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Eurohypo AG FLR-GENUSS.E.7 99/31.12.2009

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lytjes2
· bearbeitet von lytjes2

Hi.

Alle Zahlungen erfolgen bei Geltendmachung an den letzten Inhaber der Genussscheine.

 

Kann mir jmd sagen was denn nun genau zu tun ist?

 

Und: Muss ich denen dann was vorrechnen?

 

Ah, meine Frage hat sich gerade mit der zweiten E-Mail der sdk überschnitten; offenbar bereiten die ein Schreiben vor.

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Torman

Kann mir jmd sagen was denn nun genau zu tun ist?

Ich denke man muss hier nichts tun. Lediglich wenn das Depot nicht mehr existiert, in welchem die GS bei Fälligkeit lagen, muss man dies individuell anfordern und nachweisen. Sonst wird wohl einfach über Clearstream verteilt.

 

Die bisher nicht geleisteten Ausschüttungen werden am 01.07.2013 an den letzten Inhaber nachgezahlt.

 

Alle Zahlungen erfolgen bei Geltendmachung an den letzten Inhaber der Genussscheine.

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DanteAllemis

Kann mir jmd sagen was denn nun genau zu tun ist?

Ich denke man muss hier nichts tun. Lediglich wenn das Depot nicht mehr existiert, in welchem die GS bei Fälligkeit lagen, muss man dies individuell anfordern und nachweisen. Sonst wird wohl einfach über Clearstream verteilt.

 

Die bisher nicht geleisteten Ausschüttungen werden am 01.07.2013 an den letzten Inhaber nachgezahlt.

 

Alle Zahlungen erfolgen bei Geltendmachung an den letzten Inhaber der Genussscheine.

 

Man wird sich melden müssen. Entscheidend ist die obige Einschränkung "bei Geltendmachung".

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Al Bondy
Man wird sich melden müssen. Entscheidend ist die obige Einschränkung "bei Geltendmachung".

 

... so ist es,

 

Bekanntmachung für Inhaber-Genussscheine, endfällig (betrifft GS WKN 805976, Rückzahlung 30.11.2010)

 

Zwecks Geltendmachung zur Erstattung Kopie der Einlösungsabrechnung als Beleg plus Adresse für Abrechnung und Kontoverbindung an die im pdf genannte Hyp-Fra-Adresse, Abrechnung erfolgt netto ex AbgSt.

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Calippo

Sollte man sinnvollerweise für die Geltendmachung ein Bankkonto angeben, auf das der Betrag überwiesen werden soll oder besser das Depot, in dem die Anleihen zuletzt lagen und die Auszahlung die Depotbank durchführen lassen?

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vanity

Willkommen im Forum, Calippo!

 

Die Depotbank ist außen vor, die HyFra rechnet direkt mit dem letzten Inhaber ab. Also Aufforderung zur Nachzahlung gemäß der von Al Bondy verlinkten Mitteilung hinschicken und Nachweis über die Tilgung beilegen, sowie Bankkonto angeben, auf welches die Nachzahlung erfolgen soll. Es sollte den Ablauf vereinfachen, wenn Inhaber des Papiers bei Tilgung und Kontoinhaber identisch sind.

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lytjes2

Mit Datum 10.7.13 kam heute folg. Mitteilung von der Hypobank FFM:

 

"Bedauerlicherweise wird die Bearbeitung Ihrer Auszahlung noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir werden uns spätestens bis Anfang August 2013 mit Ihnen in Verbnindung setzen. Selbstverständlich werden wir Ihre Zahlungsansprüche weiter bis zum Auszahlungstag verzinsen."

 

Schnell-Abwicklung...........

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Calippo

Mit Datum 10.7.13 kam heute folg. Mitteilung von der Hypobank FFM:

"Bedauerlicherweise wird die Bearbeitung Ihrer Auszahlung noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir werden uns spätestens bis Anfang August 2013 mit Ihnen in Verbnindung setzen. Selbstverständlich werden wir Ihre Zahlungsansprüche weiter bis zum Auszahlungstag verzinsen."

Gleiche Antwort bei mir vom 15.07.2013, zuvor formlosen Antrag (bin nicht im SDK) mit Einlösungsbeleg an die Hypothekenbank Frankfurt geschickt.

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lytjes2

Gutschrift (telegrafisc​h)

1/HYPOTHE​KENBANK FRANKFURT AG FORM2/5, HELFMANN-PAR​K

NACHZAHLUN​G GENUSSSCHEIN​/GE

B SHA/REF MT1033130740​463/A

DRS 3/DE/ESCHBOR​N/

 

Heute angekommen, hat sich gelohnt.....

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vanity

Bei mir auch mit Wertstellung heute eingetrudelt. Nachzahlungsbetrag brutto waren 7,02865% vom Nominal. Da es mit den Berechnungen vom kleinen Prinzen bis auf einen 1/1000 Pp übereinstimmt, habe ich selbst nicht nachgerechnet.

 

Bei einigen aus dem Bondboard war die Wertstellung gestern, die haben aber im Gegenzug die ca. 5% Verzugszinsen für den weiteren Tag nicht bekommen. :P (das entspricht etwa der Differenz zwischen meinem und dem BB-Kurs. Sehr akkurat, die HyFra - von mir aus hätte es auch noch etwas länger dauern können).

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Calippo

Evtl. ist die Frage im Steuer-Teil des Forums besser aufgehoben, sie darf daher gerne auch verschoben werden.

Inzwischen kam die Steuerbescheinigung der Hypothekenbank Frankfurt und ich stehe entweder auf dem Schlauch oder hab Tomaten auf den Augen. Ausgewiesen sind Kapitalerträge nach §43 Abs.1 Satz 1, 7 , 8, 10-12 EStG, ich finde in Anlage KAP der Einkommensteuererklärung aber nirgends §43 Abs. 1. Reicht's dann aus, die Summe der ausgewiesenen Kapitalerträge in Zeile 7 zu addieren und KESt und Soli in 50 und 51 einzutragen oder hab ich was übersehen?

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vanity

§43 regelt den Steuerabzug in Höhe und Durchführung und verweist auf §20, der den Grund für die Steuerpflicht liefert (wenigstens so ungefähr).

 

Mit Zeile 7 liegst du daher richtig. Etwas spannender ist die Frage, ob die Nachzahlung auch in Zeile 8 angegeben werden muss (bzw. darf). Die Nachzahlung auf den ehemals verminderten Nennwert gehört da m. E. in jedem Fall hin, bei der Nachzahlung der Ausschüttung sowie den Verzugszinsen bin ich mir nicht sicher. Eher nicht (ist aber unerheblich, wenn keine Altverluste auszugleichen sind).

 

Zeile 50 / 51 passt ebenfalls.

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Calippo

Ich hab mir nochmal die Nachzahlungsabrechnung von damals angeschaut und mit der Steuerbescheinigung verglichen.

Die nachgezahlten Ausschüttungen von 2009 und 2010 sind als §43 Abs. 1, Satz 1, Nr. 2 summiert,

die Verzugszinsen auf die Kapitalnachzahlung und die Ausschüttungen als Nr. 7,

die Kapitalnachzahlung selbst als Nr 8 und 10-12.

Da die Rückzahlung 2010 ebenfalls auf der Steuerbescheinigung der Depotbank in Zeile 8 Anlage KAP stand, dürfte es für die restliche Kapitalnachzahlung analog ebenfalls gelten.

 

Danke für die Hinweise.

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