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DEIKON

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Torman

Ab heute ist der Handel der Anleihen wieder möglich. Stückzinsen fallen kein mehr an.

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dream1904

Ab heute ist der Handel der Anleihen wieder möglich. Stückzinsen fallen kein mehr an.

 

 

und was heißt das genau? gehts weiter mit deikon oder gehts jetzt nur noch darum das noch vorhandene aufzuteilen?

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pause

und was heißt das genau? gehts weiter mit deikon oder gehts jetzt nur noch darum das noch vorhandene aufzuteilen?

 

Ein Insolvenzplanverfahren in Eigenverwaltung wurde abgeleht. Das Vertrauen in die Gesellschafter ist nicht mehr gegeben. Es wird wohl ein Insolvenzplanverfahren mit Insolvenzverwalter geben, wenn man den richtigen findet und die Gläubiger mitspielen. Auch in einem solchen Verfahren ist seit dem ESUG ein debt-equity-swap möglich, auch gegen den Willen der Eigentümer.

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dream1904

und was heißt das genau? gehts weiter mit deikon oder gehts jetzt nur noch darum das noch vorhandene aufzuteilen?

 

Ein Insolvenzplanverfahren in Eigenverwaltung wurde abgeleht. Das Vertrauen in die Gesellschafter ist nicht mehr gegeben. Es wird wohl ein Insolvenzplanverfahren mit Insolvenzverwalter geben, wenn man den richtigen findet und die Gläubiger mitspielen. Auch in einem solchen Verfahren ist seit dem ESUG ein debt-equity-swap möglich, auch gegen den Willen der Eigentümer.

 

 

das würde ja sehr wahrscheinlich machen das es mit deikon selbst weitergeht da eine überschudlung ja "nur" bilanztechnisch vorliegt....

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pause
· bearbeitet von pause

Ein neuer Newsletter der SdK vom 07.09.12 im Postkasten, hier der letzte Absatz: "Der Ausgang des Verfahrens ist ungewiss. In der Regel werden im Rahmen eines Insolvenzverfahrens die vorhandenen Vermögenswerte bestmöglich veräußert. Der Verkaufserlös fließt dann den Gläubigern zu, wobei in diesem Fall die finanzierenden Banken gegenüber den Anleiheinhabern vorrangig wären. Wie hoch eine eventuelle Insolvenzquote ausfallen könnte, ist nicht absehbar. Aus Sicht der SdK wäre eine Abwicklung der Gesellschaft außerhalb der Insolvenz vorteilhafter für alle Beteiligten. Daher werden wir uns weiter hierfür einsetzen. Auch ein Tausch der Anleihen gegen Übernahme der Gesellschafteranteile wäre aus Sicht der SdK noch denkbar."

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bondholder

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DEIKON GmbH: Insolvenzeröffnung

 

Köln/Düsseldorf 01.10.2012

 

Die Geschäftsführung der DEIKON GmbH, deren Unternehmensanleihen

börsennotiert sind (ISIN DE000A0EPM07, DE000A0JQAG2 und DE000A0KAHL9), hat

am 03.09.2012 Insolvenzantrag bei dem zuständigen Amtsgericht

(Insolvenzgericht) gestellt.

 

Im Zuge dessen hat das zuständige Amtsgericht (Insolvenzgericht), wie die

Gesellschaft heute erfahren hat, nunmehr mit Wirkung zum 28.09.2012 das

Insolvenzverfahren eröffnet und Herrn Dr. Andreas Ringstmeier zum

Insolvenzverwalter bestellt.

 

DEIKON GmbH

Der Geschäftsführer

 

Kontakt:

 

DEIKON GmbH i. I.

Lothringer Str. 56

50677 Köln

 

Tel.: + 49 221 / 16 88 22 60

E-Mail: info@deikon.de

 

 

01.10.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

 

---------------------------------------------------------------------------

 

Sprache: Deutsch

Unternehmen: DEIKON GmbH

Lothringer Str. 56

50677 Köln

Deutschland

Telefon: +49 (0) 221 16 882 260

Fax: +49 (0) 221 16 882 268

E-Mail: info@deikon.de

Internet: www.deikon.de

ISIN: DE000A0EPM07, DE000A0JQAG2, DE000A0KAHL9

WKN: A0EPM0, A0JQAG, A0KAHL

Börsen: Regulierter Markt in Düsseldorf, Frankfurt (General Standard)

 

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

 

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Torman
· bearbeitet von Torman

Der Insolvenzverwalter stellt 20-40% des Nominalwertes der Anleihen als Insolvenzzahlungen in Aussicht. Ich habe inzwischen 60K zu durchschnittlich 9 erworben.

 

DEIKON GmbH: Bericht des Insolvenzverwalters

 

Köln/Düsseldorf 04.12.2012

 

Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der DEIKON i.I., deren Unternehmensanleihen börsennotiert sind (ISIN DE000A0EPM07, ISIN DE000A0JQAG2 und ISIN DE000A0KAHL9) hat der Insolvenzverwalter am heutigen Tage seinen Bericht zur morgigen Gläubigerversammlung (am 5. Dezember 2012) abgegeben und hierbei Folgendes verlautbart:

 

Der Insolvenzverwalter strebt an, das Immobilienportfolio der DEIKON GmbH i.I. im Einvernehmen mit den grundpfandrechtlich gesicherten Gläubigern insgesamt zu veräußern.

 

Der Insolvenzverwalter kann gegenwärtig naturgemäß die Höhe des zu erwartenden Verwertungserlöses nicht prognostizieren. In dem Bericht zur Gläubigerversammlung wird - entsprechend einer fachkundigen Plausibilisierung der Immobilienwerte durch eingeschaltete Berater - ein Wert und damit ein möglicher Veräußerungserlös in Höhe von EUR 175 Mio. zugrunde gelegt. Dieser Wert ist auch in die (Insolvenz-)Eröffnungsbilanz zum 28. September 2012 übernommen worden. Die Insolvenzeröffnungsbilanz ist vorläufig, ungeprüft und unverbindlich.

 

Diesen Veräußerungserlös als realisiert unterstellt, könnte auf die vorgenannten Unternehmensanleihen (nach Abzug anfallender Kosten sowie der Befriedigung der erstrangig gesicherten Darlehensgläubiger (immobilienfinanzierende Kreditinstitute)) eine Gesamtbefriedigung in Höhe von ca. 40 % des Nominalwerts der Anleihen entfallen. Bei einem Veräußerungserlös in Höhe von EUR 160 Mio. könnte nach derzeitigem Stand mit einer Gesamtbefriedigung der vorgenannten Unternehmensanleihen in Höhe von ca. 20 % des Nominalwerts der Anleihen zu rechnen sein.

 

Diese Gesamtbefriedigung umfasst sowohl die Erlöse aus der Sicherheitenverwertung, als auch die Befriedigung im Rahmen der Insolvenzquote.

 

Es wird dabei unterstellt:

 

dass die Unternehmensanleihen (nominal ca. EUR 10,229 Mio. der Anleihe 3, ISIN DE000A0KAHL9), die von Gesellschaften, die Herrn Dusan Rajcic zuzurechnen sind, gehalten werden, nachrangig sind und bleiben;

 

dass die Ansprüche der COREALCREDIT Bank AG aus einem aufgelösten Zinsswap-Vertrag (i.H.v. ca. EUR 9,44 Mio.) grundpfandrechtlich besichert sind; diese Unterstellung erfolgt aus Vorsichtsgründen, ohne jedes Präjudiz und ohne Anerkennung irgendeiner Rechtspflicht.

 

Unberücksichtigt gelassen werden:

 

Organhaftungsansprüche aus und im Zusammenhang mit vorgenanntem Zinsswap-Vertrag

(vgl. insoweit auch Ad hoc-Mitteilung vom 16. Dezember 2010);

 

Streitige Pfändungspfandrechte in Bezug auf ein Kontoguthaben der DEIKON GmbH i.I. in Höhe von ca. EUR 830.000,00.

 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die vorgenannten Quotenerwartungen - je nach tatsächlicher Entwicklung und dem Wegfall einzelner oder mehrerer Prämissen bzw. dem Hinzutreten einzelner oder mehrerer bislang unberücksichtigter Umstände - stark schwanken können. Es ist insbesondere nicht ausgeschlossen, dass sich die vorgenannten Quotenerwartungen erheblich - bis auf niedrige einstellige Prozentzahlen und ggf. sogar auf Null - reduzieren.

 

 

 

DEIKON GmbH i.I.

Der Geschäftsführer

 

http://www.deikon.de/news/pressemitteilungen/ad-hoc-mitteilung-vom-04122012.html

 

Mich wundert, warum Hr. Rajcic seine Anleihen nicht einfach verkauft und so werthaltiger macht. Ist das verboten in seiner Situation?

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pause

Mich wundert, warum Hr. Rajcic seine Anleihen nicht einfach verkauft und so werthaltiger macht. Ist das verboten in seiner Situation?

 

Ich gehe davon aus, dass die an den Treuhänder fließenden Gelder über clearstream verteilt werden und dadurch auch Rajcic Geld erhält. Aus der Quotenzahlung erhält er dagegen nichts. Bei dem vom InsOVerwalter angestrebten Verkaufspreis könnten das vielleicht 12% sein, etwa der aktuelle Kurs. Möglicherweise möchte auch Rajcic noch Stimmgewalt behalten, falls sich Secinvest doch noch irgendwie mit den Banken einigt - sieht aber aktuell nicht so aus.

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Karl Napf

Weiter Hängepartie bei Deikon

 

In seinem Bericht zur heutigen Gläubigerversammlung, die zur Stunde noch tagt, geht Ringstmeier von einem möglichen Veräußerungserlös von 175 Mio. Euro aus. Dieser Wert sei "entsprechend einer fachkundigen Plausibilisierung der Immobilienwerte durch eingeschaltete Berater" zugrunde gelegt und auch in die (Insolvenz-) Eröffnungsbilanz zum 28. September 2012 übernommen worden. Abzüglich aller Kosten sowie der Befriedigung der erstrangig gesicherten Darlehensgläubiger könnten die Anleihegläubiger bei diesem Veräußerungserlös mit 40% ihrer Forderungen bedient werden. Bei 160 Mio. Euro stellt Ringstmeier den Anleihegläubigern nur noch 20% in Aussicht.

 

Gut unterrichtete Kreise, die das Portfolio seit Jahren kennen, rechnen allerdings damit, dass nach eingehender Objektprüfung möglicherweise weit weniger, nämlich nur rund 150 Mio. Euro erzielt werden könnten. Im Sommer habe eine Gebot über ca. 170 Mio. Euro für die gesamte Gesellschaft samt Übernahme der Verbindlichkeiten und Mitarbeiter vorgelegen. Nun geht es nur um den Verkauf des Portfolios, das seit der nun seit Monaten dauernden Hängepartie nicht besser werde. Die Verwaltungsaufgaben werden durch die Insolvenz nicht einfacher. Insbesondere Optimierungspotenzial könne nicht gehoben werden. Außerdem hätten Beraterverträge und Anwälte seither eine Menge Geld verschlungen.

Mit 150 Mio. Euro würde die recovery rate auf etwa 7% sinken.

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Torman

Gut unterrichtete Kreise, die das Portfolio seit Jahren kennen, rechnen allerdings damit, dass nach eingehender Objektprüfung möglicherweise weit weniger, nämlich nur rund 150 Mio. Euro erzielt werden könnten. Im Sommer habe eine Gebot über ca. 170 Mio. Euro für die gesamte Gesellschaft samt Übernahme der Verbindlichkeiten und Mitarbeiter vorgelegen. Nun geht es nur um den Verkauf des Portfolios, das seit der nun seit Monaten dauernden Hängepartie nicht besser werde. Die Verwaltungsaufgaben werden durch die Insolvenz nicht einfacher. Insbesondere Optimierungspotenzial könne nicht gehoben werden. Außerdem hätten Beraterverträge und Anwälte seither eine Menge Geld verschlungen.

Die Argumente verstehe ich nicht so richtig. Das Portfolio ohne Verpackung sollte doch eher interessanter sein als mit oder? Welchen Wert haben die Verbindlichkeiten? Der damit zusammenhängende Zinsswap war ein riesen Verlustbringer für die Gesellschaft. Die Mitarbeiter sind nun praktisch arbeitslos. Es dürfte also nicht schwer sein für den Käufer, die wichtigsten Mitarbeiter abzuwerben und die anderen muss er nicht abfinden. Die Verwaltungsaufgaben sollten sich durch den positiven Cashflow doch problemlos erledigen lassen. Und bei einer anfänglichen Mietrendite von fast 10% dürfte es nicht zu viel verlangt sein vom Käufer ein paar Optimierungsmaßnahmen selbst vorzunehmen. Berater und Anwälte wurden hoffentlich aus dem Cashflow bezahlt oder wurde dafür die Kaffeekasse geplündert.

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Karl Napf

Du bist im Thema Deikon viel tiefer drin als ich, der ich diesen Artikel nur aufgrund seiner Aktualität hier einbinden wollte.

 

Ich sehe allerdings eine Gefahr darin, dass die Immobilien-Besicherung nicht ihren vollen Wert erzielen können dürfte, wenn sie aufgrund einer Insolvenz abgestoßen werden muss, denn das wissen die in Frage kommenden Bieter ja auch. Und eine weitere Abweichung nach unten um nur 10% gegenüber der Meinung des Insolvenzverwalters würde die Recovery-Rate der Anleihe bereits auf Null drücken. Das ist ein Hebel von bis zu 10 für die Halter der Anleihe, je nachdem wie man die Immobilien bewertet.

 

Ich habe nach dem Statement des Insolvenzverwalters einen Moment lang überlegt, ob ich für 11% ein Limit in den Markt legen sollte (die Briefseite stieg sofort auf 15-20% - derzeit gibt es wieder Angebote für unter 14%, die Geldseite liegt aber auch über 12%). Ich habe mich dann aber doch nicht getraut, und nach dem aktuellen Stand der Dinge sehe ich die Odds auch nicht mehr so gut wie einen Tag zuvor.

 

Dein Paket zu 9% kann trotzdem eine tolle Sache sein - wenn das Paket halbwegs vernünftig versilbert werden kann, sind bestimmt 100% drin.

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pause

Habe im Netz gesucht, leider keine Neuigkeiten zum Verkauf der Immobilien gefunden. Hat hier jemand aktuelle Informationen?

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Torman
· bearbeitet von Torman

Die Immobilienzeitung berichtet, die Supermärkte gingen für 180 Mio. Euro an Patrizia. Das liegt leicht über dem Schätzwert von 175 Mio. Euro. Damit sollte die Quote für die Anleihen nach der Hochrechnung des Insolvenzverwalters bei gut 46% liegen. :wub:

 

Die Briefseiten waren zuletzt zwischen 17 und 20, so dass ein Kauf noch immer lohnend erscheint.

 

http://www.immobilien-zeitung.de/1000015032/supermarkt-portfolio-deikon-geht-angeblich-an-patrizia

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ikbneu

Ich bin mir nicht sicher, aber die Quote von 40% gibts doch sicher nur für die in der Insolvenztabelle angemeldeten Forderungen, oder?

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Torman

Ich bin mir nicht sicher, aber die Quote von 40% gibts doch sicher nur für die in der Insolvenztabelle angemeldeten Forderungen, oder?

Man kann doch noch problemlos Nachmelden gegen eine geringe Gebühr.

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Al Bondy
Ich bin mir nicht sicher, aber die Quote von 40% gibts doch sicher nur für die in der Insolvenztabelle angemeldeten Forderungen, oder?

 

Man kann doch noch problemlos Nachmelden gegen eine geringe Gebühr.

 

... lt. w.o.-Thread nächster Haftprüfungstermin am 29.1.2014 - also benehmt euch :rolleyes:

Nächster IV-Bericht Ende Juni/Anfang Juli.

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Torman
· bearbeitet von Torman

Nun wurden die Immobilien verkauft und der Kaufpreis entspricht etwa den Meldungen zuvor, so dass gut 40% Insolvenzquote weiterhin realistisch erscheinen. Geldkurse heute morgen in Düsseldorf bei 32. :)

 

DEIKON GmbH: Immobilienveräußerung

 

Köln/Düsseldorf 11.07.2013

 

Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der DEIKON GmbH i.I., deren Unternehmensanleihen börsennotiert

sind (ISIN DE000A0EPM07, ISIN DE000A0JQAG2 und ISIN DE000A0KAHL9), hat der Insolvenzverwalter heute

dem Geschäftsführer der DEIKON GmbH i.I. mitgeteilt, dass 86 der insgesamt 90 von der DEIKON GmbH i.I.

gehaltenen Immobilien an einen Investor veräußert wurden.

 

Als Gesamtkaufpreis wurden ca. EUR 178 Mio. vereinbart. Der vorgenannte Gesamtkaufpreis versteht sich

vor verkehrsüblichen Einbehalten, die gegebenenfalls noch kaufpreisreduzierend wirken können.

 

http://www.deikon.de/news/pressemitteilungen/ad-hoc-mitteilung-vom-11072013.html

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danzelot

Nun ist Deikon insolvent obwohl das Geschäftsmodell als tragfähig angesehen werden konnte. Nach allen Informationen die man hier im Forum und von außerhalb bekommen konnte, liegt die Hauptursache der Insolvenz bei einer Geschäftsführung, die ihre Pflichten - um es mal zurückhaltend zu formulieren - nicht immer mit der erforderlichen Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes erfüllt hat. Das investierte Geld ist wohl zum größten Teil weg, daran lässt sich nichts mehr ändern. Die Frage ist , sollte nicht die Staatsanwaltschaft untersuchen, ob hier nicht Straftatbestände, z. B. Untreue, zu der Insolvenz geführt haben. Wäre nicht eine gemeinsame Strafanzeige der Geschädigten gegen die Geschäftsleitung und andere Verantwortliche sinnvoll, damit ein Ermittlungsverfahren beginnen und die Verantwortlichen ggfls. zur Verantwortung gezogen werden können ? Sicher, das bringt den Geschädigten keinen Cent zurück, nur eine kleine Genugtuung und vielleicht auch eine Warnung an Geschäftemacher mit ähnlichen Projekten.

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Akaman

Wäre nicht eine gemeinsame Strafanzeige der Geschädigten gegen die Geschäftsleitung und andere Verantwortliche sinnvoll, damit ein Ermittlungsverfahren beginnen und die Verantwortlichen ggfls. zur Verantwortung gezogen werden können ?

Ich kenne den Fall nicht, weiss aber, dass eine Strafanzeige von jedem gestellt werden kann. Warum erst mühsam ein gemeinsames Dokument erarbeiten? Einfach zur Staatsanwaltschaft gehen oder an sie schreiben, fertig. Juristische Kenntnisse sind nicht erforderlich; einfach den Verdacht schildern und die Staatsanwaltschaft entscheiden lassen, ob der Anfangsverdacht ausreicht, um Ermittlungen zu beginnen.

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Torman

Nun kommt es wohl in Kürze zur ersten Ausschüttung. Leider keinerlei Infos zu Höhe und Zeitpunkt.

 

DEIKON GmbH: Bevorstehende Ausschüttung durch den Sicherheitentreuhänder

 

Köln/Düsseldorf 29.04.2015

 

Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der DEIKON GmbH i.I. deren Unternehmensanleihen börsennotiert sind (ISIN DE000A0EPM07, ISIN DE000A0JQAG2 und ISIN DE000A0KAHL9), hat der Insolvenzverwalter heute dem Geschäftsführer der DEIKON GmbH i.I. mitgeteilt, dass der Kaufvertrag mit der Seneca Holdco S.a.r.l. vollständig abgewickelt ist.

 

Der Sicherheitentreuhänder der vorgenannten Unternehmensanleihen hat dem Insolvenzverwalter ebenfalls heute mitgeteilt, dass nach endgültiger Berechnung der auf die einzelnen Anleihen entfallenden Kaufpreisanteile eine Ausschüttung der auf die erste Anleihe (ISIN DE000A0EPM07) und die zweite Anleihe (ISIN DE000A0JQAG2) entfallenden Erlöse erfolgen wird.

 

Bezüglich der dritten Anleihe (ISIN DE000A0KAHL9) wird noch keine Ausschüttung erfolgen. Der Insolvenzverwalter wird eine Zustimmung zu einer Ausschüttung an die Gläubiger der dritten Anleihe (ISIN DE000A0KAHL9) verweigern, um zu verhindern, dass Erlöse an Gesellschafter der DEIKON GmbH i.I. fließen. Ob Gesellschafter der DEIKON GmbH i.I. noch Teilschuldverschreibungen der dritten Anleihe (ISIN DE000A0KAHL9) halten, ist noch nicht geklärt.

 

DEIKON GmbH i.I.

Der Geschäftsführer

 

http://www.deikon.de/news/pressemitteilungen/ad-hoc-mitteilung-vom-29042015.html

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Torman

Am 14. August soll es endlich soweit sein. Es gibt vom Sicherheitentreuhänder 20% bzw. 23% für Anleihe 1 bzw. 2.

 

Ausschüttungen durch den Sicherheitentreuhänder / kurzzeitige Handelsaussetzung

 

Köln/Düsseldorf, 29.07.2015

 

Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der DEIKON GmbH i.I., deren Unternehmensanleihen börsennotiert sind (ISIN DE000A0EPM07, ISIN DE000A0JQAG2 und ISIN DE000A0KAHL9), hat der Sicherheitentreuhänder dem Geschäftsführer der DEIKON GmbH i.I. soeben mitgeteilt, dass die Beträge der anstehenden Teilrückzahlung für die erste Anleihe (ISIN DE000A0EPM07) und die zweite Anleihe (ISIN DE000A0JQAG2) zwischenzeitlich feststehen. Hinsichtlich der ersten Anleihe (ISIN DE000A0EPM07) könnte es zu einer weiteren Teilrückzahlung kommen, wenn der Sicherheitentreuhänder nach Abschluss des Zwangsversteigerungsverfahrens in Bezug auf ein Objekt einen Erlös auf die nachrangigen Grundpfandrechte vereinnahmt.

 

Bezüglich der dritten Anleihe (ISIN DE000A0KAHL9) wird - wie in der Ad hoc-Mitteilung vom 29. April 2015 mitgeteilt - noch keine Zahlung erfolgen.

 

Eine Entscheidung darüber, ob zum Zweck der technischen Umsetzung der Teilrückzahlungen eine Aussetzung des Börsenhandels für die erste und zweite Anleihe (ISIN DE000A0EPM07 und ISIN DE000A0JQAG2) erfolgt, hat die Börse bislang nicht getroffen.

 

Die Zahlungen betragen für die erste Anleihe (ISIN DE000A0EPM07) EUR 200,83 je Teilschuldverschreibung und für die zweite Anleihe (ISIN DE000A0JQAG2) EUR 230,98 je Teilschuldverschreibung. Der auf die dritte Anleihe (ISIN DE000A0KAHL9) entfallende Betrag - der vorerst nicht ausgezahlt wird - beträgt ohne Berücksichtigung eines möglichen Verwertungserlöses für ein noch nicht veräußertes Objekt und abzüglich etwa noch entstehender Kosten rechnerisch EUR 270,05 je Teilschuldverschreibung.

 

Dies hat für den Nominalbetrag der Teilschuldverschreibungen und die Höhe der für den Ausfall festgestellten Insolvenzforderungen folgende Auswirkungen:

 

Anleihe ISIN DE000A0EPM07

 

Nennbetrag pro Stück: EUR 1.000,00

Höhe der Teiltilgung pro Stück: EUR 200,83

Nennbetrag pro Stück nach Teiltilgung: EUR 799,17

 

Zahltag: 14.08.2015

 

Anleihe ISIN DE000A0JQAG2

 

Nennbetrag pro Stück: EUR 1.000,00

Höhe der Teiltilgung pro Stück: EUR 230,98

Nennbetrag pro Stück nach Teiltilgung: EUR 769,02

 

Zahltag: 14.08.2015

 

http://www.deikon.de/news/mitteilungen/ad-hoc-mitteilung-vom-29072015.html

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troedelkueken

Ich wollte gerade meine Ausfallforderung für WKN: A0KAHL und A0JQAG an den Insolvenzverwalter schicken, da sehe ich folgende email der Schutzgemeinschaft der Kleinsparer SdK vom 30.11.2016:

 

"Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund eines Urteils des Bundesgerichtshofes möchten wir Sie auf eine Ergänzung zur Berechnung der Ausfallforderung im Fall Deikon aufmerksam machen.

Wir werden darüber bis Mitte nächster Woche in einem weiteren Newsletter informieren und bitten Sie Ihre Berechnung der Ausfallforderung bis dahin noch nicht abzusenden, da Sie aufgrund des Urteils noch weitere Zinsen in Rechnung stellen können.

Mit freundlichen Grüßen

SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V."

 

Leider ist der erwähnte Newsletter Nr. 46 nur für Mitglieder der SdK. Weiß vielleicht jemand, was in dem Newsletter Nr. 46 steht bzw. auf welches Urteil des BGH zur Berechnung der Zinsen bei Ausfallforderungen angespielt wird?

 

Vielen Dank im Voraus!

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opiri

Ich wollte gerade meine Ausfallforderung für WKN: A0KAHL und A0JQAG an den Insolvenzverwalter schicken, da sehe ich folgende email der Schutzgemeinschaft der Kleinsparer SdK vom 30.11.2016:

 

"Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund eines Urteils des Bundesgerichtshofes möchten wir Sie auf eine Ergänzung zur Berechnung der Ausfallforderung im Fall Deikon aufmerksam machen.

Wir werden darüber bis Mitte nächster Woche in einem weiteren Newsletter informieren und bitten Sie Ihre Berechnung der Ausfallforderung bis dahin noch nicht abzusenden, da Sie aufgrund des Urteils noch weitere Zinsen in Rechnung stellen können.

Mit freundlichen Grüßen

SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V."

 

Leider ist der erwähnte Newsletter Nr. 46 nur für Mitglieder der SdK. Weiß vielleicht jemand, was in dem Newsletter Nr. 46 steht bzw. auf welches Urteil des BGH zur Berechnung der Zinsen bei Ausfallforderungen angespielt wird?

 

Vielen Dank im Voraus!

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