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johann12

Steuer bei ausländischen thesaurierenden Fonds

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otto03

Ich überprüfe gerade mal meine alten Steuerbescheinigungen. Kann es sein, dass der Bundesanzeiger auch manchmal fehlerhaft ist?! Z.B. hier für 2011 FR0010135103 (https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.sessionid=9a39d860fba9231ef157f131fb9ecc80&page.navid=detailsearchlisttodetailsearchdetail&fts_search_list.selected=182f29cc5ec19f5e&fts_search_list.destHistoryId=24747). Ausschüttungsgleiche Erträge von 98.2293. Wenn ich die absoluten Beträge so mit den anderen Jahren vergleiche und dem Ausweis meiner Bank in der Erläuterung zur StB sollten es viel mehr 9.82293 und nicht 98.2293 sein.. Kompliment an die Bank, die hat es wohl richtig. Impliziert wohl auch, dass die Bank ihre Daten nicht vom Bundesanzeiger nimmt, wo nehmen die die her?

 

 

Umstellung 1:10

http://www.test.de/Investmentfonds-Carmignac-teilt-auf-4464926-0/

 

PS auf die Idee bist du nicht gekommen?

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Taxadvisor

Kann es sein, dass der Bundesanzeiger auch manchmal fehlerhaft ist?!

 

Kompliment an die Bank, die hat es wohl richtig. Impliziert wohl auch, dass die Bank ihre Daten nicht vom Bundesanzeiger nimmt, wo nehmen die die her?

 

Hier liegt Deine Differenz wie von Otto beschrieben am Split, die Bank hat also richtigerweise die Werte lt. BAnz angesetzt.

 

Natürlich können auch im Bundesanzeiger "falsche" Werte veröffentlicht werden, sei es durch Übertragungsfehler als auch durch falsche Ermittlung auf Fondsebene. Trotzdem ist das was im BAnz veröffentlicht wird zunächst der maßgebliche Wert und daher anzusetzen, bis ggfs. eine Korrektur im BAnz erfolgt. Die Bank, die vom BAnz abweichende Werte ansetzt hat also definitiv kein Kompliment verdient und macht IMMER etwas falsch.

 

Gruß

Taxadvisor

 

 

 

 

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cpandrea
· bearbeitet von cpandrea

Hallo

 

auf der Steuerbescheinigung Teil "nur nachrichtlich" steht:

 

 

Höhe der ausschüttungsgleiche Erträge aus ausländischenthesaurierenden Fonds Zeile 17 AnlageKAP 3.000 Euro

 

 

Bei Veräußerung/Rückgabe von Anteilen. Summe der alszugeflossen geltenden, noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen Erträge aus Anteilenan ausländischen Investmentvermögen in den Fällen des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3InvStG (Diese Summe ist in der bescheinigten Höhe der Kapitalerträge enthaltenund in der Anlage KAP von der Höhe der Kapitalerträge abzuziehen.) Zeile7 Anlage KAP 2.000 Euro

 

Es handelt sich hier um Fond die ich im selben Jahr gekauft und verkauft habe, die Beträge sind ok

 

Meine Fragen:

 

1) ist es korrekt, dass der Abzug vom Zeile7 zu unternehmen ist und nicht vom Zeile 17, wo eigentlich die entsprechendenErträge zu erklären sind ?

 

 

Vielen Dank

cpandrea

 

 

 

 

 

 

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reckoner

Hallo,

 

1) ist es korrekt, dass der Abzug vom Zeile7 zu unternehmen ist und nicht vom Zeile 17, wo eigentlich die entsprechendenErträge zu erklären sind ?
Ja. Denn dort hat die Bank sie hingebucht, und das korrigierst du.

 

Und wo sind die weiteren Fragen? (bei 1) sollte es doch mindestens noch ein 2) geben) :)

 

Stefan

 

PS: Warum so kleine Schrift? Kannst du das noch mal editieren?

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cpandrea

Hallo,

 

1) ist es korrekt, dass der Abzug vom Zeile7 zu unternehmen ist und nicht vom Zeile 17, wo eigentlich die entsprechendenErträge zu erklären sind ?
Ja. Denn dort hat die Bank sie hingebucht, und das korrigierst du.

 

Und wo sind die weiteren Fragen? (bei 1) sollte es doch mindestens noch ein 2) geben) :)

 

Stefan

 

PS: Warum so kleine Schrift? Kannst du das noch mal editieren?

 

vielen dank reckoner

 

ich verstehe es nicht, aber ich kann beim editieren nicht die Schriftgröße abändern, ich hatte von einem Word-Dokument eingefüht.

 

Die Frage 2) wäre es gewesen, ob bei kleine Unterschiede (durch Rundungen oder Devisenkurse) besser wäre die nachrichitliche Werte der Steuerbescheinigung zu übernehmen. Sonst gehe ich davon aus, dass ein Erläuterungsblatt zum StB der Bank notwendig wäre.

 

 

 

 

 

 

 

 

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reckoner

Hallo,

 

ob bei kleine Unterschiede (durch Rundungen oder Devisenkurse) besser wäre die nachrichitliche Werte der Steuerbescheinigung zu übernehmen.
Ist das denn mehr als ein Euro?

 

Und wenn es wirklich nur 2 oder 3 Euro sind, würde ich - obwohl es eigentlich falsch wäre - wahrscheinlich die Werte aus der Bescheinigung übernehmen (der Sachbearbeiter wird imho sogar froh sein, solche Kleinigkeiten nicht überprüfen zu müssen ).

 

Stefan

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chaos2oo2

ich hab jetzt etwas hier im Forum gelesen, was die Besteuerung von ausländischen thesaurierenden Fonds angeht. Könnt ihr mir kurz sagen, ob das soweit korrekt ist:

 

- ausl. thesaurierende Fonds müssen jährlich in der Steuer angegeben werden

- als Grundlage zu Angaben in der KAP dient der Bericht im Bundesanzeiger

- der Steuerbericht der Bank

- die ausschüttungsgleichen bzw. ausgeschütteten Erträge sind relevant

 

Als Beispiel "GB00B1VMCY93" (https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.sessionid=22da0bd73ca205644a6562dcd53210ed&page.navid=detailsearchlisttodetailsearchdetail&fts_search_list.selected=06c95a5e7ca718e6&fts_search_list.destHistoryId=58461)

 

Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge: 0,5177765 EUR

bei 100 Anteilen wären also 51,78 EUR anzugeben (wird hier kaufmännisch gerundet?)

 

Was ich jetzt nicht so ganz verstanden habe wie die restlichen Werte des Berichts zu handhaben sind:

 

c) ii)

f) aa)

h)

i)

 

Kann mir vielleicht kurz jemand weiterhelfen oder ein paar Stichpunke nennen unter denen ich weiterlesen kann?

 

Gruß

Michael

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west263

das hier sollte auch dir helfen, mit dem Bundesanzeiger zurecht zu kommen.

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Taxadvisor

 

Was ich jetzt nicht so ganz verstanden habe wie die restlichen Werte des Berichts zu handhaben sind:

 

c) ii) ausländische Einkünfte zur Anrechnung von QuSt

f) aa) anrechenbare Quellensteuer

h) n/a

i) n/a

 

 

Gruß

Taxadvisor

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PaulPanther

Ich habe jetzt nicht alle Seiten gelesen, hoffe aber dennoch ein Frage stellen zu dürfen: der Einfachheit-halber schreibe ich in der ich-Form:

 

Ich habe einen ausländischen Thes. Fonds in 2006 gekauft. Ich habe nie einen Kapitalanlage K abgegeben (in allen Jahren). Ich weiss damit auch nicht, ob ich über oder unter der Freigrenze gelegen habe (spielt das eine Rolle?). Zusätzlic habe ich natürlich auch noch andere Geldnalagen, die Erträgnisse abgeworfen haben.

In 2013 habe ich nun diesen thes. Fonds verkauft und dafür ca 800 Euro Steuern 'bezahlt'. Kann ich diese 800 Euro zurückgekommen?

 

Gruß

Paul

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chaos2oo2

Was ich jetzt nicht so ganz verstanden habe wie die restlichen Werte des Berichts zu handhaben sind:

 

c) ii) ausländische Einkünfte zur Anrechnung von QuSt

f) aa) anrechenbare Quellensteuer

h) n/a

i) n/a

 

 

Gruß

Taxadvisor

 

und was mache ich damit? Sind diese Punkte für meine Steuererklärung relevant? Bzw. ggf. für mich relevant wg. Quellensteuer die ich bereits bezahlt habe?

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Taxadvisor

Ich habe jetzt nicht alle Seiten gelesen, hoffe aber dennoch ein Frage stellen zu dürfen: der Einfachheit-halber schreibe ich in der ich-Form:

 

Ich habe einen ausländischen Thes. Fonds in 2006 gekauft. Ich habe nie einen Kapitalanlage K abgegeben (in allen Jahren). Ich weiss damit auch nicht, ob ich über oder unter der Freigrenze gelegen habe (spielt das eine Rolle?). Zusätzlic habe ich natürlich auch noch andere Geldnalagen, die Erträgnisse abgeworfen haben.

In 2013 habe ich nun diesen thes. Fonds verkauft und dafür ca 800 Euro Steuern 'bezahlt'. Kann ich diese 800 Euro zurückgekommen?

 

Gruß

Paul

 

Wenn Du nicht ausschließen kannst, dass Du in den einzelnen Jahren unterhalb der Freibeträge gelegen hast, wäre eine Steuerverkürzung durch Rückholung nicht auszuschließen. Im übrigen dürfte das FA, wenn es seinen Job ordentlich macht, den Nachweis fordern, dass keine Steuern angefallen wären, da Du nie eine Anlage KAP abgegeben hast. Dann könnten auch für die Vorjahre Steuern inkl. Zinsen nachträglich fest gesetzt werden.

 

Die (falsche) Praktikerlösung wäre, nix zu machen. Die richtige Lösung wäre, alle Jahre aufzubereiten zu prüfen.

 

Gruß

Taxadvisor

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chaos2oo2
· bearbeitet von chaos2oo2

 

danke, das werd ich mal durchlesen.

 

Versteht ich das richtig, dass das die Pflicht zur Angabe in der Steuererklärung nichts mit dem Freibetrag zu tun hat (und ob dieser überschritten wurde)?

 

Welches Datum ist denn für die Anzahl der Anteile in der Steuererklärung relevant? Der 31.12. oder das Ende des Geschäftsjahres des Fonds? Ich rechne ja in der Steuererklärung Anzahl-Anteile x Betrag. Die Anzahl der Anteile variiert ja. Daher muss ich ja den Stand zu einem Tag x hernehmen.

 

edit:

Bei meinem Fonds GB00B1VMCY93 ist das Geschäftsjahr jeweils 01.10. - 30.09.. D.h. dass die Anzahl der Anteile vom 01.10. für mich relevant ist, oder?

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

Versteht ich das richtig, dass das die Pflicht zur Angabe in der Steuererklärung nichts mit dem Freibetrag zu tun hat (und ob dieser überschritten wurde)?
Mit dem Freistellungsauftrag hat das gar nichts zu tun (Thesaurierungen können ja gerade nicht freigestellt werden). Nur wenn du insgesamt(!) unter dem Sparer-Pauschbetrag* liegst, brauchst du auch die thesaurierten Erträge nicht zu erklären.

Das Problem ist nur, dass die Banken die Thesaurierungen erst beim Verkauf besteuern. Und wenn man diese Steuer zurück haben möchte, muss man dem Finanzamt die ordnungsgemäße Versteuerung in der Vergangenheit nachweisen; ohne Erklärungen dort ist das aber ... ich sag' mal: schwierig.

 

*das ist etwas anderes als der Freistellungsauftrag

 

Welches Datum ist denn für die Anzahl der Anteile in der Steuererklärung relevant?
Kein Datum, es zählt die Stückzahl bei Zahlung der Erträge ("Zahlung" kursiv, weil ja real gar nicht gezahlt wurde). Wenn es beispielsweise mehrere Zahlungen gab und sich auch noch die Stückzahl verändert hat (etwa bei einem Sparplan), dann kann das schon etwas aufwendiger werden.

Und das Steuerjahr geht immer vom 1.1. bis zum 31.12., es sind alle Zahlungen im jeweiligen Jahr zu berücksichtigen.

 

Stefan

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PaulPanther

Danke für die Antwort. Ich gebe das so weiter an meinen Bekannten. Ich denke die werden die 'praktische' Lösung wählen.

Gruß

Paul

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ales
· bearbeitet von ales

Wenn ich einen Fonds in einem Jahr vor der Ertragsthesaurierung wieder verkaufe, gebe ich also nichts an? Ich habe meinen letzten steuerunschönen Fonds vor dem 31.08. verkauft. An diesem Tag wurde letztes Jahr die Ertragsthesaurierung gut geschrieben. Dann muss ich in diesem Steuerjahr keinerlei Angabe dazu machen, oder?

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ales
· bearbeitet von ales

Wenn ich einen Fonds in einem Jahr vor der Ertragsthesaurierung wieder verkaufe, gebe ich also nichts an? Ich habe meinen letzten steuerunschönen Fonds vor dem 31.08. verkauft. An diesem Tag wurde letztes Jahr die Ertragsthesaurierung gut geschrieben. Dann muss ich in diesem Steuerjahr keinerlei Angabe dazu machen, oder?

 

Um meine Frage selbst zu beantworten: Natürlich muss man auch in solchen Fällen die ausschüttungsgleichen Erträge mit einbeziehen und in Relation zur Laufzeit setzen. Bei Cortal Consors ist das auch unter dem Punkt "Bereinigte akkum. ausschüttungsgleiche Erträge" zusammengefasst. Ich hatte mich schon etwas gewundert.

Edit: Okay, sorry. Ich bin nun endgültig verwirrt. Ich habe hier auch in älteren Threads nun das Gegenteil gelesen. Ich wäre sehr froh, wenn wir jemand sagen könnte, was nun korrekt ist, bzw. was die 'Bereinigten akkum. ausschüttungsgleichen Erträge' sonst sind. Für mich spielt es zwar keine große Relevanz, weil meine Erträge unter der Freigrenze liegen, aber ich möchte das Thema gerne verstehen.

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kleinerfisch

Wenn ich einen Fonds in einem Jahr vor der Ertragsthesaurierung wieder verkaufe, gebe ich also nichts an? Ich habe meinen letzten steuerunschönen Fonds vor dem 31.08. verkauft. An diesem Tag wurde letztes Jahr die Ertragsthesaurierung gut geschrieben. Dann muss ich in diesem Steuerjahr keinerlei Angabe dazu machen, oder?

Genauso ist es.

Die Thesaurierung gilt als zugeflossen am Ende des Geschäftsjahres (Datum steht im Bundesanzeiger).

Genauso, wie eine Dividende oder Zinszahlung "bekommt" sie derjenige in voller Höhe, der das Papier an diesem Tag hält.

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heikor

Hallo,

 

ich habe eine konkrete Frage bezüglich der Steuer 2013. Es geht z.B. um den Franklin Templ. Funds ISIN LU0128526570

 

Im Bundesanzeiger steht bei für den Fonds Geschäftsjahresbeginn 1.7.2013, Geschäftsjahresende 30.6.2014, meine Frage: Ich nehme aber trotzdem diese Werte für die Steuer 2013, mich irritiert das Geschäftsjahresende 30.6.2014, ich weiß ja nicht genau wann die Thesaurierung gelaufen ist (2.HJ 2013 oder 1.HJ 2014), muss ich da was beachten und evtl. verschiedene Werte zusammenrechnen?

 

Für das vorgenannte Geschäftsjahr werden folgende Werte angegeben:

 

b, Betrag ausschüttungsgleiche Erträge 1,0785109 USD

 

h, Im Gj. gez. Quellensteuer 0,2982722 USD

 

Frage, Punkt h kann ich bei der Steuer anrechnen lassen?

 

Und welchen Umrechnungskurs für die USD muss ich nehmen, das Gj. läuft ja von 7.2013-6.2014, ich müsste doch die Thesaurierungstage genau wissen oder ist das falsch, wo kann ich die Werte finden?

 

Hoffe es kommt einigermaßen verständlich an was ich meine.

 

Dankeschön

 

 

 

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ales

Wenn ich einen Fonds in einem Jahr vor der Ertragsthesaurierung wieder verkaufe, gebe ich also nichts an? Ich habe meinen letzten steuerunschönen Fonds vor dem 31.08. verkauft. An diesem Tag wurde letztes Jahr die Ertragsthesaurierung gut geschrieben. Dann muss ich in diesem Steuerjahr keinerlei Angabe dazu machen, oder?

Genauso ist es.

Die Thesaurierung gilt als zugeflossen am Ende des Geschäftsjahres (Datum steht im Bundesanzeiger).

Genauso, wie eine Dividende oder Zinszahlung "bekommt" sie derjenige in voller Höhe, der das Papier an diesem Tag hält.

 

Danke! So hatte ich es auch verstanden, bis ich in der Abrechnung über "(Bereinigte) akkum. ausschüttungsgleiche Erträge" gestoßen bin. Worum handelt es sich denn dabei dann?

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moonraker

Hallo,

 

ich habe eine konkrete Frage bezüglich der Steuer 2013. Es geht z.B. um den Franklin Templ. Funds ISIN LU0128526570

 

Im Bundesanzeiger steht bei für den Fonds Geschäftsjahresbeginn 1.7.2013, Geschäftsjahresende 30.6.2014, meine Frage: Ich nehme aber trotzdem diese Werte für die Steuer 2013, mich irritiert das Geschäftsjahresende 30.6.2014, ich weiß ja nicht genau wann die Thesaurierung gelaufen ist (2.HJ 2013 oder 1.HJ 2014), muss ich da was beachten und evtl. verschiedene Werte zusammenrechnen?

 

Für das vorgenannte Geschäftsjahr werden folgende Werte angegeben:

 

b, Betrag ausschüttungsgleiche Erträge 1,0785109 USD

 

h, Im Gj. gez. Quellensteuer 0,2982722 USD

 

Frage, Punkt h kann ich bei der Steuer anrechnen lassen?

 

Und welchen Umrechnungskurs für die USD muss ich nehmen, das Gj. läuft ja von 7.2013-6.2014, ich müsste doch die Thesaurierungstage genau wissen oder ist das falsch, wo kann ich die Werte finden?

 

Hoffe es kommt einigermaßen verständlich an was ich meine.

 

Dankeschön

 

Hallo,

das wurde doch schon einige Male erklärt...

Siehe hier in Thread oder auch hier https://www.wertpapier-forum.de/topic/20589-der-elektronische-bundesanzeiger-und-die-veroeffentlichung-von-besteuerungsgrundlagen/page__st__240

 

Scheinbar ist Dir aber einiges unklar bzw. Du machst einige Fehler:

Für die Steuererklärung 2013 ist entscheidend, was Dir in 2013 zugeflossen ist. Deshalb sind die Angaben des in 2013 zu Ende gehenden Geschäftsjahres relevant, also die Angabe vom 30.6.2013. Und nicht die von 2014, auch wenn dort 1/2 Jahr 2013 enthalten scheint.

 

Die Angabe aus h) (Quellensteuer) kannst Du m.W.n. nirgendwo angeben.

 

Für die Umrechnung EUR-USD ist der Zeitpunkt des Zufließens relevant, also nur der Tag der Thesaurierung (30.6.?), und nicht ein über das Jahr verteilter Kurs o.ä.

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heikor

Hallo,

 

ich habe eine konkrete Frage bezüglich der Steuer 2013. Es geht z.B. um den Franklin Templ. Funds ISIN LU0128526570

 

Im Bundesanzeiger steht bei für den Fonds Geschäftsjahresbeginn 1.7.2013, Geschäftsjahresende 30.6.2014, meine Frage: Ich nehme aber trotzdem diese Werte für die Steuer 2013, mich irritiert das Geschäftsjahresende 30.6.2014, ich weiß ja nicht genau wann die Thesaurierung gelaufen ist (2.HJ 2013 oder 1.HJ 2014), muss ich da was beachten und evtl. verschiedene Werte zusammenrechnen?

 

Für das vorgenannte Geschäftsjahr werden folgende Werte angegeben:

 

b, Betrag ausschüttungsgleiche Erträge 1,0785109 USD

 

h, Im Gj. gez. Quellensteuer 0,2982722 USD

 

Frage, Punkt h kann ich bei der Steuer anrechnen lassen?

 

Und welchen Umrechnungskurs für die USD muss ich nehmen, das Gj. läuft ja von 7.2013-6.2014, ich müsste doch die Thesaurierungstage genau wissen oder ist das falsch, wo kann ich die Werte finden?

 

Hoffe es kommt einigermaßen verständlich an was ich meine.

 

Dankeschön

 

Hallo,

das wurde doch schon einige Male erklärt...

Siehe hier in Thread oder auch hier http://www.wertpapie...n/page__st__240

 

Scheinbar ist Dir aber einiges unklar bzw. Du machst einige Fehler:

Für die Steuererklärung 2013 ist entscheidend, was Dir in 2013 zugeflossen ist. Deshalb sind die Angaben des in 2013 zu Ende gehenden Geschäftsjahres relevant, also die Angabe vom 30.6.2013. Und nicht die von 2014, auch wenn dort 1/2 Jahr 2013 enthalten scheint.

 

Die Angabe aus h) (Quellensteuer) kannst Du m.W.n. nirgendwo angeben.

 

Für die Umrechnung EUR-USD ist der Zeitpunkt des Zufließens relevant, also nur der Tag der Thesaurierung (30.6.?), und nicht ein über das Jahr verteilter Kurs o.ä.

 

O.k., danke, wo kann ich dann den Tag der Thesaurierung erfahren, dass ich den Kurs taggenau umrechnen kann?

 

 

 

 

 

 

 

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otto03

 

Hallo,

das wurde doch schon einige Male erklärt...

Siehe hier in Thread oder auch hier http://www.wertpapie...n/page__st__240

 

Scheinbar ist Dir aber einiges unklar bzw. Du machst einige Fehler:

Für die Steuererklärung 2013 ist entscheidend, was Dir in 2013 zugeflossen ist. Deshalb sind die Angaben des in 2013 zu Ende gehenden Geschäftsjahres relevant, also die Angabe vom 30.6.2013. Und nicht die von 2014, auch wenn dort 1/2 Jahr 2013 enthalten scheint.

 

Die Angabe aus h) (Quellensteuer) kannst Du m.W.n. nirgendwo angeben.

 

Für die Umrechnung EUR-USD ist der Zeitpunkt des Zufließens relevant, also nur der Tag der Thesaurierung (30.6.?), und nicht ein über das Jahr verteilter Kurs o.ä.

 

O.k., danke, wo kann ich dann den Tag der Thesaurierung erfahren, dass ich den Kurs taggenau umrechnen kann?

 

Wertpapierprospekt => Geschäftsjahr => Geschäftsjahresende => Tag der Thesaurierung

 

oder

 

Bundesanzeiger

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heikor

O.k., danke, wo kann ich dann den Tag der Thesaurierung erfahren, dass ich den Kurs taggenau umrechnen kann?

 

Wertpapierprospekt => Geschäftsjahr => Geschäftsjahresende => Tag der Thesaurierung

 

oder

 

Bundesanzeiger

 

 

Danke, wo im Bundesanzeiger sehe ich denn das Datum der Thesaurierung, ist mir dort noch nie aufgefallen.

 

 

 

 

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