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Emilian

Vermögensabsicherung zur Vermeidung von Hartz IV

Empfohlene Beiträge

vanity
· bearbeitet von vanity
Ich (selbstständig) hatte die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung.

In meinem Fall wäre die gesetzliche teuerer gewesen.

144€ liegen aber weit unter dem was ich von beiden angeboten bekommen habe.

...

Das ist ja auch nur der Mindestbeitrag. Es ist ja zu hoffen, dass dein Einkommen mehr als 840 € p. m. beträgt.

 

Ein Beispiel zur PKV, welches ich gerade zur Hand habe: Alter 27, männlich -> ca. 260 € p. m. (+ PV). Viel weniger wird wohl nicht gehen, und unsere Gedanken kreisen ja eher nicht um einen 27-jährigen. Die GKV ist hier bis zu einem Einkommen von ca. 1750 € p. m. günstiger.

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Sandale
· bearbeitet von Sandale
Das ist ja auch nur der Mindestbeitrag. Es ist ja zu hoffen, dass dein Einkommen mehr als 840 p. m. beträgt.

 

Ein Beispiel zur PKV, welches ich gerade zur Hand habe: Alter 27, männlich -> ca. 260 p. m. (+ PV). Viel weniger wird wohl nicht gehen, und unsere Gedanken kreisen ja eher nicht um einen 27-jährigen. Die GKV ist hier bis zu einem Einkommen von ca. 1750 p. m. günstiger.

 

Darauf wollte ich nicht hinaus. Ich denke nicht, dass der Mindestbeitrag bei 144 liegt.

Die Höhe der Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung richtet sich nach dem Einkommen.

Der Versicherte ist unter den getroffenen Annahmen selbstständig. Oder nicht?

Dabei gibt es fiktive Mindesteinnahmen, die sog. Mindestbemessungsgrenze. Momentan liegt die denke ich bei ca. 1200.

 

In meinem Fall war das so, dass ich gerade mit dem Studium fertig geworden war, und deshalb bis auf Nebenjobs kein Einkommen hatte.

Ich habe bei der GKV und bei der PKV angefragt, und hätte knapp 300/Monat für die freiwillige GKV zahlen müssen.

 

Ich würde für eine Strategie zur Vermeidung von Hartz IV lieber mit dem Höchstsatz zum Basistarif kalkulieren.

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Sandale
· bearbeitet von Sandale
Darauf wollte ich nicht hinaus. Ich denke nicht, dass der Mindestbeitrag bei 144 liegt.

Die Höhe der Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung richtet sich nach dem Einkommen.

Der Versicherte ist unter den getroffenen Annahmen selbstständig. Oder nicht?

Dabei gibt es fiktive Mindesteinnahmen, die sog. Mindestbemessungsgrenze. Momentan liegt die denke ich bei ca. 1200.

 

In meinem Fall war das so, dass ich gerade mit dem Studium fertig geworden war, und deshalb bis auf Nebenjobs kein Einkommen hatte.

Ich habe bei der GKV und bei der PKV angefragt, und hätte knapp 300/Monat für die freiwillige GKV zahlen müssen.

 

Ich würde für eine Strategie zur Vermeidung von Hartz IV lieber mit dem Höchstsatz zum Basistarif kalkulieren.

 

Ich hatte da unrecht. Scheint so, als hätte mich die AOK da über den Tisch ziehen wollen.

Wer der Kasse nachweist, dass er weniger verdient, kann aber auch niedriger eingestuft werden. Dabei gelten jedoch folgende Mindesteinnahmen und Mindestbeiträge (beim durchschnittlichen Beitragssatz von 13,3 + 0,9%):

 

Hauptberuflich Selbstständige: Mindesteinnahmen 1.837,50 , Mindestbeitrag 260,93 ,

Existenzgründer, die Existenzgründungszuschuss beziehen ("Ich-AG"): Mindesteinnahmen 1.225 , Mindestbeitrag 173,95 ,

Sonstige freiwillige Mitglieder (z.B. Hausfrauen, die nur nebenbei selbstständig tätig sind): Mindesteinnahmen 816,67 , absoluter Mindestbeitrag 115,97 .

Als versicherungspflichtige Einnahmen gelten bei freiwilligen Mitgliedern nicht nur die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, sondern sämtliche Einkünfte, also auch solche aus Kapitalvermögen, eventuelle Mieteinnahmen und sogar das Überbrückungsgeld und der Existenzgründungszuschuss, die bei der Rentenversicherung und einer Krankenversicherung über die Künstlersozialkasse nicht mitgerechnet werden.

 

Quelle: http://www.ratgeber-e-lancer.de/090203.html

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Emilian

Guter Link, Sandale. Hab grad mal nachgeschaut und ergänze noch:

 

Pflegeversicherung: knapp 2%

 

 

GRuß Emilian.

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Emilian

Wenn man dann Rentner ist, finden dann die Kapitaleinkünfte bei der Höhe des KK-Beitrags "Berücksichtigung" oder zählt dort nur die Rente?

 

GRuß Emilian.

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Fleisch
· bearbeitet von Schnitzel

kommt auf die Art und Weise deiner Versicherung an, mal auf die Schnelle ohne Anspruch auf Vollständigkeit

 

1. PKV - Standard

Berechnung nur ausgehend von Geschlecht, Alter und Risiko für die Gesellschaft bzw. den Tarif

 

2. PKV - Basistarif

Berechnung nur ausgehend von Geschlecht, Alter und Risiko für die Gesellschaft bzw. den Tarif jedoch maximal den Höchstsatz der GKV (Rechenprozedere lass ich außen vor), ggf. davon auch nur die Hälfte bei besonderer Bedürftigkeit

 

3. GKV - pflichtversichert

Einkünfte aus Arbeitseinkommen, Renten, hauptberuflicher Selbstständigkeit bis maximal zur Beitragsbemessungsgrenze

 

4. GKV - freiwillig versichert

alle Einkünfte werden herangezogen, ausgehend von einer Mindestbemessungsgrenze bis maximal zur Beitragsbemessungsgrenze

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Emilian

Ok, ich wäre als Rentner 3. GKV pflichtversichert. Immerhin das lässt ja hoffen.

 

Gruß Emilian.

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Sapine

Du bist als Rentner nicht automatisch pflichtversichert, das hängt davon ab, ob bzw. wie lange Du vorher freiwillig versichert warst.

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Emilian

Bin jetzt schon pflichtversichert. Ich nehm mal an, das wird bis zur Rente so bleiben.

 

Gruß Emilian.

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Fleisch

gut aufgepasst sapine ;)

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Emilian
· bearbeitet von Emilian

Zwischenfazit:

Wenn man nicht kurz vor Renteneintritt steht, gibt es in Sachen Vermögensabsicherung viel zu tun. Für einen Single (Paare entspechend etwa doppelt) liegt der Vermögensbedarf bei minimal rund 350.000 €. Dies ist die absolute Untergrenze unter Zuhilfnahme sehr, sehr optimistischer Umstände. Selbst mit der doppelten Summe könnte man nicht leben wie Gott in Frankreich. Vieles ist gesetzlich noch ungeklärt bzw. es gibt sehr wenig handhabbare Beispiele aus der Praxis. Zudem ist die Lebenssituation und/oder -anspruch jedes Einzelnen sehr spezifisch.

Quintessenz ist, dass man irgendmöglich weiter Einkommen erzeugen sollte, im besten Fall durch Arbeit.

 

Ich bedanke mich für die angeregte Diskussion bei all ihren Teilnehmern verbunden mit der Bitte, mir dieses oder jenes Missverständnis nachzusehen.

Gruß Emilian.

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Emilian
Du bist als Rentner nicht automatisch pflichtversichert, das hängt davon ab, ob bzw. wie lange Du vorher freiwillig versichert warst.

Hab gerade herausbekommen, Anspruch auf gesetzliche Pflichtversicherung als Rentner hat nur der, welcher in der 2. Hälfte seines Arbeitslebens 9/10tel pflichtversichert war.

 

Beispiel:

 

Arbeitsleben: 18-65 Jahre, dann mit 44 privat versichert, mit 47,5 wieder zurück in die gesetzliche KV. Das heisst als Rentner ----> gesetzliche Pflichversicherung --> Adé

 

Hart aber wahr.

 

Gruß Emilian.

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fireball

Nun wer weis ob es bis dahin das noch gibt, aber für manche jetzt schon interessant macht euch mal schlau über die Künstler KV. Die ist sehr günstig und nimmt jeden "Künstler" auf und bietet eine gesetzliche Krankenversicherung an.

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Emilian
· bearbeitet von Emilian

Na jeden nehmen die schon ne ganze Weile nicht mehr. Bin selbst in der KSK (Künstlersozialkasse) und als Rentner nützt Dir das auch nichts.

 

Gruß Emilian.

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