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IefTina

Besteuerung Siemens Dividende für Steuerausländer

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IefTina

Am Beispiel Siemens folgende Frage zu Besteuerung von Dividenden für Steuerausländer.

 

* Aktiendepot bei deutschem Online-Broker.

* astreiner Steuerausländer - kein Wohnsitz oder sonst irgendeine connection zu Deutschland

 

=> die Siemens Dividende wird in Summe mit 26.05% Steuerabzug bedacht!

=> davon sind 24.68% Kapitalertragsteuer und 1.37% Solidaritätsabzug

 

26% ist mir einfach zu viel.

 

Nun die Frage - wie kann dieser Abzug vermieden werden?

Ich möchte die Bruttoauszahlung der Dividenden, dafür aber Pflicht in meinem Steuersitz die Steuer zu bezahlen.

Vielleicht kann das ein Broker in einem anderen europäischen Land - oder gar außerhalb Europas ...?

 

iT

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supertobs

Du must zu einer Bank, die auch Steuerausländer akzeptiert. Ich habe dazu mal einen Thread gestartet. Ing-Diba nimmt keinen oder nicht jedes Land.

 

Letztlich sind meine Verwandten jetzt bei der Deutschen Bank und bei der Sparkasse. Abgezogen wird dann gar nichts, wird über Wohnsitz definiert.

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John Silver
· bearbeitet von John Silver

Am Beispiel Siemens folgende Frage zu Besteuerung von Dividenden für Steuerausländer.

 

* Aktiendepot bei deutschem Online-Broker.

* astreiner Steuerausländer - kein Wohnsitz oder sonst irgendeine connection zu Deutschland

 

=> die Siemens Dividende wird in Summe mit 26.05% Steuerabzug bedacht!

=> davon sind 24.68% Kapitalertragsteuer und 1.37% Solidaritätsabzug

 

26% ist mir einfach zu viel.

 

Nun die Frage - wie kann dieser Abzug vermieden werden?

Ich möchte die Bruttoauszahlung der Dividenden, dafür aber Pflicht in meinem Steuersitz die Steuer zu bezahlen.

Vielleicht kann das ein Broker in einem anderen europäischen Land - oder gar außerhalb Europas ...?

 

iT

Die KESt beträgt 25% und darauf dann 5,5% Soli, oder 25% + 1,375% = 26,375%. Aber das nur der Vollständigkeit halber, ist ja auch egal und gar nicht die Frage.

26,375% Quellensteuer sind Dir zuviel? Frag mal uns :'( ... i.d.R. aber immer noch günstiger als der ESt-Tarif. :)

 

Wie schon Supertobs geschrieben hat, mußt Du Dich an Deine deutsche Depotbank wenden und ein Kontrollmeldeverfahren gemäß §50d (5) und (6) EStG beantragen.

Deine Depotbank wird dann im allgemeinen formlos beim Bundesamt für Finanzen beantrage, dass sie Dir gegenüber auf die Quellenbesteuerung verzichten darf.

 

Das wird aber nur funktionieren wenn es sich um "Bagatellfälle" handelt, sprich die Jahresgesamtsumme ist kleiner als € 40.000 und die einzelne Zahlung ist geringer als € 5.500.

(Zahlen sind schon einwenig älter, aktuellere habe ich derzeit nicht zu Hand, dürften aber wohl in ähnlicher Grössenordnung liegen, muss sonst mal jemand ins aktuelle BMF-Schreiben gucken.)

 

Damit Du auch gleich im Bilde bist: Die Bank wird eine Reihe von Daten inklusiver der Höhe der Zahlungen an das Bundesamt schicken. Sei versichert, dass dieses eine Kontrollmeldung an das Finanzamt in Deinem Land schicken wird. Also versuch gar nicht erst zu tricksen (das ist jetzt nicht auf Dich gemünzt, Du bist ja sicherlich steuerehrlich, aber hier lesen ja noch ein paar andere Leute mit. ;) )

Des Weiteren ist noch zu klären, was das DBA zwischen Deutschland und Deinem Ansässigkeitsstaat in der Frage der Dividenden beinhaltet. Es ist also gar nicht sicher, dass Du trotz Kontrollmeldeverfahren die volle Summe bekommst. Das mußt Du selber recherchieren, also in das für Dich gültige DBA Deutschland-??? gucken, da ich nicht weiss, in welchem Staat Du ansässig bist. Dort steht dann, in welcher Höhe Deutschland ggf. eine Dividendenquellensteuer nehmen darf.

 

So etwa läuft das. Ich hoffe ich habe nichts wesentliches übersehen.

Im übrigen gilt ja in Steuerfragen immer: Anmerkungen/Korrekturen/Ergänzungen der üblichen Verdächtigen (Sven82, Taxadvisor et al) sind immer gerne gesehen. :thumbsup:

JS

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Raccoon

Du must zu einer Bank, die auch Steuerausländer akzeptiert. Ich habe dazu mal einen Thread gestartet. Ing-Diba nimmt keinen oder nicht jedes Land.

Und dann? Es aendert nichts daran, das man als Steuerauslaender beschraenkt steuerpflichtig ist. Dazu zaehlen nunmal Dividenden dt. Firmen. Aus Sicht eines Steuerauslaenders ist es damit eine Quellensteuer.

 

Letztlich sind meine Verwandten jetzt bei der Deutschen Bank und bei der Sparkasse. Abgezogen wird dann gar nichts, wird über Wohnsitz definiert.

Falsch, der Wohnsitz im Ausland schliesst eine Besteuerung nicht generell aus, es ist abhaengig von der Art der Einkuenfte.

 

steuerausländer (besteuerung)

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IefTina

Wunderbar, danke für die Beiträge.

 

Zur weiteren Präzisierung meiner aktuellen Situation:

  1. ich bin astreiner Steuerausländer in Deutschland und lebe im arabischen Raum - meine Einkünfte werden also voll mit dem gültigen Steuersatz von 0% besteuert. Diesen Satz finde ich akzeptabel.
  2. Bank in DE: Kapitalerträge von Konto, Taggeld werden nicht besteuert
  3. Dank in DE: Dividenden ausländischer Unternehmen werden zu 100% durchgereicht - hier habe ich noch Hausaufgaben zu machen, denn mir ist nicht klar, ob die Dividenden nicht im Heimatland des Unternehmens (also der Quelle) besteuert werden. Das geht aus der Dokumentation meiner Depotbank nicht hervor - diese weist nur den Eingangsbetrag der Quelle und den an mich ausgezahlten Betrag aus, und der ist gleich, also keine Abzüge durch die Depotbank. Ob nicht vorher jemand die Finger aufhält weiß ich nicht. Hat hierzu jemand Information?
  4. Bank in DE: Dividenden deutscher Unternehmen werden mit den genannten rund 26% besteuert, die direkt von der Bank abgeführt werden.

 

Zu *4 brauche ich also Hilfe:

Es scheint als ob die Steuern Quellensteuern sind, also direkt von der Kapitalgesellschaft einbehalten werden (und von dort direkt an das Finanzamt weitergeleitet werden?).

Für Steuerausländer sind Maximalsätze der Steuern für Länder mit denen DE ein DBA hat festgelegt - das sind zumeist 15%.

Alles darüber kann man vom Finanzamt zurückfordern.

 

Leider schweigt sich das Bundeszentralamt für Steuern über Länder mit denen kein DBA besteht aus.

 

Es gibt also generell eine Möglichkeit, die Steuerlast zu reduzieren, in etwa 26% -> 15%.

 

Gibt es eine Möglichkeit die Quellenbesteuerung vollkommen zu umgehen?

Ich werde im speziellen Siemens anschreiben, sowie das BzST.

Ich möchte die Steuern zurück, und eine Freistellung für die Zukunft erreichen.

 

Das wäre der Fall deutsche Gesellschaft .... wie ist das mit anderen Ländern bestellt?

Werden dort Quellensteuern erhoben? Kann man den Erlasse beantragen? Oder muß dort ebenfalls zurückgefordert werden?

 

Das schaut nach Arbeit aus --- aber wenn's um die Kohle geht ...

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Akaman
· bearbeitet von Akaman

Bist du deutscher Staatsbürger? Gugel mal nach "beschränkte Steuerpflicht". Hier im Forum gibt es auch einiges, sollte durch die SuFu schnell nach oben gespült werden.

 

edit: sehe gerade, dass der Waschbär schon was dazu verlinkt hat.

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Raccoon
· bearbeitet von Raccoon

Zu *4 brauche ich also Hilfe:

Es scheint als ob die Steuern Quellensteuern sind, also direkt von der Kapitalgesellschaft einbehalten werden (und von dort direkt an das Finanzamt weitergeleitet werden?).

Für Steuerausländer sind Maximalsätze der Steuern für Länder mit denen DE ein DBA hat festgelegt - das sind zumeist 15%.

Alles darüber kann man vom Finanzamt zurückfordern.

 

Leider schweigt sich das Bundeszentralamt für Steuern über Länder mit denen kein DBA besteht aus.

 

Es gibt also generell eine Möglichkeit, die Steuerlast zu reduzieren, in etwa 26% -> 15%.

Ohne DBA denke ich wird das nicht gelten.

 

Gibt es eine Möglichkeit die Quellenbesteuerung vollkommen zu umgehen?

Ich werde im speziellen Siemens anschreiben, sowie das BzST.

Ich möchte die Steuern zurück, und eine Freistellung für die Zukunft erreichen.

Mit welcher Begruendung willst du eine Freistellung? Vor allem, da du im Ausland mit 0% besteuert wirst sollte das schwierig sein. Das koennte als Niedrigsteuerland angesehen werden, und damit faellst du dann unter die erweiterte beschraenkte Steuerpflicht.

Irgendwelche Schreiben koennten da schlafende Hunde wecken - da du im Ausland mit 0% besteuert wirst wuerde ich die 26% damit "verrechnen" und nichts weiter unternehmen.

 

Das wäre der Fall deutsche Gesellschaft .... wie ist das mit anderen Ländern bestellt?

Werden dort Quellensteuern erhoben? Kann man den Erlasse beantragen? Oder muß dort ebenfalls zurückgefordert werden?

Kann nur fuer USD Bonds sprechen - keine Abzuege beim Kupon vom Ausgabeland (z.B. USA *) oder Deutschland, aber Versteuerung der Einkuenfte im Ausland. :-

 

*) gilt nur, sofern man kein US Buerger oder andersweitig in den USA steuerpflichtig ist

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John Silver

Um Dir ansatzweise überhaupt helfen zu können stellen sich folgende Fragen:

 

Bist Du in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig? Beschränkt Steuerpflichtig bist Du ja anscheinend, siehe Zins und Dividendenerträge.

Wie stellt man das fest?

Hast Du in Deutschland einen Wohnsitz? Ja oder Nein (und nicht, ja aber da bin ich fast nie oder so).

Hast Du in Deutschland Deinen gewöhnlichen Aufenthalt? Ja oder Nein.

Das sind die beiden zentralen Fragen zur unbeschränkten Steuerpflicht. Zweimal Nein und Du fällst unter kein DBA von Deutschland.

 

In welchem Land lebst Du? Die Frage ist essentiell um zu wissen, welches DBA überhaupt für Dich in Frage kommt.

Zentrale Frage dafür ist die Frage der Ansässigkeit:

Hast Du mehr als einen Wohnsitz? Falls ja: wo? und

 

Wo hast Du Deinen Lebensmittelpunkt? In welchen/m Land/Ländern. Falls in zwei Staaten:

 

Wo hälst Du Dich gewöhnlich auf? Falls in zwei Staaten:

 

Welche Nationalität hast Du? Falls Staatenlos oder zwei Staatsangehörigkeiten:

Such Dir einen Spezial-Steuerberater für Internationales Steuerrecht.

 

Wenn Du das beantwortest, kann ich mal schauen, ob ich Deine anderen Fragen einwenig auseinander klabüstern kann.

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Raccoon
· bearbeitet von Raccoon

Um Dir ansatzweise überhaupt helfen zu können stellen sich folgende Fragen:

Das hatten wir alles schon geklaert. :rolleyes:

 

Bist Du in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig? Beschränkt Steuerpflichtig bist Du ja anscheinend, siehe Zins und Dividendenerträge.

IefTina hat gesagt er ist astreiner Steuerauslaender, was nichts anderes heisst als beschraenkt steuerpflichtig.

 

Es geht sich daher hauptsaechlich um Punkt 4. in Beitrag 5; wie ich schon weiter oben sagte muss auch ein Steuerauslaender Dividenden auf dt. Aktien versteuern. Daher sind alle Aussagen konsistent mit jemanden, der beschraenkt steuerpflichtig aka Steuerauslaender ist, so dass dies keiner weiteren Klaerung bedarf.

 

 

(Edit: Korrektur von unbeschraenkt nach beschraenkt.)

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IefTina

Danke für die Kommentare! Gute Info!

Für mich ists ok, wenn mehrfach gefragt wird. Ist ja viel zu lesen, und besser doppelt gefragt.

 

Beschränkte Steuerpflicht in Deutschland ist eindeutig:

  • habe einen ruhenden Anstellungsvertrag mit deutscher Firma mit Sitz in Deutschland
  • habe Aktien und sonstige Konten in Deutschland
  • habe keine Wohnung / Haus / Verwandte / Familie oder sonst Bezug zu Deutschland
  • bin maximal alle 1,5 Jahre für ein paar Tage zum Meeting auf deutschem Boden

 

Habe eine Wohnsitz in Doha / Qatar, sonst nichts.

Da ist auch mein Lebensmittelpunkt.

Sonst halte ich mich nicht regelmäßig in anderen Staaten auf.

Alle 2 Monate mal ein paar Tage auf Urlaub irgendwo.

 

Ich bin Österreicher, Eltern leben noch da. Ich selbst habe dort gar nix mehr, weder Wohnsitz, noch irgendwie Aufenthalt, noch Besitztümer, noch sonst was.

Komme vielleicht alle 2 Jahre mal nach AT für ein paar Tage.

 

Zumindest beim BZSt gab es keine Info zu Quellensteuern für die Länderkombination DE/QATAR.

 

Danke!

 

 

Danke für Link!

 

Als jurnalistischer Feinspitz steht dort eigentlich nicht viel bzw. nicht ausreichend zum Thema.

Die sagen nur, dass die Banken die Abmelkungssteuer abziehen.

Nicht jedoch, ob man das umgehen oder reduzieren kann.

 

Somit hören die mittendrin auf zu argumentieren - ein argumentativer koitus interruptus.

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Raccoon
· bearbeitet von Raccoon

Als nicht-Deutscher sollte keine Gefahr durch die erweiterte beschraenkte Steuerpflicht bestehen. Trotzdem sehe ich keinen Grund bzw. rechtliche Grundlage, warum du von der Steuer auf inl. Dividenden befreit werden solltest. (siehe auch meine Frage in Beitrag 7)

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Stockinvestor

Ich denke mal, dass das ein allgemeines Problem ist, dass rechtlich noch gar nicht richitg gelöst ist.

http://www.datev.de/portal/ShowPage.do?pid=dpi&nid=114838

 

In deinem speziellen Fall wird die Bank Dir die Quellensteuer abziehen, da bin ich anderer Meinung als John Silver, der meint, dass da was möglich wäre.

Im Rahmen des Doppelbesteuerungsabkommens könnte man vom deutschen Finanzamt über einen Antrag eine Rückerstattung erhalten.

Da es aber mit Qatar kein Doppelbesteuerungsabkommen (Annahme) gibt, wirst Du wohl Pech gehabt haben. Das ist ungerecht, deswegen siehe Link.

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Akaman

Ich bin Österreicher

Mir scheint, das ist eine entscheidende Info. Österreicher, dort keinen Wohnsitz. Depot in Deutschland, dort keinen dauerhaften Aufenthalt.

 

Wer traut sich denn wirklich zu, hier eine wasserdichte Antwort zu geben? Ich jedenfalls nicht.

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Raccoon

Mir scheint, das ist eine entscheidende Info. Österreicher, dort keinen Wohnsitz. Depot in Deutschland, dort keinen dauerhaften Aufenthalt.

 

Wer traut sich denn wirklich zu, hier eine wasserdichte Antwort zu geben? Ich jedenfalls nicht.

Staatsangehoerigkeit spielt im dt. Steuerrecht so gut wie keine Rolle (Ausnahme aber u.a. bei der erweiterten beschraenkten Steuerpflicht), d.h. ob er Deutscher oder Oesterreicher ist macht hier keinen Unterschied.

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IefTina

Ich denke mal, dass das ein allgemeines Problem ist, dass rechtlich noch gar nicht richitg gelöst ist.

http://www.datev.de/portal/ShowPage.do?pid=dpi&nid=114838

 

In deinem speziellen Fall wird die Bank Dir die Quellensteuer abziehen, da bin ich anderer Meinung als John Silver, der meint, dass da was möglich wäre.

Im Rahmen des Doppelbesteuerungsabkommens könnte man vom deutschen Finanzamt über einen Antrag eine Rückerstattung erhalten.

Da es aber mit Qatar kein Doppelbesteuerungsabkommen (Annahme) gibt, wirst Du wohl Pech gehabt haben. Das ist ungerecht, deswegen siehe Link.

 

 

Der Link ist gut!

 

Was mir noch nicht klar ist, wer die steuerabführende Quelle ist - ist das die Depotbank, oder die Firma (hier am Beispiel Siemens) selbst?

Wäre das eine Depotbank und wäre die wiederum außerhalb Deutschlands könnte hier ein Ansatzpunkt sein.

 

Ansonsten denk ich mal ist abwarten auf Reaktion vom BZSt und Siemens IR angesagt.

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John Silver

Um Dir ansatzweise überhaupt helfen zu können stellen sich folgende Fragen:

Das hatten wir alles schon geklaert. :rolleyes:

...

Nein, das hatten wir bis dahin noch überhaupt nicht geklärt. Das wurde erst im Beitrag #11 nachgeholt.

 

Um diese Fragen richtig beantworten zu können muss man schon wissen ob jemand beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig ist. Und um zu wissen unter

welches DBA er ggf. fällt muss man wissen, wo er ansässig ist.

Ansonsten wird je Antwort zur raterei.

 

Und mit verlaub, die meisten wissen nicht, wann sie als beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig gelten und in welchem Staat ihre Ansässigkeit liegt und

worauf sich diese begründet. Wenn man das richtig beantworten will, muss man schon die Informationen haben, so wie sie ja nachgereicht wurden.

 

Jetzt wissen wir, dass IefTina unter ein Abkommen mit Qatar fallen würde, das es aber nicht gibt. http://www.sis-verlag.de/praxishilfen/21-dba-2009?start=1

Also liegt hier der Tatbestand eines nicht DBA-Landes vor.

D.h., Deutschland wird voll besteuern (25+Soli). Die einzige Möglichkeit meines Wissens wäre jetzt, sich an die Finanzbehörde in Qatar zu wenden.

Dort wird ggf. dann Anrechnung oder Abzug der Steuer erlaubt. Wenn die Steuer da allerdings Null auf Dividenden beträgt, gibt es meines Wissens keine Möglichkeit die Steuer zu senken. In Deutschland wird sie jedenfalls nicht gesenkt oder gemindert.

 

Ich bin Österreicher

Mir scheint, das ist eine entscheidende Info. Österreicher, dort keinen Wohnsitz. Depot in Deutschland, dort keinen dauerhaften Aufenthalt.

 

Wer traut sich denn wirklich zu, hier eine wasserdichte Antwort zu geben? Ich jedenfalls nicht.

 

...

Staatsangehoerigkeit spielt im dt. Steuerrecht so gut wie keine Rolle (Ausnahme aber u.a. bei der erweiterten beschraenkten Steuerpflicht), d.h. ob er Deutscher oder Oesterreicher ist macht hier keinen Unterschied.

Richtig, die Staatsangehörigkeit spielt hier keine Rolle. Ggf. hätte das noch, dieser Fall liegt hier aber auch nicht vor, in einem DBA im Zuge de Ansässigkeit eine Rolle spielen können.

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Raccoon
· bearbeitet von Raccoon

Nein, das hatten wir bis dahin noch überhaupt nicht geklärt. Das wurde erst im Beitrag #11 nachgeholt.

Lies Beitrag Nummer 1 und 5, da steht alles drin. Die Details die in Beitrag 11 nachgereicht wurden aendern nichts daran und sind daher nicht weiter wichtig.

 

Um diese Fragen richtig beantworten zu können muss man schon wissen ob jemand beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig ist. Und um zu wissen unter

welches DBA er ggf. fällt muss man wissen, wo er ansässig ist.

Ansonsten wird je Antwort zur raterei.

Aus Beitrag 1 und 5 geht ganz klar hervor, dass er beschraenkt steuerpflichtig ist und in einem nicht-DBA Land lebt, welches ausserdem noch ein Niedrigsteuerland ist. Das kannst du jetzt weiter bestreiten oder einfach als Tatsache akzeptieren.

 

Und mit verlaub, die meisten wissen nicht, wann sie als beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig gelten und in welchem Staat ihre Ansässigkeit liegt und

worauf sich diese begründet. Wenn man das richtig beantworten will, muss man schon die Informationen haben, so wie sie ja nachgereicht wurden.

Die Frage ob beschraenkt oder unbeschraenkt steuerpflichtig wurde ueberhaupt nicht gestellt (ausser von dir), statt dessen waren die Aussagen das er Steuerauslaender ist (= beschraenkt steuerpflichtig) unmissverstaendlich und durch die Aussagen ueber die Steuerabzuege je nach Art der Einkuenfte bestaetigt.

 

Jetzt wissen wir, dass IefTina unter ein Abkommen mit Qatar fallen würde, das es aber nicht gibt. http://www.sis-verlag.de/praxishilfen/21-dba-2009?start=1

Also liegt hier der Tatbestand eines nicht DBA-Landes vor.

Und auch das steht schon im Beitrag 5, auch wenn du es nicht wahrhaben willst.

 

Ueberhaupt finde ich es lustig, dass du fragst ob er unbeschraenkt steuerpflichtig ist, aber im folgenden Satz feststellst, dass er beschraenkt steuerpflichtig ist. (Aha, also doch schon vor Beitrag 11 erkannt!) :rolleyes:

 

Anyway, Thema ist fuer mich abgeschlossen. Schoenen Tag noch. :)

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IefTina

Ich denke mal, dass das ein allgemeines Problem ist, dass rechtlich noch gar nicht richitg gelöst ist.

http://www.datev.de/portal/ShowPage.do?pid=dpi&nid=114838

 

In deinem speziellen Fall wird die Bank Dir die Quellensteuer abziehen, da bin ich anderer Meinung als John Silver, der meint, dass da was möglich wäre.

Im Rahmen des Doppelbesteuerungsabkommens könnte man vom deutschen Finanzamt über einen Antrag eine Rückerstattung erhalten.

Da es aber mit Qatar kein Doppelbesteuerungsabkommen (Annahme) gibt, wirst Du wohl Pech gehabt haben. Das ist ungerecht, deswegen siehe Link.

 

Auf der verlinkten Seite ist ein Report zu finden - dort wieder eine eMail.

Leider scheint die nicht mehr aktiv zu sein, denn meine Fallschilderung wurde als nicht zustellbar zurückgewiesen.

Soviel zur Ernsthaftigkeit der gutgemeinten Bestrebungen ....

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IefTina

Nun hat Siemens geantwortet:

Sehr geehrte Frau xxxxx,

 

die Dividende der Siemens AG für das Geschäftsjahr 09/10 unterliegt der sog. Abgeltungssteuer. Auf die Ausschüttung wird daher grundsätzlich eine Kapitalertragsteuer in Höhe von 25% zuzüglich des Solidaritätszuschlags hierauf in Höhe von 5,5 % einbehalten (also insgesamt 26,375%). Auf schriftlichen Antrag des Dividendenempfängers bei der Depotbank wird die Kapitalertragsteuer unter Berücksichtigung der Kirchensteuer ermittelt.

Mit dem Steuerabzug gilt die Einkommensteuer als abgegolten.

 

Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags auf Antrag nach Maßgabe bestehender Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen. Für die meisten Doppelbesteuerungsabkommen wird die deutsche Abzugssteuer auf 15% ermäßigt. Ein Rückerstattungsantrag ist an das Bundeszentralamt für Steuern, D-53221 Bonn, Germany, zu richten. Die notwendigen Formulare sind erhältlich beim Bundeszentralamt für Steuern (http://www.bzst.bund.de/) oder Deutschen Botschaften und Konsulaten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Soweit also nix Neues nicht.

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John Silver
· bearbeitet von John Silver

...

Anyway, Thema ist fuer mich abgeschlossen. Schoenen Tag noch. :)

dito. :rolleyes:

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IefTina

Neue Info.

 

Die Steuern werden direkt von der Gesellschaft an das Finanzamt abgeführt.

Also Siemens nimmt Bruttodividende zahlt Steuern an das Finanzamt und der Rest kommt an die Depotbanken.

 

Die Arbeitsthese, das Depot ins Ausland zu verlegen bringt also gar nichts.

Es muß also Antrag auf zukünftige Reduktion bzw. nachträgliche Erstattung beim Finanzamt erfolgen.

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Akaman
· bearbeitet von Akaman

Die Arbeitsthese, das Depot ins Ausland zu verlegen bringt also gar nichts.

Der Schluss ist nicht zwingend.

 

Siemens zahlt doch nicht die deutsche Abgeltungssteuer, wenn ein Brite (ohne sonstige Verbindung nach D-land) eine Siemens-Aktie in einem Londoner Depot liegen hat.

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Raccoon
Der Schluss ist nicht zwingend.

 

Siemens zahlt doch nicht die deutsche Abgeltungssteuer, wenn ein Brite (ohne sonstige Verbindung nach D-land) eine Siemens-Aktie in einem Londoner Depot liegen hat.

Aber natuerlich, schliesslich zahlen doch auch Deutsche Quellensteuer auf bestimmte Einkuenfte im Ausland, obwohl das Papier in einem dt. Depot liegt.

 

Ausserdem macht die Staatsangehoerigkeit keinen Unterschied, auch ein Brite mit britischem Depot ist Steuerauslaender aus dt. Sicht sofern er bestimmte inlaendische Einkuenfte hat:

 

§ 1 EStG

 

[...]

 

(4) Natürliche Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 und des § 1a beschränkt einkommensteuerpflichtig, wenn sie inländische Einkünfte im Sinne des § 49 haben.

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Akaman
· bearbeitet von Akaman
Der Schluss ist nicht zwingend.

 

Siemens zahlt doch nicht die deutsche Abgeltungssteuer, wenn ein Brite (ohne sonstige Verbindung nach D-land) eine Siemens-Aktie in einem Londoner Depot liegen hat.

Aber natuerlich, schliesslich zahlen doch auch Deutsche Quellensteuer auf bestimmte Einkuenfte im Ausland, obwohl das Papier in einem dt. Depot liegt.

 

Ausserdem macht die Staatsangehoerigkeit keinen Unterschied, auch ein Brite mit britischem Depot ist Steuerauslaender aus dt. Sicht sofern er bestimmte inlaendische Einkuenfte hat:

 

§ 1 EStG

 

[...]

 

(4) Natürliche Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 und des § 1a beschränkt einkommensteuerpflichtig, wenn sie inländische Einkünfte im Sinne des § 49 haben.

Danke für die Korrektur. Es fällt mir zwar schwer, das hinzunehmen - ich tu's aber trotzdem. Manchmal muss man auch mal was tun, das einem schwerfällt.

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