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Reifel

Generali lehnt Erhöhung BU-Rente ab, da Altvertrag

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Reifel
· bearbeitet von Reifel

Guten Abend,

 

ich brauche Euren Rat.

Es wurde bei der Generali zu Studienzeiten eine eigenständige BU mit Rentenhöhe 800 EUR abgeschlossen.

 

Die Bedingungen sehen eine Erhöhung der jährlichen BU-Rente um maximal 6000 EUR jährlich vor, wenn man z.B. sein Studium abschliesst.

 

Nun ist dieser Fall eingetreten, die Frist in der man die Erhöhung melden muss läuft bald ab (sind 6 Monate) und es soll um 500 EUR monatlich (6000 EUR jährlich /12) erhöht werden.

 

Der zuständige Berater, der nur die Generali vertritt, wollte natürlich die Erhöhung durch einen neuen Vertrag durchführen (und somit neuen Abschlusskosten). Weil wir hier auf keinen grünen Zweig kommen und die Zeit drängt, haben wir Generali direkt konaktiert und um eine Simulation der künftigen Beiträge unter Berücksichtigung der Erhöhung angefragt.

 

 

Generali schreibt:

 

"lt § 45 der zugrundeligenden Allgemeinen Bedingungen für die BU (EBP 107) besteht u.a. bei Wechsel in die berufliche Selbständigkeit oder abgelegtes Hochschulexam gegen Nachweis den Versicherungsschutz zu erhöhen. Die jährliche Erhöhungsrente beträgt dabei min. 1500 EUR höchstens jedoch 6600 EUR.

Der Vorteil der Nachversicherung besteht darin, dass keine Gesundheitserklärung erforderlich wird.

Der bestehende Vertrag kann jedoch nicht erhöht werden. Es handelt sich um einen geschlssenen Tarif, der nicht mehr gesändert bzw. erhöht werden kann. Bezüglich der Nachversicherung müsste daher ein Neuantrag gestellt werden. Auf dem Neantrag müsste bei Besondere Vereinbarungen vermerkt werden: "Nachversicherung zu Vertrag Nr. XXXX".

Bitte wenden Sie sich wegen einem Angebot auf Neuabschluss an den für Sie zuständigen Berater".

 

 

Wir sind jetzt natürlich sehr überrascht. wir schliessen einen langfristigen Vertrag ab, und nur weil die Generali diesen Tarif so nicht mehr verkauft sollen die Rechte und Pflichten aus dem Altvertrag nicht mehr gelten? Kann das wirklich sein? Mir erscheint das ungeheurelich und unlogisch. Der Vertrag wurde abgeschlossen mit dem Wissen die Möglichkeit zu haben die BU-Rente bei gewissen Ereignissen erhöhen zu können. Das kann man doch nicht einfach einseitig widerrufen, oder etwa doch? Auch wurde nie eine Änderung der AGB oder des Wegfalls der Klausel seitens der Generali uns gegenüber mitgeteilt.

 

Ich würde aber gerne nach Eurer Meinung fragen, da ich vielleicht irgendetwas nicht berücksichtigt haben.

 

Ich persönlich habe den Eindruck dass die Generali keine Lust hat einen Altvertrag zu erhöhen, sondern lieber Neuabschlüsse mit entsprechenden Kosten haben möchte. Darüber hinaus spielen sie auf Zeit weil in 3 Wochen die 6-Monatige Frist zur Mitteilung der Erhöhung endet.

 

Wie seht Ihr das?

 

Danke für Eure Meinungen.

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GlobalGrowth

Guten Abend,

 

ich brauche Euren Rat.

Es wurde bei der Generali zu Studienzeiten eine eigenständige BU mit Rentenhöhe 800 EUR abgeschlossen.

 

Die Bedingungen sehen eine Erhöhung der jährlichen BU-Rente um maximal 6000 EUR jährlich vor, wenn man z.B. sein Studium abschliesst.

 

Nun ist dieser Fall eingetreten, die Frist in der man die Erhöhung melden muss läuft bald ab (sind 6 Monate) und es soll um 500 EUR monatlich (6000 EUR jährlich /12) erhöht werden.

 

Der zuständige Berater, der nur die Generali vertritt, wollte natürlich die Erhöhung durch einen neuen Vertrag durchführen (und somit neuen Abschlusskosten). Weil wir hier auf keinen grünen Zweig kommen und die Zeit drängt, haben wir Generali direkt konaktiert und um eine Simulation der künftigen Beiträge unter Berücksichtigung der Erhöhung angefragt.

 

 

Generali schreibt:

 

"lt § 45 der zugrundeligenden Allgemeinen Bedingungen für die BU (EBP 107) besteht u.a. bei Wechsel in die berufliche Selbständigkeit oder abgelegtes Hochschulexam gegen Nachweis den Versicherungsschutz zu erhöhen. Die jährliche Erhöhungsrente beträgt dabei min. 1500 EUR höchstens jedoch 6600 EUR.

Der Vorteil der Nachversicherung besteht darin, dass keine Gesundheitserklärung erforderlich wird.

Der bestehende Vertrag kann jedoch nicht erhöht werden. Es handelt sich um einen geschlssenen Tarif, der nicht mehr gesändert bzw. erhöht werden kann. Bezüglich der Nachversicherung müsste daher ein Neuantrag gestellt werden. Auf dem Neantrag müsste bei Besondere Vereinbarungen vermerkt werden: "Nachversicherung zu Vertrag Nr. XXXX".

Bitte wenden Sie sich wegen einem Angebot auf Neuabschluss an den für Sie zuständigen Berater".

 

 

Wir sind jetzt natürlich sehr überrascht. wir schliessen einen langfristigen Vertrag ab, und nur weil die Generali diesen Tarif so nicht mehr verkauft sollen die Rechte und Pflichten aus dem Altvertrag nicht mehr gelten? Kann das wirklich sein? Mir erscheint das ungeheurelich und unlogisch. Der Vertrag wurde abgeschlossen mit dem Wissen die Möglichkeit zu haben die BU-Rente bei gewissen Ereignissen erhöhen zu können. Das kann man doch nicht einfach einseitig widerrufen, oder etwa doch? Auch wurde nie eine Änderung der AGB oder des Wegfalls der Klausel seitens der Generali uns gegenüber mitgeteilt.

 

Ich würde aber gerne nach Eurer Meinung fragen, da ich vielleicht irgendetwas nicht berücksichtigt haben.

 

Ich persönlich habe den Eindruck dass die Generali keine Lust hat einen Altvertrag zu erhöhen, sondern lieber Neuabschlüsse mit entsprechenden Kosten haben möchte. Darüber hinaus spielen sie auf Zeit weil in 3 Wochen die 6-Monatige Frist zur Mitteilung der Erhöhung endet.

 

Wie seht Ihr das?

 

Danke für Eure Meinungen.

 

Das Problem ist nicht, dass die Generali nicht will, vielmehr nicht darf. Zum Jahreswechsel sind Unisextarife gesetzlich vorgeschrieben, daher sind die alten Tarife geschlossen.

 

Abschlusskosten entstehen auch bei einer Nachversicherung, macht also keinen Unterschied. Wenn die Nachversicherung nicht im Jahr des Erstabschlusses durchgeführt wird, wird generell ein neuer Vertrag gebildet - es wird ja auch ein neues Entrittsalter ermittelt, was wiederum Einfluss auf den Beitrag hat.

 

Dein Berater macht also alles richtig, achte darauf, dass die besondere Vereinbarung enthalten ist.

Wenn du gesund bist, solltest du aber prüfen, ob die Generali deine einzige Anlaufstelle sein soll.

 

Gruß David

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Gerald1502

"lt § 45 der zugrundeligenden Allgemeinen Bedingungen für die BU (EBP 107) besteht u.a. bei Wechsel in die berufliche Selbständigkeit oder abgelegtes Hochschulexam gegen Nachweis den Versicherungsschutz zu erhöhen. Die jährliche Erhöhungsrente beträgt dabei min. 1500 EUR höchstens jedoch 6600 EUR.

Der Vorteil der Nachversicherung besteht darin, dass keine Gesundheitserklärung erforderlich wird.

Der bestehende Vertrag kann jedoch nicht erhöht werden. Es handelt sich um einen geschlssenen Tarif, der nicht mehr gesändert bzw. erhöht werden kann. Bezüglich der Nachversicherung müsste daher ein Neuantrag gestellt werden. Auf dem Neantrag müsste bei Besondere Vereinbarungen vermerkt werden: "Nachversicherung zu Vertrag Nr. XXXX".

Bitte wenden Sie sich wegen einem Angebot auf Neuabschluss an den für Sie zuständigen Berater".

Habe es mal markiert, da es da klar steht. Hätte eigentlich Dein Berater von alleine klar erklären können. Nachfolgend ist Der richtige Ablauf und Beitragsermittlung der Nachversicherungsoption bei der Berufsunfähigkeitsversicherung erklärt.

 

Ansonsten hat GlobalGrowth schon alles gesagt.

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Matthew Pryor
Das Problem ist nicht, dass die Generali nicht will, vielmehr nicht darf. Zum Jahreswechsel sind Unisextarife gesetzlich vorgeschrieben, daher sind die alten Tarife geschlossen.

Aber Dynamiken und / oder Erhöhungen durch Nachversicherungsoptionen sind doch prinzipiell noch in der alten Bisexkalkulation möglich? Entscheidend ist doch, wie der Versicherer entsprechende Optionen in Seinen Bedingungen definiert hat?!

Ich kenne aus (allerdings aktuellen) Bedingungswerken der Generali die Formulierung, dass der Ursprungsvertrag erweitert wird, wenn sich die Rechnungsgrundlagen zum Zeitpunkt der Erhöhung nicht geändert haben. Demnach wäre eine Erweiterung zu Bisexkonditionen durchaus möglich.

Dem schiebt natürlich die Einführung der Unisextarife in diesem Fall einen Riegel vor. Nun beruft sich die Generali auf die "dann gültigen Versicherungsbedingungen" und stellt zurecht auf einen Neuabschluss ab.

Wenn du gesund bist, solltest du aber prüfen, ob die Generali deine einzige Anlaufstelle sein soll.

thumbsup.gif

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Economico

Ich komme aus der Branche und schließe mich den vorherigen Antworten an. Bezüglich der Abschlusskosten würde es keinen Unterschied machen, ob der alte Vertrag erhöht oder ein neuer abgeschlossen wird. Die Kosten entstehen immer. Im übrigen sind in den Kosten nicht nur eine Provision für den Vermittler, sondern auch der gesamte Vertrieb einer Gesellschaft pauschal kalkuliert. Also vom Vertriebsvorstand, über das Marketing, das Controlling, die Schulungsabteilungen für die Vermittler, die Vertragsführung für die Vertreter usw.

 

Aber keine Sorge, auch bei Banken, Fondsgesellschaften usw. werden alle diese Kosten auf die Kunden umgelegt. Also bitte keine Aufregung.

 

Alt- und Neutarif wurde bereits erklärt. Vorteil beim Neutarif ist, dass Du auch die aktuellen Bedingungen bekommst, die sich in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich verbessert haben. Der Wettbewerb und die Vergleichsratings sorgen hier für enormen Druck bei den Gesellschaften.

 

Ich glaube auch nicht, dass die Gesellschaft auf Zeit spielt. Das Unternehmen lebt wie jedes andere Unternehmen auch vom Umsatz. Der Sachbearbeiter kann einfach nicht anders.

 

Im übrigen hast Du alles richtig gemacht. Die Anpassung der BU-Rente nach dem Studium ist richtig und wichtig.

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Reifel

Danke für diie ausführlichen Antworten.

Jetzt ist das auch viel klarer.

 

Eigentlich ist es in der Tat so, dass ich lieber woanders zu besseren Bedingungen eine BU abschliessen würde, allerdings liegen Behandlungen vor ca. 3-4 Jahren vor, die durchaus einen Ausschluss mit sich bringen könnten, den ich bei der Generali nicht habe.

Ich möchte daher lieber noch ein wenig warten und gegebenenfalls in 2 Jahren, wenn der "Betrachtungszeitraum" im Fragebogen (zB "in den letzten 5 Jahren") keine Inhalte hat, die einen Ausschluss begründen könnten. Im selben Zug müsste vielleicht ohnehin eine höhere Rente beantragt werden, denn ca 1200 EUR scheinen mir auf Dauer zu wenig.

 

Vermutlich ist es dann die Beste Entscheidung bei der jetzigen BU die Nachversicherungsgarantie in Anspruch zu nehmen (am Besten mit verringerten Anfangsbeiträgen, ein solches Angebot liegt mir vor) und dann gegebenenfalls in ein Paar Jahren erneut nach was ganz neuem zu schauen und zu kündigen. Spricht da was dagegen? Scheint mir sinnvoller als ab sofort "normale" - gleichbleibende - Beiträge zu zahlen, wenn ich ohnehin nicht plane langfristig den Vertrag aufrechtzuerhalten.

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