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morrsleib

Rendite mit Vorauszahlung der PKV Beiträge

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lunareactor
· bearbeitet von lunareactor

Hat jemand von euch schon Erfahrungen mit der steuerlichen Behandlung einer Rückerstattung von vorausgezahlten Beiträgen gemacht?

 

Werden diese steuerlich wie reguläre Rückerstattungen von GKV/PKV-Beträgen gehandhabt und erhöhen somit das zu versteuernde Einkommen im Jahr der Rückzahlung?

Wenn ja, müsste ja eine Rückerstattung steuerfrei sein, wenn im Jahr der Rückzahlung das zu versteuernde Einkommen + Rückerstattung unter dem Grundfreibetrag liegen, oder? 

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mscj
Am 2.2.2017 um 23:14 schrieb sparfux:

Es scheint so, dass die Kassen das verschieden handhaben. Einige, wie z.B. bei mir die DKV, scheinen sich auf den Standpunkt zu stellen, dass ja nur ich und nicht der Arbeitgeber die KK-Beiträge voraus zahle. Damit bekomme auch ich den Skonto und nicht der AG die Hälfte davon ab. Andere scheinen das wieder anders zu sehen und schicken eine neue AG-Bescheinigung mit reduzierten Beiträgen.

Ich habe bei der UKV angerufen (KV meiner Kinder), die sagen, dass sie den reduzierten Beitrag melden müssen.

Vom DR habe ich keine neue Bescheinigung erhalten.

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postguru
· bearbeitet von postguru
Schreibfehler

Sind denn Teilzahlungsaufschläge Vorsorgeaufwand?

Ich bin mir da nicht sicher.

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muesli

Hallo zusammen,

 

hat bei Euch alles reibungslos geklappt? Bei mir hat der DR im Januar noch einen für mich unerklärlichen Betrag abgebucht, diesen aber nach Rückfrage erstattet. Allerdings wurde mir in der Steuerbescheinigung um diesen Betrag zu wenig bescheinigt. Wieder Rückfrage, nun ist eine aktualisierte Version in Arbeit.

Was mir schriftlich gar nicht bescheinigt wurde, ist die Pflegeversicherung. Erst durch den Abruf in meinem Steuerprogramm hab ich gerade gesehen, dass dort auch nur der Beitrag für 2016 auftaucht. Da müssten doch auch die vorausgezahlten Beträge für 2017 erscheinen, oder? Wie ist das bei Euch? Wäre super, wenn mir jemand bestätigen könnte, dass bei ihm die Bescheinigung bei der Pflegeversicherung beide Jahre enthält, bevor ich wieder beim DR reklamiere...

Wusste nicht, dass die im Thread-Titel versprochene Rendite so hart erkauft werden muss ;)

 

Schon mal vielen Dank und viele Grüße,

 

Müsli

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sparfux

Beim mir scheint soweit alles in Ordnung zu sein. Obwohl man sagen muss, dass die jährlichen ~1000€ Steuer- und Beitragsersparnis doch mit einer ziemlichen Komplexität des "Steuersparmodelles" ein her gehen.

 

Hier mal mein Stand zusammen gefasst:

 

- Volle 2,5 Jahre wurden im Dezember voraus gezahlt.

- 3% Skonto auf den Betrag wurden mir von der DKV bestätigt.

- Es kam keine neue Arbeitgeberbescheinigung. Der AG zahlt also weiter 50% des nicht-diskontierten Beitrages.
- Eine Steuerbescheinigung der DKV kam auch. Es sind ~17k€ absetzbar.

 

Da ich jetzt ca. 5000€ Steuererstattung allein aus der Beitragszahlung bekommen sollte, muss ich mich jetzt endlich mal hinsetzen und die Steuererklärung machen. Will dem FA da ja keinen langen Kredit geben. Ich habe schon überlegt, ob ich einfach für die nächsten 4 Jahre nichts abgebe und von den 6% p.a. Zinsen vom FA profitiere. Nach den Regeln bin ich aber wohl zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet, zum einen wegen ausländischer Kapitalerträge und zum andern wegen irgendwelchen Gehaltsbestandteilen bei mir, die immer als mehrjährig auf der Steuerbescheinigung ausgewiesen sind. Das geht wohl also leider nicht. Wäre so das i-Tüpfelchen gewesen.

 

Was mir nicht so richtig gefällt: Ich habe jetzt ja ein nicht unbeträchtliches Guthaben bei der DKV, von dem jetzt der um 3% diskontierte monatliche Beitrag abgezogen wird. Leider ist der Teil ja nicht sehr transparent.  Ich kann nicht sehen, was genau mein Guthaben ist uns was genau jetzt monatlich abgezogen wird. Ich vermute mal, wenn ich bei der DKV anrufe und um eine Aufstellung bite, werden sie mir das schicken. Werde ich gelegentlich im Laufe des Jahres mal machen. Ist nur schade, dass man das nicht Online immer sofort verfolgen kann.

 

Habe möchte die Richtigkeit des von der DKV bescheinigten Beitrages noch mal genau nachrechnen. Grob passt es. Ich habe aber testweise sogar ein paar wenige € mehr als den 2,5 fachen Jahresbeitrag von 2016 überweisen. Muss das gelegentlich nochmal nachrpüfen.

 

vor 1 Stunde schrieb muesli:

Bei mir hat der DR im Januar noch einen für mich unerklärlichen Betrag abgebucht, diesen aber nach Rückfrage erstattet. Allerdings wurde mir in der Steuerbescheinigung um diesen Betrag zu wenig bescheinigt. Wieder Rückfrage, nun ist eine aktualisierte Version in Arbeit.

Was mir schriftlich gar nicht bescheinigt wurde, ist die Pflegeversicherung. Erst durch den Abruf in meinem Steuerprogramm hab ich gerade gesehen, dass dort auch nur der Beitrag für 2016 auftaucht. Da müssten doch auch die vorausgezahlten Beträge für 2017 erscheinen, oder? Wie ist das bei Euch? Wäre super, wenn mir jemand bestätigen könnte, dass bei ihm die Bescheinigung bei der Pflegeversicherung beide Jahre enthält, bevor ich wieder beim DR reklamiere...

Wusste nicht, dass die im Thread-Titel versprochene Rendite so hart erkauft werden muss ;)

 

Wer ist der DR? Und warum wurde ein 2017 gezahlter oder nicht gezahlter Beitrag für 2016 bescheinigt oder nicht bescheinigt?

 

Ich denke, bei mir wurde auch die Vorauszahlung der Pflegeversicherung bescheinigt. Das kann ich aber heute Abend nochmal nach schauen.

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muesli

Hallo sparfux,

 

vielen Dank für Deine schnelle Antwort!

DR ist Deutscher Ring. Die 3% Skonto habe ich dort auch bekommen, ebenfalls keine neue Bescheinigung für den Brötchengeber. Mich haben sie vor der Vorauszahlung auf jährliche Zahlungsweise umgestellt, sonst wäre glaube ich das Skonto dort nicht möglich gewesen. Somit habe ich das Problem, dass monatlich was vom Guthaben abgeht, dort nicht.

Ohne deren einen Fehler wäre alles super-übersichtlich. Ich habe im Dezember centgenau den Betrag für KV und PV für 2017 überwiesen. Irgendwie haben die aber viel zu viel als Guthaben auf die PV gebucht und somit zum 1.1. die "fehlenden" ca. 1000€ für die KV von meinem Konto abgebucht. War aber mit einem Anruf erledigt, sie haben das Geld dann zurück überwiesen. Nur in der Steuerbescheinigung wurden dann eben für 2016 diese ca. 1000€ auch nicht berücksichtigt. Auch hier soll eine Korrektur erfolgen.

Aber nun ist mir eben durch den Datenabruf im Steuerprogramm aufgefallen, dass sie PV auch nur die ca. 250€ für 2016 bescheinigen, nicht den vorausgezahlten Beitrag für 2017. Wäre echt super, wenn Du nachschauen könntest, ob Dir die vorausgezahlten PV-Beiträge auch bescheinigt wurden!

Denn dann muss ich das auch noch reklamieren - außer mit der neuen Bescheinigung ist das dann auch korrigiert.

Falls ich in zwei Jahren das Spielchen wieder mache, frag ich davor auf jeden Fall nach, ob ich KV und PV besser in zwei separaten Überweisungen zahlen soll...

 

Viele Grüße,

 

Müsli

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mscj

Hallo muesli,

ich bin auch beim DR. Mir wurden Vorauszahlungen der KV und PV bescheinigt.

Ich habe für genau 2 Jahre vorausbezahlt, allerdings wurden mir auch für 2019 Beiträge bescheinigt. Warum das so ist verstehe ich nicht. Komisch finde ich auch, dass der KV-Beitrag für 2016 viel höher ist als die anderen Beträge.

Bescheinigt wurde nur der Beitrag für Basisschutz:

KV

2016: 5096,78 €

2017: 2929,99 €

2018: 2929,99 €
2019: 1054,84 €

PV

2016: 248,64 €

2017: 248,64 €

2018: 248,64 €

2019: 84,72 €

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muesli

Vielen Dank mscj!

 

Echt interessant, dass bei Dir die PV auch auf der Bescheinigung erscheint. Dachte, die bescheinigen sie nicht, da ja wenn ich mich nicht irre alle Beiträge zum Basisschutz gehören, die Aufdröselung gibt es nur bei der KV.

Das mit dem hohen Beitrag für 2016 finde ich komisch. Aber bei Dir stimmt zumindest die Summe, oder?

Bis jetzt war es mir eher unangenehm, immer beim DR wegen meinem Steuersparmodell anzurufen. Aber schön langsam ärgert es mich eher, dass sie es nicht schaffen, in meinem Fall fünf Zahlenwerte (KV 2016, KV 2017, Beitragsrückerstattung 2016, PV 2016 und PV 2017) korrekt zu bescheinigen. Na ja, mal den nächsten Versuch abwarten... Danke jedenfalls noch mal für Deine Info!

 

Viele Grüße, Müsli

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sparfux

Habe bei mir auch nochmal nach geschaut: Pflegeversicherungsbeiträge sind auch auf der Bescheinigung der DKV erfasst.

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muesli

Danke! Mal schauen, ob bei mir in der nächsten Version auch, sonst lasse ich halt noch mal nacharbeiten...

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muesli

Hallo!

 

Kurzes Update: ich habe heute die korrigierte Fassung bekommen, schaut gut aus. PV ist dabei und die Beträge sind größer geworden.

@mscjAuch bei mir ist der Beitrag für 2016 der größte, dafür ist auch was für 2018 bescheinigt, obwohl ich nur für 2017 überwiesen habe. Vielleicht hat das was mit dem "vertraglich geschuldeten Beitrag" aus dem Anschreiben zu tun, mein 2017er Beitrag entspricht zumindest exakt dem. Da die Jahre wohl eh nur nachrichtlich sind, sollte das ja egal sein. Wenn nicht nächstes Jahr doch was für 2017 bescheinigt wird, bin ich zufrieden ;)

 

Viele Grüße, Müsli

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schmidtl

Hi,

 

zu meiner Situation: Angestellter, 2015 und 2016 war ich in der GKV pflichtversichert, im Januar 2017 hat mich mein AG informiert das ich über der Beitragsbemessungsgrenze liege und seit dem bin ich freiwillig in der GKV, als Selbstzahler (d.h. ich bekomme den AG Anteil als steuerfreien Zuschuss und überweise die kompletten Beiträge selber.

 

Lt. Lohnsteuerbescheinigung lag mein Jahresbrutto 

 

2015: 63.600

2016: 71.800

 

Davon waren ca. 12.000€ Sonderzahlungen.

 

Ich würde nun Ende des Jahres es auchmal mit der Vorauszahlung von Beiträgen versuchen (die AOK spielt lt. eigener Aussage mit), und habe versucht zu ermitteln wie viele Monatsbeiträge ich vorausbezahlen soll. Ich habe daher meine alten Steuererklärungen für 2015 und 2016 mal in parallel in Elster eingeladen und etwas rumgespielt.

 

Ich wollte also simulieren, das ich 2015 zzgl. zu den regulären (bereits in der Steuererklärung Anlage N erfassten) KV und PV Beiträgen über die Anlage Vorsorgeaufwendungen 1-12 Monatsbeiträge zusätzlich zahle, und würde diese in der erklärung für 2016 entsprechend abziehen.

 

Statische Änderungen die ich an den Lohnsteuerbescheinigungen gemacht habe:

 

* 2015: keine

* 2016:

  • Anlage N, Zeile 24a: 3810,60€ (Steuerfreie AG Zuschüsse zur KV)
  • Anlage N, Zeile 244: 404,52€  (Steuerfreie AG Zuschüsse zur PV)

Dynamische Änderungen

Ich habe also dann gemäß dem Screenshot 1-12 Beträge in 2015 bezahlt, und die dort mehr bezahlten Beträge in 2016 abgezogen. Alles andere in meiner Steuererklärung habe ich gleich belassen (ist nicht viel, nur Anlage AV, keine Werbungskosten)

 

Das Resultat sieht man in angehängtem Screenshot. Es sieht so aus als läge das Optimum bei mir (!) bei 5 vorausgezahlten Monatsbeiträgen. Das überrascht etwas, liegt aber wohl daran das ich bei den 'sonstigen Vorsorgeaufwendungen' deutlich unter 1900€ liege.

 

Ist dieses Vorgehen nachvollziehbar? Habe ich einen Denkfehler gemacht?

 

 

 

 

 

2017-04-18 09_21_28-Elster_KV.xlsx - Excel.png

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jst
· bearbeitet von jst

Guten Tag,

 

zu diesem wunderbaren Steuersparmodell wollte ich noch eine Ergänzung und ein paar relativ generische Berechnungen des Nutzen beisteuern.

 

1) Ergänzung: Wer nicht verpflichtet ist, eine EStE abzugeben, z. B. als lediger Angestellter ohne zusätzliche Nebeneinkünfte (aus Vermietung etc.), kann damit bis zu vier Jahre warten. Ab dem 15. Monat werden die Erstattungen dann mit 6% p.a. verzinst! Ich weiß nicht, wie lange das noch hält - vielleicht weiß jemand mehr zu einer angedachten Änderung der Zinssätze - aber was das aktuell bedeuten würde, steht unten.

http://www.finanztip.de/zinsen-auf-steuererstattungen/

 

2) weitere Ergänzung: Um den Höchtsbetrag von 1.900 EUR bei den Vorsorgeaufwänden auf jeden Fall zu erreichen, darf man die Beiträge in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung nicht vergessen! Der Höchstwert des Arbeitnehmerbeitrags liegt 2017 bei immerhin 1.143 EUR im Jahr. Jetzt noch eine PKW Haftpflicht dazu und ggf. eine BU-Versicherung, schon ist man beim Maximalbetrag.

 

3) Die Berechnungen: Dadurch, dass viele der Größen fix sind, kann man sich sogar sehr genau ausrechnen, wie viel Rendite das ganze Konstrukt bringt.

- Annahme: Brutto-Einkommen ist abzüglich anderer steuerlichen Abzüge hoch genug, dass alle Abzüge aus den KV Beiträgen noch mit 42% versteuert werden

- Annahme: (Konstanter) GKV Satz von 14,6% insg. + 0,3% Zusatzbeitrag (eher eine konservative Rechnung). Und natürlich ein Einkommen oberhalb der (ebenfalls konstant angenommenen) Beitragsbemessungsgrenze (52.200,00), sonst geht es ja sowieso nicht.

- Annahme: 1.900 EUR Vorsorgeaufwand in den zwischenliegenden Jahren werden voll ausgenutzt

- Annahme: Wir starten den Zyklus am Anfang eines Jahres, zahlen also für 3,5 Jahre im voraus. Das ist wichtig, denn wer erstmalig von der monatlichen auf die jahreweise Zahlung wechselt, beginnt besser im Dezember.

 

Jahr 1: Zahle 14,9% * 3,5 * 52.200 = 27.222 EUR ein, zusätzlich abzuziehen sind später die AG-Zuschüsse (7,3%*52.200 = 3.811 EUR).

Jahr 2: Zahle nichts ein, setze 1.900 EUR Vorsorgeaufwand ab, zusätzlich versteuern der AG-Zuschüsse (7,3%*52.200 = 3.811 EUR)

Jahr 3: Zahle nichts ein, setze 1.900 EUR Vorsorgeaufwand ab, zusätzlich versteuern der AG-Zuschüsse (7,3%*52.200 = 3.811 EUR)

Jahr 4: Zahle Beiträge für 6 Monate, ziehe gleichzeitig die AG-Zuschüsse für 12 Monate ab, d.h. in Summe 0,3%*1/2*52.200 = 78 EUR). Setze restliche ca. 1.800 EUR Vorsorgeaufwand ab.

 

In Summe können also 5.600 EUR zusätzliche (!) Vorsorgeaufwände abgesetzt werden, macht eine Steuerersparnis von 2.352 EUR oder im Mittel knapp 600 EUR jedes Jahr.

 

Soweit schon ganz gut, aber was passiert, wenn wir die Steuererklärung für Jahr 1 nicht im Mai von Jahr 2 sondern erst am Ende von Jahr 5 abgeben? Nehmen wir (konservativ) an, der Veranlagungstermin wäre direkt bei Abgabe, dann sind das 48 - 15 = 33 Monate in denen jeweils 0,5% Zinsen pro Monat auf die Steuererstattung gezahlt werden.

 

Heißt für Jahr 1: 42% * (27.222 - 3.811) = 10.252 EUR. Dies verzinst ergibt 1.691 EUR, abzgl. 26,4% KAP bleiben also zusätzliche 1.262 EUR.

 

Damit wäre die Gesamtrendite des ganzen Spaß nach (dann 5 Jahren) 3614 EUR. Prozentual zu den eingezahlten 27.222 EUR also 13,27%. Den p.a. Wert spare ich mir jetzt, da ca. die Hälfte ja monatlich über die AG-Zuschüsse zurückfließt und daher gar nicht über 5 Jahre "angelegt" ist.

 

Korrekturen, Anmerkungen gerne willkommen.

 

EDIT: Mist, Pflegeversicherung vergessen. Ok, der Maximalsatz (2017) sind (ohne Kinder) 2,70%, d.h. 1,35% für den Arbeitnehmer. Das dürfte aber nichts ändern, außer im Jahr 1, in dem man dann entsprechend mehr (32.155 EUR) einzahlt. Die Rückzahlung ist 42% * (32.155 - 4.515) = 11.608 EUR und damit ergeben sich 1.428 EUR Zinsen. Das bedeutet dann auch, dass das Jahreseinkommen im Jahr 1 abzüglich anderer Abzüge mindestens 81.266 EUR betragen muss, sonst sinkt der Nutzen der Vorauszahlung.

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sparfux
· bearbeitet von sparfux

Also ich habe jetzt auch nochmal genauer gerechnet. (OK, ich habe es zumindest versucht.)

 

Ist bei mir mit privater Versicherung (wo nur ca. 80% der KV-Beiträge absetzbar sind) und auch noch mit 3% Skonto bei jährlicher Zahlung  etwas komplizierter. Es gibt da einige Unschärfen (z.B. gibt es im letzten halben Jahr noch die 3% Skonto oder nicht).

 

Ich komme auf ~2688€ Ersparnis über die kommenden 3 Jahre - sprich ~896€ pro Jahr. Das Geld "beim FA anlegen", wie @jst im Vorpost vorschlägt, geht bei mir leider nicht, weil ich aus mindestens 2 Gründen zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet bin - mehrjährige Einkünfte und ausländische Kapitalerträge. Darüber nachgedacht hatte ich aber auch.

 

Die Annahme in den Berechnungen sind natürlich konstante Einkünfte und KK-Beiträge sowie das Ausschöpfen der 1900€. Es scheint, dass sich die Ersparnis bei steigenden KV/PV-Beiträgen tendenziell leicht erhöht.

 

Ich habe das Excel jedenfalls so gestaltet, dass ich zukünftige Beitragserhöhungen mit berücksichtigen kann.

 

Was mir auch noch nicht ganz klar ist, ist das optimale "Anschlussmanagement" im letzten Jahr. Zahlt man besser schon im 3. Jahr (also z.B. nach 2,5 Jahren) die nächsten 3 Jahre voraus oder wartet man besser und zahlt erst im Januar des Folgejahres dann 3,5 Jahresbeiträge?

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Relich

Heute in der FAZ dazu: 

 

Vorauszahlen kann sich rechnen

 

Wer Geld übrig hat und seine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge im Voraus zahlt, kann unter dem Strich viel Steuern sparen. Dieses Steuersparmodell rechnet sich insbesondere für Selbstständige. 

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Aragorn
· bearbeitet von Aragorn
vor 38 Minuten schrieb Relich:

Heute in der FAZ dazu: 

 

Vorauszahlen kann sich rechnen

 

Wer Geld übrig hat und seine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge im Voraus zahlt, kann unter dem Strich viel Steuern sparen. Dieses Steuersparmodell rechnet sich insbesondere für Selbstständige. 

Hallo Relich,

 

ich verlinke mal, ist aber ein FAZ-Plus Artikel.

 

Vorauszahlung kann sich rechnen

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kleinerfisch

Der Artikel ist hinter der PayWall!

Edit: Steht ja schon da.:'(

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Relich
23 hours ago, kleinerfisch said:

Der Artikel ist hinter der PayWall!

 

Mit einem 2-wöchigen Probeabo kommt man auch an den Artikel dran. 

 

So wie ich es verstehe, lohnt sich die Vorauszahlung aus Steuergründen nur dann, wenn man neben der Krankenversicherung (GKV oder PKV) noch andere Policen in nicht unwesentlicher Höhe bedienen muss (z.B. BU oder Haftpflicht). Hat man z.B. keine BU, lohnt sich die Vorauszahlung für 42% Einkommenssteuerersparnis von vielleicht 60 Euro für Haftpflicht nicht.

 

Unabhängig von der Steuerersparnis kann sich in der PKV die Vorauszahlung aufgrund des Rabatts lohnen. Je nach Anbieter bekommt man bis zu 5%, was aus meiner Sicht einem guten Festgeld entspricht. Dafür würde es aber reichen, die Beiträge jährlich zu bezahlen (anstatt 2 oder mehr Jahre im Voraus). 

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kleinerfisch

Für PKV-Versicherte kommt noch der Anteil, der KV dazu, der sonst wegen der Deckelung nicht abzugsfähig wäre. Sind bei mir immerhin so ca. 20% der Gesamtkosten für die KV.

Bei stark schwankenden Einkommen kommt auch noch der sog. Steuersatzeffekt dazu. Extrembeispiel wäre in einem Jahr Spitzensteuersatz und im nächsten Jahr Verlust, also Steuersatz Null.

Anwendungsbeispiele wären zB Selbständige, Verrentung, Abfindungen, Heirat, Arbeitslosigkeit/Teilzeit.

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sparfux
· bearbeitet von sparfux
vor 6 Minuten schrieb kleinerfisch:

Für PKV-Versicherte kommt noch der Anteil, der KV dazu, der sonst wegen der Deckelung nicht abzugsfähig wäre. Sind bei mir immerhin so ca. 20% der Gesamtkosten für die KV.

 

Ich vermute, Du meinst den Beitragsanteil für die über die Basisleistungen hinausgehenden Leistungen? Den Teil musst Du aber auch Vorauszahlen, so dass Du ihn nicht in den Folgejahren ansetzen kannst. Das ist eher ein negativer Effekt, der die "Rendite" dieser Vorgehensweise wieder ein wenig mindert.

 

Zum Auffüllen der 1900€ Freibetrag in den Folgejahren nach der Vorauszahlung nutze ich die Beiträge zur AV und zu einer KLV.

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kleinerfisch

Stimmt. Das hatte ich übersehen bzw. verwechselt mit den Erhöhungsbeiträgen der KV/PV. Verdammte Zeitumstellung:lol:

Du zahlst ja heute den Beitrag für die nächsten jahre nach dem heutigen Tarif. Nächstes Jahr steigt der und sie berechnen Dir die Differenz nach.

Das ist dann (zum Glück) aber wesentlich weniger als 20%.

Für mich als Versicherungsmuffel und Selbständiger ist da sonst nicht viel: Auto- und Privat HV - das war's.

 

Mal für den Freundeskreis gefragt: geht das eigentlich auch mit der gesetzlichen KV?

Laut Gesetz schon, das ist klar, aber spielen die da mit?

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Relich

Ja, geht in der GKV für freiwillig Versicherte. Nur den Rabatt gibt es dort nicht. 

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Relich

Macht es überhaupt Sinn, mehr als 2 ganze Jahre im Voraus zu bezahlen? 

 

Ich vermute, dass es nur Sinn macht, um noch den 3-5% Rabatt für ein paar Monate mehr mitzunehmen. 

 

Könnte also jetzt 1.11.2017-30.4.2020 vorauszahlen. Dann hätte ich 2018 und 2019 beitragsfrei und könnte andere Aufwendungen ansetzen. 

 

2020 zahle ich dann Mai + Juni monatlich und dann kann ich wieder 2,5 Jahre vorauszahlen, um 2021 und 2022 keine Beiträge zu zahlen. Im Januar 2023 würde es dann weitergehen. Also immer im Wechsel ein Jahr viel zahlen, dann zwei Jahre nichts. 

 

Mit dem 2,5 Jahren Vorauszahlung könnte man also etwas mehr Rabatt mitnehmen, also wenn ich jetzt nur 1.1.2018 bis 31.12.2019 vorauszahle, da ich dann 2020 mindestens 6 Beiträge monatlich zahlen müsste und keinen Rabatt bekomme. 

 

Sind meine Überlegungen richtig oder übersehe ich etwas? Wie taktet ihr die Vorauszahlungen? 

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sparfux

Zumindest als Angestellter hast kannst Du den Steuervorteil 3 Jahre nutzen, wenn Du 2,5 Jahre voraus zahlst. Wurde hier mal erklärt. Ist leider etwas schwer verständlich wieso.

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Relich

OK, das heißt für Selbständige geht das nicht, mehr als 2 Jahre Steuervorteil zu nutzen? Also wäre ich am besten damit bedient, gleich loszulegen, und ab November 2,5 Jahre vorauszuzahlen?

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