Zum Inhalt springen
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
Flughafen

Versicherungen aufräumen

Empfohlene Beiträge

polydeikes

Der Unterschied Haftpflichtpolicen vs. Rechtschutzpolicen dürfte den meisten Verbrauchern nicht bekannt sein, sonst hätten nicht so viel mehr eine Rechtsschutz als eine PHV. Wie ja auch dargestellt: Es gibt durchaus Rechtsschutzbereiche, die Sinn machen können. Eine grundlegende Absicherung im Sinne eines Tausches gg. Rücklagen ist eine Rechtsschutz selten.

 

---

 

Eine DD ist wieder genau das Thema Leistung für Ereignis X, unabhängig von Schranke auf, Schranke zu ... Auch so eine Police, die ich selbst nicht abschließen würde.

 

---

 

Kurzfassung: Was macht eine gute BU? Sie schreibt zunächst mal deinen Beruf hinsichtlich der Lebensstellung, Einkommen und Qualifikation fest. Kannst du deinen Beruf durch Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall nicht mehr ausüben, leistet die BU. Es sei denn du übst einen anderen Beruf konkret aus, der dem alten Beruf hinsichtlich Verdienst etc. entspricht.

 

Es wird also sowohl das Einkommen selbst, als auch die Wertigkeit des Berufs abgesichert.

 

Das ist weder bei einer Unfallvers, einer DD oder einer sonstigen Police der Fall.

 

Und was den "heftigen" Versicherungsbeitrag angeht: Rein statistisch zahlen mind. 80 % der Autobesitzer wesentlich mehr für ihr Auto (statistischer Wert u15.000 Euro), als für eine BU (schon weil sie keine haben ...). Jeder sichert halt ab, was ihm wichtig ist ... :lol:

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Holgerli
· bearbeitet von Holgerli

Typisches Beispiel für die Verkehrsrechtsschutz: Man fährt nichts ahnend seine üblichen Wege und jemand anderes verschuldet einen Unfall. Der Unfallgegner ist nett, Schaden wird sorgsam aufgenommen, vielleicht noch mit Polizei, alles Tip Top. Schaden wird bei der gegnerischen Haftpflicht mit Gutachten eingereicht, bspw. 6.000 Euro.

 

Gegnerische Haftpflicht schreibt sinngemäß zurück: Der Anspruchssteller hat bspw. eine Teilschuld, er hätte bspw. generell reagieren (abbremsen) müssen. Wir kürzen die Leistungen um xyz. Zusätzlich wird der eingereichte Schaden mal eben durch ein eigenes Gutachten von 6 auf 4.000 Euro zurecht gerechnet.

 

Statt der benötigten 6.000 Euro bietet die gegnerische Haftpflicht also bspw. nur 3.000 Euro an ...

Für 3.000 Euro kannst du aber das Auto nicht reparieren, nicht zur Arbeit fahren etc. pp. ...

 

Abgesehen davon, dass hier die Deckungszusage durch die V-Rechtsschutz sehr wahrscheinlich ist, löst die Rechtsschutz nicht das eigentliche Problem. Das können nur Rücklagen lösen, ein Mietwagen, ein Ersatzwagen etc. pp. ... bei Selbstständigen ggf. noch direkte Verdienstausfälle ...

 

Ich stimme Dir insoweit zu, dass man hier ohne Rücklagen erstmal etwas angeschmiert ist.

Dennoch bin ich der Meinung, dass eine RSV hier ein Beschleuniger sein kann.

Konkreter Fall von mir: Unverschuldeter Unfall. 3000 Euro Schaden am Auto (=wirtschaftl. Totalschaden, Auto war was älter). Mit Verdienstausfall, Gutachterkosten und Schmerzensgeld waren es ca. 5000 oder 6000 Euro. Schaden am Auto wurde durch die gegnerische Versicherung anerkannt, Gutachterkosten auch. Nur: Die Versicherung hat nicht bezahlt. Hinhaltetatik. Ok, mein RA hat sich gefreut. Über 12 Wochen reger Briefkontakt mit der Versicherung. Bezahlt von der gegnerischen Versicherung. Ich gebe Dir Recht: Ohne Eigenkapital bzw. Stundung des Autohauses wäre ich aufgeschmissen gewesen.

 

Aber: Die letzten 1000 Euro, nämlich Schmerzensgeld und Teile des Verdienstausfalls kamen erst als wir die Klagem mit samt der Deckungszusage meiner RSV zur gegnerischen Versicherung geschickt haben. Und dann auch recht fix. Keine Ahnung was das Gebahren der generischen Versicherung bei den unstrittigen Kosten sollte, da der RA von Anfang an von denen bezahlt wurde. Allerdings war bei den leicht strittigen Punkten die Deckungszusage meiner RSV das Schlüsselsignal für die generische Versicherung, dass Waffengleicheit bei keinem/geringen Kostenrisiko für mich da ist und das ich daher nicht klein beigebe.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
polydeikes

Hab ja auch geschrieben: 2 wichtige Bereiche

 

Arbeitsrechtsschutz und VK-Rechtsschutz können durchaus sinnvoll sein. Sie sind eben nur kein Ersatz für Rücklagen. Deine Formulierung "Beschleuniger" trifft es schon ganz gut.

 

Wie ich ebenfalls schrieb: Die Deckungszusage ist in diesem Fall sehr wahrscheinlich

 

...

 

Im Prinzip 2 Beispiele. Eins wo fast jeder eine Leistung erwartet, aber zu 99 % keine bekommt. Und ein Beispiel, wo es sehr wahrscheinlich eine Leistung gibt, diese aber das eigentliche Problem nicht löst.

 

 

---

 

Bei dem beschriebenen Fall brauchst du dich nicht wundern, dass passiert sehr häufig ...

 

Im Prinzip ist nichts Verwerfliches dran, dass die Haftpflichtversicherer die eigene Versicherungsgemeinschaft durch das "Abwehren" von Schadensersatzforderungen schützen.

 

Bei diesem Modellfall könnte man aber durchaus böswillig eine gewisse Systematik sehen ...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

×
×
  • Neu erstellen...