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johann12

Steuer bei ausländischen thesaurierenden Fonds

Empfohlene Beiträge

blue_vision

Ok, danke für den Hinweis.

Bei vielen solchen Artikeln im Internet steht oft kein Datum dabei, das ist wirklich sehr irreführend.

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Günter Paul

In der Steuerbescheinigung der Bank sollte das doch alles drinstehen, oder nicht? Für die Berechnung der Abgeltungssteuer benötigt es doch die Wertentwicklung. Mit dem Zeitraum gebe ich Dir recht, der müsste eben auch auf die Steuerbescheinigung mit drauf, falls das nicht ohnehin schon der Fall wäre. Dann hat das Finanzamt alles was es benötigt um eine Steuerstundung nachträglich wieder rauszurechnen.

 

Auf meiner Steuerbescheinigung der Bank steht unter ""Ausländischer thesaurierender Investmentsfonds vorhanden ""

nur nachrichtlich

Höhe der ausländischen Erträge aus ausländischen thesaurierenden Investmentvermögen...und dann die Summe

 

wird also jedes Jahr angegeben und da jedes Jahr die Einkommenssteuererklärung mit diesen Steuerbescheinigungen der Bank und eben diesen Angaben eingereicht wird muss m.E. natürlich davon ausgegangen werden können , dass das Finanzamt in der Lage sein muss , so etwas aufzulisten...

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Taxadvisor

 

Auf meiner Steuerbescheinigung der Bank steht unter ""Ausländischer thesaurierender Investmentsfonds vorhanden ""

nur nachrichtlich

Höhe der ausländischen Erträge aus ausländischen thesaurierenden Investmentvermögen...und dann die Summe

 

wird also jedes Jahr angegeben und da jedes Jahr die Einkommenssteuererklärung mit diesen Steuerbescheinigungen der Bank und eben diesen Angaben eingereicht wird muss m.E. natürlich davon ausgegangen werden können , dass das Finanzamt in der Lage sein muss , so etwas aufzulisten...

 

Und woher soll das Finanzamt wissen,

1. auf wie viele Fonds sich diese Thesaurierung verteilt

2. welche Fonds das sind

3. welche davon verkauft wurden

4. wie viele Anteile des Fonds verkauft wurden

5. wann die verkauften Anteile angeschafft wurden

6. was fehlt, wenn das Kreuzchen "nicht alle vorhanden" gesetzt ist

7. ....

 

Beim Finanzamt stehen sie zwar manchmal auf dem Schlauch, dieses Rätsel würde aber übernatürliche Kräfte erfordern.

 

Gruß

Taxadvisor

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Günter Paul

Na , wenn das so ist ,Taxadvisor , dann mache ich mich jetzt schon einmal auf einen kleinen Eiertanz gefasst... :w00t: ..

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troi65

Nur der Vollständigkeit halber um das Kapitel gedanklich abzuschließen, eine Kontrollfrage:;)

 

Kann man bei nicht ausgeschöpftem Freistellungsauftrag und Verkauf des ausländischen Thesaurierers vor Geschäftsjahresende sowohl

 

 

a.) der Doppelbesteueung und/oder

 

b.) der Strafbesteuerung

 

im Hinblick auf ausschüttungsgleiche Erträge entgehen ?

 

Als konkretes Beispiel fällt mir dazu der Arero ein , den man - angenommen im November eines Jahres - verkaufen würde, der aber als Geschäftsjahresende den 31.12. ( logischerweise desselben Jahres )

hat.

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vanity

a.) Ja (vor GJ-Ende ist nichts thesauriert, also gibt es auch keine Th. zu versteuern - gilt natürlich nur bei Haltezeit < 1 Jahr)

b.) Ja (wobei die Existenz der Strafbesteuerung ohnehin umstritten ist, ich habe aber keine praktische Erfahrung damit. Wenn überhaupt, dann triit sie allenfalls in den vier Monaten nach Geschäftsjahresende auf)

 

Ist aber beides auch unabhängig davon, ob der Freibetrag ausgeschöpft ist oder nicht.

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troi65

a.) Ja (vor GJ-Ende ist nichts thesauriert, also gibt es auch keine Th. zu versteuern - gilt natürlich nur bei Haltezeit < 1 Jahr)

b.) Ja (wobei die Existenz der Strafbesteuerung ohnehin umstritten ist, ich habe aber keine praktische Erfahrung damit. Wenn überhaupt, dann triit sie allenfalls in den vier Monaten nach Geschäftsjahresende auf)

 

Ist aber beides auch unabhängig davon, ob der Freibetrag ausgeschöpft ist oder nicht.

 

Danke; das hilft erst schon mal weiter !

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corvus_maximus

Die steuerlichen Daten für den SPDR-ETF (IE00B6YX5B26) wurden nun doch schon veröffentlicht. Es gibt allerdings einen Punkt, den ich nicht ganz nachvollziehen kann: In der Ausschüttung vom 17.1.14 sind ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre enthalten. Folgendes ist unklar:

 

1) Ich habe den ETF nach der letzten Thesaurierung gekauft, kann die jetzt steuerfrei augeschütteten Erträge also in keiner Steuererklärung angegeben haben. Trotzdem hat die Bank die Erträge steuerfrei ausgeschüttet. Muss ich die jetzt zusätzlich erklären? Oder ist das mit den Investmentpreisen beim Kauf (akkum. ausschüttungsgleiche Erträge) abgegolten?

 

2) Was passiert mit diesen ausgeschütteten ausschüttungsgleichen Erträgen, wenn ich den ETF eines Tages verkaufe? Unterliegen diese Beträge auch der Doppelbesteuerung? Oder zieht die Bank diese Beträge wieder ab, sodass man sie vom FA nicht zurückfordern kann?

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Taxadvisor

1) Ich habe den ETF nach der letzten Thesaurierung gekauft, kann die jetzt steuerfrei augeschütteten Erträge also in keiner Steuererklärung angegeben haben. Trotzdem hat die Bank die Erträge steuerfrei ausgeschüttet. Muss ich die jetzt zusätzlich erklären? Oder ist das mit den Investmentpreisen beim Kauf (akkum. ausschüttungsgleiche Erträge) abgegolten?

 

2) Was passiert mit diesen ausgeschütteten ausschüttungsgleichen Erträgen, wenn ich den ETF eines Tages verkaufe? Unterliegen diese Beträge auch der Doppelbesteuerung? Oder zieht die Bank diese Beträge wieder ab, sodass man sie vom FA nicht zurückfordern kann?

 

Die Ausschüttung ist teilweise steuerfrei, dafür erhöht sich ein möglicherweise ergebender Veräußerungsgewinn.

 

Gruß

Taxadvisor

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Günter Paul

 

 

 

Die Ausschüttung ist teilweise steuerfrei, dafür erhöht sich ein möglicherweise ergebender Veräußerungsgewinn.

 

Gruß

Taxadvisor

 

Ach...kannst du das bitte noch um einen Satz ergänzen , ich werde demnächst einen ausl.thesaur.Fonds mit Kursgewinn veräußern ,...was kann denn da passieren ??

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corvus_maximus

1) Ich habe den ETF nach der letzten Thesaurierung gekauft, kann die jetzt steuerfrei augeschütteten Erträge also in keiner Steuererklärung angegeben haben. Trotzdem hat die Bank die Erträge steuerfrei ausgeschüttet. Muss ich die jetzt zusätzlich erklären? Oder ist das mit den Investmentpreisen beim Kauf (akkum. ausschüttungsgleiche Erträge) abgegolten?

 

2) Was passiert mit diesen ausgeschütteten ausschüttungsgleichen Erträgen, wenn ich den ETF eines Tages verkaufe? Unterliegen diese Beträge auch der Doppelbesteuerung? Oder zieht die Bank diese Beträge wieder ab, sodass man sie vom FA nicht zurückfordern kann?

 

Die Ausschüttung ist teilweise steuerfrei, dafür erhöht sich ein möglicherweise ergebender Veräußerungsgewinn.

 

Gruß

Taxadvisor

 

Danke für die Antwort. Leider kann ich damit nicht viel anfangen. Muss ich jetzt auf irgend etwas achten, etwas in der Steuerklärung zusätzlich angeben? Was passiert beim Verkauf (zieht die Bank die Steuern auch doppelt ein, sodass ich sie vom FA zurückholen muss)?

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Tooni

Ich habe jetzt doch noch mal eine Frage zur richtigen Handhabung des Korrekturbetrages für bereits versteuerte Thesaurierungen.

 

Vor einiger Zeit hatte ich hier ein paar Fragen gestellt:

 

* In der Steuerbescheinung 2013 wird es also eine Gesamt-Summe der Kapitalerträge geben und zusätzlich eine Zeile (sinngemäß): "Darin enthaltene Erträge aus akkumulierten Erträgen aus ausl. thes. Fonds: XXX Euro" So in etwa ?

* Und was mache ich mit dieser Summe ? Wo müsste ich das denn eintragen ? Das kann ich in meinen St.-Prg. nicht finden!

* Und muss ich dem FA nachweisen, dass ich in den Vorjahren bereits die Thes. versteuert habe ? Wenn ja, wie ?

* Oder prüfen die das selber aufgrund der alten Bescheide ?

Danke und Gruß, Tooni

 

Der Sonderausweis wird als Korrekturbetrag von Zeile 7 abgezogen. Falls der Korrekturbetrag größer als Zeile 7 ist, wird Zeile 7 auf Null gesetzt und der Rest als nichtausgeglichener Verlust eingetragen.

Bei kleineren Beträgen und Angabe von Thesaurierungen in den Vorjahreserklärungen läuft das regelmäßig so durch. Ansonsten muss man dass über die Halteperiode aufdröseln und sehen, damm man für den verkauften Fonds alles thesauriert hat.

 

Gruß

Taxadvisor

 

...und die Antwort bekommen, den Korrekturbetrag in Zeile 7 (Anl. KAP) einzutragen. Danke.

 

Inzwischen habe ich die Steuerbescheinigung der Bank bekommen und der Sonderausweis ist - wie erwartet - (sogar in der von mir erwarteten Höhe :thumbsup: ) vorhanden. Nun habe ich beim Eintrag in die Anlage KAP aber doch so meine Zweifel !

 

Welcher Betrag muss den nun korrigiert werden? Ist es nur Zeile 7 oder nicht auch die Zeile 8 ? Oder nur Zl. 8 ? Oder beide ? Nur Zeile 7 zu korrigieren erscheint mir irgendwie nicht logisch.

 

Ich muss dazu sagen, dass ich meine Steuererklärung per Software (Akad. Arbeitsg.) mit anschließender Elster-Übertragung mache und das Ergebnis sieht, wenn ich nur Zl. 7 korrigiere nicht wirklich überzeugend aus. Ich habe nicht den Eindruck, dass die Korrektur überhaupt wirkt.

 

Auf der anderen Seite scheint das Programm eine Korrektur für Zeile 8 aber auch gar nicht zuzulassen. Zumindest nicht für einen einzelnen Betrag.

 

Wie wäre denn nun die korrekte Vorgehensweise ?

 

Danke und Gruß, Tooni

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reckoner

Hallo Tooni,

 

Welcher Betrag muss den nun korrigiert werden? Ist es nur Zeile 7 oder nicht auch die Zeile 8 ? Oder nur Zl. 8 ? Oder beide ? Nur Zeile 7 zu korrigieren erscheint mir irgendwie nicht logisch.
Warum nicht logisch? Die Thesaurierungen sind doch keine Kursgewinne, also gehören sie - nur - in Zeile 7.

Zusatzfrage: Hast du überhaupt noch Altverluste? Denn wenn nicht dann braucht dich Zeile 8 gar nicht mehr zu interessieren.

 

und das Ergebnis sieht, wenn ich nur Zl. 7 korrigiere nicht wirklich überzeugend aus. Ich habe nicht den Eindruck, dass die Korrektur überhaupt wirkt.
Trag' doch einfach testweise mal direkt die richtigen Werte ein, dann kennst du die Auswirkungen. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass die Software auf ein falsches Ergebnis kommt, so kompliziert ist das doch nicht.

 

Auf der anderen Seite scheint das Programm eine Korrektur für Zeile 8 aber auch gar nicht zuzulassen. Zumindest nicht für einen einzelnen Betrag.
Wieso nicht? Was meinst du mit "einzelner Betrag"? Ich kann jedenfalls auch Zeile 8 korrigieren (in dem Fall muss man übrigens auch Zeile 7 korrigieren, weil Zeile 8 darin enthalten ist).

 

Stefan

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Tooni

Hallo Stefan,

 

vielen Dank für Deine (nächtliche !) Antwort.

 

Vielleicht noch kurz zur Erläuterung vorab: Ich nutze schon seit einer gefühlten Ewigkeit meine Steuersoftware inkl. Elster und sehe daher in Regel kein Steuerformular und kenne mich daher nur wenig mit Zeilen/Spalten etc. aus.

 

Aber dennoch muss ich natürlich die Daten aus meiner von der Bank erstellten Steuerbescheinigung übertragen. Und wenn da jetzt nun steht:

 

Höhe der Kapitalerträge (Zl. 7 Anl. KAP): 4.000 Euro

davon Gewinne aus Kapitalerträgen (Zl. 8 Anl. KAP): 4.000 Euro

 

und ich diese Zahlen in meine EkSt. übertrage und nur Zeile 7 korrigiere , dann empfinde ich es als unlogisch, wenn im Steuerformular später (sinngemäß) steht:

 

Höhe der Kapitalerträge (Zl. 7 Anl. KAP): Lt. Bescheinigung 4.000 Euro, korrigiert: 2.000 Euro

davon Gewinne aus Kapitalerträgen (Zl. 8 Anl. KAP): 4.000 Euro

 

Da meine ich eben, dass Zeile 8 auch korrigiert werden müsste ?

 

 

Warum nicht logisch? Die Thesaurierungen sind doch keine Kursgewinne, also gehören sie - nur - in Zeile 7.

Zusatzfrage: Hast du überhaupt noch Altverluste? Denn wenn nicht dann braucht dich Zeile 8 gar nicht mehr zu interessieren.[/Quote]

Altverluste habe ich keine mehr. Aber wäre dafür nicht ohnehin die Zeile 9 (Gewinne aus Aktienveräußerungen) zuständig?

 

Trag' doch einfach testweise mal direkt die richtigen Werte ein, dann kennst du die Auswirkungen. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass die Software auf ein falsches Ergebnis kommt, so kompliziert ist das doch nicht.[/Quote]

Direkte Eingaben lässt das Programm leider nicht zu. Die Elster-Schnittstelle ist integriert. Da kommt man nicht dazwischen

Aber ich habe mir gestern Abend zu diesem Zweck extra einmal die Original Elster-Software (ElsterFormular) installiert. Wenn ich dort nur Zeile 7 korrigiere, sieht das Ergebnis in der Tat so aus, wie ich es erwarte.

 

Ich habe mich dort (beim ElsterFormular) allerdings nur auf die aller nötigsten Eingaben beschränkt, von daher muss ich die Ergebnisse der beiden Varianten (Steuersoftware und ElsterFormular) noch einmal detailliert vergleichen. Ich habe fast den Eindruck, dass ich mich bei meiner Steuersoftware durch mehrere in der Höhe der Beträge zufällig gleiche Einträge verwirren lassen habe.

 

Es sieht also inzwischen zwar so aus, als wurde die Korrektur auch tatsächlich wirken, aber wenn ich mir das zugehörige (eigentlich gar nicht erzeugte und nicht verschickte) Formular der Anlage KAP anschaue, sieht das für mich einfach sehr irritierend aus.

 

 

 

 

Gruß, Tooni

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reckoner

Hallo Tooni,

 

Höhe der Kapitalerträge (Zl. 7 Anl. KAP): Lt. Bescheinigung 4.000 Euro, korrigiert: 2.000 Euro

davon Gewinne aus Kapitalerträgen (Zl. 8 Anl. KAP): 4.000 Euro

 

Da meine ich eben, dass Zeile 8 auch korrigiert werden müsste ?

OK, das kann ich nachvollziehen. Und es stimmt sogar - zumindest bei Elster -, die Beträge müssen immer kleiner werden (Z9<Z8 und Z8<Z7).

Aber wie schon gesagt spielt die Zeile 8 nur bei der Altverlustverrechnung eine Rolle, ansonsten ist es völlig egal, was man dort einträgt (was natürlich nicht heißen soll, dass man munter draufloslügen darf, ein Fehler in dieser Zeile bleibt aber ohne Auswirkungen in der Steuerberechnung). Daher könnte man imho - wenn man keine Altverluste mehr hat und es wiederum die Zeile 9 zuläßt - auch die Zeile 8 kürzen. Besser, weil korrekt, wäre aber wohl die Eintragung in Zeile 12.

 

Altverluste habe ich keine mehr. Aber wäre dafür nicht ohnehin die Zeile 9 (Gewinne aus Aktienveräußerungen) zuständig?
Nein, Altverluste werden mit Zeile-8-Gewinnen verrechnet, Zeile 9 ist für Neuverluste aus Aktien (und alle anderen Neuverluste laufen sogar gegen sämtliche Gewinne, also Zeile 7).

 

Direkte Eingaben lässt das Programm leider nicht zu.
Ich meinte damit, dass du die Daten aus der Steuerbescheinigung so manipulierst, als wäre sie gleich korrekt erstellt worden. Beispiel:

Zeile 7: 4000 Euro

zusätzliche Info zu thesaurierten Erträgen, die aus anderen Jahren stammen, aber durch Verkauf in Zeile 7 enthalten sind: 1500 Euro

 

Nun trägst du einfach anstatt 4000 Euro 2500 Euro ein (deine Software bekommt das dann ja gar nicht mit). Aber so natürlich nicht abschicken, das soll nur zur Info sein.

 

Ich habe fast den Eindruck, dass ich mich bei meiner Steuersoftware durch mehrere in der Höhe der Beträge zufällig gleiche Einträge verwirren lassen habe.
Das mag sein. Die Beispielzahlen, die du hier verwendet hast (4000 und 2000) sind leider auch etwas missverständlich (daher von mir leicht geändert). Es gibt nämlich immer mal wieder den Fehler, dass jemand unter Korrektur den fehlerhaften Betrag einträgt, das ist aber falsch, dort gehört der Wert hin, den die Bank korrekt bescheinigt hätte (wenn sie es könnte und dürfte).

 

Stefan

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Tooni

Danke Dir, Stefan !

 

Ich denke, ich hab's kapiert ! :thumbsup:

 

Und wieder was Neues dazugelernt:

 

Nein, Altverluste werden mit Zeile-8-Gewinnen verrechnet, Zeile 9 ist für Neuverluste aus Aktien (und alle anderen Neuverluste laufen sogar gegen sämtliche Gewinne, also Zeile 7).[/Quote] Die Unterscheidung Alt-/Neuverluste hatte ich mal wieder völlig vergessen.

 

Die Beispielzahlen, die du hier verwendet hast (4000 und 2000) sind leider auch etwas missverständlich [/Quote]

Ich habe sie aber mit Absicht so gewählt, weil sie mich eben in dieser (ähnlichen) Konstellation auch verwirrt haben. Die Korrektur beträgt in etwa die Hälfte der Erträge. Im Programm werden die Erträge auch gerne mal auf die beiden Ehegatten verteilt (also auch die Hälfte). Zu allem Überfluss gibt es auch noch ausschüttungsgleiche Erträge, die ebenfalls ca. die Hälfte der Erträge ausmachen. Da kann man schon mal durcheinander kommen.

 

Es gibt nämlich immer mal wieder den Fehler, dass jemand unter Korrektur den fehlerhaften Betrag einträgt, das ist aber falsch, dort gehört der Wert hin, den die Bank korrekt bescheinigt hätte (wenn sie es könnte und dürfte).[/Quote] Um es noch einmal mit anderen Worten zu sagen: Ins Formular gehört der korrigierte Betrag. Und um das zu erreichen, muss ich in meiner Software an dieser Stelle den Thesaurierten Betrag eingeben, allerdings mit negativen Vorzeichen (das nur am Rande und zur Erläuterung der Verwirrung).

 

Nochmals Danke und Gruß, Tooni

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Wolololo

Ich habe da mal eine Frage zu folgender Situation:

 

Im November 2012 wurde ein kleiner monatlicher Sparplan (keine Einmalzahlung, lediglich 25€ pro Monat) für einen ausländischen thesaurierenden Fond eingerichtet. Da es sich um einen kleinen Sparplan handelt und das Geschäftsjahhr im daraf folgenden Monat zu Ende war, beträgt die Summe an thesaurierenden Erträge weniger als 1€. Weiterhin wurde von der Direktbank für das Jahr 2012 keine Jahressteuerbescheinigung bereitgestellt. Mangels (damaligen) Wissens wurden die thesaurierenden Erträge nicht in der Steuererklärung für 2012 mit angegeben.

 

Wie ist hier vorzugehen? Ist dies nachträglich aufgrund der äußerst geringen Summe überhaupt an das Finanzamt zu melden? Es soll natürlich vermieden werden das es im Nachgang (wenn die Fondsanteile verkauft werden) zu Problemen kommt weil die gemeldeten Erträge lückenhaft sind. Weiterhin soll natürlich nicht der Vorwurf der Steuerhinterziehung laut werden, auch wenn die nicht gemeldete Summe derartig gering ist.

 

Im Internet konnte ich hierzu keine genaue Aussagen finden.

 

Vielen Dank schon mal im Voraus.

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west263

Jetzt mach dich mal nicht verrückt und vergiss das Wort Steuerhinterziehung.

Gib bei der nächsten die Erträge an, die in der Jahressteuerbescheinigung und fertig. Sollte dein Sparerfreibetrag noch nicht ausgereizt sein, wird die Thesaurierung damit verrechnet.

 

Um welchen Fonds handelt es sich den überhaupt? Es kann natürlich auch sein, das gar nichts thesauriert wurde und Du deswegen keine Bescheinigung bekommen hast.

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reckoner

Hallo,

 

>>>beträgt die Summe an thesaurierenden Erträge weniger als 1€.

 

Wenn das der einzige Betrag für die Zeile X* ist, musst du das gar nicht angeben (weil abgerundet =Null).

 

*sorry, weiß ich gerade nicht auswendig, irgendwas so um die 17 müsste es aber sein

 

Stefan

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Wolololo
· bearbeitet von Wolololo

Jetzt mach dich mal nicht verrückt und vergiss das Wort Steuerhinterziehung.

Gib bei der nächsten die Erträge an, die in der Jahressteuerbescheinigung und fertig. Sollte dein Sparerfreibetrag noch nicht ausgereizt sein, wird die Thesaurierung damit verrechnet.

 

Um welchen Fonds handelt es sich den überhaupt? Es kann natürlich auch sein, das gar nichts thesauriert wurde und Du deswegen keine Bescheinigung bekommen hast.

 

Natürlich ist das Wort Steuerhinterziehung lächerlich wenn man die genannte Summe betrachtet... Hier geht es viel mehr ums Prinzip als um den eigentlichen Betrag. Wollte halt nur sichergehen das im Nachgang nicht irgendwelche Probleme auftreten - man liest halt überall das das ausländische thesaurierende Fonds zwingend angegeben werden müssen.

Es handelt sich um Carmignac Patrimoine A EUR ACC (WKN: A0DPW0).

 

EDIT:

@reckoner: Es wird unter einem Euro liegen (Stück 0,125 * 7,5226 Thesaurierung pro Stück). Das erklärt dann auch weshalb ich keine Jahressteuerbescheinigung erhalten habe. Danke, damit hat sich meine Verwirrung in Luft aufgelöst :rolleyes:

 

 

EDIT2:

Ich habe noch eine weitere Frage. Da ich in meiner Steuererklärung 2013 alles richtig machen möchte, sollen die Werte aus der Steuerbescheinigung selbstverständlich übernommen werden.

 

Es ergibt sich nun folgendes Bild:

Summe der anrechenbaren noch nicht angerechneten ausländischen Steuer = 0,00EUR

Zeile 54 Anlage KAP

[X] Ausländischer tesaurierender Investmentfonds vorhanden

Höhe der ausschüttungsgleichen Erträge aus...... = XX,XXEUR

Zeile 17 Anlage KAP

Hierauf entfallende anrechenbare ausländische Steuer =YY,YYEUR

Zeile 54 Anlage KAP

 

Muss ich in Zeile 54 Anlage KAP nun 0,00EUR oder YY,YYEUR eintragen? Da Zeile 54 in der Steuererklärung "Noch anzurechenende ausländische Steuern" lautet, so glaube ich das ich 0,00EUR richtig wäre. Liege ich mit der Einschätzung richtig? Muss ich YY,YYEUR auch irgendwie angeben?

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LE2012

Hallo,

 

ich habe im Laufe des Jahres die beiden ETFs DE000A1JNCQ2 und DE000A1J0ZA1 gekauft, weil ich gerade ausländische thesaurierende Fonds vermeiden wollte. Bei Fonds schütten auch aus. Nun habe ich trotzdem von meiner Bank je eine Mitteilung zu Ertragsthesaurierung eines ausländischen thesaurierenden Investmentfonds bekommen? Die Angaben finde ich auch im Bundesanzeiger wieder.

 

Auf der iShares-Homepage bin ich zumindest soweit gekommen, dass das Domizil doch Irland ist (hatte ich übersehen bzw. mich von der DE-Nummer blenden lassen). Trotzdem sind beide dort auch als ausschüttend gelistet? Gibt es Fonds, die sowohl ausschütten als auch thesaurieren??

 

Danke für Aufklärung.

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Mr. Jones
· bearbeitet von Mr. Jones

Suche mal im Forum nach "Augen auf beim iShares-Kauf". Du bist in die Falle gelaufen...

 

Direkter Service

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LE2012

Danke!! OK, macht nun etwas Arbeit...

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo Wolololo,

 

erstmal sorry, dass ich jetzt erst antworte (dein Edit erzeugt keine Email mehr, und vorher stand da ja keine Frage, also hab' ich nur gelesen). Für die Zukunft: Wichtige Sachen und Fragen nicht als Edit, sondern möglichst als neuen Post.

 

Muss ich in Zeile 54 Anlage KAP nun 0,00EUR oder YY,YYEUR eintragen?
Ich denke YY,YYEUR.

Die Steuerbescheinigung selber sagt zwar Null (alle Wertpapiere, sie sie Bank kennt), aber du korrigierst das ja.

 

Stefan

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Wolololo
· bearbeitet von Wolololo

Definitiv kein Grund zur Entschuldigung, ich bin schließlich froh wenn überhaupt jemand antwortet :)

 

Ich habe nun folgendes gefunden:

Die von einem ausländischen thesaurierenden Investmentvermögen bekannt gemachten ausländischen Steuern dürfen nicht in der Zeile „Summe der anrechenbaren noch nicht angerechneten ausländischen Steuer“ im Hauptteil der Steuerbescheinigung ausgewiesen werden, sondern nur im nachrichtlichen Teil der Steuerbescheinigung unter der neuen Zeile „Hierauf entfallende anrechenbare ausländische Steuer“.

( http://www.dasbilanz...z-2-und-3-EStG/ )

 

 

Das heißt für mich jetzt, dass YY,YY€ standardmäßig nicht unter "Summe der anrechenbaren noch nicht angerechneten ausl. Steuern" mit aufgelistet wird. Dies ist somit korrekt.... 0,00€ und YY,YY€ muss man demnach zusammengefasst betrachtet und miteinander addieren, da ja beide in Zeile 54 eingetragen werden sollen?

 

Fügt ihr eigentlich der Steuererklärung eine Kopie des Steuerbescheids bei oder füllt ihr lediglich Anlage KAP aus?

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