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bart

Alphabet Inc. (GOOGL/GOOG, Google)

Empfohlene Beiträge

Nudelesser
· bearbeitet von Nudelesser

 

Es sei nicht auszuschließen, dass es sich hier womöglich um eine systemwidrige Gesetzeslücke handelt, sagt Klaus D. Hahne, Steuerberater bei der internationalen Wirtschaftskanzlei Allen & Overy: „Jeder betroffene Anleger kann im Rahmen seiner Steuererklärung dem Finanzamt gegenüber eine andere Rechtsauffassung darlegen und die Erstattung der Steuer verlangen.“

 

Wer zwischen den Zeilen lesen kann...

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ysor123
· bearbeitet von ysor123

Es macht evtl. auch Sinn, den Sachverhalt Sendern, wie dem ZDF mitzuteilen, um die Sache stärker an die Öffentlichkeit zu bringen. Sie haben zwar nicht über das Recht zu entscheiden, aber öffentliches Interesse und Aufmerksamkeit auf das Problem können helfen...

 

http://www.zdf.de/ko...f-21494042.html

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Aluminiumfolie

Das kann ich auch nur raten - wer sich hier ungerecht behandelt fühlt, die Presse zu informieren.

 

 

Meine E-Mails an meine Landesrundfunkanstalt der ARD, das ZDF, Money, Focus, Spiegel, Heise und Golem sind raus.

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Nudelesser
· bearbeitet von Nudelesser

Meine E-Mails an meine Landesrundfunkanstalt der ARD, das ZDF, Money, Focus, Spiegel, Heise und Golem sind raus.

 

Den Papst und Thomas Gottschalk nicht vergessen. :D

 

Ihr solltet Euch daran gewöhnen, dass man sich als Kleinanleger selbst um seine Angelegenheiten kümmern muss und sowohl von Politik wie von Medien wenig erwarten kann.

 

Es ist an Euch, bei der nächsten Steuererklärung dem Finanzamt nachzuweisen, dass der Google-„Split“ steuerneutral war und die Abgeltungssteuer zu Unrecht abgezogen wurde. Entweder das Finanzamt ist dann so freundlich Eure Argumente zu akzeptieren oder Ihr müsst ggf. einen Schritt weiter gehen und gegen die Entscheidung klagen.

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Aluminiumfolie

Wenn jeder so denken würde, dass das "ja sowieso nichts helfen wird"...

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ysor123
· bearbeitet von ysor123

Meine E-Mails an meine Landesrundfunkanstalt der ARD, das ZDF, Money, Focus, Spiegel, Heise und Golem sind raus.

 

Den Papst und Thomas Gottschalk nicht vergessen. :D

 

Ihr solltet Euch daran gewöhnen, dass man sich als Investor selbst um seine Angelegenheiten kümmern muss und sowohl von Politik wie von Medien wenig erwarten kann.

 

Es ist an Euch, bei der nächsten Steuererklärung dem Finanzamt nachzuweisen, dass der Google-„Split“ steuerneutral war und die Abgeltungssteuer zu Unrecht abgezogen wurde. Entweder das Finanzamt ist dann so freundlich Eure Argumente zu akzeptieren oder Ihr müsst ggf. einen Schritt weiter gehen und gegen die Entscheidung klagen.

 

Leider nichts verstanden. Natürlich sind das meine Schritte. Aber es ist besser, wenn die Sache rechtlich von vielen auseinander genommen wird. Da bekommt man die eine oder andere Info, die nützlich sein könnte. Schlechter wird einem dadurch nicht ;)

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x_markus_x

Mein Link

 

Auch wenn ich keine Aktien von Google habe, möchte ich auch gerne etwas dazu sagen. Im Link von Google wird mMn nie von einem Aktien-Split geredet, sondern dass das "Board of Directors approved the issuance of the Class C dividend".

 

Meiner Meinung wird also im Prinzip eine Dividende gewährt, die jedoch nicht bar ausgeschüttet wird, sondern als Stockdividende "automatisch wieder angelegt" wird. Und da ist meiner Meinung der Abzug der Abgeltungssteuer zwar ärgerlich, aber nach deutschem Recht korrekt! Bei der EON ist es ja jetzt genauso: wer möchte, kann die Dividende in neuen Aktien bekommen, trotzdem ist der gesamte Betrag abgeltungssteuerpflichtig. Oder bei der Telekom, nur verringert sich da der Anschaffungsbetrag um die Dividendensumme.

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ysor123

Mein Link

 

Auch wenn ich keine Aktien von Google habe, möchte ich auch gerne etwas dazu sagen. Im Link von Google wird mMn nie von einem Aktien-Split geredet, sondern dass das "Board of Directors approved the issuance of the Class C dividend".

 

Meiner Meinung wird also im Prinzip eine Dividende gewährt, die jedoch nicht bar ausgeschüttet wird, sondern als Stockdividende "automatisch wieder angelegt" wird. Und da ist meiner Meinung der Abzug der Abgeltungssteuer zwar ärgerlich, aber nach deutschem Recht korrekt! Bei der EON ist es ja jetzt genauso: wer möchte, kann die Dividende in neuen Aktien bekommen, trotzdem ist der gesamte Betrag abgeltungssteuerpflichtig. Oder bei der Telekom, nur verringert sich da der Anschaffungsbetrag um die Dividendensumme.

 

Und hier wird wieder von einem Split geredet:

 

http://www.sec.gov/Archives/edgar/data/1288776/000119312512160667/d333341dex994.htm

 

Die haben hier die Wortwahl nicht beachtet weil es bei ihnen keine Rolle spielt.

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x_markus_x
· bearbeitet von x_markus_x

Mein Link

 

Auch wenn ich keine Aktien von Google habe, möchte ich auch gerne etwas dazu sagen. Im Link von Google wird mMn nie von einem Aktien-Split geredet, sondern dass das "Board of Directors approved the issuance of the Class C dividend".

 

Meiner Meinung wird also im Prinzip eine Dividende gewährt, die jedoch nicht bar ausgeschüttet wird, sondern als Stockdividende "automatisch wieder angelegt" wird. Und da ist meiner Meinung der Abzug der Abgeltungssteuer zwar ärgerlich, aber nach deutschem Recht korrekt! Bei der EON ist es ja jetzt genauso: wer möchte, kann die Dividende in neuen Aktien bekommen, trotzdem ist der gesamte Betrag abgeltungssteuerpflichtig. Oder bei der Telekom, nur verringert sich da der Anschaffungsbetrag um die Dividendensumme.

 

Und hier wird wieder von einem Split geredet:

 

http://www.sec.gov/A...33341dex994.htm

 

Die haben hier die Wortwahl nicht beachtet weil es bei ihnen keine Rolle spielt.

 

Wie die das intern bezeichnen, ist doch erstmal egal. Wenn in der offiziellen Mitteilung bei den IR von einer Dividende gesprochen wird, wird das sicherlich auch so von den Finanzbehörden bearbeitet. In internen Dokumenten kann ich viel schreiben. Und Dividenden sind nun mal abgeltungssteuerpflichtig, wenn der FSA ausgeschöpft ist. Ist ärgerlich für den deutschen Steuerzahler, ich glaube jedoch nicht, dass Google bei der Entscheidung an das Wohl von den paar Deutschen gedacht hat, die Aktien von Google haben. Da waren andere Interessen wichtiger.

 

Eventuell wird noch etwas nachgebessert, aber das kann ich mir nicht vorstellen. Der Vorgang an sich war doch sauber: die Dividende wird ausgeschüttet und daher vom Preis abgezogen (egal ob 500 Dollar oder 5 Dollar) und für den Betrag werden neue Aktien der C-Klasse "erworben". Wie gesagt, nichts anderes als Stockdividenden bei Shell, EON usw., nur natürlich in einer anderen Größenordnung, da es 50% Dividendenrendite gab.

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ysor123
· bearbeitet von ysor123

Wie die das intern bezeichnen, ist doch erstmal egal.

 

Ich habe da aber eine andere Stellungnahme zu dem Sachverhalt erhalten:

 

Die steuerliche Behandlung einer Kapitalmaßnahme wird durch den Emittenten des Wertpapiers, hier Google Inc., bestimmt.

Nur die Gesellschaft kann entscheiden, in welcher Form und ob diese steuerrelevant oder steuerfrei eingebucht wird.

 

Immer noch "egal"?

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doneladio

Also auf http://forum.finanzen.at/forum/Spin_Off-t205995 berichten 2, dass bei ihnen keine! Steuer anfiel. Entweder die Bank hat es vergessen, die werden auch noch belangt oder nicht aber dann is ja wirklich was faul.

Und hier nochmal ein Ausschnitt des faz artikels:

"Ein Sprecher von Google Deutschland zeigte sich am Dienstag von dem Sachverhalt vollkommen überrascht. Man habe das Problem im Vorfeld gesehen und eine Klärung mit den deutschen Finanzbehörden angestrebt. Indes habe man trotz mehrerer Versuche keinerlei Indikation zur steuerlichen Behandlung bekommen."

 

Klingt für mich danach, dass jemand weit oben wirklich kacke gebaut hat, absichtlich oder nicht sei mal dahingestellt.

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ysor123

Was ich zusätzlich sehr interessant finde:

 

Bevor ich Aktien kaufe informiere ich mich immer gründlich über Neuigkeiten und anstehende Termine und Aktionen des Unternehmens. Die Sache um den Split bekam ich erst kurz davor mit. Man findet nur wenn man direkt nach Split sucht auch schon ältere News, weil das Vorhaben sich schon etwas länger hingezogen hat.

 

Ich finde es krass, dass man als Anleger zum Teil in der Dunkelheit agiert...

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x_markus_x
· bearbeitet von x_markus_x

Die steuerliche Behandlung einer Kapitalmaßnahme wird durch den Emittenten des Wertpapiers, hier Google Inc., bestimmt.

Nur die Gesellschaft kann entscheiden, in welcher Form und ob diese steuerrelevant oder steuerfrei eingebucht wird.

 

Immer noch "egal"?

 

MIt "egal" habe ich etwas anderes gemeint, aber danke, dass du das so aus dem Zusammenhang reißt...im Prinzip gibst du mir ja aber Recht. Google spricht selbst in der offiziellen Mitteilung (der Link, den ich oben gepostet habe) von der Zahlung einer Dividende. Und so wird es auch in Deutschland aktuell betrachtet. Wie andere Seiten, Forenschreiber oder Zeitungen diese Aktion bezeichnen (Spin-Off oder Split oder wie auch immer), ist wirklich "egal", es zählt das, was offiziell mitgeteilt wird.

 

off-topic: Dass nur die Firmen entscheiden können, wie etwas steuerrechtlich eingebucht wird, wage ich zu bezweifeln. Ich bin kein Steuerexperte, aber ich denke schon, dass die nationalen Steuerbehörden schon ein Wörtchen mitzureden haben, wie die Bürger bei Kapitalmaßnahmen jeglicher Art belangt werden. Google legt auch keine nationalen Freibeträge fest, in welcher Höhe Kapitalerträge steuerfrei sind. Ich freue mich ja, wenn Deutschland aktionärsfreundlicher werden würde, aber da hat mich Sicherheit nicht Google oder ein anderes Unternehmen das letzte Wort, da will auch Herr Schäuble (oder wer auch immer da in Zukunft sitzt) mit reden.

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ysor123
· bearbeitet von ysor123

Mir stellt sich noch die Frage, ob ich bis zur Steuererklärung 2014/2015 warten muss, oder es eine Möglichkeit gibt gegen die Abführung direkt vorzugehen. Normal wäre die Steuererklärung und dann gegebenenfalls eine Klage der Weg.

 

Gibt es keine Möglichkeit unter bestimmten Umständen vorher einzuschreiten, wenn es um eine - das muss dann unter Umständen vor Gericht geklärt werden - unberechtigte Abführung geht? Im Regelfall muss man damit leben, dass man mit dem Geld, welches einem nachträglich erstattet wird keine Gewinne machen konnte und quasi eine Gewinn-Minderung und damit Verlust erzielt. Aber was, wenn - unter Betracht bestehender Urteile - der Verdacht besteht, dass der Einzug der Steuern rechtswidrig war, da die Auslegung der Tatsachen falsch war? Gibt es da keine Möglichkeit das gerichtlich VORHER zu klären?

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doneladio

@ysor23

 

http://www.sem.berlin/author/felix/

 

Hier wird auf deine Frage eingegangen. Weiter unten im Text-

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ysor123
· bearbeitet von ysor123

@ysor23

 

http://www.sem.berlin/author/felix/

 

Hier wird auf deine Frage eingegangen. Weiter unten im Text-

 

Ich danke :)

 

Eines ist dort aber offen. Bei mir wurden nur 1730,- EUR eingezogen, aber mein Freibetrag, den ich noch nicht benutzt hatte (nichts verkauft dieses Jahr) dadurch verbraucht ...

Gut, ich bin ja schon glücklich wenn ich das Geld zurück bekommen, aber benachteiligt wird man trotzdem bleiben -.-

 

*Nachtrag*

 

Unglaublich, meine Bank (ingdiba) hat die Ertragsabrechnung falsch gemacht. Sie haben es auf die Google-A Aktien ausgeschrieben, obwohl Google-C Aktien "gebucht" wurden...

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Nudelesser

@ysor23

 

http://www.sem.berlin/author/felix/

 

Hier wird auf deine Frage eingegangen. Weiter unten im Text-

 

Mich überzeugen die Argumente des Dr. Felix M. nicht. Wenn man es so macht, wie er vorschlägt, dann würden Google Aktionäre gegenüber anderen Aktionären bevorzugt und quasi eine Steuersubvention erhalten (Einbuchung C Aktie steuerfrei, Kursverlust der A-Aktie wirkt trotzdem steuermindernd).

 

Würde nicht zu viel Hoffnung in einen Widerspruch setzen. Je mehr ich darüber nachdenke, je mehr komme ich zu der Ansicht, dass man diese Transaktion nicht anders hätte verbuchen können, als es die Banken gemacht haben.

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ysor123

@ysor23

 

http://www.sem.berlin/author/felix/

 

Hier wird auf deine Frage eingegangen. Weiter unten im Text-

 

Mich überzeugen die Argumente des Dr. Felix M. nicht. Wenn man es so macht, wie er vorschlägt, dann würden Google Aktionäre gegenüber anderen Aktionären bevorzugt und quasi eine Steuersubvention erhalten (Einbuchung C Aktie steuerfrei, Kursverlust der A-Aktie wirkt trotzdem steuermindernd).

 

Würde nicht zu viel Hoffnung in einen Widerspruch setzen. Je mehr ich darüber nachdenke, je mehr komme ich zu der Ansicht, dass man diese Transaktion nicht anders hätte verbuchen können, als es die Banken gemacht haben.

 

Schon was vom Einstandkurs/Wert gehört? Dazu gibt es entsprechende Belege. Zu dem Widerspruch da habe ich noch einiges hinzugefügt, damit das klar ist.

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BehringBOB

 

*Nachtrag*

 

Unglaublich, meine Bank (ingdiba) hat die Ertragsabrechnung falsch gemacht. Sie haben es auf die Google-A Aktien ausgeschrieben, obwohl Google-C Aktien "gebucht" wurden...

 

 

Nein, das muesste so korrekt sein, denn die A-Aktie (WPKN GOOG) wurde quasi zur C-Aktie (jetzt WPKN GOOG). Die A-Aktie ist jetzt unter der WPKN "GOOGL" gelistet.

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ysor123
· bearbeitet von ysor123

*Nachtrag*

 

Unglaublich, meine Bank (ingdiba) hat die Ertragsabrechnung falsch gemacht. Sie haben es auf die Google-A Aktien ausgeschrieben, obwohl Google-C Aktien "gebucht" wurden...

 

 

Nein, das muesste so korrekt sein, denn die A-Aktie (WPKN GOOG) wurde quasi zur C-Aktie (jetzt WPKN GOOG). Die A-Aktie ist jetzt unter der WPKN "GOOGL" gelistet.

 

Warum steht bei mri aber bei der A-Aktien weiterhin der Einstandwert der alten A-Aktie und bei der C-Aktie der "neue" (halber Einstandwert), zugleich aber in der Ertragsabrechnung angegeben wird, dass der Einstand (bzw. dividende ...)-Wert der dem Einstandwert der C-Aktie entspricht?

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shad

Ich gehöre offensichtlich auch zu den Betroffenen. Maxblue hat es als steuerpflichtigen Kapitalertrag verbucht und dafür auch gleich mal 19,90 Provision abgerechnet :huh:

Welche Information ich noch nicht gefunden habe - wieso gilt das überhaupt, wenn die Aktien vor Einführung der Abgeltungssteuer gekauf wurden?

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Bodiweb
· bearbeitet von Bodiweb

Auch wenn es immer Split heißt (es ist definitiv kein Spin Off), dann handelt es sich meiner Meinung nach mehr um eine Stock Dividend.

 

Das verhält sich wie eine "Cash Dividend" aber anstelle von Cash erhaltet ihr Aktien.

 

Bei Aktien wie Royal Dutch Shell oder BP habt ihr die Wahlmöglichkeit (Optionen). Entweder Geld, Aktien oder beides. Bei Google gab es diese Möglichkeit nicht. Hier gab es nur Aktien.

 

Das Bezugsverhältnis ist 1:1. Für eine A Aktie erhaltet ihr eine C Aktie als Dividende. Deswegen hat sich am Ex-Tag der Kurs auch halbiert.

 

Wie bei einer Cash Dividende ist auch die Stock Dividende Abgeltungssteuerpflichtig. Überschreitet ihr den Freibetrag, wird euch das Verrechnungskonto belastet.

 

Aus meiner Sicht ist das eindeutig und sollte auch nicht anfechtbar sein.

 

Interessant in dem Zusammenhang wäre vielleicht noch, wie zum Beispiel die WM (Datenservice) oder andere Service Provider dieses Event behandelt haben...

 

 

 

 

Dividende kann es nicht sein, da dieser Google Vorgang keine Gewinnausschüttung ist.

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x_markus_x
· bearbeitet von x_markus_x

Welche Information ich noch nicht gefunden habe - wieso gilt das überhaupt, wenn die Aktien vor Einführung der Abgeltungssteuer gekauf wurden?

 

Weil Dvidenden immer abgeltungspflichtig sind. Die Steuerfreiheit bezieht sich ja "nur" auf Kursgewinne. Und da es offiziell eine Dividende war, die jedoch in neuen Aktien ausgegeeben wurde, ist es abgeltungssteuerpflichtig.

 

Was ich nicht ganz verstehe, wieso hier auf Beschwerden bei der Bild oder ZDF usw. gesetzt wird. Ich denke ja schon, dass sich das Bedauern der restlichen Bevölkerung in Grenzen halten wird, wenn eine kleiner Kreis von Leuten (mehr sind es ja nicht, die nicht nur Aktien im Allgemeinen, sondern in diesem Fall sogar Google-Aktien halten) auf ihre riesen Kursgewinne nun Steuern zahlen müssen. Eher wird doch damit in der Bevölkerung das Bild des Spekulanten bedient, der jetzt seine Kursgewinne (ohne eigene Leistung) bekommt.

 

Und wenn hier eingeknickt wird, wäre es eine ziemliche Bevorteilung ggü. anderen Dividenden. EON hat es ja wenigstens so schalu gemacht, dass nur 3/4 der Dividendenzahlung in die Sachdividende eingehen und 1/4 auf alle Fälle bar ausgezahlt werden, um eventuelle Steuerschulden für die Sachdividende zu bezahlen. EON ist aber auch ein deutsches Unternehmen, Google sind doch die Befindlichkeiten des deutschen Steuerzahlers total egal. Es ging doch hier nur darum, die eigene Stimmmacht zu behalten, indem neue stimmrechtslose Aktien ausgegeben wurden.

 

Ganz egal, was viele Journalisten schreiben. Bei einem steuerneutralen Aktiensplit wird die gleiche Aktie in kleinere Teile aufgeteilt. Wie zuletzt bei Mastercard (1:10) oder bei Berkshire Hathaway B-Aktien (1:50) der Fall war. Hier gibt es jetzt zwei Aktien, Kategorie A und C mit unterschiedlichen Aktien. Ein Aktiensplit ist das nicht, sondern wie auch Philippines schrieb, eine "Stockdividende".

 

Dividende kann es nicht sein, da dieser Google Vorgang keine Gewinnausschüttung ist.

 

off-topic: Dividende und Gewinn sind zwei Paar Schuhe. Im besten Fall wird die Dividende durch Gewinne gedeckt, dass muss aber nicht sein.

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