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dbmaxpayne

Welche BU ist die richtige?

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dbmaxpayne
· bearbeitet von dbmaxpayne

Hi,

 

ich bin nun bereits seit Monaten auf der Suche nach der richtigen BU und habe nun schon einiges gelesen.

 

Ich habe bereits gelesen, dass man am Besten eine SBU ohne Sparvertrag abschließt und dass man z.B. von Direktversicherungen über den Arbeitgeber die Finger lassen sollte.

 

 

Meine Daten:

Alter: 25

Beruf: Fachinformatiker f. Systemintegration

Gesundheitsstatus: Keine festgestellten Krankheiten

Raucher: Nein

Risikoreiche Hobbies: Nein

Bruttoeinkommen: 2800

Nettoeinkommen:~ 1770

 

Von unserer lokalen LVM habe ich folgendes Angebot bekommen:

Tarif: LVM BU-Rente-Plus

Monatliche Rente: 1200

Endalter: 65

Beitrag Brutto: 83,58

Beitrag Netto: 62,68

 

Zusätzlich habe ich vor einem Monat bei der Allianz eine betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen.

Dort habe ich auch nach einem Angebot gefragt. Das SBU-Angebot bekomme ich nächsten Montag.

 

 

Welche Versicherung, bzw. welchen Tarif würdet Ihr mir empfehlen?

Den der LVM finde ich im Vergleich zu anderen bei check24.de recht teuer

 

 

Danke und Gruß Mark

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Adun

Gesundheitsstatus: Keine festgestellten Krankheiten

Hast Du Kopien aller noch verfügbaren Krankenakten angefertigt?

 

Welche Versicherung, bzw. welchen Tarif würdet Ihr mir empfehlen?

Den der LVM finde ich im Vergleich zu anderen bei check24.de recht teuer

Vergleichsportale sind bei Versicherungen absolut unbrauchbar. Gerade bei BU-Versicherungen ist der Preis absolut nachrangig. Konzentriere Dich lieber auf die Bedingungen.

 

Bevor Du überhaupt bei einer Versicherung anfragst solltest Du sicherstellen, dass die komplexe Vorbereitung abgeschlossen ist. Dazu gehört insbesondere wie oben erwähnt das Kopieren aller Deiner Krankenakten.

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swingkid
Gerade bei BU-Versicherungen ist der Preis absolut nachrangig. Konzentriere Dich lieber auf die Bedingungen.<br style="line-height: 20px; background-color: rgb(250, 251, 252); ">Bevor Du überhaupt bei einer Versicherung anfragst solltest Du sicherstellen, dass die komplexe Vorbereitung abgeschlossen ist. Dazu gehört insbesondere wie oben erwähnt das Kopieren aller Deiner Krankenakten.

Dem kann man guten Gewissens zustimmen.

Ich habe bereits gelesen, dass man am Besten eine SBU ohne Sparvertrag abschließt

Da scheiden sich die Meinungen ein wenig. Ich persönlich sehe das genauso,weil ich denke,dass man das Geld besser investieren kann. Man bleibt auch flexibler, Einzahlungen auf ein Tagesgeldkonto oder einen Sparplan kann man bei Bedarf auch einmal aussetzen,bei einem Koppelvertrag (SBU+Sparvertrag) geht das in aller Regel nicht.

Darf man fragen,wie Du auf 1200 Rente und ein Endalter 65 kommst?

Den der LVM finde ich im Vergleich zu anderen bei check24.de recht teuer

Wie Adun bereits ausgeführt hat,kann man solche Vergleichsseiten im Netz getrost vergessen. Vor allem haftet man für seine eigene Entscheidung. Wenn man sich zutraut, den für sich geeigneten Tarif zu finden und die Gesundheitsprüfung professionell anzugehen, mag das okay sein. Sonst wäre ich da vorsichtig.

Gute Bedingungswerke haben unter anderem die Alte Leipziger und die Condor.

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dbmaxpayne
· bearbeitet von dbmaxpayne

Hast Du Kopien aller noch verfügbaren Krankenakten angefertigt?

Nicht wirklich. Sollte ich das machen, bzw. kann man die einfach anfordern?

 

 

Gerade bei BU-Versicherungen ist der Preis absolut nachrangig

Die Bedingungen sind natürlich shcon wichtig, aber den Preis möchte ich ja auch nicht vernachlässigen.

Auf 40 Jahre gesehen sind 40€ Unterschied schon nicht ohne.

 

 

Darf man fragen,wie Du auf 1200 Rente und ein Endalter 65 kommst?

Die habe ich jetzt einfach mal so angesetzt. Was wäre denn alternativ empfehlenswert?

Die LVM hatte mir sogar nur 1000 empfohlen und die BU bis 60 zu machen und dafür einen Rentenvertrag dazuzunehmen.

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swingkid
Die habe ich jetzt einfach mal so angesetzt. Was wäre denn alternativ empfehlenswert?

Soviel wie möglich,wenn DU nicht gerade einen Batzen Geld auf der hohen Kante liegen hast. Die meisten Unternehmen versichern bis zu einer Höhe von 70-75% des Nettoeinkommens, in Deinem Fall also ca. 1300 monatliche Rente. Du hast zusätzlich die Möglichkeit, über eine Dynamik die Rente aufzustocken oder je nach Versicherer sogenannte Nachversicherungsoptionen in Anspruch zu nehmen. Die von mir genannten Versicherer bieten diesbezüglich die saubersten Regelungen am Markt, gehören aber nicht eben zu den Billigheimern.

Dass die LVM Dir nebenbei noch eine RV aufdrängen möchte, halte ich für dreist. Wenn Du bis zum Endalter 60 abschliesst, fehlen Dir die am meisten risikobehafteten Jahre. In dem Fall müsstest Du froh sein, anderweitig ausreichend vorgesorgt zu haben und könntest ein dickes "Danke" an die LVM bzw. deren Berater schicken. Also nach Möglichkeit bis Endalter 67, das sollte bei Deinem Risikoprofil aber kein Problem darstellen.

Und nebenbei: Hervorragende Bedingungswerke bekommst Du, im Vergleich zur LVM, für 3 mehr im Monat. Das ist ein Bier in der Kneipe weniger jeden Monat. Das sollte es werts sein.

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Adun
· bearbeitet von Adun

Nicht wirklich. Sollte ich das machen

Ja, auf jeden Fall. Denn im Leistungsfall musst Du damit rechnen, das der Versicherer selbst die Krankenakten einsehen wird und dann selbst kleine Abweichungen nutzen wird, um den Vertrag anzufechten. Da genügen schon kleine Unterschiede zwischen Deinen Angaben und dem, was in den Krankenakten stand und angabepflichtig war.

 

Lass Dich nicht davon verwirren, dass bei vielen Fragen auf dem Antragsformular Zeiträume dabeistehen wie "letzte 5 Jahre" oder so. Es werden quasi immer auch Fragen gestellt, die zeitlich unbeschränkt sind. Und das ist oft für jemanden, der sich das erste mal mit sowas auseinandersetzt, nicht direkt erkennbar. Die Fragen sind nämlich oft sehr harmlos erscheinend formuliert und verschleiern, wie umfassend sie eigentlich sind. Es kommt da auf jedes Wort an und man muss wirklich sehr genau lesen. Wenn z.B. gefragt wird "Bestehen oder bestanden in den letzten 5 Jahren Krankheiten oder Anomalien", dann ist die Wirbelsäulenverkrümmung, die vor 11 Jahren bei der Musterung festgestellt wurde, ebenso anzugeben wie der vollständig verheilte Knochenbruch aus dem Kindergartenalter.

 

bzw. kann man die einfach anfordern?

Geh lieber persönlich hin mit einer Digitalkamera, für den Fall, dass kein Kopiegerät verfügbar ist. Vorher das Abfotografieren üben. So kannst Du sicherstellen, dass nichts fehlt, auch keine Dinge, die in die Krankenakte lose eingelegt sind.

 

Du wirst vermutlich eine ganz andere Seite Deiner Ärzte kennenlernen, wenn Du wissen willst, was in den Krankenakten drinsteht. Viele stoßen da auf erheblichen Widerstand und der Arzt verweigert erstmal die Einsichtnahme. Denn die Akten sind voll von maßlos übertriebenen Diagnosen um hohe Abrechnungen gegenüber den Kassen und Versicherungen zu rechtfertigen. Von einer Verweigerungshaltung darf man sich nicht beeindrucken lassen, und sollte auf seinem Recht bestehen, aber man sollte dennoch ruhig, gelassen und freundlich bleiben und dem Arzt weder Vorwürfe machen noch ihn kritisieren oder sich über Einträge beschweren, denn der Arzt ist sehr mächtig und besonders die fieseren tragen auch mal ganz schnell "Querulant" in die Akte zusätzlich ein und mit so einem Eintrag bekommst Du keine Versicherung mehr ... Es ist einfach keine schöne Sache. Die richtige Art, die Krankenakte zu sehen, ist als Vorstrafenregister.

 

Wenn Du Kopien anforderst statt sie selbst anzufertigen, kann der Arzt Dir das in Rechnung stellen, für einfach zu kopierende Dinge kostet das dann 0,50 EUR pro Seite. Außerdem kann man viele Fehler machen, z.B. wenn man nur "Kopien der Krankenakte" anfordert, so dass der Arzt es so verstehen kann, dass die lose eingelegten Blutwerte unter den Tisch fallen können...

 

Die habe ich jetzt einfach mal so angesetzt. Was wäre denn alternativ empfehlenswert?

Die LVM hatte mir sogar nur 1000€ empfohlen und die BU bis 60 zu machen und dafür einen Rentenvertrag dazuzunehmen.

Das ist nur ein Versuch, Dich über den Tisch zu ziehen. Ein Rentenvertrag ist unflexibel und wenn er mit BU kombiniert ist, dann erst recht. Wenn Du im Alter einen brauchst, kannst Du immer noch einen unabhängigen per Einmalzahlung abschließen.

 

Die meisten BU-Fälle sind im Alter von 60 bis 67. Das merkst Du auch deutlich am Beitrag. Der geht nämlich rapide nach unten, wenn Du Endalter 60 statt 67 wählst. Wenn Du keine eigene Finanzierung für die Lücke hast, dann solltest Du die Versicherung bis zum maximal möglichen Alter abschließen, am besten 67.

 

Man sagt, dass so um die 80% des Nettogehalts bei einer BU-Versicherung schon abgesichert sein sollten.

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swingkid

Dein Recht auf Einsicht in Deine Patientenakte bzw. auf Kopien aus der selbigen ist höchstrichterlich verankert. Allerdings ist es, wie Adun bereits anmerkte, immer besser, das auf dem freundlichen Dienstweg zu regeln. Klappt in aller Regel auch. Aber eine Beschaffung der kompletten Akte ist essentiell und gehört im Prinzip sogar zu Deinen Pflichten. Den grössten Gefallen tust Du Dir damit allerdings selber.

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dbmaxpayne

Erst einmal Danke für die Beiträge.

 

Dass das mit den Krankenakten und Gesundheitsfragen so heftig ist, hätte ich jetzt nicht gedacht.

Ich werde dann auf jeden Fall demnächst mal bei meinem Hausarzt vorstellig werden.

Muss man denn jeden Furz angeben, wie z.B. eine Magen-Darm-Infektion und so?

Wie sieht es mit zahnmedizinischen Angaben aus?

 

Danke und Gruß

Mark

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swingkid

Nicht das wir uns missverstehen. Du kannst natürlich einen Antrag ausfüllen, überall "alles bestens" ankreuzen und hoffen, dass das gut geht. Gehe aber davon aus, dass im Leistungsfall seitens der Versicherung genau nachgeprüft wird, ob Du Deinen vorvertraglichen Anzeigepflichten nachgekommen bist. Dazu gehört auch das wahrheitsgemässe Beantworten der Gesundheitsfragen. Je genauer Du die Fragen beantwortest,umso mehr bist Du auf der sicheren Seite,wenn Du Deine Versicherung in Anspruch nehmen musst. Daher solltest Du nach Möglichkeit "jeden Furz" angeben. Das die Fragen sehr teilweise verschleiert und für den unbedarften Laien schwer durchschaubar formuliert werden, hat Adun ja bereits sehr anschaulich dargestellt.

Und heftig ist das aus meiner Sicht nicht, das ist nur eine professionelle Vorbereitung auf eine der wichtigsten Entscheidungen Deines Versicherungslebens.

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Adun
· bearbeitet von Adun

Ich werde dann auf jeden Fall demnächst mal bei meinem Hausarzt vorstellig werden.

Der richtige Ansprechpartner ist der Empfang und nicht der Arzt selbst. Der Empfang kann dann mit dem Arzt kommunizieren und Dir die Akte zur Einsicht in der Praxis aushändigen, wo Du sie dann fachmännisch abfotografieren kannst. Denn Du willst ja keine Beratung. Wenn Du Dir einen Termin beim Arzt holst, dann kann der Arzt das als Wunsch zur Beratung über Deine Krankengeschichte auffassen und das kann zu einem weiteren Eintrag in der Krankenakte führen. Das muss nicht passieren, kann aber. Man möchte den Weg des geringsten Widerstandes gehen und es nicht darauf anlegen...

 

Beachte, dass der Arzt Interessenkonflikten unterliegt und oft behauptet, dass das ja alles nicht so wild ist und Du eigentlich die Krankenakte gar nicht brauchst oder dass Du diese oder jene Sachen nicht angeben brauchst oder anders angeben kannst. Lass Dich davon nicht verwirren. Der Arzt versucht damit, sich auf elegante Art und Weise seiner Haftung zu entledigen. Denn wenn Du die Sachen nicht angibst dann bist alleine Du verantwortlich, nicht der Arzt, egal ob er es Dir empfohlen hat. Und für ihn gar nicht erst die Gefahr, dass er später mit Schadenersatzforderungen konfrontiert werden kann, wenn wegen der von ihm gestellten überzogenen Diagnose ein Ausschluss oder eine Ablehnung erfolgt oder ein Risikozuschlag erhoben wird.

 

Muss man denn jeden Furz angeben, wie z.B. eine Magen-Darm-Infektion und so?

Ja. Und Du wirst Dich wundern, was eine angebliche Magen-Darm-Infektion laut Krankenakte so alles sein kann. Da bist Du schnell mit einer chronisch-entzündlichen Darmerkrankung wie M. Crohn dabei.

 

Wie sieht es mit zahnmedizinischen Angaben aus?

Nicht anders.

 

Aber darüber solltest Du Dir erst Gedanken machen, wenn alle Akten vorliegen.

 

PS: Beachte die Möglichkeit der anonymen Risikovoranfrage (nicht: Probeantrag)... Mit einem richtigen Antrag hast Du in der Regel nur eine Chance, bist Du einmal abgelehnt, steht das in der HISPOS-Datei, der Schufa der Gesundheitsfragen, und dann ist die Chance gering, die nächsten fünf Jahre bei einer anderen Versicherung angenommen zu werden.

 

PPS: Wenn Du am Ende siehst, dass es schon kritisch wird und eine Ablehnung droht obwohl Du vorher dachtest, "ohne festgestellte Krankheiten" würde es einfach, dann nimm lieber die Ablehung hin. Keine BU ist auch kein Beinbruch. Besser dann zu wissen, woran man ist, als einen schwebend unwirksamen Verrtrag zu besitzen, für den man monatlich Beiträge abdrückt und wo dann im Falle eines Falles nicht gezahlt wird. Man kann sich auf ein Leben ohne BU gut ausrichten -- Senkung des Lebensstils, auch wenn es schmerzt, Erhöhung der Sparquote, diszipliniertes Ansparen auch der eingesparten BU-Beiträge... Im Falle eines Falles wo man BU aber nicht erwerbsunfähig ist, auch mit nem anderen Job zufrieden geben.. (Die BU ist sozusagen eine Komfortabsicherung, weil sie auch den sozialen Status sichert, und zur Not kommt man auch ohne das aus) und wenn es gar nicht mehr anders geht eben Hartz IV. Verhungern muss man also nicht, und ansonsten hat man damit gute Chancen, gut durchs leben zu kommen. Die meisten Leute werden ja zum Glück nicht BU, und die, die es werden, erst relativ spät.

 

PPPS: Hier ist ein längerer Thread zu dem Thema: https://www.wertpapier-forum.de/topic/30843-gesundheitsdaten-bu-versicherung/

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meistercarlos

Wie ist es denn wenn ich extrafalschangaben mache, aber ein BU fall erst nach 11 jahren eintritt? bin ich dann aus dem schneider? habe mal was mit 10 jahren verjährung gelesen?

 

und wie ist es wenn ich unwissend eine falschangabe mache und nach 11 jahren BU werde. verhält es sich dann anders?

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polydeikes

§21 VVG ... entsprechend Aussagekräftige Rechtssprechung dazu gibt es praktisch noch nicht, basiert ja auf der VVG Änderung und viele BUZ wurden auch erst nach 2001 abgeschlossen ...

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meistercarlos

ich habe aber daran gedacht wenn jemand altverträge hat ;)

 

aber das ist dann das selbe. danke.

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Adun

Wie ist es denn wenn ich extrafalschangaben mache, aber ein BU fall erst nach 11 jahren eintritt? bin ich dann aus dem schneider? habe mal was mit 10 jahren verjährung gelesen?

Wenn Du vorsätzlich Falschangaben machst, dann begehst Du in der Regel eine arglistige Täuschung. Der Versicherer kann dann zwischen zwei Rechtsmitteln wählen, den Rücktritt und die Vertragsanfechtung. Beide unterscheiden sich etwas in den Rechtsfolgen.

 

Die Frist für den Rücktritt bestimmt sich nach §21 VVG und beträgt in diesem Fall zehn Jahre.

 

Die Frist für die Vertragsanfechtung bestimmt sich nach §22 VVG in Verbindung mit §123 Abs. 1 BGB und Art. 229 §6 Abs. 4+5 BGBEG und beträgt demnach im Extremfall 30 Jahre. Für Verträge, die nach Wirksamwerden der Reform geschlossen wurden (ab 01.01.2002), ist sie auf 10 Jahre gesetzt und wurde auch für Altverträge auf 10 Jahre nach diesem Datum gekappt. Dazu kommen aber noch Feststellungs- (§124 Abs. 1 und 2 BGB) und allgemeine Zustellungsfristen, so der Versicherer mit Winkelzügen de facto auch über ein Jahr nach Fristablauf noch zurücktreten kann, wenn er es geschickt macht.

 

Zum 1.1.2012 wird die letzte Frist auslaufen, die noch mehr als 10 Jahre betrug und gleichzeitig werden zum ersten Mal Fristen nach weniger als 30 Jahren ablaufen. Das heißt, erst nächstes Jahr wird der Gesetzgeber beobachten können, welche Auswirkungen die Reform in der Praxis hat. Da es sich um allgemeines Privatrecht handelt, ist denkbar, dass eine längere Frist -- auch für bestehende Verträge -- wiederhergestellt wird, sollte sich zeigen, dass der Fristablauf zu stark planmäßig zum Betrug eingesetzt wird und sich die Situation zu stark zuungunsten der arglistig Getäuschten verändert hat. Vielleicht nicht gleich wieder 30 Jahre, aber erstmal ein paar Jahre länger und, wenn das nicht reicht, noch ein paar Jahre länger etc bis es so unattraktiv wird, dass die Praxis aufhört, von der man hier im Forum so oft liest. Da bekommt man nämlich wirklich ernsthafte Bedenken, dass sich die Frist von 10 Jahren für arglistige Täuschung halten lassen wird. Man liest hier immer wieder, man solle, wenn Ablehnung droht, einfach arglistig täuschen und dann sei man nach 10 Jahren trotzdem aus dem Schneider. Ich halte diese instrumentalistische Sicht auf das Gesetz für absolut unvernünftig. In den 10 Jahren, wo ich die Beiträge sowieso an die Versicherung verschenke, weil ich faktisch keinen Versicherungsschutz habe, kann ich viel besser selbst Rücklagen bilden und meinen Lebensstil entsprechend einschränken. Nach 10 Jahren kann man bei diszipliniertem Sparen bereits über ein stattliches Vermögen verfügen, mit dem sich im Notfall auch einige Jahre überbrücken lassen.

 

und wie ist es wenn ich unwissend eine falschangabe mache und nach 11 jahren BU werde. verhält es sich dann anders?

"Unwissend" kennt das Gesetz nicht, denn niemand kann in Deinen Kopf schauen. Es gibt nur (leichte, einfache und grobe) Fahrlässigkeit. Eine "unwissense Falschangabe" ist in der Regel eine schwere Fahrlässigkeit, wenn sie nicht so offenkundig ist, dass man sie dennoch als arglistige Täuschung auslegen muss. Auch dafür beträgt die Verjährungsfrist für den Rücktritt 10 Jahre.

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hugolee

...sehr interessanter Thread...

 

Vor allem das Fotokopieren / Abfotographieren der Krankenakte hätte ich nie in Betracht gezogen!!!

 

Das heist also, dass ich zu jedem Arzt, Krankenhaus, Zahnarzt usw. gehen muss, bei dem ich jemals in Behandlung war...oder gibt es eine Zentrale Datenerfassung, was meine gesamte Krankengeschichten angeht???

Eigentlich wäre eine zentrale Speicherung doch sehr sinnvoll, oder nicht?

 

 

Wenn ich zu dem Arzt gehe und der mir die Akten nicht geben mag, oder es nur Zähneknirschend macht und mir dafür dann mit einem Kommentar einen schlechten Eintrag macht, dann kann ich aufgrund von diesem Antrag abgelehnt werden...? Das ist doch pervers!!!

 

 

 

Ich habe übrigens auch ein BU-Angebot der LVM vorliegen.

Summe wurde wie folgt berechnet.

Monatsnetto - halbe Erwerbsunfähigkeitsrente (siehe Rentenbescheinigung) = Summe der monatlichen BU

Mein LVM-Agent meinte, dass bei der LVM der Vorteil wäre, dass man bereits bei 50% BU die komplette monatliche BU-Summe erhält.

Unter 50% BU bekommt man allerdings nichts...

Jetzt weiß ich natürlich nicht, wie das bei anderen Versicherern aussieht...

WELCHE VERSICHERUNGEN sind wirklich spezialisiert auf BU-Schutz und haben gute Angebote???

 

DANKE für Eure Hilfe

 

@swingkid

Hervorragende Bedingungswerke bekommst Du, im Vergleich zur LVM, für 3 mehr im Monat. Das ist ein Bier in der Kneipe weniger jeden Monat. Das sollte es werts sein.

Welche sind da von Dir gemeint???

 

Hat da jemand von Euch schon die 2,50Euro bezahlt und kann das zur Verfügung stellen?

DANKE

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swingkid
· bearbeitet von swingkid
Mein LVM-Agent meinte, dass bei der LVM der Vorteil wäre, dass man bereits bei 50% BU die komplette monatliche BU-Summe erhält. Unter 50% BU bekommt man allerdings nichts...

Dann frage Ihn bitte einmal, wie sich das bei anderen Unternehmen verhält. Wenn er das als Alleinstellungsmerkmal der LVM hervorhebt, schmeiss Ihn gleich raus. Entweder hat er in dem Fall keine Ahnung oder er lügt Dich an. Mir ist KEIN Unternehmen bekannt, dass eine andere Regelung in Ihren Bedingungen vorsieht. Es gibt zwar "Schangeltarife", die bereits ab 25% leisten, dann aber nur 25% der vereinbarten Leistung,aber grundsätzlich ist es so: Volle Leistung des Versicherers bei einem anerkannten Grad der Berufsunfähigkeit von mindestens 50%, unter 50%:nada.

Also ist das weder ein Argument für oder gegen die LVM.

WELCHE VERSICHERUNGEN sind wirklich spezialisiert auf BU-Schutz und haben gute Angebote???

Ein Spezialist für biometrische Risiken ist z.B. die Dialog. Hier gibt es auch unterschiedliche Konzepte, z.B. einjährig kalkulierte Tarife. Und ein passables Bedingungswerk haben Sie auch, kostet aber entsprechend. Google einfach mal nach Dialog. Oder stöber hier: Tarifrechner Dialog

Oder hier:Tarifrechner Alte Leipziger

Einen hat er noch:Tarifrechner Swiss Life

Welche sind da von Dir gemeint???

Neben der Dialog z.B. Alte Leipziger, Condor, Swiss Life oder Interrisk.

Hat da jemand von Euch schon die 2,50Euro bezahlt und kann das zur Verfügung stellen?

Ich habe den Test gelesen. Sie sollten weiterhin Waschmaschinen testen.

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hugolee

@swingkid

 

DANKE für die INFOs

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swingkid

Ich hoffe es hilft mehr als das es verwirrt. Aber bei den genannten Gesellschaften fährst Du besser als mit der LVM. Von daher nützt es ja schon wink.gif

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Adun

Das heist also, dass ich zu jedem Arzt, Krankenhaus, Zahnarzt usw. gehen muss, bei dem ich jemals in Behandlung war...

Gar nicht mal in Behandlung. Untersuchung oder Beratung genügt bereits, z.B. auch Musterungs- oder Betriebsarzt.

 

oder gibt es eine Zentrale Datenerfassung, was meine gesamte Krankengeschichten angeht???

Nein. Das war ja in der Diskussion, im Zusammenhang mit der elektronischen Gesundheitskarte. Aber dagegen wehrt sich die Ärztelobby natürlich ganz vehement. Sie präsentiert sich dabei als Datenschützer, aber in Wirklichkeit geht es nur darum, den Abrechnungsbetrug durch übertriebene Diagnosen vor wirksamen Gegenmaßnahmen zu schützen, die ja eine solche zentrale Datenspeicherung den Versicherungen eröffnen würde.

 

Es gibt zentral nur die Abrechnungsdaten(bei den kassenärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen/privaten Versicherungen), aber die sind nicht hinreichend: Sie umfassen nur wenige Jahre und nur die Abrechnungsdiagnosen.

 

Man sollte auf jeden Fall zuerst die Krankenakten alle besorgen. Die Abrechnungsdaten sind kein Ersatz dafür.

 

Ich war früher der Ansicht, dass man die Abrechnungsdaten generell lieber nicht einsehen sollte. Inzwischen tendiere ich eher dazu, sie doch einzusehen, aber erst wenn die Krankenakten alle vorliegen (die sind wichtiger und man gerät auch sonst in Versuchung, aus Faulheit es bei den Abrechnungsdaten zu belassen). Es ist zwar nicht fatal, wenn man sie nicht eingesehen hat, solange man alle Krankenakten besorgt hat, und man ist dann in einer guten Position, aber man möchte eigentlich die ganze Konfrontation wegen möglicherweise abweichender Daten von vorn herein lieber vermeiden.

 

Zu beachten ist aber, dass auch bei der Abfrage der Abrechnungsdaten diverse Fallstricke lauern. So gibt es neben den Abrechnungsdaten auch eine Auflistung der Leistungen und Kosten des letzten Jahres, die sie gerne versuchen, einem anzudrehen, die aber völlig unzureichend sind.

 

Eigentlich wäre eine zentrale Speicherung doch sehr sinnvoll, oder nicht?

Für gesetzestreue Patienten. Es gibt natürlich auch die Instrumentalisten, die vorsätzliche Falschangaben nicht nur bei Versicherungsanträgen sondern auch bei der Musterung, bei der Einstellung und bei der Verbeamtung machen und das meist auch fragwürdigerweise für moralisch richtig halten. Für die ist der Betrug ein legitimes Werkzeug, das geschützt werden muss, indem die Inhalte der Krankenakten möglichst nur beim Arzt verbleiben. Diejenigen fordern dann also ein starkes Arztgeheimnis, eben ganz ähnlich der Forderung nach einem starken Bankgeheimnis, nicht weil es dabei wirklich um Diskretion ginge, sondern um die faktische Verfolgbarkeit ihrer Täuschungsaktivitäten (analog Steuerhinterziehung) zu verhindern.

 

Wenn ich zu dem Arzt gehe und der mir die Akten nicht geben mag, oder es nur Zähneknirschend macht und mir dafür dann mit einem Kommentar einen schlechten Eintrag macht, dann kann ich aufgrund von diesem Antrag abgelehnt werden...? Das ist doch pervers!!!

Ja, aber das ist die Realität. Ich will nicht sagen, dass das jeder Arzt macht oder überhaupt ein großer Anteil, aber es ist zumindest so üblich, dass es im folgenden Artikel erwähnt wird: https://www.datenschutzzentrum.de/medizin/arztprax/dsrdpat2.htm -- übrigens im Kontext der zusätzlichen Unverschämtheit, dass Ärzte den Patienten gegenüber die Einsicht in solche Bemerkungen ganz besonders gerne verweigern wollen, mit der Behauptung, es seien subjektive Eindrücke, für die ihr eigenes Persönlichkeitsrecht vorrang hätte -- eine Perversität, deren verfassungswidrigkeit das BVerfG zum Glück bereits hat anklingen lassen.

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meistercarlos

Um nochmal auf die Verjährungsfrist zurückzukommen. In den jungen Jahren in der ausbildung macht man ja meistens schon eine BU. Der Vertreter sagt ja dann, jedenfalls so war's bei mir, da bracht man so Kleinigkeiten nicht angeben bei den gesundheitsfragen. Also kreuzt er quasi überall nein. An. Was ist da jetzt z.b. 30 Jahre später, also wenn ich 46 bin und BU werde? Prüfen die nach was war wie ich 16 war und zahlen nicht?

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Adun

Um nochmal auf die Verjährungsfrist zurückzukommen. In den jungen Jahren in der ausbildung macht man ja meistens schon eine BU. Der Vertreter sagt ja dann, jedenfalls so war's bei mir, da bracht man so Kleinigkeiten nicht angeben bei den gesundheitsfragen. Also kreuzt er quasi überall nein. An.

Ja, das ist genau die typische Falle. Der Vertreter maximiert damit auf Kosten des Kunden die Wahrscheinlichkeit, die Provision zu bekommen und behalten zu können. Die Nachteile trägt alleine der Kunde; er ist allein für die Täuschung verantwortlich (und nichts anderes ist es). Im Falle eines Falles wird der Vertreter leugnen, irgendetwas derartiges empfohlen zu haben.

 

Was ist da jetzt z.b. 30 Jahre später, also wenn ich 46 bin und BU werde? Prüfen die nach was war wie ich 16 war und zahlen nicht?

Wenn die Frist noch nicht abgelaufen ist: Ja. Die Versicherung prüft dazu erst einmal die Unterlagen zum aktuellen Fall und ggfs. die Akte beim Hausarzt, und wenn dabei der detektivische Spürsinn etwas wittert, arbeitet sie sich von dort aus weiter in die Vergangenheit. Das ist im Zweifel auch ganz konkret möglich über die Musterungsunterlagen, die typischerweise den Gesundheitszustand der Jugend und Kindheit umfassend dokumentieren, zentral zugänglich sind und sehr lange aufbewahrt werden. Ganz typisch ist auch, dass sich Ausmusterungstricks mit erfundenen Symptomen dann bitterböse rächen. Dann ist man nämlich typischerweise laut Ausmusterungs-Aktenlage chronisch psychisch schwerstkrank, was man ein Leben lang nicht mehr loswird. Allerdings ist es nicht so häufig, dass man von einer routinemäßigen Abfrage dort reden könnte. Aber immer noch häufig genug, dass Beamte des zentralen Archivs als ganz reguläre, genehmigte Nebentätigkeit gegen Bezahlung Anfragen der Versicherungsindustrie beantworten, wie ich gelesen habe...

 

Oft genügt aber schon ein ganz aktueller Krankenakteneintrag, wo man bei der Anamnese (= Befragung zu den Beschwerden) erwähnt hat, man habe mal in der Jugend dies oder das gehabt... Es sind also bei Abschluss nicht nur Akteneinträge der Verangenheit relevant, sondern auch Akteneinträge der Zukunft, die Aussagen über die Verangenheit machen. Wenn z.B. im Antrag nach Beschwerden gefragt wird und man das verneint, und ein paar Monate später erwähnt man beim Arzt, dass man schon jahrelang Rückenschmerzen hat, dann kann das die Versicherung das zum Rücktritt nutzen, obwohl der Eintrag erst nach Antragstellung entstand.

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meistercarlos

Wenn die Frist noch nicht abgelaufen ist: Ja. Die Versicherung prüft dazu erst einmal die Unterlagen zum aktuellen Fall und ggfs. die Akte beim Hausarzt, und wenn dabei der detektivische Spürsinn etwas wittert, arbeitet sie sich von dort aus weiter in die Vergangenheit. Das ist im Zweifel auch ganz konkret möglich über die Musterungsunterlagen, die typischerweise den Gesundheitszustand der Jugend und Kindheit umfassend dokumentieren, zentral zugänglich sind und sehr lange aufbewahrt werden. Ganz typisch ist auch, dass sich Ausmusterungstricks mit erfundenen Symptomen dann bitterböse rächen. Dann ist man nämlich typischerweise laut Ausmusterungs-Aktenlage chronisch psychisch schwerstkrank, was man ein Leben lang nicht mehr loswird. Allerdings ist es nicht so häufig, dass man von einer routinemäßigen Abfrage dort reden könnte. Aber immer noch häufig genug, dass Beamte des zentralen Archivs als ganz reguläre, genehmigte Nebentätigkeit gegen Bezahlung Anfragen der Versicherungsindustrie beantworten, wie ich gelesen habe...

 

Oft genügt aber schon ein ganz aktueller Krankenakteneintrag, wo man bei der Anamnese (= Befragung zu den Beschwerden) erwähnt hat, man habe mal in der Jugend dies oder das gehabt... Es sind also bei Abschluss nicht nur Akteneinträge der Verangenheit relevant, sondern auch Akteneinträge der Zukunft, die Aussagen über die Verangenheit machen. Wenn z.B. im Antrag nach Beschwerden gefragt wird und man das verneint, und ein paar Monate später erwähnt man beim Arzt, dass man schon jahrelang Rückenschmerzen hat, dann kann das die Versicherung das zum Rücktritt nutzen, obwohl der Eintrag erst nach Antragstellung entstand.

 

Aber wie lange ist die Frist? in meinem Beispiel sage ich 30 Jahre. bei mir persönlich wären es jetzt 13 Jahre.

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Adun

Aber wie lange ist die Frist? in meinem Beispiel sage ich 30 Jahre. bei mir persönlich wären es jetzt 13 Jahre.

Wie bereits gesagt: Laut der aktuellen gesetzlichen Lage läuft Deine Frist zum 1. Januar 2012 aus, wenn Du die Versicherung vor dem 1. Januar 2002 abgeschlossen hast (so interpretiere ich mal das "jetzt 13 Jahre"). Dazu kommen Feststellungs- und Zustellungsfristen, so dass die Versicherung de facto den Vertrag auch noch 2014 anfechten kann.

 

Dazu kommt, wie bereits gesagt, das Risiko, dass die erst ab 1. Januar 2012 mögliche Bewertung der Konsequenzen der Gesetzesreform dazu führen könnte, dass der Gesetzgeber die Fristen wieder verlängert und sie auch für bestehende Verträge wiederherstellt -- wenn sich rausstellen sollte, dass zu viele auf diese Frist spekuliert haben und sich die Gesetzesreform daher Vertragspartner unangemessen benachteiligt.

 

Aber relevant ist doch nur, was in der Praxis zu tun ist, und da muss man sagen, bei einem Vertrag der schon 13 Jahre läuft, sollte man jetzt nicht in Panik verfallen. Man sollte ihn einfach weiterlaufen lassen wie bisher. Vertrag jetzt wechseln wäre keine vernünftige Sache.

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meistercarlos

Wie bereits gesagt: Laut der aktuellen gesetzlichen Lage läuft Deine Frist zum 1. Januar 2012 aus, wenn Du die Versicherung vor dem 1. Januar 2002 abgeschlossen hast (so interpretiere ich mal das "jetzt 13 Jahre"). Dazu kommen Feststellungs- und Zustellungsfristen, so dass die Versicherung de facto den Vertrag auch noch 2014 anfechten kann.

 

Dazu kommt, wie bereits gesagt, das Risiko, dass die erst ab 1. Januar 2012 mögliche Bewertung der Konsequenzen der Gesetzesreform dazu führen könnte, dass der Gesetzgeber die Fristen wieder verlängert und sie auch für bestehende Verträge wiederherstellt -- wenn sich rausstellen sollte, dass zu viele auf diese Frist spekuliert haben und sich die Gesetzesreform daher Vertragspartner unangemessen benachteiligt.

 

Aber relevant ist doch nur, was in der Praxis zu tun ist, und da muss man sagen, bei einem Vertrag der schon 13 Jahre läuft, sollte man jetzt nicht in Panik verfallen. Man sollte ihn einfach weiterlaufen lassen wie bisher. Vertrag jetzt wechseln wäre keine vernünftige Sache.

 

Hatte ich eigentlich nicht vorgehabt. wie ist das, wenn ich im selben vertrag die BU leistung und dauer erhöhen kann ohne neue gesundheutsfragen, zählt die verjähringsfrist dann von neu oder bleibt die bestehen? diese möglichkeit habe ich mir nämlich überlegt falls ich keine SBU bekomme.

 

denke auch das so wie es bei mir abgelaufen ist, bei vielen abläuft heutzutage. aber das steht auf einen anderen blatt. bin froh den weg hierher gefunden zu haben und besorge mir jetzt die krankenakten und dann mal schauen.

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