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Interactive Brokers

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Rotenstein
vor einer Stunde von beamer2:

In der Schweiz gibt es ja die Stempelsteuer.

Wenn man ein Konto bei IB hat und in der Schweiz wohnt, muss man dann (bei IB) die Stempelsteuer bezahlen?

Nein. 

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wpapifo
vor 23 Stunden von beamer2:

Falls man wechseln muss, wie läuft der Wechsel ab? Muss man das Konto bei IB Ireland schließen und ein neues Konto bei IB UK eröffnen?

Nein, man öffnet dann erst ein neues Konto bei IB UK, macht einen internen Transfer seiner Positionen von IB IE zu IB UK und schließt dann das Konto bei IB IE. Letzteres passiert nach einer gewissen Zeit aber auch automatisch.

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beamer2
vor 11 Stunden von wpapifo:

Nein, man öffnet dann erst ein neues Konto bei IB UK, macht einen internen Transfer seiner Positionen von IB IE zu IB UK und schließt dann das Konto bei IB IE. Letzteres passiert nach einer gewissen Zeit aber auch automatisch.

OK.

Woher weißt du, dass das so ist?

 

2.

Was passiert, wenn man in die Schweiz umzieht und einfach sein Konto bei IB Ireland behält?

Meldet sich IB von alleine bei einem, wenn man IB mitteilt, dass man in die Schweiz umgezogen ist?

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Azami

Hallo zusammen

Wer kann sich mit Steuererklärung von interactive brokers? Ich brauche hilft Steuererklärung zu machen.

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nickraw
18 hours ago, Azami said:

Hallo zusammen

Wer kann sich mit Steuererklärung von interactive brokers? Ich brauche hilft Steuererklärung zu machen.

Bubbletax ist ein komerzieller Service, der das preiswert und hervorragend erledigt:

 

https://bubbletax.de

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Azami

Danke für Tipps. 

Bei mir geht es für jahr 2023  mit  etwa Verlust und 2024 mit etwa Gewinn. Das ist alles. Sonst ich weiss nicht ob sich lohnt in meine Fall.

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goccih
vor 23 Stunden von Azami:

Steuererklärung von interactive brokers

Wenn du eine kostenlose Lösung suchst und technisch nicht zwei linke Hände hast, kannst du dir das mal anschauen: https://github.com/KonvexInvestment/ibkr-steuer

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satgar

@Azami und nutze doch in Zukunft lieber einen normalen, deutschen Broker, wenn du in Deutschland lebst. Der nimmt dir das Steuerthema komplett ab und macht das für dich.

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Azami
vor 17 Stunden von satgar:

@Azami und nutze doch in Zukunft lieber einen normalen, deutschen Broker, wenn du in Deutschland lebst. Der nimmt dir das Steuerthema komplett ab und macht das für dich.

 

vor 17 Stunden von satgar:

@Azami und nutze doch in Zukunft lieber einen normalen, deutschen Broker, wenn du in Deutschland lebst. Der nimmt dir das Steuerthema komplett ab und macht das für dich.

Danke für Tipps. 

Bei mir geht es für jahr 2023  mit  etwa Verlust und 2024 mit etwa Gewinn. Das ist alles. Sonst ich weiss nicht ob sich lohnt in meine Fall.

@Hallo Satgar

Dankeschön. 

Kannst du ein Broker, dass in Sache mir  helfen kann?

Das wäre mir hilfreich.

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satgar
vor 51 Minuten von Azami:

 

Danke für Tipps. 

Bei mir geht es für jahr 2023  mit  etwa Verlust und 2024 mit etwa Gewinn. Das ist alles. Sonst ich weiss nicht ob sich lohnt in meine Fall.

@Hallo Satgar

Dankeschön. 

Kannst du ein Broker, dass in Sache mir  helfen kann?

Das wäre mir hilfreich.

Schau dir einfach die Broker Vergleiche von Finanzfluss und/oder Finanztip an.

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Ramstein
vor einer Stunde von Azami:

Bei mir geht es für jahr 2023  mit  etwa Verlust und 2024 mit etwa Gewinn. Das ist alles. Sonst ich weiss nicht ob sich lohnt in meine Fall.

@Hallo Satgar

Dankeschön. 

Kannst du ein Broker, dass in Sache mir  helfen kann?

Nein. Banken und Broker dürfen keine Steuerberatung machen.

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Sapine
· bearbeitet von Sapine

Dabei gehen leider die Einstandsdaten samt Info zu den Vorabpauschalen verloren. Viel Arbeit mit der Steuer für jemanden der davon keine Ahnung hat. 

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Azami

Dateien sind alles vorhanden.

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hapsi

Hallo zusammen,

 

  • kann als jemand, der in DE wohnt, ein Konto bei IB UK eröffnen oder wird man zu IB IE verwiesen?
  • wenn im Depot bei IB UK oder IB IE Gewinne aus ETF- oder Aktienverkäufen oder Dividenden entstehen, werden diese Gewinne zu 100% einem DE-Ansässigen ausgezahlt und man muss den Gewinn/Dividende in DE versteuern oder wird ein Teil in IE/UK einbehalten und kann auf die Steuer in DE angerechnet werden?

Viele Grüße

hapsi

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Hamster92
vor 9 Stunden von hapsi:

Hallo zusammen,

 

  • kann als jemand, der in DE wohnt, ein Konto bei IB UK eröffnen oder wird man zu IB IE verwiesen?
  • wenn im Depot bei IB UK oder IB IE Gewinne aus ETF- oder Aktienverkäufen oder Dividenden entstehen, werden diese Gewinne zu 100% einem DE-Ansässigen ausgezahlt und man muss den Gewinn/Dividende in DE versteuern oder wird ein Teil in IE/UK einbehalten und kann auf die Steuer in DE angerechnet werden?

Viele Grüße

hapsi

1. Du wirst zu IB IE verwiesen. Vor einigen Jahren wurden wegen dem Brexit alle UK-Kunden auf eine UK-Niederlassung migriert.

2. Kursgewinne aus ETF-/Aktienverkäufen werden zu 100% ausgezahlt und sind selbst zu versteuern. Auf Ausschüttungen und Dividenen werden die üblichen Quellensteuern einbehalten, wie auch in einem Depot eines deutschen Anbieters. Die Steuer kann man sich anrechnen lassen.

 

ACHTUNG: IB macht keinen Unterschied zwischen deutschen und ausländischen Dividenden. Sowohl bei ausländischen Dividenden, als auch bei deutschen Dividenden wird eine Quellensteuer (für deutsche Aktien die Abgeltungsteuer) einbehalten. Du kannst keinen Freistellungsauftrag einrichten. Du musst die deutschen und ausländischen Dividenden getrennt in die Steuererklärung eintragen (deutsche Dividenden in Zeile 7, ausländische Dividenden in Zeile 19; die deutsche Quellensteuer musst auf aufsplitten in die Kapitalertragsteuer und den Solidaritätszuschlag und in die Zeilen 37 und 38 eintragen, ausländische Quellensteuer je nach Anrechenbarkeit in Zeile 41). IB stellt einen „Informativen Steuerbericht“ zur Verfügung (muss einmalig in der Kontoverwaltung aktiviert werden), der dir alles zusammenrechnet, so dass du die Werte nur noch übernehmen musst. Entgegen aller Kritik hier im Forum ist der für mich bisher immer korrekt gewesen. Ausnahme sind nur die Teilfreistellungen bei ETFs, die musst du selbst zuordnen, was aber kein Problem ist, da im Steuerbericht alle Werte einzeln aufgeschlüsselt sind.

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oktavian
Am 13.3.2026 um 15:25 von Belgien:

als Deutscher nutzt man IB nicht für ETFs, außer man hat einen Hang zum Steuermasochismus

Unterjährig halten ist doch kein Problem als Tagesgeld ersatz, oder was würdest du da nehmen bei IB - direkt treasuries kaufen?

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Megatron
vor 11 Stunden von oktavian:

Unterjährig halten ist doch kein Problem als Tagesgeld ersatz, oder was würdest du da nehmen bei IB - direkt treasuries kaufen?

Wenn es höhere Gewinne sind, die dann nachversteuert werden müssen, kann es passieren dass das FA dann im nächsten Jahr auf die Idee kommt vorsorglich mal einen monatlichen Abschlag zu kassieren.

Das ist mir mal vor 2008 / 2009 mit einem Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist passiert, FA war dann der Meinung, das ist dann ab sofort jedes Jahr so, und wollte den gleichen Betrag nochmal auf 12 Monate verteilt für das kommende Jahr.

Hat mich mehrere Wochen gekostet das wieder wegzudiskutieren.  

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hapsi
vor 14 Stunden von Hamster92:

1. Du wirst zu IB IE verwiesen. Vor einigen Jahren wurden wegen dem Brexit alle UK-Kunden auf eine UK-Niederlassung migriert.

2. Kursgewinne aus ETF-/Aktienverkäufen werden zu 100% ausgezahlt und sind selbst zu versteuern. Auf Ausschüttungen und Dividenen werden die üblichen Quellensteuern einbehalten, wie auch in einem Depot eines deutschen Anbieters. Die Steuer kann man sich anrechnen lassen.

 

ACHTUNG: IB macht keinen Unterschied zwischen deutschen und ausländischen Dividenden. Sowohl bei ausländischen Dividenden, als auch bei deutschen Dividenden wird eine Quellensteuer (für deutsche Aktien die Abgeltungsteuer) einbehalten. Du kannst keinen Freistellungsauftrag einrichten. Du musst die deutschen und ausländischen Dividenden getrennt in die Steuererklärung eintragen (deutsche Dividenden in Zeile 7, ausländische Dividenden in Zeile 19; die deutsche Quellensteuer musst auf aufsplitten in die Kapitalertragsteuer und den Solidaritätszuschlag und in die Zeilen 37 und 38 eintragen, ausländische Quellensteuer je nach Anrechenbarkeit in Zeile 41). IB stellt einen „Informativen Steuerbericht“ zur Verfügung (muss einmalig in der Kontoverwaltung aktiviert werden), der dir alles zusammenrechnet, so dass du die Werte nur noch übernehmen musst. Entgegen aller Kritik hier im Forum ist der für mich bisher immer korrekt gewesen. Ausnahme sind nur die Teilfreistellungen bei ETFs, die musst du selbst zuordnen, was aber kein Problem ist, da im Steuerbericht alle Werte einzeln aufgeschlüsselt sind.

Vielen lieben Dank für die ausführliche Antwort!

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