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sh2108

BU - Auswahl getroffen, hoffe nichts übersehen zu haben...

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sh2108

Liebe Forumsmitglieder,

ich habe vor eine BU abzuschließen und würde mich über Eure Anmerkungen freuen. Ich hoffe, nichts wesentliches übersehen zu haben! Bei der Auswahl habe ich mich durch einen Versicherungsmakler beraten lassen.

 

Eckdaten zu mir:

29J, männlich, angestellter Rechtsanwalt, derzeit noch in Nebentätigkeit wg. Promotion; BU soll mit Berufsaufnahme Ende des Jahres beginnen. Relativ hohes Einstiegsgehalt (4.500 netto/Monat). Ledig, keine Kinder, keine gesundheitlichen Einschränkungen etc., relevante finanzielle Verpflichtungen: Miete und PKV.

 

Vorgaben zur Anbieterauswahl:

- Wegen des Karrierebeginns möchte ich flexibel sein hinsichtlich der Höhe (1. weil ich momentan nicht annähernd mein Nettoeinkommen absichern muss, 2. wg. eventuell zukünftiger Verpflichtungen); daher wichtig: Nachversicherungsmöglichkeit möglichst hoch (dazu gleich noch)

- Berufsdefinition möglichst genau auf den zuletzt ausgeübten Beruf beschränkt; fixe Prozentzahl, ab wann konkrete Verweisung aufgrund des Gehalts/Lebensstellung nicht mehr möglich ist

- BU bis 67J

- Dynamik (Folgen bei Widerspruch nicht so wichtig, da ich nicht beabsichtige zu widersprechen; BU soll dadurch regelmäßig erhöht werden, um die Lücke zwischen BU-Rente und Nettolohn auszugleichen)

 

Nach alledem habe ich entschieden, 2.000 Euro/Monat abzusichern, mit der Möglichkeit der Nachversicherung/Dynamik.

 

Nach Diskussion der Präferenzen bin ich nach Beratung durch den Makler beim Volkswohlbund gelandet (alternativ standen die Bayerische und die AL in der Endentscheidung).

 

Folgende Gesichtspunkte waren entscheidend:

- Konkrete Verweisung nur, wenn Gehalt weniger als 20% unter meinem letzten liegt

- letzter tatsächlich ausgeübter Beruf entscheidend

- Nachversicherungsmöglichkeit (u.a. bei Abschluss Promotion): Damit könnte ich meine Rente bis 2.500 Euro/Monat aufstocken

- "Versorgungsgarantie": Bei Gehaltserhöhung (min. 5%) Erhöhung auf max. 4.000 Euro/Monat möglich

 

 

Aus meiner Sicht ein guter Kompromiss, wenn und weil ich momentan 2.000 Euro absichere, aber jedenfalls auf 2.500 Euro aufstocken kann und darüber hinaus bis 4.000.

 

Falls ich etwas wesentliches übersehen habe, wäre ich sehr froh über Anmerkungen!

 

Vielen Dank

sh

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Philchen

Liebe Forumsmitglieder,

ich habe vor eine BU abzuschließen und würde mich über Eure Anmerkungen freuen. Ich hoffe, nichts wesentliches übersehen zu haben! Bei der Auswahl habe ich mich durch einen Versicherungsmakler beraten lassen.

 

Eckdaten zu mir:

29J, männlich, angestellter Rechtsanwalt, derzeit noch in Nebentätigkeit wg. Promotion; BU soll mit Berufsaufnahme Ende des Jahres beginnen. Relativ hohes Einstiegsgehalt (4.500 netto/Monat). Ledig, keine Kinder, keine gesundheitlichen Einschränkungen etc., relevante finanzielle Verpflichtungen: Miete und PKV.

 

Vorgaben zur Anbieterauswahl:

- Wegen des Karrierebeginns möchte ich flexibel sein hinsichtlich der Höhe (1. weil ich momentan nicht annähernd mein Nettoeinkommen absichern muss, 2. wg. eventuell zukünftiger Verpflichtungen); daher wichtig: Nachversicherungsmöglichkeit möglichst hoch (dazu gleich noch)

- Berufsdefinition möglichst genau auf den zuletzt ausgeübten Beruf beschränkt; fixe Prozentzahl, ab wann konkrete Verweisung aufgrund des Gehalts/Lebensstellung nicht mehr möglich ist

- BU bis 67J

- Dynamik (Folgen bei Widerspruch nicht so wichtig, da ich nicht beabsichtige zu widersprechen; BU soll dadurch regelmäßig erhöht werden, um die Lücke zwischen BU-Rente und Nettolohn auszugleichen)

 

Nach alledem habe ich entschieden, 2.000 Euro/Monat abzusichern, mit der Möglichkeit der Nachversicherung/Dynamik.

 

Nach Diskussion der Präferenzen bin ich nach Beratung durch den Makler beim Volkswohlbund gelandet (alternativ standen die Bayerische und die AL in der Endentscheidung).

 

Folgende Gesichtspunkte waren entscheidend:

- Konkrete Verweisung nur, wenn Gehalt weniger als 20% unter meinem letzten liegt

- letzter tatsächlich ausgeübter Beruf entscheidend

- Nachversicherungsmöglichkeit (u.a. bei Abschluss Promotion): Damit könnte ich meine Rente bis 2.500 Euro/Monat aufstocken

- "Versorgungsgarantie": Bei Gehaltserhöhung (min. 5%) Erhöhung auf max. 4.000 Euro/Monat möglich

 

 

Aus meiner Sicht ein guter Kompromiss, wenn und weil ich momentan 2.000 Euro absichere, aber jedenfalls auf 2.500 Euro aufstocken kann und darüber hinaus bis 4.000.

 

Falls ich etwas wesentliches übersehen habe, wäre ich sehr froh über Anmerkungen!

 

Vielen Dank

sh

 

Hallo,

 

das kann man im Prinzip so machen. Aber warum nicht gleich die Höhe die geht? Bzw. in zweit Stufen.

Erst die Höhe die durch Beantwortung der Gesundheitsfragen zu erlangen ist und dann aufstocken auf die Maximalhöhe?

 

Später aufstocken ist nämlich teurer!

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polydeikes

 

Folgende Gesichtspunkte waren entscheidend:

- Konkrete Verweisung nur, wenn Gehalt weniger als 20% unter meinem letzten liegt

- letzter tatsächlich ausgeübter Beruf entscheidend

- Nachversicherungsmöglichkeit (u.a. bei Abschluss Promotion): Damit könnte ich meine Rente bis 2.500 Euro/Monat aufstocken

- "Versorgungsgarantie": Bei Gehaltserhöhung (min. 5%) Erhöhung auf max. 4.000 Euro/Monat möglich

 

 

Hier solltest du noch einmal nachlesen. Die Zumutbare Einkommensreduzierung ist nicht fix 20 % beim Volkswohlbund (bei der Bayerischen auch nicht), so wie beispielsweise bei der auch zur Auswahl stehenden AL. Natürlich gilt die zumutbare Einkommensreduzierung in der Erstprüfung, ABER nicht mehr in der Nachprüfung gem. §16 der Bedingungen. Dann gilt nur noch die gesellschaftliche Wertschätzung der Lebensstellung im einst ausgeübten Beruf.

 

Dafür prüft die AL bspw. nicht ausschließlich den zuletzt ausgeübten Beruf, da eine Frist von 12 Monaten oder ärztliches Anraten als Schranke eingebaut wurden.

 

Der VWB hat sicherlich kein schlechtes Bedingungswerk, sollten aber genannte Kriterien deine K.O. Kriterien sein, solltest du noch einmal genau nachlesen.

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hugolee

Hallo,

 

ich finde die Summe von 2000Euro auch zu wenig, wobei das auch bei vielen Versicherung eine Grenze darstellt.

Wer sich höher absichern möchte muss oft zusatzfragen beantworten, aber das würde ich mir an Deiner Stelle trotzdem mal überlegen.

Du sicherst nur 45% Deines Netto-Verdienstes ab.

Deine Verpflichtungen und die benötigte Geldmenge kann sich durchaus ändern.

Klar kannst Du nachbessern bei Hochzeit, Geburt usw.

 

Auch die Dynamik von 3% bzw. 5% ist wichtig, aber sie gleicht meiner Meinung nach fast nur die Inflation aus.

 

Als ich eine BU abgeschlossen habe standen 3 Versicherer zu Auswahl.

- Nürnberger

- Alte Leipziger

- Condor

 

Warum hat es bei Dir die Nürnberger nicht in die engere Auswahl geschaft, oder auch die Condor?

 

Gruß hugolee

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Sorry Hugo. Die Nürnberger hätte in der Auswahl nichts verloren. Die spielt selbst im Toptarif 2 Ligen unter allen genannten Gesellschaften. Die Condor hingegen würde die genannten Kriterien (was ich auch zitiert habe) des TO im Gegensatz zu allen anderen genannten Gesellschaften vollständig erfüllen.

 

Insofern ist dein Einwand richtig, eine Condor hätte zumindest auf Basis der Kriterien des TO berücksichtigt werden müssen. Wir wissen aber nicht, wie stark der TO diese Kriterien gewichtet hätte. Wären es nur die genannten Kriterien und diese mit Nachdruck, hätte keine der 3 Gesellschaften zur Auswahl stehen dürfen.

 

Dann hätten eigentlich nur noch eine Condor und eine Dialog gepasst, wobei die Dialog bei der hier benannten Konstrukion mit der Nachversicherung dann raus geflogen wäre ...

 

edit: Das mit der Condor kann aber einfache Gründe haben, Stichwort Risikovoranfrage ...

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hugolee

Ich kann mich erinnern, dass bei mir die Nürnberger dann aufgrund des Vertragswerkes rausflog. Also voller Zustimmung, was Deinen Einwand betrifft.

 

 

Aufgrund einer unterschiedlichen Berufseinstufung zwischen Alte Leipziger und Condor, war bei der AL der Beitrag einfach zu hoch für mich.

Deshalb entschied ich mich für die Condor.

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Wie gesagt, die Nürnberger hat auf dem Niveau absolut nix verloren, nicht einmal als Zuschauer.

 

Die Condor hat eines der besten BU Bedingungswerke am Markt, aber auch da gelten Einschränkungen. Bin ich bspw. Vielfahrer, fehlt die Absicherung vorsätzlicher Verkehrsdelikte (Geschwindigkeitsübertretung und mitverschuldeter Unfall in Folge ...), aber die fehlt auch beim VWB. Die Mitwirkungspflichten sind bei der Condor ebenfalls schlechter geregelt, als bei anderen hier im Thread genannten Gesellschaften. Der Verzicht auf eine zeitlich befristete Anerkenntnis *** fehlt ebenfalls ...

 

Was ich sagen will: Es ist immer eine Frage der persönlichen Präferenz für die einzelnen Kriterien. Die "alles ohne Abstriche"-BU gibt es nicht.

 

Eine LV1871 hätte die Kriterien des TO quasi auch erfüllt, wäre aber auch an der dubiosen Nachversicherungskonstruktion gescheitert ...

 

Edit:

*** Das Problem bei der zeitlich befristeten Anerkenntnis besteht ungeachtet des Aufwands und des reinen Risikos (noch 50 % BU Grad?) aber vor allem dann, wenn die Kriterien für die Nachprüfung eben nicht die gleichen Kriterien sind wie bei der Erstprüfung. Das Problem hat die Condor nicht, die Prüfkriterien bleiben erhalten. Der VWB hingegen hat sowohl die Möglichkeit einer befristeten Anerkenntnis als auch schlechtere Kriterien für die Nachprüfung, was eine allgemein sehr ungünstige Kombination ist ...

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sh2108

Vielen Dank für die zahlreichen Hinweise! Ich schaue mir die Bedingungswerke von VWB, LV1871, der AL und auch der Condor daraufhin noch einmal an. Eine Risikovoranfrage gab es nicht, ich habe auch keinerlei Einschränkungen im Rahmen der Gesundheitsfragen.

 

Zu den bisherigen Anmerkungen:

- Die Absicherung von 2.000 Euro genügt mir momentan, da ich nicht mehr Bedarf habe. Wenn sich das ändern sollte, habe ich einen jährlichen Einkommenssprung, der mir eine Nachversicherung ermöglicht. (Geplant ist von dem monatlichen Einkommen sehr viel zur Seite zur legen, um in ein paar Jahren unabhängig zu sein, das Geld soll nicht ausgegeben werden; der Plan kann sich sicherlich auch ändern, ich weiß, aber ich bevorzuge nur das abzusichern, was momentan benötigt wird)

- zum Thema zeitlich befristetes Anerkenntnis/Nachprüfung/konkrete Verweisung: Nach § 16 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 der AVB VWB findet im Falle des zeitlich befristeten Anerkenntnisses keine Nachprüfung statt, die zeitliche Anerkennung ist nach § 15 Abs. 2 S. 4 AVB VWB bindend. Danach müsste ich, so ist jedenfalls mein Verständnis, einen neuen Antrag stellen, dem eine neue Überprüfung folgt. Ein weiteres befristetes Anerkenntnis ist nicht möglich. Für diese Prüfung gilt dann die Berufsdefinition des § 3 und die Modalitäten der konkreten Verweisung nach § 2 (20%-Grenze). Für eine Nachprüfung gilt jetzt § 16 Abs. 1 S. 2. Dort heißt es: "Dabei gilt als versicherter Beruf neben einer Tätigkeit gemäß § 3 auch eine inzwischen aufgenommene Tätigkeit, die aufgrund neu erworbener beruflicher Fähigkeiten ausgeübt wird, sofern sie weiterhin der Lebensstellung vor Eintritt der Berufsunfähigkeit entspricht". Die Verweisung kann also nur für neu erworbene berufliche Fähigkeiten ohne Rücksicht auf die starre 20%-Grenze greifen; das ist bei der Condor, soweit ich das sehe, aber auch der Fall. Damit kann ich leben, da immer noch die Lebensstellung vorher gilt - kurzum: es sind evtl. 25%, vielleicht sogar etwas höhere Einbußen hinzunehmen.

- Die Nachversicherung beim VWB war für mich deshalb so verlockend, weil es keine starre 30000 Euro/Jahr-Grenze gibt, wie bei der AL (ausgenommen Erhöhungen durch die Dynamik). Die Gestaltungsmöglichkeiten der Condor schaue ich mir noch einmal an, es scheint nur eine Begrenzung auf das doppelte der anfänglichen Rente zu geben.

 

Besten Dank Euch allen für die Anregungen!

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slt63
· bearbeitet von slt63

Das hört sich alles sehr stark nach "Groß"kanzlei mit entsprechender Einkommensentwicklung an, welche Dir sicher auch bekannt ist.

 

Ich würde folgende Punkte noch überlegen:

 

1. von Anfang an eine höhere Absicherung zu wählen.

2. bei 2 Gesellschaften einen Vertrag zu machen (Gesamthöhe/Flexibilität)

3.evtl. (ggf. für einen Teil) eine kürzere Laufzeit (z.B. 60) zu wählen und dafür eine höhere Absicherung zu wählen (siehe 1.): wenn Du wirklich so sparsam lebst und dein Ziel der Unabhängigkeit entsprechend früh erreichst ist eine so lange (und entsprechend teuerere Absicherung) nicht bzw. nicht über den kompletten Betrag notwendig.

4. Häufig ist in den Partnerschaftsverträgen eine Absicherung für den Fall der Berufunfähigkeit enthalten. Das würde ich mal recherchieren.

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polydeikes

- zum Thema zeitlich befristetes Anerkenntnis/Nachprüfung/konkrete Verweisung: Nach § 16 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 der AVB VWB findet im Falle des zeitlich befristeten Anerkenntnisses keine Nachprüfung statt, die zeitliche Anerkennung ist nach § 15 Abs. 2 S. 4 AVB VWB bindend.

 

Auch hier gilt, genau lesen ... Die zeitlich befristete Anerkenntnis ist für die Dauer dieser Anerkenntnis bindend. Also für bspw. maximal 12 Monate ...

 

"Bis zum Ablauf der Frist ist das zeitlich befristete Anerkenntnis für uns bindend."

 

So auch die Formuierung im §16, der ein ";" vorausgeht:

 

"...; dies gilt nicht für zeitlich begrenzte Anerkenntnisse."

 

Während und eben auch nur genau während dieser Frist findet keine Nachprüfung statt. Mir ist jetzt auf die Schnelle aber auch keine BU bekannt, die während einer zeitlich befristeten Anerkenntnis nachprüfen würde, das widerspricht dem Prinzip ... :-

 

---

 

Nach Ablauf der befristeten Anerkenntnis bist du in der Beweispficht, dass eine BU noch vor liegt. Das "du" meint, auf deine Kosten und auf deine Verantwort und mit deinem Nachweis. Es ist eine Beweislastumkehr, da zuvor der Versicherer beweisen muss, dass keine BU vorliegt. Eine geringfügige gesundheitliche Verbesserung (auch vorrübergehend) kann den BU Grad unter 50 % senken, der Versicherer wäre leistungsfrei ...

 

Für jemanden mit PKV ist es gleich doppelt tragisch, da auch noch dem Krankentagegeldversicherer umgekehrt für einen Leistungsanspruch nachgewiesen werden müsste, dass keine BU mehr vorliegt ...

 

Und ja, du musst einen vollständigen neuen BU Leistungsantrag stellen ...

 

---

 

In Bezug auf den §3 aus dem §16 gilt ebenfalls, genau lesen ..

 

"Dabei gilt als versicherter Beruf neben einer Tätigkeit gemäß § 3 auch eine inzwischen aufgenommene Tätigkeit, die aufgrund neu erworbener beruflicher Fähigkeiten ausgeübt wird, sofern sie weiterhin der Lebensstellung vor

Eintritt der Berufsunfähigkeit entspricht."

 

Heißt im Klartext: Es geht um alle Berufe die du mit deiner Qualifikation zum Zeitpunkt ausüben kannst, neben dem Beruf, den du zum Zeitpunkt der Berufstätigkeit ausgeübt hast ...

 

Man hätte statt neu erworbener Kenntnisse auch reinschreiben können, "was noch verwertbar ist ..." ... kommt aufs Gleiche raus.

 

---

 

Die Nachprüfung beim Volkswohlbund wird insofern ein Problem, als das du ja auch noch den §16 Abs. 3 hast:

 

(3) Die Aufnahme bzw. Änderung einer beruflichen Tätigkeit (hierzu zählt auch eine Änderung des zeitlichen Umfangs der beruflichen Tätigkeit) während der Zeit festgestellter Berufsunfähigkeit müssen Sie uns unverzüglich mitteilen.

 

Vorsätzlich oder grob fahrlässig diese Pflicht nicht erfüllt, schon ist der Versicherer wieder leistungsfrei. Allerdings hat die Nachprüfung den Vorteil, dass die Kosten und die Beweispflicht wieder beim Versicherer liegen. Dafür entfällt halt die Regelung mit der zumutbaren Einkommensreduzierung.

 

Die Nachprüfung hat den Vorteil, dass eine gesundheitliche Besserung nicht von dir anzuzeigen ist. Es gibt auch Bedingungswerke, wo gesundheitliche Besserung oder Aufnahme einer Tätigkeit anzuzeigen sind. Diesen Vorteil hebt aber der Wegfall der Prüfkriterien im VWB Fall mehr als auf.

 

---

 

Es gibt also 2 bzw. 3 Möglichkeiten dich loszuwerden. Entweder der Versicherer erkennt voll an und haut dich über die geänderten Kriterien der Nachprüfung raus oder er spricht eine zeitlich befristete Anerkenntnis aus und verlagert Beweislast, Kosten und Aufwand für einen zweiten Leistungsantrag auf deine Schultern um dich dann los zu werden ...

 

Notfalls akzeptiert er den zweiten Antrag und kriegt dich früher oder später wieder über die Nachprüfung ...

 

---

 

es sind evtl. 25%, vielleicht sogar etwas höhere Einbußen hinzunehmen.

 

Hier hätte ich von einem Juristen erwartet, dass er den Passus "höchstrichterliche Rechtssprechung" in Frage stellt. Ja, es gibt BGH Urteile, aber keine pauschalen. So hat der BGH im Einzelfall entschieden, dass 25 % bei einem Brutto von 36.000 Euro angemessen als Einkommensreduzierung sind.

 

Du kannst dir denken, was dann bei deinem Einkommen angemessen ist und mit 25 % hat das dann rein gar nichts mehr zu tun ... :-

 

---

 

- Die Absicherung von 2.000 Euro genügt mir momentan, da ich nicht mehr Bedarf habe. Wenn sich das ändern sollte, habe ich einen jährlichen Einkommenssprung, der mir eine Nachversicherung ermöglicht. (Geplant ist von dem monatlichen Einkommen sehr viel zur Seite zur legen, um in ein paar Jahren unabhängig zu sein, das Geld soll nicht ausgegeben werden; der Plan kann sich sicherlich auch ändern, ich weiß, aber ich bevorzuge nur das abzusichern, was momentan benötigt wird)

 

Scheinbar bin ich der Einzige, der das Absicherungsniveau als solches nicht kritisiert. Ich seh da aber auch mit Abstand das geringste Problem drin. Man sollte allerdings bedenken, dass im BU Fall weder Arbeitgeberbeiträge noch Arbeitnehmerbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden. Eine langfristige BU verlagert die Armut einfach nur ins Alter, denn die BU zahlt ja nicht lebenslang.

 

Insofern ist in der Situation bspw. die Kopplung an einen dynamisierten Rentenbaustein zu prüfen, was erheblich günstiger kommt, als Richtung volles Netto abzusichern ...

 

---

 

2. bei 2 Gesellschaften einen Vertrag zu machen (Gesamthöhe/Flexibilität)

 

Man kann auch bei 100 Gesellschaften BU Renten versichern, trotzdem will immer jede wissen, ob schon BU Renten bestehen und rechnet diese voll an. Der empfohlene Weg ist hochgradig unsinnig.

 

3.evtl. (ggf. für einen Teil) eine kürzere Laufzeit zu wählen und dafür eine höhere Absicherung zu wählen (siehe 1.): wenn Du wirklich so sparsam lebst und dein Ziel der Unabhängigkeit entsprechend früh erreichst ist eine so lange (und entsprechend teuerere Absicherung) nicht bzw. nicht über den kompletten Betrag notwendig.

 

Das löst nicht das Risiko einer langfristigen BU und der daraus folgenden Altersarmut, sollte keine entsprechende Absicherung bestehen.

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Peter Wolnitza
· bearbeitet von Peter Wolnitza

Vielen Dank für die zahlreichen Hinweise! Ich schaue mir die Bedingungswerke von VWB, LV1871, der AL und auch der Condor daraufhin noch einmal an. Eine Risikovoranfrage gab es nicht, ich habe auch keinerlei Einschränkungen im Rahmen der Gesundheitsfragen.

 

Zu den bisherigen Anmerkungen:

- Die Absicherung von 2.000 Euro genügt mir momentan, da ich nicht mehr Bedarf habe. Wenn sich das ändern sollte, habe ich einen jährlichen Einkommenssprung, der mir eine Nachversicherung ermöglicht. (Geplant ist von dem monatlichen Einkommen sehr viel zur Seite zur legen, um in ein paar Jahren unabhängig zu sein, das Geld soll nicht ausgegeben werden; der Plan kann sich sicherlich auch ändern, ich weiß, aber ich bevorzuge nur das abzusichern, was momentan benötigt wird)

- zum Thema zeitlich befristetes Anerkenntnis/Nachprüfung/konkrete Verweisung: Nach § 16 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 der AVB VWB findet im Falle des zeitlich befristeten Anerkenntnisses keine Nachprüfung statt, die zeitliche Anerkennung ist nach § 15 Abs. 2 S. 4 AVB VWB bindend. Danach müsste ich, so ist jedenfalls mein Verständnis, einen neuen Antrag stellen, dem eine neue Überprüfung folgt. Ein weiteres befristetes Anerkenntnis ist nicht möglich. Für diese Prüfung gilt dann die Berufsdefinition des § 3 und die Modalitäten der konkreten Verweisung nach § 2 (20%-Grenze). Für eine Nachprüfung gilt jetzt § 16 Abs. 1 S. 2. Dort heißt es: "Dabei gilt als versicherter Beruf neben einer Tätigkeit gemäß § 3 auch eine inzwischen aufgenommene Tätigkeit, die aufgrund neu erworbener beruflicher Fähigkeiten ausgeübt wird, sofern sie weiterhin der Lebensstellung vor Eintritt der Berufsunfähigkeit entspricht". Die Verweisung kann also nur für neu erworbene berufliche Fähigkeiten ohne Rücksicht auf die starre 20%-Grenze greifen; das ist bei der Condor, soweit ich das sehe, aber auch der Fall. Damit kann ich leben, da immer noch die Lebensstellung vorher gilt - kurzum: es sind evtl. 25%, vielleicht sogar etwas höhere Einbußen hinzunehmen.

- Die Nachversicherung beim VWB war für mich deshalb so verlockend, weil es keine starre 30000 Euro/Jahr-Grenze gibt, wie bei der AL (ausgenommen Erhöhungen durch die Dynamik). Die Gestaltungsmöglichkeiten der Condor schaue ich mir noch einmal an, es scheint nur eine Begrenzung auf das doppelte der anfänglichen Rente zu geben.

 

Besten Dank Euch allen für die Anregungen!

 

Jetzt kommt noch einer vorbei und meckert....rolleyes.gif

 

Gerade wegen der Nachversicherungsmöglichkeiten wäre aus meiner Sicht der VWB raus:

Hab jetzt nicht viel Zeit, ums näher zu erklären - aber schau Dir §19 Absatz 2 und 3 mal unter folgendem Blickwinkel an:

Du startest mit 2.000.- , beispielsweise 5% Dynamik pro Jahr, d.h. nach 6 Jahren ca. 2550.- erreicht und machst Dich dann selbständig (was ja bei einem Rechtsanwalt ja nie ganz auszuschliessen ist...)

 

Das wars dann nämlich mit dem Thema Nachversicherung.

 

Bessere Lösung / Alternativvorschlag:

A.L. in einer Konstellation, die eine Dynamik (beliebig oft ablehnbar!) von 10% ermöglicht, die nicht auf die Nachversicherungsoptionen angerechnet wird.

 

Nur mal so ins Blaue geschossen...

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slt63
2. bei 2 Gesellschaften einen Vertrag zu machen (Gesamthöhe/Flexibilität)

 

Man kann auch bei 100 Gesellschaften BU Renten versichern, trotzdem will immer jede wissen, ob schon BU Renten bestehen und rechnet diese voll an. Der empfohlene Weg ist hochgradig unsinnig.

 

 

Was genau ist deiner Meinung nach daran unsinnig, 2 Gesellschaften zu wählen bzw. welchen Nachteil siehst du?

 

 

3.evtl. (ggf. für einen Teil) eine kürzere Laufzeit zu wählen und dafür eine höhere Absicherung zu wählen (siehe 1.): wenn Du wirklich so sparsam lebst und dein Ziel der Unabhängigkeit entsprechend früh erreichst ist eine so lange (und entsprechend teuerere Absicherung) nicht bzw. nicht über den kompletten Betrag notwendig.

 

Das löst nicht das Risiko einer langfristigen BU und der daraus folgenden Altersarmut, sollte keine entsprechende Absicherung bestehen.

 

Die Einkommen steigen in dem Bereich sehr stark an, häufig zusätzlich mit der Partnerschaft nach ein paar Jahren. Wenn die Einkommensteigerungen -wie vom TO angedeutet- zum Großteil in die Vermögensbildung fliessen ist eine so lange Versicherungsdauer nicht mehr notwendig.

Eine anfängliche Absicherung von z.B. 4000€ , von der z.B. die Hälfte mit einer verkürzten Versicherungsdauer läuft, löst das Problem sicher besser als von vorneherein nur 2000 bis 67 zu versichern und zu hoffen, daß man noch rechtzeitig vor einem BU-Eintritt eine Erhöhungsoption ziehen kann. Das wäre bei der EinkommensPerspektive wirklich total kleinkariert.

 

Ich würde mich daher an Stelle des TO zu Anfang nah am Netto versichern. Um das Ganze nicht zu teuer werden zu lassen würde ich einen Teil mit kürzerer Laufzeit machen.

Wenn eine BU früh eintreten sollte ist er damit ordentlich versichert (und nicht auf Sparflamme). Wenn es gut läuft und sich der Konsum in Grenzen hält ist er vermögensmässig mit spätestens 55 eh durch.

Die Aufteilung auf 2 Verträge erhöht die Flexibilität in Bezug auf Dynamik bzw. Anpassung und Laufzeitgewichtung und möglicherweise die Gesamthöhe der Absicherung.

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes
Was genau ist deiner Meinung nach daran unsinnig, 2 Gesellschaften zu wählen bzw. welchen Nachteil siehst du?

 

Steht doch da. Deine Überlegung so die Grenzen zu umgehen funktioniert schlichtweg nicht. Im Leistungsfall hat man dann auch doppelte Arbeit, ich glaub die meisten unterschätzen einen BU Leistungsantrag. Dieser ist auch statistisch der Hauptgrund für eine abgelehnte Leistung, im Sinne eines fehlerhaften Leistungsantrags.

 

Ich hab also durch 2 Gesellschaften keinerlei Vorteile, nur im Falle eines Falles exorbitant mehr Aufwand. Und ob man gesundheitlich dann dazu noch in der Lage ist, bleibt mal offen ...

 

Mal abgesehen davon ist es schon schwer genug die eine sinnvolle BU zu finden ... und für die eine entscheidet man sich ja auf Basis der höchsten Leistungswahrscheinlichkeit nach individuellen Präferenzen ... und somit bewusst gegen alle anderen.

 

---

 

Die Einkommen steigen in dem Bereich sehr stark an, häufig zusätzlich mit der Partnerschaft nach ein paar Jahren. Wenn die Einkommensteigerungen -wie vom TO angedeutet- zum Großteil in die Vermögensbildung fliessen ist eine so lange Versicherungsdauer nicht mehr notwendig.

 

Der Vertrag lässt sich immer noch kündigen, was zu einer beitragsfreien BU Rente führt. Liegt die Laufzeit viel kürzer, besteht das Risiko einer frühen BU. Bin ich dann bspw. nur bis 50 versichert, gibts auch nur Leistungen bis 50 ... und dann?

 

Laufzeiten unter 60 halte ich auch in dem hier geschilderten Fall für sinnloses zusätzliches Risiko.

 

Eine unterschiediche Beitragszahl- und Leistungsdauer bringt rechnerisch keine relevanten Vorteile.

 

---

 

Eine anfängliche Absicherung von z.B. 4000€ , von der z.B. die Hälfte mit einer verkürzten Versicherungsdauer läuft, löst das Problem sicher besser als von vorneherein nur 2000 bis 67 zu versichern und zu hoffen, daß man noch rechtzeitig vor einem BU-Eintritt eine Erhöhungsoption ziehen kann. Das wäre bei der EinkommensPerspektive wirklich total kleinkariert.

 

Das ist etwas (ungeachtet der Zahlen), was ich von der Tendenz unterschreiben kann. Würde ich aber bei einer Gesellschaft machen, nicht bei zwei Gesellschaften. Und bei der Einen geeigneten Gesellschaft ...

 

Man kann durchaus einen Vertrag bspw. bis 50 und einen bis bspw. 67 nehmen ... das ist möglich und ergibt auch rechnerisch einen gewissen Sinn. In deiner ursprünglichen Formulierung war das aber nicht drin.

 

---

 

Ich würde mich daher an Stelle des TO zu Anfang nah am Netto versichern. Um das Ganze nicht zu teuer werden zu lassen würde ich einen Teil mit kürzerer Laufzeit machen.

Wenn eine BU früh eintreten sollte ist er damit ordentlich versichert (und nicht auf Sparflamme). Wenn es gut läuft und sich der Konsum in Grenzen hält ist er vermögensmässig mit spätestens 55 eh durch.

Die Aufteilung auf 2 Verträge erhöht die Flexibilität in Bezug auf Dynamik bzw. Anpassung und Laufzeitgewichtung und möglicherweise die Gesamthöhe der Absicherung.

 

 

Ich nicht. Ich würde meine Fixkosten großzügig absichern (da passen die 2000 Euro mit Sicherheit) und einen gescheiten Rentenbaustein mit beitragsfreier Dynamik von 10 % im Leistungsfall reinpacken. Ist nicht nur Welten günstiger, sondern im Falle einer langfristigen BU auch wesentlich effizienter. Und das würde ich auch jedem meiner Kunden in ähnlicher Situation nur eben etwas detaillierter genau so empfehlen.

 

 

 

edit: Ich sehe gerade, Peter hat den letzten Punkt auch schon angesprochen, hatte ich übersehen. Ist halt die Musterlösung für solche Fälle und vergleichsweise konkurrenzlos ...

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slt63
· bearbeitet von slt63
Was genau ist deiner Meinung nach daran unsinnig, 2 Gesellschaften zu wählen bzw. welchen Nachteil siehst du?

 

Steht doch da. Deine Überlegung so die Grenzen zu umgehen funktioniert schlichtweg nicht. Im Leistungsfall hat man dann auch doppelte Arbeit, ich glaub die meisten unterschätzen einen BU Leistungsantrag. Dieser ist auch statistisch der Hauptgrund für eine abgelehnte Leistung, im Sinne eines fehlerhaften Leistungsantrags.

 

Ich hab also durch 2 Gesellschaften keinerlei Vorteile, nur im Falle eines Falles exorbitant mehr Aufwand. Und ob man gesundheitlich dann dazu noch in der Lage ist, bleibt mal offen ...

 

Mal abgesehen davon ist es schon schwer genug die eine sinnvolle BU zu finden ... und für die eine entscheidet man sich ja auf Basis der höchsten Leistungswahrscheinlichkeit nach individuellen Präferenzen ... und somit bewusst gegen alle anderen.

 

 

 

Welche Grenzen sollen "umgangen" werden? Wo hab ich was dazu geschrieben?

Im Leistungsfall übernimmt häufig eine Gesellschaft die Prüfung und die andere hängt sich dran.

Ob ich die Atteste nun einmal mehr kopiere ist wurscht. Ausserdem übernimmt der Makler doch eh die Arbeit. Dafür bekommt er Bestandsprovision.

Und selbstverständlich habe ich auch Vorteile durch zwei Gesellschaften wie bereits beschrieben.

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slt63
Die Einkommen steigen in dem Bereich sehr stark an, häufig zusätzlich mit der Partnerschaft nach ein paar Jahren. Wenn die Einkommensteigerungen -wie vom TO angedeutet- zum Großteil in die Vermögensbildung fliessen ist eine so lange Versicherungsdauer nicht mehr notwendig.

 

Der Vertrag lässt sich immer noch kündigen, was zu einer beitragsfreien BU Rente führt. Liegt die Laufzeit viel kürzer, besteht das Risiko einer frühen BU. Bin ich dann bspw. nur bis 50 versichert, gibts auch nur Leistungen bis 50 ... und dann?

 

Laufzeiten unter 60 halte ich auch in dem hier geschilderten Fall für sinnloses zusätzliches Risiko.

 

Eine unterschiediche Beitragszahl- und Leistungsdauer bringt rechnerisch keine relevanten Vorteile.

 

---

 

 

Ein Vertrag bis 60 düfte vermutlich nur +-60% des Beitrages eines Vertrages bis 67 kosten. Das finde ich schon erheblich. Somit lässt sich auch von Anfgang an eine adäquate Rentenhöhe versichern, ohne beitragsmässig zu übertreibe. Von Verträgen bis 50 war meinerseits nicht die Rede.

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slt63
Eine anfängliche Absicherung von z.B. 4000€ , von der z.B. die Hälfte mit einer verkürzten Versicherungsdauer läuft, löst das Problem sicher besser als von vorneherein nur 2000 bis 67 zu versichern und zu hoffen, daß man noch rechtzeitig vor einem BU-Eintritt eine Erhöhungsoption ziehen kann. Das wäre bei der EinkommensPerspektive wirklich total kleinkariert.

 

Das ist etwas (ungeachtet der Zahlen), was ich von der Tendenz unterschreiben kann. Würde ich aber bei einer Gesellschaft machen, nicht bei zwei Gesellschaften. Und bei der Einen geeigneten Gesellschaft ...

 

Man kann durchaus einen Vertrag bspw. bis 50 und einen bis bspw. 67 nehmen ... das ist möglich und ergibt auch rechnerisch einen gewissen Sinn. In deiner ursprünglichen Formulierung war das aber nicht drin.

 

 

Doch das war da drin. Allerdings eine Kombination aus 60 und 67.

 

("3.evtl. (ggf. für einen Teil) eine kürzere Laufzeit (z.B. 60) zu wählen und dafür eine höhere Absicherung zu wählen (siehe 1.): wenn Du wirklich so sparsam lebst und dein Ziel der Unabhängigkeit entsprechend früh erreichst ist eine so lange (und entsprechend teuerere Absicherung) nicht bzw. nicht über den kompletten Betrag notwendig.")

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slt63

Ich würde mich daher an Stelle des TO zu Anfang nah am Netto versichern. Um das Ganze nicht zu teuer werden zu lassen würde ich einen Teil mit kürzerer Laufzeit machen.

Wenn eine BU früh eintreten sollte ist er damit ordentlich versichert (und nicht auf Sparflamme). Wenn es gut läuft und sich der Konsum in Grenzen hält ist er vermögensmässig mit spätestens 55 eh durch.

Die Aufteilung auf 2 Verträge erhöht die Flexibilität in Bezug auf Dynamik bzw. Anpassung und Laufzeitgewichtung und möglicherweise die Gesamthöhe der Absicherung.

 

 

Ich nicht. Ich würde meine Fixkosten großzügig absichern (da passen die 2000 Euro mit Sicherheit) und einen gescheiten Rentenbaustein mit beitragsfreier Dynamik von 10 % im Leistungsfall reinpacken. Ist nicht nur Welten günstiger, sondern im Falle einer langfristigen BU auch wesentlich effizienter. Und das würde ich auch jedem meiner Kunden in ähnlicher Situation nur eben etwas detaillierter genau so empfehlen.

 

 

Einem "jungen" Anwalt, der als Berufeinsteiger 4500 Netto verdient und der privat versichert ist (allein dafür muss man 500€ mtl. kalkulieren) eine BU -Absicherung von 2000 anzuraten ist m.E. eine klare Fehlberatung, selbst mit der MickyMaus-Erhöhungsoption.

 

1. Sein Einkommen wird sich -bei "normalem" Verlauf- in den nächsten 10-15 Jahren mind verdreifachen. Wie stark seine "Verpflichtungen" steigen wird man sehen, aber typischerweise kommt eine aufgrund von Kindern nicht arbeitende Ehefrau und eben die Kinder und in aller Regel eine entsprechende Immobilie dazu, welche in Ballungsgebieten, in denen sich solche Kanzleien meistens befinden, nicht für 500T€ zu haben.

 

2. Das der TO das (mit den Verpflichtungen)-im Moment noch- anders sieht, ist ebenfalls nachvollziehbar, weil er sich noch im Student-Modus fühlt. Genau hier sollte die Beratung ansetzen. Das Problem ist, das Du bei der Höhe von Dir ausgehst ("Ich nicht. Ich würde meine Fixkosten großzügig absichern (da passen die 2000 Euro mit Sicherheit)") und nicht von den Einkommensambitionen des TO. Genau das meinte ich im Vorposting mit "Kleinkariertheit". Unter den Einkommensvoraussetzungen (4500) und dem Einkommenspotential darf man auf keinen Fall mit 2000 anfangen das wäre fahrlässig.

 

Stell Dir vor, der TO fängt seinen Job an und wird nach 6 Monaten BU und Du musst ihm erklären, daß er jetzt mit 2000€ (vor Krankheitskosten) auskommen muß, obwohl er eigentlich in 10 Jahren bei mindestens 15 T€ pro Monat liegen wollte..... In deiner Haut wollte ich nicht stecken.

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Welche Grenzen sollen umgangen werden? Wo hab ich was dazu geschrieben?

Ob ich die Atteste nun einmal mehr kopiere ist wurscht. Ausserdem übernimmt der Makler doch eh die Arbeit. Dafür bekommt er Bestandsprovision.

 

Du selbst hast geschrieben:

 

2. bei 2 Gesellschaften einen Vertrag zu machen (Gesamthöhe/Flexibilität)

 

Das klingt für mich deutlich nach "mit 2 Verträgen kannst du mehr BU Rente machen ..." ...

 

Im Leistungsfall übernimmt häufig eine Gesellschaft die Prüfung und die andere hängt sich dran.

 

Nur in deinen Träumen. :lol:

 

Ob ich die Atteste nun einmal mehr kopiere ist wurscht.

 

Einfach mal zur Abwechslung in die Bedingungen einer x-beliebigen BU schauen und prüfen, welche Dinge ein Versicherer vom Kunden verlangt. Dazu den jeweiligen Vordruck / Fragebogen einer x-beliebigen Gesellschaft mal durchgehen, wir lesen uns nächste Woche wieder. Natürlich werden diese Dinge nur deswegen so umfangreich gemacht, weil jeder Versicherer gern Leistungen zahlt, nur weil ein anderer Versicherer der Meinung ist es wäre eine BU gemäß seiner Bedingungen ... :rolleyes:

 

Eine BU bei A ist noch lange keine BU bei B ... :-

 

Ausserdem übernimmt der Makler doch eh die Arbeit. Dafür bekommt er Bestandsprovision.

 

Made my day. Die Bestandsprovision verpflichtet mich den vom Versicherungsnehmer ausgefüllten Antrag entgegen zu nehmen und an die Gesellschaft weiterzuleiten, das wars. Eine Verpflichtung einen Leistungsantrag für den Kunden zu stellen kann es nicht geben, dass ist bedingungsgemäß Problem des Kunden und durch dessen Unterschrift zu bestätigen.

 

Selbstverständlich wird ein sehr guter Makler den Leistungsantrag seines geschätzten Kunden begleiten. Aber das ist die Ausnahme, nicht die Regel und schon gar keine Verpflichtung.

 

Es spricht auch absolut nichts dagegen, dass der Makler für die Arbeitszeit eine gesonderte Vergütung nimmt. Ob das moralisch angebracht ist, ist eine ganz andere Frage. Wesentlich relevanter ist die Frage, wie viele Kramladen Makler überhaupt einen Leistungsantrag hinbekommen, wenn sie schon an den Bedingungen der Tarife scheitern.

 

Und selbstverständlich habe ich auch Vorteile durch zwei Gesellschaften wie bereits beschrieben.

 

Beim besten Willen, ich sehe keinen. Aber ich bin auch nicht mit so einer blühenden Phantasie gesegnet wie du.

 

---

 

 

 

Der Vertrag lässt sich immer noch kündigen, was zu einer beitragsfreien BU Rente führt. Liegt die Laufzeit viel kürzer, besteht das Risiko einer frühen BU. Bin ich dann bspw. nur bis 50 versichert, gibts auch nur Leistungen bis 50 ... und dann?

 

Laufzeiten unter 60 halte ich auch in dem hier geschilderten Fall für sinnloses zusätzliches Risiko.

 

Eine unterschiediche Beitragszahl- und Leistungsdauer bringt rechnerisch keine relevanten Vorteile.

 

---

 

 

Ein Vertrag bis 60 düfte vermutlich nur +-60% des Beitrages eines Vertrages bis 67 kosten. Das finde ich schon erheblich. Somit lässt sich auch von Anfgang an eine adäquate Rentenhöhe versichern, ohne beitragsmässig zu übertreibe. Von Verträgen bis 50 war meinerseits nicht die Rede.

 

Ein Vertrag bis 60 statt 67 kostet weniger. Wie viel weniger hängt unter anderem vom Alter bei Einstieg ab, aber 60 % werden es nicht mal annähernd (es sei denn der Kunde ist 50+ Jahre alt bei Abschluss). Vom Preis des Vertrags 67 aus gerechnet ca. 40 % ... bei einem heute 30Jährigen.

 

Ich habe aber von unterschiedlichem Endalter / Leistungsschlussalter geschrieben. Endalter begrenzt den Zeitpunkt, bis zu dem das Ereignis BU versichert ist. Leistungsschlussalter begrenzt den Zeitpunkt, bis zu dem bei bedingungsgemäßen Eintritt der BU eine Leistung ausgezahlt wird. Das steht auch klar so dort oben ...

 

---

 

 

 

Das ist etwas (ungeachtet der Zahlen), was ich von der Tendenz unterschreiben kann. Würde ich aber bei einer Gesellschaft machen, nicht bei zwei Gesellschaften. Und bei der Einen geeigneten Gesellschaft ...

 

Man kann durchaus einen Vertrag bspw. bis 50 und einen bis bspw. 67 nehmen ... das ist möglich und ergibt auch rechnerisch einen gewissen Sinn. In deiner ursprünglichen Formulierung war das aber nicht drin.

 

 

Doch das war da drin. Allerdings eine Kombination aus 60 und 67.

 

("3.evtl. (ggf. für einen Teil) eine kürzere Laufzeit (z.B. 60) zu wählen und dafür eine höhere Absicherung zu wählen (siehe 1.): wenn Du wirklich so sparsam lebst und dein Ziel der Unabhängigkeit entsprechend früh erreichst ist eine so lange (und entsprechend teuerere Absicherung) nicht bzw. nicht über den kompletten Betrag notwendig.")

 

Das war in "2." sinngemäß "mach bei 2 Gesellschaften, kriegste mehr Rente" nicht drin und in "3." war "mach bei zwei Gesellschaften" nicht aufgehoben. Also nein, selbst mit viel gutem Willen krieg ich das nicht in deine Zeilen rein interpretiert und ich fühl mich nicht dafür zuständig zu erahnen, was du vielleicht gemeint haben könntest, aber nicht geschrieben hast.

 

UND:

Schau mal was ich zitiert habe in meinem Post (#10). Das war deine ursprüngliche Version von "3.", bevor du 17:19 Uhr noch einmal nacheditiert hast. Da stand noch nix von 60 ... und erahnen konnte ich deinen Edit nun wahrlich nicht.

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sh2108

Nun, zu meiner Einkommensentwicklung kann wohl niemand etwas sagen, weil sie in den Sternen steht. Nur so viel: Es stimmt, dass die Einkommen in einschlägigen Kanzleien jährlich um ca. 10.000 Euro steigen. Jedenfalls die ersten 6-7 Jahre. Ob danach eine Partnerschaft ansteht, die ein vielfaches des Einkommens bedeutet, interessiert mich nicht. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass es zu dem Schritt kommen wird, denn statistisch gesehen beträgt die Verweildauer in einer Kanzlei diesen Zuschnitts 3-4 Jahre. Danach entscheiden sich die meisten Kollegen, weniger Gehalt für mehr Zeit in "Kauf" zu nehmen. Damit befindet man sich häufig auf dem Gehaltslevels eines Berufseinsteigers oder sogar leicht darunter.

 

Deshalb geht meine Planung einzig und allein dahin, das Level abzusichern, das ich bald haben werde. Alles weitere müsste ich - sollte es notwendig werden - später regeln, mit allen Nachteilen, die mit einer verzögerten Absicherung (Gesundheitsfragen etc.) verbunden sind. Ich will mir keinen Druck aufbauen, jetzt schon für Jahre in der Zukunft liegende unsichere Eventualitäten ein fiktives Einkommen und einen fiktiven Lebensstandard abzusichern.

 

Die Anregungen sind aber sehr hilfreich, ich melde mich nach Durchsicht der Vertragsbedingungen weiter! Vielen Dank euch allen!

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Deshalb geht meine Planung einzig und allein dahin, das Level abzusichern, das ich bald haben werde. Alles weitere müsste ich - sollte es notwendig werden - später regeln, mit allen Nachteilen, die mit einer verzögerten Absicherung (Gesundheitsfragen etc.) verbunden sind. Ich will mir keinen Druck aufbauen, jetzt schon für Jahre in der Zukunft liegende unsichere Eventualitäten ein fiktives Einkommen und einen fiktiven Lebensstandard abzusichern.

 

Kann ich so voll und ganz unterschreiben.

 

Ich würde dennoch in Betracht ziehen, den dynamisierten Rentenbaustein zumindest mal unter die Lupe zu nehmen. Der Clou an der Sache ist relativ einfach. Du sicherst heute bspw. 2000 Euro Rentenleistung ab und bräuchtest demnach eine garantierte Renteneistung von 100 Euro bei der AL. Für diese Rentenleistung musst du mit Baujahr 84 ca. 56 Euro mtl. Sparleistung aufwenden.

 

Nun hast du drei Möglichkeiten.

 

A - Du wirst nicht früh BU und dein Gehalt explodiert nicht

In dem Fall kannst du es dir gänzlich sparen Dynamiken mitzunehmen, deine BU Rente reicht lange, lange hin (warum erklär ich in C).

 

B - Du wirst nicht früh BU und dein Gehalt explodiert

Dann hast du quasi eine Anpassungsoption mit 10 % Dynamik ohne erneute Gesundheitsprüfung, lediglich auf Basis wirtschaftlicher Angemessenheit. Die einzige Möglichkeit exorbitante Einkommensentwicklungen überhaupt absichern zu können.

 

Und C ist der interessanteste Fall der Konstruktion:

Du wirst früh BU, 1 Jahr nach Vertragsabschluss und bleibst sehr lange BU. Du erhälst zum einen deine BU Rente und musst keine Beiträge mehr für Sparbaustein und BU bezahlen.

 

Die Versicherung übernimmt aber die Dynamisierung des Sparbausteins von Eintritt der BU an und das mit 10 % pro Jahr. Dadurch ergibt sich eine zusätzliche Rentenleistung auf Basis des Höchstrechnungszinses (1,75 %) von etwa 280.000 Euro über den zusätzlichen Baustein zu Rentenbeginn mit 67. Auf Basis der heutigen Überschüsse wären es etwa 370.000 Euro Rentenleistung.

 

---

 

Je früher also die BU eintritt und je länger sie besteht, um so stärker greift der dynamisierte Rentenbaustein. Das ermöglicht zum Einen die BU Rente etwas niedriger zu wählen, zum anderen ist es der einzige wirklich sinnvolle Ausgleich der Altersvorsorgeprobematik für einen frühen, langfristigen BU Fall.

 

---

 

Und wenn gar nichts passiert, hast du immernoch die reguläre Rentenleistung aus dem Rentenbaustein. Die ist zwar nicht hochgradig attraktiv, aber deine Auszahlungen mit etwas mehr als Tagesgeldzins hast du garantiert wieder raus ...

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slt63
· bearbeitet von slt63

Welche Grenzen sollen umgangen werden? Wo hab ich was dazu geschrieben?

Ob ich die Atteste nun einmal mehr kopiere ist wurscht. Ausserdem übernimmt der Makler doch eh die Arbeit. Dafür bekommt er Bestandsprovision.

 

Du selbst hast geschrieben:

 

2. bei 2 Gesellschaften einen Vertrag zu machen (Gesamthöhe/Flexibilität)

 

Das klingt für mich deutlich nach "mit 2 Verträgen kannst du mehr BU Rente machen ..." ...

 

 

 

Ich dachte du wolltest das interpretieren lassen. " ich fühl mich nicht dafür zuständig zu erahnen, was du vielleicht gemeint haben könntest, aber nicht geschrieben hast."

 

halt dich einfach dran.

 

Im Leistungsfall übernimmt häufig eine Gesellschaft die Prüfung und die andere hängt sich dran.

 

Nur in deinen Träumen. :lol:

 

 

 

Da bist du einfach schlecht informiert.:D

 

Ausserdem übernimmt der Makler doch eh die Arbeit. Dafür bekommt er Bestandsprovision.

 

Made my day. Die Bestandsprovision verpflichtet mich den vom Versicherungsnehmer ausgefüllten Antrag entgegen zu nehmen und an die Gesellschaft weiterzuleiten, das wars. Eine Verpflichtung einen Leistungsantrag für den Kunden zu stellen kann es nicht geben, dass ist bedingungsgemäß Problem des Kunden und durch dessen Unterschrift zu bestätigen.

 

Selbstverständlich wird ein sehr guter Makler den Leistungsantrag seines geschätzten Kunden begleiten. Aber das ist die Ausnahme, nicht die Regel und schon gar keine Verpflichtung.

 

Es spricht auch absolut nichts dagegen, dass der Makler für die Arbeitszeit eine gesonderte Vergütung nimmt. Ob das moralisch angebracht ist, ist eine ganz andere Frage. Wesentlich relevanter ist die Frage, wie viele Kramladen Makler überhaupt einen Leistungsantrag hinbekommen, wenn sie schon an den Bedingungen der Tarife scheitern.

 

 

 

Offensichtlich zählst du aber NICHT zu der Sorte.:unsure: Denn ansonsten wäre das für dich selbstverständlich.

 

Doch das war da drin. Allerdings eine Kombination aus 60 und 67.

 

("3.evtl. (ggf. für einen Teil) eine kürzere Laufzeit (z.B. 60) zu wählen und dafür eine höhere Absicherung zu wählen (siehe 1.): wenn Du wirklich so sparsam lebst und dein Ziel der Unabhängigkeit entsprechend früh erreichst ist eine so lange (und entsprechend teuerere Absicherung) nicht bzw. nicht über den kompletten Betrag notwendig.")

 

Das war in "2." sinngemäß "mach bei 2 Gesellschaften, kriegste mehr Rente" nicht drin und in "3." war "mach bei zwei Gesellschaften" nicht aufgehoben. Also nein, selbst mit viel gutem Willen krieg ich das nicht in deine Zeilen rein interpretiert und ich fühl mich nicht dafür zuständig zu erahnen, was du vielleicht gemeint haben könntest, aber nicht geschrieben hast.

 

UND:

Schau mal was ich zitiert habe in meinem Post (#10). Das war deine ursprüngliche Version von "3.", bevor du 17:19 Uhr noch einmal nacheditiert hast. Da stand noch nix von 60 ... und erahnen konnte ich deinen Edit nun wahrlich nicht.

 

Da stand aber auch nichts von 50!

Halt dich einfach an deine eigene Aussage: " ich fühl mich nicht dafür zuständig zu erahnen, was du vielleicht gemeint haben könntest, aber nicht geschrieben hast."

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slt63
Und selbstverständlich habe ich auch Vorteile durch zwei Gesellschaften wie bereits beschrieben.

 

Beim besten Willen, ich sehe keinen. Aber ich bin auch nicht mit so einer blühenden Phantasie gesegnet wie du.

 

 

Phantasielos bist du. Da muß ich die leider recht geben.

 

Aber für manche ist eben alles was über 0815 herausgeht schon eine Herausforderung.crying.gif

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor
Aber für manche ist eben alles was über 0815 herausgeht schon eine Herausforderung.

Dann kläre das geistlose Fußvolk doch bitte auf!Von deinen aneinandergereihten inhaltsleeren 2-Zeilern hat hier niemand etwas.

Gesamthöhe/Flexibilität?Das soll deine Erläuterung sein?Dann wäre es sehr nett,wenn du Gesellschaften nennen könntest,die keine Anrechnung bereits bestehender oder beantragter Versicherungen vornehmen.

Und was die Flexibilität betrifft:Da ich zwischen den Zeilen rauszuhören meine,dass du der juristischen Zunft entstammst:Verstehst du unter Flexibilität die Möglichkeit,die Leistungsanträge,die du in diesem Fall eventuell für deine Mandanten ausfüllst,mit einem blauen und einem schwarzen Kuli beackern darfst?

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Da bist du einfach schlecht informiert.:D

 

Mit Sicherheit ... :lol: Für jemanden der keinen Schimmer hat, bist du sehr von dir überzeugt.

 

Im Leistungsfall mögen die ärztlichen Unterlagen zunächst ähnlich sein. Aber jede Versicherung schickt ihre eigenen Fragebögen (schnell mal 60 Seiten). In diesen geht es insbesondere darum, wie es um die Möglichkeiten und Pläne bzgl. eines beruflichen Wiedereinstiegs bestellt sind (genau da lieggen ja auch die Hauptangriffspunkte der individuell unterschiedlichen Bedingungswerke). Die Fragebögen unterscheiden sich genau so erheblich, wie die Bedingungen. Auch die in Folge angeforderten ärztlichen Nachweise / Rückfragen / Schweigepflichtentbindungen etc. sind jeweils individuell von Gesellschaft zu Gesellschaft und von Fall zu Fall unterschiedlich.

 

Einfaches Beispiel: Versicherer A kann eine befristete Anerkenntnis aussprechen (und wird das auch immer tun, wenn er die Chance sieht) / Versicherer B verzichtet auf eine befristete Anerkenntnis

 

Die Prüfung des Leistungsfalls wird zwischen A und B grundlegend unterschiedlich verlaufen und die befristete Anerkenntnis ist nur eins von vielen Kriterien.

 

Niemals erkennt A eine Leistungspflicht an, nur weil B eine Leistungspflicht anerkennt. Die einzige Ausnahme stellen Anerkenntnisse einer vollen Erwerbsminderungsrente durch die GRV da. Das erkennen Versicherer teilweise an, so es die Bedingungen hergeben, aber auch erst ab einem bestimmten Alter (ab 50+). Sie erkennen es aber nur als Nachweis an, den hauseigenen Fragebogen will dennoch jede Gesellschaft für sich beantwortet haben und auch die Leistungsfallprüfung bleibt individuell.

 

Weiterhin wird mit dem Leistungsantrag erstmals wirklich nachgeprüft, ob es eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht gab. Je nach Versicherer fällt der Umfang dieser Prüfung ganz unterschiedlich aus. Sieht der Versicherer eine Chance aus der Leistungspflicht durch eine VVA Verletzung zu kommen, wird er diese immer nutzen. Er wird sich niemals auf das Urteil eines anderen Versicherers verlassen, kann er auch nicht, er hat nen ganz anderen Antrag bekommen und A kennt den Antrag von B nicht.

 

Man könnte es noch ewig ausdehnen, bspw. in Richtung Obliegenheiten. Auch die unterscheiden sich A zu B wie Tag und Nacht und kein Versicherer wird es sich nehmen lassen auf diese zu pochen und bei Nichterfüllung entsprechend eine Leistungsfreiheit herbei zu führen.

 

---

 

Der Gedanke A erkennt an und B macht halt mal mit ist der größte Pittiplatschmist, den ich seit Wochen in diesem Forum gelesen habe. Das so ein Spruch von dir kommt überrascht mich nicht, konnte schon im Thread von Saibottina nur den Kopf schütteln, wie ein einzelner Mensch so viel verrohten Nonsens in so kurzer Zeit schreiben kann.

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

 

 

 

Made my day. Die Bestandsprovision verpflichtet mich den vom Versicherungsnehmer ausgefüllten Antrag entgegen zu nehmen und an die Gesellschaft weiterzuleiten, das wars. Eine Verpflichtung einen Leistungsantrag für den Kunden zu stellen kann es nicht geben, dass ist bedingungsgemäß Problem des Kunden und durch dessen Unterschrift zu bestätigen.

 

Selbstverständlich wird ein sehr guter Makler den Leistungsantrag seines geschätzten Kunden begleiten. Aber das ist die Ausnahme, nicht die Regel und schon gar keine Verpflichtung.

 

Es spricht auch absolut nichts dagegen, dass der Makler für die Arbeitszeit eine gesonderte Vergütung nimmt. Ob das moralisch angebracht ist, ist eine ganz andere Frage. Wesentlich relevanter ist die Frage, wie viele Kramladen Makler überhaupt einen Leistungsantrag hinbekommen, wenn sie schon an den Bedingungen der Tarife scheitern.

Offensichtlich zählst du aber NICHT zu der Sorte.:unsure: Denn ansonsten wäre das für dich selbstverständlich.

 

Zwischen "einen Leistungsantrag begleiten" und "der Makler ist eh verpflichtet die Arbeit wegen 15 Euro und Zerquetschten jährlicher BP zu machen" liegen inhaltlich Welten und letztere Aussage von dir entbehrt jedweder rechtlichen Grundlage. Aber ich glaube nicht, dass du den inhatlichen Unterschied auch nur annähernd blickst. Von den Schranken eines Maklerauftrags vs. Maklervollmacht und dem Fakt, dass eine Vermittlung noch nicht einmal zwangsweise eine BP auslöst (die unabhängig davon zu keine LA verpflichtet ...) ganz zu schweigen ... :-

 

---

 

Damit ist die Diskussion für mich auch erledigt und du auf meiner Ignoliste.

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