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Heiti71

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el galleta
Grundsätzlich ist die Fonds-Idee aufgrund Deines Alters sicher keine schlechte Idee.

Alter ja, aber in Ausbildung und bei 25 Euro monatlich?

Mit "grundsätzlich" meinte ich "eigentlich" (sorry, Juristen-Deutsch ;) ).

 

Ich bin ganz Deiner Meinung:

Bei deinem jungen Alter ist ein Riester Fondssparplan (nicht fondsgebunde Riester Versicherung) durchaus eine interessante Überlegung. Fonds sind vor allem auf lange Sicht im besonderen Maße attraktiv als Geldanlage. Und was du als Luxus hast ist eben Zeit.

 

Der zweite Teil und meine Aussage ist: Ein Riester Fondssparplan ist eher nicht die beste Wahl gemessen an deinem beruflichen IST-Stand. Das liegt zum einen an bspw. den Depotgebühren, zum anderen aber daran, dass du unter Umständen doch noch mal aufs Kapital aus der Riester Rente zurückgreifen musst.

 

saludos,

el galleta

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Heiti71
· bearbeitet von Heiti71

Ich bins mal wieder, der ahnungslose Heiti =)

 

und zwar: Momentan verdiene ich ab Januar 2011 843€ Brutto und ab August 2011 905€ Brutto

Zusammen wären das 10426 € Brutto

 

1. Frage: Zählen meine 40€ VL, die ich vom Arbeitgeber bekomme auch noch dazu ?

2.Frage: Wird die Einzahlung in den Riestervertrag aus dem Brutto oder aus dem Netto gezahlt? Ich denke nämlich daran unter die Einkommensgrenze von 8004€ im Jahr zu kommen um noch Kindergeld zu erhalten, aber dies ist glaub ich nur bei einer bAV möglich oder?.

 

Vielen Dank

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polydeikes
· bearbeitet von torstenb

Nacheinander. Da ich deine Angaben ja nicht nachvollziehen kann, erklär ichs lieber komplett. Für Riester entscheidend ist erstmal das Sozialversicherungspflichtige Entgelt.

 

D.h. es wird so gerechnet:

 

Bruttogehalt

+ außertarifl. oder vertragliche Leistungen (z. B. VL vom Arbeitgeber)

= Sozialversicherungspflichtiges Entgelt (Gesamtbrutto)

- Steuerfreibetrag

= Steuerpflichtiges Entgelt

 

Du hast also dann vermutlich 905 + 40 auf deiner Gehaltsabrechnung stehen, einfach mal prüfen. Könnte ja auch sein, dass du die Daten etwas vertauscht und die 905 laut Abrechnung inklusive der 40 Euro sind. Also dein Brutto dann 865 wäre + 40 VL und ganz unten steht eine 905.

 

Nehmen wir mal an, du hättest nur 10426 Gesamtbrutto. Davon gingen 8004 Euro Freibertrag runter, das hast du richtig erfasst. Es bleiben also in diesem Fall noch 2422 Euro übrig. Mit Riester selbst kann du nur 1946 pa. beim steuerpflichtigen Entgelt maximal einsparen (bei 154 Euro Grundzulage).

 

Der Grundfreibetrag ist aber nicht der einzige mögliche Freibetrag. Wenn du bspw. zur Ausbildung auswärtig untergebracht bist, hast du noch 924 Ausbildungsfreibetrag. Dazu kommt auch noch der Arbeitnehmerpauschbetrag. Alternativ eben tatsächlich anfallende Werbungskosten (bspw. Fahrtkosten etc.) und Abzüge für bspw. Versorgungsaufwand.

 

---

 

Und jetzt das große Aber: Kindergeld bezieht sich auf eine Freigrenze, nicht Freibetrag. Kleiner aber feiner Unterschied.

 

D.h.

 

10426 Euro Brutto

- 20 % Sozialversicherung

- 920 Euro Werbungskostenpauschbetrag

= unter 8004

 

Man könnte auch anders sagen: Du hast pauschal 11150 Euro als Einkommensgrenze um Kindergeld zu bekommen. In deinem Fall ist also die Riester Rente gar nicht nötig.

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Heiti71
· bearbeitet von Heiti71

Hatte mich vertan

 

Die Vl muss ich mit in meine Einkünfte einberechnen sowie Weichnachts und Urlaubsgeld

Komme dann auf 12466€ Brutto, sagen wir gerundet 12500.

 

Einzaheln würde ich dann in den Riester vertrag 12 x 125 € = 1500 € im Jahr

die 20 % Abzug wären = ca. 2500 €

Werbungskostenpauschbetrag = 920 €

 

Ich wäre dann bei 7580 € und würde das Kindergeld noch bekommen.

Ist das so richtig ?

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polydeikes
· bearbeitet von torstenb

Nein. Riester zahlst du aus dem Netto. Es verringert zwar die Steuerlast, wirkt aber nicht auf die Freigrenze beim Kindergeld. Willst du die Freigrenze ausdehnen, käme nur eine bAV (Gehaltsumwandlung) in Frage. Mit der Riester Rente kommst du nicht ans Kindergeld, wenn du über der Freigrenze liegst.

 

Der Trick funktioniert nicht.

 

Edit:

 

Scheinbar hab ichs nicht ganz klar formuliert. Es sind 2 Paar Schuhe, daher die Trennstriche.

 

1.) Der Versuch keine Steuern zu zahlen (bzw. alles wieder zu bekommen)

2.) Der Versuch das Kindergeld zu behalten (und natürlich die damit verbundenen Vergünstigungen für die Eltern)

 

Bei 1.) funktioniert es im Rahmen der vorgestellten Varianten.

 

Bei 2.) Bleibt es so:

 

Brutto

- Sozialversicherung

- Werbungskosten real (oder Werbungskostenpauschale)

- BAV

= Einkommen im Sinne des Kindergelds

 

Nur die bAV senkt, da Gehaltsumwandlung, die Einkünfte im Sinne des Kindergelds. Es gibt aber andere Alternativen bspw. die Werbungskosten zu erhöhen. Dafür müsste ich aber eben mehr Wissen und das will ich eigentlich gar nicht. Bspw. ob du eine Wohnung hast, auswärtig die Ausbildung machst, Fahrtkosten hast, spezielle Ausbildungskosten hast ... etc. etc. etc. ...

 

Ich vermute zudem nicht, dass du auf rund 2k Werbungskosten kommen wirst. Und um mal meine kritische Haltung zu erklären: Dein Kindergeld zahle ich mit meinen Steuern ...

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