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DEIKON

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Boetzges

Sind da Beiträge gelöscht worden oder führst du ein Selbstgespräch mit 4 Einträgen hintereinander?

 

Danke, wollte nur mal testen !!!

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NotQuiteSarah
· bearbeitet von NotQuiteSarah

Ein klein wenig auffällig finde ich, dass nur 20,61 Prozent des Kapitals bei der ersten Versammlung da waren. Zahlen zur zweiten Versammlung habe ich nicht, ich würde aber eine ähnliche Größenordnung vermuten. Ist der deutsche Kleinanleger wirklich so schlafmützig?

Ein Gedankenexperiment: Was wäre, wenn ein großer Teil jeder Anleihe in den Händen von DEIKON-Gesellschaftern oder deren Statthaltern ist? Welchen Schaden hätten die denn von einem Zinsverzicht und einen Cut des Nennwerts ohne Besserungsschein? Bei der ersten Versammlung müssen sie natürlich nicht anwesend sein, denn es wird eh nichts beschlossen.

Die nächste Versammlungsserie wird zeigen, welches Lied hier gespielt wird... Vielleicht sollte man doch besser über 80% Verlust realisieren und seiner Wege gehen.

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NotQuiteSarah

Hallo Boetzges,

 

haben wir jetzt genug getestet? Ich hoffe, da kommt noch ein Beitrag nach.

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BondFan

Hier gehts zum Testgelände --> Mein Link

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Gerald1502

Sind da Beiträge gelöscht worden oder führst du ein Selbstgespräch mit 4 Einträgen hintereinander?

 

Danke, wollte nur mal testen !!!

 

Hallo Boetzges

 

Habe zwecks Übersichtlichkeit, Deine Antworten in den Beitrag 274 eingefügt.

 

Wenn Du gerne wissen möchtest, wie die Zitatfunktion richtig angewendet wird, klick hier. ;)

 

Zum Testen einfach auf BonFans eingefügten Link klicken.

 

LG Gerald

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Boetzges

dann schau doch mal in der Bilanz der Boetzelen Real Estate AG zum 31.12.2007 unter C. Verbindlichkeiten Ziffer 1 Anleihen nach.

Wer Gesellschafter, verbundene Unternehmen und die Eigentümer der Boetzeln Real Estate AG sind, findest du auf Seite 1 unter 1. Allgemeine Angaben und - viel interessanter - auf Seite 52 und 53 im Konzernabschluss zum 31.12.2008.

Wer Komplementär und Kommanditist der Boetzelen AG & Co. KG (Mutterunternehmen der Boetzelen Real Estate AG) ist, ergibt sich auch aus den Abschlüssen.

Interessant hierzu auch Punkt 13 auf Seite 13 (Jahreseinzelabschluss 31.12.2007) und Ziffer 4 des Jahreseinzelabschlusses zum 31.12.2008 - Lagebericht 2008 und wenn du schon mal in in den Jahresabschlüssen 2007 und 2008 bist, kannst du auch gleich festellen was mit dem Geld so alles passiert ist (z.B: auf Seite 16, 27 oder 54 im Konzernabschluss 31.12.2008 oder auf Seite 10 im Anhang zum Einzeljahresabschluss 31.12.2007 unter IV 1. usw. usw. - liest sich wie ein Drehbauch). Die Boetzelen hat nicht nur ein "innovatives Finanzinstrument", sondern auch eine innovative Buchhaltung. Übrigens stehen die verantwortlichen Personen der Gesellschaften auf Seite 14 unter Ziffer 3 des Konzernabschlusses 2008.

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NotQuiteSarah

 

Pressemitteilung vom 16.09.2010

Wichtiger Schritt zur Sanierung der DEIKON GmbH

 

  • Positives Votum aller Gläubigergruppen
  • Positive Fortführungsprognose bestätigt
  • Weitere Gläubigerversammlungen werden einberufen

Köln, 16. September 2010. Auf insgesamt drei Veranstaltungen haben alle Gläubiger der von der DEIKON GmbH emittierten Anleihen (ISIN DE000A0EPM07, DE000A0JQAG2 und DE000A0KAHL9) allen Beschlussvorschlägen der Verwaltung zur Sanierung im Kern zugestimmt.

 

"Wir freuen uns über die positive Entscheidung unserer Gläubiger. Nach dem Verlauf der Gläubigerversammlungen haben wir den Eindruck, bei den Anlegern ein Verständnis für die Alternativlosigkeit der Zinsanpassung erzielt zu haben. Wir sind - ungeachtet der engen Personaldecke der DEIKON GmbH und ungeachtet der Kürze der Zeit - sehr um weitere Aufklärung bemüht. Wir werben um das Verständnis und die Zustimmung aller Beteiligten", so Karl F. Hunold, Geschäftsführer der DEIKON GmbH.

 

Auf der Grundlage der im Rahmen der Veranstaltungen erörterten Ertrags- und Finanzplanung und des Sanierungskonzeptes bleibt die positive Fortführungsprognose des Unternehmens bestehen. Nach dem positiven Abstimmungsverhalten der Anleihegläubiger geht die Geschäftsführung bis auf Weiteres davon aus, dass die DEIKON GmbH mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im laufenden und darauffolgenden Geschäftsjahr zahlungsfähig bleibt.

 

Da die erforderliche Mehrheit des jeweiligen Anlage-Nennwertes in Höhe von 50 % des jeweilig ausstehenden Anleihennennbetrages nicht zu den Versammlungen der Anleihegläubiger erschienen war, sind die Beschlüsse wegen des fehlenden Nennwertquorums nicht rechtskräftig.

 

Mit dem positivem Gläubigervotum wurde allerdings die Möglichkeit geschaffen, weitere Gläubigerversammlungen einzuberufen, bei denen die qualifizierte Präsenzmehrheit von 75% aller abgebenen Stimmen für die Beschlussfassung ausreicht.

 

"Die Abstimmungsergebnisse machen uns bislang zuversichtlich, dass wir bei den anschließenden Gläubigerversammlungen die erforderliche Zustimmungsmehrheit für unser Sanierungskonzept erhalten werden", sagt Karl F. Hunold, Geschäftsführer der DEIKON GmbH.

 

Die DEIKON GmbH wird in Kürze über die Unternehmens-Website, den Bundesanzeiger, das Handelsblatt und die depotführenden Banken zu einer jeweils zweiten Gläubigerversammlung einladen. Das konkrete weitere Procedere wird in den jeweiligen Einladungen beschrieben.

 

 

Wie kommt es eigentlich, dass noch keiner diese Meldung kommentiert hat? Ist jetzt also alles paletti? Zinscut, Verzicht auf Kündigungsrechte, später dann Nennwertcut? Keiner zahlt ausser den dummen Anleihegläubigern... Supi! (wenn ich Gesellschafter oder Geschäftsführer wäre)

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bb_florian
Deikon-Newsletter VIII

Gläubigerversammlungen der Deikon GmbH

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachfolgend informieren wir Sie über den Verlauf der drei Versammlungen der

Anleiheinhaber der Deikon GmbH, die vom 13. bis zum 15. September 2010 in

Düsseldorf stattgefunden haben.

In den ersten beiden Versammlungen repräsentierten die von der SdK vertretenen

Anleihegläubiger ca. 50% des anwesenden Nennwertes der Anleihe, wobei auf

beiden Versammlungen etwas weniger als ein Viertel des stimmberechtigten

Nennwertes der Anleihe anwesend war.

Daher konnten in beiden Versammlungen keine rechtsverbindlichen Beschlüsse

bezüglich des Zinsverzichtes gefasst werden, da weniger als die gesetzlich geforderten

50% der stimmberechtigten Anleihen anwesend waren. Auf der dritten

Versammlung wäre diese Quote eigentlich erreicht worden, jedoch wurde aus taktischer

Sicht von Seiten der anwaltlichen Vertreter der Gläubiger einige Anleihen

wieder abgemeldet, so dass auch bei der Versammlung der Inhaber der dritten

Anleihe keine rechtsverbindlichen Beschlüsse gefasst werden konnten.

Der Gründer der Deikon GmbH, Herr Rajcic, war auf der dritten Versammlung am

15. September mit ca. 10,3 Mio. Euro Nennwert vertreten und dominierte somit

diese Versammlung mit einem Stimmengewicht von ca. 70%.

Während der Versammlung konnten zahlreiche Fragen angesprochen werden.

Wichtige Punkte waren folgende:

Es war bisher nicht nachvollziehbar, ob die von Herrn Rajcic gezeichnete

Kapitalerhöhung der Boetzelen Real Estate AG in Höhe von 14,9 Mio. Euro einbezahlt

worden ist, oder ob diese mit Forderungen des Herrn Rajcic gegen die

Gesellschaft verrechnet wurde. Laut Angaben der Gesellschaft ist diese in bar eingezahlt

worden, und es handelte sich nur um ein rechtliches Problem in Bezug

auf ein anderes Rechtsgeschäft (Rückgabe von Anleihen an die Gesellschaft

durch Herrn Rajcic), welches zu formalen und buchungstechnischen Problemen

bei der damals durchgeführten Kapitalerhöhung führte. Aus Sicht der SdK war

die ausführliche Begründung der Geschäftsführung nachvollziehbar, und wir

gehen davon aus, dass die Kapitalerhöhung auch einbezahlt worden ist.

Bisher war nicht klar, in wie weit sich das mit der bzw. über die Correalcredit

Bank AG abgeschlossene SWAP Geschäft auf die Liquidität der Gesellschaft auswirkt.

Da der SWAP zur Absicherung der Zinsen des Darlehens bei der

Correalcredit Bank AG auf ein Grundgeschäft von 75 Mio. Euro abgeschlossen

worden ist, das eigentliche Grundgeschäft jedoch nur zu 50 Mio. Euro valutiert,

hat die Deikon GmbH aktuell quasi eine unnötige Zinswette" laufen. Insgesamt

musste die Deikon GmbH im Schnitt der letzten Monate ca. 200.000 Euro pro

Monat an den SWAP Kontrahenten zahlen. Hinzu kommt, dass das SWAP

Geschäft bis 2015 läuft, das zugrunde liegende Darlehen jedoch nur bis

30.6.2009. Sollte es zu einer Sanierung der Gesellschaft kommen, würde die

Correalcredit der Gesellschaft ein Darlehen bis 31.12.2011 mit Option auf ein

Jahr Laufzeitverlängerung gewähren. Dieses Darlehen würde dann zu einem

Sanierungszinssatz gewährt werden. Sollte sich in Zukunft die Marktzinsen nach

oben bewegen, so würde die Belastung aus dem SWAP verringert werden und

könnten bei einem entsprechend hohen Zinsniveaus sogar zu Zuflüssen führen.

Dennoch ist bisher nicht geklärt, ob eventuell Schadensersatzforderungen gegen

den für den Abschluss des SWAP zuständigen ehemaligen Vorstand geltend

gemacht werden können. Die SdK wird sich hier für eine Klärung der Sachlage

einsetzen.

Weiter ist bisher auch ungeklärt, in wie weit Schadensersatzansprüche gegenüber

Herrn Rajcic, dem Gründer und ehemaligen Vorstandmitglied bestehen. Herr

Rajcic hatte während seiner Amtszeit indirekt mehrere Dienstleistungsverträge mit

der Gesellschaft abgeschlossen, welchen offensichtlich keine angemessene

Gegenleistung gegenüberstand. Der Wirtschaftsprüfer aus dem Jahr 2007 bezifferte

die Differenz hieraus auf 1,9 Mio. Euro. Ferner wurden mehrere

Datenbanken von Herrn Rajcics' Unternehmen Boetzelen AG & Co. KG an die

Deikon GmbH verkauft, deren Wert auch sehr zweifelhaft erscheint. Die aktuelle

Geschäftsführung der Deikon GmbH hat zugesichert, diese Transaktionen noch

einmal zu überprüfen. Im Falle einer Insolvenz wäre aus Sicht der SdK davon auszugehen,

dass der Insolvenzverwalter hier eventuelle Schadensersatzansprüche

anmelden würde.

Die SdK wird darauf bestehen, dass eine weitgehende Sanierung der Gesellschaft

unter Einbeziehung der Anleiheinhaber nur dann erfolgen kann, wenn alle strittigen

Punkte aus der Vergangenheit aufgearbeitet worden sind.

Herr Rajcic, der ca. 10,3 Mio. Euro der dritten Anleihe hält, hat sich in der

Versammlung zu Wort gemeldet, und einen Debt-to-Equity-Swap angeregt. Durch diesen

würden die Anleihebesitzer zu Eigentümern der Gesellschaft. Damit würden die

Anleihebesitzer jedoch einen Teil der Sicherheiten (Grundschulden) aufgeben, im

Gegenzug aber voll an den wirtschaftlichen Chancen aber auch an den Risiken der

Deikon GmbH, teilhaben.

Da an einem solchen Debt-to-Equity-Swap aus Sicht der SdK jedoch alle

Anleihebesitzer gleichermaßen teilnehmen müssten, stellt sich die Frage, ob man als

Anleihebesitzer in Zukunft an einer Gesellschaft beteiligt sein möchte, auf die Herr

Rajcic einen wesentlichen Einfluss hat. Aufgrund der zurückliegenden Vorkommnisse

scheint dies aus Sicht der SdK nicht sehr vorteilhaft.

In Bezug auf den Zinsverzicht ist die SdK aktuell in Gesprächen mit der Deikon

GmbH bezüglich eines Besserungsscheines. Dieser sieht vor, dass die

Anleihebesitzer für den Zinsverzicht an möglichen Gewinnen in Zukunft beteiligt

sind.

In Bezug auf die Nennwertreduktion erscheint ein Besserungsschein alleine nicht

adäquat. Vielmehr müssten aus Sicht der SdK dann Gesellschaftsanteile bzw.

Gesellschaftsähnliche Instrumente eingeräumt werden, um den Anleihebesitzern die

Kontrolle über die Gesellschaft und die Partizipation an eventuellen zukünftigen

Gewinnen zu sichern.

Wir werden uns zu gegebener Zeit, wenn uns neue Informationen vorliegen, wieder

über diesen Verteiler bei Ihnen melden.

München, 24. September 2010

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

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TschüssDeikon
Deikon-Newsletter VIII

Insgesamt musste die Deikon GmbH im Schnitt der letzten Monate ca. 200.000 Euro pro

Monat an den SWAP Kontrahenten zahlen. Hinzu kommt, dass das SWAP

Geschäft bis 2015 läuft, das zugrunde liegende Darlehen jedoch nur bis

30.6.2009. Sollte es zu einer Sanierung der Gesellschaft kommen, würde die

Correalcredit der Gesellschaft ein Darlehen bis 31.12.2011 mit Option auf ein

Jahr Laufzeitverlängerung gewähren.

München, 24. September 2010

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

 

Ganz laienhaft gefragt:

Mit welchem Recht wird der SWAP Kontrahent bedient und uns Gläubigern einfach die Zahlung der überfälligen Zinsen verwehrt?

Ich möchte (nicht) wissen, welche neuen Verträge mit befreundeten/verbundenen Unternehmen oder Gesellschaftern seit Juli 2010 oder kurz vorher geschlossen wurden.

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bb_florian

Mit welchem Recht wird der SWAP Kontrahent bedient und uns Gläubigern einfach die Zahlung der überfälligen Zinsen verwehrt?

 

Meiner Erinnerung nach sind die Deikon Anleihen nachrangig, oder? Der Swap-Partner wird wohl nicht nachrangig sein...

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erwin-k
· bearbeitet von erwin-k

Mit welchem Recht wird der SWAP Kontrahent bedient und uns Gläubigern einfach die Zahlung der überfälligen Zinsen verwehrt?

 

Meiner Erinnerung nach sind die Deikon Anleihen nachrangig, oder? Der Swap-Partner wird wohl nicht nachrangig sein...

 

MW sind die Anleihen senior, insofern im gleichen Rang wie die Forderungen der SWAP Partner.

Nachrangig ist nur der Eintrag der Hypothek. Der Rang ist aber ohnehin erst im Falle einer Insolvenz interessant.

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bb_florian

MW sind die Anleihen senior, insofern im gleichen Rang wie die Forderungen der SWAP Partner.

Nachrangig ist nur der Eintrag der Hypothek. Der Rang ist aber ohnehin erst im Falle einer Insolvenz interessant.

 

Oh, ich hab jetzt nochmal den Prospekt durchgeschaut und die Anleihen sind wirklich senior (eine Nachrangigkeit wird nirgendwo erwähnt, außer im Bezug auf die Sicherheiten natürlich). Damit würde ich auch mal drauf tippen, dass die Anleihen im gleichen Rang wie der Swap sind, was vielleicht ein zusätzliches Argument dafür sein könnte, die Bude lieber in die Insolvenz zu schicken (kann man z.B. einen debt-to-equity-swap nicht auch dann machen?).

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TschüssDeikon

Meiner Erinnerung nach sind die Deikon Anleihen nachrangig, oder? Der Swap-Partner wird wohl nicht nachrangig sein...

 

MW sind die Anleihen senior, insofern im gleichen Rang wie die Forderungen der SWAP Partner.

Nachrangig ist nur der Eintrag der Hypothek. Der Rang ist aber ohnehin erst im Falle einer Insolvenz interessant.

 

Nachrangig spielt doch aktuell keine Rolle.

Die Frage war so gemeint, das Deikon mehr Angst vor diesem zweifelhaften Vertrag hat als vor uns Gläubigern.

 

Uns wird die fällige Zahlung einfach rückwirkend zum Juli 2009 !!! verweigert.

Bis zur nächsten Versammlung wird weiter nutzlos Geld verbrannt.

M. E. muss man Deikon insgesamt sehen oder wäre ein drittel insolvenz möglich wenn am ersten Tag entsprechend abgestimmt worden wäre?

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vanity

Oh, ich hab jetzt nochmal den Prospekt durchgeschaut und die Anleihen sind wirklich senior (eine Nachrangigkeit wird nirgendwo erwähnt, außer im Bezug auf die Sicherheiten natürlich). Damit würde ich auch mal drauf tippen, dass die Anleihen im gleichen Rang wie der Swap sind, was vielleicht ein zusätzliches Argument dafür sein könnte, die Bude lieber in die Insolvenz zu schicken (kann man z.B. einen debt-to-equity-swap nicht auch dann machen?).

Wenn eine Anleihe senior ist, dann heißt das noch lange nicht, dass alle Gläubiger gleiche Ansprüche haben. Es heißt nur, dass sie im Rang vor nachrangigen Instrumenten stehen. Jedem ist unbenommen, sich für seine Forderungen weitere Sicherheiten einräumen zu lassen (zumindest ist es einen Versuch wert), diese werden dann verwertet, bevor es an die Aufteilung des dann verbliebenen Rests geht.

 

Schau' mal in die Prospekte der kürzlich erfolgten Neuemissionen, z. B. von Dürr oder KTG. Sobald Bankkreditlinien laufen, werden für diese Sicherheiten gestellt und es wird im Prospekt auch darauf hingewiesen, so dass auch eine Senior Anleihe de facto oft nachrangig sein kann.

 

Es würde mich wundern, wenn die Coreal als gewissenhaftes Kreditinstitut auf eine Absicherung der latenten Swap-Verbindlichkeiten verzichtet haben sollte.

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bb_florian

Es würde mich wundern, wenn die Coreal als gewissenhaftes Kreditinstitut auf eine Absicherung der latenten Swap-Verbindlichkeiten verzichtet haben sollte.

 

Danke für die Hinweise! Wie könnte die Sicherheit bei diesem Swap aussehen? Hat Deikon z.B. einen Geldbetrag bei Coreal hinterlegt (bzw. liquide/sichere Anleihen)? Sieht man das evtl. in der Bilanz?

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erwin-k

Es würde mich wundern, wenn die Coreal als gewissenhaftes Kreditinstitut auf eine Absicherung der latenten Swap-Verbindlichkeiten verzichtet haben sollte.

 

Danke für die Hinweise! Wie könnte die Sicherheit bei diesem Swap aussehen? Hat Deikon z.B. einen Geldbetrag bei Coreal hinterlegt (bzw. liquide/sichere Anleihen)? Sieht man das evtl. in der Bilanz?

 

In der Bilanz, praktisch das ges. FK entspricht Grundschuld.

Insofern könnte ich mir vorstellen, dass aufgrund der bereits erfolgten Tilgung, der Swappartner denen neuen Kredit einräumt.

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TschüssDeikon

Was sehe ich da wieder falsch?

 

Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der DEIKON GmbH

Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und die Gesellschaft behalten sich vor, die

Stimmrechtsrechtsvollmacht jederzeit und ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen.

Also wahrscheinlich kurz vor Beginn der Versammlung.

 

DE000A0EPM07: Der erste Zinslauf beginnt am 1. Juli 2005 und endet am 30. Juni 2006.

DE000A0JQAG2: Der erste Zinslauf beginnt am 16. November 2006 und endet am 15. November 2007.

Wann die fälligen Zinsen vom 30. Juni 2010 für 2009/2010 gezahlt werden steht da nicht?

 

2011: TEUR 40.489 (unter Berücksichtigung eines außerordentlichen Ertrags in Höhe von EUR 42 Mio. durch Herabsetzung des

Nennwerts der von der DEIKON GmbH ausgegebenen Hypothekenanleihen um 60 %)

Also doch?

Und die Zinsen von 1% beziehen sich auf die verbliebenen 40% Nennwert?

 

Konnten die Mieten überhaupt abgetreten werden oder wäre es nicht die Aufgabe vom Treuhänder oder ? gewesen dazu NEIN zu sagen?

Keine Abtretung = kein Swap und der Vertrag ist ungültig.

 

Die nette Dame von der Bundesbank ist schon genervt weil viele anrufen um wieder eine Sperrbescheinigung zu erhalten.

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In-Soll-Wert
· bearbeitet von In-Soll-Wert

Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der DEIKON GmbH

Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und die Gesellschaft behalten sich vor, die

Stimmrechtsrechtsvollmacht jederzeit und ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen.

Also wahrscheinlich kurz vor Beginn der Versammlung.

 

 

 

Wenn die Gesellschaft die Vertretungsvollmacht zurückweisen würde, würde dies die Fronten zwischen Gläubigern und Gesellschaft natürlich extrem verhärten und auch das letzte Tröpfchen Vertrauen in Luft auflösen. Aus meiner Sicht kann die Gesellschaft daran kein Interesse haben.

 

Ich persönlich sehe es aber durchaus kritisch, sich von der Gesellschaft vertreten zu lassen. Schließlich weiß die Gesellschaft vor Beginn der Gläubigerversammlung, ob der Vertretene den Tagesordnungspunkten (TOPs) zustimmt oder nicht. Falls jemand den TOPs nicht zustimmt, wäre es natürlich denkbar, dass die Gesellschaft die Vertretung ohne Angabe von Gründen zurückweißt. Wenn man also die Möglichkeit hat sich von einer Person seines Vertrauens vertreten zu lassen, würde ich dies vorziehen. Dabei sollte man natürlich nicht außer Acht lassen, dass die Vertretung durch einen Anwalt nicht unerhebliche Kosten verursachen würde.

 

 

Nun bleibt fraglich, ob die Gesellschaft die Vertretungsvollmacht kurz vor Beginn der Gläubigerversammlung zurückweisen kann, so dass Du keine Möglichkeit hast dich anderweitig vertreten zu lassen oder selbst zu erscheinen. Wenn die Gesellschaft schreibt, dass sie die Stimmrechtsvertretung zurückweisen kann, dann ist dies erstmal ihr gutes Recht. Niemand kann gezwungen werden einen Vertrag anzunehmen und ein Vertrag wird auch nur dann gültig, wenn die eine Partei es anbietet einen Vertrag einzugehen (Abschicken des Vertretungsformulars) und die andere Partei dieses Angebot auch annimmt (das Erfüllen das Vertrages gilt als Annahme ("konkludentes Handeln"). Abschließend kann ich die Frage nicht beantworten. Ich könnte mir gut vorstellen, dass bei Veröffentlichung eines Stimmrechtsvertretungsformulars nach Treu und Glauben (vergl. § 157 BGB) zunächst davon auszugehen ist, dass die Partei, die das Stimmrechtsvertretungsformular zu Verfügung stellt, diese Stimmrechtsvertretung auch erfüllt und dass eine Zurückweisung dieser Vertretung nur dann gültig ist, wenn sie (also die Zurückweisung) der Partei, die sich vertreten lassen will, auch zugegangen ist (empfangsbedürftige Willenserklärung). Dass würde bedeuten, dass die Zurückweisung nur dann gültig ist, wenn diese Erklärung in den Machtbereich des Empfängers gelangt und dieser unter gewöhnlichen Umständen davon Kenntnis erlangen kann. Dies würde also dafür sprechen, dass eine Ablehnung kurz vor Beginn der Gläubigerversammlung (also einen Tag davor oder sogar am selben Tag) nicht gültig wäre. Andererseits kann die Gesellschaft aber eben nicht dazu gezwungen werden Dich zu vertreten.

 

 

DE000A0EPM07: Der erste Zinslauf beginnt am 1. Juli 2005 und endet am 30. Juni 2006.

DE000A0JQAG2: Der erste Zinslauf beginnt am 16. November 2006 und endet am 15. November 2007.

Wann die fälligen Zinsen vom 30. Juni 2010 für 2009/2010 gezahlt werden steht da nicht?

 

 

 

Doch, steht da: "Die Ausschüttungen auf die Verzinsung sind jeweils am 01.07. (Zinstermin) nachträglich fällig." (vergl. § 3 Nr. 2 der Anleihebedingungen)

 

 

 

2011: TEUR 40.489 (unter Berücksichtigung eines außerordentlichen Ertrags in Höhe von EUR 42 Mio. durch Herabsetzung des

Nennwerts der von der DEIKON GmbH ausgegebenen Hypothekenanleihen um 60 %)

Also doch?

Und die Zinsen von 1% beziehen sich auf die verbliebenen 40% Nennwert?

 

 

Alles, was in den Versammlungen am 27./28.10 und 02.11. beschlossen werden soll, bezieht sich auf den gegenwertigen Nennwert (also eine Anleihe = 1000 Euro Nennwert). (Vergl. Einladungen zu den Gläubigerversammlungen: "Einladung zur zweiten Gläubigerversammlung [...] betreffend die (Inhaber-)Teilschuldverschreibungen [...] im Gesamtnennbetrag von EUR 30.000.000,00". Wird der Nennwert nach diesen Versammlungen reduziert, verlieren meines Ermessens auch die Beschlüsse, die sich auf 100% des Nennwertes beziehen, ihr Gültigkeit. Insofern wäre - nachdem der Nennwert reduziert wurde - auch eine erneute Beschlussfassung über die Verzinsung des reduzierten Nennwertes erforderlich.

 

 

 

 

Konnten die Mieten überhaupt abgetreten werden oder wäre es nicht die Aufgabe vom Treuhänder oder ? gewesen dazu NEIN zu sagen?

Keine Abtretung = kein Swap und der Vertrag ist ungültig.

 

 

Die Mieten konnten abgetreten werden.

 

§ 6, Nr. 3 der Anleihebedingungen: "Die Gesellschaft ist weiterhin verpflichtet,

zur Besicherung der Ansprüche der Anleihegläubiger

auch etwaige Mietforderungen

gegenüber Mietern der zu erwerbenden

Immobilien bzw. einer zwischengeschalteten

Vermietungsgesellschaft an

den Treuhänder abzutreten, soweit diese

Forderungen nicht bereits an vorrangige

Gläubiger abgetreten sind."

 

 

 

Die nette Dame von der Bundesbank ist schon genervt weil viele anrufen um wieder eine Sperrbescheinigung zu erhalten.

 

 

Ich habe die Hinterlegungsbescheinigung über meine Depotbank (DAB bank) in Auftrag gegeben. Montags vormittags gefaxt, am Mittwoch im Briefkasten gehabt. Mit der Bundesbank bin ich nicht in Kontakt getreten.(bezieht sich auf die ersten Gläubigerversammlungen)

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erwin-k

DE000A0EPM07: Der erste Zinslauf beginnt am 1. Juli 2005 und endet am 30. Juni 2006.

DE000A0JQAG2: Der erste Zinslauf beginnt am 16. November 2006 und endet am 15. November 2007.

Wann die fälligen Zinsen vom 30. Juni 2010 für 2009/2010 gezahlt werden steht da nicht?

 

 

 

Doch, steht da: "Die Ausschüttungen auf die Verzinsung sind jeweils am 01.07. (Zinstermin) nachträglich fällig." (vergl. § 3 Nr. 2 der Anleihebedingungen)

 

 

der war ja schon. Also wahrscheinlich ein paar Tage nachdem alle 3 Gläubigerversammlung zugestimmt haben?

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In-Soll-Wert

Doch, steht da: "Die Ausschüttungen auf die Verzinsung sind jeweils am 01.07. (Zinstermin) nachträglich fällig." (vergl. § 3 Nr. 2 der Anleihebedingungen)

 

 

der war ja schon. Also wahrscheinlich ein paar Tage nachdem alle 3 Gläubigerversammlung zugestimmt haben?

 

 

Auf den Gläubigerversammlungen am 13./14./.09.2010 wurde versprochen, dass die am 01.07.2010 fällig gewesenen Zinsen sofort nachgezahlt werden, sobald dem Zinsverzicht für alle drei Tranchen rechtswirksam zugestimmt wurde. Insofern sollte - sofern den Tagesordnungspunkten am 27./28.10 und 02.11. zugestimmt wird - die Zinszahlung der am 01.7.10 fällig gewesenen Zinsen noch in der ersten Novemberwoche erfolgen.

 

 

Mich verwundert übrigens, dass sie die Gläubigerversammlung der Tranche 3 als erstes durchführen und erst danach Tr. 1 und dann Tr. 2. Das könnte damit zusammenhängen, dass der ehemaligen Geschäftsführer Rajcic ein 10 Mio. Euro Paket der Tr. 3 hält. Wenn er dem Zinsverzicht nicht zustimmt, ist recht wahrscheinlich, dass in dieser Gläubigerversammlung rechtswirksam beschlossen wird, dass es keinen Zisnverzicht gibt. Dies würde nach Unternehmensangaben zur Insolvenz führen.

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TschüssDeikon

der war ja schon. Also wahrscheinlich ein paar Tage nachdem alle 3 Gläubigerversammlung zugestimmt haben?

 

Mich verwundert übrigens, dass sie die Gläubigerversammlung der Tranche 3 als erstes durchführen und erst danach Tr. 1 und dann Tr. 2. Das könnte damit zusammenhängen, dass der ehemaligen Geschäftsführer Rajcic ein 10 Mio. Euro Paket der Tr. 3 hält. Wenn er dem Zinsverzicht nicht zustimmt, ist recht wahrscheinlich, dass in dieser Gläubigerversammlung rechtswirksam beschlossen wird, dass es keinen Zisnverzicht gibt. Dies würde nach Unternehmensangaben zur Insolvenz führen.

 

Tippe auf Insolvenz.

Es war unterdessen genug Zeit alle nennenswerten Vermögenswerte zu verlagern und Arbeitsverträge so zu gestalten, das diese in der Rangfolge weiter oben stehen um aus der Konkursmasse vorrangig bedient zu werden.

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hocko99

Was soll das denn speziell für Geschäftsführer Rajcic bringen wenn er dem Zinsverzicht nicht zustimmt und das Unternehmen in die Insollvenz geht? Sein 10Mio Euro Paket ist ja genauso wie alle anderen Anleihen nachrangig besichert das heißt doch er würde im Insolvenzfall mit seinen Anleiheanteilen genauso hintenanstehen wie wir alle,oder nicht??

der war ja schon. Also wahrscheinlich ein paar Tage nachdem alle 3 Gläubigerversammlung zugestimmt haben?

 

 

Auf den Gläubigerversammlungen am 13./14./.09.2010 wurde versprochen, dass die am 01.07.2010 fällig gewesenen Zinsen sofort nachgezahlt werden, sobald dem Zinsverzicht für alle drei Tranchen rechtswirksam zugestimmt wurde. Insofern sollte - sofern den Tagesordnungspunkten am 27./28.10 und 02.11. zugestimmt wird - die Zinszahlung der am 01.7.10 fällig gewesenen Zinsen noch in der ersten Novemberwoche erfolgen.

 

 

Mich verwundert übrigens, dass sie die Gläubigerversammlung der Tranche 3 als erstes durchführen und erst danach Tr. 1 und dann Tr. 2. Das könnte damit zusammenhängen, dass der ehemaligen Geschäftsführer Rajcic ein 10 Mio. Euro Paket der Tr. 3 hält. Wenn er dem Zinsverzicht nicht zustimmt, ist recht wahrscheinlich, dass in dieser Gläubigerversammlung rechtswirksam beschlossen wird, dass es keinen Zisnverzicht gibt. Dies würde nach Unternehmensangaben zur Insolvenz führen.

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pause

Herr Rajcic hat bereits in der ersten Gläubigerversammlung geäußert, dass er grundsätzlich eine dept to equity Lösung bevorzugt. Warum soll er jetzt erst einem Zinsverzicht zustimmen, wenn er den zweiten Schritt Kapitalschnitt nicht mittragen wird. Da die Geschäftsführung einen solchen dept to equity Schritt ablehnt, kann dies wohl nur über ein Insolvenzverfahren gelingen. Erfolgt die Umwandlung der gesamten Anleihen in Eigenkapital, dann kann die Deikon das Insolvenzverfahren wieder verlassen und die jetzigen Gläubiger werden Eigentümer. Die heutigen Eigentümer fallen dann entsprechend ihres Risikos aus. So sollte es laufen. Habe bis heute noch nicht gehört, dass die Eigentümer nur 1ct im Rahmen einer Kapitalerhöhung ins Unternehmen stecken wollen. Die Insolvenz ist auch mein bevorzugtes Szenario. Ich werde einer Zinsreduzierung nicht zustimmen, solange nicht die Eigentümer einen gleichen Beitrag leisten - also neues Kapital i.H.v. mindestens 10 Mio ins Unternehmen einbringen.

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In-Soll-Wert

Herr Rajcic hat bereits in der ersten Gläubigerversammlung geäußert, dass er grundsätzlich eine dept to equity Lösung bevorzugt. Warum soll er jetzt erst einem Zinsverzicht zustimmen, wenn er den zweiten Schritt Kapitalschnitt nicht mittragen wird. Da die Geschäftsführung einen solchen dept to equity Schritt ablehnt, kann dies wohl nur über ein Insolvenzverfahren gelingen. Erfolgt die Umwandlung der gesamten Anleihen in Eigenkapital, dann kann die Deikon das Insolvenzverfahren wieder verlassen und die jetzigen Gläubiger werden Eigentümer. Die heutigen Eigentümer fallen dann entsprechend ihres Risikos aus. So sollte es laufen. Habe bis heute noch nicht gehört, dass die Eigentümer nur 1ct im Rahmen einer Kapitalerhöhung ins Unternehmen stecken wollen. Die Insolvenz ist auch mein bevorzugtes Szenario. Ich werde einer Zinsreduzierung nicht zustimmen, solange nicht die Eigentümer einen gleichen Beitrag leisten - also neues Kapital i.H.v. mindestens 10 Mio ins Unternehmen einbringen.

 

 

Eine Insolvenz halte ich nicht für Vorteilhaft für uns Anleihegläubiger. Bei einer Vollständigen Liquidierung der Vermögenswerte würden wohl gerade einmal die Banken ausgezahlt werden und wir Anleihegläubiger würden vermutlich alles verlieren. Die Immobilien sind realistischer Weise wohl mit einem Marktwert von ca. 150 bis 180 Mio. Euro zu bewerten (diese Zahlen stammen von der SdK und von der Deikon GmbH selbst). Ob sie in einer Insolvenz dafür verkauft werden können, ist fraglich. Der Insolvenzverwalter würde sich bei der Deikon wohl freuen. Dessen Vergütung richtet sich nach dem Wert der Gesellschaft am Ende des Insolvenzverfahrens. Die Kosten einer Insolvenz dürften ca. 10 Mio. Euro betragen (laut SdK).

 

Erst wenn Insolvenzverwalter und Banken vollständig ausgezahlt sind, würden wir Anleihegläubiger Geld bekommen. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass wir da viel bekommen würden.

 

 

Die 2. Gläubigerversammlung entscheidet mit einer Zustimmung von 75% des anwesenden Kapitals. Da Herr Rajcic 10 Mio. Euro Nennwert der Anleihe hält (33,33% des Gesamtvolumens) besitzt er eine Sperrminderheit ("Sperrminorität"). Eine Ablehnung der Beschlussfassung von Herrn Rajcic würde folglich dazu führen, dass die Beschlussvorschläge insgesamt abgelehnt werden würden. Sprich: Herr Rajcic kann über das Wohl und Wehe der Gläubiger der 3. Anleihe praltisch alleine entscheiden.

 

 

Ich bevorzuge auch kein Debt-to-Equity Modell. Dabei würde meine Anleiheforderung vollständig in Eigenkapital der Gesellschaft umgewandelt werden und die Anleihegläubiger würden die neuen Gesellschafter der Deikon GmbH werden. Wie soll dies praktiziert werden? Es gibt nach meinen Informationen ca. 4500 Anleihegläubiger der Deikon. Bei einem Debt-to-Equity Modell hätte die Gesellschaft dann 4500 Gesellschafter, da werden Gesellschafterversammlungen kaum praktikabel sein. GmbH-Anteile (die wir Anleihegläubiger bei einem Debt-to-Equity Modell erhalten würden) sind auch nicht fungibel (sie sind nicht "leicht austauschbar"). Sie können nicht über eine Börse verkauft werden (sind ja keine Aktien) sondern können nur mit notariellem Kaufvertrag übertragen werden! Sprich: Wer irgendwann einmal seine heutigen Anleiheforderungen zuück erhalten möchte, müsste bei einem Debt-to-Equity Modell zunächst privat einen Käufer finden und die Anteile dann mittels notariellem Vertrag übertragen. Das ist zeitaufwändig und sehr teuer (vorallem, wenn man "nur" einige Tausend Euro Nennwert an den Anleihen hält, wie es bei den meisten Privatpersonen der Fall sein dürfte).

 

Ich kann Herrn Rajcic verstehen, dass er mit seinem 10 Mio. Euro Paket ein Debt-to-Equity Modell bevorzugt, ich bin Gläubiger mit einem Nennwert von 23.000 Euro und möchte kein Debt-to-Equity-Modell!

 

 

Ich frage mich allerdings, ob es möglich wäre nur die 3. Anleihe in einem Debt-to-Equity- Modell in Eigenkapital der Deikon umzuwandeln. Herr Rajcic würde dann seinen Willen durchsetzen können. Die Gläubiger der 1. und 2. Anleihentranche könnten dann dadurch profitieren, dass der Gesellschaft 30 Mio. Euro an Eigenkapital zufließen würden - das würde den geplanten Haircut im nächsten Jahr überflüssig machen.

 

Ich bin Gläubiger der zweiten und dritten Anleihe und würde dann auch Gesellschafter werden. Es ist mir aber immer noch lieber nur das Geld, welches ich in die 3. Anleihe investiert habe, mit einem Debt-to-Equity Modell in Eigenkapital der Deikon umzuwandeln, als alles durch eine Insolvenz zu verlieren!

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