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dbmaxpayne

Welche BU ist die richtige?

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Adun

Wenn ich be jedem Arzt Akteneinsicht bekomme und meine Akten abfotographiere, was soll ich dann mit den ganzen Bildern machen???

Soll ich die meiner Versicherung bei der ich die BU abschließen mag zuschicken? Wohl kaum, denn sonst werden die mich wohl nicht versichern, oder???

Also: Es ist natürlich klar, dass Du eventuell vieles von dem Material, das Du bekommst, wenn Du alles kopierst/abfotografierst, nicht für die Beantwortung der Fragen brauchst. Aber welches das genau ist kannst Du beim Besorgen des Materials noch nicht erkennen. Und man möchte nicht für einzelne Sachen den Arzt schon wieder kontaktieren müssen, bei denen sich später rausstellt, dass man sie doch braucht. Man selbst und der Arzt hat ja schon genug Stress damit, dass Du überhaupt Einsicht nimmst. Man will die Nerven des Arztes nicht noch mehr belasten. Und überhaupt, Du bist ja sowieso gerade dabei und kannst es schön bequem gerade alles bekommen, dann musst Du es nie mehr für diese Dinge in Deinem Leben tun. Vielleicht brauchst Du es ja auch später irgendwann einmal für etwas ganz anderes und hast es dann schon fertig zuhause bei Dir liegen musst dann nicht nochmal das ganze Programm abspulen.

 

Warum ist das vom Gesetzgeben nicht besser geregelt??? :(

Weil die Ärzte- und Versicherungslobby sehr stark sind und natürlich dagegen sind.

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dbmaxpayne
· bearbeitet von dbmaxpayne

Bei der BUZ steht etwas von Rückkaufwert. Was hat das denn zu bedeuten?

Als Erläuterung steht dort, wenn ich die Versicherung kündige, würde der Rückkaufwert ausgezahlt.

Aber wie kann das denn sein?

Eine bestehende Risikoversicherung hat einen Wert. Denn es besteht ja das Risiko für die Versicherung, dass der Schadensfall eintritt und sie zahlen muss; sie kann den Vertrag aber nicht einfach beenden. Je länger der Abschluss zurückliegt (bei dem ja Dein Gesundheitszustand festgestellt wurde und sichergestellt wurde, dass der kein großes Risiko darstellt), desto höher wird die Wahrscheinlichkeit, dass eine Krankheit dazugekommen ist oder zukommen wird, die zum Versicherungsfall führt. Deshalb hat die BU-Versicherung einen über die ersten Jahrzehnte der Laufzeit ständig steigenden Rückkaufswert, der dann einige Jahre vor Laufzeitende sein Maximum erreicht und schließlich wieder abnimmt (weil jetzt die mit jedem weiteren Jahr kleiner werdende Versicherungsgesamtleistung, die bis zum Laufzeitende anfallen würde, die Rechnung dominiert). Zusammengefasst ausgedrückt: Der Rückkaufswert drückt das für die Versicherung Jahr für Jahr immer weiter steigende Risiko aus, Versicherungsgesamtleistungen zahlen zu müssen, die wiederum Jahr für Jahr kleiner werden.

 

Also bekomme ich quasi den Rückkaufwert ausgezahlt, wenn ich die Versicherung kündige? Z.B. wenn ich der Ansicht wäre, ich benötige keinen BU-Schutz mehr.

Und wieso ist das nur bei der BUZ, nicht aber bei der SBU angegeben?

 

 

Was ist denn vom BU Perfect Start SBUJ-Tarif des Volkswohl Bund zu halten?

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Adun

Also bekomme ich quasi den Rückkaufwert ausgezahlt, wenn ich die Versicherung kündige? Z.B. wenn ich der Ansicht wäre, ich benötige keinen BU-Schutz mehr.

Ganz genau. Ist aber in der Regel nur unter besonderen Umständen sinnvoll, z.B. bei unerwartetem Geldsegen erheblicher Höhe (größere Erbschaft) mit dem man zur Not auch über die Runden kommen könnte. Niemand sollte seine BU-Versicherung einfach mal so versetzen.

 

Und wieso ist das nur bei der BUZ, nicht aber bei der SBU angegeben?

Frag die Versicherung ;)

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Sparbuechse

Man sollte sich grundsätzlich Kopien aller Krankenakten besorgen, die noch verfügbar sind. Ja, es ist ein großer Aufwand, aber es geht auch um viel und man kann sich damit trösten, dass man jeden Eintrag nur einmal im Leben kopieren muss. Die höchste Priorität sollte aber auf den Akten der letzen fünf Jahre liegen, immer noch hohe Priorität die der letzten zehn Jahre. Manchmal genügt bei Ärzten, die man die letzten zehn Jahren nicht aufgesucht hat, ein Anruf, um zu erfahren, dass die Akten schon vernichtet wurden.

 

Man kanns auch übertreiben. In diesen Akten steht z. T. mehr als man wissen will. Konkretes Beispiel: Ärzte schreiben da gern rein "Verdacht auf [lateinisches blablabla]". Diesen Verdacht teilt der Arzt in nicht allen Fällen dem Patienten 1:1 mit. Wenn du jetzt als Patient die Akten kopierst und genau dann diese Verdachtsdiagnosen siehst, bist Du verpflichtet, sie im Antrag für die Gesundheitsprüfung anzugeben. Machst Dus nicht, kannst Du bei der Leistungsprüfung ein Problem haben, weil Dus verschwiegen hast - aber beispielsweise die schlaue Arzthelferin in genau der selben Akte vermerkt hat, daß man Dir eine Kopie aushändigte. Der Punkt: Ohne die Einsicht wüßtest Du gar nicht, was dort drinsteht, und müßtest Dir nicht den Vorwurf der arglistigen Täuschung im Leistungsfall gefallen lassen.

 

Wers nicht glaubt, kann ja mal in §19 VVG schauen (http://dejure.org/gesetze/VVG/19.html):

(1) Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung die ihm bekannten Gefahrumstände, die für den Entschluss des Versicherers, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, dem Versicherer anzuzeigen.

 

Besser ist: Selbst gründlich überlegen (ich hab mit einer Liste der Ärzte in den letzten 5 Jahren angefangen) und genau aufschreiben, an was man sich erinnert. Beim Hausarzt würde ich mal persönlich vorbeischauen und die Liste der Ärzte und der Diagnosen/Wehwehchen nochmal durchsprechen.

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Adun

Man kanns auch übertreiben. In diesen Akten steht z. T. mehr als man wissen will. Konkretes Beispiel: Ärzte schreiben da gern rein "Verdacht auf [lateinisches blablabla]". Diesen Verdacht teilt der Arzt in nicht allen Fällen dem Patienten 1:1 mit. Wenn du jetzt als Patient die Akten kopierst und genau dann diese Verdachtsdiagnosen siehst, bist Du verpflichtet, sie im Antrag für die Gesundheitsprüfung anzugeben.

Nope, das bist Du schon, wenn sie in den Krankenakten drinstehen. Rein vom Gesetz her bereits. (Siehe unten.) Und in der Praxis erst recht. Die Versicherung schaut im Schadensfall in den Akten nach, und wird den Vertrag anfechten, wenn da was drinsteht, was verschwiegen wurde.

 

Machst Dus nicht, kannst Du bei der Leistungsprüfung ein Problem haben, weil Dus verschwiegen hast

Das gilt unabhängig davon, ob Du Einsicht genommen hast oder nicht, denn was in der Akte steht, gilt Dir als bekannt. Sonst könnte ich ja bei allem was ich weglasse immer behaupten, der Arzt hätte mir das so nicht mitgeteilt.

 

aber beispielsweise die schlaue Arzthelferin in genau der selben Akte vermerkt hat, daß man Dir eine Kopie aushändigte.

Deshalb sollte man nach Möglichkeit auch immer die Akte selbst einsehen und vervielfältigen, dann läuft man gar nicht erst Gefahr, dass dort solche unzulässige Einträge entstehen.

 

Im Prinzip ist Dein Hinweis auf Arzthelferinnen, die zu schlau sein wollen, aber sehr berechtigt -- so habe ich schon Fälle erlebt, wo die Arzthelferin nicht für fünf cent nachgedacht hat und eine Absprache von Arzt und Patient zum Versicherungsbetrug in der Akte notiert hat (z.B. Abrechnung eigentlich privat zu zahlender Gutachten über die Kasse als Vorsorgeuntersuchung). Das ist dann natürlich weder im Sinne des Patienten noch des Arztes.

 

Der Punkt: Ohne die Einsicht wüßtest Du gar nicht, was dort drinsteht, und müßtest Dir nicht den Vorwurf der arglistigen Täuschung im Leistungsfall gefallen lassen.

Aber natürlich müsstest Du das. Denn es wird ja gefragt, ob diese oder jene Diagnose bestand. Nur weil Du es nicht weißt, heißt das nun nicht, dass Du "Nein" antworten darfst. Denn damit würdest Du ja sagen, dass Du es weißt, und zwar, dass es nicht der Fall ist.

 

Unabhängig davon ist arglistige Täuschung nicht die einzige problematische Sache. Grobe und sogar leichte Fahrlässigkeit hat auch negative Konsequenzen. In der Praxis wirst Du mit der Beteuerung nicht weit kommen, dass Du es nicht gewusst hättest. Denn kein Richter kann in Deinen Kopf reinschauen.

 

Wers nicht glaubt, kann ja mal in §19 VVG schauen (http://dejure.org/gesetze/VVG/19.html):

(1) Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung die ihm bekannten Gefahrumstände, die für den Entschluss des Versicherers, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, dem Versicherer anzuzeigen.

Naive Auslegungen zu solchen Paragraphen helfen in der Praxis nicht weiter. So ist schon strittig, ob hier Absicht des Gesetzgebers war, die alte Regelung nur kürzer zu gestalten, oder auch im Inhalt zu verändern. Muss man das angeben, was erheblich ist sowie zusätzlich auch das, wonach in Textform gefragt wurde? Oder nur etwas, das gleichzeitig in einer Frage auftaucht und zusätzlich noch erheblich ist? So klar ist das nicht, die juristische Sprache hat da ihre Fallstricke, und man darf nicht annehmen, dass die Rechtsprechung von vor der Reform plötzlich ungültig ist.

 

Aber das nur nebenbei. Was dem Versicherungsnehmer bekannt ist, muss an objektiven Tatbeständen festgemacht werden, und kann nicht der reinen Schutzbehauptung des Versicherten überlassen werden, es sei ihm eben nicht bekannt gewesen. Und der objektive Tatbestand, der üblicherweise herangezogen wird, ist nun mal, ob es in der Krankenakte steht. Der Patient hat das Recht in die Krankenakte zu schauen, und zusammen mit dem Sorgfaltsgebot des Privatrechts wird dieses Recht zur Pflicht. Beachte auch, dass §194 Abs. 1 Satz 3 VVG voraussetzt, dass die Anzeigepflicht sogar darüber weit hinaus auch schuldlos verletzt werden kann. Das Attribut "ihm bekannten" ist also nur extrem schwach und darf nicht überbewertet werden. Für die Praxis ist es so gut wie bedeutungslos.

 

Besser ist: Selbst gründlich überlegen (ich hab mit einer Liste der Ärzte in den letzten 5 Jahren angefangen) und genau aufschreiben, an was man sich erinnert. Beim Hausarzt würde ich mal persönlich vorbeischauen und die Liste der Ärzte und der Diagnosen/Wehwehchen nochmal durchsprechen.

Genau das sind typische Fehler. Gedächtnisprotokolle und Listen können nützlich sein zur Kontrolle, ob man auch alle Ärzte abgeklappert hat und die Akten auch vollständig sind. Aber die Einsichtnahme der Krankenakten können sie nicht ersetzen. Nutzt man solche Gedächtnisprotokolle ohne die Akte einzusehen, spielt man Roulette mit einer existenzsichernden Versicherung.

 

Und solche Gespräche mit dem Arzt sollte man auf gar keinen Fall führen. Diese Gespräche können als medizinische Beratung gelten und zudem zu weiteren Eintragungen in der Krankenakte führen. Oberstes Gebot der Vorbereitung für die Gesundheitsfragen muss es unbedingt sein die Situation nicht noch schlechter zu machen als sie schon ist, und alles zu unterlassen, was geeignet ist, den Status quo zu gefährden.

 

Man will verhindern, dass man im Falle eines Falles erst einen Rechtsstreit führen muss. Daher sollte man realistisch und praxisnah vorgehen und die Akten einsehen, denn wie gesagt, die Versicherung wird auch so vorgehen und erst mal alles monieren, was nicht angegeben wurde. Und nicht theoretische Überglegungen über Paragraphen anstellen, die einem in der Praxis sowieso nicht helfen, wenn es einem dreckig geht und die Versicherung sich erst mal ein paar Jahre lang querstellt.

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wiewaswo

Hallo liebe Community,

 

ich habe mich nun auch angemeldet, da ich gerade dabei bin eine BU abzuschließen.

 

Ich habe mir eine Liste der Ärzte gemacht, beiden ich die letzten 5 Jahre war.

Ebenfalls werde ich auch die Maßnahmen, wie Nording Working Kurs, Wassergymnastik angeben.

Hat diesbezüglich jemand Erfahrungen wegen evtl Ausschluss deshalb?

 

In meiner Krankenakte vom Hausarzt wurde in 2003 angegeben, Senk- und Spreißfuß - Schmerzen o.ä. habe ich nicht, ebenfalls bin ich die letzten 5 Jahre nicht beim Orthopäden gewesen.

 

Die Frage lautet ja, Krankheiten, Unfallfolgen, körperliche Schäden - das schließt ja wirklich nichts aus!

 

Wie sind hier Euche Meinungen /Erfahrungen?

 

Besten Dank.

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Sparbuechse
· bearbeitet von Sparbuechse

Das gilt unabhängig davon, ob Du Einsicht genommen hast oder nicht, denn was in der Akte steht, gilt Dir als bekannt. Sonst könnte ich ja bei allem was ich weglasse immer behaupten, der Arzt hätte mir das so nicht mitgeteilt.

 

Wie bitte? Woher soll ich denn wissen, wie mein Hausarzt die Symptomatik von "konnte die letzte Woche nicht gut schlafen" in seine ICD-Code-Welt und seine Fachsprache umgemünzt hat? Mein Hausarzt liest mir seine Diagnose nicht vor, wenn das Gespräch beendet ist. Deiner etwa?

 

Deshalb sollte man nach Möglichkeit auch immer die Akte selbst einsehen und vervielfältigen, dann läuft man gar nicht erst Gefahr, dass dort solche unzulässige Einträge entstehen.

 

Nochmal "wie bitte?" - auch hier hält doch kein Mensch die Arzthelferin oder den Arzt davon ab, nach dem Besuch eine Notiz in der Akte zu machen, daß sie eingesehen und abfotografiert wurde.

 

Der Punkt: Ohne die Einsicht wüßtest Du gar nicht, was dort drinsteht, und müßtest Dir nicht den Vorwurf der arglistigen Täuschung im Leistungsfall gefallen lassen.

Aber natürlich müsstest Du das. Denn es wird ja gefragt, ob diese oder jene Diagnose bestand. Nur weil Du es nicht weißt, heißt das nun nicht, dass Du "Nein" antworten darfst. Denn damit würdest Du ja sagen, dass Du es weißt, und zwar, dass es nicht der Fall ist.

 

Wenn da nach Diagnose xyz gefragt wird, und ich habe davon (ohne Akteneinsicht) noch nie in meinem Leben gehört, dann ist ein "nein" wohl hier gerechtfertigt. Aber dazu weiter unten noch mehr.

 

Wers nicht glaubt, kann ja mal in §19 VVG schauen (http://dejure.org/gesetze/VVG/19.html):

(1) Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung die ihm bekannten Gefahrumstände, die für den Entschluss des Versicherers, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, dem Versicherer anzuzeigen.

Naive Auslegungen zu solchen Paragraphen helfen in der Praxis nicht weiter. So ist schon strittig, ob hier Absicht des Gesetzgebers war, die alte Regelung nur kürzer zu gestalten, oder auch im Inhalt zu verändern. Muss man das angeben, was erheblich ist sowie zusätzlich auch das, wonach in Textform gefragt wurde? Oder nur etwas, das gleichzeitig in einer Frage auftaucht und zusätzlich noch erheblich ist? So klar ist das nicht, die juristische Sprache hat da ihre Fallstricke, und man darf nicht annehmen, dass die Rechtsprechung von vor der Reform plötzlich ungültig ist.

 

Wenn ein wörtliches Zitat aus einem Gesetz von Dir als "naive Auslegung" betitelt wird (herzlichen Dank dafür!), dann ist es doch wohl obernaiv, dort selbständig reinzuinterpretieren, man müßte sich zwingend die Krankenakten besorgen. Davon steht hier nämlich überhaupt nichts. Aus Deinen Beiträgen geht hervor, daß Du Dich sehr wahrscheinlich beruflich mit dem Thema Versicherungen beschäftigst. Die Anträge sind jedoch so ausgelegt, daß auch ganz einfache Bürger, die sonst nichts mit Versicherungen am Hut haben, sie ausfüllen können sollen, und es ist aus meiner Sicht absolut nicht zumutbar, über mehrere Jahre die Krankenakten zusammenzutragen (auch wenn man ein Anrecht darauf hat).

 

Mit Deinen weitergehenden Interpretationen hinsichtlich der Erheblichkeit und der Textform (oder auch nicht) sorgst Du am Ende nur dafür, daß User hier im Forum, die noch keine BU haben, das Thema wieder komplett abhaken und lieber, anstelle etwas falsch zu machen, gar nichts unternehmen.

 

Beachte auch, dass §194 Abs. 1 Satz 3 VVG voraussetzt, dass die Anzeigepflicht sogar darüber weit hinaus auch schuldlos verletzt werden kann. Das Attribut "ihm bekannten" ist also nur extrem schwach und darf nicht überbewertet werden. Für die Praxis ist es so gut wie bedeutungslos.

 

Da steht: "§ 19 Abs. 4 ist auf die Krankenversicherung nicht anzuwenden, wenn der Versicherungsnehmer die Verletzung der Anzeigepflicht nicht zu vertreten hat." Hab leider nicht verstanden, was Du mir damit sagen willst, und was das mit dem wichtigen Zusatz "ihm bekannten" zu tun haben soll.

 

Genau das sind typische Fehler. Gedächtnisprotokolle und Listen können nützlich sein zur Kontrolle, ob man auch alle Ärzte abgeklappert hat und die Akten auch vollständig sind. Aber die Einsichtnahme der Krankenakten können sie nicht ersetzen. Nutzt man solche Gedächtnisprotokolle ohne die Akte einzusehen, spielt man Roulette mit einer existenzsichernden Versicherung.

 

Ich denke, Deine zu 100% schwarz/weiss-Darstellung hilft hier nicht weiter. In manchen Fällen ist mit Sicherheit das Arztgespräch sinnvoll, in anderen die Einsicht in die Krankenakte.

 

Man will verhindern, dass man im Falle eines Falles erst einen Rechtsstreit führen muss. Daher sollte man realistisch und praxisnah vorgehen und die Akten einsehen, denn wie gesagt, die Versicherung wird auch so vorgehen und erst mal alles monieren, was nicht angegeben wurde. Und nicht theoretische Überglegungen über Paragraphen anstellen, die einem in der Praxis sowieso nicht helfen, wenn es einem dreckig geht und die Versicherung sich erst mal ein paar Jahre lang querstellt.

 

Alles, was ich mit meinem letzten Post sagen wollte, ist, daß aus meiner Sicht eine Einsicht in die Krankenakte nicht in 100% der BU-Anträge notwendig ist. Das wiederhole ich hier nochmal. Im Gegenteil - es birgt auch das Risiko, auf Diagnosen aufmerksam zu werden, die auf dem Papier schlimmer klingen als sie waren (siehe das Schlafbeispiel oder das ICD-Code-Abrechnung-Beispiel). Wer mit hoher Wahrscheinlichkeit sicher sein will, mal nicht in die "leicht fahrlässig"/"grob fahrlässig"/"arglistig"-Diskussion mit seinem Versicherer zu kommen, kann sich ja ruhig alles anschauen und kopieren und fotografieren, das ist ja völlig ok.

 

Und das allerwichtigste ist, überhaupt eine BU zu haben!

 

Hallo liebe Community,

 

ich habe mich nun auch angemeldet, da ich gerade dabei bin eine BU abzuschließen.

 

Ich habe mir eine Liste der Ärzte gemacht, beiden ich die letzten 5 Jahre war.

Ebenfalls werde ich auch die Maßnahmen, wie Nording Working Kurs, Wassergymnastik angeben.

 

Herzlich Willkommen im Forum!

 

Waren die Maßnahmen verknüpft an eine Diagnose? D. h., warum hast Du das denn bekommen? Klingt ja zumindest bei der Wassergymnastik danach, daß Du irgendwas mit dem Rücken hattest. Schreib mal genauer...

 

In meiner Krankenakte vom Hausarzt wurde in 2003 angegeben, Senk- und Spreißfuß - Schmerzen o.ä. habe ich nicht, ebenfalls bin ich die letzten 5 Jahre nicht beim Orthopäden gewesen.

 

Das Füßchen muß auf jeden Fall rein, das ist eine handfeste Diagnose mit der Konsequenz, daß Du entweder jetzt schon Einlagen brauchst oder welche brauchen könntest. Bin mir deshalb so sicher, weil ich selber welche hab (nein, nicht nur Füße, sondern eben diesen Senk- und Spreiz-Kram) und mir deshalb bei einem PKV-Angebot ein Risikozuschlag dazugerechnet wurde.

 

Übrigens, wieder ein wunderschönes Beispiel, was man so alles aus der Krankenakte herausbekommt, obwohl mans gar nicht will. Hätte wiewaswo da nicht reingeschaut, hätte er eventuell vergessen, daß sein Arzt mal beiläufig gesagt hat, daß er einen Senk- und Spreizfuß hat (vorausgesetzt, er trägt tatsächlich keine Einlagen). Punkt für Aduns These, man solle unbedingt in die Krankenakte reinschauen, damit der Versicherer bei solchen Vergesslichkeiten nicht den Vertrag anfechten kann.

 

Aber: Was bringts dem Versicherer? Bei so einer tatsächlichen Kleinigkeit ist der Nachweis, daß es sich nicht um Arglist und nicht um grobe Fahrlässigkeit gehandelt hat, für den Versicherten bzw. dessen Anwalt im tatsächlichen Streitfall recht einfach. Oder erkennt hier etwa jemand (bei diesem sehr theoretischen Konstrukt) etwa einen groben Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht? Jetzt muß ers natürlich angeben, weil er sich zum einen erinnert hat und zum anderen protokolliert sein könnte, daß er mit dem Arzt darüber gesprochen hat.

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Adun
· bearbeitet von Adun

Wie bitte? Woher soll ich denn wissen, wie mein Hausarzt die Symptomatik von "konnte die letzte Woche nicht gut schlafen" in seine ICD-Code-Welt und seine Fachsprache umgemünzt hat?

Aus der Krankenakte, indem Du Einsicht nimmst.

 

Nochmal "wie bitte?" - auch hier hält doch kein Mensch die Arzthelferin oder den Arzt davon ab, nach dem Besuch eine Notiz in der Akte zu machen, daß sie eingesehen und abfotografiert wurde.

Das Risiko ist minimal und nicht tragisch, wenn man dann die Sache auch alle wahrheitsgemäß angibt.

 

Wenn da nach Diagnose xyz gefragt wird, und ich habe davon (ohne Akteneinsicht) noch nie in meinem Leben gehört, dann ist ein "nein" wohl hier gerechtfertigt.

Sorry, aber es ist einfach nicht so. Wenn Du "nein" hinschreibst, heißt das, dass Du weißt, dass eine solche Diagnose nie gestellt wurde. Ist doch logisch. ich kann immer behaupten, ich hätte davon nie gehört So etwas wird immer als Schutzbehauptung abgeschmettert.

 

dann ist es doch wohl obernaiv, dort selbständig reinzuinterpretieren, man müßte sich zwingend die Krankenakten besorgen. Davon steht hier nämlich überhaupt nichts.

Im Gegenteil Es ist doch gerade der Punkt bei nicht-naiven und praxisnahen Interpretationen: Man bezieht auch das mit ein, was aus dem Paragraphen folgt ohne dass es dort ausdrücklich drinsteht oder was nicht daraus folgt obwohl es ausdrücklich drinzustehen scheint.

 

Die Anträge sind jedoch so ausgelegt, daß auch ganz einfache Bürger, die sonst nichts mit Versicherungen am Hut haben, sie ausfüllen können sollen, und es ist aus meiner Sicht absolut nicht zumutbar, über mehrere Jahre die Krankenakten zusammenzutragen (auch wenn man ein Anrecht darauf hat).

Tja, dann stell Dich eben auf diesen Standpunkt und dann wirst Du sehen was Du davon hast, wenn der Leistungsfall eintritt.

 

Mit Deinen weitergehenden Interpretationen hinsichtlich der Erheblichkeit und der Textform (oder auch nicht) sorgst Du am Ende nur dafür, daß User hier im Forum, die noch keine BU haben, das Thema wieder komplett abhaken und lieber, anstelle etwas falsch zu machen, gar nichts unternehmen.

Oft eine gar nicht so schlechte Alternative zu einem schludrigen (oder auch vorsätzlich falschen) Ausfüllen der Gesundheitsfragen. Am schlimmsten ist doch, für eine Versicherung viel Geld zu zahlen die de facto wertlos ist und sich darauf zu verlassen, dass sie zahlt. Dann lieber klare Verhältnisse und selbst für den Fall vorsorgen, was Disziplin erfordert, aber kein Ding der Unmöglichkeit ist.

 

Da steht: "§ 19 Abs. 4 ist auf die Krankenversicherung nicht anzuwenden, wenn der Versicherungsnehmer die Verletzung der Anzeigepflicht nicht zu vertreten hat." Hab leider nicht verstanden, was Du mir damit sagen willst, und was das mit dem wichtigen Zusatz "ihm bekannten" zu tun haben soll.

Im Umkehrschluss folgt aus diesem Satz, dass es irrelevant für die grundsätzliche Anzeigepflichtverletzung ist, ob dem Versicherten die verschwiegenen Inhalte bekannt waren oder nicht. Oder willst Du behaupten, es sei möglich, die verschwiegenen Sachverhalte zu kennen, sie zu verschweigen und dennoch die Verletzung der Anzeigepflicht nicht verteten zu müssen? Ich kann nur nochmal warnen: Auf dieses Gummiattribut "ihm bekannten" sollte man nicht zu viel geben.

 

Ich denke, Deine zu 100% schwarz/weiss-Darstellung hilft hier nicht weiter. In manchen Fällen ist mit Sicherheit das Arztgespräch sinnvoll, in anderen die Einsicht in die Krankenakte.

Sorry, es stimmt nicht. Man muss hier 100% sagen, nein, ein Arztgespräch ist Unsinn, es kann nur schaden, und ja, um die Einsicht in die Krankenakte führt kein Weg vorbei. Deine Ansichten sind von einem Gerechtigkeitsdenken geprägt, das in der Praxis keinen Bestand hat und daher unrealistisch ist. Was Du als sinnvolles Vorgehen siehst, lässt Antragsteller ins offene Messer laufen.

 

Alles, was ich mit meinem letzten Post sagen wollte, ist, daß aus meiner Sicht eine Einsicht in die Krankenakte nicht in 100% der BU-Anträge notwendig ist. Das wiederhole ich hier nochmal. Im Gegenteil - es birgt auch das Risiko, auf Diagnosen aufmerksam zu werden, die auf dem Papier schlimmer klingen als sie waren (siehe das Schlafbeispiel oder das ICD-Code-Abrechnung-Beispiel). Wer mit hoher Wahrscheinlichkeit sicher sein will, mal nicht in die "leicht fahrlässig"/"grob fahrlässig"/"arglistig"-Diskussion mit seinem Versicherer zu kommen, kann sich ja ruhig alles anschauen und kopieren und fotografieren, das ist ja völlig ok.

Es geht hier nicht um das Erreichen hoher Wahrscheinlichkeiten, sondern überhaupt erst einer tragbaren Wahrscheinlichkeit. Gerade das von Dir geannnte Beispiel würde ohne Zweifel zu einem jahrelangen Rechtsstreit führen. Man möchte nicht auf eine perfekte, gerechte Welt spekulieren. Die gibt es nicht. Man möchte sich nach den realen Gegebenheiten richten und einen Rechtsstreit verhindern. Daher ist die Einsichtnahme in Krankenakten in jedem Fall die einzige praxisnahe und realistische Möglichkeit, eine solche Versicherung abzuschließen.

 

Es gibt keinen wesentlichen Nachteil einer Einsichtnahme. Und dank anonymen Risikovoranfragen gibt es auch keine Rechtfertigung dafür, irgendetwas bewusst nicht wissen zu wollen.

 

Und das allerwichtigste ist, überhaupt eine BU zu haben!

Ich kann da nur widersprechen. Diese Sicht führt dazu, dass Antragsteller zu Gesetzesinstrumentalisten werden, wie wir es hier schon mehrmals gesehen habe, und auf Teufel komm raus dann ganz bewusst und vorsätzlich täuschen, wenn sie merken, dass bei wahrheitsgemäßer Angabe eine Ablehung erfolgen würde. Nur um irgendwie eine BU zu haben, die vielleicht irgendwann zahlen würde, wenn eine Berufsunfähigkeit nach Fristablauf eintritt. Dabei ist keine BU auch kein Beinbruch. Man kann auch ohne leben, wenn man sich auf die Situation richtig einstellt und sich nicht zu fein ist, im Falle eines Falles eben Hartz IV zu beantragen.

 

Bitte verstehe meine Aussagen nicht falsch. Es wäre wünschenswert, wenn der Weg zur BU nicht mit solchen Fallstricken gepflastert wäre und man gefahrlos den laxen Weg gehen könnte, den Du vertrittst. Aber es erweist sich leider in der Praxis als untauglich und unrealistisch.

 

Aber: Was bringts dem Versicherer? Bei so einer tatsächlichen Kleinigkeit ist der Nachweis, daß es sich nicht um Arglist und nicht um grobe Fahrlässigkeit gehandelt hat, für den Versicherten bzw. dessen Anwalt im tatsächlichen Streitfall recht einfach. Oder erkennt hier etwa jemand (bei diesem sehr theoretischen Konstrukt) etwa einen groben Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht? Jetzt muß ers natürlich angeben, weil er sich zum einen erinnert hat und zum anderen protokolliert sein könnte, daß er mit dem Arzt darüber gesprochen hat.

Man will einfach im Ernstfall gar nicht erst einen Streit riskieren, egal, ob man ihn gewinnen würde. Man will der Versicherung keine Waffen für taktische Spielerein auf dem Serviertablett liefern, man will einfach im Leistungsfall seine Leistung haben. Glaub mir, jeder, bei dem die Sache im Leistungfsfall vor Gericht geht, verflucht, dass er es hat drauf ankommen lassen und würde nie wieder ohne Akteneinsicht eine solche Versicherung abschließen. Dieser wesentliche Realismus fehlt mir an Deinem Standpunkt. Ich habe früher noch mit der gleichen Argumentation wie Du gesagt, man solle von der Kassenärztlichen Vereinigung die Abrechnungsdaten nur im Ausnahmefall anfordern. Inzwischen muss ich sagen: Nein, bitte tut es, fordert die Daten an (nachdem die Krankenakten alle vorliegen), auch wenn die Versicherung keine große Chance hätte, damit durchzukommen, wenn dort was drinsteht, was in den Akten nicht drinsteht. Man möchte einfach gar nicht erst die Situation provozieren, dass die Versicherung solche taktischen Waffen in die Hände bekommt. Beugt Streit mit der Versicherung vor. Ihr wollt Geld von der Versicherung und die Versicherung sitzt da am längeren Hebel, weil sie einfach mal sagen kann, "nö, wir zahlen nicht, wenn ihr das anders seht, verklagt uns halt ruhig."

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ZfT

Hier im Forum wurde ja schon an einigen Stellen über die Notwendigkeit der Beschaffung von Krankenakten bzgl. BU Versicherungen diskutiert, um die Gesundheitsfragen vollständig beantworten zu können. Was ich so herausgehört habe, waren die Leute, die das tatsächlich gemacht haben (und bis dato gedacht haben, daß sie (nach den Maßstäben eines medizinischen Laien) "gesund" wären), wohl überrascht, wie viel dort drin steht an eher zutreffenden und eher nicht zutreffenden Diagnosen, Verdächten usw.

Wenn man diese Dinge nun auch alle im Fragebogen so angibt, ist es dann überhaupt noch realistisch, eine BU Versicherung, bzw. eine BU Versicherung ohne Ausschlüsse zu bekommen?

Mir geht es hierbei explizit nicht um die Frage der Notwendigkeit hinsichtlich der Beschaffung von Krankenakten, sondern um den "normalen gesunden Menschen" ohne Vorerkrankungen, der aber trotzdem alle paar Jahre mal wegen irgendwelcher "harmlosen Dinge", wie z.B. einer Erkältung etc. zum Arzt geht.

 

Kurz gefragt: Hat man nach der Beschaffung der Akten überhaupt noch Chancen auf eine BU?

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Sparbuechse

Kurz gefragt: Hat man nach der Beschaffung der Akten überhaupt noch Chancen auf eine BU?

 

Aus meiner Erfahrung als Versicherter bei den Anträgen: Die Aachen Münchener und die Alte Leipziger gingen mit meinen Gesundheitsangaben recht "kulant" um, nach einigen Diskussionen mit beiden Versicherungen kam das Votum Annahme ohne Risikozuschläge oder Ausschlüsse zurück. Die Nürnberger hätte mich jedoch komplett abgelehnt.

 

Ich denke, es ist auch relevant, wann im Jahr man anfragt (sprich, ob die Vertriebsziele bereits erreicht wurden oder ob noch ein paar Policen fehlen), und natürlich, an welche Art von Mench man dort in der Risikoprüfung kommt.

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Peski
· bearbeitet von Peski

Leute mir raucht der Kopf. Ich selber habe ne BU bei der Allianz. Aber für meinen Bruder (23 Jahre)suche ich die richtige Police. Er hat die Ausbildung als Koch absolviert und macht derzeit das Abendgymnsium. Aus der Not heraus hat er sich mittels Kleingewerbe selbständig gemacht. Jetzt ist die Frage, wie er sich richtig BU verisichern sollte. Er hat als Azubi bei der R und V eine BU auf mein Engagement hin abgeschlossen, aber die Azubi-BU ist in der Leistung auf 9.000 Rente/Jahr gedeckelt. Jetzt sollten es schon 1.000 mit Dynamik sein. Wir haben zuerst bei der R und V angefragt. Die machen uns nen guten Preis mitz 44 /Monat bei Endalter 60 Jahre. Nur deren Bedingungen sind was schwammig wie ich finde.

 

Die Aaachen Münchener hat das günstigste Angebot unterbreitet (36 /Monat). Deren BU wird überall gut bewertet, aber die Proßzessquote ist meiner Erinnerung nach nicht überragend und ich folge eigentlich (fast) immer im Leben der Maxime, dem billigsten Angebot zu misstrauen.

 

Bleibt die Alte-Leipziger und Allianz. Deren Bedingungen werden für ziemlich gut gestestet, aber preislich liegen die beide in den fünfzigern pro Monat. Was tun?

 

Die wichtigste Frage ist aber: Da mein Bruder ja nicht wirklich im Berufsleben steht könnte es im Leistungsfalll schwierig werden, da ja immer auf die "Lebensstellung" abgestellt wird. Oder lässt sich da objektiv der Beruf Koch versichern, mit desem typischen Arbeitsumständen?

Sollte man Endalter 60 oder 65 wählen? Manche Gesellschaften versichern diesen Beruf nur bis 60 Jahre.

 

Danke für eure Einschätzungen.

 

Peski

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Peter Wolnitza

Hallo,

 

evtl. kann ich ja ein wenig zum "Entrauchen" beitragen:

 

Sie haben drei Angebote vorliegen: Allianz, Alte Leipziger, Aachener und Münchener, die Sie miteinander vergleichen wollen. Stellen Sie sich einfach mal die Frage, WAS Sie da eigentlich kaufen werden/wollen.

Eine Prozessquote? Bunte Werbebroschüren? Sternchen, Kochlöffelchen bei Stiftung Warentest oder irgendwelchen Rating (Rate) Agenturen? Den Preisgünstigsten?

 

Sie kaufen 10-12 Seiten kleinbedrucktes Papier. Da steht alles drin: WANN zahlt der Versicherer, WIEVIEL zahlt er, WIE lange zahlt er und vor allem WANN Zahlt er NICHT.....

 

Jetzt brauchen Sie doch nur diese Seiten nebeneinander zu legen und miteinander zu vergleichen. Lesen Sie die Vertragsbedingungen, versuchen Sie zu verstehen, was der Versicherer damit meint und vor allem stellen Sie sich eine Frage:

Wie kann der Versicherer, das was da steht, im schlimmsten Falle gegen mich verwenden?

Vergessen Sie bitte alles an Ratings und Rankings, was es zu dem Thema gibt: Die kratzen alle nur an der Oberfläche und verfolgen ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen (die mit Verbraucherschutz grade gar nix zu tun haben) - will heissen:

Wer da nicht mindestens 5 Sterne bekommt, der kommt eh nicht in die engere Wahl. Umgekehrt sind aber 5 Sternchen oder was auch immer keinerlei Garantie dafür, einen wirklich guten Versicherer zu erwischen.

Nur ein kleines Beispiel dazu: Alle drei Gesellschaften bekommen 5 Sterne, weil sie angeblich auf die abstrakte Verweisung (=Sie könnten ja noch eine andere, vergleichbare Tätigkeit ausüben) verzichten. Jetzt suchen Sie mal in den Bedingungen

der grossen blauen Gesellschaft nach einem Satz der da lautet: "Wir verzichten auf eine abstrakte Verweisung"..oder "eine abstrakte Verweisung findet nicht statt"..oder so in der Art. Viel Spass bei der Suche!

Mir persönlich ist eine Gesellschaft, die so was klar und deutlich in den AVB stehen hat, allemal lieber.

 

Weitere Punkte, die Sie sich mal genauer anschauen sollten:

- Leistungsausschlüsse bei Verkehrsdelikten (auch bei vorsätzlichen?)

- Leistungsausschlüsse bei Terrorakten mit ABC Stoffen

- Pflicht zur Umorganisation des Arbeitsplatzes? (hat z.B. die Aachener und Münchner in den Bedingungen drin, sogar für Angestellte!)

- wie ist die konkrete Verweisung definiert (= wieviel dürfen Sie in einem anderen Job dazuverdienen? )

- wie schauts aus bei vorrübergehendem Ausscheiden aus dem Beruf? (Zweitstudium, Sabbatical, Pflege eines Angehörigen etc..etc.)

 

Die o.g. Punkte habe ich jetzt mal beispielhaft heraus gegriffen, erheben auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind auch bewusst etwas vereinfacht.

 

Es gibt noch eine ganze Reihe anderer Dinge, die in den AVBs der einzelnen Gesellschaften sehr unterschiedlich geregelt sind - mit zum Teil drastischen Auswirkungen für den Endkunden im Leistungsfall.

Daneben gibts dann och einzelne Ausgestaltungsmerkmale, die aber erst dann einer näheren Prüfung unterzogen werden sollten, wenn die o.g. Basic klar besprochen sind und geklärt ist, wie Sie diese Punkte

für sich selbst gewichten.

- wie oft kann man Dynamische Erhöhungen ablehnen?

- welche Nachversicherungsoptionen gibt es? (Nicht nur auf möglich viele achten, sondern auch darauf innerhalb welchen Zeitraumes das möglich ist, und welche Gesamthöhen dafür gelten)

- gibt es die Möglichkeit einer garantierten Anpassung im Leistungsfall?

 

Eines sollten Sie dabei im Hinterkopf behalten: Es gibt bei einer BU Versicherung im Ernstfall kein GRAU. Es gibt SCHWARZ (=VU zahlt nicht) oder WEISS (=Kunde kriegt Kohle). Der Versicherer zahlt nur dann,

wenn er nach seinen Bedingungen zahlen muss....habe zumindest noch keinen Versicherungsvorstand mit Heiligenschein gesehen.

 

Also kann man an der Stelle nicht genau genug hinschauen - die Unterschiede sind enorm - entscheiden aber im Ernstfall über Schwarz oder Weiss!

 

 

Viele Grüße aus Hessen

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Peski

Danke für die ausführliche Stellungnahme, die Hinweise will ich beherzigen. Ich habe ja die verschiedenen Bedingunsgwerke nebeneinander gelegt und gelesen. Allein die genaue Interpretation des Gemeinten ist mir nicht immer ersichtlich, das ist ja das Problem und Anlass meiner Frage. Alledings denke ich, dass Stiftung Warentest z.B. doch recht seriös ist. Wenn deren Rating nicht das alleinige Entscheidungsmerkmal ist, so kann man sich aber zumindest dran orientieren. Trotz der ausführlichen Stellungnahme bin ich nicht klüger. Welche Versicherung würden Sie wählen, wenn es um Ihren Versicherungsschutz ginge? Nicht dass ich jetzt eine Antwort darauf wirklich erwarten würde...

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Philchen

@Peski

 

auch wenn "Kollege" Wolnitza Ihnen sicher eine Tendenz oder Meinung nennen könnte ist das ohne abschließende Beratung kaum möglich.

BU ist individuell und es gibt nicht immer schwarz und weiß.

Was sagt Ihr Makler/Vermittler denn und wie begründet er das ?

 

Gruß

Philipp

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Peter Wolnitza

.. Welche Versicherung würden Sie wählen, wenn es um Ihren Versicherungsschutz ginge? Nicht dass ich jetzt eine Antwort darauf wirklich erwarten würde...

 

Hallo,

 

das ist ja eben das Problem: Welchen Versicherer ICH in meiner Situation von den drei genannten wählen würde, weiß ich. Ziemlich eindeutig sogar. (Können Sie zwischen den Zeilen oben heraus lesen)

Das bedeutet aber noch lange nicht, daß das auch in Ihrem Falle die optimale Lösung wäre - und das ist ja z.B. die Schwierigkeit, die ich mit allen Ratings und Rankings habe (abgesehen von der teilweise nur rudimentär vorhandenen Fach-Kompetenz der Durchführenden-

aber was solls - gestern haben wir Hundefutter getestet, heute Damenbinden, morgen testen wir BU Versicherungen): Da werden willkürlich irgendwelche Kriterien zu Grunde gelegt und als Vergleichsmesslatte angelegt, damit am Ende möglichst spektakulär ein Sieger herauskommt.

Das hilft Ihnen so gut wie gar nix weiter - sobald Sie nämlich einen mm von den vorgegebene Kriterien abweichen (z.B. anderes Tätigkeitsprofil, andere Lebensplanung) kann das alles schon wieder ganz anders aussehen.

Abgesehen davon, dass im nächsten "heiteren Tarife raten" ein anderer gewinnt...

 

Es geht nicht um MEINEN Versicherungsschutz - es geht um IHREN. ZU IHNEN muss das Ding passen - möglichst lebenslang! Dazu müssen Sie die Kriterien festlegen, die Ihnen wichtig sind -

und zwar nachdem Sie sich über die Bedeutung der einzelnen Formulierungen in den AVB Klarheit verschafft haben.

Und wenn da irgendwas unklar ist, Sie eine Formulierung in Ihrer Auswirkung oder Bedeutung nicht nachvollziehen können: Fragen Sie nach! Hier trennt sich auch bei der Vermittler-Schar die Spreu vom Weizen.

Ein Makler oder Vertreter, der sich in dem Thema wirklich auskennt, wird Ihnen da jederzeit Rede und Antwort stehen können -

bei einem so komplexen und elementar wichtigen Produkt darf´s da schon ein bisserl mehr sein als mal eben eine Hit-Liste mit Sternchen auszudrucken.

 

Vermutlich nicht das, was Sie gerne hören wollten - hoffe, es hilft trotzdem ein bischen weiter!

 

Viele Grüße aus Hessen

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dbmaxpayne

Hi,

 

 

also ich befinde mich nun in meiner finalen Entscheidungsphase und tendiere im Moment zur alten Leipziger.

Diese soll ja mit die besten Konditionen haben.

 

Was ich mich nun allerdings noch frage, ist, ob ich nun die BU bis 65 oder bis 67 abschließen soll... Vielleicht könnt ihr mir nochmal helfen?

 

Außerdem habe ich nun meine Musterungsunterlagen bekommen und wie ích es mir gedacht hatte, haben die mir einen Rundrücken des Schweregrades III eingetragen. Allerdings mit der Bemerkung "symtom- und beschwerdefrei".

Was muss ich denn diesbezüglich nun noch beachten? Denkt ihr, es wird hier zu einem Ausschluss kommen?

Rückengeschichten sind ja eh mitunter mein größtes Risiko als Fachinformatiker... Von daher wäre das schon dumm.

Wie kulant sind bei sowas die Versicherungen?

 

 

Danke und Gruß Mark

 

 

 

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AnNaWF
· bearbeitet von AnNaWF

Hallo!

 

Diese soll ja mit die besten Konditionen haben.

Diese Aussage ist nicht ganz ungefährlich weshalb ich sie kommentieren möchte.

Die AL gehört sicherlich zu den besseren Anbietern am Markt, ich gehe aber davon aus dass eine Analyse gelaufen ist dass diese auch Deinen Bedürfnissen entspricht?

Nur weil ein Versicherer/ein Produkt generell gut ist muss es nicht zwangsläufig auf die individuelle Situation passen; Beispiele dafür habe ich in früheren Threads schon viele genannt - was nutzt zB einem Arzt eine BU Versicherung die "alles zahlt" ausser "BU durch Infektion" (Infektionsklausel)?

 

Was ich mich nun allerdings noch frage, ist, ob ich nun die BU bis 65 oder bis 67 abschließen soll... Vielleicht könnt ihr mir nochmal helfen?

Was sagt Dein Berater dazu?

 

Ansonsten ist es ein Rechenspiel (Wie alt bist Du nochmal?):

Wirst Du sehr spät BU dürfte das Problem geringer ausfallen da bereits (hoffentlich) ein privates Polster von dem man zehren kann da ist und auch in die ges. Rente schon ordentlich eingezahlt wurde (seidenn Du bist selbständig?).

Wirst Du früh BU wird das Problem deutlich größer da uU kein Geld da sein wird große Polster aufzubauen und v.a. der Ausfall der gesetzlichen Rente schmerzhaft werden wird.

Wie gedenkst Du letztgenanntes Problem zu lösen?

 

Das Rechnspiel kannst Du auch mit Excel mal selbst durchgehen...

Wie alt bist Du, was ist die derzeit proj. Rente, wieviel kannst Du derzeit zurücklegen, wieviel brauchst Du zum Leben und los gehts... Inflation nicht vergessen...

 

Außerdem habe ich nun meine Musterungsunterlagen bekommen und wie ích es mir gedacht hatte, haben die mir einen Rundrücken des Schweregrades III eingetragen. Allerdings mit der Bemerkung "symtom- und beschwerdefrei".

Was muss ich denn diesbezüglich nun noch beachten? Denkt ihr, es wird hier zu einem Ausschluss kommen?

Rückengeschichten sind ja eh mitunter mein größtes Risiko als Fachinformatiker... Von daher wäre das schon dumm.

Wie kulant sind bei sowas die Versicherungen?

Zu beachten ist dass es angegeben wird wenn nicht verjährt.

Ob es zu einer Klauselung kommt kann man pauschal nicht sagen, jeder Versicherer tickt etwas anders.

Ganz wichtig dürfte es daher sein ein paar Risikoanfragen über einen versierten Makler abzufeuern um auf jeden Fall einen HIS Eintrag oder sonstige Erschwernisse zu vermeiden.

 

Lass Dich bei dem Prozess professionell unterstützen, gerade wegen den RVs.

 

BG

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Peter Wolnitza
· bearbeitet von Peter Wolnitza

Hallo,

 

Was ich mich nun allerdings noch frage, ist, ob ich nun die BU bis 65 oder bis 67 abschließen soll... Vielleicht könnt ihr mir nochmal helfen?

 

Nun ja, eigentlich (aus meiner Sicht, aus der Ferne) ein klare Sache - aber evtl. hilft folgender Denkansatz etwas weiter:

- mit einer BU versichert man sich gegen den Verlust der Arbeitskraft

- wie lange wird man i.d.R. darauf angewiesen sein, mit seiner Hände/seines Kopfes Arbeit Geld zu verdienen? (derzeitiger Stand, Besserung wohl eher nicht in Sicht!)

- ok, 67 ist teurer als 65

- angenommen, man versichert bis 67, stellt mit 67 fest: dumm gelaufenrolleyes.gif, Versicherung nicht in Anspruch genommen: Hat man gegenüber 65 Kohle versenkt (zu hoher Beitrag, aber überschaubar)

- angenommen, man versichert bis 65, stellt in einem Jahr fest: richtig dumm gelaufen, BU geworden: jetzt wird es nicht mehr überschaubar: (Aufzehrung eigene Vermögenswerte, Rentenkürzung bei der gesetzlichen Rente etc. etc.)

 

Deshalb:

Absichern bis zum maximalen Endalter, es sei denn, es gibt wirklich gute, verlässlich planbare, individuelle Gründe, die für eine kürzere Absicherungsdauer sprechen

 

 

Außerdem habe ich nun meine Musterungsunterlagen bekommen und wie ích es mir gedacht hatte, haben die mir einen Rundrücken des Schweregrades III eingetragen. Allerdings mit der Bemerkung "symtom- und beschwerdefrei".

Was muss ich denn diesbezüglich nun noch beachten? Denkt ihr, es wird hier zu einem Ausschluss kommen?

Rückengeschichten sind ja eh mitunter mein größtes Risiko als Fachinformatiker... Von daher wäre das schon dumm.

Wie kulant sind bei sowas die Versicherungen?

 

Sieht mir nach einem klassischen Fall für eine sog. "Risiko-Voranfrage" aus:

Wenn die Musterung noch nicht lange her ist, wird es vermutlich auf einen LA (=Leistungsausschluss) hinaus laufen, hängt davon ab, welche Infos sonst noch zur Verfügung stehen (Röntgen, Befunde?) und ob es bereits in der Vergangenheit

mal Probleme deswegen gab (Massagen, Krankengymnastik, sonst. Befunde) - evtl. kann man erreichen, dass im Falle eines LA mit einer Nachschaufrist gearbeitet wird, um das in ein, zwei Jahren nochmal prüfen zu lassen.

 

 

Ist aber - unter uns gesagt, nix für "Do-it-yourself"

 

Hoffe, ich konnte trotzdem ein bisserl weiter helfen EDIT: auch wenn jemand anders schneller war...whistling.gif

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dbmaxpayne
· bearbeitet von dbmaxpayne

Danke schonmal für Eure Antworten :-)

 

 

Hallo!

 

Diese soll ja mit die besten Konditionen haben.

Diese Aussage ist nicht ganz ungefährlich weshalb ich sie kommentieren möchte.

Also eine Analyse ist nirgednwo wirklich gelaufen. Ich habe mich bisher versucht selbst damit auseinanderzusetzen, da ich auch schlechte Erfahrungen mit einem DVAG Makler gemacht habe und ich grundsätzlich erstmal solchen Personen nicht mehr traue..

 

Wie alt bist Du nochmal?

Gerade 25 geworden.

 

Sieht mir nach einem klassischen Fall für eine sog. "Risiko-Voranfrage" aus:

Wenn die Musterung noch nicht lange her ist, wird es vermutlich auf einen LA (=Leistungsausschluss) hinaus laufen, hängt davon ab, welche Infos sonst noch zur Verfügung stehen (Röntgen, Befunde?) und ob es bereits in der Vergangenheit

mal Probleme deswegen gab (Massagen, Krankengymnastik, sonst. Befunde) - evtl. kann man erreichen, dass im Falle eines LA mit einer Nachschaufrist gearbeitet wird, um das in ein, zwei Jahren nochmal prüfen zu lassen.

Die Musterung war 2006 und vorher ist meines Wissens bezüglich dieser Geschichte noch nichts festgestellt worden.

Auch in meinen anderen Krankenunterlagen kann ich dazu nichts finden. In dem Musterungszeug steht es aber leider drin..

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AnNaWF
· bearbeitet von AnNaWF

Hi!

 

Antworten unten...

 

Danke schonmal für Eure Antworten :-)

 

 

Hallo!

 

 

Diese Aussage ist nicht ganz ungefährlich weshalb ich sie kommentieren möchte.

Also eine Analyse ist nirgednwo wirklich gelaufen. Ich habe mich bisher versucht selbst damit auseinanderzusetzen, da ich auch schlechte Erfahrungen mit einem DVAG Makler gemacht habe und ich grundsätzlich erstmal solchen Personen nicht mehr traue..

 

Wenn ich schon DVAG höre... es gibt aber auch Leute die Ihren Job ernst nehmen und nicht nur Ihren Kontoauszug betrachten...

Vllt kann Dir jmd jemanden empfehlen (Freundes/Bekanntenkreis)?

Irgendwer kennt bestimmt wen den er empfehlen kann, oder?

 

Gerade wegen den RV würde ich das nicht auf eigene Faust machen!

Das kann "eklig" enden.

 

Wie alt bist Du nochmal?

Gerade 25 geworden.

 

Nunja, in dem Fall würde ich eher zu 67 tendieren, aber ich kenne auch Deine Vermögensverhältnisse und Rücklagen nicht.

Derzeit gibt es ja sogar schon die ersten Pläne zur Rente mit 69 - ich bezweifle dass wir vor 70 in Rente gehen werden :)

So jedenfalls meine Meinung..

 

Sieht mir nach einem klassischen Fall für eine sog. "Risiko-Voranfrage" aus:

Wenn die Musterung noch nicht lange her ist, wird es vermutlich auf einen LA (=Leistungsausschluss) hinaus laufen, hängt davon ab, welche Infos sonst noch zur Verfügung stehen (Röntgen, Befunde?) und ob es bereits in der Vergangenheit

mal Probleme deswegen gab (Massagen, Krankengymnastik, sonst. Befunde) - evtl. kann man erreichen, dass im Falle eines LA mit einer Nachschaufrist gearbeitet wird, um das in ein, zwei Jahren nochmal prüfen zu lassen.

Die Musterung war 2006 und vorher ist meines Wissens bezüglich dieser Geschichte noch nichts festgestellt worden.

Auch in meinen anderen Krankenunterlagen kann ich dazu nichts finden. In dem Musterungszeug steht es aber leider drin..

 

Wenn das 2006 war UND evtl. nur 5 Jahre abgefragt werden UND (je nach Fragestellung des Versicherers) keine Beschwerden und keine Erkrankung als solche mehr vorliegt muss man es nicht angeben.

Ob die Erkrankung noch vorliegt (aus med. Sicht) und daher je nach Fragestellung anzugeben ist müsste med. abgeklärt werden.

 

Pers. würde ich ja vermuten dass ein Rundrücken nicht "verschwindet", dann kommt es auf die Fragestellung an; seidenn ein anderer Arzt hält die Diagnose für Humbug und attestiert das auch... muss man sehen.

Vorsicht ist def. geboten.

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DonChristo

- angenommen, man versichert bis 65, stellt in einem Jahr fest: richtig dumm gelaufen, BU geworden: jetzt wird es nicht mehr überschaubar: (Aufzehrung eigene Vermögenswerte, Rentenkürzung bei der gesetzlichen Rente etc. etc.)

 

wenn ich mit 65 BU werde, aber bis 67 versichert bin, wie lange zahlt meine BU denn dann? Doch nur noch 2 Jahre, oder? Also kann ich mir auch überlegen ob die diese 2 Jahre (z.B. 24x2000) auch selbst finanzieren kann, oder?

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swingkid
wenn ich mit 65 BU werde, aber bis 67 versichert bin, wie lange zahlt meine BU denn dann? Doch nur noch 2 Jahre, oder? Also kann ich mir auch überlegen ob die diese 2 Jahre (z.B. 24x2000) auch selbst finanzieren kann, oder?

 

Richtig. Das gehört auch in eine solide Kalkulation für die Absicherung. Andererseits gibt es aus meiner Sicht das Problem, dass so ein Fall nicht kalkuliert werden kann, wenn nicht schon ausreichend Rücklagen vorhanden sind, sondern über einen längeren Zeitraum aufgebaut werden müssen.

 

Wenn ich also, wie in Deinem Beispiel, 48000 Rücklagen habe, und bereit bin, die im Leistungsfall für die Überbrückung zu nutzen, okay. Wenn jedoch keine Rücklagen in ausreichender Höhe bereits vorhanden sind, kannman meines Erachtens nicht seriös kalkulieren. Ich weiss ja nicht, wann und ob ich überhaupt berufsunfähig werde, und kann daher auch keine nötige Sparrate und -dauer ableiten. Aber ich drifte ab, sorry...

 

 

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