kariya gestern um 08:24 Uhr vor 42 Minuten von ramses2: ich habe vor ein paar Wochen eine Echtzeitüberweisung in Auftrag gegeben. Allerdings überschritt der Betrag den bei mir eingerichteten Höchstbetrag für Echtzeitüberweisungen, was zu einer Nichtausführung führte. Nun berechnet mir die 1822direkt Portokosten in Höhe von 0,95€ für die automatische Information per Post an mich und beruft sich dabei auf die EU-Richtlinie für Zahlungsdienste vom 31.10.2009 und auf das eigene PLV. Ist die Berechnung solcher Gebühren gerechtfertigt? die 1822 denkt noch in alten Strukturen, haben die vor nicht allzu langer Zeit bei Kontoauszügen auch getan. Hatte damals die paar cent bezahlt (wurde eingezogen) und gleichzeitig widersprochen unter Verweis auf die Postbox Nutzung. Dann war Ruhe. Vielleicht hast du irgendeinen Haken für die Postbox Nutzung nicht gesetzt. Ansonsten wie gesagt: Per Kurznachricht im onlinebanking widersprechen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine gestern um 10:30 Uhr Hattest Du den Auftrag online erteilt? Bei mir kommt bei einem zu hohen Betrag eine Fehlermeldung und ich kann den Auftrag nicht ausführen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ramses2 gestern um 11:06 Uhr vor 26 Minuten von Sapine: Hattest Du den Auftrag online erteilt? Bei mir kommt bei einem zu hohen Betrag eine Fehlermeldung und ich kann den Auftrag nicht ausführen. Ja, den Auftrag hatte ich online erteilt und anschließend habe ich auch die Fehlermeldung bekommen. Zu dieser Fehlermeldung erhielt ich dann einen Brief mit nochmaliger Info, dass die Überweisung nicht ausgeführt wurde. Und hierfür wurde nun das Porto berechnet. In die Online Postbox erhalte ich nur die Bestätigungen für problemlos ausgeführte Echtzeitüberweisungen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Belgien vor 21 Stunden · bearbeitet vor 21 Stunden von Belgien Diese Gebühr (Portokosten für die postalische Benachrichtigung) ist im PLV der 1822direkt enthalt. Du hast diesem PLV bei Kontoeröffnung zugestimmt. Somit musst Du die Gebühr zahlen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kariya vor 7 Stunden · bearbeitet vor 7 Stunden von kariya vor 14 Stunden von Belgien: Diese Gebühr (Portokosten für die postalische Benachrichtigung) ist im PLV der 1822direkt enthalt. Du hast diesem PLV bei Kontoeröffnung zugestimmt. Somit musst Du die Gebühr zahlen. Das ist richtig. Es geht aber doch darum ob für gewisse Dokumente ein Postversand nötig ist oder nicht. Bei Existenz der Postbox und einer Verpflichtungserklärung des Kunden dort regelmässig nachzuschauen kann der Briefversand durchaus entfallen. Der weit überwiegende Anteil der Banken praktiziert das so. Die 1822 nicht immer. aber in der Regel schon (bei mir zumindest, nachdem ich dem Postversand formlos widersprochen hatte). Darum geht es. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag