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MonacoFranzl

Reform der Besteuerung von Investmentfonds

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Kwalle

Eine Verständnisfrage: Ist es richtig, dass ich die Anlage Kap-Inv nur ausfüllen muss, wenn ich kein inländisches Depot habe? Es kommt also nunmehr nicht mehr auf den Sitz des Fonds an, sondern auf die Depotstelle? 

 

Die Vorabpauschale würde dann von der Bank selbst anhand der Kurswerte berechnet, ohne dass der Fondsanbieter damit etwas zu tun hätte?

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Taxadvisor
vor 23 Minuten von Kwalle:

Eine Verständnisfrage: Ist es richtig, dass ich die Anlage Kap-Inv nur ausfüllen muss, wenn ich kein inländisches Depot habe? Es kommt also nunmehr nicht mehr auf den Sitz des Fonds an, sondern auf die Depotstelle? 

 

Die Vorabpauschale würde dann von der Bank selbst anhand der Kurswerte berechnet, ohne dass der Fondsanbieter damit etwas zu tun hätte?

Korrekt.

 

Gruß

Taxadvisor

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eugenkss

Kleine Ergänzung :-)

Genauer gesagt musst du dann eine Anlage KAP ausfüllen, wenn du Kapitalerträge hast, die noch nicht der deutschen Besteuerung unterlegen haben.

Also solche, die weder durch einen Freistellungsauftrag freigestellt waren, noch wo deutsche Abgeltungssteuer abgezogen wurde.

 

Das können (neben Auslandsdepot) z.B. auch Erstattungszinsen des Finanzamts sein.

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ETFKing
Am 3.7.2019 um 23:52 von eugenkss:

Kleine Ergänzung :-)

Genauer gesagt musst du dann eine Anlage KAP ausfüllen, wenn du Kapitalerträge hast, die noch nicht der deutschen Besteuerung unterlegen haben.

Also solche, die weder durch einen Freistellungsauftrag freigestellt waren, noch wo deutsche Abgeltungssteuer abgezogen wurde.

 

Das können (neben Auslandsdepot) z.B. auch Erstattungszinsen des Finanzamts sein.

Selbst wenn klar ist, das die Kapitalerträge kleiner als der Pauschbetrag sind? Ich dachte bisher nämlich nicht.

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cpandrea

Hallo

Ich habe einige ETF und Fondsanteilen in einem ausländischen Depot verwahrt.

 

1)    Ich soll für das Jahr 2018 die Anlage KAP-INV ausfüllen, Gott sei Dank habe ich wenig Trading mit den ETF im Jahr 2018 gemacht, sonst sollte ich alle Transaktionen in der Anlage KAP-INV eintragen und nicht wie in den vorherigen Jahren meinen Aufstellungen vorlegen. Besteht die Möglichkeit für die Zeilen 31-40 eigene Aufstellungen mit ähnlichen Inhalt einzureichen statt jede einzelne Transaktion im KAP-INV einzutragen ?

2)    Wenn das Finanzamt einen Beweis der Art des Investmentfonds (in einem ausländischen Depot verwahrt) wegen der Teilfreistellung fragen würde, was kann dem FA vorlegen ?

 

Danke

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sen

Ich habe mal eine Frage bezüglich der korrekten Angabe der fiktiven Veräußerungen von 2017:

 

Mal angenommen ich habe 2018 ETFs verkauft (da ich das nicht habe, weiß ich auch nicht wie etwaige Belege aussehen) und möchte nun die fiktiven Veräußerungen von 2017 berücksichtigen. Wie und wo muss man die denn eintragen? In der normalen Anlage KAP habe ich nichts gefunden. In der KAP-Inv gibt es Zeilen die in der Beschreibung was von "fiktiv..." stehen haben. Allerdings hatte ich das so verstanden, dass man KAP-Inv nur braucht, wenn das Depot im Ausland ist?

 

Kann mich da bitte jemand aufklären? Auch wenn es bei mir (noch) keine praktische Anwendung gibt, ist es doch persönliches Interesse :) 

Danke!

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Mangalica
vor 2 Minuten von sen:

Mal angenommen ich habe 2018 ETFs verkauft (da ich das nicht habe, weiß ich auch nicht wie etwaige Belege aussehen) und möchte nun die fiktiven Veräußerungen von 2017 berücksichtigen. Wie und wo muss man die denn eintragen?

Die Bank verrechnet den fiktiven Verkauf beim echten Verkauf automatisch und führt die Abgeltungssteuer entsprechend ab, du musst da in der Anlage KAP gar nichts eintragen. Ausnahme: Du hast bis einschließlich 2017 ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Fonds in der Anlage KAP versteuert und möchtest eine Doppelbesteuerung verhindern.

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sen

und wie würde man diese Doppelbesteuerung konkret verhindern, sprich was muss man wo eintragen?

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west263
vor 41 Minuten von sen:

und wie würde man diese Doppelbesteuerung konkret verhindern, sprich was muss man wo eintragen?

Hast Du vor 2018 einen Fonds oder ETF gekauft?

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sen

Ja. Aber selbst wenn nicht, darf ich nicht fragen wenn es mich interessiert?

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west263
· bearbeitet von west263
vor 20 Minuten von sen:

Ja. Aber selbst wenn nicht, darf ich nicht fragen wenn es mich interessiert?

doch darfst Du, aber wenn nicht, ist es mittlerweile eine nutzlose Information.

 

genauso, wie in der dementsprechenden Steuerbescheinigung des abgelaufenen Jahres, die Thesaurierung stand und welcher Betrag in welcher Zeile eingetragen werden muss, steht in der Jahres Steuerbescheinigung deiner Bank (nach Verkauf), der gesamte aufgelaufene Betrag der Thesaurierung und in welcher Zeile der Betrag eingetragen werden muss.

 

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sen

ok, danke für die Info. Allerdings stand die Thesaurierung nicht in der Steuerbescheinigung, sondern nur in einer separaten Thesaurierungsmitteilung - meintest du die?

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west263
vor 20 Minuten von sen:

ok, danke für die Info. Allerdings stand die Thesaurierung nicht in der Steuerbescheinigung, sondern nur in einer separaten Thesaurierungsmitteilung - meintest du die?

ich werde hier jetzt keine alte z.B. von der comdirect erstellte Jahres Steuerbescheinigung einscannen und schwärzen, aber wenn ich mir die am 14.03.2017 ausgestellte ansehe, gibt es den Punkt

"nur nachrichtlich - Höhe der ausschüttungsgleichen Erträge aus ausländischen thesaurierenden Investmentfonds und Mehr-/Mindestbeträge aus intransparenten Fonds" ; Zeile 15 Anlage KAP. und der € Betrag, der dahinter angegeben ist, ist die im Jahr erhaltene Thesaurierung, welche jährlich angeben werden musste.

 

diesen Punkt gibt es auf jeder Steuerbescheinigung.

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sen

also in meiner von der diba steht nichts.

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vanity

Wo schaust du? In der von 2018 (da steht nichts, weil es keinen mehr interessiert) oder in einer von früher (2017 oder davor)?

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sen

In der von 2017. Laut Bundesanzeiger müssten das 0,46€ sein. Die tauchen in der Steuerbescheinigung nicht auf.

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sen

Gucke ich jetzt in der falschen Bescheinigung oder fehlt da einfach nur die Angabe?!?

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chirlu

Vielleicht kamen die Zahlen zu spät für die Bescheinigung. Dann steht da nichts (aber ein Hinweis, daß für einen thesaurierenden Fonds die Werte nicht vorlagen).

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sen

Also in der Steuerbescheinigung selbst steht nichts davon. Allerdings ist in der Erträgnisaufstellung ein Hinweis enthalten (Bei dem nicht so leicht zu erkennen ist, ob es sich um eine allgemeine Erläuterung oder eine Aussage der Bank handelt).

 

Danke für eure Hilfe! 

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Schaffer

Kurze allgemeine Frage: 

 

Angenommen man hat einen dbXtrackers MSCI World ETF mit -3000€ Buchwertverlust im Depot. 

Man verkauft diesen, realisiert die Verlust, macht diesen Steuerlich geltend und kauft so zeitnah wie möglich mit dem Erlös einen iShares MSCI World ETF.

 

Ist das rechtens?

 

 

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chirlu
vor 3 Minuten von Schaffer:

Ist das rechtens?

 

Ha ja, warum nicht? Du kannst auch den X-Trackers wieder kaufen, wenn du willst.

 

Ich frage mich nur, wann du den ETF gekauft hast, um jetzt 3000 Euro im Minus zu sein …

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Schaffer
vor 6 Minuten von chirlu:

 

Ha ja, warum nicht? Du kannst auch den X-Trackers wieder kaufen, wenn du willst.

 

Ich frage mich nur, wann du den ETF gekauft hast, um jetzt 3000 Euro im Minus zu sein …

Warum nicht? Weil ich es persönlich als unmoralische Steueroptimierung empfinde. 

 

Ich habe keinen MSCI mit 3000€ minus, aber sollte es mal dazu kommen, kann man sich so von Depotpositionen von denen man langfristig überzeugt ist einen Steuervorteil verschaffen.

 

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chirlu
vor 1 Minute von Schaffer:

Warum nicht? Weil ich es persönlich als unmoralische Steueroptimierung empfinde. 

 

Die Rechtslage hat mit der Morallage wenig zu tun. Es gibt so vieles, was man unmoralisch finden kann, was aber völlig legal ist …

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west263
vor 2 Minuten von Schaffer:

Weil ich es persönlich als unmoralische Steueroptimierung empfinde.

das ist nicht unmoralisch, sondern völlig legal.

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Schaffer
· bearbeitet von Schaffer

Super, @west263 danke dir. Hatte bei meiner Recherche in einem Forum (unverlässliche Quelle) nur gelesen dass es in den USA nicht legal ist.

 

Zitat

Die Rechtslage hat mit der Morallage wenig zu tun. Es gibt so vieles, was man unmoralisch finden kann, was aber völlig legal ist …

Das hab ich leider auch schon lernen müssen. :P

 

Dass ich es unmoralisch finde, heißt auch nicht, dass ich es nicht nutzen werde. B-)

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