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desesperado

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Marco_
vor 27 Minuten von Marco_:

Ein höherer Satz (z. B. 35 Prozent) führt dazu, dass die Differenz (hier: 20 Prozent) nicht anrechenbar ist – sie ist für deutsche Anleger also ein endgültiger Verlust.

Verstehe ich Dich richtig, dass ein Satz von z.B. 35 Prozent, dazu führt, dass die Differenz (hier 20 Prozent) nicht anrechenbar ist, aber es für den deutschen Anleger dennoch kein endgültiger Verlust ist?

Wäre nett, wenn Du das etwas näher erläutern könntest. 

 

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SlowHand7
vor 40 Minuten von Marco_:

Verstehe ich Dich richtig, dass ein Satz von z.B. 35 Prozent, dazu führt, dass die Differenz (hier 20 Prozent) nicht anrechenbar ist, aber es für den deutschen Anleger dennoch kein endgültiger Verlust ist?

 

Das hängt doch davon ab ob und wie das DBA in Kraft bleibt.

In der Schweiz zahlt man auch 35% Quellensteuer, kann sich die zusätzlichen 20% aber erstatten lassen.

 

Wenn Trump aber das DBA kündigt und dann noch 20% drauf legt zahlt man 50% Steuern auf Erträge.

Wenn es dann für ein unfreundliches Land XX keine Erstattung gibt dann ist dieses Geld wirklich weg.

Feinste Art der Erpressung, die aber nach hinten los gehen wird.

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chirlu
vor 5 Stunden von Marco_:

Wäre nett, wenn Du das etwas näher erläutern könntest

 

Was ist denn an meiner Erläuterung so unnah?

Am 31.5.2025 um 16:40 von chirlu:

Es gibt völkerrechtlich bindende Verträge (Doppelbesteuerungsabkommen), wonach die USA nur – höchstens – 15% Quellensteuer behalten dürfen. Wenn sie statt 30% künftig 35% oder 40% kassieren, müssen sie eben statt 15% künftig 20% oder 25% zurückerstatten.

 

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B3n
vor 3 Stunden von Schlumich:

Stichwort Section 899 bzw. Revenge Tax.... Wurde das hier schon mal diskutiert? Wenn nicht, wäre es ggf. ein Thema für einen eigenen Faden....

 

Wie würde das aus Sicht eines Privat-Anlegers aussehen in Hinblick auf Dividenden auf US Aktien, ggf. Zinsen auf US-Anleihen, Erträge auf ETFs mit US-Kennung?

 

So wie ich es verstanden habe, sind das (Revenge Tax / Section 899) Zustzsteuern gegen Länder, denen eine unfaire oder diskriminierende Behandlung von US-Unternehmen vorgeworfen wird. Sollte POTUS beschließen, dass auch Deutschland hiervon betroffen ist, können jährlich 5% zusätzliche Quellensteuer erhoben werden bis zu maximal zusätzlichen Satz von 20%.

 

Sollte es wirklich soweit kommen...hätte ich dazu mal eine grundsätzliche Frage: Im ersten Schritt würde es den CashFlow aus Dividenden (und ggf. Zinsen) aus US-Investments verringern. Kann man sich dann im nachgang die zuätzliche Quellensteuer, die durch die Revenge Tax entstanden ist - analog zu Ländern, wie bspw. Schweiz - aus Amerika zurückholen?

 

Ich hoffe nicht, dass es soweit kommt, würde mir aber gern im Vorfeld Gedanken machen, wie dann damit umzugehen ist.

 

Mehr Info: https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2025-06/65554249-vergeltungssteuer-in-trumps-steuergesetz-beunruhigt-investoren-015.htm

 

Section 899 gilt für FDAP Income. Zinsen auf Anleihen (nicht alle) sind nach Section 871(h) und 881(c) vom FDAP Income ausgenommen. Das wird im zugehörigen JCT-Report auch nochmal explizit erwähnt.  

 

Die zusätzliche 20% gelten auch auf den Basissatz von 30%. Auch für Deutschland gelten damit in der Spitze die 50%. 

Das reduzierte Satz von 15% aus dem DBA gilt lediglich als Ausgangspunkt. Entsprechend würde es 7 anstelle von 4 Erhöhungen bis zum Maximalsatz benötigen. 

 

"....However, the rate increases are limited such that the rate cannot exceed the relevant
statutory rate (determined without regard to any rate applicable in lieu of such statutory rate) by
more than 20 percentage points."

 

und 

 

"...However, if another rate of tax applies in lieu of such rate, such as pursuant to a treaty
obligation of the United States, such other rate is increased by the applicable number of
percentage points."

 

Am 31.5.2025 um 16:40 von chirlu:

 

Es gibt völkerrechtlich bindende Verträge (Doppelbesteuerungsabkommen), wonach die USA nur – höchstens – 15% Quellensteuer behalten dürfen. Wenn sie statt 30% künftig 35% oder 40% kassieren, müssen sie eben statt 15% künftig 20% oder 25% zurückerstatten.

 

Sie können aber natürlich den Vorgang aufwendiger machen (Vorabbefreiung via QI abschaffen, kompliziertes Erstattungsverfahren ähnlich wie Italien). Bei Investmentfonds zumindest wird das wenig bringen, die werden ihre Erstattungsansprüche durchsetzen. Es profitieren die Anwälte.

 

Die Section 899 sollte vermutlich als Treaty Override angesehen werden, das gibt es immer mal wieder. Natürlich in unterschiedlichem Umfang. 

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Behemoth

Meiner Meinung nach würden in Bezug Abschnitt 899 die meisten deutschen ETF-Besitzer unter die für Irland vorgesehene Besteuerung fallen. Der Abschnitt ist eine Erweiterung der Quellensteuer. Dabei wird der ETF als Dividendenempfänger als juristische Person besteuert. Die Investoren des ETFs sind für den Quellenstaat intransparent und irrelevant.

 

Und da US-amerikanische Digitalkonzerne von der niedrigen irischen Unternehmenssteuer (über die oft das ganze EU-Geschäft abgewickelt wird) profitieren, könnte sich dessen Besteuerung von der Rest-EU unterscheiden.

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stagflation

Tagesschau:

Zitat

 

Reformen gegen Fachkräftemangel: OECD empfiehlt Abschaffung von Ehegattensplitting

 

Die Bundesregierung wird die Wirtschaftsflaute nach OECD-Einschätzung nur mit starken Reformen beenden können. Um den Fachkräftemangel zu bekämpfen, empfiehlt sie die Abschaffung von Frührente und Ehegattensplitting.

 

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Maikel
vor 4 Stunden von stagflation:

"Ehegattensplitting abschaffen" ist zum Dauerthema geworden; das wollte schon Rot-Grün unter Schröder.

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t.klebi
vor einer Stunde von Maikel:

"Ehegattensplitting abschaffen" ist zum Dauerthema geworden; das wollte schon Rot-Grün unter Schröder.

Wer braucht heutzutage schon noch horizontale Steuergerechtigkeit? :-*

 

Wenn ich schon solche Aussagen lese "Deutschland bevorzuge mit seinem Steuermodell ungleiche Verdienste zwischen Ehepartnern, sodass es sich für Frauen häufig nicht lohne, mehr zu arbeiten." schwillt mir der Kamm.

 

 

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chirlu
vor 6 Minuten von t.klebi:

Wenn ich schon solche Aussagen lese "Deutschland bevorzuge mit seinem Steuermodell ungleiche Verdienste zwischen Ehepartnern, sodass es sich für Frauen häufig nicht lohne, mehr zu arbeiten." schwillt mir der Kamm.

 

Ist aber nun einmal so. Die Sache mit den Steuerklassen 3/5, die immer noch nicht abgeschafft sind, kommt dann noch hinzu.

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t.klebi
· bearbeitet von t.klebi
vor 29 Minuten von chirlu:

Ist aber nun einmal so.

Ganz gewiss bevorzugt die Möglichkeit einer Zusammenveranlagung keine ungleichen Verdienste. Für Zusammenveranlagte ist es schlicht vollkommen egal, wie groß die etwaige Ungleichheit oder Gleichheit der Einkünfte zwischen den Eheleuten ist. Und vor allem gibt es keine Kausalität zwischen Zusammenveranlagung und "es lohnt sich nicht für die Frauen, mehr zu arbeiten" Diese Aussage ist schlicht falsch. 

vor 29 Minuten von chirlu:

 

Die Sache mit den Steuerklassen 3/5, die immer noch nicht abgeschafft sind, kommt dann noch hinzu.

Die Möglichkeit der Steuerklassenwahl 3/5 dient dazu, den unterjährigen Lohnsteuerabzug an die voraussichtliche Einkommensteuerschuld anzupassen. Damit dabei keine Fehler (egal in welcher Richtung) passieren, resultiert aus dieser Lohnsteuerklassenwahl 3/5 auch eine Veranlagungspflicht.

Die Lohnsteuerklassen 3/5 dienen also auch schon unterjährig einer möglichst hohen Steuergerechtigkeit und erhöhen bereits das unterjährig verfügbare Gesamteinkommen von Eheleuten.

 

Gegen dieses (äußerst sinnvolle) Instrument kann man eigentlich nur sein, wenn man NULL Ahnung von Steuerrecht hat. Und diese absolute NULL-Ahnung ist in unserer Politik heutzutage leider weit verbreitet. Anders kann ich mir viele Meinungen von Parteien bzw. einzelnen Politikern nicht erklären. 

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Caveman8
· bearbeitet von Caveman8
vor 35 Minuten von t.klebi:

Gegen dieses (äußerst sinnvolle) Instrument kann man eigentlich nur sein, wenn man NULL Ahnung von Steuerrecht hat. Und diese absolute NULL-Ahnung ist in unserer Politik heutzutage leider weit verbreitet. Anders kann ich mir viele Meinungen von Parteien bzw. einzelnen Politikern nicht erklären. 

Nö, habe unter anderem meine Bachelorarbeit in internationalem Steuerrecht geschrieben. Daher: etwas Ahnung ist vorhanden. Trotzdem bin ich für eine Abschaffung des Ehegattensplittings. Auch wenn ich selbst aktuell davon profitiere.
 

Viel sinnvoller ist doch ein deutlich erhöhter Grund- oder Kinderfreibetrag. Nach heutigem Stand werden ungleiche Arbeitsverteilung und Haus- Frauen/Männer gefördert. Wofür? 
 

*Zu deinem ersten Absatz: Gerne nochmal nachrechnen: 

A = 100k Einkommen, B = 0k Einkommen 

vs. 
A = 50k Einkommen, B = 50k Einkommen. 
Jeweils Zusammenveranlagung und Einzelveranlagung. Wenn du da keine Förderung von ungleicher Arbeitsverteilung erkennst… 

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chirlu

@t.klebi: Ich habe in einem anderen Thread geantwortet, in den es besser passt.

 

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missionE
· bearbeitet von missionE
vor 16 Minuten von Caveman8:

Nö, habe unter anderem meine Bachelorarbeit in internationalem Steuerrecht geschrieben. Daher: etwas Ahnung ist vorhanden. Trotzdem bin ich für eine Abschaffung des Ehegattensplittings. Auch wenn ich selbst aktuell davon profitiere.
 

Viel sinnvoller ist doch ein deutlich erhöhter Grund- oder Kinderfreibetrag. Nach heutigem Stand werden ungleiche Arbeitsverteilung und Haus- Frauen/Männer gefördert. Wofür? 

Der Begriff "Ehegatten-Splitting" ist verbrannt und man braucht ihn nicht.

 

Es gibt Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Elternunterhalt..... in allen Fällen trägt jein Angehöriger statt des Staates die Last des Unterhaltes für einen nahen Angehörigen und Du kannst diesen Unterhalt z.B. als Sonderausgabe absetzen und das gegenüber würde den Unterhalt versteuern. Wenn Du also dem einkommenslosen Ehegatten 13.000 EUR Ehegattenunterhalt zahlst, würde das Dein Einkommen steuerlich mindern und das Einkommen des Partners erhöhen, wobei das dann wegen seines Grundfreibetrags beim Ehepartner steuerfrei wäre, sofern der Partner dem zustimmt, wovon auszugehen ist.

So könnte man es auch machen. Man könnte z.B. "Carearbeit" in der Familie entlohnen. Der eine zahlt dem anderen Ehepartner eine Art "Einkommen" und der muss es dann versteuern und der andere kann es abziehen.

 

Am Ende kommt es steuerlich immer auf das gleiche hinaus und das ist auch richtig so, denn egal ob Kind, Frau, Eltern. Es muss doch möglich sein, dass die gewünschte Unterstützung naher Angehöriger als Existenzminimum steuerfrei bleibt. Dadurch wird der Staat schließlich entlastet.

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Caveman8
vor 16 Minuten von missionE:

Es gibt Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Elternunterhalt.....

Mir ist nicht bekannt, dass ich meiner nicht geschiedenen, kinderlosen Frau ein Unterhalt zahlen kann und dies komplett von meiner Einkommensteuer absetzen kann. Ich freue mich aber natürlich auf Hinweise zum entsprechenden Gesetzestext. 

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chirlu

@missionE: Solche Modelle unterscheiden sich vom jetzigen Zustand erstens in der psychologischen Wirkung, wenn der Unterhalt tatsächlich gezahlt würde, und zweitens darin, dass es eine Höchstgrenze gäbe (z.B. Existenzminimum).

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missionE
· bearbeitet von missionE
vor 4 Minuten von Caveman8:

Mir ist nicht bekannt, dass ich meiner nicht geschiedenen, kinderlosen Frau ein Unterhalt zahlen kann und dies komplett von meiner Einkommensteuer absetzen kann. Ich freue mich aber natürlich auf Hinweise zum entsprechenden Gesetzestext. 

Wegen des Ehegattensplittings, weil dort die Ehe als steuerliche Einheit betrachtet wird. Man kann ja nicht "sich selbst" Unterhalt zahlen. Wenn man das aufbrechen würde, wäre mir nicht klar, warum eine geschiedene Ehefrau Unterhalt bekommen kann, eine Ehefrau aber nicht?

vor 3 Minuten von chirlu:

Solche Modelle unterscheiden sich vom jetzigen Zustand erstens in der psychologischen Wirkung, wenn der Unterhalt tatsächlich gezahlt würde, und zweitens darin, dass es eine Höchstgrenze gäbe (z.B. Existenzminimum).

Das ist beim Ehegattensplitting aber auch so. Du hast halt "zweimal" Existenzminimum also 2 mal Grundfreibetrag für 2 Personen + eben Kinderfreibeträge für die Kinder. Für jede Person, die vom Einkommen lebt und unterhalten wird, hast Du die Grundfreibeträge. Nichts anderes macht das "Ehegatten.-splitting". Der Splittingvorteil ist der Grundfreibetrag also das Existenzminimum des Ehepartners. Darüber hinaus hast Du keinen Vorteil.

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t.klebi
· bearbeitet von t.klebi
vor 48 Minuten von Caveman8:

Nach heutigem Stand werden ungleiche Arbeitsverteilung und Haus- Frauen/Männer gefördert. Wofür? 
 

*Zu deinem ersten Absatz: Gerne nochmal nachrechnen: 

A = 100k Einkommen, B = 0k Einkommen 

vs. 
A = 50k Einkommen, B = 50k Einkommen. 
Jeweils Zusammenveranlagung und Einzelveranlagung. Wenn du da keine Förderung von ungleicher Arbeitsverteilung erkennst… 

Ist das wirklich so schwer zu verstehen?

Eine größere Ungleichheit bei der Einkünfteverteilung von Eheleuten führt NICHT zu einer geringeren Steuer. Also wird die ungleiche Einkommensverteilung (mit einer Arbeitsverteilung hat das sowieso nichts zu tun) auch nicht gefördert.

Bei der Ermittlung der Einkommensteuerbelastung kommt es nur auf das zu versteuernde Einkommen der Eheleute an. Wer nicht versteht, dass ein Lohnsteuerabzug bei 3/5 nur eine Vorauszahlung auf die tatsächliche Einkommensteuerschuld (Pflichtveranlagung) darstellt, sollte evtl. seine Bachelorarbeit nochmals überarbeiten. B-)
 

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missionE
· bearbeitet von missionE
vor 10 Minuten von missionE:

wenn der Unterhalt tatsächlich gezahlt würde,

ich geh mal stark davon aus, dass der Ehepartner das Existenzminimum auch beansprucht. Kann mir nicht vorstellen, dass ein Einkommenloser Ehepartner sich nicht mindestens das Existenzminimum auszahlen lässt, um damit seinen Mietanteil, Klamotten, Essen, Handy etc. Anteil zu zahlen.

 

doppelt- kann weg

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t.klebi
· bearbeitet von t.klebi
vor 12 Minuten von chirlu:

Solche Modelle unterscheiden sich vom jetzigen Zustand erstens in der psychologischen Wirkung, wenn der Unterhalt tatsächlich gezahlt würde, und zweitens darin, dass es eine Höchstgrenze gäbe (z.B. Existenzminimum).

Vielleicht sollten wir weniger die Psychologie und mehr die reale Steuerbelastung berücksichtigen, oder? :-*

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missionE
vor 9 Minuten von chirlu:

wenn der Unterhalt tatsächlich gezahlt würde,

ich gehe mal davon auss, dass das Existzenminimum schon gezahlt wird. Wie soll der einkommenslose Ehepartner Klamotten, Essen, seinen Mietanteil usw. bezahlen?

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t.klebi
vor 1 Minute von missionE:

Kann mir nicht vorstellen, dass ein Einkommenloser Ehepartner sich nicht mindestens das Existenzminimum auszahlen lässt, um damit seinen Mietanteil, Klamotten, Essen, Handy etc. Anteil zu zahlen.

Bei so einer Ehekonstellation sollt man vielleicht eher über eine Scheidung nachdenken. 

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chirlu
vor 8 Minuten von t.klebi:

Vielleicht sollten wir weniger die Psychologie und mehr die reale Steuerbelastung berücksichtigen, oder? :-*

 

Es geht der OECD aber um die Frage, ob Anreize bestehen, mehr zu arbeiten (oder überhaupt zu arbeiten). Und das hat nun einmal weniger mit der realen Steuerbelastung zu tun und mehr mit der Psychologie – zumal die meisten Verheirateten eben ihren Verdienst einzeln sehen und in manchen, angeblich gar nicht seltenen, Fällen nicht einmal wissen, was ihr Ehepartner eigentlich verdient.

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Caveman8
· bearbeitet von Caveman8
vor 28 Minuten von t.klebi:

Ist das wirklich so schwer zu verstehen?

Eine größere Ungleichheit bei der Einkünfteverteilung von Eheleuten führt NICHT zu einer geringeren Steuer. 

Ohne es jetzt genau gerechnet zu haben:

 

Bei 100k / 0k ohne Zusammenveranlagung wird etwa 24k Steuer erhoben. Mit Zusammenveranlagung nur etwa 16k. Im Übrigen etwa so viel wie bei 2x 50k. 
 

Warum sollte ich als Staat die oftmals bewusste Entscheidung fördern? 
 

Du willst es nicht verstehen oder bewusst provozieren. 
 

*Mir scheint du stößt dich an dem Begriff „Ehegattensplitting“. Natürlich geht es bei der Diskussion darum, generell die Zusammenveranlagung abzuschaffen. Wie unterjährig der Steuerabzug erfolgt ist natürlich (Bis auf die von Chirlu genannten Gründe) nicht relevant. 

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missionE
· bearbeitet von missionE
vor 10 Minuten von Caveman8:

Warum sollte ich als Staat die oftmals bewusste Entscheidung fördern? 

Er fördert das doch nicht. Die Ehe dokumentiert letztlich die Last der Unterhaltsverpflichtung, der Du Dich nicht entziehen kann außer durch Scheidung und selbst dann wirkt das noch nach. Wenn Dein Ehepartner nicht arbeiten will, hat er dennoch einen Unterhaltsanspruch. Bei Kindern ist es halt durch die Elternschaft dokumentiert und auch Kinder haben einen Unterhaltsanspruch gegen Dich. Es ist doch fair, dass diese Lasten, die andere nicht haben, berücksichtigt werden.

 

Anders ist der Fall bei der Freundschaft. Einem Freund bist Du aber eben auch nichts schuldig und musst nicht für dessen Unterhalt sorgen.

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