste sind aber objektiv in dem Jahr angefallen und sollten ja so nach den Regeln der GKV mit den Gewinnen verrechnet werden können. Nachweisen kannst Du sie ja über die Abrechnungen.

 

Schon mal in diese Richtung eruiert?

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noflash

Hallo @sparfux,

 

Durch den Stückzinstrick erzielst Du ja keine Einkünfte. Du erzeugst Gewinne auf dem einen Konto und Verluste in etwa gleicher Höhe auf dem anderen. Die Verluste lässt Du Dir zwar nicht für die Steuer bescheinigen sondern als Verlustvortrag stehen. Die Verluste sind aber objektiv in dem Jahr angefallen und sollten ja so nach den Regeln der GKV mit den Gewinnen verrechnet werden können. Nachweisen kannst Du sie ja über die Abrechnungen.

Schon mal in diese Richtung eruiert?

Auf diese Idee bin ich noch nicht gekommen. Danke dafür.

Klingt sehr interessant, aber leider ist dieser Ansatz - ohne Problemlauf - im letzten Jahr bevor die Altverluste "verfallen" nicht ohne Risiko, denn lässt sich die GKV nicht auf diese Verrechnung ein müsste man versuchen dies einzuklagen oder recht hohe Beiträge bezahlen. Ich werde die Idee auf jeden Fall im Hinterkopf behalten falls mich die GKV auf meine o.g. Gewinne aus der Schiebeaktion "anspricht"; allerdings fürchte ich, dass ein durchschnittlicher GKV-Mitarbeiter nicht genug Interesse hat um solche Abrechnungen verstehen zu wollen.

 

Gruss Peter

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sparfux

... aber leider ist dieser Ansatz - ohne Problemlauf - im letzten Jahr bevor die Altverluste "verfallen" nicht ohne Risiko, denn lässt sich die GKV nicht auf diese Verrechnung ein müsste man versuchen dies einzuklagen oder recht hohe Beiträge bezahlen. Ich werde die Idee auf jeden Fall im Hinterkopf behalten falls mich die GKV auf meine o.g. Gewinne aus der Schiebeaktion "anspricht"; allerdings fürchte ich, dass ein durchschnittlicher GKV-Mitarbeiter nicht genug Interesse hat um solche Abrechnungen verstehen zu wollen.

Keine Frage, wenn Du bessere Alternativen hast, nimm diese. :D

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noflash

Hallo @sparfux,

Keine Frage, wenn Du bessere Alternativen hast, nimm diese. :D

Bessere bisher leider nicht. Es ist einfach nur eine Frage der Risikoabwägung und ein Blick in die Glaskugel bzgl. zukünftiger Gewinne. Wenn ich mir die geringen Gewinne der Vergangenheit anschaue, dann hoffe ich natürlich, dass diese wachsen werden; denn wenn die Gewinne klein bleiben lohnt es sich nicht - mit "hohem" Risiko/Kosten - Altverluste zu retten. Ist ja auch klar, dass es sich wohl nicht lohnt 30k Altverluste zu retten, wenn man in den nächsten 10 Jahren nur 5k Gewinn macht. Mangels funktionierender Glaskugel ist es eine mühsame Abwägung. Desweiteren traue ich den Politikern nicht über den Weg und könnte mir durchaus vorstellen, dass diese "Verluste" nicht ewig erhalten bleiben; gleiches denke ich auch von der Abgeltungssteuer. Ich werde wohl versuchen 10k von 30k zu "retten" und hoffe, dass die Rechnung aufgeht. Die restlichen 20k bleiben eben für evtl. Immo-Käufe/-Verläufe etc. stehen.

 

Gruss Peter

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marsupium
· bearbeitet von marsupium

Hallo,

 

ich verfolge seit längerem das Forum, werde nun versuchen ca. 6000€ Alt- in Neuverluste umzuwandeln ("Variante 2"), mit Übertrag ING -> DAB. In diese Richtung weil ich bei DAB auch Fondsgewinne realisieren werde, hingegen habe ich bei ING kaum etwas.

 

Bei ING wären AA der UBS im Direkthandel ohne Orderprovision zu haben.

Deshalb überlege ich statt VT5V9S oder GS8KLL die UU70KD zu nehmen (Lufthansa), mit Spread 0,1%, Emissionstag 27.02.12, letzter Handelstag 20.12.13, Kupon p.a. 20,50%.

EDIT: habe den Abstand zum Basispreis übersehen (nur 5%), es gibt aber auch die UU7VXN mit 11,31% Abstand, Kupon p.a. 18,75%.

Stückzinsen laut DAB 39,9919 EUR (37,89%), laut Codi 32,72. Was ist nun das Richtige??

Seht ihr irgendwelche Nachteile dieser Anleihe oder des Emittenten?

 

Welches Portal listet am zuverlässigsten "technische" Daten der AA auf?

Kann man den laufzeitabhängigen Kupon stets einfach selber ausrechnen, mit der p.a.-Angabe mal Laufzeit in Jahren?

Der von UU70KD UU7VXN wird nämlich bei DAB mit 41,71% 37,89% angegeben (kann nicht sein, läuft nicht seit 2 Jahren), bei finanzen.net steht Stückzinsen 18,1973 16,6952 (also auch falsch, zu niedrig).

 

Hatte mit AA bisher nichts am Hut, deshalb meine wichtigste Frage: wie soll/kann ich am besten traden, ist der Direkthandel wirklich Standard?

Habe diese Aussage über die Suchfunktion gefunden, aber auch die Börse Stuttgart soll nicht schlecht sein.

Kann mir wirklich kaum passieren dass ich keine Stücke bekomme/verkaufen kann, oder der angebotene Kurs nicht fair ist?

Angesichts der knappen Restlaufzeit würde ich börslichen Handel mit Umsatz- und Limit-Problematik gerne vermeiden.

 

Direkthandel wird bei ING definiert als "über Tradegate oder außerbörslich über Zertifikate-Partner".

Welche der beiden sollte man wählen, falls zur jeweligen AA überhaupt verfügbar?

Die DAB spricht nicht von Direkthandel, aber je nach Emittent kann zusätzlich noch ein Börsenplatz gewählt werden: "Bank Vontobel" oder "UBS AG", heissen zumindest bei Times&Sales so. Das ist dann hier erste Wahl für mich, oder?

Beim DAB-Sekundenhandel über L&S könnte der Kurs oft schlechter sein, nehme ich an.

Die Orderprovisionen der DAB scheinen hingegen in etwa gleich hoch zu sein.

 

Anders als bei Variante 1 (wo auch die Freigrenze von 410€ im Spiel ist, habt ihr vor kurzem erwähnt), ist es bei Variante 2 wohl unschädlich wenn die Stückzinsgewinne etwas zu hoch werden, man muss also nichts verschenken. Sehe ich das richtig?

 

Bei Variante 2 steht auch:

man muss aber aufpassen, dass man dann nicht bei Broker A ungewollt Kapitalerträge hat, die dann ungewollt unter jährig automatisch mit den vorgetragenen Verlusten verrechnet werden.

Das galt wohl nur damals vor 1-2 Jahren, als man noch alle Kapitalerträge realisieren wollte um sie spätestens 2013 mit Altverlusten zu verrechnen. Ab 2014 kann uns die Verrechnung recht sein, oder?

 

Bin für jede Antwort dankbar!

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noflash

Hallo,

 

Bzgl. der GKV-Thematik: Ich habe das Thema mal mit einem Mitarbeiter der Fachabteilung bei einer GKV besprochen. Seiner Auffassung nach müsste es so funktionieren wie Sparfux geschrieben hatte. Bei Vorlage nachvollziehbarer Nachweise über realisierte Gewinne & Verluste innerhalb eines Jahres sollten nur die Summe (verbleibender Gewinn) bei der Beitragsberechnung berücksichtigt werden, da nur diese "Einkünfte" tatsächlich für den Lebensunterhalt zur Verfügung stehen.

 

Frage am Rande:

Die TB3F06 läuft recht bald aus und die jetzt noch zu nutzen ist etwas gewagt.

Welche guten Alternativen würdet ihr jetzt noch empfehlen? (LastMinute-Aktion ;-)

 

Gruss Peter

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