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BVB09

SBU bei der Stuttgarter

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BVB09
Im Prinzip ist es die wahl zwischen Prämiensicherheit und der Gewissheit,dass Leistungen auch im Extremfall (allerdings zu angepassten Konditonen→Prämiensteigerungen) dauerhaft erfüllt werden können.

Wie gesagt,hier gibt es sehr unterschiedliche Ansichten über die Sinnhaftigkeit dieser Klausel,auch und gerade unter Vermittlern.Meine persönliche Meinung:Eher Marketing als nützlich.Aber letzten Endes bleibt diese Entscheidung natürlich jedem selbst überlassen.

 

Dann hätte das Marketing beinahe bei mir funktioniert :lol:

 

 

Für dich als Laie ist das auch nicht erforderlich, der Makler muss es können. Und er kann es offensichtlich nicht. Warum sonst stellt er Teile der Arztanordnungsklausel in den Vergleich gegenüber den Mitwirkkungspflichten bei der Nachprüfung? :blink:

 

Sprich das ist alles Arztanordnungsklausel ... aber nicht Mitwirkungspflichten ...

 

Aber auch da sind Unterschiede zwischen "Diäten und Kontrollen" und "Hilfsmitteln ..."

 

Die Screenshots stammen aus einem PDF aus einer Vergleichssoftware die er nutzt. Die dort eingegebenen Daten haben dann die verschiedenen Tarife mit den entsprechenden Vergleichen ausgegeben.

 

Hallo zusammen,

ich war heute nochmal beim Makler und wir haben die Stuttgarter nochmal mit der Condor C09 (Comfort) mit BUZ

[...]

Habt Ihr noch Tipps wie ich jetzt den richtigen Tarif finden könnte? :-

Wie hoch ist denn die Versicherungssumme der RLV bei diesem Angebot? Ich würde RLV und BU eher nicht zusammen abschließen, es sei denn, der BUZ-Tarif passt besser auf deine Anforderungen als vergleichbare SBU-Tarife.

 

Lieber RLV und BU voneinander trennen, wenn sinnvoll möglich.

 

 

Ist eine SBU, warum der Tarif so heißt habe ich mich auch schon gefragt. Kosten liegen bei 57,90, also kann da nix von in eine RLV gehen.

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Ist keine SBU. Es gibt die Condor als BUZ mit RLV UND als SBU.

 

BUZ gibt es bei der Condor:

Comfort-BUZ

BUZ-Plus

 

Die SBU ist die:

SBU 9T01

 

...

 

Aber bevor Verwirrung entsteht: Die C09 (Comfort BUZ) und die SBU 9T01 sind quasi die gleichen Bedingungen. Nur Bedarf es bei der SBU eben nicht der RLV.

 

ABER

Die BUZ Plus hat so überhaupt nichts mit den anderen beiden gemeinsam ... da also bitte Vorsicht ...

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Matthew Pryor
Dann hätte das Marketing beinahe bei mir funktioniert :lol:

Na haltamal...Du kannst dich ja gerne mit diesem Punkt in Ruhe auseinandersetzen oder mit deinen Vermittler über dessen Standpunkt diesbezüglich unterhalten.Ist MEINE Meinung.Es gibt andere,und die sind auch irgendwo schlüssig.Ich denke,es gibt hier kein richtig oder falsch.Praktische Relevanz hatte dieser Punkt aber bislang nicht.Das muss man abwägen,welche Kehrseite der Medaille einem persönlich lieber ist.

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes
Dann hätte das Marketing beinahe bei mir funktioniert :lol:

 

Wie Matthew schon sagte, es gibt unterschiedliche Meinungen. Ich bin ein Verfechter des Verzichts auf den §163 VVG. Aber es gibt wesentlich wichtigere Kriterien, das steht außer Frage.

 

Auch wenn Matthew von "bisher" spricht ... eine BU / BUZ geht meist über Jahrzehnte ... und da finde ich schon wichtig, was da an Eventualitäten schlummert ...

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BVB09
Dann hätte das Marketing beinahe bei mir funktioniert :lol:

Na haltamal...Du kannst dich ja gerne mit diesem Punkt in Ruhe auseinandersetzen oder mit deinen Vermittler über dessen Standpunkt diesbezüglich unterhalten.Ist MEINE Meinung.Es gibt andere,und die sind auch irgendwo schlüssig.Ich denke,es gibt hier kein richtig oder falsch.Praktische Relevanz hatte dieser Punkt aber bislang nicht.Das muss man abwägen,welche Kehrseite der Medaille einem persönlich lieber ist.

 

 

Dann hätte das Marketing beinahe bei mir funktioniert :lol:

 

Wie Matthew schon sagte, es gibt unterschiedliche Meinungen. Ich bin ein Verfechter des Verzichts auf den §163 VVG. Aber es gibt wesentlich wichtigere Kriterien, das steht außer Frage.

 

Mit dem Vermittler hatte ich ja wie beschrieben schon darüber gesprochen, er sieht es als ein schönes Kriterium an, sollte aber die Entscheidung nicht wirklich beeinflussen.

Beim Endkunden kommt sowas natürlich gut an wenn es heißt, die Beiträge werden nicht steigen. So wie ich diesen Punkt verstanden habe muss da aber schon vieles zusammen kommen (das VU muss viele BUs auszahlen und kann gleichzeitig am Markt keinen Gewinn erwirtschaften), damit er wirksam wird.

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Matthew Pryor
So wie ich diesen Punkt verstanden habe muss da aber schon vieles zusammen kommen (das VU muss viele BUs auszahlen und kann gleichzeitig am Markt keinen Gewinn erwirtschaften), damit er wirksam wird.
Kann man so formulieren.Es gibt jedoch eine Ausnahme:Der Tarif war von vornherein nicht sauber kalkuliert,es war also mehr oder weniger absehbar,dass das Prämienniveau nicht dauerhaft ausreichen wird,um die kalkulierten Leistungen auch faktisch zu erbringen.Eine Fehlkalkulation des Versicherers ist dir als VN natürlich nicht anzulasten.Da darf dann der Aktuar dem Unternehmen erklären,was schief gelaufen ist wink.gif.

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polydeikes

Das Schlüsselwort heißt "unvorhersehbar (...bei Abschluss".

 

Es ist in keinster Art und Weise erforderlich, dass Überschüsse völlig wegfallen. Es würde schon eine langanhaltende Niedrigzinsphase ala Japan und der damit einhergehende Rechnungszins ggf. ausreichen, um den §163 VVG auszulösen.

 

Es ist auf jeden Fall nicht nötig, dass der Zahlbeitrag zunächst den Bruttobeitrag erreicht, damit der Bruttobeitrag angespasst werden kann ...

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Peter Wolnitza

 

Die Leipziger hat er nicht weiter beachtet, da dort fahrlässige Verstöße im Straßenverkehr ausgeschlossen waren.

 

 

Hallo,

 

das ist Käse. Im Gegenteil: Die A.L. ist einer der ganz wenigen Versicherer, die sogar per Definition vorsätzliche Verkehrsdelikte eingeschlossen haben.

(Also unabhängig von der individuellen Bedeutung, die man dem zumisst - die beste Formulierung im Markt.)

 

Kopfschüttelnde Grüße - seh grade bin der dritte, der das moniert..trotzdem..evtl. glaubts uns dann ja einer mal...whistling.gif

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polydeikes
... seh grade bin der dritte, der das moniert ...

 

Bist ja auch der Älteste von den Dreien, da gestehen wir dir doch gern etwas zusätzliche Zeit zu. :lol::P

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BVB09

Wenn ich Euch nicht glauben oder Euren Rat suchen würde, wäre ich nicht hier :thumbsup: Ganz im Gegenteil, da hier keine persönlichen Beziehungen im Spiel sind, finde ich die hier genannten Punkte noch glaubwürdiger.

 

Wie seht Ihr denn den Punkt mit den fehlenden verbindlichen Fristen bei der Leistungsfallbearbeitung bei der BBV? Lohnt sich aufgrund dieses Punktes noch eine genauere Betrachtung?

Mir wurde gesagt, dass dies nur bei psychologischen Krankheiten wie Burnout etc. zu tragen kommt, weil dann evtl. weitere Gutachten erstellt werden müssen. Wenn aber im schlimmsten Fall ein Arm ab ist, ist er auch ab und da kann niemand was anderes sagen.

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polydeikes

So nen Knetsch beurteilt doch nur Softfair :rolleyes: ... was dann vermutlich auch die Software des Kollegen ist. Wie lange so ein Leistungsfall effektiv bearbeitet wird, hängt in erster Linie mal vom eingereichten Antrag auf Leistungen ab. Und der passt laut Statistik in über 40 % der Fälle nicht ... darüber würde ich mir weit eher einen Kopf machen ... just my 50 Cents ...

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Peter Wolnitza
... seh grade bin der dritte, der das moniert ...

 

Bist ja auch der Älteste von den Dreien, da gestehen wir dir doch gern etwas zusätzliche Zeit zu. :lol::P

 

Na danke,

 

evtl. kann ich als "Dienstältester" ja dann mal was zum §163 VVG beitragen - ist allerdings eine etwas längere storie:

 

Es war einmal....rolleyes.gif

 

vor langer Zeit, da sagte eine bekannte Rate-Agentur: Ein Versicherer, der nicht auf die Anwendung des §163 VVG verzichtet, dar kann bei uns niemals 3 Y bekommen, denn der Kunde hat ja keine Sicherheit, dass sein Beitrag nicht über Brutto Beitrag steigt.

Man wuss wissen, zu besagter Zeit gab es jede Menge Versicherer mit (für damaligen Verhältnissen) sehr guten Bedingungen und gleichzeitigem Verzicht auf § 163 VVG.

 

Und es begab sich aber zu dieser Zeit, dass die bösen Rückversicherer erkannten, dass

- gute / sehr gute Vertragsbedingungen (nach dem Motto: wir haben jetzt auch tolle BU-Bedingungen)

+ lasche Risikoprüfung (Wir versichern jeden, der nicht bei 3 auf den Bäumen ist)

+ miserable Leistungsfallabwicklung (Wir haben aus Kostengründen outgesourct)

+ schlechtes Reaktivierungsmanagement (was können wir tun, um unseren BU gewordenen Kunden freiwillig wieder in Lohn und Brot zu bringen?)

+ noch ein paar weitere Defizite bei einigen Gesellschaften

 

sich nun gerade gar nicht gut mit dem gleichzeitigen Verzicht auf §163 vertragen. Also wollten die Rückversicherer von diesen "schwächer aufgestellten" Versicherungen mehr Beitrag, sofern diese weiterhin auf den §163 verzichten wollten.

 

Da aber in Deutschland immer noch 99% aller Rate- und Ranking- Tabellen mehr oder weniger nach dem Kriterium Preis sortiert werden, haben eben diese Gesellschaften den Verzicht auf §163 auf dem Altar des Preises geopfert,

denn der weitere Verzicht auf 163 hätte evtl. dazu geführt, dass man im Vergleich zur Konkurrenz um zwei, drei Plätze nach hinten gerutscht wäre. Horror-Szenario für den klassischen Vertrieb!

 

Das wiederum hatte zur Folge, dass das Geschäftsmodell der Rate-Agentur (Verkauf der geschützten Rating-Siegel) massiv gefährdet war: Plötzlich gab es nämlich nur noch eine Handvoll Versicherer, die den Verzicht auf §163 in ihren Bedingungen

verankert hatten. Also musste blitzschnell eine Begründung her, warum jetzt das Kriterium "Verzicht auf 163" plötzlich nicht mehr so wichtig sei.

 

So geschah es denn also, dass plötzlich ein Rater auf einer Veranstaltung verkündete: "wir bewerten das jetzt neutral, denn es könnte ja sein, dass der Versicherer insolvent wird, wenn er nicht anpassen darf".

Gesellschaftswohl vor Kundenwohl? Wessen Interessen vertritt hier das Rate-Haus?

 

Und so begab es sich in der Folge, daß landauf, landab über die Vor- und Nachteile eines Verzichtes auf §163 VVG diskutiert wurde, während das lange Jahre vorher in allgemeiner Übereinstimmung eindeutig bewertet war.

 

Was kann mich als Kunden denn wohl eher treffen?

- dass mir mein Versicherer die Prämie erhöht, weil er Probleme mit seinem Tarif hat?

- oder dass mein Versicherer die Grätsche macht, weil er Probleme mit seinem Tarif hat und keinerlei Reserven mehr hat, die er "zubuttern" kann?

 

Muss es mich überhaupt stören, wenn mein BU Versicherer aufgibt und die Bestände von Protektor übernommen werden?

(=indirektes Plädoyer für die Wichtigkeit von guten Vertragsbedingungen, die gelten dann auch für Protektor-Bestände - siehe Mannheimer)

 

Sicherlich ist ein (Nicht)Verzicht auf Anwendung des §163 kein KO Kriterium - ich sehe es eher als eine Art "Ritterschlag" des Rückversicherers an - so nach folgendem Schema:

Ihr habt als Versicherer eine gute Annahmepolitik, ein gutes Bedingungswerk, vernünftige Brutto/Netto Prämienkalkulation, gutes Schaden-Management etc... - Ihr kriegt den Verzicht auf 163 für einen mini-Zuschlag auf die Prämie.

 

Bei der Dialog konnte man vor Jahren sogar als Kunde so verfahren - Zuschlag bedeutetete Ausschluss der Anwenung des §163

 

Viel Spass bei der weiteren Diskussion.thumbsup.gif

 

sorry, wenn ich jetzt Unordnung reinbringe, weil ich wieder zu langsam war....

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BVB09

Hallo Peter Wolnitza,

deine Erklärung leuchtet mir ein.

Wer garantiert denn, dass der entsprechende Vertrag inkl. Bedingungen (Verzicht auf §163) so bestehen bleibt, wenn das entsprechende VU aufgekauft wird oder insolvent geht?

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polydeikes

Und in meinem Kopf läuft der Peter als Charles Bronson mit der Hand am Gurt auf Herrn Franke als Lee van Cleef zu ... :lol: Auch wenn du mir die Geschichte ja schon mal erzählt hattest, es war wie immer ein Vergnügen deinen Post zu lesen. :thumbsup:

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Peter Wolnitza

Hallo Peter Wolnitza,

deine Erklärung leuchtet mir ein.

Wer garantiert denn, dass der entsprechende Vertrag inkl. Bedingungen (Verzicht auf §163) so bestehen bleibt, wenn das entsprechende VU aufgekauft wird oder insolvent geht?

 

 

 

wie sagt der Franzose:

 

pacta sunt servanda (sinngemäss auf hessisch: was geschriwwe steht, da muss mer sich dra halte!)

 

aber im Ernst:

Die Leistungsansprüche der Mannheimer Versicherung (die hatten übrigens für die damaligen Verhältnisse sehr gute Vertragsbedingungen) werden heute noch den abgeschlossenen AVB abgewickelt-

zumindest bei einem Kunden von mir.

 

Die Verträge wurden mit allen Rechten und Pflichten auf Protektor übertragen und werden eingehalten.(Überschüsse: nicht garantiert, nahe 0 - aber sonst alles ok)

 

Ausnahme:

Du stimmst als VN einer entsprechenden Vertragsänderung zu - aber dann wärst Du vermutlich auch nicht schlechter dran als bei einem Versicherer, der von anfang an nicht auf die Anwendung 163 verzichtet. rolleyes.gif

 

Also angenommen, ich hätte zwei Versicherer mit identischen Vertragsbedingungen , angenommen die hätten den gleichen Brutto/Netto Preis, angenommen, die hätten relativ identische Zahlen in der Bilanz stehen:

Dann würde ich den vorziehen, der auf 163 verzichtet.

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BVB09

Also ich fasse nochmal zusammen worauf ich unbedingt achten sollte:

Mitwirkungspflichten und was wird verlangt?

 

 

Fahrlässigkeit im Straßenverkehr mitversichert?

 

 

Einkommensreduzierung klar definiert?

 

Optional: Verzicht auf §163? (Nach dem Motto "kann auf jedenfall nicht schaden")

 

 

 

 

 

Habe ich noch was vergessen?

 

 

 

 

Ansonsten würde ich mich jetzt mal durch die AVBs quälen und mir die entsprechenden Passagen raussuchen. Die von der AL habe ich bereits im Internet gefunden. Die von der Stuttgarter, Condor, BBV und LV1871 versuche ich noch zu finden, falls nicht kann den Makler mir diese am Fr. zur Verfügung stellen.

 

 

 

 

 

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tyr

Hast du dir mal den FAQ-Thread zur BU durchgelesen? Dort ist ebenfalls eine BU-Checkliste zu finden.

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polydeikes

Ich hab ja gerade eine WPF BU Checkliste gemacht mit Erklärungsthread dazu. Einziges Problem: Es findet sich leider niemand, der mir bei der technischen Umsetzung des PDFs hilft ... :(

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tyr

Welche Anforderungen an das PDF hast du konkret?

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polydeikes

Das PDF liegt in reiner Textform vor. Es gibt keine Funktionalutät (Checkboxen, Notizboxen), kann also nicht am Rechner ausgefüllt werden Zudem hätte ich gern, das Eingaben gespeichert werden können (ohne extra PDF Drucker herunterladen zu müssen). Weiterhin soll ein klares WPF Branding rein (bspw. Wasserzeichen etc.), um Missbrauch zu verhindern. Siehe auch mein Musterdepot den Diskussionsthread und die Hilfsanfrage im Technikunterforum.

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BVB09

Das PDF liegt in reiner Textform vor. Es gibt keine Funktionalutät (Checkboxen, Notizboxen), kann also nicht am Rechner ausgefüllt werden Zudem hätte ich gern, das Eingaben gespeichert werden können (ohne extra PDF Drucker herunterladen zu müssen). Weiterhin soll ein klares WPF Branding rein (bspw. Wasserzeichen etc.), um Missbrauch zu verhindern. Siehe auch mein Musterdepot den Diskussionsthread und die Hilfsanfrage im Technikunterforum.

 

Das müsste relativ einfach umzusetzen sein, dazu wird nichtmal die Vollversion von Adobe Acrobat benötigt.

Wo finde ich deinen Text?

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Peter Wolnitza
· bearbeitet von Peter Wolnitza

Das PDF liegt in reiner Textform vor. Es gibt keine Funktionalutät (Checkboxen, Notizboxen), kann also nicht am Rechner ausgefüllt werden Zudem hätte ich gern, das Eingaben gespeichert werden können (ohne extra PDF Drucker herunterladen zu müssen). Weiterhin soll ein klares WPF Branding rein (bspw. Wasserzeichen etc.), um Missbrauch zu verhindern. Siehe auch mein Musterdepot den Diskussionsthread und die Hilfsanfrage im Technikunterforum.

 

Das müsste relativ einfach umzusetzen sein, dazu wird nichtmal die Vollversion von Adobe Acrobat benötigt.

Wo finde ich deinen Text?

 

Auch wenn ich kein Freund solcher Checklisten bin (es ist unglaublich schwer, da vernünftig in die erforderliche Tiefe zu gehen)

 

 

zumindest das mit dem Wasserzeichen ist einfach lösbar -> siehe Anhang - hast Du Dir das so in etwa gedacht?

Dann noch Felder einfügen, die ausgefüllt werden können

dann kann man einstellen, dass auch mit dem kostenlosen Reader ab Version 7.0 aufwärts

- ausgefüllte Formulare abgespeichert werden können

- ausgefüllte Formulare ausgedruckt werden können

- Daten versendet werden können

 

...kein Hexenwerk.

 

Edit: mal auf die Schnelle ein Entwurf -> Fragen an StiWaTest Readerfähig

 

Edit: Anhänge rausgenommen

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polydeikes

 

 

Das müsste relativ einfach umzusetzen sein, dazu wird nichtmal die Vollversion von Adobe Acrobat benötigt.

Wo finde ich deinen Text?

 

Auch wenn ich kein Freund solcher Checklisten bin (es ist unglaublich schwer, da vernünftig in die erforderliche Tiefe zu gehen)

 

 

zumindest das mit dem Wasserzeichen ist einfach lösbar -> siehe Anhang - hast Du Dir das so in etwa gedacht?

Dann noch Felder einfügen, die ausgefüllt werden können

dann kann man einstellen, dass auch mit dem kostenlosen Reader ab Version 7.0 aufwärts

- ausgefüllte Formulare abgespeichert werden können

- ausgefüllte Formulare ausgedruckt werden können

- Daten versendet werden können

 

...kein Hexenwerk.

 

 

 

Sind wir doch wie immer einer Meinung Peter. Aber bevor die Jungs mit solchen halben Checklisten wie neulich im Umlauf rum hantieren ... Ich hab die mehr oder weniger als chronologischen Ablauf und ähnlich einer Beratungsdokumentation aufgebaut.

 

Will aber halt nicht, dass das Ding reine Textform hat, sondern Checklistenfunktionalität da rein. Hab jetzt eine PN Gruppe mit den Leuten mit Hilfsangebot wegen Umsetzung aufgemacht.

 

Alles kann so eine Checkliste NIE berücksichtigen, das wissen wir beide.

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BVB09

So mal kurz ein Zwischenstand, die AVB von der AL und der Condor habe ich mir mal durchgelesen :rolleyes:

Zunächst mal die Frage, wo ist der Unterschied bei der AL zwischen dem Tarif BV10 und BV10 Invest? Die AVB sind die gleichen und laut Produktblatt wird mir beim letzteren nur die Möglichkeit der Verrechnung von Überschussanteilen in Fonds gewährt. Gibts da noch was zu beachten?

 

 

Zu den einzelnen Punkten:

 

In den Bedingungen der Condor steht

Zumutbar sind Heilbehandlungen, die

risikolos und nicht mit besonderen Schmerzen verbunden sind und Aussicht auf Besserung oder

Ausgleich der gesundheitlichen Beeinträchtigung bieten, wie z. B. die Einhaltung von Diäten, die

Durchführung von Blutkontrollen oder physiotherapeutische Heilbehandlungen.

 

Da frage ich mich 1. wer will das kontrollieren? :D und 2. bei der AL stehts so nicht drin, was ist dran an dieser Klausel?

 

 

Die AL prüft nicht nur den aktuell ausgeübten Beruf, sondern bei Berufswechsel auch den zuletzt ausgeübten:

Hat der Versicherte innerhalb der letzten zwölf Monate vor Eintritt der Berufsunfähigkeit den Beruf gewechselt, kann auch der davor ausgeübte Beruf bei der Prüfung der Berufsunfähigkeit herangezogen werden, wenn die für den Eintritt der Berufsunfähigkeit ursächlichen Gesundheitsstörungen bereits bei der Aufgabe des früheren Berufs dem Versicherten bekannt waren. Dadurch wird gewährleistet, dass eine Berufsunfähigkeit nicht absichtlich durch einen Berufswechsel herbeigeführt werden kann. D

 

Sehe ich persönlich jetzt nicht als Nachteil an, gibts da ein paar Hinweise von Euch aus der Praxis?

 

 

Für wie wichtig haltet Ihr die Infektionsklausel? Die Condor hat dies für alle Berufsgruppen, die AL nur für Human- und Zahnmediziner...

 

Ansonsten bin ich mal die Checkliste durchgegangen mit dem Ergebnis, dass sich beide nicht großartig unterscheiden.

Jetzt hat die Condor den Vorteil, dass sie aktuell etwas günstiger ist, die AL verzichtet allerdings auf den §163 VVG.

 

 

Dann noch ne kurze Sache: Durch meine intensive Arbeit ist meine Freundin aufmerksam geworden und wir haben mit dem al-vermittler auch mal den Tarif für eine Erzieherin durchgerechnet. Die müsste knapp doppelt so viel zahlen :angry:

Empfiehlt es sich hier irgendwie zu tricksen indem man bspw. die Versicherung nur bis 60 laufen lässt oder Karrenzzeiten vereinbart?

Denn mal ganz objektiv betrachtet, da man in dem Beruf sowieso schon relativ wenig verdient könnte man sich sonst den Schutz nicht leisten...

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

... nur die Möglichkeit der Verrechnung von Überschussanteilen in Fonds gewährt. Gibts da noch was zu beachten?

 

So isses ,,,

 

Da frage ich mich 1. wer will das kontrollieren? :D und 2. bei der AL stehts so nicht drin, was ist dran an dieser Klausel?

 

Was nicht (als Ausschluß, Regelung, Obliegenheit etc. pp. ... )drin steht, kann der Versicherer nicht gegen dich verwenden.

 

Die AL prüft nicht nur den aktuell ausgeübten Beruf, sondern bei Berufswechsel auch den zuletzt ausgeübten:

Hat der Versicherte innerhalb der letzten zwölf Monate vor Eintritt der Berufsunfähigkeit den Beruf gewechselt, kann auch der davor ausgeübte Beruf bei der Prüfung der Berufsunfähigkeit herangezogen werden, wenn die für den Eintritt der Berufsunfähigkeit ursächlichen Gesundheitsstörungen bereits bei der Aufgabe des früheren Berufs dem Versicherten bekannt waren. Dadurch wird gewährleistet, dass eine Berufsunfähigkeit nicht absichtlich durch einen Berufswechsel herbeigeführt werden kann. D

 

Der Thread zur Checkliste ist ja gerade wieder auf unsichtbar bis endgültige Fertigstellung, da stands aber drin.

 

Beispiel:

 

Du übst Beruf A aus und bist in Beruf A nur zu bspw. 30 % berufsunfähig. Du wechselst in Beruf B und bist dort zu 55 % berufsunfähig. A also keine Leistungen, in B Leistungen. Die AL schiebt dem einen Riegel vor (andere Versicherer nicht) und erlaubt dies nur im Sinne eines Berufswechsels durch ärztliches Anraten. Allerdings beschränkt die Al auf 12 Monate, da gibt es davon abweichend noch wesentlich schlechtere Regelungen.

 

Generell notwendig: Keine unbefristete Prüfung des zuvor ausgeübten Berufs, denn das wäre quasi ein Freibrief für den Versicherer dich bei Berufswechsel künstlich unter 50 % BU-Grad zu drücken.

 

Die AL bietet in Bezug auf diese Problematik nicht die beste Regelung am Markt, nicht mal ansatzweise.

 

Für wie wichtig haltet Ihr die Infektionsklausel? Die Condor hat dies für alle Berufsgruppen, die AL nur für Human- und Zahnmediziner...

 

Eine Erzieherin kann sehr wohl mit einem behördlichen Tätigkeitsverbot gemäß Infektionsschutzgesetz belegt werden. Somit wäre das für die Erzieherin aus meiner Sicht eine durchaus relevante Klausel. Der übliche Schreibtischtäter (kaufmännischer Angestellter, BWLer etc.) - Zielgruppe der AL Bedingungen - braucht nun nicht wirklich eine Infektionsklausel.

 

Man sollte aber grundsätzlich Eventualitäten mitbetrachten. Bspw. jetzt Arbeitnehmer zu sein, schließt eine Selbstständigkeit in der Zukunft nicht aus. Sprich gerade bei z.Bsp. ITlern sollten die Bedingungen mit Weitsicht betrachtet werden.

 

Das nun ein bspw. BWLer auf einen Erzieherberuf oder medizinischen Beruf wechselt, ist dann aber doch etwas weit her geholt.

 

Zumal zu unterscheiden ist, ob das Tätigkeitsverbot behördlich ausgestellt wird oder ohne behördliche Anweisung. Behördlich kann es nur gemäß Gesetz ausgestellt werden. Es gibt ein Bedingungswerk, die LV1871, die auf den Passus mit dem behördlichen Tätigkeitsverbot verzichtet und auch bspw. "durch einen Hygieniker" in den Bedingungen mit aufnimmt.

 

Das wäre jetzt zum Beispiel für die Nahrungsmittelbranche überlegenswert.

 

---

 

Ansonsten bin ich mal die Checkliste durchgegangen mit dem Ergebnis, dass sich beide nicht großartig unterscheiden.

Jetzt hat die Condor den Vorteil, dass sie aktuell etwas günstiger ist, die AL verzichtet allerdings auf den §163 VVG.

 

Condor und AL bieten sehr, sehr gute Bedingungswerke. Sie gehören damit zu einem kleinen Kreis an "Top Anbietern", gegenüber denen andere Bedingungswerke abfallen. Für den Großteil der Menschen da draußen passt eines der 4-5 Top Bedingungswerke. Welches am besten passt, ist die Frage nach der individuellen Situation.

 

Alleinstellungsmerkmal der Condor ist bspw. die Leistung bei Arbeitsunfähigkeit. Die wiederum bedingt aber eine Krankheit (also nur Teilspektrum des BU Begriffsumfangs). Daher mein Beispiel mit dem selbstständigen Personaltrainer. Der kann ggf. auch bei einer schweren Grippe schon keinerlei Einkommen mehr generieren. Dehnt sich die dann noch auf den Herzmuskel aus usw. usf ... können schon mal 6 Monate Arbeitsunfähigkeit ohne Berufsunfähigkeit zu Stande kommen.

 

Meiner Meinung nach ist der Teil aber eher über Krankentagegeld bei Selbstständigen (so denn PKV) abzusichern. Ist der Interessent nun aber in der GKV, wird es schwierig für das konstruierte Beispiel eine Absicherung zu finden.

 

Die Condor hat auch eine mehr oder weniger verkappte DU Klausel drin, die AL nicht. Wenn also bspw. eine Verbeamtung potentiell anstehen könnte, würde ich auch eher zur Condor schauen, als bspw. zur AL - welche die Möglichkeit gar nicht bietet.

 

Die Liste könnte man nun ewig fortsetzen ...

 

---

 

Die Checkliste ist, wie in unserer Diskussion besprochen dazu gedacht, die grundsätzliche Qualität eines Bedingungswerks zu prüfen und zu dokumentieren. Eine individuelle Eignung wirst du mit keiner Checkliste der Welt jemals vollumfänglich darstellen können, das ist eine der Einschränkungen.

 

---

 

Dann noch ne kurze Sache: Durch meine intensive Arbeit ist meine Freundin aufmerksam geworden und wir haben mit dem al-vermittler auch mal den Tarif für eine Erzieherin durchgerechnet. Die müsste knapp doppelt so viel zahlen :angry:

 

Die BU ist im Prinzip eine Risikoversicherung, die aber kalkuliert wird wie eine Lebensversicherung. Das Risiko ergibt sich aus Beruf, Alter, Hobbies, Gesundheitszustand usw. usf. ...

 

Die meisten Versicherer stufen in Berufsgruppen ein. Nehmen wir einen Sachbearbeiter: Klickt man den einfach als Beruf rein, liegt der Preis etwa 50-80 % höher, als beim kaufmännischen Angestellten mit kaufmännischer Ausbildung bei der AL (1+). "Alles und Nichts" Berufe sind immer eine verdammt schechte Wahl als "ich klick das mal in Softfair zum Vergleich so rein" ...

 

Dafür gibt es ggf. Möglichkeiten dem Versicherer den Interpretationsspielraum zu nehmen und eine Einstufung in eine abweichende Berufsgruppe zu erzwingen. Auch gibt es Gesellschaften ohne echte Berufsgruppen, bspw. die LV1871.

 

Empfiehlt es sich hier irgendwie zu tricksen indem man bspw. die Versicherung nur bis 60 laufen lässt oder Karrenzzeiten vereinbart?

Denn mal ganz objektiv betrachtet, da man in dem Beruf sowieso schon relativ wenig verdient könnte man sich sonst den Schutz nicht leisten...

 

Es gibt diverse Möglichkeiten das Spiel zu spielen, dafür muss man aber auch die Spielregeln entsprechend kennen. Die Möglchkeit wirst du bei einem "ich mach heute mal BU Vermittler" oder einem Ausschließlichkeitsvertreter einer Gesellschaft grundsätzlich nicht bekommen. Daher hatte ich dir ja in der PN Diskussion der Checklistengruppe jemanden aus der PN Gruppe empfohlen, der die Spielregeln drauf hat. ;)

 

Ungeachtet dessen ist BU eine Luxusversicherung. Die Marktdurchdringung unterhalb der Lowrisk Berufsgruppen liegt unter 17 % ...

 

Eben weil sich ein Dachdecker oder eine Krankenschwester meist gar keine BU leisten kann und weil bei solchen Gruppen im Endalter meist schon sehr früh (bspw. 52) Schluss ist ...

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