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ETFs und Kirchensteuer - was ist zu beachten/tun?

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Hallo!

 

Bin selbst Börseneinsteiger und wollte deshalb erst einmal mit etwas vermeintlich einfachem anfangen, nämlich ausschüttenden ETFs mit Domizil Deutschland: iShares STOXX Europe 600 UCITS ETF (DE) (ISIN: DE0002635307) und DEKA MSCI USA UCITS ETF (ISIN: DE000ETFL268)

 

Zunächst sieht es so aus:

 

Mein Verständnis: Die beiden Fonds ISHARES STOXX EUROPE 600 (DE) (ISIN: DE0002635307) und DEKA MSCI USA UCITS ETF (ISIN: DE000ETFL268) haben jeweils Deutschland als Domizil und sind damit steuerlich einfach. Steuerlich einfach bedeutet, dass die Depotbank alle anfallenden (deutschen) Steuern automatisch an das Finanzamt abführt, so dass ich als Anleger nichts bezüglich dieser Steuern unternehmen muss (vorausgesetzt, ich habe eine eventuelle Kirchensteuerpflicht der Depotbank mitgeteilt). Ob die Fonds ausschüttend, thesaurierend oder teilthesaurierend sind, spielt dabei bei Fonds mit Deutschland als Domizil keine Rolle. Wenn ich einen entsprechenden Freistellungsauftrag bei der Depotbank eingereicht habe, fallen bis zum entsprechend angegebenen Betrag (innerhalb der gesetzlichen Grenze) sogar keine Steuern an.

 

Liege ich damit richtig?

 

http://www.wertpapie...post__p__906543

 

Soweit alles richtig wobei nicht jeder steuereinfache Fonds auch Inländer sein muss. Ausländischen Fonds sind dann steuereinfach, wenn keine ausschüttungsgleichen Erträge unversteuert im Fondsvermögen verbleiben, d.h. entweder schütten sie zum Geschäftsjahresende ausreichend aus, um die Steuern zu begleichen oder im Extremfall entstehen erst überhaupt keine ausschüttungsgleichen Erträge wie bei vielen Swappern. Grundsätzlich müssen alle Fonds zusätzlich steuertransparent sein weil sonst Strafsteuern drohen.

 

http://www.wertpapie...post__p__906551

 

Auf den Hinweis, dass steuertransparent bedeutet, dass die Fondsgesellschaft die nötigen Daten im Bundesanzeiger veröffentlichen muss, habe ich mal dort reingeschaut, wobei ich mich an http://www.wertpapie...-selbst-finden/ orientiert habe:Dort finde ich unter "§ 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 InvStG", dass "2) Teilthesaurierungsbetrag/ ausschüttungsgleicher Ertrag" für "Privatvermögen EUR je Anteil" ungleich Null ist (beim IShares-Fonds). Das würde ich so verstehen, dass der iShares-Fonds zumindest teilthesaurierend ist, obwohl er laut der iShares-Seite als ausschüttend gilt. Ist das so eine "Falle" ähnlich wie hier?

 

Zunächst könnte man meinen, dass das kein Problem wäre, da der iShares-Fonds Deutschland als Domizil hat. Nur bin ich auf eine Passage in Wikipedia gestoßen:

 

3) Und wie sieht es mit folgender Frage aus?

 

Zitat

 

Kirchensteuer und inländisch thesaurierende Fonds: Stimmt das, dass ich laut http://de.wikipedia....Investmentfonds für die Kirchensteuer jedes Jahr eine individuelle Veranlagung durchführen muss oder ist das obsolet, da man vor kurzem den Banken mitteilen musste, welche Religionszugehörigkeit man hat?

 

http://www.wertpapie...post__p__905743

 

Auch das schien zunächst kein Problem:

 

3) Obsolet sofern die Bank informiert ist.

 

http://www.wertpapie...post__p__905748

 

Allerdings bin ich bei Comdirect auf folgendes gestoßen:

 

4. Besonderheiten bei Investmentfonds

Bei thesaurierenden Fonds ist mangels Geldzuflusses beim Anleger - trotz Antragstellung - ein Kirchensteuereinbehalt durch das Kreditinstitut gesetzlich nicht vorgesehen. In diesem Fall können weitere Angaben in der der Einkommensteuererklärung erforderlich sein.

 

http://www.comdirect...PageId=cori5173 (S. 2)

 

Bei der ING DiBa heißt es dagegen:

 

Der automatische Kirchensteuerabzug gilt auch für Erträge von in Deutschland thesaurierenden Fonds. Für im Ausland thesaurierende Fonds können wir die Kirchensteuer nicht einbehalten. Bitte machen Sie das weiterhin über Ihre Steuererklärung.

 

https://www.ing-diba...nsteuer/#!08053

 

Doch was heißt das nun für mich konkret für folgende Fonds? Aus diesem alten Beitrag werde ich nicht schlau. Auch http://www.wertpapie...nvestmentfonds/ und https://www.allianzg...nd-steuern.html scheinen auf den ersten Blick nicht weiterzuhelfen.

 

1) iShares STOXX Europe 600 UCITS ETF (DE) (ISIN: DE0002635307)

2) DEKA MSCI USA UCITS ETF (ISIN: DE000ETFL268)

3) Fonds mit deutschem Domizil, die explizit als thesaurierend bezeichnet werden

4) Fonds mit ausländischem Domizil

 

a) ausschüttend

B) thesaurierend

c) Spezialfall der ausländisch thesaurierenden Swapper, die als steuereinfach gelten (comstage)

 

Zusatzfrage: Dass ISHARES STOXX EUROPE 600 (DE) auf der iShares-Seite als iShares STOXX Europe 600 UCITS ETF (DE) bezeichnet wird, sollte mich nicht beunruhigen?

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Rubberduck
· bearbeitet von Rubberduck

Ist Deinem Broker denn Deine Konfession bekannt?

Sonst musst Du das für dieses Jahr sowieso noch über die Steuererklärung machen.

 

Ab 2015 darf der Broker, wenn Du nicht widersprichst, Deine Konfession nachfragen.

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Sapine

Den Fall den comdirect anspricht ist interessant. Demnach wäre es denkbar, dass ein inländischer thesaurierender Fonds nicht genügend "ausschüttet" bzw. abführt um neben der Abgeltungssteuer auch noch die Kirchensteuer zu bezahlen. Ich muss zugeben das war mir nicht bewusst. 2008 war die Situation mit der Kirchensteuer noch so, dass man seine Zugehörigkeit den Geldinstituten zunächst gar nicht melden konnte und später auch nur freiwillig. Wenn es stimmt, dass lediglich die Abgeltungssteuer über die Fondsgesellschaften abgeführt wird bei deutschen thesaurierenden Fonds und nicht auch die Kirchensteuer (wovon ich ausgegangen bin), dann muss ich meine Antwort zurücknehmen. Ich hoffe wir finden jemand der das definitiv bestätigen kann. Vielleicht kann ja jemand mit passendem Fonds und Kirchensteuerpflicht mal seine Abrechnungen/Steuerbescheinigungen diesbezüglich anschauen? Bei Vollthesaurieren wäre das tatsächlich ein Ärgernis, wenn man extra dafür eine Steuererklärung machen müsste, noch dazu wo es sich in aller Regel um recht niedrige Beträge handelt.

 

Es gibt einige Fondsgesellschaften die teilthesaurieren, das macht es für Anfänger und auch Fortgeschrittene nicht einfacher. Zusätzlich ändern Fondsgesellschaften auch immer wieder mal ihr Verhalten diesbezüglich. Ich vermute zwar, dass dies bei dem teilthesaurierenden ishares kein Problem ist, weil die Ausschüttung hoch genug ist, um auch die Kirchensteuer zu bedienen, aber das müsste dann die Bank machen und auch da wäre mir wohler, wenn irgendeiner mal so eine Abrechnung incl. Steuerbescheinigung anschaut und das bestätigen kann.

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Sapine

Zusatzfrage: Dass ISHARES STOXX EUROPE 600 (DE) auf der iShares-Seite als iShares STOXX Europe 600 UCITS ETF (DE) bezeichnet wird, sollte mich nicht beunruhigen?

Wenn ich alle Mitteilungen über die Änderung von Fondsnamen gesammelt hätte, könnte ich damit vermutlich ein ganzes Zimmer tapezieren. Entscheidend ist die ISIN. UCITS (Undertakings for collective investment in transferable securities) ist eigentlich eine Richtlinie der EU-Kommission in der festgelegt wird, welche Anforderungen Fondsvermögen und Fondsgesellschaft erfüllen müssen. Den Zusatz "(DE)" gab es vor ein paar Monaten noch nicht.

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Benji

Die beiden Fonds

 

ISHARES MDAX® UCITS ETF (DE) (ISIN: DE0005933923)

und

ISHARES TECDAX (DE) (ISIN: DE0005933972)

 

sind Domizil Deutschland, replizierend und voll thesaurierend. Trotzdem schütten diese zu ihrem Geschäftsjahresende (am 30.04.) aus.

 

Ich wunderte mich und fragte bei Ishares telefonisch nach und bekam die Antwort, dass diese aus steuerlichen Gründen die Ausschüttung vornehmen, damit die Banken ggf. die Steuerschuld automatisch für den Anleger begleichen kann.

 

Ich bekam Ende April ca. 0,4499€ pro Anteil beim ISHARES MDAX ausgeschüttet.

 

Laut Bundesanzeiger:

Betrag der Thesaurierung/ ausschüttungsgleichen Erträge 2,2611976

1 d) Bemessungsgrundlage für Kapitalertragssteuer 2,2611976

1 f) aa) anrechenbare ausländische Quellensteuer, sofern nicht als Werbungskosten auf Fondsebene behandelt 0,0268317

1 h) Saldo aus im Geschäftsjahr gezahlter und erstatteter Quellensteuer 0,0268317

 

So wer kann das jetzt auseinander fummeln? Ich kann´s bisher noch nicht ganz nachvollziehen....

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Sapine

Für mich ist es auch nicht klar. Ich geh davon aus, dass bei Dir keinerlei Steuern abgezogen wurden wegen nicht ausgeschöpftem Pauschbetrag?

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Benji

Für mich ist es auch nicht klar. Ich geh davon aus, dass bei Dir keinerlei Steuern abgezogen wurden wegen nicht ausgeschöpftem Pauschbetrag?

 

Jep, ich habe noch freien Freibetrag.

Die beiden machen das Sammelsorium noch umfangreicher: Voll inländisch thesaurierend und trotzdem ausschüttend aber wahrscheinlich (?) steuereinfach.

Hatte ich bisher im Forum noch nichts drüber gelesen.

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wpf.sfsm

Ist Deinem Broker denn Deine Konfession bekannt?

Sonst musst Du das für dieses Jahr sowieso noch über die Steuererklärung machen.

 

Ab 2015 darf der Broker, wenn Du nicht widersprichst, Deine Konfession nachfragen.

 

Selbst wenn der die Konfession kennt, bleibt folgendes Problem

 

4. Besonderheiten bei Investmentfonds

Bei thesaurierenden Fonds ist mangels Geldzuflusses beim Anleger - trotz Antragstellung - ein Kirchensteuereinbehalt durch das Kreditinstitut gesetzlich nicht vorgesehen. In diesem Fall können weitere Angaben in der der Einkommensteuererklärung erforderlich sein.

 

Besonders tückisch scheint es dann beim iShares STOXX Europe 600 UCITS ETF (DE) (ISIN: DE0002635307) zu sein:

 

Auf den Hinweis, dass steuertransparent bedeutet, dass die Fondsgesellschaft die nötigen Daten im Bundesanzeiger veröffentlichen muss, habe ich mal dort reingeschaut, wobei ich mich an http://www.wertpapie...-selbst-finden/ orientiert habe:Dort finde ich unter "§ 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 InvStG", dass "2) Teilthesaurierungsbetrag/ ausschüttungsgleicher Ertrag" für "Privatvermögen EUR je Anteil" ungleich Null ist (beim IShares-Fonds). Das würde ich so verstehen, dass der iShares-Fonds zumindest teilthesaurierend ist, obwohl er laut der iShares-Seite als ausschüttend gilt. Ist das so eine "Falle" ähnlich wie hier?

 

DEKA MSCI USA UCITS ETF (ISIN: DE000ETFL268) dagegen nicht? Wobei, so ganz sicher, nach was genau ich im Bundesanzeiger schauen muss, bin ich mir nicht.

 

Aber vielleicht sind das alles nur unnötig verrückt machende Gedanken eines Anfängers. crying.gif

 

Wäre jedenfalls super, wenn man das Problem klären könnte. Dann könnte man auch entsprechend http://www.wertpapie...nvestmentfonds/ aktualisieren (Das ist doch der Sammelthread für Steuerthemen zu Fonds, oder? Andererseits scheint er von http://www.wertpapie...depot-aufbauen/ aus nicht verlinkt zu sein. Dort finden sich Verweise auf http://www.wertpapie...ungsgrundlagen/ und http://www.wertpapie...ierenden-fonds/). Erstaunlicherweise geht sogar die sonst so ausführliche Allianz-Anleitung nicht auf die Kirchensteuerproblematik ein. Dabei sind das gar nicht so wenige Leute in Deutschland, die Kirchensteuer zahlen.

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Sapine

Der Faden von Sven ist leider ziemlich alt - streng genommen aus der Zeit vor der Änderung mit der Abgeltungsteuer. Änderungen aus der Zeit danach können nicht enthalten sein.

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Rubberduck
· bearbeitet von Rubberduck

Selbst wenn der die Konfession kennt, bleibt folgendes Problem

 

4. Besonderheiten bei Investmentfonds

Bei thesaurierenden Fonds ist mangels Geldzuflusses beim Anleger - trotz Antragstellung - ein Kirchensteuereinbehalt durch das Kreditinstitut gesetzlich nicht vorgesehen. In diesem Fall können weitere Angaben in der der Einkommensteuererklärung erforderlich sein.

 

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Einfach die Daten von der Steuerbescheinigung übernehmen und gut ist.

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wpf.sfsm

Selbst wenn der die Konfession kennt, bleibt folgendes Problem

 

 

 

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Einfach die Daten von der Steuerbescheinigung übernehmen und gut ist.

 

Danke!

 

Funktioniert das auch bei

 

Besonders tückisch scheint es dann beim iShares STOXX Europe 600 UCITS ETF (DE) (ISIN: DE0002635307) zu sein:

 

Zitat

 

Auf den Hinweis, dass steuertransparent bedeutet, dass die Fondsgesellschaft die nötigen Daten im Bundesanzeiger veröffentlichen muss, habe ich mal dort reingeschaut, wobei ich mich an http://www.wertpapie...-selbst-finden/ orientiert habe:Dort finde ich unter "§ 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 InvStG", dass "2) Teilthesaurierungsbetrag/ ausschüttungsgleicher Ertrag" für "Privatvermögen EUR je Anteil" ungleich Null ist (beim IShares-Fonds). Das würde ich so verstehen, dass der iShares-Fonds zumindest teilthesaurierend ist, obwohl er laut der iShares-Seite als ausschüttend gilt. Ist das so eine "Falle" ähnlich wie hier?

 

?

 

Zusammengefasst: Bei einem Fonds mit inländischem Domizil (egal ob ausschüttend, thesaurierend oder teilthesaurierend) übertrage ich brav die Daten aus der Steuerbescheinigung in die jährliche Steuererklärung (zusätzlich sollte der Bank der korrekte Freistellungsauftrag und der Antrag auf Kirchensteuereinbehalt vorliegen) und damit ist alles in Butter, was Steuern anbelangt? Letzten Endes vertraue ich doch dann darauf, dass die Bank keine Fehler gemacht hat, was leider vorzukommen scheint. Sollten tatsächlich Fehler vorliegen, die ich im guten Vetrauen auf die Bank nicht aufdecke, würde ich mich der Steuerhinterziehung schuldig machen? :-

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Ramstein

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Einfach die Daten von der Steuerbescheinigung übernehmen und gut ist.

 

Danke!

Das ist der naive Ansatz, der aber nicht immer funktioniert. Die Bank erstellt oft die Steuerbescheinigung, bevor für alle Fonds die korrekten Besteuerungsdaten vorliegen. In der Steuerbescheinigiung steht dann, dass man selbst prüfen und gfls. korrigieren muss; zumindest bei meiner Bank.

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wpf.sfsm

Was ich noch gefunden habe:

 

1)

Bei der Anlage in inländische Investmentfonds, die in einem inländischen Depot gehalten werden, wird es analoge Änderungen für inländische Dividendenerträge geben. Seit 1. Januar 2012 gelten auch in diesen Fällen nicht mehr der inländische Investmentfonds bzw. dessen Kapitalanlagegesellschaft, sondern Ihr depotführendes inländisches Kreditinstitut den Kapitalertragsteuerabzug auch auf die in der Ausschüttung oder Thesaurierung enthaltenen inländischen Dividenden vornehmen, wie auch bei inländischen Mieterträgen die Grundstücksveräußerungsgewinnen innerhalb von 10 Jahren. Darüber hinaus wird bei inländischen thesaurierenden Investmentfonds der Steuerabzug (auf die ausschüttungsgleichen Erträge) insgesamt auf die depotführenden inländischen Kreditinstitute verlagert. Hierzu ist vorgesehen, dass die Depotbank des inländischen Investmentfonds den auszahlenden Stellen die dazu benötigten Beträge zur Verfügung stellt. Diese Beträge für Zwecke der Kapitalertragsteuer, des Solidaritätszuschlages und der Kirchensteuer werden also zukünftig aus dem Fondsvermögen bereitgestellt bzw. entnommen und der depotführenden Stelle zugeführt, die ihrerseits zur Abführung der Steuerbeträge an das Finanzamt verpflichtet ist.

 

https://www.deka.de/...n_endkunden.pdf (S. 16)

 

2) Und auf S. 24:

 

Depot innerhalb Deutschlands (laufende Erträge).

 

Inländischer

Investmentfonds

(laufende

Erträge)

 

Vollausschüttender Investmentfonds* (*Vollausschüttender Investmentfonds bedeutet in diesem Zusammenhang, dass mindestens alle im Geschäftsjahr erwirtschafteten

ordentlichen Erträge ausgeschüttet werden.): Seit 2012 werden die Abgeltungsteuer

und ggf. auch die Kirchensteuer einheit-

lich durch das depotführende inländische

Kreditinstitut einbehalten.

 

Thesaurierender Investmentfonds: Seit 2012 werden die Abgeltungsteuer und ggf. auch die Kirchensteuer durch das depotführende inländische Kreditin-

stitut einbehalten, welchem die Depotbank des Investmentfonds die entsprechende Liquidität zulasten des Investmentfonds bereitstellt.

 

3) Außerdem:

 

Seit 1. Januar 2012 stellt die Kapitalanlagegesellschaft (KAG) eines deutschen thesaurierenden Fonds die Kapitalertragssteuer, den Solidaritätszuschlag und die Kirchen-

steuer (pauschal 9 Prozent) den depotführenden Stellen zur Verfügung. Der Steueranteil der Thesaurierung, die sogenannte „Steuerliquidität“, stellt die maximal anfallende

Steuerbelastung dar. Sie ist zugleich der maximale Betrag je Fondsanteil, den ein Kunde mit ausreichendem Freistellungsauftrag (FSA), einer NV-Bescheinigung oder an-

derer Art der Steuerfreistellung in seinem Depot erstattet bekommen kann.

 

https://ufo.union-in..._Layout_neu.pdf

 

4)

 

Kann eine Kapitalgesellschaft den Kirchensteuerabzug auch ohne Abfrage des Kirchensteuermerkmals durchführen?

 

Nach der Rechtslage ab dem 1. Januar 2015 muss Kirchensteuer gläubigerscharf abgeführt werden. Mitglieder einer Religionsgemeinschaft haben also mit Beginn des Jahres 2015 einen Rechtsanspruch darauf, dass der Kirchensteuerabzugsverpflichtete "ihre Kirchensteuer" an "ihre Religionsgemeinschaft" abführt. Diese Zuordnung ist ausschließlich mit Hilfe des für den Kirchensteuerpflichtigen zutreffenden Kirchensteuermerkmals überhaupt möglich. Alle anderen Wege, der Kirchensteuerabzugsverpflichtung nachzukommen, sind damit nach Ablauf des 31. Dezember 2014 gesetzlich ausgeschlossen.

 

http://www.bzst.de/D....html#faq514076

 

Dabei stellen sich folgende Fragen:

 

(a) Aus 1), 2) und 3) würde ich folgern, dass man aktuell bei inländischen Fonds (Domizil = Deutschland; ob ausschüttend, thesaurierend, teilthesaurierend ist egal), auch wenn man kirchensteuerpflichtig ist, die Erträge seiner Fonds nicht in der Einkommensteuererklärung anzugeben braucht. Somit reicht Freistellungsauftrag + ggf. Antrag auf Kirchensteuereinbehalt und man muss sich nicht weiter den Kopf über Steuern auf seine Fonds zerbrechen. Habe ich das richtig verstanden?

 

(B) Gilt das unter (a) gesagte nur für die beiden obigen Fondsgesellschaften (Deka und Union Investment) oder auch für andere Fondsgesellschaften? Oder mit anderen Worten: Gilt das unter (a) gesagte nicht nur für DEKA MSCI USA UCITS ETF (ISIN: DE000ETFL268), sondern auch für ISHARES STOXX EUROPE 600 (DE) (ISIN: DE0002635307)?

 

© Wenn (B) mit ja beantwortet werden kann: Was ist die Grundlage für die neue Vorgehensweise seit 2012? Gibt es dazu entsprechende Gesetze?

 

(d) Ist 3) überhaupt mit 4) in Einklang zu bringen? Schließlich gibt es ja unterschiedliche Steuersätze: http://de.wikipedia....teuers.C3.A4tze

 

off-topic: Wie kann ich die Smilies abschalten, wenn ich Aufzählungspunkte einfüge? :rolleyes:

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Taxadvisor

(a) Aus 1), 2) und 3) würde ich folgern, dass man aktuell bei inländischen Fonds (Domizil = Deutschland; ob ausschüttend, thesaurierend, teilthesaurierend ist egal), auch wenn man kirchensteuerpflichtig ist, die Erträge seiner Fonds nicht in der Einkommensteuererklärung anzugeben braucht. Somit reicht Freistellungsauftrag + ggf. Antrag auf Kirchensteuereinbehalt und man muss sich nicht weiter den Kopf über Steuern auf seine Fonds zerbrechen. Habe ich das richtig verstanden?

 

(B) Gilt das unter (a) gesagte nur für die beiden obigen Fondsgesellschaften (Deka und Union Investment) oder auch für andere Fondsgesellschaften? Oder mit anderen Worten: Gilt das unter (a) gesagte nicht nur für DEKA MSCI USA UCITS ETF (ISIN: DE000ETFL268), sondern auch für ISHARES STOXX EUROPE 600 (DE) (ISIN: DE0002635307)?

 

© Wenn (B) mit ja beantwortet werden kann: Was ist die Grundlage für die neue Vorgehensweise seit 2012? Gibt es dazu entsprechende Gesetze?

 

(d) Ist 3) überhaupt mit 4) in Einklang zu bringen? Schließlich gibt es ja unterschiedliche Steuersätze: http://de.wikipedia....teuers.C3.A4tze

 

off-topic: Wie kann ich die Smilies abschalten, wenn ich Aufzählungspunkte einfüge? :rolleyes:

 

a) Ja

B) ? für inländische Fonds gelten die gleichen Gesetze, da die beiden Fonds im Inland verwaltet werden, gilt das auch für sie.

d) Es wird mit 9% KiSt gerechnet, wer weniger hat, kein Kirchenmitglied oder einen Freistellungsauftrag etc. bekommt einen Teil oder die gesamte Steuerliquidität ausgeschüttet.

 

Gruß

Taxadvisor

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wpf.sfsm

Hallo Taxadvisor,

 

vielen Dank!

 

(d) Ist 3) überhaupt mit 4) in Einklang zu bringen? Schließlich gibt es ja unterschiedliche Steuersätze: http://de.wikipedia....teuers.C3.A4tze

d) Es wird mit 9% KiSt gerechnet, wer weniger hat, kein Kirchenmitglied oder einen Freistellungsauftrag etc. bekommt einen Teil oder die gesamte Steuerliquidität ausgeschüttet.

 

1. Verstehe ich das richtig, dass die Kapitalanlagegesellschaft (= Fondsverwalter, wie z. B. Deka oder iShares) einfach erst mal den maximal möglichen Betrag, den der Anleger an Steuer zahlen müsste, der Depotbank mitteilt bzw. zur Verfügung stellt und dann die Depotbank anhand der ihr für den individuellen Anleger vorliegenden Informationen die tatsächliche Steuer für den individuellen Anleger abführt?

 

2. Weiß jemand von euch, ob die obige Vorgehensweise nur ein Service für die Kunden ist, den einige KAGs/Depotbanken netterweise durchführen, oder ob es gesetzliche Vorgaben gibt, so dass man sich darauf verlassen kann, dass diese Vorgehensweise bei allen KAGs/Depotbanken (für inländische Fonds) gilt? Wenn letzteres gilt, sind dann die unten angegebenen Textpassagen einfach veraltet? Bei einer Bank wie comdirect kann ich mir nicht vorstellen, dass man einfach nur vergessen hat, die Textpassage zu löschen.

 

Die Kirchensteuer wird aber bei Thesaurierungen von inländischen Fonds nicht einbehalten. Hier obliegt der pauschalierte Steuerabzug dem Fonds vor der Wiederanlage. Dabei sind die Religionszugehörigkeiten der Investoren nicht bekannt und werden nicht berücksichtigt. Die Thesaurierung wird von den Banken mit den individuellen Eigenschaften, wie verfügbarer Freistellungsauftrag usw., nachgerechnet und die persönlichen Rahmenbedingungen werden beachtet. Um zu vermeiden, dass es in allen Fällen zu einer Korrektur der bereits abgeführten Steuer kommt, wird in Abstimmung mit dem BMF auf ein Einbehalt der Kirchensteuer verzichtet. Der Steuerpflichtige muss im Zuge einer individuellen Veranlagung seiner Kirchensteuerpflicht nachkommen.

 

http://de.wikipedia....Investmentfonds

 

4. Besonderheiten bei Investmentfonds

Bei thesaurierenden Fonds ist mangels Geldzuflusses beim Anleger - trotz Antragstellung - ein Kirchensteuereinbehalt durch das Kreditinstitut gesetzlich nicht vorgesehen. In diesem Fall können weitere Angaben in der der Einkommensteuererklärung erforderlich sein.

 

http://www.comdirect...PageId=cori5173 (S. 2)

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Sapine

Auch Internetseiten von Unternehmen müssen nicht 100 % richtig sein. Da sich ja offensichtlich Anfang 2012 etwas geändert hat diesbezüglich, würde ich es jedenfalls nicht ausschließen, dass die Aktualisierung nicht geklappt hat. Schreib doch die comdirect mal an zu dem Thema.

 

zu 2.

Bei ausländischen Brokern hast Du den Service definitiv nicht. Da muss Du selbst alles gegenüber dem Finanzamt deklarieren.

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wpf.sfsm

Auch Internetseiten von Unternehmen müssen nicht 100 % richtig sein. Da sich ja offensichtlich Anfang 2012 etwas geändert hat diesbezüglich, würde ich es jedenfalls nicht ausschließen, dass die Aktualisierung nicht geklappt hat. Schreib doch die comdirect mal an zu dem Thema.

 

OK, Anfrage ist gestellt, Antwort steht noch aus.

 

zu 2.

Bei ausländischen Brokern hast Du den Service definitiv nicht. Da muss Du selbst alles gegenüber dem Finanzamt deklarieren.

 

War mir klar. Gut aber, dass du es nochmals erwähnst, falls jemand die Beiträge nicht genau angeschaut hat.

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wpf.sfsm

Habe gerade einen Anruf von der comdirect bekommen:

 

Leider können sie meine Frage nicht wirklich beantworten, da sie Besteuerungsfragen nicht interpretieren dürfen, dies sei Aufgabe eines Steuerberaters. Man könne mir auch niemandem im Hause nennen, der sich mit der Thematik auskenne. Was ich noch machen könne, ist, mich direkt an die jeweilige Fondsgesellschaft zu wenden.

 

Auf alle Fälle würde ich eine Jahressteuerbescheinigung erhalten, in der angeblich alles drin stehen würde, was ich für die Einkommensteuererklärung benötige. Ramsteins Hinweis lässt da aber Zweifel aufkommen.

 

Was meint ihr? Sollte vielleicht noch jemand anders nachfragen, vielleicht klappt es mit einem anderen Ansprechpartner besser?Oder muss ich für so etwas wirklich schon einen Steuerberater konsultieren? Dabei handelt es sich doch um eine Problematik, die potentiell Millionen von Menschen in Deutschland beträfe, wenn sie in Fonds investierten.

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wpf.sfsm

... Auch ... https://www.allianzg...nd-steuern.html scheinen auf den ersten Blick nicht weiterzuhelfen.

 

Habe nochmals nachgeschaut (S. 8):

 

Deutsche thesaurierende Fonds stellen seit 2012 die für die Abführung der Abgeltungsteuer (einschließlich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) maximal erforderliche Liquidität (Steuerliquidität) den depotführenden inländischen Kreditinstituten zur Verfügung, welche für ihre Kunden die anfallenden Steuerbeträge an die Finanzbehörden entrichten. Ein hierfür nicht benötigter Restbetrag an Steuerliquidität wird dem Kunden vergütet oder aber – bei einer entsprechenden Vereinbarung – der Kunde erhält zusätzliche Fondsanteile im Wege der automatischen Wiederanlage. Dies ist zum Beispiel bei einem noch nicht ausgeschöpften Freistellungsauftrag, einer NV-Bescheinigung oder aber bei nicht vorhandener Kirchensteuerpflicht der Fall.

 

Deckt sich als mit Deka, Union Investment und DiBa. Nur von comdirect fehlt eine entsprechende Aussage zu inländischen thesaurierenden Fonds.

 

Der folgende Passus ist ja für ausländische thesuarierende Fonds nach wie vor richtig. Aber zu inländischen thesaurierenden Fonds war dei comdirect zu keiner Aussage zu bewegen.

 

4. Besonderheiten bei Investmentfonds

Bei thesaurierenden Fonds ist mangels Geldzuflusses beim Anleger - trotz Antragstellung - ein Kirchensteuereinbehalt durch das Kreditinstitut gesetzlich nicht vorgesehen. In diesem Fall können weitere Angaben in der der Einkommensteuererklärung erforderlich sein.

 

http://www.comdirect...PageId=cori5173 (S. 2)

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rainerp

Hallo,

ich bin noch sehr neu im Thema. Hatte schon etwas gelesen und kam da für mich zu dem Schluss, dass bei einem ETF mit inländischem Domizil und inländischem Depot alle Steuerangelegenheiten durch die Bank erledigt werden!?

 

Nun werden hier Probleme mit dem ETF ISHARES TECDAX (DE) (ISIN: DE0005933972) geschildert. Wie passt das zusammen? Domizil ist doch hier Deutschland. Das verstehe ich nicht!

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otto03

Hallo,

ich bin noch sehr neu im Thema. Hatte schon etwas gelesen und kam da für mich zu dem Schluss, dass bei einem ETF mit inländischem Domizil und inländischem Depot alle Steuerangelegenheiten durch die Bank erledigt werden!?

 

Nun werden hier Probleme mit dem ETF ISHARES TECDAX (DE) (ISIN: DE0005933972) geschildert. Wie passt das zusammen? Domizil ist doch hier Deutschland. Das verstehe ich nicht!

 

1. Der Ishares TecDAX schüttet nicht aus, er thesauriert. Wenn jemand etwas ausgeschüttet bekommt ist das keine Ausschüttung sondern Erstattung der abgeführten Steuern bei der Thesaurierung wegen nicht ausgeschöpftem Freibetrag.

2. Es gibt keine steuerlichen Probleme.

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rainerp
1. Der Ishares TecDAX schüttet nicht aus, er thesauriert. Wenn jemand etwas ausgeschüttet bekommt ist das keine Ausschüttung sondern Erstattung der abgeführten Steuern bei der Thesaurierung wegen nicht ausgeschöpftem Freibetrag.

 

Das verstehe ich nicht. Liegt vielleicht an fehlenden Satzzeichen? Der iShares TecDAX ist aus dem Inland und daher doch nach diesem Schema https://www.wertpapier-forum.de/index.php?app=core&module=attach&section=attach&attach_rel_module=post&attach_id=91574 steuereinfach. Was soll mir jetzt die Unterscheidung thesaurierend vs. ausschüttend sagen? Inwiefern ist das hier relevant?

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Taxadvisor
1. Der Ishares TecDAX schüttet nicht aus, er thesauriert. Wenn jemand etwas ausgeschüttet bekommt ist das keine Ausschüttung sondern Erstattung der abgeführten Steuern bei der Thesaurierung wegen nicht ausgeschöpftem Freibetrag.

 

Das verstehe ich nicht. Liegt vielleicht an fehlenden Satzzeichen? Der iShares TecDAX ist aus dem Inland und daher doch nach diesem Schema http://www.wertpapie...attach_id=91574 steuereinfach. Was soll mir jetzt die Unterscheidung thesaurierend vs. ausschüttend sagen? Inwiefern ist das hier relevant?

 

Der Fonds stellt die Liquidität für die Steuerzahlung (neuerdings IMMER mit KiSt) bei inl. thes. Fonds den Banken zur Verfügung. Fehlt es an einer Kirchenmitgliedschaft, liegt ein Freibetrag/NV vor oder sind Verluste zu berücksichtigen, kann diese Liquidität an den Anleger erstattet werden. So wie auch bei jeder Dividende/Zins etc. von der Bank verrechnet wird. Sofern nicht w/ KiSt erstattet wird, verringert sich natürlich dadurch der Freibetrag/Verlusttopf.

 

Gruß

Taxadvisor

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rainerp
Sofern nicht w/ KiSt erstattet wird, verringert sich natürlich dadurch der Freibetrag/Verlusttopf.

 

Was meinst du mit w/?

 

Ich muss das mal paraphrasieren, um zu sehen ob ich es richtig verstanden habe:

Es handelt sich beim iShares TecDAX um einen inländischen thesaurierenden Fonds. Wenn es hier zu Ausschüttungen kommt, handelt es sich um Steuererstattungen. Zu Steuererstattungen kann es kommen, sofern keine Kirchensteuer zu entrichten ist, oder ein Freibetrag vorliegt, oder Verluste zu berücksichtigen sind.

 

Ist das so korrekt? Aber was soll mir das jetzt sagen / welchen Sinn hat das ?

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otto03

 

 

Aber was soll mir das jetzt sagen / welchen Sinn hat das ?

 

Deine Anmerkung:

Nun werden hier Probleme mit dem ETF ISHARES TECDAX (DE) (ISIN: DE0005933972) geschildert. Wie passt das zusammen? Domizil ist doch hier Deutschland. Das verstehe ich nicht!

 

Dann bekommst du Antworten und verstehst immer noch Bahnhof?

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