Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

a_r_p_a

hallo leute,

 

sagt mal wie das aus, wenn ich im dezember eines jahres X eine Aktie kaufe und diese im Januar des Jahres X+1 wieder verkaufe, dabei aber 1000% mache ( nur rein ilosorisch... ). laut gesetz mus ich doch nur spekulationssteuer zahlen, wenn ich die aktie weniger als ein Jahr gehalten hab ! jetzt meine Frage: gilt da ein kalenderjahr oder 365 Tage ?? :huh:

 

beste grüße

 

arpa

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
TraderS

Hi !

 

Nein, es muss schon ein Jahr sein. Also die Aktie muss sich 365 Tage in Deinem Depot befunden haben. Ansonsten könnte man sich das ja immer leicht machen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
AndyMcTwist

bist du dir da sicher? ich würde fast meinen, dass es sich um ein kalenderjahr handelt... :-"

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
et3rn1ty
· bearbeitet von et3rn1ty

Naja. Da der Gewinn im Jahr X+1 eingefahren wurde, musst du den Gewinn halt auf der Steuererklärung für das Jahr X+1 mit angeben, und nicht auf der Erklärung für das Jahr X . Dann ist es egal wann du gekauft (Jahr X) hast, solange du die Aktie nicht länger als 365 Tage behälst.

 

Grüße, et3rn1ty.

 

P.S. Ziemlich konfus erklärt. Sorry.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
et3rn1ty

Bei der Spekulationssteuer bleiben bei mir auch noch ein paar Fragen offen.

 

und zwar:

 

1. Gibt es einen (minimal bzw. maximal) festgelegten Prozentsatz der Spekulationssteuer?

2. Wovon ist die Höhe der Spekulationssteuer abhängig?

 

Danke für eure Hilfe.

 

Grüße, et3rn1ty.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Savini

Zunächst einmal gibt es eine Freigrenze (kein Freibetrag!) von um die 520,- Hat man weniger Gewinn innerhalb eines Jahres gemacht, muss man nichts davon versteuern, liegt man aber auch nur einen Cent drüber, ist der GESAMTE Betrag steuerpflichtig. Ist also anders als beim FreiBETRAG bei Einkünften aus Kapitalvermögen, wo man nur das versteuert, was über 1370,- liegt.

 

Ist der Gewinn nun steuerpflichtig, weil man über den 520,- liegt und man die Aktie kürzer als ein Jahr gehalten hatte, wird der Gewinn mit dem normalen Einkommenssteuersatz versteuert. Was ich selbst noch nicht weiß:

 

1) Wie wird das Jahr genau gezählt? 365 Tage? Oder von z.B. 1.7. bis 1.7? Zählen Kauf- bzw. Verkaufstag mit? Dürfte man also z.B. erst am 2.7. verkaufen, wenn man im Jahr vorher am 1,7. gekauft hat?

 

2) Wird der Einkommensteuersatz zunächst aus allen Einnahmen außer den Spekulationsgewinnen errechnet und der Spekugewinn danach mit diesem Satz versteuert oder gehen die Spekugewinne voll in die Berechnung ein und treiben damit das Gesamteinkommen und damit auch den Steuersatz hoch?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Aktiencrash
Zunächst einmal gibt es eine Freigrenze (kein Freibetrag!) von um die 520,- .

Von um die 520,- ist schon relativ :D !

 

Gewinne und Verluste aus den Spekulationsgeschäften, die im Steuerjahr aufgetreten sind, werden gegeneinander aufgerechnet. Liegt man mit dem Gesamtgewinn unter 512 Euro, dann braucht man keine Steuer auf diese privaten Veräußerungsgewinne bezahlen. Liegt man bei genau 512 Euro oder über 512 Euro, dann muss der Gewinn versteuert werden.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
TraderS

Also ich bleibe dabei. Ich bin mir ziemlich sicher, dass es 12 Monate oder eben 365 Tage sind. Danach ist man dann die Steuer los. Verkauft man vorher mit Gewinn, dann ist die ESt darauf anzurechnen.

 

Habe mein Musterdepot ja auch beim Börsenspiel der FAZ. Das dortige Lexikon dazu (http://www.boersenlexikon.de/speksteu.htm) bestätigt übrigens meine Meinung - wie ich eben mal gesehen habe.

 

Oder hatte ich die Frage mal wieder falsch verstanden ? :(

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Schlitzer

Hallo,

 

Also ein ganzes Jahr müssen die Aktien im Depot sein, damit sie steuerfrei veräußert werden können.

1.7.04. gekauft, heißt 2.7.05 ist erster Tag, an dem sie steuerfrei verkauft werden können.

So versteh ich das !

 

 

Hab dann gleich auch noch 2 Frage (wurde über mir schonmal gefragt):

 

1) Gibt es bei Aktiengewinnen einen festen Steuersatz wie bei Kapitalerträgen oder ZinsSteuer (also ungefähr 35%), oder wird bei der Aktiengewinnen der individuelle Steuersatz berechnet, wie bei Lohnsteuer ?!?!

 

2) die 512 EUR, betreffen die nur private Veräußerungsgeschäfte (bei mir wärn dass dann nur Aktien, weil mit Immobilien oder Autos etc. handel ich nit

:P ) ???

Weil Erträge aus anderem Kapital (wie z.B. BausparZinsen) oder so, die fallen ja in den SParerfreibetrag von 1000 und nochwas (1600 ???)

 

DANKE;

 

martin

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
MaXiMiLiAn6969
Hallo,

 

Also ein ganzes Jahr müssen die Aktien im Depot sein, damit sie steuerfrei veräußert werden können.

1.7.04. gekauft, heißt 2.7.05 ist erster Tag, an dem sie steuerfrei verkauft werden können.

So versteh ich das !

Am 01.07.04 könnten die Aktien verkauft werden ohne Steuern zu zahlen. Der 30.06.05 ist der 365. Tag. :rolleyes:

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Savini
Hab dann gleich auch noch 2 Frage (wurde über mir schonmal gefragt):

 

1) Gibt es bei Aktiengewinnen einen festen Steuersatz wie bei Kapitalerträgen oder ZinsSteuer (also ungefähr 35%), oder wird bei der Aktiengewinnen der individuelle Steuersatz berechnet, wie bei Lohnsteuer ?!?!

Es gibt doch bei Kapitalerträgen keine feste Steuer! Die Einkünfte aus Kapitalvermögen fließen - abzüglich des Freibetrages - ins Einkommen und treiben damit den Steuersatz hoch. Dein normaler Lohn + Kapitalerträge werden zu dem für Dich geltenden Steuersatz versteuert. Das können 20%, aber auch 40% oder mehr sein. Hat Deine Bank keinen Freistellungsauftrag oder liegst Du über dem Freibetrag, werden automatisch 30% als Zinsabschlagsteuer abgeführt. Darüber bekommst Du aber einen Beleg, den Du zusammen mit Deiner Steuererklärung einreichst und somit die bereits gezahlte Steuer verrechnet werden kann.

 

Genauso ist es auch bei Spekulationsgewinnen. Hier könnte es allerdinsg sein, dass zunächst der Steuersatz aus allen anderen Einnahmen errechnet wird und dann die Spekugewinne mit diesem Satz versteuert werden. Das weiß ich noch nicht.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Savini
Hallo,

 

Also ein ganzes Jahr müssen die Aktien im Depot sein, damit sie steuerfrei veräußert werden können.

1.7.04. gekauft, heißt 2.7.05 ist erster Tag, an dem sie steuerfrei verkauft werden können.

So versteh ich das !

Am 01.07.04 könnten die Aktien verkauft werden ohne Steuern zu zahlen. Der 30.06.05 ist der 365. Tag. :rolleyes:

Bist Du sicher? Du weißt doch wie Banken zählen... Vielleicht zählt der Tag des Kaufes nicht oder der Tag des Verkaufes nicht. Und sind es wirklich 365 Tage? Kann man in einem Schaltjahr also einen Tag früher verkaufen?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Dionysos

Freibetrag is übrigens 1421,- Euro/Person.

*einwerf*

 

Dionysos :D

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
DerSteeefan
· bearbeitet von DerSteeefan

hallo!

 

also mit steuern kenn ich mich aus (beruflich), daher möchte ich mal meinen senf hier zur diskussion abgeben:

 

sparerfreibetrag

der sparerfreibetrag beträgt momentan EUR 1.370 (§ 20 Abs. 4 EStG)

dazu kommen EUR 51 werbungskosten-pauschale (§ 9a S.1 Nr. 2 EStG)

 

, so dass die banken freistellungsaufträge von max. EUR 1.421 erhalten können.

 

der freibetrag ist immer steuerfrei (siehe auch berechnung unten).

 

Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte

die freigrenze beträgt momentan EUR 512 (§ 23 Abs. 3 S. 6 EStG)

liegen die EINKÜNFTE aus privaten veräußerungsgeschäften (also z.b. aktienverkäufe) insgesamt (GEWINNE - VERLUSTE - WERBUNGSKOSTEN) unter EUR 512, ist der gewinn von 1 EUR bis 512 EUR steuerfrei.

 

liegen die GEWINNE über EUR 512, ist alles komplett steuerpflichtig als sonstige einkünfte zu behandeln (siehe auch berechnung unten)

 

 

Einjahresfrist zur Veräußerung von Aktien

 

es ist auch falsch, hier von 365 tagen zu sprechen. im gesetz (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG) wird von 1 jahre gesprochen, was nicht gleichzusetzen ist mit 365 tagen. daher erübrigt sich die diskussion über schaltjahre.

 

die frist beginnt gem. § 108 Abs. 1 AO i.V.m. § 187 Abs. 1 BGB mit dem folgenden Tag des Ereignisses, welches die Frist auslöst.

 

Beispiel:

eine Aktie wird am 5.8.2005 gekauft. Die Frist beginnt am 6.8.2005

zzgl. 1 jahr

kann die aktie exakt ab dem 6.8.2006 steuerfrei verkauft werden.

 

einige hier waren der meinung, es ist nur vom kalenderjahr auszugehen. das ist falsch! es zählt genau 1 jahr zw. anschaffung und veräußerung wie oben erklärt.

 

Zeitpunkt der steuerpflicht

 

für private veräußerungsgeschäfte zählt wie für einnahmen aus kapitalvermögen grundsätzlich das zuflussprinzip. d.h. gewinne sind immer in dem kalenderjahr zu versteuern, in dem das wertpapier verkauft wurde.

 

genauso sind zinsen immer dann zu versteuern, wenn sie vereinnahmt wurden.

 

VERLUSTE aus privaten veräußerungsgeschäften

während gewinne im jahr der realisierung zu versteuern sind, können verluste aus privaten veräußerungsgeschäften nicht mit anderen einnahmen (beispielsweise aus nichtselbständiger arbeit) verrechnet werden, um die steuerlast zu senken.

 

eine verrechnung von verlusten erfolgt ledliglich im rahmen eines VERLUSTRÜCKTRAGS in das VORJAHR, wo gewinne mit privaten veräußerungsgeschäften versteuert wurden. zurück gehts NUR 1 JAHR.

 

ist ein verlustrücktrag in das vorjahr nicht möglich, wird der verrechenbare verlust VORGETRAGEN, und zwar unendlich solange, bis die verluste mit GEWINNEN aus privaten veräußerungsgeschäften verrechnet werden konnten.

 

Kapitalertragsteuern/Zinsabschlagsteuer/SolZ

die zinsabschlagsteuer von 30% zzgl. SolZ 5,5% sind nichts anderes als Steuervorauszahlungen auf die Einkommensteuer, in etwa wie die lohnsteuer, kirchensteuer und SolZ bei der nichtselbständigen Arbeit auf lohnsteuerkarte!

(siehe auch unten der punkt zur berechnung)

d.h. alle für zinsen/dividenden etc., die nicht über einen sparerfreibetrag ohne abzug von kapitalertragsteuern ausgezahlt werden, erhält man eine steuerbescheinigung von der bank, die man mit der steuererklärung beim finanzamt einreicht. die anrechenbaren steuern werden dann von der einkommensteuer abgezogen (als bereits geleistete vorauszahlung). ebenso der SolZ.

 

Berechnung der zu zahlenden Steuern auf Kapitalerträge/Aktienveräußerungen

 

grundsätzlich fließen alle steuerpflichtigen einkünfte in den gleichen topf. das sieht folgendermaßen aus:

 

1. einkünfte land- und forstwirtschaft

2. einkünfte aus gewerbebetrieb

3. einkünfte aus selbständiger arbeit

4. einkünfte aus nichtselbständiger arbeit

5. einkünfte aus kapitalvermögen

EINNAHMEN

- Sparerfreibetrag

- werbungskosten (ggf. WK-Pauschbetrag)

6. einkünfte aus vermietung und verpachtung

7. sonstige einkünfte

- renteneinkünfte

- private veräußerungsgeschäfte ("Spekulationsgewinne") von mehr als 512 EUR

 

= SUMME DER EINKÜNFTE

 

abzgl. div. steuerlicher abzüge (sonderausgaben, außergewöhnliche belastungen etc.)

 

= ZU VERSTEUERNDES EINKOMMEN

 

das zu versteuernde einkommen bestimmt letztendlich den steuersatz. je höher das zu versteuernde einkommen, desto höher der steuersatz (progressives steuersystem).

 

 

= EINKOMMENSTEUER

abzgl. LOHNSTEUERN

abzgl. einbehaltene KapSt/ZASt

 

= Nachzahlung oder Erstattung

 

(alles in kurzform)

 

fazit: einen bestimmbaren steuersatz für private veräußerungsgeschäfte gibt es also nicht, da die einkünfte in die gesamteinkünfte jedes steuerpflichtigen einfließen und somit jeder einen individuellen steuersatz hat (oder auch nicht, wenn man insg. unter dem grundfreibetrag bleibt).

 

so, alle klarheiten beseitigt? :w00t:

 

 

gruß

stefan

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Dionysos

Also. Moment mal. Krieg ich ne Steuerrückzahlung wenn ich im Jahr x meine Aktien mit 2500,- Euro Verlust verkauft habe, und im Jahr x - 1 andere Aktien, die ich weniger als ein Jahr lang hatte, mit einem Gewinn von 3000,- Euro (der ja versteuert werden musste) verkauft habe? Wie muss ich das anmelden? Oder hab ich das falsch verstanden mit dem "Verluste ein Jahr zurück"? Hoffe du kannst mich da aufklären, Steeefan. Danke im Voraus,

 

 

Dionysos :huh:

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
DerSteeefan

hallo

 

ja genau so ist es, vorausgesetzt natürlich du hattest im vorjahr eine festgesetzte einkommensteuer. bei einkommensteuer = 0 gibt's natürlich nie rückzahlungen, auch wenn der verlustrücktrag durchgeführt werden kann....

 

beispiel:

 

2004: gewinne aus privatenveräußerungsgeschäften EUR 3.000

 

diese EUR 3.000 fließen mit in die steuerberechnung ein und erhöhen dadurch die festzusetzende einkommensteuer.

 

2005: verluste aus privaten veräußerungsgeschäften EUR 4.500

 

das finanzamt führt automatisch einen verlustrücktrag nach 2004 durch, und zwar maximal bis zur höhe des dort erzielten gewinns. -> hier EUR 3.000

 

du erhälst einen geänderten einkommensteuerbescheid, der nun einkünfte aus privaten veräußerungsgeschäften von 0 ausweist.

 

dadurch vermindert sich deine festzusetzende einkommensteuer, so dass du eine steuererstattung erhälst (vorausgesetzt natürlich, es war vorher eine steuer angefallen!)

 

der rest der verluste von EUR 1.500 wird vorgetragen. du bekommst zusätzlich einen verlustvortragsbescheid. diese verluste werden mit gewinnen in folgejahren verrechnet.

 

es geht NUR ein JAHR in die vergangenheit, in die zukunft unendlich, bis die verluste verbraucht sind.

 

gruß

stefan

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
JohnnyNash

Endlich mal hab auch ich das verstanden :lol:

Danke Steeefan

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
tiktiki

hi..hm. ich habe das noch icht ganz verstanden..grübel.

 

beispiel: einige von uns schleppen noch einige Aktien mit riesigen verlusten(buchverluste) mit sich rum ( wie ich auch), sagen wir aus 2002.

 

Im Zeitraum 2002 bis 2004 is nix passiert und dieses jahr fallen fallen wieder gewinne an, die steuerpflichtig sind.

 

Frage: Kann ich die Buchverluste, die ich seit 2002 rumschleppe nun aktivieren und als Verlust steuermindernd mit den Gewinnen aus 2005 verrechnen???

 

danke

oliver

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Savini

Wenn Du Deine alten Aktien erst in 2005 verkaufst, entsteht auch erst dann ein echter Verlust. Dieser kann natürlich mit Gewinnen aus 2005 verrechnet werden. Das hat dann aber nichts mit Rücktrag oder Vortrag zu tun, da Gewinne und Verluste ja im selben Jahr realisiert wurden.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
tiktiki

danke :rolleyes:

 

jetz hab ich das auch kapiert...!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sperber
Wenn Du Deine alten Aktien erst in 2005 verkaufst, entsteht auch erst dann ein echter Verlust. Dieser kann natürlich mit Gewinnen aus 2005 verrechnet werden.

Leider nicht. Verluste können nur dann mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden, wenn sie ebenfalls innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr realisiert wurden.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Savini

Stimmt natürlich! Sorry!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
hunterx

Aber soweit ich weiß hat man doch im Monat einen Steuerfreibetrag von 800 €. Muss ich auch Spekulationssteuer zahlen wenn ich da nicht drüber komme?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sperber

Einen "monatlichen" Freibetrag gibt es nicht. Deine Einkommensteuer wird immer auf ein komplettes Jahr erhoben. Von deinem Jahreseinkommen darfst du dann diverse Freibeträge abziehen - das wären vornehmlich der Grundfreibetrag ( 7.664) und weitere wie Werbungskostenpauschbetrag ( 920 auf Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit, 52 auf Kapitalerträge) Vorsorgepauschale (ultra-komplizierte Berechnung, die nur das Finanzamt versteht :blink: ), evtl. Kinderfreibeträge etc.

 

Gesetz der Fall du bist nicht erwerbstätig und hast keine weiteren steuerpflichtigen Einkommen außer deinen Spekulationsgewinnen von Aktien, dann kannst du Spekulationsgewinne in Höhe bis zu deinem jährlichen Grundfreibetrag natürlich steuerfrei einziehen (bei Gewinnen mit Aktien, die nach dem Halbeinkünfteverfahren besteuert werden, das Doppelte). Hast du aber einen Job, wird dein Jahresgehalt und deine Spekulationsgewinne zusammengerechnet. Sind deine Freibeträge bereits durch dein Jahresgehalt aufgebraucht (und von deinem Arbeitgeber bei der einbehaltenen Lohnsteuer bereits berücksichtigt worden), musst du die Spekulationsgewinne in voller Höhe versteuern.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
katja

Hallo zusammen

 

ich bin eine Studentin, kann diese Steuerung nach Einkommensteuerungerklärung

von Finamzsamt wieder zurückzahlt werden?

 

Gruß

 

katja

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...