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merti_berg

Altervorsorge, Riester abschließen oder Alternative?

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merti_berg
· bearbeitet von merti_berg

Also mMn kurz zusammengefasst:

Kleinen Baustein klassisch umwandeln, dafür anfänglich mit eigenverantwortlichen Fonds- / ETF Sparplänen etwas mehr als üblich ins Risiko gehen.

 

 

 

Sowas in die Richtung hätte ich auch gedacht.

 

Ich weiß nicht ob relevant, aber ich erwähne es trotzdem mal. Meine Tättigkeit hier im öfftl. Dienst ist immer nur befristet, kann also sein das ich in 2 Jahren, wenn mein aktueller Vertrag ausläuft, in die freie Wirtschaft wechsle oder aber er wird verlängert, das lässt sich jetzt noch nicht abschätzen. Somit würde die "Pflicht" bAV bei der VBL wegfallen, wenn ich hier austrete.

Trotzdem erstmal den Zusatz "VBLextra" mit geringen Betrag von bspw. 50€ abschließen?

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polydeikes

Die eingezahlten Beiträge gehen dir ja nicht verloren, insofern ja, kannst du ruhig machen. Ist nur ein weiteres Argument das gegen übermäßige Nutzung dieses Bausteins spricht. In deinem Alter ist Flexibilität Trumpf.

 

Aber die rund 28 Euro real netto weniger für 50 Euro Bruttoeinzahlung dürften verschmerzbar sein ... ;)

 

In 2 Jahren dann ggf. die Situation neu beurteilen.

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tyr

Ich weiß nicht ob relevant, aber ich erwähne es trotzdem mal. Meine Tättigkeit hier im öfftl. Dienst ist immer nur befristet, kann also sein das ich in 2 Jahren, wenn mein aktueller Vertrag ausläuft, in die freie Wirtschaft wechsle oder aber er wird verlängert, das lässt sich jetzt noch nicht abschätzen.

Die Problematik hat man bei (fast) jedem Arbeitgeberwechsel: kann die bAV beim alten Arbeitgeber mitgenommen, weitergeführt oder übertragen werden? Was kostet das, wie sind die Auswirkungen, welche Möglichkeit lohnt sich?

 

Ich wäre daher insbesondere bei befristeten Arbeitsverträgen und in jüngeren Jahren eher skeptisch in Bezug auf bAV. Gegen eine Arbeitgeberfinanzierte bAV spricht nichts. Selbst Entgeltumwandlung zu betreiben würde ich gut durchrechnen, ob sich das lohnt.

 

Einfach mal mit älteren Arbeitnehmern reden, da gibt es genügend mit einer Anzahl von Mini-Ansprüchen aus früheren Arbeitsverhältnissen. Und selbst wenn man den Wert alter Ansprüche überträgt entstehen ggf. z. B. beim nächsten Arbeitgeber für eine neue klassische bAV-Direktversicherung ohne Fonds neue Kosten, bei aktuell nur 1,25% p.a. Rechnungszins.

 

Man kann noch weiter gehen: wie sieht es mit sicheren Verrentungsbedingungen bei der bAV aus? Mal als Beispiel: die Allianz bAV-Direktversicherung legt erst zum Auszahlungszeitpunkt fest, wie viel ausgezahlt wird. Oder auch: was ist mit Umstrukturierungen, Zusammenschlüssen, Aufspaltungen, Kauf und Verkauf von Unternehmen? Behält man für die Ansprüche bei ehemaligen AG für die nächsten Jahrzehnte immer den Überblick und Kontakt? Muss man im Fall einer Pleite etwas tun? Lohnt sich das für ggf. Mini-Ansprüche?

 

Für jüngere Arbeitnehmer würde ich daher zumindest mal Riester für Schicht-2 Altersvorsorge prüfen, bevor die Entscheidung für bAV-Entgeltumwandlung fällt. Ein Riestervertrag kann auch über viele AG-Wechsel hinweg laufen und es stehen einem alle Angebote des freien Marktes offen, nicht nur die, die der AG anbieten möchte.

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merti_berg

Ihr machts mir auch nicht gerade einfach :-

 

Wie gesagt, ETF-Sparplan kommt demnächst, auch wenns keine sehr hohen Beiträge sind. Hätte jetzt noch so 100-150€ übrig für die AV pro Monat. Je nachdem wie dann mein SBU Tarif ausfällt.

 

Mir würde es halt besser gefallen wenn ich 2 Absicherungen habe, also einmal den ETFSparplan und dann eben noch bAV Zusatz, Riester, oder was auch immer, bin da aber halt relativ offen.

Hatte mir durch die Excel Tabellen hier im Forum mal den Vergleich von ETF und Riester durchgerechnet, beim ETF kommt im besten Fall mehr raus, aber ein weiteres Produkt wie z.B. Riester würde noch etwas Sicherheit bringen, so sehe ich das zumindest.

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor

Ich will da nochmal einhaken:Du hattest in deinem Eingangspost geschrieben,dass für eine wie auch immer geartete AV Stand jetzt 200€ monatlich zur Verfügung stehen.Zu diesem Zeitpunkt bestand ja die Rürup-Kombi noch mit einem Beitrag von 120€.Sind die 200€ "on top" oder war dieser Vertrag bereits berücksichtigt?By the way:Für die SBU kannst du bei gleichen Vorgaben wie denen des Kombi-Vertrages auch mit ca. 60€ Monatsbeitrag rechnen,je nach Gestaltung (mit AU-Leistungen oder ohne,garantierte Leistungsdynamik ja/nein...) etwas weniger oder mehr.

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polydeikes

1) Lass die Hände von Riester, für dich lohnt sich das nicht

2) Riester und (Aktien)ETFs zu vergleichen ist völlig sinnbefreit

3) Du bist bAV Typus, lass dich nicht verwirren, weil da mal einer irgendwo irgendwas gelesen hat, was mit dem thread hier 0 zu tun hat

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tyr

Wenn dir die Argumente ausgehen persönlich zu werden und vom Thema abzulenken bringt überhaupt nichts.

 

Es bringt dem TE auch nichts, darauf hin zu weisen, dass sich rein rechnerisch bAV mehr lohnen könnte als Riester, solange nicht die Gesamtsituation betrachtet wird. Einem jungen Berufseinsteiger mit befristetetem Vertrag bAV zu empfehlen und die Schwächen der bAV-Konstruktion hartnäckig verschweigen zu wollen grenzt schon an Falschberatung.

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polydeikes

Es ist mir nur schlichtweg zu blöd Dampfplauderern wie dir permanent ihre Grenzen aufzeigen zu müssen.

 

Du kannst aber gern anfangen Argumente statt Geschwurbsel zu posten. Am besten direkt mal in Zahlen beziffern, welche genauen Nachteile dem TO entstehen.

 

Danach kannst du konkretisieren, ob du nur meine Posts hier als "Falschberatung" verleumdest oder ob du mir in meiner beruflichen Tätigkeit "Falschberatung" im Sinne übler Nachrede unterstellen möchtest.

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tyr

Es ist mir nur schlichtweg zu blöd Dampfplauderern wie dir permanent ihre Grenzen aufzeigen zu müssen.

Wenn du bei deinen markigen Sprüchen kein Echo verträgst: einfach keine markigen Sprüche ablassen, sachlich und beim Thema bleiben.

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merti_berg

Ich will da nochmal einhaken:Du hattest in deinem Eingangspost geschrieben,dass für eine wie auch immer geartete AV Stand jetzt 200€ monatlich zur Verfügung stehen.Zu diesem Zeitpunkt bestand ja die Rürup-Kombi noch mit einem Beitrag von 120€.Sind die 200€ "on top" oder war dieser Vertrag bereits berücksichtigt?By the way:Für die SBU kannst du bei gleichen Vorgaben wie denen des Kombi-Vertrages auch mit ca. 60€ Monatsbeitrag rechnen,je nach Gestaltung (mit AU-Leistungen oder ohne,garantierte Leistungsdynamik ja/nein...) etwas weniger oder mehr.

 

Die 120€ waren da schon berücksichtigt.

 

Also von den jetzt wieder verfügbaren 200€ (nach der Kündigung) würden die 60€ für die SBU abgehen, bleiben noch 140€.

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Wenn du so nachdrücklich um Schläge bettelst, bitte ...

 

Die Problematik hat man bei (fast) jedem Arbeitgeberwechsel: kann die bAV beim alten Arbeitgeber mitgenommen, weitergeführt oder übertragen werden? Was kostet das, wie sind die Auswirkungen, welche Möglichkeit lohnt sich?

 

Welche konkreten finanziellen Nachteile entstehen dem TO, wenn er die vorgeschlagene 50 Euro Entgeltumwandlung per VBLextra nach 2 Jahren nicht mehr fortsetzen kann, bitte konkret darlegen. Die Rechnung ist weiterhin anhand des BetrAVG zu begründen.

 

Weiterhin: Was hindert den TO daran nach einem AG Wechsel ggf. die dann gegebenen bAV Optionen zu prüfen, oder bei Einkommensveränderungen von 30 % oder mehr erneut auf Riester zu prüfen?

 

Ich wäre daher insbesondere bei befristeten Arbeitsverträgen und in jüngeren Jahren eher skeptisch in Bezug auf bAV.

 

Manche Menschen unterhalten emotionale Beziehungen zu Bäumen, manche Menschen sind generell skeptisch. Doch auch hier gilt, ein Argument wird es erst mit einer Begründung. Der Einfachheit halber genügt mir die Antwort auf die Frage:

 

Welche konkreten finanziellen Nachteile entstehen dem TO, wenn er die vorgeschlagene 50 Euro Entgeltumwandlung per VBLextra nach 2 Jahren nicht mehr fortsetzen kann? Bitte konkret darlegen.

 

Gegen eine Arbeitgeberfinanzierte bAV spricht nichts.

 

Die Pflicht VBL (VBLklassik) ist überwiegend Arbeitgeber finanziert. Einen kleinen Teil finanziert der Arbeitnehmer. In Summe gehen rund 9 % des Bruttos in die Pflicht VBL, die in Summe eine arbeitgeberfinanzierte bAV ist. Gem. dem Zitat spricht nichts dagegen.

 

Es sollte daher argumentativ dargelegt werden, dass ...

 

- Aufwendungen des AG / AN im Rahmen der Pflicht VBL keine steuerlichen Nachteile, und keine Reduzierung des gesetzlichen Rentenanspruchs zur Folge haben

- Es sollte unmissverständlich klargestellt werden, dass diese Arbeitgeberfinanzierte bAV gegenüber eine arbeitnehmerfinanzierten, kapitalgedeckten bAV keine Nachteile haben kann. Dabei sollte zwangsläufig das 2007er BGH Urteil zum 2001 eingeführten Punktesystem kommentiert und es sollte zweifelsfrei im Sinne von "nichts spricht dagegen" begründet werden.

- Es sollte unmissverständlich dargelegt werden, warum die erhöhten Beiträge für die teilweise Umstellung auf ein teilkapitalgedecktes Verfahren definitv kein Nachteil sind

 

Das ist natürlich nur ein Ausschnitt der notwendigen Überlegungen für obige Pauschalaussage. Ich bin aber, da es sich ja nur um einen Laien handelt, mit dieser oberflächlichen Betrachtung ebenfalls zufrieden.

 

Selbst Entgeltumwandlung zu betreiben würde ich gut durchrechnen, ob sich das lohnt.

 

Rhetorische Frage: Kannst du überhaupt selbst die unterschiedliche Förderkonstellation Riester / bAV anhand der konkreten Angaben des TOs berechnen?

 

 

Einfach mal mit älteren Arbeitnehmern reden, da gibt es genügend mit einer Anzahl von Mini-Ansprüchen aus früheren Arbeitsverhältnissen.

 

Womit wir wieder bei der Eingangsfrage wären:

 

Welche konkreten finanziellen Nachteile entstehen dem TO, wenn er die vorgeschlagene 50 Euro Entgeltumwandlung per VBLextra nach 2 Jahren nicht mehr fortsetzen kann? Bitte konkret darlegen. Die Rechnung ist weiterhin anhand des BetrAVG zu begründen.

 

---

 

Und selbst wenn man den Wert alter Ansprüche überträgt entstehen ggf. z. B. beim nächsten Arbeitgeber für eine neue klassische bAV-Direktversicherung ohne Fonds neue Kosten, bei aktuell nur 1,25% p.a. Rechnungszins.

 

- Welche Rolle spielt 1,25 % Rechnungszins in Bezug auf die VBLextra

- Welche Pflicht besteht bei einem Arbeitgeberwechsel eine neue bAV abschließen zu müssen

- Was hindert den TO daran in Folge Arbeitswechsel- und / oder Einkommensveränderung eine neue Beurteilung der Lage vorzunehmen

- Warum entstehen bei einer Direktversicherung ohne Fonds keine Kosten?

- Inwiefern ist es möglich gesetzliche Bestimmung hinsichtlich des Übertrags von bAV Ansprüchen zu verletzen und neue Kostenbelastungen auszulösen durch den Übertrag

- Inwiefern kann die VBLextra übertragen werden?

 

Auch hier wieder nur eine oberflächliche und bruchstückenhafte Betrachtung, aber ich berücksichtige eben gutmütig, dass es sich um einen Laien handelt.

 

Man kann noch weiter gehen: wie sieht es mit sicheren Verrentungsbedingungen bei der bAV aus?

 

Welche konkrete Rolle spielt bei der VBLextra. Warum sollte dort nicht die Möglichkeit einer Kapitalabfindung bestehen?

 

Mal als Beispiel: die Allianz bAV-Direktversicherung legt erst zum Auszahlungszeitpunkt fest, wie viel ausgezahlt wird.

 

Was genau hat die Allianz mit der VBLextra und meinem konkreten Vorschlag zu tun?

 

Oder auch: was ist mit Umstrukturierungen, Zusammenschlüssen, Aufspaltungen, Kauf und Verkauf von Unternehmen?

 

Inwiefern spielt das bei der VBLextra eine Rolle?

 

Behält man für die Ansprüche bei ehemaligen AG für die nächsten Jahrzehnte immer den Überblick und Kontakt? Muss man im Fall einer Pleite etwas tun? Lohnt sich das für ggf. Mini-Ansprüche?

 

Beantworte einfach nur deine Fragen in Bezug auf die VBLextra selbst und versuche dann zu erklären, warum und wozu du diese Sätze geschrieben hast.

 

Für jüngere Arbeitnehmer würde ich daher zumindest mal Riester für Schicht-2 Altersvorsorge prüfen, bevor die Entscheidung für bAV-Entgeltumwandlung fällt.

 

Siehe weiter oben: Rhetorische Frage: Kannst du überhaupt selbst die unterschiedliche Förderkonstellation Riester / bAV anhand der konkreten Angaben des TOs berechnen?

 

Ein Riestervertrag kann auch über viele AG-Wechsel hinweg laufen und es stehen einem alle Angebote des freien Marktes offen, nicht nur die, die der AG anbieten möchte.

 

Und was passiert bei einer Selbstständigkeit? Was passiert, wenn er in einen Kammerberuf wechselt? Was passiert, wenn er Hausmann werden möchte? Welche konkreten Nachteile gegenüber einer VBL entstehen dann bei einem Riester Vertrag immer, egal welche Variante? Das ist natürlich unterstes Niveau, aber einfach nur tyrsche Rhetorik 1:1 als Echo zurück ...

 

---

 

So Flitzpiepe ... hau in die Tasten und liefer zur Abwechslung mal Argumente.

 

edit: Oder einfach alternativ ... "Ihre Meinung wurde gezählt ..."

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Matthew Pryor
Also von den jetzt wieder verfügbaren 200€ (nach der Kündigung) würden die 60€ für die SBU abgehen, bleiben noch 140€.

Ich würde mir in dem Fall auch mal Gedanken darüber machen,ob nicht im Rahmen der Ausbaugarantie die BU-Rente gleich auf die größtmögliche Summe aufgestockt werden soll.Wäre bei dem Manöver ja möglich,und es ist immer fraglich,inwieweit ereignisabhängige Nachversicherungen in der Zukunft möglich sein werden.

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merti_berg

Da sehe ich den Sinn nicht ganz dahinter. Umso höher die BU-Rente, umso höher wird ja bestimmt auch der Beitrag?

 

Angenommen ich habe jetzt 1500€ als BU Rente angegeben, damit kommt man ja soweit klar. Was in 40 Jahren ist, weiß ja keiner...

Und solange es möglich ist den Betrag bei speziellen Ereignissen anzupassen, wäre das doch akzeptabel, oder?

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polydeikes

Bin mir nicht ganz sicher, denke aber MP meinte folgendes:

 

Ausbaugarantie sind nur 5 Jahre. Zudem läuft die SBU mit max. 5 % Dynamik, statt die BUZ mit 10. Insofern könnte es gegenüber dem ursprünglichen Vertrag Anpassungsdefizite geben und man sollte prüfen, inwiefern nach oben angehoben werden könnte oder sollte.

 

Ich vermute, er hat das gemeint.

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merti_berg
· bearbeitet von merti_berg

Ah ok, alles klar, habs verstanden. Danke

 

Da du von der Dynamik sprichst, sollte man diese denn mit reinnehmen?

 

 

Und nochmal was ganz anderes, ich hatte ja die BUZ bei der AltenLeipziger und wollte daraus jetzt eine SBU machen. Nun kann ich mir ja über die Internetseite von denen ein Angebot anfordern oder zu einem Berater vorort gehen von der AL. Macht das einen Unterschied im Bezug auf den Abschluss des Vertrages?

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor
Da sehe ich den Sinn nicht ganz dahinter. Umso höher die BU-Rente, umso höher wird ja bestimmt auch der Beitrag?

Äh....ja.Ist auch nur meine Meinung,ich würde allerdings den Schutz so hoch wählen wie technisch möglich.Und du kannst ja bei der Umstellung "nur" den Stand maximal absichern,den du bei der BUZ erreicht hattest.Also,nehme ich mal an,1300€ monatlich plus eventuell angenommene Dynamik.Da würde ich jetzt zusätzlich die Ausbauoption nutzen,um auf bspw. 70% vom Bruttogehalt aufzustocken.

 

Ich vermute, er hat das gemeint.

Hat er thumbsup.gif...

 

Da du von der Dynamik sprichst, sollte man diese denn mit reinnehmen?

Natürlich.Kostet dich doch keinen Extrabeitrag.Und bei der AL kommt noch die positive Besonderheit dazu,dass du Erhöhungsangeboten,die dir die AL unterbreitet,beliebig oft widersprechen kannst.Also maximale Flexibilität.Es gibt keinen Grund,eine Dynamik von vorne herein auszuschließen.

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polydeikes

Nix Angebot neues anfordern, Reaktivierung gem. Bedingungen auslösen ... einfach im Zuge der Kündigung der BUZ.

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merti_berg

Super, danke euch.

 

Da werd ich mich die Tage jetzt drum kümmern.

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merti_berg

Ich muss hier nochmal meinen Thread "missbrauchen".

 

Zum Thema Rechtsschutzversicherung, das wird ja hier im Forum mit geteilter Meinung gesehen, ich würde aber trotzdem gern eine abschließen für den Bereich Verkehr.

 

Gibts da Empfehlungen? Hatte die Deurag oder Auxilia im Blick?

Wichtig wäre mir auch eine telefonische (Erst-)Beratung bei anderen Themen, aber das sollten mittlerweile ja die meisten dabei haben.

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Auxilia Flex oder Degenia Classic Single dürften idR hinreichen, denke ich. Vermutlich ist auch ein Level drunter iO, Angaben geben ja nicht viel her.

 

edit: Ich check es mal wieder nicht. Paar Beiträge vorher steht, dass du ne Verkehrs RS bei der Huk hast. Die täts halt erstmal auch ...

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merti_berg
· bearbeitet von merti_berg

Sorry, das habe ich etwas schlecht formuliert. Mir gings eher informativ um (bessere?) Alternativen zur HUK, die in Frage kommen würden. Die RS bei der HUK war ja zum Teil auch nur wegen Kombirabatt, welcher ja nun wegfällt bei mir, somit wäre ich nichtmehr "gebunden" und hätte die Möglichkeit zum Wechsel.

 

Wenn du allerdings sagst die HUK RS passt auch erstmal, dann belass ich das so.

Dann gibts dort ja dieses Zusatzpaket für 29€ im Jahr, bei dem dann die telefonische Rechtsberatung (auch für andere Themen) eingeschlossen ist. Wären dann bei mir gesamt 66,41€ im Jahr.

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merti_berg

Wollte bei der HUK Verkehrs-RS noch diesen PLUS-Baustein hinzufügen, allerdings wurde mir gesagt das dieser nur funktioniert, wenn auch Privat-RS, etc.. abgeschlossen sind.

 

Das brauch ich ja nicht, sondern nur Verkehrs-RS, welche auch eine telefonische Beratung zu anderen Themen abdeckt. Bin halt viel in dem Bereich unterwegs und wäre für den Fall der Fälle lieber abgesichert.

 

Also doch eher mal bei der Auxilia oder Degenia gucken? Hab mir deren Leistungen noch nicht angeschaut.

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merti_berg

Also, um mein Thema weiter zu pflegen, hier mal der aktuelle Stand:

 

1. SBU bei der AL besteht jetzt, den monatlichen BU Beitrag habe ich erhöht

2. PHV ist gekündigt, leider habe ich mich zu spät mit dem Thema beschäftigt und die Kündigungsfrist war vorbei, somit läuft der noch bis nächstes Jahr, zu dem Zeitpunkt werde ich dann nochmal in die Richtung gucken, wie es bei der HKD oder IR aussieht

3. Dann habe ich mir ein persönliches Risikoprofil erstellt, wie das vorhandene/zukünftige Geld aufgeteilt wird.

4. Aufteilung für ein ETF-Depot wurde erstellt, allerdings werde ich erst noch weiter das Tagesgeldkonto füllen, um eine größere Rücklage zu bilden (auch im Bezug auf Wohnungseinrichtung). Wenn das geschafft ist, gehts mit dem ETF-Sparplan los. (Oder sollte ich trotzdem schon, dann vorerst mit geringerer Rate, das ETF-Depot besparen?)

5. Rechtsschutz ist noch offen wie gesagt, HUK geht ja nicht so wie gewünscht, habe allerdings noch nich weitergemacht in die Richtung

6.bAV-Zusatz behalte ich im Hinterkopf

 

Ich glaube das war soweit erstmal alles...

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Matthew Pryor
2. PHV ist gekündigt, leider habe ich mich zu spät mit dem Thema beschäftigt und die Kündigungsfrist war vorbei, somit läuft der noch bis nächstes Jahr, zu dem Zeitpunkt werde ich dann nochmal in die Richtung gucken, wie es bei der HKD oder IR aussieht

Dazu eine kurze Anmerkung:Eine außerordentliche Kündigung wäre auch möglich.Allerdings nur nach einem Schadensfall oder aber,wenn der Versicherer die Prämie erhöht,ohne dass sich gleichzeitig der Versicherungsschutz ändert (könnte bspw. bei einem Wechsel von einem Single- in einen Familientarif der Fall sein.Dann bestünde kein außerordentliches Kündigungsrecht).

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merti_berg

Die von dir genannten Punkte treffen in diesem Fall hier leider nicht zu, aber danke für den Hinweis.

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