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Empfohlene Beiträge

slt63

@ Zft

 

"Werde ich machen. Du meinst aber vermutlich den Tarif VC2 mit VC1ZPlus, oder? VS1Z+ finde ich nirgendwo auf der Barmenia Seite."

 

Ja klar, war mir nur zu umständlich, es nochmal genau nachzuschauen, wie der heisst. Steht ja auf der Barmenia-Seite.

 

"Verstehe. Andererseits hat der Alttarif wohl (laut Vertreter, muß ich noch nachprüfen in den Unterlagen) in anderen Bereichen etwas bessere Leistungen, so soll er z.B. auch über die Gebührenordnungen hinaus leisten. Dies müßte man ja dann für einen möglichst genauen Vergleich wiederum herausrechnen. Nur mit wieviel ist sowas anzusetzen?"

 

Klar ist das nicht einfach für den Außenstehenden, das exakt darzustellen. Ich glaube andererseits auch nicht, daß es allzu viel im Beitrag ausmacht. Ein guter Vermittler sollte das m.E. aber beziffern können.

Ich habe auch den höheren max. SB bei dem Alttarif "unter den Tisch fallen lassen". Dieser bezieht sich m.W. nur auf den ambulanten Tarif VA.

Den VA sollte es aber auch mit geringerem, festem SB geben. Das dürfte mehr Klarheit bringen.

 

Es ging mir auch nicht darum eine (Schein)Genauigkeit im Vergleich herzustellen, sondern zu sehen, ob das von der Größenordnung her passt (also nicht auf die letzten 5 genau), oder ob die Kalkulation beim neuen Tarif im Vergleich zu günstig ist.

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swingkid

Ich möchte noch etwas zum Thema Hilfsmittelkatalog loswerden. Sicherlich ist der Easyflex hier recht umfangreich gestaltet, allerdings sollte man auch die prozentuale SB in Höhe von 10% in die Rechnung einbeziehen. Ich persönlich sehe bei solchen Deluxe-Regelungen auch die Gefahr von Mitnahmeeffekten, wenn ich dem Versicherer jeden Sch***s in Rechnung stellen kann.

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ZfT

Habe nun auch ein Angebot für den VC2/VC1Z+ bekommen:

 

KRANKENVERSICHERUNG

Versicherungsbeginn: 01.01.2012

zu versichernde Personen:

Versicherungsnehmer geb. in 1983 männlich

Versicherungsschutz:

Versicherungsnehmer, Berufsstatus Arbeitnehmer bzw. Rentner / Ehepartner / Kind, nicht vers. pflichtig

 

- Ambulante Heilbehandlung, stationäre Heilbehandlung (allgemeine

Krankenhausleistungen, privatärztliche Behandlung, Zweibettzimmerzuschlag),

Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie,

Rücktransport aus dem Ausland und Überführungskosten

Tarif Beitrag monatlich EUR VC2 304,44

 

- Zusatztarif (Hilfsmittel, Differenzkosten Einbettzimmer- zu Zweibettzimmer

und privatärztliche Behandlung, die über dem Rahmen der

Gebührenordnung für Ärzte berechnet wurde)

VC1Z+ 7,29

 

- Genesungs- und sonstige Kuren VK100 1,19

 

- Gesetzl. Zuschlag von 10 % für die Beitragsentlastung im Alter GZ 31,29

 

- Krankentagegeld bei Arbeitsunfähigkeit 120 EUR ab 43. Tag T42 37,20

 

- Beitragsermäßigung ab Alter 65 (in Höhe von 320 EUR) EB 35,20

 

Monatsbeitrag Krankenversicherung 416,61

- Pflegepflichtversicherung PVN 18,34

 

Gesamtbeitrag für Versicherungsnehmer 434,95

 

Höhe und Fälligkeit der zu zahlenden Beiträge:

Die monatlichen Beitragsraten betragen und sind am 1. eines jeden Monats fällig 434,95

 

Tarifbeschreibung für Versicherungsnehmer

VC2 Kompakttarif mit Leistungen für Arzt, Krankenhaus und Zahnarzt mit 360 EUR Selbstbeteiligung im Jahr

Ambulante Heilbehandlung

- 100 % Arzt oder Heilpraktiker (einschl. Arznei- und Verbandmittel)

- 100 % Vorsorgeuntersuchung (ohne Begrenzung auf gesetzlich eingeführte Programme)

- 100 % Heilmittel (z. B. Massagen)

- 80 % Hilfsmittel, sofern Höchstsätze gelten: bis zu 80 % (z. B. Brillen, Kontaktlinsen bis zu 312 EUR Rechnungsbetrag, ab 8.0 Dioptrien bis zu 468 EUR Rechnungsbetrag)

- 80 % psychotherapeutische Behandlung Stationäre Heilbehandlung

- 100 % allgemeine Krankenhausleistungen

- 100 % privatärztliche Behandlung (Spezialist Ihrer Wahl)

- 100 % Zweibettzimmerzuschlag

- 100 % Transport zum und vom Krankenhaus

- 100 % Krankenrücktransport aus dem Ausland und Überführungskosten

 

Zahnbehandlung, Zahnersatz und kieferorthopädische Behandlung

- 100 % Zahnbehandlung (auch Inlays)

- 75 % Zahnersatz und kieferorthopädische Behandlung bis zu 5.200 EUR Rechnungsbetrag im Jahr

- 50 % Zahnersatz und kieferorthopädische Behandlung für darüber hinausgehende Kosten (bei Unfällen 75 %)

Leistungen für Arzt und Zahnarzt im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte (z. B. für persönliche ärztliche Leistungen 3,5fach), Leistungen für Heilpraktiker bis zum einfachen Satz der Gebührenverzeichnisse für Heilpraktiker.

 

VC1Z+ Ergänzungstarif

- 20 % Hilfsmittel bis zu den im Haupttarif genannten Höchstsätzen

- 100 % Differenzkosten Einbettzimmer- zu Zweibettzimmerzuschlag

- 100 % privatärztliche Behandlung bei stationärer Heilbehandlung (Übernahme der über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte hinausgehenden Rechnungsbeträge)

VK100 Genesungs- und sonstige Kuren

- 100 % für Behandlung und Kurmittel

- 100 EUR Genesungsgeld bis zu 28 Tagen bei Genesungskuren

 

GZ Gesetzlicher Zuschlag in Höhe von 10 % für die Beitragsentlastung im Alter

T42 Krankentagegeld gegen Verdienstausfall

- ab 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit

- auch im Ausland bei einer stationären Behandlung

- steuerfrei und ohne zeitliche Begrenzung

- mit Anpassungsmöglichkeit an ein gestiegenes Nettoeinkommen

- für Frauen: Entbindungspauschale in Höhe des siebenfachen vereinbarten Krankentagegeldes

 

EB Ergänzende Bedingungen für die Beitragsermäßigung ab Alter 65

- jeden Monat in vereinbarter Höhe

- auf Antrag mit einem bis zu fünf Jahren früheren oder späteren Beginn

- individuelle Erhöhung bis Alter 55, jederzeit und ohne Gesundheitsprüfung

- allgemeines Erhöhungsangebot in Abständen von maximal fünf Jahren

- ab Beginn der Beitragsermäßigung alle drei Jahre bis zum Alter 95 automatische Anpassung, und zwar um 10 % der bei Beginn

 

 

sieht mir auf den ersten Blick nicht viel "teurer" als der EasyFlex Comfort+ aus (wenn man dessen Mehrleistungen berücksichtigt/abzieht). Werde mir mal eine tabellarische Übersicht über die Leistungen aller drei Angebote aufstellen, um die nochmal möglichst gut vergleichen zu können.

 

Sonst noch Anmerkungen, was speziell für/gegen diesen Tarif sprechen könnte? :)

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Peski
· bearbeitet von Peski

.

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checker-finance

 

Für Angestellte seit dem 1.1. wieder einfacher:

 

Rechtzeitig vor dem 54. Lj ein Jahr Familienpflegezeit nehmen und schon ist der Weg frei. Setzt natürlich einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen voraus. Falls man keinen findet: Schwängern und Elternzeit. Damit die Option offen bleibt, rechtzeitig Sperma einfrieren.

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Basti

über kurz oder lang wird es auf die Bürgerversicherung hinaus laufen...

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swingkid

Es läuft doch mittlerweile seit gefühlt 50 Jahren auf die Bürgerversicherung hinaus. Und ob das die Lösung aller Probleme im Gesundheitswesen ist? Eher nicht. Was mich an der Debatte immer wundert, sind Fälle wie ein im Spiegel beschriebener. Einem selbstständigen Journalisten wurde der Beitrag um knapp 50% erhöht. Klingt erstmal happig. Wenn man aber bedenkt, dass der gute mann jetzt knapp über 200 zahlt, stellt sich die Frage, was das Gejammer soll. Und wer sich ein bisschen mit der Materie auskennt, erkennt nicht erst auf den zweiten Blick, dass es sich hierbei um einen Einsteigertraif handelt. Auch hier könnte man berechtigterweise die Frage stellen: Frisst Gier Hirn?

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Basti

in der Thematik der Bürgerversicherung geht es nicht nur um die reine Beitragshöhe...

 

das ganze Verschachtelungssystem hört dann auf, sämtliche Taktiken zum sparsamen Hin und Her Wechseln hinfällig...

 

die vielen unzähligen Vergütungsverträge von Ärzten, Heilmittelerbringern, Apothekern usw. könnte man sich dann auch sparen incl. der ständigen Ausnahmeklauseln bestimmter Lobbygruppen

 

inwieweit man dann der Pharmalobby in die Taschen greifen könnte, sei dahin gestellt bzw. würde sich dann zeigen... zumindest könnte man dann das ganze Bonussystem an den Nagel hängen und wieder zur Objektivität der Behandlung zurück kehren...

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Philchen

Es läuft doch mittlerweile seit gefühlt 50 Jahren auf die Bürgerversicherung hinaus.

 

Das mag sein, nie gab es aber so konstruktive Vorschläge wie heute. Vorschläge die verfassungskonform sind. Umsetzbar also!

 

Und ob das die Lösung aller Probleme im Gesundheitswesen ist? Eher nicht.

Die Universallösung gibt es nicht. Die Modelle (auch die verfassungskonformen) haben alle ein gemeinsames Problem: Es handelt sich im weitesten Sinne um eine Versicherungspflicht in der GKV für alle Bürger.

Davon müssen wir weg. Weg von dem Prinzip das jeder zur Wunschzeit zum Wunscharzt geht und sich wunschbehandeln lässt. Sowas darf es perspektivisch in einer Bürgerversicherung nicht geben.

Das muss eine Privatleistung sein, die sich jeder kaufen kann und bei Bedarf privat die Kosten versichert.

 

Was mich an der Debatte immer wundert, sind Fälle wie ein im Spiegel beschriebener. Einem selbstständigen Journalisten wurde der Beitrag um knapp 50% erhöht. Klingt erstmal happig. Wenn man aber bedenkt, dass der gute mann jetzt knapp über 200 zahlt, stellt sich die Frage, was das Gejammer soll. Und wer sich ein bisschen mit der Materie auskennt, erkennt nicht erst auf den zweiten Blick, dass es sich hierbei um einen Einsteigertraif handelt. Auch hier könnte man berechtigterweise die Frage stellen: Frisst Gier Hirn?

Es kann nichts gefressen werden was nicht vorhanden ist!

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Peski
· bearbeitet von Peski

Ich stehe auch kurz vor der Entscheidung, ob ich mich privat oder freiwillig gesetzlich versichern soll. Man wird als freiwillg Versicherter unglaublich benachteiligt. In meinem Fall werden sämtliche Einkünfte herangezogen, also quasi wie in der Bürgerversicherung. Ein Angestellter mit Minibeitrag kann Millionen Zinsen und Mieteinnahmen einheimsen und drückt keinen Cent ab. Das alleine spricht für die Bürgerversicherung, auch wenn ich eigentlich meist aus Prinzip gegen staatliche Einheitssysteme bin, weil die Mehreinnahmen mit Sicherheit zu Mehrausgaben statt zur Reduzierung des Beitargssatzes verwendet werden.

 

Natürlich geht man im Geiste die Möglichkeit durch, sich privat zu versichern und mit 50 in die Gesetzliche zurückzukehren. Aber Vorsicht: In diesem Fall werden meines Wissens im Alter alle Einkünfte herangezogen, auch die schön brav angesparten Lebensversicherungen.

 

Diejenigen die in der Privaten versichert sind werden spätestens 2013 zwangsbeglückt, entweder durch Zwangseingliederung in die Bürgerversicherung oder aber man gewährt Bestandsschutz mit der Folge, dass die Tarife vergreisen. Ich als Selbständiger darf dann nach den neuesten Plänen selbst der FDP zukünftig Zwangsaltersvorsorgen wenn ich Glück habe, wenn ich Pech habe werde ich zwangsweise in die gesetzliche Rente gezwengt. Ein bisschen viel Zwang überall...

 

Man kommt gegen den Staat nicht an, das ist resignierend. Fast hätte ich deswegen die Flucht nach Belgien angetreten, habe dann aber nach dem Studium der Einkommensteuertabelle davon Abstand genommen. Die Staaten holen es sich schon, der eine hier der andere da. Der eine in jungen Jahren, der andere im Alter. Deswegen werde ich mich wohl direkt für die Gesetzliche entscheiden, vor allem wegen der einigermaßen sicheren Kalkulation im Alter.

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nord_sued
In meinem Fall werden sämtliche Einkünfte herangezogen, also quasi wie in der Bürgerversicherung. Ein Angestellter mit Minibeitrag kann Millionen Zinsen und Mieteinnahmen einheimsen und drückt keinen Cent ab.

 

yep, genau und dazu kommt: Verluste in einer Einkommensart kann man nichtmal verrechnen - weder mit anderen Einkommensarten noch in künftigen Jahren. Insgesamt läßt mich diese Verkrankenversicherung der Kapitalerträge ebenfalls ernsthaft darüber nachdenken in die PKV zu wechseln.

 

Wenn man sich der Rürup-Verrentung nicht unterwerfen will, ist man doppelt bestraft, man kann seine Sparleistung nicht absetzen und muss die Erträge auch noch der Krankenversicherung unterwerfen.

 

 

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John Silver

...

Natürlich geht man im Geiste die Möglichkeit durch, sich privat zu versichern und mit 50 in die Gesetzliche zurückzukehren. Aber Vorsicht: In diesem Fall werden meines Wissens im Alter alle Einkünfte herangezogen, auch die schön brav angesparten Lebensversicherungen.

..

Gott sei Dank. Es ist ja völlig in Ordnung wenn man für sich eine Entscheidung trifft, aber das Ausnutzen von solchen Lücken finde ich zu K..., auch wenn das jemand der selber "betroffen" ist wohl anders sieht. Ich bin auch kein Heiliger, aber die Auffassung den Staat als Beute zu sehen macht mich krank (wobei ich das eben geschriebene nicht auf Peski unbedingt beziehen möchte, sondern als allgemeine Aussage verstanden werden soll).

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muesli

Man wird als freiwillg Versicherter unglaublich benachteiligt. In meinem Fall werden sämtliche Einkünfte herangezogen, also quasi wie in der Bürgerversicherung.

Irgendwie stehe ich gerade auf dem Schlauch... Freiwillig versichert ist man, wenn man über der Beitragsbemessungsgrenze verdient, also den Höchstsatz an Krankenkassenbeiträgen zahlt. Auf diesen Höchstsatz kommt doch nichts mehr drauf, nur weil man Kapitaleinkünfte hat, so wie es auch egal ist, ob man 60.000 oder 600.000 im Jahr verdient?

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nord_sued

 

Irgendwie stehe ich gerade auf dem Schlauch... Freiwillig versichert ist man, wenn man über der Beitragsbemessungsgrenze verdient, also den Höchstsatz an Krankenkassenbeiträgen zahlt.

 

...oder, und das meint Peski, wenn man selbständig ist.

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Horst Schlämmer
· bearbeitet von Horst Schlämmer

die Mär von vergreisenden tarifen ist anscheinend noch weit verbreitet.

die tarife sind heute so strukturiert, dass die alterungsrückstellung die kostensteigerungen kompensieren sollten. beim jungen mitglied sind alterungsrückstellungen höher als kosten. beim alten mitglied umgekehrt. beides zusammen gesehen sollte sich die waage halten. ein vergreister tarif ist dann normalerwei9se ein tarif in dem es viele alterungsrückstellungen gibt.

man kann es nicht verallgemeinern, dass geschlossene tarife schlecht sind. das hängt im einzelfall von der kalkulation, der mitgliederstruktur und der entwicklung ab. es kann genauso sein, dass ein vergreister tarif sich günstiger entwickelt als ein offener tarif.

man kann das nicht pauschalisieren.

jedes mitglied hat die möglichkeit, tarife zu wechseln. und dann ist als ultima ratio immer noch der basistarif da.

ich bin jetzt schon sehr lange in der pkv und zahle nicht mehr als ein neueinsteiger. eher weniger.

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muesli

...oder, und das meint Peski, wenn man selbständig ist.

Äh, ja, wie geschrieben, stand auf dem Schlauch... Danke fürs Knotenlösen ;)

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Peski

@ nord_süd: Bist Du auch freiwillig versichert und selbständig? Wenn man freiwillig versichert bleibt (inbesondere in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens) müssen meines Wissens die Lebensversicherungen nicht der KV unterworfen werden. Das betrifft wohl u.a die Leute, die sich kruz vor dem Alter in die Gesetzliche retten. Wir könne wohl dennoch vermuten, dass später die Kassen so leer sind, dass diese Regelung nicht mehr gilt.

 

@ John Silver: Du kannst es ruhig auf mich beziehen. Ich stehe dazu, denn ich fühle mich als potentiell freiwillig Versicherter persönlich von der Gesetzgebung extrem benachteiligt. Da ist es nicht völlig abwegig, wenn man sich gegen solche Ungerechtigkeiten wehren möchte. Ich zahle gerne meinen angemessenen solidarischen Beitrag, aber in diesem Falle bin ich die Beute des Staates (der GKV) und nicht umgekehrt.

 

@ Horst Schlämmer: Ich gratuliere Dir zu der anscheinend guten Wahl. Wenn man sich nur sicher sein könnte bei der Entscheidung zur PKV.

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Philchen

Ich stehe auch kurz vor der Entscheidung, ob ich mich privat oder freiwillig gesetzlich versichern soll. Man wird als freiwillg Versicherter unglaublich benachteiligt.

 

Man hat die Wahl! Ist das nicht etwa doch ein Vorteil?

 

 

In meinem Fall werden sämtliche Einkünfte herangezogen, also quasi wie in der Bürgerversicherung.

Es gibt aktuell keine Bürgerversicherung!

 

Ein Angestellter mit Minibeitrag kann Millionen Zinsen und Mieteinnahmen einheimsen und drückt keinen Cent ab.

Das sollte man ändern und wird perspektivisch auch geändert werden.

 

Das alleine spricht für die Bürgerversicherung,

Was hat das mit der Bürgerversicherung tun?

 

 

auch wenn ich eigentlich meist aus Prinzip gegen staatliche Einheitssysteme bin,

 

Dagegen wenn es einen benachteiligt, im Falle der Bevorteilung dafür ? Gut, das ist menschlich!

 

weil die Mehreinnahmen mit Sicherheit zu Mehrausgaben statt zur Reduzierung des Beitargssatzes verwendet werden.

 

Also zur besseren Versorgung? Ist das jetzt schlecht? Ahhh, sorry! Ich hab vergessen. Du bist ja gesund!

 

Natürlich geht man im Geiste die Möglichkeit durch, sich privat zu versichern und mit 50 in die Gesetzliche zurückzukehren.

 

Das ist zu mindest nicht sozial.

 

Aber Vorsicht: In diesem Fall werden meines Wissens im Alter alle Einkünfte herangezogen, auch die schön brav angesparten Lebensversicherungen.

 

Absolut richtig! In dem Fall hast du dich ja auch jahrelang gedrückt!

 

 

Diejenigen die in der Privaten versichert sind werden spätestens 2013 zwangsbeglückt, entweder durch Zwangseingliederung in die Bürgerversicherung oder aber man gewährt Bestandsschutz mit der Folge, dass die Tarife vergreisen.

Das ist so absolut falsch!

 

Ich als Selbständiger darf dann nach den neuesten Plänen selbst der FDP zukünftig Zwangsaltersvorsorgen wenn ich Glück habe, wenn ich Pech habe werde ich zwangsweise in die gesetzliche Rente gezwengt. Ein bisschen viel Zwang überall...

Was ist daran so verkehrt?

 

Man kommt gegen den Staat nicht an, das ist resignierend. Fast hätte ich deswegen die Flucht nach Belgien angetreten, habe dann aber nach dem Studium der Einkommensteuertabelle davon Abstand genommen. Die Staaten holen es sich schon, der eine hier der andere da. Der eine in jungen Jahren, der andere im Alter. Deswegen werde ich mich wohl direkt für die Gesetzliche entscheiden, vor allem wegen der einigermaßen sicheren Kalkulation im Alter.

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Basti

ich bin als Selbstständiger auch nicht beglückt - wenn man ggf. in die GRV gezogen wird... aber nachvollziehbar ist es schon!

 

Man kann nicht ausschließen, das die ganze kapitalgedeckte Eigenvorsorge nicht doch kurz vor oder in der Rente zus.bricht und dann am Bettelstab endet...

das der Staat hierfür Vorkehrungen treffen will - ist im Sinne der Gemeinschaft natürlich soziale Gerechtigkeit...

 

klar sorgt man lieber für sich selber vor und verwaltet das eigene Depot selbst... aber viele Selbstständige machen das eben nicht ;-)

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Philchen

ich bin als Selbstständiger auch nicht beglückt - wenn man ggf. in die GRV gezogen wird... aber nachvollziehbar ist es schon!

 

Beglückt bin ich auch nicht. Ich zahl auch nicht gerne Steuern, habe die Notwendigkeit aber erkannt.

 

Man kann nicht ausschließen, das die ganze kapitalgedeckte Eigenvorsorge nicht doch kurz vor oder in der Rente zus.bricht und dann am Bettelstab endet...

 

Die Kapitaldeckung hat Vorteile, aber auch Nachteile! Umlage ist Inflationssicher, muss nicht liquidiert werden....

 

das der Staat hierfür Vorkehrungen treffen will - ist im Sinne der Gemeinschaft natürlich soziale Gerechtigkeit...

Weil ein großer Teil der Selbstständigen aktuell in die Grundsicherung fällt!

 

klar sorgt man lieber für sich selber vor und verwaltet das eigene Depot selbst... aber viele Selbstständige machen das eben nicht ;-)

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nord_sued

wenn die reine politische Grundsatzdiskussion - schon geführt werden muss - dann bitte offtopic.

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Peski
· bearbeitet von Peski

@ Philchen

 

nein es ist aus meiner Sicht kein großer Vorteil, dass ich wählen darf. Ich würde mich für die GKV sehr schnell entscheiden, wenn ich mich gerecht behandelt fühlen würde. Denn die PKV wird für mich erst deswegen interessant, weil ich, wie ich schrieb, als frewillig versicherter stark benachteiligt werde gegenüber einem Arbeitnehmer. Ich werde so behandelt, wie die Bürgerversicherung der SPD gedacht ist. Die Mehreinnahmen würden sicher nicht größtenteils für Leistungsverbesserungen ausgegeben. So naiv kann man doch nicht sein, wenn man all die Interessengruppen im Gesundheitssystem kennt. Ferner solltest Du Dir mal die Überlegungen der Parteien ansehen, die nach jetziger Einschätzung die Wahlen 2013 für sich entscheiden werden. Dann wirst Du die Formulierung "absolut falsch" für die mögliche Verschmelzung der PKV mit der GKV zumindest abmildern müssen.

 

@ nord_sued: Diese politischen Sachverhalte sind nicht offtopic, zumindest für mich nicht. Denn bei meiner jetzigen Überlegung, für welches System ich mich entscheide, spielen Sie eine bestimmende Rolle, weniger die Leistungsunterschiede PKV GKV, weil ich in der PKV eh einen Tarif wählen würde, der in etwa den Leistungen der GKV entspräche.

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Basti

Private Krankenversicherer müssen Beiträge erhöhen

 

Wegen der niedrigen Zinsen steigen die Tarife für Neukunden der privaten Krankenversicherung erheblich. Ab Dezember müssen sie bis zu zehn Prozent mehr bezahlen - und die Aufschläge sollen später auch für Bestandskunden gelten.

 

 

http://www.ftd.de/unternehmen/versicherungen/:kosten-fuer-pkv-private-krankenversicherer-muessen-beitraege-erhoehen/70090374.html

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Noob1981

diese effekte müssten sich aber auch in der GKV widerspiegeln, bzw. in allen Versicherungsbereichen oder?

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