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morrsleib

Rendite mit Vorauszahlung der PKV Beiträge

Empfohlene Beiträge

west263
vor 27 Minuten von Hans Blafoo:

Eine Frage hätte ich aber noch: ich habe das jetzt so verstanden, dass ich im Dezember die 2,5 Jahresbeiträge einzahle und das Guthaben würde dann ab Januar genutzt werden während im Dezember noch mein Arbeitgeber für mich zahlt, richtig?

genauso läuft es.

Ich hatte einen kleinen Puffer mehr überwiesen, falls eine mögliche Erhöhung kommt. Sie kam auch. Habe dann eine weitere Mitteilung der SDK erhalten, in dem der noch fehlende Betrag stand. Diesen habe ich dann überwiesen.

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Hans Blafoo
vor 3 Stunden von west263:

genauso läuft es.

Ich hatte einen kleinen Puffer mehr überwiesen, falls eine mögliche Erhöhung kommt. Sie kam auch. Habe dann eine weitere Mitteilung der SDK erhalten, in dem der noch fehlende Betrag stand. Diesen habe ich dann überwiesen.

Was bedeutet SDK? Ich kann mit der Abkürzung gerade nichts anfangen.

 

Wann kam die Meldung mit dem fehlenden Betrag? Direkt zum Jahresanfang oder als dein Guthaben zur Neige ging?

 

Was macht man eigentlich nach den 2,5 Jahren, also dann in der Jahresmitte? Schießt man dann sofort wieder 2,5 Jahre hinterher? Oder sollte man das schon im Dezember des Vorjahres wieder auffüllen?

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west263

S = Süddeutsche

D = Deutsche

K = Krankenversicherung

vor 27 Minuten von Hans Blafoo:

Was macht man eigentlich nach den 2,5 Jahren, also dann in der Jahresmitte? Schießt man dann sofort wieder 2,5 Jahre hinterher? Oder sollte man das schon im Dezember des Vorjahres wieder auffüllen?

meine ersten 2 Jahre sind dieses Jahr vorbei.

November werde ich mich bei der Krankenkasse melden, wie weiter verfahren wird. wie viel Geld bis wann wo sein muss.

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Hans Blafoo
vor 8 Minuten von west263:

meine ersten 2 Jahre sind dieses Jahr vorbei.

November werde ich mich bei der Krankenkasse melden, wie weiter verfahren wird. wie viel Geld bis wann wo sein muss.

 

Ich meinte das eher, was taktisch am klügsten ist. Da gab es hier im Thread auch schon einige Diskussionen dazu, aber da muss ich mich noch mal in Ruhe einlesen.

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Hans Blafoo
Am 31.5.2019 um 20:43 von Hans Blafoo:

 

Ich meinte das eher, was taktisch am klügsten ist. Da gab es hier im Thread auch schon einige Diskussionen dazu, aber da muss ich mich noch mal in Ruhe einlesen.

Soo, ich habe mich nochmal komplett durch den Thread gelesen und anscheinend bezahlt man das halbe Jahr einfach so (z.B. monatlich per Überweisung), da hier eine Verrechnung mit den Arbeitgeberzuschüssen erfolgt und dennoch die 1900 Euro nutzbar wären. Das muss ich aber im Wiso Steuersparbuch nochmal nachstellen, ob wirklich diese Verrechnung stattfindet. Den neuen Zyklus mit der Vorauszahlung sollte man wohl dann erst im Januar beginnen, aber da muss ich nochmal mit meiner Krankenversicherung sprechen bis wann sie eigentlich das Geld sehen wollen.

 

Eine Frage kam mir aber beim Herumexperimentieren. Bei mir ist es in der Regel so, dass ich aufgrund meiner Lohnsteuerermäßigung wohl mit der Steuererklärung immer nachzahlen müsste. Jedoch könnte ich durch Bruttoentgeltumwandlung (z.B. für Betriebsrente oder Zeitkonten) recht flexibel mein Gehalt nach unten drücken und damit auch mein zu versteuerndes Einkommen (zvE) reduzieren. Ergibt das in den 1900er Jahren Sinn während ich in den Jahren, in denen ich alle Jahresbeiträge einzahle, dagegen auf ein maximales zvE (also ohne Bruttoentgeltumwandlung) gehen sollte? Ich weiß nicht genau, wie ich das am sichersten nachrechnen kann, aber der Ansatz müsste doch besser sein als immer ein gleichbleibend konstantes zvE zu haben, oder?

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whister
Am 5/31/2019 um 16:22 von Hans Blafoo:

So, ich habe mit meinem Arbeitgeber gesprochen und er würde das mitmachen.

Was heißt hier mitmachen? Der Arbeitgeber hat bei einem frewillig Versicherten keine Wahl - wenn der Arbeitnehmer Selbstzahler sein möchte muss der Arbeitgeber das akzeptieren.

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Hans Blafoo
vor 9 Minuten von whister:

Was heißt hier mitmachen? Der Arbeitgeber hat bei einem frewillig Versicherten keine Wahl - wenn der Arbeitnehmer Selbstzahler sein möchte muss der Arbeitgeber das akzeptieren.

Irgendwo las ich, dass da angeblich keine Pflicht besteht. Vielleicht war das aber auch schlicht falsch oder veraltet.

 

Egal ob Pflicht oder nicht - ich bin froh, dass es bei uns recht einfach zu realisieren scheint.

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Allesverwerter
Am 3.3.2019 um 13:15 von jst:

Weil es jetzt wieder aktuell wurde, habe ich das mal mit Elster durchprobiert. Ergebnis:

 

1) Keine Einzahlung im letzten Jahr (weil Vorauszahlung bereits im vorletzten Jahr geleistet): Arbeitgeberzuschüsse für letztes Jahr treten mit guten 4.000 EUR als "Hinzurechnungsbetrag zum Gesamtbetrag der Einkünfte nach § 10 Abs. 4b Satz 3 EStG" auf. Die Summe unter allen KV/PV Einträgen in der Berechnung ist dann "0", sodass die anschließenden "zuzüglich übrige Vorsorgeaufwendungen" mit 1900 EUR angerechnet werden. Großes Aber. Die Arbeitgeberzuschüsse werden dann am Ende als "Erstattungsüberhang aus Beiträgen zur Basiskranken-/ gesetzlichen Pflegeversicherung" auf das versteuernde Einkommen addiert.

 

...

 

Ich habe nun meine Daten auch in Elster eingegeben und erhalte als Lehrgeld auch den ""Erstattungsüberhang aus Beiträgen zur Basiskranken-/ gesetzlichen Pflegeversicherung" der zusätzlich steuerpflichtig ist; damit ist die Steuerersparnis aus dem Modell für mich dahin.

 

Verstehen tue ich das nicht, warum wird der Betrag Arbeitgeber-Zuschuss und PKV Beitragserstattung doppelt abgezogen?

Einmal wird er mir bei den Vorsorgeaufwendungen (Pensionskasse, Versicherungen) gegengerechnet, das abziehbare Ergebnis dann auch noch auf 1.900 Euro gekappt (soweit war mir das Verfahren klar)

und dann wird der Betrag "Arbeitgeber-Zuschuss und PKV-Beitragserstattung" wird nochmal aufs zu versteuernde Einkommen draufgelegt?!

 

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Allesverwerter
· bearbeitet von Allesverwerter
Am 8.10.2018 um 19:02 von Themack:

Das sollte selten das Problem sein, sondern eher der steuerpflichtige Erstattungsüberhang.

Diesen jährlich durch weitere Vorauszahlungen auf ca 0 zu bringen, sollte das Beitragskonto länger als die ursprünglichen 2,5 Jahre im Plus halten und entsprechend mehr steuerliche 1900er Jahre ermöglichen.

Mist, hier hat mich letztes Jahr jemand darauf hingewiesen und ich hab den Beitrag nicht verstanden/verarbeitet,

ich dachte, es geht nur um die Verlängerung der 1900er Jahre :angry:

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jst
Am 6.8.2019 um 23:51 von Allesverwerter:

 

Ich habe nun meine Daten auch in Elster eingegeben und erhalte als Lehrgeld auch den ""Erstattungsüberhang aus Beiträgen zur Basiskranken-/ gesetzlichen Pflegeversicherung" der zusätzlich steuerpflichtig ist; damit ist die Steuerersparnis aus dem Modell für mich dahin.

 

Verstehen tue ich das nicht, warum wird der Betrag Arbeitgeber-Zuschuss und PKV Beitragserstattung doppelt abgezogen?

Einmal wird er mir bei den Vorsorgeaufwendungen (Pensionskasse, Versicherungen) gegengerechnet, das abziehbare Ergebnis dann auch noch auf 1.900 Euro gekappt (soweit war mir das Verfahren klar)

und dann wird der Betrag "Arbeitgeber-Zuschuss und PKV-Beitragserstattung" wird nochmal aufs zu versteuernde Einkommen draufgelegt?!

 

 

Bist du sicher, dass du in Summe etwas verlierst? Weil die Arbeitgeberzuschüsse, die du jetzt versteuerst, hast du ja im Vorjahr an die KV überwiesen und in voller Höhe abgesetzt. D.h. du hast eine Steuererstattung auf Beträge erhalten, die dir vom Arbeitgeber später wieder erstattet werden. Inwiefern wird es bei dir jetzt doppelt abgezogen?

--

Weil es so schön passt: Die FAZ hat heute über den noch unveröffentlichten Gesetzesentwurf zur Soli-Teilabschaffung berichtet. Wenn ich das richtig verstehe, wird zwar nun eine Gleitzone eingeführt und erst ab ca. 107k Brutto wird dann der volle Solisatz (5,5% auf die gesamte ESt) weiterhin fällig. Bin mal gespannt, wie das wirklich berechnet wird und ob wirklich das reine Bruttoeinkommen oder nicht eher das zu versteuernde Einkommen effektiv maßgeblich sind. Falls letzteres (was ich hoffe), dann kann die Verschiebung der kumulierten KV-Beiträge zumindestens in manchen Jahren noch einen weiteren schönen Nebeneffekt erzeugen :)

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Bolanger

Hallo,

 

wo kann man eigentlich nachlesen, dass der Arbeitgeber mitspielen muss? Und wie siehts mit der Krankenkasse aus? Mein AG hat nämlich recht wenig Anreiz, sich mit dieser Frage zu beschäftigen und bei der Krankenkasse ahne ich selbiges.

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raptor14

Wieso muss der Arbeitgeber mitspielen? Der schreibt Dir doch ganz normal wie immer nur seinen Anteil mit dem Gehalt gut ... wie immer.

 

Bei der PKV muss man halt mal anfragen, wie die das selbst sehen udn welche Bedingungen die haben, meist schreiben die dann auch bis zu welcehm Tag im Jahr dann wieviel Geld angekommen sein muss.

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Bolanger

Hallo,

 

was passiert eigentlich, wenn man Beiträge vorausgezahlt hat und dann arbeitslos wird oder das Gehalt unter die Beitragsbemessungsgrenze fällt? Bekommt man dann eine Rückerstattung?

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Gast240102
· bearbeitet von fintech

Hinweis im Zusammenhang mit der geplanten Soli-teilabschaffung: Für alle einzeln veranlagten Steuerzahler, die ein zvE um die 110 TEUR habe,  wird die Vorauszahlung ab 2021 noch attraktiver, der man in dem Jahr der Vorauszahlung den Soli weitestgehend einspart.  Beispiel: Ein freiwillig  in der GKV versicherter Steuerzahler mit einem zvE von ca. 110.000 EUR zahlt derzeit und auch weiterhin ca. 1.900 EUR Solidaritätszuschlag. Zahlt er nun im Jahr 2021 30 Monatsbeiträge von dann geschätzt ca. 900 EUR (ca. 27.000 EUR) voraus, so sinkt sein zvE auf ca. 83.000 EUR. Er sollte damit in dem betreffenden Jahr ca. 2/3 des Soli's (rund 1.500 EUR) zusätzlich zum normalen Spareffekt einsparen können.

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jst
Am 22.8.2019 um 15:37 von fintech:

Hinweis im Zusammenhang mit der geplanten Soli-teilabschaffung: Für alle einzeln veranlagten Steuerzahler, die ein zvE um die 110 TEUR habe,  wird die Vorauszahlung ab 2021 noch attraktiver, der man in dem Jahr der Vorauszahlung den Soli weitestgehend einspart.  Beispiel: Ein freiwillig  in der GKV versicherter Steuerzahler mit einem zvE von ca. 110.000 EUR zahlt derzeit und auch weiterhin ca. 1.900 EUR Solidaritätszuschlag. Zahlt er nun im Jahr 2021 30 Monatsbeiträge von dann geschätzt ca. 900 EUR (ca. 27.000 EUR) voraus, so sinkt sein zvE auf ca. 83.000 EUR. Er sollte damit in dem betreffenden Jahr ca. 2/3 des Soli's (rund 1.500 EUR) zusätzlich zum normalen Spareffekt einsparen können.

Danke für den Hinweis, das hatte ich bereits vermutet! Das ist diesmal aber durchaus tricky, denn der lineare Anstieg in der „Milderungszone“ ist ja ein Anstieg des Durchschnittssteuersatzes auf das gesamte Einkommen (denn der Soli wird als ein Anteil der Steuern bestimmt). Der Durchschnittsteuersatz ist vor Soli aber ab Erreichen des Spitzensteuersatzes bereits linear mit dem zvE ansteigend. Linear * linear = quadratische Funktion des Einkommens.

 

Warum ist das wichtig? Weil man in den Zwischenjahren ja zusätzlich die AG Beiträge versteuern muss. Oder sie entsprechend durch weitere Einzahlungen kompensiert, wie hier ein paar Seiten vorher geschrieben - das könnte jetzt ganz entscheidend sein.

 

Denn im ersten Jahr setzt man auch die AG Beiträge ab und zahlt weniger Steuern und kaum Soli. Aber in den Folgejahren steigt der Durchschnittssteuersatz auf das dann zvE wieder nichtlinear durch die dann erhaltenen AG Zuschüsse. Welcher Wert ist aber größer? Dann lieber gleich in den Folgejahren weiter etwas an die KV überweisen...

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west263

habe vorhin mit der SDK tel. wegen den Beträgen für das nächste Jahr. Hatte für 2 Jahre voraus bezahlt.

Anscheinend gibt es eine gesetzl. Überprüfung, ob das mit dem Vorauszahlen so rechtens ist. 12 Monate wird es wohl auf jeden Fall geben. Aber ob 25 und 30 Monate weiterhin möglich ist, konnte sie mir aktuell nicht sagen. Dieses soll bis Anfang Dez. entschieden sein und dann bekomme ich alle möglichen Varianten schriftl. mitgeteilt.

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B2BFighter

Förderung von PKV Beiträgen

Nach dem Bundestag (JStG 2019) hat auch der Bundesrat am vergangenen Freitag dem Jahressteuergesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften zugestimmt.

Im Gesetzesentwurf ist vorgesehen, § 10 Absatz 1 Nummer 3 EStG zu ändern. Der Sonderausgabenabzug für Vorauszahlungen von der Basis-Absicherung dienenden Kranken- und Pflegeversicherungs-Beiträgen soll auf das Dreifache angehoben werden. Derzeit können bis zur Höhe des Zweieinhalbfachen der geschuldeten Beiträge steuerlich geltend gemacht werden.

Diese Möglichkeit soll dann ab 1. Januar 2020 einheitlich für sämtliche Beiträge zu einer Basisabsicherung gelten. „Dies schließt mangels sachlichen Grundes für eine unterschiedliche Behandlung auch diejenigen Beitragsanteile ein, die der unbefristeten Beitragsminderung nach Vollendung des 62. Lebensjahrs dienen“, teilte das Bundesfinanzministerium (BFM) auf Nachfrage mit.

Der Gesetzgeber reduziert damit 2020 die steuerliche Ansetzbarkeit von Einmalzahlungen, die privat Krankenversicherte freiwillig leisten, um ab 62 Jahre weniger Beiträge zu zahlen. Bislang konnten solche Einmalzahlungen an den Versicherer in unbegrenzter Höhe steuerlich geltend gemacht werden. Ab 1. Januar sind diese Zahlungen dann auf maximal drei Jahresbeiträge reduziert.

 

Quelle:https://www.versicherungsjournal.de/markt-und-politik/entlastung-der-betriebsrenten-passiert-bundesrat-137355.php

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mscj
· bearbeitet von mscj
Am 8.10.2018 um 19:02 von Themack:

Das sollte selten das Problem sein, sondern eher der steuerpflichtige Erstattungsüberhang.

Diesen jährlich durch weitere Vorauszahlungen auf ca 0 zu bringen, sollte das Beitragskonto länger als die ursprünglichen 2,5 Jahre im Plus halten und entsprechend mehr steuerliche 1900er Jahre ermöglichen.

Ich hatte auch für 2 Jahre vorausbezahlt. Dieses Jahr habe ich wieder normal bezahlt und muss jetzt entscheiden, ob ich wieder vorauszahle.

Ich bin Angestellter, in der PKV, meine beiden Kinder ebenfalls. Meine Frau ist in der GKV, wir sind zusammenveranlagt.

Ich habe jetzt schon häufiger gelesen, dass die Vorauszahlung bei dieser Konstellation nicht sinnvoll ist.

Trotzdem hatte ich wohl (unbewusst) einen Steuervorteil, da ich die Beiträge der Kinder nicht vorausgezahlt hatte und so den Erstattungsüberhang mindern konnte.

Was meint ihr, ist es in meiner Situation sinnvoll Vorauszahlungen zu leisten? Wenn ich richtig gerechnet habe sollte es sich lohnen.

(Ich hatte letztes Jahr AG Zuschüsse und Erstattungen von ca. 5500€, der Erstattungsüberhang lag aber bei ca. 780 €)

 

Ich möchte dann auch durch weitere Vorauszahlungen jährlich den Erstattungsüberhang auf möglichst 0 bringen. Hat das schon mal jemand erfolgreich praktiziert?

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west263
Am 15.10.2019 um 17:57 von west263:

 Dieses soll bis Anfang Dez. entschieden sein und dann bekomme ich alle möglichen Varianten schriftl. mitgeteilt.

so, die SDK hat sich gemeldet.

Es können nur noch Beiträge für das Folgejahr vorrausbezahlt werden.

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Ozymandias
vor 17 Stunden von west263:

so, die SDK hat sich gemeldet.

Es können nur noch Beiträge für das Folgejahr vorrausbezahlt werden.

Weißt du zufällig, welchen Rabatt es dafür momentan noch gibt?

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west263
vor 37 Minuten von Ozymandias:

Weißt du zufällig, welchen Rabatt es dafür momentan noch gibt?

vor 2 Jahren war es ein Skonto von 4%.

Die neue Rechnung bekomme ich in den nächsten Tagen, auf jeden Fall vor dem 21.

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Allesverwerter
vor 7 Minuten von west263:

vor 2 Jahren war es ein Skonto von 4%.

Die neue Rechnung bekomme ich in den nächsten Tagen, auf jeden Fall vor dem 21.

Der Skonto hab aber nichts mit der steuerlichen "Vorauszahlung" des Threats zu tun. Das ist Wegfalls des Aufpreises für die Monatsrate, wenn man jährlich zahlt.

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jst
· bearbeitet von jst
Am 3.3.2019 um 18:49 von sparfux:

 

Ein brillianter Ansatz, die Anzahl der "1900er" Jahre zu erhöhen. Lass mal wissen, wenn das klappt und die KK Dir das erlaubt.


Für die Dokumentation: es hat für 2019 genauso funktioniert. Ich habe im Dezember die ganzen AG Zuschüsse des Jahres an die tk überwiesen. Das war’s. Die tk hat es bestätigt wie erwartet und damit tritt kein Erstattungsüberhang mehr auf.

 

Eine Besonderheit ist mir dennoch aufgefallen, als ich mich über die geringe prognostizierte Steuerrückerstattung gewundert habe. Im Lohnsteuerabzug wird anscheinend angenommen, dass man den AN-Beitrag minus den AG Zuschüssen zahlt und absetzt. Jetzt habe ich zwar die AG-Zuschüsse kompensiert, sodass Null rauskommt. Das ist aber weniger (die Hälfte) des obigen und dadurch ist der Lohnsteuerabzug immer noch zu niedrig (um grob 3000€ wenn man die 1900€ sonstigen Vorsorgeaufwendungen abzieht).

 

D.h. auch mit der Kompensation könnte es zu einer Nachzahlung kommen, aber sehr viel weniger als ohne. Und in keinem Fall „verliert“ man etwas, das ist die Rückzahlung für die Erstattung aus dem ersten Jahr.

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ozymandias1

Ich hole den Thread mal hoch. Meine Steuererklärung für 2019 ist abgeschickt, mein erster PKV-Vorauszahlungszyklus ist um und ich blicke zurück, was die Sache gebracht hat. Ich habe 2017 für 30 Monate vorausgezahlt, das Geld hielt aber wegen einer Erhöhung nur bis kurz vor Ende 2019, so dass es 2020 schon wieder von vorne losgeht. Unterm Strich konnte ich durch die Vorauszahlung in 2018 etwa 1100 EUR und in 2019 etwa 1250 EUR zusätzlich absetzen (für BU, Haftpflicht, KFZ-Haftpflicht, etc., die sonst wegen des Höchstbetrags nicht absetzbar gewesen wären).  Mit Grenzsteuersatz 42% waren das also fast 1000 EUR Ersparnis für drei Jahre für eine simple Überweisung. Herzlichen Dank an diesen Thread, der mich erst auf das Thema gebracht hat!

 

Noch zwei vielleicht etwas übermütige Ideen: Hat schon mal jemand seine PKV gefragt, ob sie den Basisabsicherungsteil der Versicherung getrennt in Rechnung stellen können und man nur diesen vorauszahlen kann? Ich war in 2018 und 2019 unter dem Höchstbetrag der übrigen Vorsorgeaufwendungen, hätte da also bei getrennter Berechnung auch noch den Wahlleistungs-Teil meiner PKV absetzen können. Oder ob man seine BU auch im Voraus zahlen kann, um das auszunutzen?

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Hans Blafoo
· bearbeitet von Hans Blafoo

Ich sitze gerade an der Steuererklärung mit WISO Steuer und mir ist etwas aufgefallen, was ich mir nicht erklären kann. Ausgangslage ist, dass ich im Dezember 2019 KV- und PV-Beiträge an die Techniker Krankenkasse für 2,5 Jahre, also 30 Monate vorausgezahlt habe.

 

Ich kann die Vorauszahlung im WISO Programm an zwei verschiedenen Stellen eintragen:

1. Entweder verändere ich in der Lohnsteuerbescheinigung in WISO Steuer die Zeile 25 (Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung) und die Zeile 26 (Arbeitnehmerbeiträge zur sozialen Pflegeversicherung) indem ich die vorausgezahlten Beiträge dazu addiere

 

Unter dem Pfad "Allgemeine Ausgaben > Versicherungen und Altersvorsorge > Gesetzliche inländische Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge" habe ich dann folgende Darstellung der Beträge

grafik.png.5564bde9138b5959bd776c357f59447b.png

 

2. Oder ich erfasse in der anderen Variante die Beiträge nicht in der Lohnsteuerbescheinigung sondern unter dem angegebenen Pfad beim Punkt "Weitere Angaben zu gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen". Es ergibt sich dann folgende Darstellung, wobei die oberen Beiträge (8.331 und 1797) aus der Lohnsteuerbescheinigung gezogen worden sind und der untere Betrag über die zweite Variante ergänzt wurde.

grafik.png.275bad0efdec3e0abde28fcf45448f84.png

 

Was ist nun für mich unerklärbar? Summiert man jeweils in beiden Grafiken die dargestellten Zahlen, kommen exakt dieselben Beiträge von KV- und PV-Beiträgen heraus. Logisch. Jedoch erhalte ich laut Wiso über die zweite Variante 310 Euro mehr Steuerrückzahlung?!? Hat dafür irgendjemand eine Erklärung? Kann das was mit der Zusammenveranlagung mit meiner Frau zu tun haben? Spricht irgendetwas dagegen die für mich steuergünstigere Variante zu nehmen?

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