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martist

NV-Bescheinigung und ausl. Thesaurierer

Empfohlene Beiträge

vanity
· bearbeitet von vanity

Ich hätte da auch meine Bedenken, dass Freistellungsauftrag oder NV-Bescheinigung das leisten, was sie leisten sollen: Den Nachweis der ordnungsgemäßen Versteuerung der thesaurierten Erträge im Laufe der zurückliegenden Jahrzehnte bei Veräußerung der Anteile. Der zitierte Beitrag von Adun (in Beitrag #4) bringt das m. E. ganz gut auf den Punkt.

 

Nachdem hoffentlich Konsens darüber besteht, dass ein Freistellungsauftrag gänzlich ungeeignet ist (da es nichts freizustellen gibt), liegen meine Zweifel bezüglich der NV-Bescheinigung darin begründet, dass diese eben keine Steuererklärung ist, sondern nur eine Versicherung des Steuerpflichtigen, dass die Einkünfte unterhalb des Freibetrags liegen. Möglicherweise ist man dann selbst bei akkurater Buchführung auf den Goodwill der Finanzverwaltung angewiesen. Darauf würde ich es nicht ankommen lassen (wenn abzusehen ist, dass die kumulierten Erträge irgendwann die Freibeträge sprengen).

 

Das ist aber kein Wissen, sondern eine Vermutung. Eine Aufklärung durch einen unserer ausgewiesenen Steuerexperten wäre hilfreich.

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sparfux
· bearbeitet von sparfux

Das ist aber kein Wissen, sondern eine Vermutung. Eine Aufklärung durch einen unserer ausgewiesenen Steuerexperten wäre hilfreich.

Wirst Du hier nicht bekommen. Dazu ist der Thread im falschen Unterforum.

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klokschieter

Wirst Du hier nicht bekommen. Dazu ist der Thread im falschen Unterforum.

Asche auf mein Haupt. Kann man den verschieben?

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klokschieter

Das hatten wir alles schon mal ;-)

 

http://www.wertpapie...l-thesaurierer/

 

Perfekt. Vielen Dank!

 

Und bitte nicht steinigen :blushing:

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Bassinus

Und bitte nicht steinigen :blushing:

 

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