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Der Micha

Auf meine schriftlichen Eingaben, dass ich die Kündigungen nicht akzeptiere und anwaltlich dagegen vorgehen werde, schicken mir die Bausparkassen (LBS und BHW) in Ihren Schreiben doch gleich noch als Kopie entsprechende Urteile von Gerichten (die natürlich im Sinne der BSPK sind) mit.

 

Hmmm, mal sehen, was sie zum Vorwurf der Nötigung gemäß § 240 I StGB sagen...

 

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

 

Nach dem Motto: Ich sollte mir doch gründlich überlegen, eine Klage einzureichen, sie hat ja eh keine Aussicht auf Erfolg.

 

 

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Knarf

Hallo,

 

sorry, ich missbrauche den Thread mal:

 

Ich möchte meinen Bausparvertrag bei der LBS (Ost) kündigen. Das Darlehen möchte ich nicht nutzen. Bausparguthaben + aufgelaufener Bonus sollen ausgezahlt werden.

 

Gibt es dafür ein spezielles Formular der LBS? Wenn ja, wo kann ich das runterladen? Auf der Seite habe ich nur etwas für Zuteilung inkl. Darlehen in Anspruch nehmen gefunden.

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gruber

In der "Das Haus" 6/2016 für Bayern macht die LBS Werbung für eine Sonderaktion für ältere Bausparverträge. In einer bis 9. September befristeten Sonderaktion wird die LBS Bayern auf den Umstellungsausgleich verzichten. Das gilt für Altverträge bis einschließlich Tariffamilie LBS-F, die bis zum Jahr 2012 im Angebot war. Bedeutet man darf die gutgeschriebenen Guthabenzinsen des alten Vertrages behalten und kriegt zugleich den niedrigen Darlehenszins des neuen Tarifes. Kein Wort zum Thema Bonus; wobei das wahrscheinlich eh hinfällig ist, wenn man den Vertrag dann zur Finanzierung nutzen will.

Der Rest des Artikels ist leider nur das übliche Blabla wie toll Bausparen als Altersvorsorge ist. Bei Detailfragen soll man sich an seinen Berater wenden.

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bowden
· bearbeitet von bowden

Hallo,

 

ich habe mir diesen Thread interessiert durchgelesen. Gibt es denn hierzu was Neues?

 

Ich habe 1996 einen Vario 3 Tarif bei der LBS Hessen-Thüringen abgeschlossen und heute ebenfalls einen Kündigungsbescheid aufgrund $489 Absatz 1 Nr. 2 erhalten. Die Bausparsumme ist 10225€, am 31.12.15 waren 7160€ Guthaben drauf und 1890€ Bonus vorgemerkt.

 

Wenn ich es richtig verstanden habe, kann ich notfalls noch in den etwas schlechter verzinsten Vario 2 Tarif wechseln, ohne Boni oder Zinsen zu verlieren. Mir würde dann erst in 10 Jahren gekündigt (dann vermutlich rechtens, weil es keine variable Verzinsung mehr gibt?), da die Zuteilung auf dieses Jahr verschoben wird, richtig?

 

Oder man versucht es über den Ombudsmann (der aber anscheinend so gut wie immer auf Seiten der Banken ist) und klagt dagegen (habe allerdings keine Rechtsschutz).

 

Micha, ist dein Fall eigentlich inzwischen durch und wie ging er aus?

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bowden

Achso, es wäre noch nett, wenn mich jemand aufklären könnte, wo dann ein etwaiges Gerichtsverfahren stattfinden würde.

 

Wäre dies in der Nähe meines Wohnorts oder z.B. in dem Ort, wo die Sparkasse steht, bei der ich es abgeschlossen habe. Oder gar bei dem Sitz der LBS?

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John Silver

Achso, es wäre noch nett, wenn mich jemand aufklären könnte, wo dann ein etwaiges Gerichtsverfahren stattfinden würde.

 

Wäre dies in der Nähe meines Wohnorts oder z.B. in dem Ort, wo die Sparkasse steht, bei der ich es abgeschlossen habe. Oder gar bei dem Sitz der LBS?

 

Guck doch mal in die AGB Deiner LBS.

Hier findest Du die AGB der LBS (Bundesland angeben, hier als Beispiel Schleswig-Holstein)

 

https://www.lbs.de/service/s/allgemeine_bausparbedingungen_5/index.jsp

 

Dann den richtigen Tarif raussuchen und dort solltest Du das folgende finden (oder ähnlich)

 

5. Vertragssprache, Rechtsordnung und Gerichtsstand

Maßgebliche Sprache für dieses Vertragsverhältnis und die Kommunikation

während der Laufzeit des Vertrages ist deutsch. Für den Vertragsabschluss

und die gesamte Geschäftsverbindung gilt deutsches Recht.

Es gibt keine vertragliche Gerichtsstandklausel.

6. Internes Beschwerdesystem

Bei Meinungsverschiedenheiten mit der LBS können Sie sich gerne

an die interne Beschwerdeabteilung der LBS wenden, um eine einvernehmliche

Lösung zu finden.

Die Anschrift lautet: Kundenberatung der LBS Bausparkasse SchleswigHolstein-Hamburg

AG, Wellseedamm 14, 24145 Kiel oder Behringstraße

120, 22763 Hamburg

Telefonisch erreichen Sie uns unter:

0431 20000-501 oder 040 2021-19545

7. Außergerichtliche Streitschlichtung

Für außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten mit der LBS können

Sie sich an die für die LBS zuständige Schlichtungsstelle wenden.

Die Anschrift lautet:

Schlichtungsstelle beim Sparkassen- und Giroverband für SchleswigHolstein,

Faluner Weg 6, 24109 Kiel, Tel.: 0431 5335-0

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Raccoon
Oder man versucht es über den Ombudsmann (der aber anscheinend so gut wie immer auf Seiten der Banken ist) und klagt dagegen (habe allerdings keine Rechtsschutz).

Zum Thema Ombudsmann guckst du mal hier nach.

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bowden

Danke, d.h. den Ombudsmann braucht man erst gar nicht anrufen.

 

@John Silver: Ich meinte eigentlich, bei welchem Gericht (z.B. LG Nürnberg) das dann durchgeführt werden würde. In deinem Zitat hast Du mir die außergerichtliche Streitschlichtungsstelle angeboten. Hängt das irgendwie zusammen oder haben wir uns nur missverstanden?

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Raccoon
Danke, d.h. den Ombudsmann braucht man erst gar nicht anrufen.

Anrufen nützt dir sowieso nichts, die Beschwerde muß schriftlich eingereicht werden. Bei der Beschwerdestelle wird dann auch erstmal geprüft, ob diese überhaupt an den Ombudsmann weitergeleitet wird. Nur wenn das geschieht kannst du mit einem Schreiben vom Ombudsmann selbst rechnen; in meinem Fall hat das ganze Spiel ca. 1,5 Jahre gedauert um eine "Nicht-Antwort" zu bekommen.

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bowden

Ok, vielen Dank. Anscheinend bringt der Ombudsmann aber sowieso nichts. Ich habe jetzt erstmal die ABBs angefordert und werde mal schauen, ob bei mir auch drinsteht, dass ich den Tarif einmal wechseln kann.

 

Dann werde ich erst einmal eine Erhöhung der Bausparsumme anregen und wenn dies nicht erfolgreich ist (wovon ich ausgehe), Einspruch einlegen. Sollte es bis zum Ablauf der Frist immer noch keinen Spruch vom BGH geben, dann werde ich wohl in den etwas schlechter verzinsten Vario 2 wechseln (3% Zinsen sind ja immer noch ganz nett), falls dann die Zuteilung erlischt und sich das Ganze erneut um 10 Jahre verlängert.

 

Weiß jemand, ob das mit dem Wechseln wirklich funktioniert?

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Raccoon

Ich kenne deinen Tarif bzw. die ABB nicht, aber mein Berater hat mir immer gesagt nichts an meinen bestehenden Verträgen zu ändern, weil sich sonst auch die Konditionen ändern würden und damit der hohe Zins nicht mehr gewährt werden würde.

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bowden

Ich kenne deinen Tarif bzw. die ABB nicht, aber mein Berater hat mir immer gesagt nichts an meinen bestehenden Verträgen zu ändern, weil sich sonst auch die Konditionen ändern würden und damit der hohe Zins nicht mehr gewährt werden würde.

 

Ich würde natürlich auch am liebsten nicht wechseln. Das Problem ist, dass ich mich ansonsten vielleicht gerichtlich mit meiner LBS auseinandersetzen müsste.

 

Wenn ich es richtig verstanden habe, würde durch einen Wechsel in einen anderen Vario-Tarif die Zuteilung erlöschen und der Vertrag dieses Jahr erneut zugeteilt. D.h. die LBS könnte mir erst in 10 Jahren erneut kündigen, wenn bis dahin nicht schon die Bausparsumme erreicht ist.

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bowden

So, heute habe ich die ABBs erhalten. Jetzt habe ich mal eine Frage an Euch. Im Vertrag steht:

"Bei einem Wechsel ... von Variante 3 in Variante 2 gilt die niedrigere Gesamtverzinsung der neu gewählten Variante rückwirkend für den Zeitraum, in welchem eine höhere Gesamtverzinsung berechnet wurde."

 

Ich vermute mal, hier ist nur der kurze Wechselzeitraum gemeint. Es wird nicht rückwirkend seit Vertragsbeginn dann der Bonus von 1,5% auf 0,5% reduziert, oder?

 

Wie gesagt, dass wäre nur meine Notfalllösung, falls die LBS nicht locker lässt. Auf Gericht ohne Rechtsschutz ist mir ehrlich gesagt zu riskant...

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Kolle

Wir liegen dieses Jahr bei einem zu vesteuerten Einkommen von 50 T€, können also Wohnungsbauprämie beantragen. Mein Debeka-BS1 von 2004 wurde vor kurzem ausbezahlt und steht für die WOP nicht mehr zur Verfügung. (Ich habe allerdings schon mal gehört, dass sowas auch bei Auszahlung möglich wäre).

 

Leider haben wir jetzt nur noch einen Bausparvertrag der vor 2009 abgeschlossen wurde bei dem bei der Auszahlung kein wohnwirtschaftlicher Verwendungsnachweis erbracht werden muss:

post-22756-0-46304600-1478820633_thumb.jpg

 

Mit Zinsen und Bonus für 2016 kämen wir auf ~700 €, um die förderfähigen 1024 € ganz auszuschöpfen müsste ich noch ~300 € zuzahlen, dann wird es aber eng mit der maximalen Bausparsumme, ich will den noch bis ~2020 (10 Jahre nach Zuteilung) weiterführen. Durch die Berechnungsmethode der LBS erhöhen die Zinsen das Guthaben nur knapp über 100 € im Jahr weil die Abgeltungssteuer des separat geführten Bonus zuschlägt.

 

Optimierungsideen ?

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corvus_maximus
· bearbeitet von corvus_maximus

Wir liegen dieses Jahr bei einem zu vesteuerten Einkommen von 50 T€, können also Wohnungsbauprämie beantragen. Mein Debeka-BS1 von 2004 wurde vor kurzem ausbezahlt und steht für die WOP nicht mehr zur Verfügung. (Ich habe allerdings schon mal gehört, dass sowas auch bei Auszahlung möglich wäre).

 

Leider haben wir jetzt nur noch einen Bausparvertrag der vor 2009 abgeschlossen wurde bei dem bei der Auszahlung kein wohnwirtschaftlicher Verwendungsnachweis erbracht werden muss:

post-22756-0-46304600-1478820633_thumb.jpg

 

Mit Zinsen und Bonus für 2016 kämen wir auf ~700 €, um die förderfähigen 1024 € ganz auszuschöpfen müsste ich noch ~300 € zuzahlen, dann wird es aber eng mit der maximalen Bausparsumme, ich will den noch bis ~2020 (10 Jahre nach Zuteilung) weiterführen. Durch die Berechnungsmethode der LBS erhöhen die Zinsen das Guthaben nur knapp über 100 € im Jahr weil die Abgeltungssteuer des separat geführten Bonus zuschlägt.

 

Optimierungsideen ?

 

Ich stehe vor einem ähnlichen Optimierungsproblem. Man könnte jetzt mehrere Szenarien (Zuzahlung ja/nein) mal durchrechnen und ermitteln, in welchem Fall man für die Restlaufzeit des Vertrags die höchste Rendite oder die meisten Zinsen (je nachdem, was du willst) erhält. Dann bleibt noch die Ungewissheit, ob die Kündigung 10 Jahre nach Zuteilung wirklich durch den BGH gebilligt wird.

Bis zur Entscheidung würde ich eine Zwischenlösung wählen: Man weiß ja momentan nicht, welche der beiden jetzigen Entscheidungen (Zuzahlung ja/nein) sich im Nachhinein als richtig herausstellen wird. Daher würde ich momentan eine Kompromiss-Lösung wählen, bei der du in beiden Fällen zwar nicht maximalen Gewinn/Rendite bekommen wirst, aber in keinem Fall ein unterdurchschnittliches Ergebnis. Das kann man genauso berechnen wie oben ('1) Zuzahlung ja/nein in dem Fall, dass die Kündigung durch BGH gebilligt wird' vs. '2) Zuzahlung ja/nein in dem Fall, dass die Kündigung durch BGH nicht gebilligt wird').

 

Fiktives Beispiel: Im Fall 1) käme heraus, dass du 100 € zuzahlen musst. Gemäß Fall 2) hättest du die höchste Rendite, wenn du 0 € hinzuzahlst. Du schätzt ein, dass Fall 1) mit 60% Wahrscheinlichkeit eintritt, Fall 2) mit 40%. Dann müsstest du als Kompromiss 0,6*100 € + 0,4*0 € = 60 € einzahlen.

Die Frage ist, ob sich der ganze Rechenaufwand lohnt.

 

Weiß jemand, wann das BGH-Urteil zur Kündigung 10 Jahre nach Zuteilung gefällt werden soll?

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Kolle

Die Frage ist, ob sich der ganze Rechenaufwand lohnt.

 

Das habe ich mich auch gefragt. Sicher nicht, geht halt ums Prinzip.laugh.gif

 

Weiß jemand, wann das BGH-Urteil zur Kündigung 10 Jahre nach Zuteilung gefällt werden soll?

 

Ich nicht und solange wir es nicht wissen dürfen wir die Guthabenquote wegen 30 € WOP weniger nicht gefährden. Es gibt auch die Möglichkeit einen kleinen BSV neu abzuschließen. Klein deshalb weil man dann immer irgendwann einen wohnwirtschaftlichen Zweck findet und die Abschlussgebühr empfindlich die Rendite schmälert. Tendenziell steigt auch das zu versteuernde Enkommen und dann fallen wir sowieso aus der WOP raus. Die Abschaffung der Abgeltungssteuer (Anrechnung der Zinsen auf das zu versteuernde Einkommen) bedeutet für viele das WOP-Aus.

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