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Mister Josum

Fondsgeb. Rentenvers. Nürnberger Geld weg?

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SumSum

Wie gesagt, nach einer Kostenaufstellung habe ich gefragt, die Antwort war, man dürfe mir die Daten nicht mitteilen. Im Vertrag selber steht dazu nichts, das hat mir die Dame am Telefon auch noch einmal bestätigt.

 

 

Die sind verpflichtet, Dir so eine Kostenaufstellung auszuhändigen. Rufe dort bitte gleich nochmal an. Auch das die Kosten nicht im Vertrag zu finden sind gehört sich nicht....

 

 

Warum sollte die Versicherungsgesellschaft dazu verpflichtet sein? Die Kosten gehören zum Geschäfts- und Unternehmensplan und dieser ist nicht öffentlich. Wer erzählt dir denn so einen Mist?!

Die Auskunftspflicht besteht nur für Verträge, die ab Mai 2008 abgeschlossen wurden. Daraus kann man die Kosten aus dem Produktinformationsblatt entnehmen.

 

 

Vielleicht sollte er mal beim BGH nach Urteilen blättern. Kann sein, dass dies einer der Verträge ist, wo der VR 50% zurückzahlen muss.

Die Klausel der Zillmerung ist ja wegen Intransparenz damals gekippt worden.

 

Im übrigen hat er recht: der Wert von 40 Euro bei Einzahlung dürfte = die Zillmerung sein

 

Ach so:

Wenn er den Vertrag jetzt kündigt, verdient hat einzig die Gesellschaft daran verdient UND defintiv KEIN Leistungsrisiko.

Damit ist er ein wenig sakarstisch gesagt "der perfekte Kunde". Kohle abdrücken und dann nix bekommen wollen.

Das ist nämlich ungefähr so, als wenn er der Gesellschaft einfach mal so 2.000 Euro geschenkt hat.

 

Imo wäre zu überlegen, ob er den Vertrag nicht doch weiterführt...die Fonds sehen immerhin ganz gut aus...

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Mister Josum

Also wie gesagt, beitragsfrei stellen kann ich erst ab einem eingezahlten Betrag von 2500,- Euro laut dem Versicherungsvertrag. Und der monatliche Mindestbeitrag liegt bei 30,- Euro, ich zahle 35,- Euro. Der Rückkaufswert beträgt mittlerweile ca 350,- Euro. Was bedeutet, dass im Oktober 2009 die Abschlußkosten erst bezahlt waren. Ich habe auch nochmals da angerufen und nach einer Rückkaufswerttabelle sowie Aufstellung der Kosten gefragt, beides wurde abgelehnt. Das BGH Urteil, welches die Anwendung des Zillmerungsverfahren aufgrund Intransparenz bei Berechnung des Rückkaufswertes verbietet, gilt, soweit ich das richtig verstanden habe für Verträge, die zwischen 1994 und 2001 abgeschlossen wurden.

 

Wobei ich mal behaupten würde, dass die Anwendung in meinem Vertrag von 2006 ebenfalls gegen das Transparenzgebot verstößt und somit nichtig sein müsste. Ich finde aber sonst kein Urteil im Internet, was auf meinen Fall passt.

 

Bei der Versicherungshotline teilte man mir schließlich mit, dass ich im Falle einer Kündigung zum jetzigen Zeitpunkt mit heftigen Stornogebühren zu rechnen hätte. Das ist einfach nur eine Unverschämtheit!

 

Sollte ich mir vielleicht einen Anwalt nehmen? Da habe ich irgendwie Angst, dass ich zu viel Geld in eine Beratung / Verfahren investieren müsste und hinterher doch leer ausgehe. Oder vielleicht zum Verbraucherschutz? Es geht momentan ja noch nicht um Beträge im fünfstelligen Bereich.

 

Danke schon mal für die Unterstützung an dieser Stelle!

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bluex

Die aktuellen Werte mit den Rückkaufswerten muss dir die Gesellschaft mitteilen. Am besten du wendest dich an den Vermittler, der auf dem Versicherungsschein steht.

Ich habe den Eindruck, dass die einen sehr viel größeren Einfluss auf die Versicherungsgesellschaft haben als der Kunde.

 

 

 

 

 

Wobei ich mal behaupten würde, dass die Anwendung in meinem Vertrag von 2006 ebenfalls gegen das Transparenzgebot verstößt und somit nichtig sein müsste. Ich finde aber sonst kein Urteil im Internet, was auf meinen Fall passt.

....

Sollte ich mir vielleicht einen Anwalt nehmen? Da habe ich irgendwie Angst, dass ich zu viel Geld in eine Beratung / Verfahren investieren müsste und hinterher doch leer ausgehe. Oder vielleicht zum Verbraucherschutz? Es geht momentan ja noch nicht um Beträge im fünfstelligen Bereich.

 

 

Wozu? Möchtest du noch mehr Geld verlieren? Wenn du keinen Beratungsfehler nachweisen kannst, würde ich mir das Geld sparen.

Welche Urteile sollte es zu deinen Fall auch geben? Es ist ja nicht unüblich, dass die Abschlusskosten bezahlt werden müssen. Du hast ja den Versicherungsvertrag unterschrieben. Die Tarif- und Versicherungsbedingungen hattest du vorher bzw. hast sie per Post bekommen und anschließend hattest du ein Wiederrufsrecht. Dass Abschlusskosten bei Versicherungsverträge im Leben-Bereich anfallen, sollte man ja auch wissen.

 

Aber die aktuellen Rückkaufswerte soll dir die Nürnberger auf jeden Fall mitteilen.

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jogo08

Wie soll die Versicherung einen Rückkaufswert angeben bei einer fondsgebundenen Versicherung?

 

Du kannst den Anteilsbestand und den Anteilspreis zu einem bestimmten Zeitpunkt von der Versicherung erfahren, mehr nicht, da sich der Wert ständig ändert.

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bluex

Wie soll die Versicherung einen Rückkaufswert angeben bei einer fondsgebundenen Versicherung?

 

 

Selbstverständlich wird auch bei einer fondsgebundenen Versicherung ein Rückkaufswert errechnet.

Wie du richtig geschrieben hast, wird der Anteilsbestand und den Anteilspreis zu einem bestimmten Zeitpunk genannt. Dies entspricht dann den Rückkaufswert.

 

Aber er schreibt, er hat einen Todesfallschutz vereinbart. Dies bedeutet, dass die Gesellschaft nicht die kompletten Beiträge nach Abzug der Kosten in Fonds investiert, sondern auch einen Teil der Beiträge aufbringt um die Garantie (in dem Fall die garantierte Leistungserbringung bei Todesfallschutz) aufzubringen.

 

Von daher könntest du möglicherweise - wenn auch sehr sehr geringen - garantierten Rückkaufswert zzgl. den Wert der Fondsanteile haben.

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