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Neue Steuersünder-Datei aufgetaucht

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jjj

http://www.ftd.de/politik/deutschland/:geplanter-steuerdeal-merkel-bringt-die-schweiz-in-rage/50068327.html?page=2

 

Herrmann warnte, ein Ankauf der Steuersünder-CD könne zum unwillkommenen Präzedenzfall werden: "Dann könnte auch die Polizei in Fällen, in denen sie keine akustische Wohnraumüberwachung durchführen darf, einfach einen Privatdetektiv die Wohnung illegal abhören lassen und dessen Aufzeichnungen kaufen." Auch CSU-Landesgruppenchef Hans-Peter Friedrich äußerte schwere Bedenken: "Wer jetzt den Ankauf von Hehlerware befürwortet, der braucht uns nie wieder über Datenschutz zu belehren", sagte er.

 

Dem ist nichts mehr hinzuzufügen...

So sehr es dem Urinstinkt zuwider ist: manchmal sind den Möglichkeiten des Rechtsstaats Grenzen gesetzt, wenn man ihn noch als solchen bezeichnen möchte.

 

Gruß

j

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jogo08

Die SPD bekam Nazi-Vermögen nach Kriegsende 1945 von den Alliierten. Wie das genau ablief weiß ich nicht, aber zu der Zeit war die SPD eigentlich die einzige ernstzunehmende Partei in Deutschland gewesen. Die CDU wurde wohl unmittelbar nach Kriegsende in Berlin, Köln, Frankfurt, Hannover, Stuttgart, Würzburg und München gegründet, aber man hat sich halt einfach für die SPD entschieden. Man wollte wohl die Demokratie in Deutschland fördern.

 

Quelle?

 

Behaupten kann jeder.

 

Eine Quelle habe ich nicht, aber ich habe es von einigen voneinander unabhängigen Personen erfahren.

 

Die möglicherweise einer bestimmten politischen Richtung zugeneigt sind ...

 

Nee, nee, so gehts nicht, entweder du bringst nachvollziehbare Quellen, oder du editierst deinen Beitrag entsprechend.

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klausk
· bearbeitet von klausk

Die SPD bekam Nazi-Vermögen nach Kriegsende 1945 von den Alliierten. Wie das genau ablief weiß ich nicht, aber zu der Zeit war die SPD eigentlich die einzige ernstzunehmende Partei in Deutschland gewesen. Die CDU wurde wohl unmittelbar nach Kriegsende in Berlin, Köln, Frankfurt, Hannover, Stuttgart, Würzburg und München gegründet, aber man hat sich halt einfach für die SPD entschieden. Man wollte wohl die Demokratie in Deutschland fördern.

Im Gegensatz zu dir stelle ich keine wilden Behauptungen auf, ohne eine Quelle zu nennen.

 

Ich weiss auch nicht, welches "Nazi-Vermögen" die SPD erhalten haben sollte. Ich weiss aber, dass die Partei am 14. Juli 1933 von den Nazis verboten wurde. Was vermutlich einher ging mit der Konfiszierung ihres Vermögens.

 

Was die Vermutung nahelegt, dass die Alliierten 1946 (Neugründung der SPD) das von den Nazis konfiszierte SPD-Vermögen zurückgaben.

 

Ist es das, was du in deiner Stammtisch-Weisheit "Nazi-Vermögen" nennst?

 

PS: Könnte es sein, dass deine Partei (die du nicht nennen willst) sich als Rechtsnachfolgerin der NSDAP betrachtet? Und damit womöglich als "rechtmässige Eigentümerin" des Geldes? Komm, leg die Karten auf den Tisch.

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xolgo

 

Quelle?

 

Behaupten kann jeder.

 

Eine Quelle habe ich nicht, aber ich habe es von einigen voneinander unabhängigen Personen erfahren.

 

Also nichts als eine weitere Verschwörungstheorie...

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Geldmachine

Die SPD bekam Nazi-Vermögen nach Kriegsende 1945 von den Alliierten. Wie das genau ablief weiß ich nicht, aber zu der Zeit war die SPD eigentlich die einzige ernstzunehmende Partei in Deutschland gewesen. Die CDU wurde wohl unmittelbar nach Kriegsende in Berlin, Köln, Frankfurt, Hannover, Stuttgart, Würzburg und München gegründet, aber man hat sich halt einfach für die SPD entschieden. Man wollte wohl die Demokratie in Deutschland fördern.

Im Gegensatz zu dir stelle ich keine wilden Behauptungen auf, ohne eine Quelle zu nennen.

 

Ich weiss auch nicht, welches "Nazi-Vermögen" die SPD erhalten haben sollte. Ich weiss aber, dass die Partei am 14. Juli 1933 von den Nazis verboten wurde. Was vermutlich einher ging mit der Konfiszierung ihres Vermögens.

 

Was die Vermutung nahelegt, dass die Alliierten 1946 (Neugründung der SPD) das von den Nazis konfiszierte SPD-Vermögen zurückgaben.

 

Ist es das, was du in deiner Stammtisch-Weisheit "Nazi-Vermögen" nennst?

 

PS: Könnte es sein, dass deine Partei (die du nicht nennen willst) sich als Rechtsnachfolgerin der NSDAP betrachtet? Und damit womöglich als "rechtmässige Eigentümerin" des Geldes? Komm, leg die Karten auf den Tisch.

 

Ich bin in keiner radikalen Partei, damit das mal klar steht! Und das mit der Konfiszierung meinte ich.

 

 

Quelle?

 

Behaupten kann jeder.

 

Eine Quelle habe ich nicht, aber ich habe es von einigen voneinander unabhängigen Personen erfahren.

 

Also nichts als eine weitere Verschwörungstheorie...

 

Warum Verschwörungstheorie? Es ist doch gängige Praxis das Nationalstaaten andere Staaten und Nationen mit der selben politischen Überzeugung mit finanziellen Mitteln unterstützen. Darin sehe ich nichts verwerfliches, insofern es natürlich die Freiheit der Menschen (u.a. Demokratie) fördert.

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klausk
· bearbeitet von klausk

Ich bin in keiner radikalen Partei, damit das mal klar steht! Und das mit der Konfiszierung meinte ich.

Lass mich das mal nachvollziehen. Ich mach's ganz langsam, damit du dem Gedankengang folgen kannst:

 

1933: Die Nazis verbieten die SPD und beschlagnahmen ihr Vermögen.

1945: Das Tausendjährige Reich ist zu Ende.

1946: Die SPD gründet sich neu. Die Siegermächte lassen die Partei in allen Besatzungszonen zu und geben das

von den Nazis beschlagnahmte SPD-Vermögen an die rechtmässige Besitzerin zurück.

2010: Du nennst es "Nazi-Vermögen".

 

Habe ich hier einen Denkfehler oder du?

 

Beispiel: Otto Langfing bricht bei mir ein und klaut meine Münzsammlung. Die Polizei sperrt ihn ein und gibt mir die Münzsammlung zurück.

 

Habe ich jetzt "meine" Münzsammlung wieder? Oder ist es eine Münzsammlung aus dem Langfing'schen Besitz, die die Polizei mir geschenkt hat damit ich nicht mehr so arg traurig bin?

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Padua
· bearbeitet von Padua

@Geldmachine, Deine Geschichtsklitterung wird nun aber langsam ätzend. Es ist schon schlimm von Dir, was Du da der SPD andichtest. Entweder hast Du Dich mit geschichtlichen Äbläufen nur einseitig bzw. unvollständig beschäftigt und der Rest entstammt Deiner Phantasie oder Du streust hier bewust Stammtischparolen.

 

Wenn Du die Beiträge 78 und 81 richtig gelesen hast, dann kannst Du Dir ja mal Gedanken darüber machen, dass die SPD, KPD und andere von den Nazis verboten und deren Mitglieder verfolgt wurden. Viele davon sind in den Konzentrationslagern ermordet worden. Das Vermögen wurde unrechtmäßig beschlagnahmt. Quellen dazu gibt es massenhaft. Vielleicht mal nach "Vermögen SPD Nazis" googeln.

 

Dass die Alliierten nach dem Krieg dafür gesorgt haben, dass dieses gestohlene Vermögen wieder zurückübertragen wird, ist nach meinem Verständnis nachzuvollziehen. Vielleicht gelingt Dir das ja auch, wenn Du Dich mal mit dem Gedanken vertraut machst, dass Du in der Zeit von 1933-1945 gelebt hättest und man Dir Dein Vermögen weggenommen hat. Ich glaube nicht, dass Du dann Verständnis für Menschen hättest, Die Dir nachsagen, dass Du Dich mit Nazigeld bereichert hast.

 

Nun aber zurück zum eigentlichen Themas "Steuersünder-Datei"

 

Gruß Padua

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Faceman

http://www.ftd.de/politik/deutschland/:geplanter-steuerdeal-merkel-bringt-die-schweiz-in-rage/50068327.html?page=2

 

Herrmann warnte, ein Ankauf der Steuersünder-CD könne zum unwillkommenen Präzedenzfall werden: "Dann könnte auch die Polizei in Fällen, in denen sie keine akustische Wohnraumüberwachung durchführen darf, einfach einen Privatdetektiv die Wohnung illegal abhören lassen und dessen Aufzeichnungen kaufen." Auch CSU-Landesgruppenchef Hans-Peter Friedrich äußerte schwere Bedenken: "Wer jetzt den Ankauf von Hehlerware befürwortet, der braucht uns nie wieder über Datenschutz zu belehren", sagte er.

 

Dem ist nichts mehr hinzuzufügen...

So sehr es dem Urinstinkt zuwider ist: manchmal sind den Möglichkeiten des Rechtsstaats Grenzen gesetzt, wenn man ihn noch als solchen bezeichnen möchte.

 

Gruß

j

 

Doch, dem kann man etwas hinzufügen. Nämlich die Frage, was in dem zitierten Fall geschützt werden soll, so dass es zu einem Verwertungsverbot kommt, und was im Fall der Datendeals geschützt werden sollte, damit es zu einem Verwertungsverbot kommt.

 

Das Problem bei der ganzen Geschichte ist doch, dass man sicher alles mit Moral argumentieren kann und zig Beispiele findet, die ebenso unmoralisch wären. Die Beispiele hingegen betreffen immer andere Sachverhalte. Und genau diese Unterschiede in den Sachverhalten ermöglichen auch immer andere Bewertungen der Maßnahmen.

 

Ich meine, ein Beweisverwertungsverbot für Erkenntnisse aus Folterungen, für Erkenntnisse aus der unrechtmäßigen Aussionierung einer Wohnung ist etwas anderes, als die Frage, ob Beweise aus dem Ankauf von unrechtmäßig erworbenen Daten für Straftaten, die (meist) die Geschäftssphäre des Beschuldigten betreffen, verwenden werden dürfen.

 

Ungeachtet dessen: Wer sagt eigentlich, dass die Daten, die jetzt angekauft werden sollen, als Beweis im Steuerstrafprozess verwendet werden?

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xolgo

Eine Quelle habe ich nicht, aber ich habe es von einigen voneinander unabhängigen Personen erfahren.

Also nichts als eine weitere Verschwörungstheorie...

Warum Verschwörungstheorie?

 

Weil es keine vertrauenswürdige Quelle gibt und die einzige Quelle "voneinander unabhängige Personen" sind.

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el galleta
· bearbeitet von el galleta
Ich meine, ein Beweisverwertungsverbot für Erkenntnisse aus Folterungen, für Erkenntnisse aus der unrechtmäßigen Aussionierung einer Wohnung ist etwas anderes, als die Frage, ob Beweise aus dem Ankauf von unrechtmäßig erworbenen Daten für Straftaten, die (meist) die Geschäftssphäre des Beschuldigten betreffen, verwenden werden dürfen.

Sehe ich anders, da besteht kein rechtlicher Unterschied. Der Staat darf generell nicht für ihn verbotene/unmögliche Handlungen durch bezahlte Private vornehmen lassen. Wenn man anfängt, staatliche Rechtsbrüche nach gut (rechtswidrig, aber erlaubt) und böse (rechtswidrig und nicht erlaubt) zu unterscheiden, führt das in Teufels Küche. Wer soll diese Unterscheidung anhand welcher Kriterien treffen und wer überprüft das?

 

EDIT: Das führt in Einzelfällen zu tragischen Situationen, Stichwort Metzler-Entführung (Leben oder Folterverbot?). Aber sollte man deswegen der Exekutive das Recht zum Rechtsbruch in die Hand geben?

 

saludos,

el galleta

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Akaman

Der Staat darf generell nicht für ihn verbotene/unmögliche Handlungen durch bezahlte Private vornehmen lassen. Wenn man anfängt, staatliche Rechtsbrüche nach gut (rechtswidrig, aber erlaubt) und böse (rechtswidrig und nicht erlaubt) zu unterscheiden, führt das in Teufels Küche. Wer soll diese Unterscheidung anhand welcher Kriterien treffen und wer überprüft das?

Der Fall konkurrierender Rechtsnormen tritt häufiger auf. Dann ist eine Abwägung angebracht, die von Gerichten überprüft werden kann.

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el galleta
Der Fall konkurrierender Rechtsnormen tritt häufiger auf. Dann ist eine Abwägung angebracht, die von Gerichten überprüft werden kann.

Welche Rechtsnormen konkurrieren denn hier? Welche Abwägung im Rahmen der Gesetze meinst Du? Geht es hier nicht eher um die Abwägung bezgl. des gezielten Rechtsbruchs?

 

saludos,

el galleta

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etherial

60% wäre wirklich Enteignung.

 

Ein Mensch der seine Milliarden nur auf der Bank liegen lässt, hat nach einem Jahr 40 Millionen mehr. Wenn man ihm 60% abzieht hat er immer noch 16 Millionen mehr als im Vorjahr.

 

Ein Mensch der noch nichtmal Geld auf die Bank legen kann, hat 0 mehr.

 

Jeder der ein wenig on Mathematik versteht, kann sehr schnell erkennen, warum bei allzu toleranter Besteuerung von Kapitalvermögen die Schere zwischen arm und reich immer mehr auseinander geht.

 

Und jeder der zulässt dass die ohnehin schon moderaten Steuersätze dann auch noch dadurch ausgehebelt werden, dass der MIlliardär sein Geld in Liechtenstein oder Luxemburg lagert, der kann sich auch ausrechnen, wer den Sozialstaat finanziert: Der Mittelstand, z.B. ich.

 

Und wenn die Schere zwischen arm und reich noch weiter auseinander geht, dann zahle ich nicht nur einen (inzwischen deutlich höheren) solidarischen Beitrag für Krankenkasse, Rentenversicherung, Hartz 4, sondern auch die Maßnahmen zur Bekämpfung der Kriminalität (die sich in der Unterschicht deutlich besser entwickelt) oder die Konsequenzen, dass für die Verbrechensbekämpfung kein Geld ausgegeben wird ...

 

Unabhängig davon: Warum ist denn diese CD mit Steuersündern illegal. Doch nur weil das Bankengesetz in den Steueroasen nicht so streng ist wie unseres. Und die profitieren von dem Geld, was in Deutschland hinterzogen wird. Zwei Kriminelle (Steuerhinterzieher und Steueroase) tun sich zusammen und wenn ein dritter die Verbindung aufdeckt ist das illegal? Verkehrte Welt?

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el galleta
Unabhängig davon: Warum ist denn diese CD mit Steuersündern illegal. Doch nur weil das Bankengesetz in den Steueroasen nicht so streng ist wie unseres.

Nö. Weil die Daten (der Bank) entwendet wurden.

 

saludos,

el galleta

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xolgo
Unabhängig davon: Warum ist denn diese CD mit Steuersündern illegal. Doch nur weil das Bankengesetz in den Steueroasen nicht so streng ist wie unseres.

Nö. Weil die Daten (der Bank) entwendet wurden.

 

Diese Rechtswidrigkeit ist für mich nicht abschließend geklärt. Das ist erstmal eine zivilrechtliche Angelegenheit zwischen Arbeitgeber und -nehmer. Ob die Aktion strafrechtlich relevant ist, kann man ohne genaue Kenntnis der Umstände doch gar nicht beurteilen.

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BondWurzel

Das eigentliche Problem ist die marode Finanzpolitik in Deutschland. Die BRD sollte Kapital auf normale Weise anziehen und nicht abweisen - so wird es immer Wege geben, Kapital außer Landes zu bringen. Die Unternehmenssteuern wurde ja auch gesenkt, damit die Firmen nicht auswandern. Ausserdem ist die Schwarzwirtschaft wegen der MWST-Erhöhung stark angestiegen. Das Kernproblem ist die in 60 Jahren aufgebaute enorme Verschuldung von Bund, Länder und Gemeinden.

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el galleta
Ob die Aktion strafrechtlich relevant ist, kann man ohne genaue Kenntnis der Umstände doch gar nicht beurteilen.

Das ist zwar nicht falsch, aber mir fallen keine realistischen Umstände ein, die straffrei die Entwendung und den Verkauf von Firmendaten ermöglichen.

 

saludos,

el galleta

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opes

Ne Schande is das...in was für einer Bananenrepublik leben wir eigentlich, dass der Staat sich jetzt erpressen lässt?

 

Sowas häts früer ich gegeben ;)

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xolgo
Ob die Aktion strafrechtlich relevant ist, kann man ohne genaue Kenntnis der Umstände doch gar nicht beurteilen.

Das ist zwar nicht falsch, aber mir fallen keine realistischen Umstände ein, die straffrei die Entwendung und den Verkauf von Firmendaten ermöglichen.

 

Ich hab es schonmal geschrieben, aber ich wiederhole mich gerne.

Mit "Entwendung" meinst Du vermutlich Diebstahl: §242 StGB spricht aber von einer "fremden beweglichen Sache". Dazu gehören Daten gerade nicht. (Und z.B. elektrische Energie auch nicht, weshalb dafür ein eigener Paragraph geschaffen wurde.)

 

Dann käme ggf. noch der "Hackerparagraph" §202a-c in Betracht. Dieser setzt aber Voraus, dass der Mitarbeiter zu den Daten gar keinen Zugang haben durfte. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass der MA im Rahmen seiner Arbeit Zugang zu diesen Daten hatte. Hier sind wir wieder bei den unbekannten genauen Umständen.

 

Ich möchte jetzt nicht alle Paragraphen durchgehen, in unserem Recht läuft das ja auch eigentlich andersrum ;)

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BondWurzel

Ne Schande is das...in was für einer Bananenrepublik leben wir eigentlich, dass der Staat sich jetzt erpressen lässt?

 

Sowas häts früer ich gegeben ;)

:thumbsup: BRD = Bananenrepublik Deutschland.

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Faceman
· bearbeitet von Faceman

Sehe ich anders, da besteht kein rechtlicher Unterschied. Der Staat darf generell nicht für ihn verbotene/unmögliche Handlungen durch bezahlte Private vornehmen lassen.

 

Hier hat der Staat aber nicht eine verbotene Handlung durch einen Privaten "vornehmen lassen".

 

EDIT: Das führt in Einzelfällen zu tragischen Situationen, Stichwort Metzler-Entführung (Leben oder Folterverbot?). Aber sollte man deswegen der Exekutive das Recht zum Rechtsbruch in die Hand geben?

 

Nein, im Fall der Metzler-Entführung eben nicht. Aber ganu das ist so bei Beispiel dafür, wie ein angeführtes Beispiel eben doch ganz anders ist, als das diskutierte. Ein Folterverbot schützt die elementaren Grundrechte, die Persönlichkeitssphäre des Beschuldigten. Im Fall der Daten, die ja hier diskutiert werden, ist ein so weitreichendes Schutzinteresse für die "Beschuldigten" nicht erkennbar. Da gehts nur um Geschäftliches. Das geschäftliche Schutzinteresse ist weit niedriger zu bewerten als das persönliche und private. Deswegen sind hier auch die Zugriffsrechte des Staates bei der Strafverfolgung am höchsten.

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Faceman
· bearbeitet von Faceman
Ob die Aktion strafrechtlich relevant ist, kann man ohne genaue Kenntnis der Umstände doch gar nicht beurteilen.

Das ist zwar nicht falsch, aber mir fallen keine realistischen Umstände ein, die straffrei die Entwendung und den Verkauf von Firmendaten ermöglichen.

 

Ich hab es schonmal geschrieben, aber ich wiederhole mich gerne.

Mit "Entwendung" meinst Du vermutlich Diebstahl: §242 StGB spricht aber von einer "fremden beweglichen Sache". Dazu gehören Daten gerade nicht. (Und z.B. elektrische Energie auch nicht, weshalb dafür ein eigener Paragraph geschaffen wurde.)

 

Dann käme ggf. noch der "Hackerparagraph" §202a-c in Betracht. Dieser setzt aber Voraus, dass der Mitarbeiter zu den Daten gar keinen Zugang haben durfte. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass der MA im Rahmen seiner Arbeit Zugang zu diesen Daten hatte. Hier sind wir wieder bei den unbekannten genauen Umständen.

 

Ich möchte jetzt nicht alle Paragraphen durchgehen, in unserem Recht läuft das ja auch eigentlich andersrum ;)

 

Dass, wenn der Inhaber der Daten diese erworben und kopiert hat, ohne dazu berechtigt zu sein, dieser sich damit strafbar gemacht hat, steht (für mich) ausser Frage. Klar erkennbar nicht über 242, auch nicht über 202a, aber u.U. kommen da noch andere Nomen in betracht z.B. 204 oder 263a.. So aus dem ersten Überblick.

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etherial
Unabhängig davon: Warum ist denn diese CD mit Steuersündern illegal. Doch nur weil das Bankengesetz in den Steueroasen nicht so streng ist wie unseres.

Nö. Weil die Daten (der Bank) entwendet wurden.

 

Den juristischen Sachverhalt verstehe ich schon.

 

In Deuschland muss man sowas aber nicht entwenden, die Bank ist verplichtet diese Daten bei Nachfrage des Staats weiterzugeben. Und in anderen ehrlichen Staaten ist das nicht anders. Und das meinte ich mit Bankengesetz..

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Akaman
Der Fall konkurrierender Rechtsnormen tritt häufiger auf. Dann ist eine Abwägung angebracht, die von Gerichten überprüft werden kann.

Welche Rechtsnormen konkurrieren denn hier?

Wenn hier keine Rechtsnormen (bzw. -güter) konkurrieren, verstehe ich die ganze Diskussion hier nicht. Natürlich tun sie das; lies einfach noch mal ein paar Posts zurück. Du selbst bist übrigens auch davon ausgegangen:

Sehe ich anders, da besteht kein rechtlicher Unterschied. Der Staat darf generell nicht für ihn verbotene/unmögliche Handlungen durch bezahlte Private vornehmen lassen. Wenn man anfängt, staatliche Rechtsbrüche nach gut (rechtswidrig, aber erlaubt) und böse (rechtswidrig und nicht erlaubt) zu unterscheiden, führt das in Teufels Küche. Wer soll diese Unterscheidung anhand welcher Kriterien treffen und wer überprüft das?

Auch dein Vergleich mit der Metzler-Entführung, den ich übrigens unangebracht und falsch finde, zeigt doch, dass du davon ausgehst:

EDIT: Das führt in Einzelfällen zu tragischen Situationen, Stichwort Metzler-Entführung (Leben oder Folterverbot?). Aber sollte man deswegen der Exekutive das Recht zum Rechtsbruch in die Hand geben?

 

Für den vermutlich strafrechtlich relevanten Tatbestand des Datenklaus wird wohl vermutlich das schweizerische Strafrecht herhalten müssen. Interessant ist auch, dass (nach einer Meldung des DLF gestern) Datenhehlerei in der Schweiz wohl nicht unter Strafandrohung steht.

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el galleta
Mit "Entwendung" meinst Du vermutlich Diebstahl

Da ich meine Examen nicht im Lotto gewonnen habe, meine ich § 242 natürlich nicht . - zumal der in der Schweiz auch kaum gelten dürfte. :rolleyes:

 

Hier hat der Staat aber nicht eine verbotene Handlung durch einen Privaten "vornehmen lassen".

Praktisch schon, wenn er dafür zahlt. Ob der Staat erst nachträglich von der Handlung erfährt und profitiert, ist m.E. unerheblich. Er zahlt jedenfalls für eine Handlung eines Privaten, die er nicht selbst vornehmen könnte.

 

Nein, im Fall der Metzler-Entführung eben nicht. Aber ganu das ist so bei Beispiel dafür, wie ein angeführtes Beispiel eben doch ganz anders ist, als das diskutierte.

Der entscheidende Punkt, nämlich die theoretische Frage nach dem kalkulierten Rechtsbruch aufgrund moralischer Beweggründe ist identisch. Allein die moralischen Argumente sind unterscheidlich, wie Du richtig schreibst:

 

Ein Folterverbot schützt die elementaren Grundrechte, die Persönlichkeitssphäre des Beschuldigten. Im Fall der Daten, die ja hier diskutiert werden, ist ein so weitreichendes Schutzinteresse für die "Beschuldigten" nicht erkennbar. Da gehts nur um Geschäftliches. Das geschäftliche Schutzinteresse ist weit niedriger zu bewerten als das persönliche und private.

 

Aber das Folgende ist gerade falsch:

Deswegen sind hier auch die Zugriffsrechte des Staates bei der Strafverfolgung am höchsten.

Es gibt kein Zugriffsrecht auf die Daten. Das ist ja das Dilemma.

 

saludos,

el galleta

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