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thizroxx

frage zur spekulationssteuer

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thizroxx

also wenn ich jetz aktien kaufe und nach sagen wir 4-5 monaten die grenze für steuer erreicht habe (440 glaub ich in ö, und 512 in d?!) und dann verkaufe das ich nichts abgeben muss und dann wieder welche kaufe, und die dann wieder steigen und ich wieder bis zu der grenze biete und verkaufe muss ich dann steuer zahlen?

 

also ich meine wenn man mit 2 verschiedene aktien je 440 gewinn macht wird das dann zusammen gezählt auf 1 Jahr oder sind die unabhängig voneinander?

oder darf man auf unter 1 Jahr sowieso nicht mehr wie 440gewinn machen egal wie viele verschiedene aktien man hat?

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Dimka
oder darf man auf unter 1 Jahr sowieso nicht mehr wie 440gewinn machen egal wie viele verschiedene aktien man hat?

genau!leider!! :unsure:

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thizroxx

schade....und wie viel % ist die steuer, wenn man noch kein einkommen hat (schüler) is des proportional zum gewinn oder gibts da bestimmten satz?

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Dimka

Wie hoch die Spekulationssteuer in Prozenten ist, hängt vom jeweiligen Einkommenssteuersatz ab, denn die Spekulationsgewinne gehen in die Einkommenssteuer/Lohnsteuer mit ein und wie hoch die Einkommenssteuer ist, richtet sich bekanntlich nach der Höhe des gesamten Einkommens. Wenn also jemand trotz Spekulationsgewinnen von 512 Euro und mehr unterhalb bestimmter Freigrenzen bleibt, weil er/sie sonst sehr geringe Einkünfte hat (Studenten, Rentner usw.) braucht er/sie eventuell trotzdem keine Steuer zahlen.

 

das habe ich bis jetzt gefunden!versuche noch was finden!

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thizroxx

jo wär schon interessant zu wissen! vielleicht muss man jo als schüler wirklich keine steuern abgeben!

weil ohne einkommen keine einkommenssteuer ;)

 

vielleicht weiß ja noch wer mehr darüber

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DaveLucky

würde mich auch interessierten.. bin Zivi zur Zeit und dannach Student...

daher kein Einkommen...

 

Da ich ja keine Einkommenssteuererklärung am Jahresende abgebe...

 

also, wenn's andere Studenten oder Zivis oder Schüler hier gibt.. im Internet ists ziemlich verzwickt darüber genaue Infos zu bekommen..

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Aktiencrash

Ich denke mal das eure Eltern das mitmachen müssen. Schließlich zahlt man als Kind auch Erbschafts.- und Schenkungssteuer.

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thizroxx

irgendwo is sicher nen haken, weil sonst würden ja die eltern die anlegen alles auf den namen ihrer kinder machen, die noch schüler/studenten sind!

 

aba im inet findet man wirklich fast nichts darüber...ziemlich komisch!

hab jetz mal online-broker angeschrieben..mal schauen was zurückkommt

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sander

Ich bin Student und die antwort würd mich echt ma interresieren.....

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Dimka
· bearbeitet von Dimka

habe gerade noch was gefunden!aber es ist wirklich schwer,man findet fast nichts! :angry:

 

Wenn du als Schüler sonst nix

verdienst, darfst du dich freuen, dass du normalerweise erst bei ca. 7k

EUR (?) in einen Einkommensbereich kommst, der Steuern abzuführen hat!

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thizroxx

des hab ich glaub ich auch glesn bei google such in nem forum oda?

 

das wär aba auf jeden fall mal cool wenns wirklich so is....ich wart noch immer auf die mail von brokerjet, werd ich dann hier reinschreibn

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Fussel
· bearbeitet von Fussel

So, jetzt muss ich auch gleich mal eine Frage stellen..

 

Ich bin Studi..

Muss ich nun bei einem Kurs-Gewinn über 512 Eur/a extra eine Steuererklärung machen und meine Gewinne versteuern, wenn ich die Aktien weniger als 1 Jahr gehalten habe???

 

Oder besteht da eine Ausnahmesituation wie von Dimka (für Schüler) angesprochen auch für Studenten.. und wie hoch ist dann der Freibetrag?? (7000 Eur???)

 

Hab schon versucht über alle möglichen Stellen was rauszufinden, aber irgendwie findet man nix und wenn doch widerspricht sich alles ziemlich stark..

Werd hier noch verrückt.. :(

 

Wär jedenfalls klasse, wenn ihr mir weiterhelfen könntet, da ich wirklich verbindliche Aussagen sonst nirgendwo auftreiben konnte

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Werbungskosten

Es ist jeder zur Einkommensteuererklärung veranlagt, der Einkünften ohne Lohnsteuerabzug von insgesamt mehr als 410 EUR erzielt hat. Das heißt also, wenn du andere Einkünfte als Arbeitslohn (Arbeitslosengeld, Zinsen, Spekulationsgewinne, Renten etc.) erzielst und diese insgesamt über 410 EUR im Jahr liegen, musst du eine Steuererklärung abgeben. Somit müssen auch Schüler und Studenten eine Steuererklärung abgeben, wenn sie Spekulationsgewinne von 512 EUR oder mehr in einem Jahr erzielt haben.

 

Bei solchen einfach gelagerten Fällen ist es aber kein Problem, eine Steuererklärung anzufertigen. Die Spekulationssteuer – oder korrekt ausgedrückt: die Einkommensteuer – fällt erst an, wenn die gesamten Einkünfte nach Abzug gewisser Pauschbeträge insgesamt 7.664 EUR nicht überschreiten.

 

Für alle gering verdienenden Aktionäre kann man folgende Szenarien vorrechnen:

Bis zum Sparerfreibetrag von 1.370 EUR + Werbungskostenpauschale von 51 EUR (= 1.421 EUR) sind Zinseinkünfte (Habenzinsen) und Dividenden steuerfrei und wirken sich nicht erhöhend auf die Gesamteinkünfte aus. Da die Dividenden in der Regel dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen, ist nur die Hälfte der Bruttodividende steuerlich relevant. Die andere Hälfte bleibt steuerfrei. Demnach kann man im Extremfall Dividenden in Höhe von 2.842 EUR erzielen, ohne dass sie als Kapitaleinkünfte auf die Gesamteinkünfte hinzugerechnet werden.

 

Was Spekulationsgewinne angeht, sieht die Sache noch besser aus. Sofern alle Kapitaleinkünfte durch den Sparerfreibetrag gedeckt sind und auch keine anderen Einkünfte erzielt wurden, kann der steuerliche Grundfreibetrag (7.664 EUR) komplett mit Spekulationsgeschäften ausgereizt werden. Da auch diese dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen, gilt wiederum nur die Hälfte der gesamten Gewinne als steuerlich relevant. Es können daher zumindest Gewinne in Höhe von 15.328 EUR (7.664 x 2) realisiert werden. Hierbei ist zu beachten, dass sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dem Kauf und Verkauf als Werbungskosten komplett angerechnet werden. Vergiss also nicht, die Transaktionsgebühren und Provisionen von den Kursgewinnen oder auch -verlusten abzuziehen. Bei der jährlichen Jahressteuerbescheinigung durch die Bank wird dies aber mit berücksichtigt.

 

Was dem Aktionär noch zu Gute kommt sind zwei Sachen: der Sonderausgabenpauschbetrag und die Rundung zu Gunsten des Steuerzahlers. Der Sonderausgabenpauschbetrag beträgt 36 EUR und wird von den gesamten Einkünften abgezogen. Das heißt, als Aktionär kannst du diesen Betrag ebenfalls ausreizen, und zwar in Höhe von 72 EUR (wegen dem Halbeinkünfteverfahren).

Außerdem wird der sich ergebende Steuerbetrag gemäß §32a Ziff. 1 Satz 6 EStG auf den nächsten vollen Euro zu Gunsten des Steuerzahlers abgerundet. Eine rechnerische Einkommensteuer von 0,99 EUR wird also auf 0 EUR abgerundet. Beide Punkte machen es möglich, einen Gewinn von bis zu 15.413 EUR zu realisieren, ohne auch nur einen einzigen Cent Steuern zu zahlen.

 

Achtung: Diese (theoretische) Rechung gilt nur, wenn wirklichen keine weiteren Einkünfte erzielt wurden. Und: Wertpapierderivate, ausländische Aktien oder Dividenden können die gesamte Rechnung zu Nichte machen.

 

Also zusammenfassend:

 

Muss ich nun bei einem Kurs-Gewinn über 512 Eur/a extra eine Steuererklärung machen und meine Gewinne versteuern, wenn ich die Aktien weniger als 1 Jahr gehalten habe???
Ja, musst du. Bei geringem Einkommen zahlst du aber keine Steuern.

 

Oder besteht da eine Ausnahmesituation wie von Dimka (für Schüler) angesprochen auch für Studenten.. und wie hoch ist dann der Freibetrag?? (7000 Eur???)
Für alle nicht verheirateten 7.664 EUR

 

Da habe ich es mal wieder kompliziert erklärt ;-) Bitte nachfragen, wenn noch irgendetwas unklar ist. Alle Angaben ohne Gewähr ;-)

 

 

WK

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Aktiencrash

@ Werbungskosten

 

Das war sehr gut erklärt :thumbsup:

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BrokerAgent

Soweit ich weiß zählt aber auch Kindergeld und evtl. (Halb-)Waisenrente als Einkommen. Und wenn man das nicht zurückzahlen will muss man ebenfalls aufpassen. Da sollte aber vielleicht auch mal ein Profi was zu sagen... :P

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Fussel
· bearbeitet von Fussel

@ Werbungskosten

 

Danke erstmal - das ist ja eine Erklärung mit der man wirklich etwas anfangen kann!! :thumbsup:

Zumindest hast Du Deinen Nickname wohl richtig gewählt :D

 

Die Spekulationssteuer oder korrekt ausgedrückt: die Einkommensteuer fällt erst an, wenn die gesamten Einkünfte nach Abzug gewisser Pauschbeträge insgesamt 7.664 EUR nicht überschreiten.

wenn ich Dich richtig verstanden hab ist das nicht aber falsch am Platz (bzw. überflüssig) ?!?

 

Ach und eine Frage zur allgemeinen Klärung hab ich dann doch noch: Die einzige entscheidende Grenze ob nun Steuererklärung oder nicht ist die 410-Grenze (die 512/a - Grenze existiert also gar nicht?)

 

@ BrokerAgent

 

Gute Frage.. wie ist das denn beim Kindergeld? Schließlich bekomme ich das ja ausgezahlt - aber ich hab noch nie deswegen eine Steuererklärung gemacht?? Ich glaube aber, dass es auch bei meinen Eltern nicht als Einkommen angerechnet wird, da ich nicht zur selben Bedarfsgemeinschaft gehöre.

Beim Bafög wird wohl die Hälfte als Einkommen angerechnet, da man diese ja wieder zurückzahlen muss

Allerdings wie es nun bei einer (Halb-)Waisenrente aussieht, da hab ich keine Ahnung :blink:

 

Ich find das wird alles ein wenig überkompliziert..

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BrokerAgent

Also ich weiß definitiv, dass ich pro Monat höchstens um die 800 verdienen darf. Sonst wird mir der Restbetrag vom Kindergeld gestrichen. Pro Jahr darf ich inklusive Kindergild höchstens ungefähr 7500 verdienen, sonst wird mir das ganze Kindergeld wieder gestrichen. Wie das aber genau bei Aktien aussieht weiß ich nicht... :unsure:

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Aktiencrash
Also ich weiß definitiv, dass ich pro Monat höchstens um die 800 verdienen darf. Sonst wird mir der Restbetrag vom Kindergeld gestrichen. Pro Jahr darf ich inklusive Kindergild höchstens ungefähr 7500 verdienen, sonst wird mir das ganze Kindergeld wieder gestrichen. Wie das aber genau bei Aktien aussieht weiß ich nicht... :unsure:

Das Kindergeld bekommt jeder und hat nichts mit Spekulationsgewinnen zu tun !

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Fussel
· bearbeitet von Fussel

@ Aktiencrash

 

das stimmt so nicht ganz..

Einkommensgrenzen und Werbungskostenpauschale für Kinder

 

Ab dem 18. Lebensjahr des Kindes gibt es Kindergeld nur dann noch, wenn die Einkünfte oder Bezüge des in Aus[zu]bildenden bzw. Studenten im Kalenderjahr unter folgendem Grenzbetrag liegen: Jahr Grenzbetrag

[...]

2005 7.680,-

habe auch noch etwas gefunden:

Zu den Einkünften und Bezügen des Kindes zählen z. B.

 

- Lohn oder Gehalt (auch aus 400-Jobs). Es wird bisher das Bruttogehalt (ohne Abzug von Steuern oder Sozialabgaben) gewertet.

- Aktuell Mai/2005: Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird nicht wie bisher das Bruttoeinkommen, sondern das Nettoeinkommen des Kindes gewertet. Die genauen Folgen dieser Änderung sind noch nicht klar [...]

- Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit (aus Gewerbe oder als Freiberufler)

- Kapitalerträge (Zinsen und ähnliches)

- Renten (z. B. Waisen- oder Halbwaisenrente)

- der Bafög-Zuschuss; das Bafög-Darlehen bleibt dagegen unberücksichtigt

- Der Sold von Bundeswehr oder Zivildienst dürfte nicht zu diesen Einkünften gehören; wohl aber das Entalssungsgeld [...]

beide Zitate von Klicktipps - Kindergeld und Bafög

und hier noch ein Zitat:

Die Einkommensgrenze beim Kindergeld beträgt 2004 7.680,- EUR.[2005 ebenfalls]Abzüglich der Werbungskostenpauschale von 920 EUR ist ein Einkommen von 8600 EUR kindergeldunschädlich.

Höhere Werbungskosten sind möglich, jedoch nach aktuellem Recht nicht bei Erststudium (nicht berufsbegleitend).

Anscheinend gehört das Kindergeld also nicht zu den Einkünften des Kindes (sonst müsste ja auch jedes Kind eine Steuererklärung machen :)

Gehört es da nun doch zu den Einkünften der Eltern? Oder gibt es dafür wieder eine Sonderregelung?

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Aktiencrash

Ich bin davon ausgegangen, das die Kinder nicht über 18 Jahre alt sind !

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Fussel

Na, ich hab noch keine :lol:

 

Nee.. ich beziehe es ja und bin folglich über 18 Jahre :thumbsup:

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andy

Nochmal zur Klarstellung:

Man kann im Jahr 1.421 Euro mit Wertpapieren Gewinn machen, ohne das die Spekulationssteuer anfällt.

Wenn man aber mehr Gewinne macht, muss man trotzdem keine Steuern zahlen, da man theoretisch 15.328 Gewinn jährlich machen kann. Dies gilt nur, wenn man keine sonstigen Einnahmen hat (bin Schüler).

 

Man muss eine Steuererklärung schreiben, wenn man 410 oder 512 Euro Gewinn gemacht hat?

Wenn mehr, kann man sich das Geld vom Finanzamt zurück holen, wie oben geschrieben?

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Werbungskosten
@ Werbungskosten

 

Das war sehr gut erklärt  :thumbsup:

Vielen Dank! ;)

 

 

Soweit ich weiß zählt aber auch Kindergeld und evtl. (Halb-)Waisenrente als Einkommen. Und wenn man das nicht zurückzahlen will muss man ebenfalls aufpassen.

Das Kindergeld steht ja in der Regel nur den Eltern zu und zählt zu den Bezügen der Eltern. Für die Steuererklärung des Kindes ist das Kindergeld – meines Wissens – somit irrelevant.

In Grenzfällen (Einkünfte des Kindes sehr dicht an der Grenze von 7.680 EUR) empfiehlt es sich übrigens, das Kindergeld erst rückwirkend im nächsten Jahr zu beantragen. Dies kann noch bis zu 4 Jahre später geschehen.

 

Die (Halb-)Waisenrenten hingegen zählen zu den „Sonstigen Einkünften“ und erhöht damit auch das zu versteuernde Einkommen.

 

 

wenn ich Dich richtig verstanden hab ist das nicht aber falsch am Platz (bzw. überflüssig) ?!?

Ja, du hast recht. ;) Wollte eigentlich in einem anderen Zusammenhang schreiben ;)

 

 

Ach und eine Frage zur allgemeinen Klärung hab ich dann doch noch: Die einzige entscheidende Grenze ob nun Steuererklärung oder nicht ist die 410€-Grenze (die 512€/a - Grenze existiert also gar nicht?)

 

Es gibt noch eine Situation, die eine Steuererklärung sinnvoll macht, nämlich das Realisieren von Verlusten. Hast du im Kalenderjahr Spekulationsverluste verbucht, solltest du eine Steuererklärung abgeben, da sich dadurch die Verluste auf die nächsten Kalenderjahre vortragen lassen.

Die 512 EUR Freigrenze für Spekulationsgewinne existiert schon. Die Gewinne sind bis zu dieser Grenze nämlich immer steuerfrei, egal wie hoch die anderen Einkünfte sind.

 

 

Nochmal zur Klarstellung:

Man kann im Jahr 1.421 Euro mit Wertpapieren Gewinn machen, ohne das die Spekulationssteuer anfällt.

Wenn man aber mehr Gewinne macht, muss man trotzdem keine Steuern zahlen, da man theoretisch 15.328  Gewinn jährlich machen kann. Dies gilt nur, wenn man keine sonstigen Einnahmen hat (bin Schüler).

 

Man muss eine Steuererklärung schreiben, wenn man 410 oder 512 Euro Gewinn gemacht hat?

Wenn mehr, kann man sich das Geld vom Finanzamt zurück holen, wie oben geschrieben?

 

Die 1.421 EUR gelten nur für „Kapitaleinkünfte“ (=Zinsen, Dividenden) und sind in der Regel durch einen Freistellungsauftrag (FSA) abgedeckt. Sofern keine Kapitalertragsteuer oder ein anderer Zinsabschlag von den Zinsen oder Dividenden abgeführt wurde, müssen sie auch nicht in einer Steuererklärung erwähnt werden.

Spekulationsgewinne fallen hier nicht rein, sondern zählen zu den „Sonstigen Einkünften“. Dort gelten Gewinne bis unter 512 EUR als steuerfrei – egal, wie viel Einkommen erwirtschaftet wurde.

 

Wer außer Arbeitslohn noch „Nebeneinkünfte“ von mehr als 410 EUR erzielt hat, ist zur Steuererklärung „pflichtveranlagt“. Für alle anderen gilt die „Veranlagung auf Antrag“.

 

Die Spekusteuer zahlst du ja nicht direkt, sondern die Spekugewinne werden erst bei der Festsetzung der Einkommensteuer berücksichtigt. Das Einzige, was direkt ans FA gezahlt wird, sind Kapitalertragsteuern auf Zinsen und Dividenden, sofern der FSA nicht beantragt wurde oder nicht mehr ausreicht.

 

 

WK

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andy

Und was ist jetzt mit den 15.328 Euro?

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Werbungskosten

Wenn du wirklich keinen einzigen Euro aus andere Einkunftsarten (es gibt insgesamt sieben) gewinnst, kannst du die 15.328 Euro (sogar ein bisschen mehr) steuerfrei einstreichen. Allerdings gilt dies nur für Einkünfte, die dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen. Optionsscheine, Zertifikate und Short-Selling unterliegt z.B. nicht dem Halbeinkünfteverfahren. "Lebt" ein Aktionär nur von diesen Instrumenten, so kann er tatsächlich nur den einfachen Freibetrag in Höhe von 7.664 EUR in Anspruch nehmen. Mit ganz normalen Aktien hingegen kannst du den doppelten Freibetrag (15.328 EUR) nutzen.

 

 

WK

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