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Gesundheitsdaten BU-Versicherung

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unentschieden

Das mit dem Schreiben ist eine gute Idee hätte ich daran mal früher gedacht , mittlerweile habe ich nämlich schon alle Ärzte besucht und wollte hier nur von meinen Erlebnissen berichten ;) Übrigens möchte ich mir durch die Anfrage bei der KV nicht Arbeit ersparen, sondern mich absichern, dass ich nur die Ärzte angebe, bei denen ich in dem Zeitraum wirklich war und nicht einen vergesse. Gerade letzte Woche ist mir noch einer eingefallen, an den ich gar nicht mehr gedacht hatte - einfach weil ich bei ihm nur 10 min für ein Röntgenbild war - solche Besuche vergisst man doch ganz schnell mal.

Mittlerweile stimme ich mit dir überein, die Daten, die mir die KV überhaupt geben kann, bringen mir nichts, weil der Zeitraum zu kurz ist. Ich muss gestehen, dass ich auch nur deshalb so hartnäckig blieb, weil ich es unmöglich finde, wie sich die KV dagegen wehrt, die Daten herauszurücken. Nun haben Sie sie erstaunlicherweise schon recherchiert und meiner Krankenkasse zugeschickt, geht also doch etwas fixer als sie es behaupten. Was der LDB nun mit der KK zu tun hat - ich denke die KK hat sich bei ihm erkundigt, welche Daten sie herausgeben darf / muss und welche nicht.

 

Ich bin jedenfalls jetzt gespannt, ob ich überhaupt eine Versicherung erhalte, wenn ich in ner Risikovoranfrage alle Verdachtsdiagnosen usw. aufliste :D

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clueless

Adun,

 

danke dir für deine wirklich verständlichen Erklärungen zu diesem ach so wichtigen Thema. Eines verwundert mich allerdings doch:

 

Deine Daten werden ausgedruckt oder sonstwie ausgehändigt, das war es dann. [...] Und untersuche den Auszug auf offensichtliche Unvollständigkeiten und bewahre ihn vollständig auf. Das genügt völlig. [kursiv by me]

 

Auf der einen Seite soll ich jede noch so kleine Diagnose etc. angeben und bereits vor zig Jahren getroffene Verdachtsdiagnosen angeben, Ärzten die längst im Ruhestand sind hinterherjagen und so weiter... Was ich mache soll also gepräft sein durch eine geradezu akribische und vollständig nachvollziehbare (wasserdichte) Vorgehensweise und der geradezu zwanghaften Vermeidung jeglicher möglicher juristisch anfechtbarer Unsicherheiten.

 

Auf der anderen Seite reicht es aber dann deiner Ansicht nach - provokant ausgedrückt -die Krankenakte "einfach so zu nehmen und wegzuheften". Was, wenn eine Seite / ein Teil dieser Akte fehlt? Das sehe ich gerade bei alten papierbasierten Dokumenten mit vielfach handschriftlich (und somit mehrheitlich unlesbar) geführten Notizen durchaus als möglich an. Und was passiert dann, so ich einen BU-Fall melde und die KK mir anschließend mitteilt, dass ich die Verdachtsdiagnose auf Seite XYZ von ABC Seiten unterschlagen habe? Mit einem ausdrucken & wegheften kann mir hier meiner Auffassung nach durchaus Vorsatz / Unterschlagung vorgeworfen werden. Mit einer Quittung der Praxis mit der Bestätigung "X Seiten übergeben. Diese ist die komplette Akte bis zum X.Y.2011" wäre ich aber aus dem Schneider.

 

Wie siehst du dies? Wieso die Lockerheit bei der Akte?

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Adun

Auf der einen Seite soll ich jede noch so kleine Diagnose etc. angeben und bereits vor zig Jahren getroffene Verdachtsdiagnosen angeben, Ärzten die längst im Ruhestand sind hinterherjagen und so weiter... Was ich mache soll also gepräft sein durch eine geradezu akribische und vollständig nachvollziehbare (wasserdichte) Vorgehensweise

Bis hier hin: Ja. Bei der Einsichtnahme in die Krankenakten sollte man nicht aus Faulheit grobe Nachlässigkeit walten lassen, sondern dafür sorgen, dass man (zumindest) versucht, sich eine Kopie einer noch verfügbaren Krankenakten vollständig zu besorgen.

 

und der geradezu zwanghaften Vermeidung jeglicher möglicher juristisch anfechtbarer Unsicherheiten.

Genau das habe ich nicht gesagt. Sondern genau das Gegenteil: Man soll die offensichtlichen und wesentlichen Dinge richtig machen, und das ist zu allererst, die Sache nicht mit unüberlegten oder emotionalen Reaktionen noch schlimmer zu machen. Nur knapp hinterher an zweiter Stelle steht die Anfertigung von Kopien der noch verfügbaren Krankenakten.

 

Auf der anderen Seite reicht es aber dann deiner Ansicht nach - provokant ausgedrückt -die Krankenakte "einfach so zu nehmen und wegzuheften". Was, wenn eine Seite / ein Teil dieser Akte fehlt?

Auch das habe ich nicht so gesagt. Du hast es selbst zitiert: "untersuche den Auszug auf offensichtliche Unvollständigkeiten"

 

Das sehe ich gerade bei alten papierbasierten Dokumenten mit vielfach handschriftlich (und somit mehrheitlich unlesbar) geführten Notizen durchaus als möglich an. Und was passiert dann, so ich einen BU-Fall melde und die KK mir anschließend mitteilt, dass ich die Verdachtsdiagnose auf Seite XYZ von ABC Seiten unterschlagen habe?

Ich habe es oben schon geschrieben: Es lassen sich nicht alle noch so unwahrscheinlichen Risiken ausschließen. Das ist ein falsches Denken, das nur von den wesentlichen Punkten ablenkt. Egal, was man macht, es lässt sich sowieso nicht jeder mögliche Fehler ausschließen. Irgendwo ist immer ein Restrisiko. Dafür sind die gesetzlichen Verjährungsfristen da.

 

Mit einem ausdrucken & wegheften kann mir hier meiner Auffassung nach durchaus Vorsatz / Unterschlagung vorgeworfen werden. Mit einer Quittung der Praxis mit der Bestätigung "X Seiten übergeben. Diese ist die komplette Akte bis zum X.Y.2011" wäre ich aber aus dem Schneider.

Wie ich bereits sagte, hat der Arzt schon von Gesetzeswegen die Pflicht, Dir alles zu kopieren, wenn Du das verlangst. Du hast kein Recht auf eine Unterschrift und sie ist auch nicht nötig. Sie würde auch nicht dazu führen, dass Du aus dem Schneider wärst. Ich habe das oben schon mehrfach gesagt. Entweder Du hast Deine Anzeigepflicht verletzt oder nicht. Wenn Du sie verletzt hast, dann hilft Dir auch irgendeine Unterschrift von irgendeinem dritten nix. Wie soll denn bitte diese Unterschrift eine Wirkung hinsichtlich des Vertrags zwischen Dir und der Versicherung entfalten? Der Versicherung ist das herzlich egal. Und insofern Schadensersatzansprüche gegenüber dem Arzt wegen unvollständig ausgehändigter Unterlagen bestehen, so bestehen die auch ohne Unterschrift. Also: Die Unterschrift ist eine Scheinsicherheit; der Versuch, sie zu bekommen, beschädigt das Vertrauensverhältnis zum Arzt, erschwert möglicherweise, überhaupt etwas zu bekommen und lenkt von wesentlicheren Dingen ab.

 

Die Sache ist folgende: Wenn ich nicht "Auf der einen Seite [...] jede noch so kleine Diagnose etc. und bereits vor zig Jahren getroffene Verdachtsdiagnosen [angebe]" usw., dann begehe ich so gut wie sicher eine Anzeigepflichtverletzung, die für die Versicherung dazu noch trivial nachweisbar ist. Fordere ich aber einen vollständigen Auszug und finde bei Kontrolle bezüglich offensichtlicher Auslassungen nichts, was fehlen könnte, und fehlt aber doch etwas, so ist das nur eine eher unwahrscheinliche Möglichkeit, in der ich außerdem noch in einer recht guten Position bin. Denn wenn ich meine Kopie aufbewahrt habe, dann kann ich die als Nachweis anführen, dass mir trotz sorgfältigem Vorgehen und ohne eigenes Verschulden die fehlenden Daten nicht vorlagen. Wenn nicht sowieso schon die Fristen abgelaufen sind.

 

Wie siehst du dies? Wieso die Lockerheit bei der Akte?

Ich habe mich weder für eine besondere Lockerheit im Sinne von Nachlässigkeit ausgesprochen, noch für eine "geradezu zwanghaften Vermeidung jeglicher möglicher juristisch anfechtbarer Unsicherheiten", sondern im Gegenteil mehrfach ausdrücklich beides verurteilt. Ein sorgfältiges und vernünftiges Vorgehen ist angezeigt, kein schludriges, aber auch kein paranoides.

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unentschieden

@clueless: ich sehe das nicht ganz so tragisch wie Adun - ich würde einfach darum bitten, dass sie dir schriftlich bestätigen, dass die akte vollständig vorgelegt wurde. wenn sie es nicht tun, dann eben nicht. Ich wüsste wirklich nicht, wieso diese Unterschrift das Vertrauensverhältnis des Arztes beeinträchtigen sollte, schließlich möchtest du nur sicher gehen, dass die Helferin nicht schludert. Viel eher wird schon die Einsicht in die Akte schon als Beeinträchtigung des Vertrauensverhältnisses angesehen - so habe ich es erlebt.

 

Ich denke den Weg, den Adun hier in aller Ausführlichkeit beschreibt, ist der optimale, wenn man diesen beschreitet, hat man alles getan, was man selbst tun sollte. Wie weit man das jetzt aber wirklich selbst alles machen möchte, liegt dann im Endeffekt im eigenen Ermessen. Wie er schon geschrieben hat, wenn man das alles macht, hat man mehr gemacht als 95% der anderen. Ich werde z.B. nicht noch die Ärzte aufsuchen, die mehr als 5 Jahre zurück besucht wurden, genausowenig Kinderärzte oder sonstwas. Außerdem habe ich von 2 Ärzten nach der Behandlung unaufgefordert und kostenlos (!) einen Bericht zur Untersuchung erhalten, zu denen gehe ich natürlich auch nicht noch extra hin. Ich gehe davon aus,dass damit zumindest die grobe Fahrlässigkeit und Arglist sowieso ausgeschlossen ist, außerdem wüsste ich nicht, was in der Akte noch groß darüber hinaus stehen sollte.

Wichtig finde ich, Akten zu besorgen, bei Ärzten, bei denen man nicht mehr genau weiß, wie die Diagnose lautete und was man dort vorgetragen hat. Könnte ja z.B. sein, dass man bei einem Arzt über chronische Rückenschmerzen geklagt hat - das Hauptanliegen war aber etwas ganz anderes.

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Schneemann

Oke, das mit der 10-Jahresfrist habe ich verstanden... beginnt diese Frist mit jeder Nachversichrung von vorne? Obwohl man dann keine Gesundheitsangaben machen muss?

Offensichtlich nicht, denn es wird ja kein neuer Vertrag abgeschlossen, sondern lediglich ein bestehender abgeändert. Es spielt aber auch gar keine Rolle, denn wenn Du keinen Versicherungsbetrug vorhast, dann kannst Du nicht beeinflussen, wann Du berufsunfähig wirst; und auf die Anpassung der immerhin existenziell bedeutsamen Versicherung wegen derartiger diffuser Ängste zu verzichten ist auch keine gute Idee.

 

Okay, ich dachte halt es wird schon ein neuer Vertrag abgeschlossen mit der Nachversicherung... es gilt dann ja auch ein ggf. neuer Job, den man dann hat. Das weiß ich, weil die gesagt haben, noch könnte man mich unter Grafiker versichern, sollte ich mich einmal nachversichern und derweil mich als Illustrator selbständig gemacht haben, müssten die dann in die Nachversicherungsverräge eine Erwerbsunfähigkeitsklausel einbauen... weil ich dann Künstler bin!

 

Aber du hast wohl trotzdem Recht damit, dass die Frist nicht von vorne beginnt, denn ich muss ja keine Gesundheitsangaben mehr machen dann... kann also auch gar nicht lügen und täuschen!!!

 

Warum ich mich so für diese Frist interessiere? Nicht weil ich Betrug begehen möchte... sondern nur um mich ein wenig zu beruhigen, weil ich bin in der Tat schon ein bisschen paranoid geworden durch den ganzen Mist, den ich hier durchmache... das ist so krass... ich habe schon viele Verträge gemacht, vor allem beruflich, aber so eine Panik, etwas falsch zu machen, hatte ich noch nie!

 

 

 

 

 

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clueless

Adun,

 

danke für die Konkretisierung. Im Prinzip sehe ich es ähnlich wie von dir mehrfach geschildert und hier nochmals konkretisiert. Man sollte versuchen, die erforderlichen Akten zusammenzusammeln und dort hinterlegte Informationen an die Versicherung bei der Antragsstellung weitergeben. Im Schadensfall ist dies eine gute Ausgangsbasis um Leistungen beanspruchen und notfalls einklagen zu können. So weit so gut. Ich denke, dass nur eine sehr kleine Minderheit von Personen bei Versicherungsabschluss - u. a. beinflusst auch durch die "Beratung" der Versicherungsmakler - so sorgfälltig zu Werke gehen. Ich auch nicht, leider. Aber nacher ist man immer schlauer...

 

Auch das habe ich nicht so gesagt. Du hast es selbst zitiert: "untersuche den Auszug auf offensichtliche Unvollständigkeiten"

Und genau dies bezweifele ich doch. Zum einen bin ich als medizinischer Laie nicht in der Lage eine solche Akte sinnig zu lesen. Weiterhin werden gerade Verdachsdiagnosen nicht immer mit dem Patienten besprochen sondern z. T. als Hinweis auf spätere mögliche Diagnoserichtungen für den Arzt in die Akte geschrieben. Vergesse ich so eine Diagnose (z. B. weil ich die entsprechende Seite nicht vorliegen habe), so habe ich aus meiner Sicht nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt, aber für den Fall des Falles keinen Nachweis, dass dem wirklich so gewesen ist. Ich handele also nicht nachweisbar sorgfältig sondern nur sorgältig. Hier sehe ich es wie auch von unentscheiden benannt so, dass ein Nachweis der Übergabe der Akten (eventuell inkl. Seitenanzahl) es mir eben ermöglicht, dies auch nachweisbar machen zu können. Einen potentiellen Vertrauensbruch sehe ich übrigens nicht, sondern denke, dass im professionellen Umfeld eine Empfangsquittung ein durchaus übliches Verfahren zur gegenseitigen Absicherung sein dürfte. Und das ein freundlicher aber gegebenfalls bestimmter Ton zum Geschäft gehört, dass versteht sich von selbst.

 

Anyay, ich denke, diesen Aspekt sollte jeder für sich entscheiden. Das ich mangels Rechtsanspruch eine derartige Unterschrift / Bestätigung nicht einfordern sondern nur darum bitten kann sollte hierbei bedacht werden.

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powerschwabe

Habe nun am Montag mal einen Termin bei meinem Hausarzt wegen der Krankenakte. Welchen Zeitraum sollte ich am besten herausgeben lassen. Alles was geht?

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powerschwabe

Habe nun am Montag mal einen Termin bei meinem Hausarzt wegen der Krankenakte. Welchen Zeitraum sollte ich am besten herausgeben lassen. Alles was geht?

 

Ich war heute beim Hausarzt und wollte eine Kopie der Krankenakte, dieser meinte allerdings die Versicherung sollte bei Ihm nachfragen. Wegen der Rückradverkrümmung wollte er mir eine Überweisung zum Orthopäden her ausschreiben um es abklären zu lassen ob sie noch da ist, wäre die reine Überweisung dann schon wieder eine Behandlung die ich angeben müsste?

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unentschieden

Habe nun am Montag mal einen Termin bei meinem Hausarzt wegen der Krankenakte. Welchen Zeitraum sollte ich am besten herausgeben lassen. Alles was geht?

 

Ich war heute beim Hausarzt und wollte eine Kopie der Krankenakte, dieser meinte allerdings die Versicherung sollte bei Ihm nachfragen. Wegen der Rückradverkrümmung wollte er mir eine Überweisung zum Orthopäden her ausschreiben um es abklären zu lassen ob sie noch da ist, wäre die reine Überweisung dann schon wieder eine Behandlung die ich angeben müsste?

 

Also wenn du wegen der Rückradverkrümmung in den letzten 5 Jahren nicht beim Arzt warst, könnte es in dem ein oder anderen Fall - abhängig von den Fragen in den Anträgen der Versicherer - gut sein, NICHT noch einmal zum Orthopäden zu gehen. Da man bei den allermeisten Anträgen aber sowieso bestehende Beschwerden angeben muss, spielt es wohl keine Rolle. Wichtig wäre nur, dass du nicht wegen Schmerzen oder Beschwerden überweist wirst, sondern zur Kontrolle - bei der am besten eine Verbesserung herauskommt (ist jdas überhaupt möglich bei Skoliose?!)

 

Grundsätzlich würde ich dir aber eher davon abraten, neue Arztbesuche und damit dokumentationspflichtige Fakten zu schaffen.

 

Die Akten darfst du und solltest du dennoch vom Hausarzt anfordern, erkläre ihm, dass der Versicherer erst nachfragen würde, wenn er vor Gericht zieht und dass du verpflichtet bist, alles schon beim Antrag anzugeben. Stellt er sich weiter stur, weise ihn auf geltendes Recht hin und auf dein Recht auf Einsicht der Akte (siehe oben im thread).

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powerschwabe

 

 

Ich war heute beim Hausarzt und wollte eine Kopie der Krankenakte, dieser meinte allerdings die Versicherung sollte bei Ihm nachfragen. Wegen der Rückradverkrümmung wollte er mir eine Überweisung zum Orthopäden her ausschreiben um es abklären zu lassen ob sie noch da ist, wäre die reine Überweisung dann schon wieder eine Behandlung die ich angeben müsste?

 

Also wenn du wegen der Rückradverkrümmung in den letzten 5 Jahren nicht beim Arzt warst, könnte es in dem ein oder anderen Fall - abhängig von den Fragen in den Anträgen der Versicherer - gut sein, NICHT noch einmal zum Orthopäden zu gehen. Da man bei den allermeisten Anträgen aber sowieso bestehende Beschwerden angeben muss, spielt es wohl keine Rolle. Wichtig wäre nur, dass du nicht wegen Schmerzen oder Beschwerden überweist wirst, sondern zur Kontrolle - bei der am besten eine Verbesserung herauskommt (ist jdas überhaupt möglich bei Skoliose?!)

 

Grundsätzlich würde ich dir aber eher davon abraten, neue Arztbesuche und damit dokumentationspflichtige Fakten zu schaffen.

 

Die Akten darfst du und solltest du dennoch vom Hausarzt anfordern, erkläre ihm, dass der Versicherer erst nachfragen würde, wenn er vor Gericht zieht und dass du verpflichtet bist, alles schon beim Antrag anzugeben. Stellt er sich weiter stur, weise ihn auf geltendes Recht hin und auf dein Recht auf Einsicht der Akte (siehe oben im thread).

 

Habe ich mir gedacht, dass es nicht sinnvoll ist. Von meiner Krankenkasse kann ich einen Auszug über meine Krankheitstage bekommen. Leider sind hier nicht die genauen Diagnosen drauf.

 

Ich habe 1998 die Krankenkasse gewechselt, ist es möglich daß meine alte Kasse noch irgendwelche Daten gespeichert hat oder werden diese gelöscht. Bei dieser Kasse war ich von Geburt bis zur Ausbildung. (Also reine Schulzeit)

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pmw
Ich habe 1998 die Krankenkasse gewechselt, ist es möglich daß meine alte Kasse noch irgendwelche Daten gespeichert hat oder werden diese gelöscht. Bei dieser Kasse war ich von Geburt bis zur Ausbildung. (Also reine Schulzeit)

 

Ich hatte dies bezüglich auch mal bei meine Krankenkasse (TK) nachgefragt und folgende Antwort erhalten: Wir bekommen keine Daten über Arztbesuche übermittelt, da die konkrete Abrechnung über die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung durchgeführt wird und keine weitere Bearbeitung durch uns erfolgt.

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powerschwabe
Ich habe 1998 die Krankenkasse gewechselt, ist es möglich daß meine alte Kasse noch irgendwelche Daten gespeichert hat oder werden diese gelöscht. Bei dieser Kasse war ich von Geburt bis zur Ausbildung. (Also reine Schulzeit)

 

Ich hatte dies bezüglich auch mal bei meine Krankenkasse (TK) nachgefragt und folgende Antwort erhalten: Wir bekommen keine Daten über Arztbesuche übermittelt, da die konkrete Abrechnung über die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung durchgeführt wird und keine weitere Bearbeitung durch uns erfolgt.

 

Soll man dann bei Kassen ärztlichen Vereinigung nachfragen?

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unentschieden

Ich hatte dies bezüglich auch mal bei meine Krankenkasse (TK) nachgefragt und folgende Antwort erhalten: Wir bekommen keine Daten über Arztbesuche übermittelt, da die konkrete Abrechnung über die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung durchgeführt wird und keine weitere Bearbeitung durch uns erfolgt.

 

Soll man dann bei Kassen ärztlichen Vereinigung nachfragen?

 

Adun hat das schon mehrfach richtig gesagt, erstmal den Hausarzt und ggf. die Fachärzte abklappern, dann ist es eigentlich nicht mehr zwingend notwendig. Ich habe jetzt die Auskunft hier vor mir liegen und habe nichts erfahren, was ich nicht schon wußte, es war sogar ein Arztbesuch (Notfallambulanz) gar nicht aufgelistet. Man hat also keine 100%ige Sicherheit und noch dazu bekommt man sowieso nur die Daten der letzten 2-3 Jahren und das auch nur wenn man wirklich nervig ist!

 

@powerschwabe: was interessieren dich Dinge vor 1998? Man muss meistens nur stationäre Aufenthalte der letzten 10 Jahre und ambulante Versorgung der letzten 5 Jahre angeben. D.h. interessant sind nur Arztbesuche bis 2006 und Krankenhausaufenthalte bis 2001.

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Adun

Habe nun am Montag mal einen Termin bei meinem Hausarzt wegen der Krankenakte. Welchen Zeitraum sollte ich am besten herausgeben lassen. Alles was geht?

Immer alles was geht.

 

Ich war heute beim Hausarzt und wollte eine Kopie der Krankenakte, dieser meinte allerdings die Versicherung sollte bei Ihm nachfragen.

Wie ich bereits mehrfach erläutert habe, ist das eine reine Schutzstrategie des Arztes, mit der er zu verhindern versucht, dass Du als Patient durch die Krankenakte mögliche Anhaltspunkte für Schadensersatzforderungen findest. Die Versicherung fragt beim Arzt nur dann nach, wenn sie Unstimmigkeiten feststellt. Außerdem sind Risikovoranfragen nicht möglich. Du bist selbst für das korrekte Beantworten der Fragen verantwortlich, nicht der Arzt, nicht die Versicherung und nicht der Vermittler. Daher ist es unerlässlich, dass Du Dir Kopien der Krankenakten besorgst.

 

Es ist Dein Recht, die Krankenakte einzusehen und eine Kopie davon anzufertigen. Mach das dem Arzt unmissverständlich klar. Bleibe hartnäckig und setzte Deine Rechte durch.

 

Wegen der Rückradverkrümmung wollte er mir eine Überweisung zum Orthopäden her ausschreiben um es abklären zu lassen ob sie noch da ist, wäre die reine Überweisung dann schon wieder eine Behandlung die ich angeben müsste?

Es besteht die Gefahr, dass schon die reine Diskussion mit dem Arzt eine angabepflichtige ärztliche Beratung ist und die Überweisung zum Orthopöden eine (ebenfalls angabepflichtige) angeratene Untersuchung. Mache schon beim Empfang ganz deutlich klar, dass Du nur da bist, um Deine gesetzlichen Einsichtsrechte in Anspruch zu nehmen und weise darauf hin, dass es in dieser Situation unzulässig ist, Dich zu beraten oder Untersuchungen anzuraten, und weise darauf hin, dass der Arzt sich ggfs. Schadensersatzpflichtig macht, wenn er es dennoch tut. Wenn Du gesetzlich versichert bist und der letzte Arztbesuch nicht in diesem Quartal war, dann sollte das auch ganz einfach am Tatbestand festzumachen sein, dass Du bei Einsichtnahme keine Praxisgebühr zahlst und der Arzt alleine deshalb schon nicht beraten oder anraten darf.

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AjM
· bearbeitet von AjM

Hab heut von meinem Hausarzt eine Kopie meiner Unterlagen zugestellt bekommen.

Kann mich aber darüber nur aufregen.

 

Zum einen ist nicht alles ersichtlich und zum anderen steht beständig die Diagnose Asthma und chronische Bronchitis drin obwohl diesbezüglich nie in Behandlung war. Einmal (am 14.12.2006) sogar einfach so...ohne sonstige Bemerkungen. Desweiteren stehts auch dabei wenn ich ne Überweisung geholt hab. Da kann doch keine Diagnose gestellt werden?!?

 

Ist sowas überhaupt rechtens?

 

 

Anbei mal ne Kopie von meinem Auszug dass ihr wisst was ich meine

 

 

 

dit: Bilder entfernt

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Adun

Hab heut von meinem Hausarzt eine Kopie meiner Unterlagen zugestellt bekommen.

Kann mich aber darüber nur aufregen.

 

Zum einen ist nicht alles ersichtlich

Richtig, dieser Ausdruck ist nicht vollständig, da nur die Übersicht ausgedruckt wurde, wo zu jedem Schlüssel nur die erste Zeile angezeigt wird und mit drei Punkten abgebrochen wird, falls das ganze länger als eine Zeile ist.

 

Ich würde das einfach beim Arzt reklamieren und nochmal betonen, dass Du die gesamte Akte möchtest.

 

Bleib aber freundlich dabei, nicht zuletzt weil es sich auch um einen simplen Bedienfehler handeln könnte.

 

und zum anderen steht beständig die Diagnose Asthma und chronische Bronchitis drin obwohl diesbezüglich nie in Behandlung war. Einmal (am 14.12.2006) sogar einfach so...ohne sonstige Bemerkungen. Desweiteren stehts auch dabei wenn ich ne Überweisung geholt hab. Da kann doch keine Diagnose gestellt werden?!?

Ist sowas überhaupt rechtens?

Es könnte sich um eine Dauerdiagnose handeln. Für offensichtlich rechtswidrig halte ich es nicht, aber ich kenne mich da auch nicht so genau aus. Es spielt aber für die Praxis überhaupt keine Rolle. Denn es handelt sich sowieso um chronische Diagnosen, und diese werden ja in quasi allen Anträgen sowieso abgefragt.

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Adun

Okay jetzt wollte ich mich aber doch um die kassenärztliche Vereinigung kümmern. Aber die behaupten felsenfest ich könnte nur die Behandlungsdaten und die Ärzte vom letzten Geschäftsjahr herausgeben... wie kann das sein? Wer von Euch hat denn erfolgreich KV Daten bekommen? Ich muss doch irgendwie herausfinden, bei welchen Ärzten ich die letzte Zeit war!

Sorry für die extrem späte Antwort auf diese Frage.

 

Die Sache ist mal wieder sehr perfide. Siehe unten.

 

Die Einsichtnahme in Abrechnungsdaten zumindest des jeweils letzten Jahres ist über das SGB V geregelt:

 

§ 305 SGB V

 

 

 

Wen es interessiert, kann sich ja das 10- Kapitel SGB V durchlesen, denn da geht's um Leistungsdaten, Datenschutz etc.

Vorsicht Falle! Der § 305 SGB V dient nicht dazu, die Einsichtnahme in die Abrechnungsdaten zu regeln! Er dient dazu, die Transparenz des Abrechnungsverfahrens zu erhöhen und es zu ermöglichen es, über die im jeweils letzten Geschäftsjahr in Anspruch genommenen Leistungen eine Kostenaufstellung zu erhalten!

 

Relevant für die Abrechnungsdaten ist einzig der § 83 SGB X, der weit oben schonmal genannt wurde (https://www.wertpapier-forum.de/topic/30843-gesundheitsdaten-bu-versicherung/?do=findComment&comment=690573)

 

Wer eine Auskunft nach § 305 SGB V beantragt, der erhält 1) nicht die vollständigen Daten (nämlich nur die in Anspruch genommenen Leistungen und auch nur die des vergangenen Geschäftsjahres), Diagnosen fehlen z.B. 2) Daten die er gar nicht braucht (nämlich Kostenaufstellungen).

 

Nur wer eine Auskunft nach § 83 SGB X beantragt, erhält die vollständigen Daten, die er benötigt.

 

Die Kassenärztlichen Vereinigungen benutzen teilweise leider die unverschämte Argumentation, der § 305 SGB V (der ja die Patientenrechte stärken sollte!) wirke als lex specialis und damit würden die angeblich weniger speziellen Rechte des Patienten nach § 83 SGB X gegenüber kassenärztlichen Vereinigungen entfallen. Wenn eine KV mit solchen dreisten Aussagen kommt, sollte man ihr das Urteil des BSG vom 2. November 2010 - B 1 KR 12/ 10 R unter die Nase halten.

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Adun

Okay jetzt wollte ich mich aber doch um die kassenärztliche Vereinigung kümmern. Aber die behaupten felsenfest ich könnte nur die Behandlungsdaten und die Ärzte vom letzten Geschäftsjahr herausgeben... wie kann das sein? Wer von Euch hat denn erfolgreich KV Daten bekommen? Ich muss doch irgendwie herausfinden, bei welchen Ärzten ich die letzte Zeit war!

 

Ich schreib dir mal, was ich bisher in einem Monat und zahlreichen Briefwechseln mit Krankenkasse und KV dort erreichen konnte:

wie Sie wohl festgestellt haben sind wir die Kassenärztliche Vereinigung. Wir arbeiten arztbezogen und nicht patientenbezogen. Wie ich Ihnen mitgeteilt habe, liegen Ihrer Kasse - und das ist ja wohl verständlich - sämtliche patientenbezogene Daten vor. Sollte Ihre Kasse Ihnen etwas anderes mitteilen, ist dies nicht korrekt!

 

Sebstverständlich werde ich gem. § 83 SGB X Ihnen die Daten ab 3/2008 heraussuchen. Die Bearbeitung wird allerdings einige Zeit in Anspruch nehmen. Bei der Vielzahl der Anträge bearbeite ich diese nach Eingangsdatum. Derzeit bearbeite ich den Eingang März.

 

 

Die Aussage des ersten Absatzes, dass die Krankenkasse die Daten herausgeben darf, wurde vom Landesdatenschutzbeauftragten persönlich meiner Krankenkasse als nichtig erklärt. Meine Krankenkasse hat daraufhin die entsprechende Sachbearbeiterin darauf hingewiesen, solche Aussagen zukünftig zu unterlassen.

Im Besitz der Daten sind die KK aber anscheinend schon, nur dürfen sie MIR die über MICH gesammelten Daten nicht preisgeben. Laut Datenschutzbeauftragten. Was für ein Land. Ich wette, dem BU-Versicherer darf sie die Daten herausgeben. crying.gif

Ich glaube, ich kann mir inzwischen halbwegs einen Sinn da draus machen.

 

Die Sache ist folgende: Früher war es so, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen von den Krankenkassen eine "Kopfpauschale" bekamen, d.h. einen festen (bzw. nur nach Kassenzugehörigkeit unterschiedlichen) Betrag pro Versichertem. Die Ärzte schicken den kassenärztlichen Vereinigungen Abrechnungsdaten und erhielten im Gegenzug dann in Abhängigkeit von diesen Daten ihren Anteil an den Geldern. Es fand keine pauschale Übergabe der Abrechnungsdaten an die Kassen statt, denn der zu zahlende Betrag war ja pauschal.

 

Nun wurde aber zum 1.1.2009 der morbiditätsorientierte Risikostrukurzuschlag eingeführt. Seitdem ist die Geldmenge, die die kassenärztlichen Vereinigungen von den Kassen erhalten, an die Krankheiten der behandelten Versicherten gekoppelt. Deshalb wurde der § 295 Abs. 2 SGB V geschaffen, nach der die kassenärztlichen Vereinigungen den Kassen die Abrechnungsdaten weitergeben müssen, um Geld zu erhalten.

 

Das gab nun verständlicherweise massiven Ärger mit Datenschützern, was dazu geführt hat, dass klargestellt wurde, dass "dass die Krankenkassen diese Daten nur für Abrechnungs- und Prüfzwecke nutzen dürfen (strikte Zweckbindung) und dass eine sektorenübergreifende Zusammenführung von Abrechnungs- und Leistungsdaten unzulässig bleibt. Dies haben die Kassen durch technische und organisatorische Maßnahmen sicherzustellen" (http://www.bfdi.bund.de/DE/Themen/GesundheitUndSoziales/KrankenPflegeversicherung/Artikel/DatenuebermittlungZuAbrechnungszwecken.html)

 

Ich kann mir eigentlich nur vorstellen, dass sich die Aussage darauf bezieht und der am Telefon das vielleicht komplett missverstanden hatte. Dass man seine eigenen Daten nicht einsehen dürfte, klingt nach ziemlichem Unfug. Allerdings dürfte die Kasse im Prinzip nur die Daten haben, die die kassenärztliche Vereinigung auch hat -- schließlich hat sie diese Daten ja von dort. Und im Prinzip muss sie die Daten löschen, sobland sie für Abrechnung und Prüfung nicht mehr benötigt werden (wie lange das ist, weiß ich nicht). Anderes gilt allerdings für Leistungen, die von vorn herein gar nicht über die kassenärztlichen Vereinigungen abgerechnet werden, also u.a. Krankenhäuser, Apotheke, Hebammen, Sanitätshäuser. Zudem erhalten sie über Zeiträume und Diagnose einer Arbeitsunfähigkeit Daten von den Ärzten (meist über die Versicherten selbst, da die Ärzte, um Porto zu sparen, die Bescheinigung für die Kasse den Patienten mit der AU-Bescheinigung aushändigen statt sie selbst zu verschicken).

 

In jedem Fall ist der zitierte Brief der kassenärztlichen Vereinigung natürlich grober Unfug. Die kassenärztliche Vereinigung hat Dir von Gesetzes wegen Auskunft zu erteilen, auch wenn sie kein Vertragsverhältnis mit Dir hat (sprich arztbezogen, nicht patientenbezogen ist).

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unentschieden
· bearbeitet von unentschieden

Vorsicht Falle! Der § 305 SGB V dient nicht dazu, die Einsichtnahme in die Abrechnungsdaten zu regeln! Er dient dazu, die Transparenz des Abrechnungsverfahrens zu erhöhen und es zu ermöglichen es, über die im jeweils letzten Geschäftsjahr in Anspruch genommenen Leistungen eine Kostenaufstellung zu erhalten!

 

Relevant für die Abrechnungsdaten ist einzig der § 83 SGB X, der weit oben schonmal genannt wurde (http://www.wertpapie...post__p__690573)[...]

 

Nur wer eine Auskunft nach § 83 SGB X beantragt, erhält die vollständigen Daten, die er benötigt. [...]

 

Die Kassenärztlichen Vereinigungen benutzen teilweise leider die unverschämte Argumentation, der § 305 SGB V (der ja die Patientenrechte stärken sollte!) wirke als lex specialis und damit würden die angeblich weniger speziellen Rechte des Patienten nach § 83 SGB X gegenüber kassenärztlichen Vereinigungen entfallen. Wenn eine KV mit solchen dreisten Aussagen kommt, sollte man ihr das Urteil des BSG vom 2. November 2010 - B 1 KR 12/ 10 R unter die Nase halten.

 

Ich habe gerade Post vom Landesbeauftragten für Datenschutz erhalten und genau das wird hier ebenfalls bestätigt:

Zusammenfassend ist also festzuhalten, dass die gesetzlichen KRankenversicherten nicht nur einen (eingeischränkten) ANspruch auf Auskunft nach §305 SGB V gegenüber der KRankenkasse, sondern auch einen weitergehenden AUskunftsnaspruch gegenüber der zuständigen KV Nach §83 SGB X haben.

 

Leider habe ich in meinem Brief schon geschrieben, dass mir die Zusendung der Einsicht angekündigt wurde, daher hat sich der LDB nicht an die KV(BW) gewandt. Hätte vermutlich gut getan. So wird die KV (BW) weiterhin versuchen, Einsichten der Patienten mit deinem genannten Trick zu verhindern.

 

Übrigens schreibt der LDB weiter:

Eingeführt wurde die Vorschrift, um das KOstenbewußtsein der Versicherten zu stärken und die Transparenz der Leistungserbringung und ABrechnung zu erhöhen [...] Allerdings werden bislang von den Versicherten kaum Auskünfte gefordert.

 

Soviel zu der Aussage der KV(BW) , durch die Vielzahl der Anträge käme es zu monatelangen Verzögerungen...

 

Mittlerweile hab ich übrigens die Einsicht erhalten, die werte Dame hat sich dann doch noch dazu hinreißen lassen, mir die ca. 10 Seiten am letzten Tag vor ihrem 4 wöchigen Urlaub (!) zuzusenden. Laut timestamp auf den Seiten dauerte die Recherche etwas unter 1 Stunde - wobei 30 Minuten davon offensichtlich auf eine Kafffeepause fielen.

 

Update in Sachen Kooperation der Ärzte:

einer der beiden Ärzte, bei denen sich die Helferinnen unmöglich verhielten, schickte mir die Bestätigung, dass ich die vollständige Akte erhalten hatte, unterschrieben zurück - kommentarlos in Bezug auf meine Beschwerde.

Der andere - eigentlich freundliche - Arzt reagierte zwar, berechnete mir für die Unterschrift aber dreisterweise 5€ + 55 cent Porto mit dem Hinweis, eine Beglaubigung erhielte ich beim Bürgeramt auch nicht billiger (vgl. 2,50€ für 2 Seiten beglaubigte Kopie bei meinem Rathaus vs. 5€ für eine Unterschrift unter ein bereits gedrucktes Dokument). Werd mir natürlich einen neuen Arzt suchen.

Mein Hausarzt - also der wichtigste - gibt "grundsätzlich" keine Akten heraus - er würde nur Fragen der Versicherung beantworten. Werd ihm einen netten Brief schreiben müssen und auch hier einen neuen Arzt suchen (stand aber schon vorher fest)

 

Irgendwie hat diese Aktion etwas reinigendes für mich, ich entledige mich aller auf den ersten Blick freundlichen und guten Ärzte, weil man hier hinter die Fassade blicken kann und so ganz schnell die Vertrauensbasis verschwindet.

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Adun
· bearbeitet von Adun
Eingeführt wurde die Vorschrift, um das KOstenbewußtsein der Versicherten zu stärken und die Transparenz der Leistungserbringung und ABrechnung zu erhöhen [...] Allerdings werden bislang von den Versicherten kaum Auskünfte gefordert.

 

Soviel zu der Aussage der KV(BW) , durch die Vielzahl der Anträge käme es zu monatelangen Verzögerungen...

Das wäre zwar naheliegend. Es folgt aber nicht unbedingt daraus. Es kann ja massenweise Anfragen nach § 83 SGB X geben, aber kaum Anfragen nach § 305 SGB V. Wäre auch logisch. Dieses Kostenbewusstseinszeug inkl. diesem Auskunftsrecht und Patientenquittung ist nämlich meines Erachtens völliger Quatsch. Der Patient zahlt ja diese Leistungen nur indirekt per Umlage auf den Kassenbeitrag, so dass sein Verhalten als einzelnem sowieso so gut wie keine Auswirkungen hat. Warum soll er sich dann Gedanken drum machen, was es kostet. Der Patient wird sicher nicht einsehen, warum er noch die Überwachungsarbeit der Kassen kostenlos übernehmen soll. Es würde mich andererseits aber nicht verwundern, wenn es auch nach § 83 SGB X kaum anfragen gäbe.

 

Mittlerweile hab ich übrigens die Einsicht erhalten, die werte Dame hat sich dann doch noch dazu hinreißen lassen, mir die ca. 10 Seiten am letzten Tag vor ihrem 4 wöchigen Urlaub (!) zuzusenden. Laut timestamp auf den Seiten dauerte die Recherche etwas unter 1 Stunde - wobei 30 Minuten davon offensichtlich auf eine Kafffeepause fielen.

Gut zu wissen, in welch hocheffizienten Strukturen die Kassenbeiträge offensichtlich versickern.

 

Update in Sachen Kooperation der Ärzte:

einer der beiden Ärzte, bei denen sich die Helferinnen unmöglich verhielten, schickte mir die Bestätigung, dass ich die vollständige Akte erhalten hatte, unterschrieben zurück - kommentarlos in Bezug auf meine Beschwerde.

Der andere - eigentlich freundliche - Arzt reagierte zwar, berechnete mir für die Unterschrift aber dreisterweise 5€ + 55 cent Porto mit dem Hinweis, eine Beglaubigung erhielte ich beim Bürgeramt auch nicht billiger (vgl. 2,50€ für 2 Seiten beglaubigte Kopie bei meinem Rathaus vs. 5€ für eine Unterschrift unter ein bereits gedrucktes Dokument). Werd mir natürlich einen neuen Arzt suchen.

Wie gesagt, ich kann nur davon abraten, solche Unterschriften zu fordern, und vor der konfrontativen Einstellung dahinter muss ich auch nur nochmal warnen. Wer so vorgeht, der riskiert, und sei es nur aus Rache, Einträge wie "Querulant" in der Krankenakte, und die wird man ein Leben lang nie wieder los. Ärzte sind ziemlich mächtig und unterliegen im Kernbereich der Diagnosenstellung einer Unanfechtbarkeit, die man sonst nur vom Papst kennt. Damit muss man sich realistischerweise leider arrangieren, bis vielleicht irgendwann jemand Gesetze gegen die starke Arztlobby durchsetzt, die Diagnosen nach klaren Verfahrensweisen revidierbar machen. Ob es Dir da viel helfen wird, den Arzt zu wechseln, glaube ich nicht. Besser meidet man Ärzte ganz allgemein und geht nur hin, wenn es wirklich kritisch ist.

 

Mein Hausarzt - also der wichtigste - gibt "grundsätzlich" keine Akten heraus - er würde nur Fragen der Versicherung beantworten. Werd ihm einen netten Brief schreiben müssen und auch hier einen neuen Arzt suchen (stand aber schon vorher fest)

Auch Ärzte fangen leider analog den kassenärztlichen Vereinigungen an, zu argumentieren, das Recht, nach der Behandlung eine Patientenquittung zu bekommen, ersetze als lex specialis jegliche weitergehende Rechte des Patienten auf Kenntnis seiner Daten. Diese Argumentation ist natürlich aus den gleichen Gründen unzulässig wie sie bei der kassenärztlichen Vereinigung unzulässig war.

 

Das ist allerdings nicht die einzige Konstruktion, mit denen gerne irreführend argumentiert wird. So beruft man sich gerne auf das BGB, das deshalb gelten soll, weil ein konkludenter Behandlungsvertrag vorliegt. Dann wird behauptet, man könne nur Rechte aufgrund von §810 BGB herleiten, worunter dann nur bestimmte Teile der Akte fallen sollen. Welche, das will natürlich dann die Ärztelobby dann gerne bestimmen. So wird gerne der §10 der Musterberufsordnung der Ärzte angeführt, der die gewünschten Einschränkungen des Einsichtsrechts ganz explizit macht. Die Ärztelobby konstruiert dort einen Unterschied zwischen "objektiven" und "subjektiven" Teilen der Akte, wobei die subjektiven gemeinhin gerade der Teil sind, der interessant ist und klartext spricht. Das ist aber Standesrecht und eine interne Ordnung innerhalb der Ärzte, die nach außen hin keine Wirkung hat. D.h. Vor allem lassen sich daraus keine Einschränkungen der Patientenrechte herleiten, wie es so mancher Arzt schiziophren behauptet. Diese Einschränkungen bedeutet, dass der Arzt keine Sanktionen von Seiten der Ärzteschaft zu befürchten hat, wenn er Einblicke in gewisse Teile der Krankenakte verwehrt, aber er verstößt dann immer noch gegen die allgemeinen Gesetze. Dazu möchten die Ärzte gerne selbst bestimmen, was für den Patienten gesund ist und was nicht, und ihm selektiv als Richter in eigener Sache Einsicht verwehren, wenn sie nur vorschieben, der Patient könne ja durch Kenntnisnahme psychischen Schaden erleiden, was schnell herbeikonstruiert ist. Ich krieg z.B. immer einen heftigen Wutanfall, wenn ich die unverschämten und finanziell motivierten Übertreibungen in Arztakten lese und der Arzt will ja verhindern, dass ich mir einen Finger breche, wenn ich dann zuhause mal kräftig auf den Tisch haue oder mir einen Zahn abschliefe, wenn ich in der Praxis ziemlich auf die Zähne beißen muss, um das hinzunehmen. Leider wurden inzwischen durch Einfluss der Ärztelobby dieser Standpunkt auch in einige allgemeine Gesetze aufgenommen, die man aber ignorieren sollte, weil an ihrer Verfassungsmäßigkeit zu zweifeln ist. Ein ganz interessanter und auch ganz allgemein informativer (leider nicht in allen Punkten sonderlich praxisnaher) Text ist in der Beziehung https://www.datenschutzzentrum.de/medizin/arztprax/dsrdpat1.htm und https://www.datenschutzzentrum.de/medizin/arztprax/dsrdpat2.htm insbesondere ab "Einschränkungen des Einsichtsrechtes können sich aus speziellen Gesetzen ergeben"

 

Alle diese Behauptungen sollte man zurückweisen und sich stattdessen auf BDSG §24 sowie das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (GG Art. 1 + 2) berufen. Das Bundesverfassungsgericht hat schon zwischen den Zeilen angedeutet, dass es die Wahnträume der Ärzte, wie sie im besagten §10 MBO zum Ausdruck kommen (und vom BGH auch noch in der allgemeinen Rechtsprechung so akzpetiert wurden), als verfassungswidrig ansieht. Siehe BVerfG, 2 BvR 443/02 vom 9.1.2006: "Dabei kann die vom Bundesverfassungsgericht bislang nicht entschiedene Frage, ob Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG dem Einzelnen ein nur durch Gesetz oder aufgrund Gesetzes einschränkbares Recht auf Zugang zu den über ihn gespeicherten persönlichen Daten gewährleistet – mit der Folge, dass dem Beschwerdeführer der Zugang zu seinen Krankenunterlagen schon mangels einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage nicht verweigert werden könnte -, offenbleiben"

 

Irgendwie hat diese Aktion etwas reinigendes für mich, ich entledige mich aller auf den ersten Blick freundlichen und guten Ärzte, weil man hier hinter die Fassade blicken kann und so ganz schnell die Vertrauensbasis verschwindet.

Ja, man sieht mal richtig, wie verdorben das ganze Gesundheitssystem hinter der Fassade wirklich ist.

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unentschieden

sehr interessant, was man unter den beiden Links lesen kann. Ich wußte bisher gar nicht, dass es soetwas wie "Standesrecht" tatsächlich gibt und es auch in der Rechtssprechung Berücksichtigung findet.

 

Mal eine "praxisorientierte" Frage: Würdest du mir empfehlen, den Hausarzt um Kopien der kompletten Akte zu bitten oder mich auf die letzten 5 Jahre zu beschränken?

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Adun

Mal eine "praxisorientierte" Frage: Würdest du mir empfehlen, den Hausarzt um Kopien der kompletten Akte zu bitten oder mich auf die letzten 5 Jahre zu beschränken?

Natürlich immer die vollständigen Daten; Du frischst bei dem ganzen nur Dein Gedächtnis bezüglich Sachverhalten auf, die Dir sowieso als bekannt gelten! Wie oben schon mehrfach betont, gibt es eigentlich in jedem Antrag mindestens eine Frage, die keine Einschränkung hinsichtlich Zeitraum macht. Leider ist das nicht immer offensichtlich. Hättest Du auf den ersten Blick erkannt, dass Du bei einer Frage wie "Bestehen oder bestanden in den vergangenen fünf Jahren Krankheiten, Anomalien, Beschwerden, aufgrund denen Sie von einem Arzt untersucht, beraten, behandelt wurden?" den krummen Rücken ("leichte Skoliose") angeben musst, den der Arzt vor 15 Jahren reingeschrieben hatte, als Du einmal (und dann nie wieder) ein leichtes Zwicken im Rücken hattest?

 

Hier noch eine wunderschöne Stelle aus dem oben genannten Urteil: "Ob diese Rechtsprechung, nicht zuletzt angesichts neuerer Entwicklungen und zwischenzeitlich veränderter Anschauungen, aus verfassungsrechtlicher Sicht der Weiterentwicklung in dem Sinne bedarf, dass die Persönlichkeitsrechte des Patienten höher gewichtet werden (vgl. Hinne, NJW 2005, S. 2270 ff.), kann offenbleiben" Das BVerfG stellt also die existierende Rechtsprechung auf ganz grundsätzlicher Ebene in Frage. Schade, dass Vernunft und Gerechtigkeit heutzutage oft erst vor dem BVerfG zum Tragen kommen.

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unentschieden

Ja, ich erinnere mich an die Frage oben im Thread. Ich werde vor dem Abschluß solche Fragen einfach mal direkt an den Versicherer stellen, der soll mir dann schriftlich geben, wie die Frage gemeint ist. Eindeutig sieht ja wirklich anders aus!

 

Ich vermute aber mal, dass die Versicherer schon meinen, dass man in den 5 Jahren dann auch wegen der Krankheiten beim Arzt gewesen sein soll - sonst könnten sie die "vergangenen fünf Jahre" auch einfach weglassen ohne den Sinn der Frage zu verändern. Oder sie müssten im zweiten Teil "jemals" einfügen.Wäre interessant zu wissen, was der Versicherer dazu sagen würde... welcher war das denn?

 

BVerfG 4 president sag ich nur ;)

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Adun

Ja, ich erinnere mich an die Frage oben im Thread. Ich werde vor dem Abschluß solche Fragen einfach mal direkt an den Versicherer stellen, der soll mir dann schriftlich geben, wie die Frage gemeint ist. Eindeutig sieht ja wirklich anders aus!

Halte das nicht für sinnvoll, weil der Versicherer dann nichts tun kann, als die Frage nochmal zu wiederholen. Man sollte konkrete Sachen nachfragen wie "muss ich eine am x.x.x diagnostizierte, seitdem aber beschwerdefreie, leichte Skoliose bei Frage 2 angeben?"

 

Ich vermute aber mal, dass die Versicherer schon meinen, dass man in den 5 Jahren dann auch wegen der Krankheiten beim Arzt gewesen sein soll - sonst könnten sie die "vergangenen fünf Jahre" auch einfach weglassen ohne den Sinn der Frage zu verändern.

Klar würde man dann den Sinn ändern... Die Frage umfasst so alle akuten Krankheiten, wegen denen man die letzten fünf Jahre beim Arzt war und alle chronischen Krankheiten, wegen denen man jemals beim Arzt war. Löscht man das mit den fünf Jahren, dann wird sie erweitert auf alle akuten Krankheiten, wegen denen man jemals beim Arzt war. Es steht nichts davon da, da dass man wegen der Krankheit die letzten fünf Jahre beim Arzt gewesen sein muss -- nur dass sie während der letzten fünf Jahren bestanden. Immer viel Zeit dabei nehmen, die Frage zu lesen und zu verstehen...

 

welcher war das denn?

ich habe die jetzt mal als Beispiel frei aus der Luft gegriffen, aber werden schon sehr ähnliche Fragen gestellt.

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unentschieden

mensch mein Kopf brummt :) du hast Recht, konkrete Fragen machen hier wohl mehr Sinn.

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