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ceekay74

Obligatorische Altersvorsorge Selbstständiger

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ceekay74
· bearbeitet von ceekay74

Nun macht die Uschi ernst und möchte auch das Beste für (oder von) alle(n) Selbständigen:

 

"Das Rentenpaket: 5. Obligatorische Altersvorsorge Selbstständiger"

Der Wandel der Arbeitswelt in Deutschland hat in den vergangenen Jahren eine zunehmende Fluktuation zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit mit sich gebracht. Die Zahl der Selbstständigen ist gleichzeitig, vor allem in der Gruppe der Selbstständigen ohne Beschäftigte (Solo-Selbstständige), stark angestiegen (2010: 4,3 Mio. Selbstständige, davon 2,4 Mio. Solo-Selbstständige).

 

In Deutschland bestehen unterschiedliche sozialversicherungsrechtliche Regelungen, je nachdem, ob eine abhängige Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit ausgeübt wird. Alle abhängig Beschäftigten, aber nur einzelne Gruppen von Selbstständigen sind in einem der öffentlich-rechtlichen Pflichtsysteme abgesichert.

 

250.000 Selbstständige sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Hierzu gehören beispielsweise Handwerker, Künstler, Publizisten, Hebammen oder Lehrer. In den landwirtschaftlichen Alterskassen sind zusätzlich 170.000 selbstständige Landwirte abgesichert (ohne versicherte Ehegatten). Hinzu kommt eine Vielzahl der 340.000 freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte.

 

Darüber hinaus sind zahlreiche Berufe, die traditionell selbstständig ausgeführt werden, in Berufskammern organisiert, in denen eine gesetzliche Pflichtmitgliedschaft in den jeweiligen berufsständischen Versorgungswerken gilt. Dies betrifft beispielsweise Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Apotheker, Steuerberater und Notare. Rund 350.000 solche Freiberufler sind in berufsständischen Versorgungswerken abgesichert.

 

Obligatorisch abgesicherte Selbstständige 170 Tsd. 250 Tsd. 350 Tsd. gesetzlichen Rentenversicherung Berufsständische Versorgungswerke Alterssicherung der Landwirte

 

3 Mio. Selbstständige sind demnach aktuell nicht obligatorisch in einem öffentlich-rechtlichen Alterssicherungssystem versichert. Das bedeutet zwar noch nicht automatisch, dass alle in dieser Gruppe im Alter bedürftig sein werden. So sind 500.000 Handwerker deshalb nicht mehr obligatorisch abgesichert, weil sie nach 18-jähriger Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung und Aufbau einer Basissicherung von dieser Pflicht befreit sind. Und 170.000 Selbstständige beziehen bereits eine Rente oder Pension und bedürfen damit keiner aktiven Versicherung mehr.

 

Anders als in den meisten Ländern weltweit, ist es Selbstständigen in Deutschland weitgehend freigestellt, ob und wie sie für das Alter vorsorgen. Damit ist es weitgehend dem Zufall überlassen, ob jemand aus dieser Gruppe später durch die von der Gemeinschaft finanzierte Grundsicherung im Alter aufgefangen werden muss. Zum Geschäftsmodell bzw. Lebensentwurf Selbstständigkeit" muss grundsätzlich auch die Investition in die eigene Altersvorsorge gehören. Das Risiko Altersarmut darf nicht auf die Gesellschaft abgewälzt werden.

 

Zukünftig sollen daher alle Personen, die einer selbstständigen Erwerbstätigkeit nachgehen, entsprechend dem internationalen Standard zu einer obligatorischen Alterssicherung verpflichtet werden. Das verbessert den sozialen Schutz von Selbstständigen und macht sie unabhängig von staatlicher Fürsorge im Alter.

 

Die wesentlichen Grundzüge des Konzepts sind:

 

  • Die Altersvorsorgepflicht gilt für alle Selbstständigen mit Ausnahme von bereits anderweitig abgesicherten Personen wie Künstlern, Publizisten, Landwirten sowie in berufsständischen Versorgungswerken abgesicherten Selbstständigen (zum Beispiel Architekten, Ärzte, Rechtsanwälte etc.).
  • Die Altersvorsorgeverpflichtung gilt obligatorisch, allerdings können die Versicherten selbst wählen, wo sie sich versichern, in einer privat gewählten Versicherung oder in der Gesetzlichen Rentenversicherung.
  • Selbstständige, die erst im im rentennahen Alter eine selbstständige Tätigkeit aufneh-men (über 58-Jährige) sowie nebenberuflich oder geringfügig bis 400 Euro pro Monat verdienende Selbstständige werden von der Vorsorgepflicht ausgenommen.
  • Es sind großzügige Übergangsfristen geplant: Für heute bereits 50-Jährige gilt die Vorsorgepflicht nicht und für bereits jetzt selbstständig Tätige zwischen 30 und 50 Jahren, die vorgesorgt haben bzw. vorsorgen, werden weniger strenge Anforderungen an die Vorsorge gestellt (pragmatische Übergangsregelungen). Die Vorsorgeverpflichtung greift voll bei den Personen, die 30 Jahre und jünger sind.
  • Die Pflicht zur Altersvorsorge gilt bis zur Grenze einer Basissicherung mit dem Ziel der Armutsprävention (oberhalb der Grundsicherung im Alter).
  • Die Altersvorsorge und ihre Erträge dürfen nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar sein. Die Alterssicherung muss als Rente ausgezahlt werden.
  • Die besondere Situation von Selbstständigen wird durch Möglichkeiten zur flexiblen Beitragszahlung und durch Beitragsfreiheit in der Existenzgründungsphase berücksichtigt. Durch Erleichterungen in der Einstiegsphase wollen wir Unternehmensgründungen be-fördern. Nach einer gewissen Zeit der Selbstständigkeit zeigt sich aber, ob der Weg er-folgreich ist und dann startet auch die volle Vorsorgeverpflichtung.
  • Im Gegenzug zur Einführung einer generellen Altersvorsorgepflicht werden bisherige Versicherungspflichtregelungen für Selbstständige in der gesetzlichen Rentenversicherung abgeschafft (insbesondere die Handwerkerpflichtversicherung).
  • Die Altersvorsorgepflicht soll operativ an einer zentralen Stelle durchgeführt werden. Die Deutsche Rentenversicherung Bund bietet sich hier als zentraler Ort und als Kompe-tenz- und Informationsträger für die Altersvorsorge in Deutschland an.

Die verpflichtende Absicherung von Selbstständigen ist Teil des Rentenpakets, kommt zeitlich wegen noch nötiger Prüfungen und Klärungen jedoch später ins Gesetzgebungsverfahren. Die Eckpunkte zur Altersvorsorgeverpflichtung werden zusammen mit dem Kernrentenpaket im Mai ins Bundeskabinett eingebracht

 

Als zukünftig wahrscheinlich von der Verschlimmbesserung Betroffener mache ich einfach mal den Anfang und beginne mit der Sammlung von Infos.

 

Besonders die pragmatischen Übergangslösungen würden mich schon sehr interessieren...

 

 

 

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Ramstein

Diskussion zu dem Thema hatten wir hier schon mal.

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ceekay74

Artikel aus der FAZ:

 

Rentenglück per Gesetz

 

24.03.2012 · Ursula von der Leyen will alle Selbständigen in die Rentenversicherung zwingen. Ansonsten drohe Altersarmut. Doch dafür gibt es keine Belege.

 

(...)

 

Der gesetzliche Zwang wird zu einem Hilfsprogramm für die Assekuranz-Industrie

Das Argument einer wachsenden Altersarmut unter Selbständigen könnte triftig sein, sofern es dafür empirische Anhaltspunkte gäbe. Dem ist aber nicht so. Eine Anfrage dieser Zeitung im Von-der-Leyen-Ministerium wird wie folgt beantwortet: Wesentliches Kennzeichen der Situation ist es, dass über die Vorsorgesituation Selbständiger und damit über die zukünftige Versorgung Selbständiger im Alter nur wenig wirklich Belastbares vorliegt." Im entbürokratisierten Klartext heißt dies: Obwohl es kein Indiz für einen politischen Handlungsbedarf gibt, schlagen wir schon einmal zu. Denn es sei schwer zu ertragen, dass Selbständigen in Deutschland weitgehend frei gestellt ist, ob und wie sie für das Alter vorsorgen".

 

Solche Sätze geben Gelegenheit, das Menschenbild Ursula von der Leyens im Originalton zu studieren. Dass Menschen die Freiheit haben, sich zu entscheiden, gilt ihr als skandalös (nichts dürfe dem Zufall überlassen" werden) und rechtfertigt per se schon den Zwang. Dass obligatorische Rentenversicherungen (privat oder gesetzlich) höchst problematische und wenig rentierliche Finanzprodukte sind, dass der gesetzliche Zwang, wie die Linke zu Recht moniert, zu einem Hilfs- und Wachstumsprogramm für die Assekuranz-Industrie wird, schert die Sozialministerin wenig.

 

Es schert sie übrigens auch nicht, dass das renommierte Altersforschungsinstitut MEA (immerhin ein Max-Planck-Institut) kein generelles Schutzbedürfnis von Selbständigen" sieht, welches eine Vorsorgepflicht rechtfertige. Denn der durchschnittliche Freiberufler hat ein höheres Einkommen als der Angestellte; Teile davon legt er für später in Immobilien, auf Sparkonten, in Aktien oder in Waldparzellen zurück - Vorsorgeformen, die vor dem umsorgenden Blick von der Leyens leider nicht als rentenfähige Alterssicherung zählen. Dass Selbständige, die sich körperlich oder geistig fit halten, Spaß daran haben könnten, ihren Beruf bis zum 70. oder 75. Lebensjahr auszuüben, passt ebenso wenig in den beschränkten Rentenversicherungsblick der Ministerin.

 

Die Mündigkeit der Bürger muss für Politiker wie Ursula von der Leyen wie eine empfindliche Störung ihres Amtsverständnisses wirken. Nur ein unmündiger Bürger ist ein guter Bürger - neuerdings eben auch für bürgerliche Politikerinnen von der Union. Solch einen hilflosen Tropf kann man per Gesetz zu seinem Rentenglück zwingen, zum höheren Nutzen der eigenen Wählerstimmen-Maximierung auf dem dornigen Weg ins Kanzleramt.

 

 

Repräsentative Daten bzgl. der Altersvorsorge von Selbständigen sind nicht zu finden, lediglich eine Umfrage aus 2009 unter 2000 Existenzgründern durch den DIHK:

 

Private Vorsorge hoch im Kurs

Private Formen der Altersvorsorge stehen bei Existenzgründern an erster Stelle. Beliebt

ist die Lebensversicherung: 56% derjenigen Existenzgründer, die Vorsorgemaßnahmen

ergriffen haben, wählten diese klassische" Form als Altersvorsorge für

Selbstständige. 46% haben eine private Rentenversicherung abgeschlossen. Eine

Rürup-Rente hatten 8% abgeschlossen. 35% gaben an, sonstige Vorsorgeformen zu

nutzen. Dies kann beispielsweise die Finanzierung selbst- oder fremdgenutzten

Wohneigentums sein.

Mit 15% wählt dagegen lediglich ein recht geringer Anteil der neuen Selbständigen

die Option der freiwilligen Versicherung in der GRV. Ein möglicher Grund: Skepsis in

Bezug auf die langfristige Tragfähigkeit und Renditesicherheit der GRV. Und insbesondere

wenn Selbstständige weder verheiratet sind noch Kinder haben, ist die Hinterbliebenenversorgung

als Leistungsbestandteil uninteressant.

 

sozialgesichert_ergebnisse.pdf

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Birdshire

Altersvorsorge für Selbstständige - Zwangsversicherung benachteiligt junge Gründer von Tina Groll

28.03.2012, 10:28 Uhr

 

Die Arbeitsministerin will junge Selbstständige zwingen, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Sie sollen 400 Euro im Monat zahlen. Doch viele können sich die Altersvorsorge gar nicht leisten.

 

[...]

 

Sie will junge Selbstständige bis 30 Jahre dazu verpflichten, fürs Alter vorzusorgen. Wer keine private Vorsorge nachweisen kann, soll in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen mit rund 300 Euro im Monat plus 100 Euro zusätzlich für die Erwerbsminderung.

 

Quelle: Handelsblatt

Leider scheint das zugrundeliegende Menschenbild, das die FAZ im oben zitierten Artikel gut beschreibt, in seinem Lauf kaum aufzuhalten zu sein...

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Wutzi

Es gibt doch jetzt schon Selbstständige, die rentenversicherungspflichtig sind?

 

Was soll sich da denn ändern?

 

Siehe http://www.wegweiser...fo/artikel/id/1

 

Wutzi

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WOVA1

Es gibt doch jetzt schon Selbstständige, die rentenversicherungspflichtig sind?

 

Was soll sich da denn ändern?

 

Siehe http://www.wegweiser...fo/artikel/id/1

 

Wutzi

 

Für die, die jetzt schon rentenversicherungpflichtig sind, ändert sich wohl nichts.

Auch für die Gruppen, die ähnliches via Versorgungswerken organisiert haben, ändert sich nichts.

 

Aber es bleibt halt ein ganz netter Rest, s.o.:

 

3 Mio. Selbstständige sind demnach aktuell nicht obligatorisch in einem öffentlich-rechtlichen Alterssicherungssystem versichert. Das bedeutet zwar noch nicht automatisch, dass alle in dieser Gruppe im Alter bedürftig sein werden. So sind 500.000 Handwerker deshalb nicht mehr obligatorisch abgesichert, weil sie nach 18-jähriger Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung und Aufbau einer Basissicherung von dieser Pflicht befreit sind. Und 170.000 Selbstständige beziehen bereits eine Rente oder Pension und bedürfen damit keiner aktiven Versicherung mehr.

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ceekay74
· bearbeitet von ceekay74

Nicht viel Neues zur Versicherungspflicht, wir verblasen nur mal eben 'ne knappe Mio. für externe Beratungsleistungen...

 

Gestern in der Fragestunde des Bundestages:

 

Antwort

 

des

Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fragen der Abgeordneten

 

 

Elke Ferner (SPD) (Drucksache 17/9517, Fragen 77 und

78):

 

Trifft es zu, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die

Beratungsgesellschaft McKinsey & Company damit beauftragt hat, ein Konzept

zu entwickeln, das unter anderem Vorschläge zu der Beitragsbemessung, dem

Meldeverfahren und dem Beitragseinzug bei einer obligatorischen Alterssicherung

von Selbstständigen beinhalten soll, und wie begründet die Bundesregierung die

Notwendigkeit eines externen Konzeptes, obwohl die deutsche Rentenversicherung

bereits eine jahrzehntelange Erfahrung in der Pflichtversicherung von

Selbstständigen aufweist?Auf der Grundlage welcher Kriterien hat sich das

Bundesministerium für Arbeit und Soziales dafür entschieden, die

Beratungsgesellschaft McKinsey & Company mit diesem Auftrag zu betrauen, und

in welcher Höhe ist dieser Auftrag dotiert?

 

Zu

Frage 77:

 

Die Bundesregierung erarbeitet derzeit einen Vorschlag für eine

obligatorische Altersvorsorgeverpflichtung für Selbstständige mit der

Wahlfreiheit, ob die Altersvorsorgeverpflichtung in der gesetzlichen

Rentenversicherung oder durch private Vorsorge erbracht wird. Dabei ist eine der

Zielsetzungen, eine gesetzliche Regelung auf den Weg zu bringen, die die

besonderen Bedingungen der verschiedenen Gruppen von Selbstständigen

berücksichtigt und möglichst unbürokratisch und bei vertretbarem finanziellem

Aufwand umsetzbar ist.

 

Deshalb prüft das Bundesministerium für Arbeit und

Soziales für das Gesetzgebungsverfahren die technische und administrative

Machbarkeit seiner Lösungsvorschläge. Hierbei stellen sich insbesondere Fragen

zu vorhandenen oder aufzubauenden Meldewegen, zu einer IT-Architektur, zu

datenschutzrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Aspekten, zu

Schnittstellenfragen und Datenübergabeformaten. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt

für ein Inkrafttreten abzuschätzen als Grundlage für eine Budgetplanung und eine

eventuelle Vergabe der IT-Implementierung. Hierfür bedient sich das

Bundesministerium für Arbeit und Soziales externen Sachverstands, da solche

Kenntnisse im Detail im Bundesministerium für Arbeit und Soziales nicht

vorhanden sind und in kurzer Frist auch nicht aufgebaut werden können und mit

der Altersvorsorgeverpflichtung für Selbstständige zudem Neuland betreten wird.

 

 

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat deshalb das

Beratungsunternehmen McKinsey & Company mit einer diesbezüglichen

Machbarkeitsstudie beauftragt.

 

Für die Machbarkeitsstudie werden die

Erfahrungen der DRV Bund intensiv eingebunden, ebenso wie die Erfahrungen

anderer Behörden und einschlägiger Verbände.

 

 

 

Zu Frage 78:

 

 

Die Bundesregierung verfügt über Rahmenverträge mit verschiedenen

Dienstleistern zu Beratungsleistungen im sogenannten Drei-Partner-Modell, die

Ergebnis eines öffentlichen, europaweiten Vergabeverfahrens sind. Das

Bundesverwaltungsamt, BVA, stellt hierbei Beratungsleistungen in verschiedenen

Losen für die Bundesverwaltung bereit. Auf der Internetseite des

Bundesverwaltungsamtes befindet sich eine detaillierte Beschreibung der

Beratungsleistungen und des Verfahrens im Drei-Partner-Modell. McKinsey &

Company ist ein Dienstleister zur Erbringung von Beratungsleistungen im Bereich

Top-Management- und IT-Strategie-Beratung". Dieses Los ist für den in Frage 77

angesprochenen Untersuchungsgegenstand einschlägig.

 

Von Bedeutung ist

hierbei die ausgewiesene Beratungskompetenz von McKinsey & Company im

Zusammenhang mit den in Rede stehenden Fragestellungen des Projekts,

insbesondere welche vorhandenen Meldewege und IT-Verfahren für eine Erfassung

der vorsorgepflichtigen Selbstständigen genutzt werden können bzw. welche

Verfahren und IT-Strukturen für die Überwachung der Vorsorgepflicht

gegebenenfalls neu zu implementieren wären.

 

Die Vergütung für die

Beratungsleistungen beträgt 880 950 Euro zuzüglich gesetzlicher

Mehrwertsteuer

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Birdshire

Schon > 63.000 Mitzeichner ... :)

 

E-Petition

 

Petition: Grundsatzfragen zum Beitrags- und Versicherungsrecht in der gesetzlichen Rentenversicherung - Keine Rentenversicherungspflicht für Selbständige vom 28.03.2012

 

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge der Einführung eines Rentenversicherungszwangs für Selbstständige nicht zustimmen. Insbesondere ist den hierzu von Arbeitsministerin von der Leyen vorgebrachten Plänen nicht zuzustimmen.

 

 

Begründung

Die kürzlich von Bundesarbeitsministerin von der Leyen vorgestellten Pläne sehen einen gesetzlichen Zwang zum Abschließen einer Rentenversicherung für Selbstständige vor. Unter anderem sollen Selbstständige unter 30 Jahre zwischen 350 und 450 EUR monatlich für Rentenversicherung und zur Absicherung gegen Erwerbsminderung zahlen.

 

Eine solche Pflichtversicherung wäre für viele, insbesondere für junge Selbstständige, existenzbedrohend. Zudem würden Neugründungen massiv erschwert, da sich in den ersten Monaten oder Jahren das Geschäft oft erst entwickeln muss und ein Leben von den Erträgen ohnehin schwer möglich ist. Der Schritt in die Selbstständigkeit wäre dadurch mit einer nicht unerheblichen zusätzlichen finanziellen Belastung belegt - viele werden ihn deshalb gar nicht mehr wagen.

 

Jungen Gründern würde damit die Möglichkeit genommen, sich überhaupt eine finanzielle und unternehmerische Existenz aufzubauen, die später eben gerade eine Möglichkeit zur Alterssicherung darstellt.

 

Paradox ist zudem, dass mit dieser Regelung ausgerechnet die junge Generation noch stärker belastet würde, die ohnehin schon in besonderem Maße die Folgen der demographischen Entwicklung und der Staatsverschuldung zu tragen hat und zu tragen haben wird.

 

Grundsätzlich stellt ein staatlicher Zwang zum Abschließen einer Versicherung einen erheblichen Eingriff in die persönliche Lebensgestaltung und wirtschaftliche Freiheit der Bürger dar. Wer sich selbstständig macht, entscheidet sich häufig bewusst dafür, in besonderem Maße Eigenverantwortung zu übernehmen und eben nicht staatlich bevormundet zu werden.

Neben einer Rentenversicherung gibt es zahlreiche weitere Möglichkeiten der Alterssicherung, sei es das Eigenheim, Wertpapiere, Ersparnisse oder auch das eigene Unternehmen. Diese können im Übrigen durchaus eine effizientere Vorsorge darstellen als die staatliche Rentenversicherung.

 

Der eigentliche Zweck dieser Regelung, die Bekämpfung von Altersarmut und die Entlastung der Sozialsysteme, wird zudem mit der geplanten Regelung verfehlt. Kaum ein Selbstständiger wird freiwillig im Alter von Sozialhilfe leben wollen. Der überwiegende Teil der Selbstständigen sorgt deshalb auch schon heute fürs Alter vor. Wer jedoch hierzu heute finanziell nicht in der Lage ist, dem würde durch die neue Regelung schon heute die Möglichkeit genommen, sich eine wirtschaftliche, berufliche und finanzielle Existenz aufzubauen, mit der er dann zur Altersvorsorge in der Lage ist. Menschen, die heute produktiv tätig sind, könnten so in die Arbeitslosigkeit fallen und die Sozialsystem noch zusätzlich belasten.

 

 

E-Petition

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Wutzi
Der Mindestbeitrag entspricht dem Produkt von aktuellem Beitragssatz (19,6 Prozent) und 400 EUR, liegt also bei 78,40 EUR pro Monat.

 

Quelle: http://de.wikipedia....e_Beitr%C3%A4ge

 

Geht es nun um 78,40 oder um 400 ?

 

Wutzi

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ceekay74

Schon > 63.000 Mitzeichner ...

 

Und da waren es schon 64188...

 

Der Mindestbeitrag entspricht dem Produkt von aktuellem Beitragssatz (19,6 Prozent) und 400 EUR, liegt also bei 78,40 EUR pro Monat.

 

Quelle: http://de.wikipedia....e_Beitr%C3%A4ge

 

Geht es nun um 78,40 oder um 400 ?

 

Wutzi

 

Die geplante Pflichtversicherung für Selbständige soll ca. 350 bis 450 Euro pro Monat für Erwerbsminderungs- und Altersrente kosten. Mehr wurde bisher nicht rausgelassen.

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Wutzi

Na,

 

dann gibt es - sollte es so kommen - wohl bald keine neuen Selbstständigen mehr.

 

Wutzi

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ImperatoM

Es hängt natürlich sehr stark von der Ausgestaltung ab, man muss selbstverständlich darauf achten, dass niemand überfordert wird - insbesondere Neuselbständige nicht. Aber grundsätzlich ist es doch richtig, dass nicht die Gesellschaft am Ende die Rente derer zahlen muss, die nicht selbst vorgesorgt haben. Ich fände es jedenfalls nicht korrekt, wenn ich die Rente von jemandem zahlen müsste, der sich 30 Jahre lang ein schönes Leben gemacht hat und im Alter ohne Einkünfte dasteht. Um es klar zu sagen: Das meint natürlich längst nicht jeden Selbständigen! Aber es gibt solche Fälle.

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Emilian
· bearbeitet von Emilian

Sehe ich ähnlich wie ImperatoM. Natürlich gibt es Ausnahmen und ich verstehe auch die Argumente der "anderen" Seite. Allerdings stellt sich die Frage: Wenn die Tätigkeit nicht diese ca. 400 im Monat abwirft, welche man ja langfristig auch noch wiederbekommt (mehr oder weniger) - hat dann das was man da tut den Namen selbstständig verdient? Man könnte ja auch z.B. erstmal nebenher selbstständig sein bis sich die Sache lohnt.

 

Gruß Emilian.

PS: BTW, ich zähle als "selbstständig" (Freiberufler) und zahle ins System ein, obwohl ich es nicht müsste. Man kann sich da und dort auch Unterstützung holen (auch finanzielle). So schlecht find ich das gar nicht. Hab allerdings auch ne Menge Glück gehabt...

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Wutzi

Ich habe nicht mit der Versicherungspflicht an sich ein Problem, sondern mit den 400 Mindestbeitrag, die durch die Presse geistern. Das muß man sich erstmal leisten können.

 

Gerade für Selbstständige, die außerhalb ihrer Selbstständigkeit kein eigenes Einkommen haben, halte ich diesen Betrag in der Anfangsphase nicht für stemmbar.

 

Andererseits gibt es auch selbstständige Tätigkeiten, die schon lange versicherungspflichtig sind. Da scheint es ja irgendwie zu laufen.

 

Wutzi

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Emilian
· bearbeitet von Emilian

Wutzi, gut eine Zahlungspflicht ist freilich nicht sehr schön. Das mag niemand. Andererseits muss man manche (gerade euphorische Anfänger) mitunter vor sich selbst beschützen. Wie man sich mittels Mathematik die Welt schönrechnen kann ist ja auch hier im Forum da & dort ganz gut zu beobachten. Ich erlebe immer wieder neue Selbstständige, die nach den ersten 2 Jahren aus allen Wolken fallen, wenn sich das Finanzamt meldet, ferner auch ältere Selbstständige, die verbissen an ihrem "Lampenladen" festhalten obwohl sich das Ding schon seit Quartalen nicht mehr rechnet.

Man ist halt noch mehr als vorher gezwungen, ständig alles auf den Kosten/Nutzen-Prüfstand zu stellen und wie gesagt - das Geld bekommst du ja in gewisser Weise "wieder" (oder besser: du bekommst ja auch etwas dafür).

 

Gruß Emilian.

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Wutzi

Emilian,

 

an so einen Fall kann ich mich im Bekanntenkreis auch noch erinnern. Da wurde stolz ein Gewerbe angemeldet, aber keine Umsatzsteuererklärungen abgegeben - trotz Hinweisen des Finanzamtes und des Bekanntenkreises. Irgendwann kam die Schätzung und die EC-Karte blieb im Automaten stecken. Was der "Spaß" gekostet hat, weiß ich nicht.

 

Wutzi

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ceekay74

Ich fände es jedenfalls nicht korrekt, wenn ich die Rente von jemandem zahlen müsste, der sich 30 Jahre lang ein schönes Leben gemacht hat und im Alter ohne Einkünfte dasteht. Um es klar zu sagen: Das meint natürlich längst nicht jeden Selbständigen! Aber es gibt solche Fälle.

 

Es gibt eben keine belastbaren Statistiken zur AV von Selbständigen bzw. keine Zahlen, wie viele der Vollzeit-Selbständigen im Rentenalter in die Grundsicherung fallen werden bzw. aktuell Grundsicherung beziehen.

 

Mit der nicht ausreichenden Rente von Geringverdienern und Teiltzeit-Angestellten bzw. deren Grundsicherung im Alter hast Du aber keine Probleme?

 

[ironie an]

Wenn schon die Selbständigen in griechische Staatsanleihen gezwungen werden, dann bitteschön auch Geringverdiener in versicherungspflichtige Zweit- und Drittjobs, Teilzeitkräfte in Vollzeitstellen usw. usf.

[ironie aus]

 

Ich habe übrigens nix gegen eine Pflicht zur Vorsorge, ich bin gegen die Pflicht in nicht vererbbare Versicherungen mit schlechtem Rendite-/Risikoverhältnis einzahlen zu müssen. Alle Selbständigen die ich kenne, sorgen bereits privat vor, sei es mit Lebensversicherungen, Wertpapierdepots und/oder eigenen und/oder vermieteten Immobilien. Alle diese Formen der Vermögensbildung sind aber nicht gewünscht. Wer ein MFH gekauft oder eine LV abgeschlossen und damit laufende Verpflichtungen hat und nun nochmal zur Kasse gebeten wird, kommt ggfs. in arge Bedrängnis.

 

Meinetwegen können gerne die Vermögens- und Einkommenverhältnisse jedes Selbständigen überprüft und dann für jeden individuell über die Pflicht einer AV entschieden werden. Aber wieso ein Selbständiger mit z.B. einer halben Mio. im Depot oder Immos oder ausreichender LV/RV nun noch 400 Euro mehr Abgaben im Monat tragen soll, geht mir nicht in den Kopf...

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Emilian
· bearbeitet von Emilian

ceekay: Zunächst einmal - ich verstehe Deine Argumente.

 

...Es gibt eben keine belastbaren Statistiken zur AV von Selbständigen bzw. keine Zahlen, wie viele der Vollzeit-Selbständigen im Rentenalter in die Grundsicherung fallen werden bzw. aktuell Grundsicherung beziehen...

 

Wie wärs mit etwas Zahlenwerk:

Die Zahl der Selbstständigen in der Grundsicherung ist seit 2005 stetig und deutlich von 33.487 auf 127.180 im März 2011 gestiegen...

www.ifm-bonn.org/assets/documents/Working-Paper-02-11.pdf

Das ganze Paper ist recht interessant wenn man die Zeit hat.

Bis nachher - Emilian.

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ceekay74
· bearbeitet von ceekay74

Das ganze Paper ist recht interessant wenn man die Zeit hat.

 

Danke Emilian, werde ich mal bei Zeiten in Ruhe durchlesen.

 

Mir scheint aber, es geht hier um die Grundsicherung bei Erwerbstätigkeit (H4-Aufstocker) und nicht um die Grundsicherung im Alter (Rentenaufstockung).

 

Der Anteil der Selbstständigen in der Grundsicherung an allen Selbstständigen beträgt 2,9 % im Jahresdurchschnitt 2010 und liegt damit unter dementsprechenden Anteil für die abhängig Erwerbstätigen (3,7 %), nähert sich diesem jedoch an

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Emilian
· bearbeitet von Emilian
Mir scheint aber, es geht hier um die Grundsicherung bei Erwerbstätigkeit (H4-Aufstocker) und nicht um die Grundsicherung im Alter (Rentenaufstockung).

Das scheint mit auch so. Dennoch hätten wir jetzt einige Zahlen, die man in der Tendenz mit einigem Goodwill fortschreiben könnte. Weiterhin liefert das Paper einige Argumente für "Pflichtversicherung", die ich partiell teile. Natürlich hat auch dein Ansatz, jeder möge sich selbstverantwortlich kümmern, auch einiges für sich. Dennoch bedenke, dass nicht jeder so einsichtig mit Geld umzugehen in der Lage ist, wie viele hier im WPF.

 

Gruß emilian.

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AnNaWF
· bearbeitet von AnNaWF

Es hängt natürlich sehr stark von der Ausgestaltung ab, man muss selbstverständlich darauf achten, dass niemand überfordert wird - insbesondere Neuselbständige nicht. Aber grundsätzlich ist es doch richtig, dass nicht die Gesellschaft am Ende die Rente derer zahlen muss, die nicht selbst vorgesorgt haben. Ich fände es jedenfalls nicht korrekt, wenn ich die Rente von jemandem zahlen müsste, der sich 30 Jahre lang ein schönes Leben gemacht hat und im Alter ohne Einkünfte dasteht. Um es klar zu sagen: Das meint natürlich längst nicht jeden Selbständigen! Aber es gibt solche Fälle.

 

Genau so sehe ich das auch.

So wie Angestellte Vorsorge betreiben (müssen), müssen auch Selbständige dazu "motiviert" werden sonst müssen andere am Ende die Zeche zahlen.

Dabei sollte aber mit Augenmaß gehandelt werden; zur Vorsorge gezwungen müssen die werden welche nicht selbst ausreichend vorsorgen (und den anderen irgendwann auf der Tasche liegen und den Sozialstaat "ausnutzen".

Dass Einzelprüfungen einen hohen bürokratischen und verwaltungstechnischen Aufwand implizieren würden ist klar... das würde wieder Kosten treiben und Renditen senken... schwieriges Thema...

Auch stellt sich die Frage mit welcher Rechtsgrundlage man hier in die Vermögensverhältnisse einsehen darf/dürfen sollte... wie gesagt, schwierig...

 

Wichtig ist aber auch ganz klar die konkrete Ausgestaltung.

Selbständige die bereits ordentlich vorsorgen sollten m.E. nicht gezwungen werden ihre Pläne, die auf Jahre ausgelegt waren, umzuwerfen.

Hier muss es anständige Lösungen geben.

 

Auch sollte es nicht so laufen dass am Ende nur die Versicherer von dem ganze Spaß profitieren, sondern auch eine akzeptable Rendite zu fairen Konditionen (ceekay nannte das Beispiel "Vererbung") rausspringen

 

Da halte ich es wie ceekay:

 

Ich habe übrigens nix gegen eine Pflicht zur Vorsorge, ich bin gegen die Pflicht in nicht vererbbare Versicherungen mit schlechtem Rendite-/Risikoverhältnis einzahlen zu müssen. Alle Selbständigen die ich kenne, sorgen bereits privat vor, sei es mit Lebensversicherungen, Wertpapierdepots und/oder eigenen und/oder vermieteten Immobilien. Alle diese Formen der Vermögensbildung sind aber nicht gewünscht. Wer ein MFH gekauft oder eine LV abgeschlossen und damit laufende Verpflichtungen hat und nun nochmal zur Kasse gebeten wird, kommt ggfs. in arge Bedrängnis.

 

Meinetwegen können gerne die Vermögens- und Einkommenverhältnisse jedes Selbständigen überprüft und dann für jeden individuell über die Pflicht einer AV entschieden werden. Aber wieso ein Selbständiger mit z.B. einer halben Mio. im Depot oder Immos oder ausreichender LV/RV nun noch 400 Euro mehr Abgaben im Monat tragen soll, geht mir nicht in den Kopf...

 

:thumbsup:

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edwin

Die Ursel solte sich lieber darum kümmern, wie sie die 6Mio Hartz4-Empfänger wieder in Lohn und Brot bekommt, dort ist Altersarmut vorprogrammiert. Interessanterweise sind Hartz4ler nicht mehr rentenversichert, nachdem die Ursel vor kurzem den §3a SGB VI gestrichen hat. Und jetzt sollen die verpflichtet werden, die sich selbst versorgen können. Das ganze zielt wohl nur darauf die Rentenkasse zu füllen, dass die Selbständigen irgendwann einmal eine Rente beziehen werden, daran denkt wohl m Moment niemand, das ist dann das Problem der nächsten Generation.

 

Wichtiger wäre es einen ausreichenden Insolvenzschutz für die Altersvorsorge der Selbständigen sicherzustellen, denn eine Insolvenz dürfte die häufigste Ursache für Altersarmut sein, und nicht mangelnde Vorsorge.

 

Auch unverständlich, warum die Selbständigen bei der Riester-Förderung ausgeschlossen werden, obwohl sie über ihre Steuern diese finanzieren.

 

Einen Ausweg aus der Rentenversicherungspflicht bietet, wenn nicht zukünftig gestrichen, der §1 Nr. 4 S. 4 SGB VI. Dort heisst es, dass Vorstände einer Aktiengesellschaft nicht versicherungspflichtig beschäftigt sind. Das könnte einen Gründungsboom an AGs auslösen.

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ceekay74

Einen Ausweg aus der Rentenversicherungspflicht bietet, wenn nicht zukünftig gestrichen, der §1 Nr. 4 S. 4 SGB VI. Dort heisst es, dass Vorstände einer Aktiengesellschaft nicht versicherungspflichtig beschäftigt sind. Das könnte einen Gründungsboom an AGs auslösen.

 

Das dürfte bei 50 TEUR Grundkapital wohl für die wenigsten in Frage kommen und der Paragraph wird bei Umsetzung der Pläne bestimmt auch flux geändert.

 

Vielleicht fällt dann ja auch noch jemandem auf, dass bei Selbständigen neben der geforderten Mindestrente in Höhe der Grundsicherung im Alter ggfs. auch noch der volle Krankenkassen- oder PKV-Beitrag finanziert werden muss und aus den 400 Euro werden 1.000 Euro pro Monat...

 

Bleibt nur zu hoffen, dass die mittlerweile über 73.000 Mitzeichner der Petition nicht ungehört bleiben und dieser Kelch an den Selbständigen vorüber geht.

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ceekay74

Zu den geplanten Übergangsregelungen hab ich noch ein "Eckpunktepapier" gefunden:

 

post-21414-0-12832200-1337709212_thumb.jpg

 

Damit dürfte nur noch heiße Luft für bereits Selbständige über 30 Jahren übrig bleiben, falls zu dem "entsprechendem Vermögen" auch Wertpapiere gezählt werden und die Eckpunkte so umgesetzt werden.

 

Hier das Eckpunktepapier in Gänze: eckpunkte.pdf

 

 

 

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Konfuzius

Zu den geplanten Übergangsregelungen hab ich noch ein "Eckpunktepapier" gefunden:

 

post-21414-0-12832200-1337709212_thumb.jpg

 

Damit dürfte nur noch heiße Luft für bereits Selbständige über 30 Jahren übrig bleiben, falls zu dem "entsprechendem Vermögen" auch Wertpapiere gezählt werden und die Eckpunkte so umgesetzt werden.

 

Hier das Eckpunktepapier in Gänze: eckpunkte.pdf

 

 

Ich hoffe nicht, dass die Damen und Herren das so umsetzen....

 

Wieso sollte bitteschön eine solch strikte Linie bei den 30 Jahren gezogen werden? (Ja ich bin knapp unter 30......) Diese Grenze scheint überaus willkürlich und sinnfrei gewählt zu sein....

 

Sind hierbei eigtl Ausnahmeregelungen für die "Gründungszeit" geplant? Irgendwie kommt mir das ganze (vor allem auch durch fehlende valide Daten zur "Altersarmut" so vieler Selbstständiger) vollkommen sinnlos vor...

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