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Jimmon

Makler empfiehlt falschen Versicherungstarif

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checker-finance

Nach Informationslage des Threads hat hier ein Makler eine groteske Fehlleistung zu hingelegt, hat dann noch den Mandanten angelogen und als es heraus kam, hat er sich offenbar sowohl geweigert, die den Fehler einzugestehen und die Verantwortung zu übernehmen. Wie man es beurteilen mag, angesichts so einer Vorgeschichte mit so einem Dienstleister noch auf eine einvernehmliche "vernunftbegabte Lösung" setzen zu wollen, ist jedem selbst überlassen.

 

Das wiederum lese ich persönlich aus dem Thread nicht heraus. Es gibt durchaus Material, das über die Bedingungen hinaus geht. Ich würde nicht ausschließen, dass nicht bspw. ein(e) Flyer / Maklerinfo oder Ähnliches einen Zugang für den Betroffenen zum Tarif suggeriert hat. Wäre jetzt nicht das erste Mal, dass zwischen Bedingungen und Werbung beim besagten Versicherer ... formulieren wir vorsichtig ... Abweichungen gegeben sind.

 

Sowas wie Krankenzusatz ist plumpes Massengeschäft, in individueller Betreuung mMn gar nicht wirtschaftlich darstellbar. Man kann ja gewisse Ansprüche an Dienstleistungen haben, müsste dann aber auch entsprechend dafür bezahlen.

 

 

 

Wenn ich lese, was der TO hier geschrieben hat:

Mit dem Makler habe ich gestern telefoniert. Er gab an, extra nochmal bei der Versicherung nachgefragt zu haben, ob der Tarif eben auch für Fr. Heilfürsorge-Berechtigte möglich wäre. Daraufhin soll er eine positive Antwort erhalten haben...

 

legt das den Schluß nahe, dass der Makler lügt oder die Versicherung hat den Makler angelogen. Die Versicherung ist aber - wie benfalls im Thread zu lesen - bereit, den Vertrag zu annulieren und alle erhaltenen Beiträge zurück zu erstatten.

 

Aber selbst wenn das vom Makler behauptete Gespräch so stattgefunden hat - was ich für eher unwahrscheinlich halte, müßte der Makler wissen, dass solche nicht protokollierten telefonischen Auskünfte rein gar nichts wert sind. Wenn er sich dann trotzdem drauf verlassen hat und so seinen Kunden dem risiko ausgesetzt hat, dass dieser ohne Versicherungsschutz da steht, dann ist der Makler inkompetent.

 

Mad or bad - sucht es euch aus. Der berichtete Geschehensablauf spricht dafür, dass das angebliche Telefonat eine reine Ausflucht ist, d. h. eine Lüge des Maklers, um den Kunden davon abzuhalten, gegen ihn vorzugehen.

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Matthew Pryor

Für deine Unterstellung der Lüge spricht rein gar nichts.Du scheinst naiverweise davon auszugehen,dass in Leistungsabteilungen nur ein fleißiger Hobbit sitzt,der immer die gleichen Auskünfte erteilt UND sich auch noch vollumfänglich mit der Materie auskennt.

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polydeikes

Och, der Versicherer nullt den Vertrag ja nicht als Dienst am Kunden. Der Kunde "droht" mit Rechnung, im Leistungsfall nimmt so mancher Versicherer (jeder) Dinge wortwörtlich, die so mancher Versicherer in der Kundenakquise (doch so einige) noch großzügiger interpretiert hat.

 

Oder anders formuliert: Der Versicherer kommt wesentlich günstiger davon, wenn er die paar Beiträge zurückzahlt, als wenn er den Schaden regulieren würde ...

 

Man könnte jetzt sogar anfangen mal so richtig zu interpretieren und zu mutmaßen. War denn bspw. bei Antragsstellung ersichtlich, dass es um einen Kunden mit Anspruch auf freie Heilfürsorge ging. Hat ggf. der Versicherer Sorgfaltspflichten bei Policierung versäumt und würde ggf. daraus resultierend ein Anspruch des Versicherungsnehmers entstehen?

 

Da ist doch das Rückzahlen der paar Prämien der weitaus simplere und kostengünstigere Weg und eher keine lobenswerte Geste ...

 

---

 

Insofern: Positiv für den Kunden, dass er den Makler als Prellbock dazwischen hat und in die Haftung bekommt. Beim Versicherer oder einem Repräsentanten des Versicherers wäre tendentiell KEINE ENTSCHÄDIGUNG im Sinne der angedachten Behandlung zu erwarten gewesen ... zumindest nicht halb so einfach ...

 

---

 

Man kann das sicherlich auch so sehen wie du (Checker-Finance), ich war nicht dabei und werde entsprechend keine Mutmaßung anstellen, was gelaufen sein könnte.

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checker-finance

Insofern: Positiv für den Kunden, dass er den Makler als Prellbock dazwischen hat und in die Haftung bekommt. Beim Versicherer oder einem Repräsentanten des Versicherers wäre tendentiell KEINE ENTSCHÄDIGUNG im Sinne der angedachten Behandlung zu erwarten gewesen ... zumindest nicht halb so einfach ...

 

---

 

Man kann das sicherlich auch so sehen wie du (Checker-Finance), ich war nicht dabei und werde entsprechend keine Mutmaßung anstellen, was gelaufen sein könnte.

 

So ist es. Der Kunde bezahlt ja gerade dafür, dass es da einen Intermediär gibt, der das hauptberuflich macht.

 

Dass Versicherer generell nicht aus Menschen- oder Kundenfreundlichkeit handeln, versteht sich von selbst. Gegenüber Versicherern ist es erst Recht angebracht, hardball zu spielen. In diesem Fall finde ich es aber weit hergeholt, wenn man versucht bei dem Versicherer order gar beim Kunden selbst nach einem Mitverschulden zu suchen. Der Makler hatte einen klaren Auftrag und von einem Versicherungsmakler kann der kunde erwarten, dass er nicht auf der Grundlage von Suggestionen, Werbematerial oder Telefonauskünften Empfehlungen zum Abschluß einer Versicherung ausspricht.

 

Deswegen nochmal: Ob der Makler das Telefonat nun als Schutzbehauptung erfunden hat oder ob es tatsächlich so stattgefunden hat, interessiert nur unter der Fragestellung, ob der Makler gelogen hat oder inkompetent ist. Die Lebenserfahrung spricht für eine glatte Lüge. Aber gut, ich kenne nicht so viele Versicherungsmakler. Wenn man diesem Berufsstand grundsätzlich zutraut, dass sie auf der Grundlage von Suggestionen, Werbematerial oder Telefonauskünften der Versicherer Empfehlungen aussprechen, obwohl sie vom Kunden bezahlt werden, dann mag man das anders sehen.

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checker-finance

"Friedliche Lösung" scheint mir eher die Chiffre dafür zu sein, dass der Geschädigte auf einen Teil seiner Ansprüche verzichten soll. Das ergibt Sinn, wenn die Rechtslage unklar oder die Beweislage schwierig ist. Aber gerade um das zu klären ist wieder der Gang zum Rechtsanwalt sinnvoll.

 

Sehe ich nicht so. Gerade wenn die Rechtslage eben nicht klar ist (und keine Einsicht gegeben ist), würde ich immer eine offizielle Lösung anstreben. In der Praxis läuft es dann doch ohnehin auf einen Vergleich raus, wer kassiert schon gern ein Grundsatzurteil ...

 

Ich trenne zwischen zwei Aspekten: Anwalt einschalten und außergerichtlicher Vergleich (friedliche Einigung). Ein Verzicht auf einen Teil der Ansprüche ist bei unklarer Rechtslage (= keine klare Gesetzeslage oder höchstrichterliche Rechtsprechung) oder schwieriger Beweislage der Preis dafür, dass man eben nicht mit ungewisser Aussicht jahrelang prozessieren muß.

 

Gang zum Rechtsanwalt ist sinnvoll, denn wie soll der Versicherte - oder in diesem Fall eben leider der nur vermeintlich Versicherte - denn sonst wissen, wie die Aussichten auf einen gerichtlichen Erfolg sind. In Internetforen läßt sich das nicht klären.

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checker-finance

Es gibt genügend Unternehmen und Menschen, die es anders nicht verstehen. Bspw. O-Ton eines privaten Autoverkäufers von vor ein paar Tagen bzgl. eines definitiv bekannten Mangels und der Reparatur (zu meinem besten Kumpel): "Du kannst mir gar nichts, gekauft wie gesehen, sei froh, dass du so billig davon gekommen bist." In solchen Fällen hilft nur die Keule ...

 

Bei allen fragwürdigen Konstellationen würde ich als Verbraucher ebenfalls den rechtlich verbindlichen Weg anraten. Stümperhafte Klärungsversuche und / oder Formfehler können den Schaden durchaus vergrößern. Kann bei handfestem Zwist mit einem Makler durchaus bspw. dadurch passieren, dass noch eine weitreichende Maklervollmacht besteht. So erst im Herbst letzten Jahres selbst mit einem Kunden mit Vorvermittler MLP erlebt.

 

Und dann bleiben natürlich die Konstellationen, bei denen ein Nicht-Handeln zu weiteren Schäden führen kann, auch da helfen nur rechtlich verbindliche Ansätze wie Unterlassungserklärungen etc., um den Schaden begrenzen zu können.

 

Yep. das Geschäft ist eben härter geworden. Viele Unternehmen haben ihre Abläufe optimiert. Die Beschwerde-Hotline der Telekommunikationsunternehmen sind doch kein ausdruck von Kundenfreundlichkeit, sondern da werden Kunden im Fall von mangelhaften Leistungen oder sogar Nichterfüllung damit vertröstet, auf ihre Kosten mit inkompetenten Hotline-Personal Zeit zu vertun.

 

Sicherlich etwas überspitzt aber der Roman "Der Regenmacher" ist durchaus illustrativ.

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Matthew Pryor

Vermittlerhaftung ergibt sich aus dem VVG,der Rest aus Eigeninitiative.Daher erübrigt sich zunächst der Gang zum Anwalt.Spart zumindest zunächst Zeit.Die unklare Rechtslage hast du in diesem Fall exklusiv.Und das Rat suchende von Anwälten zuweilen in aussichtslose Prozesse getrieben werden,ist auch nicht eben neu.

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polydeikes

So ist es. Der Kunde bezahlt ja gerade dafür, dass es da einen Intermediär gibt, der das hauptberuflich macht.

 

Welchen Aufpreis zahlt der Kunde denn deiner Meinung nach dafür? Oder andersrum: Inwiefern unterscheidet sich der Preis bei einem Abschluss über den Makler vom Preis bei Abschluss über die Gesellschaft selbst?

 

Richtig, 0.

 

---

 

Dass Versicherer generell nicht aus Menschen- oder Kundenfreundlichkeit handeln, versteht sich von selbst. Gegenüber Versicherern ist es erst Recht angebracht, hardball zu spielen.

 

Da wird dir vermutlich jeder mit etwas Erfahrung in diesem Bereich widersprechen. Bist du ersteinmal in der "hardball" Schiene drin, trittst du gegen einen kapitalkräftigeren Gegner mit eigener Rechtsabteilung an. Es heißt nicht umsonst, dass Recht haben und Recht bekommen zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe sind.

 

Bei klarer Sachlage ist es wesentlich empfehlenswerter die Einigung auf höfliche aber bestimmte Art und Weise direkt zu suchen, als den Versicherer unnötig in die Defensive zu zwingen und damit ein ganz anderes Handlungsschema auszulösen.

 

Deswegen nochmal: Ob der Makler das Telefonat nun als Schutzbehauptung erfunden hat oder ob es tatsächlich so stattgefunden hat, interessiert nur unter der Fragestellung, ob der Makler gelogen hat oder inkompetent ist. Die Lebenserfahrung spricht für eine glatte Lüge. Aber gut, ich kenne nicht so viele Versicherungsmakler. Wenn man diesem Berufsstand grundsätzlich zutraut, dass sie auf der Grundlage von Suggestionen, Werbematerial oder Telefonauskünften der Versicherer Empfehlungen aussprechen, obwohl sie vom Kunden bezahlt werden, dann mag man das anders sehen.

 

Ähm, *hust*. Ich lass dir da mal deine Vorstellung und Meinung und verzichte auf eine ausschweifende Diskussion über die Realtität in der Finanzdienstleistungsbranche und den Vergleich zum durchschnittlichen Makler.

 

Gang zum Rechtsanwalt ist sinnvoll, denn wie soll der Versicherte - oder in diesem Fall eben leider der nur vermeintlich Versicherte - denn sonst wissen, wie die Aussichten auf einen gerichtlichen Erfolg sind. In Internetforen läßt sich das nicht klären.

 

Mit einem Blick ins VVG.

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Philchen

Unabhängig der Haftung und einer Wartezeit stellt sich natürlich die Frage ob der Versicherer überhaupt leistungspflichtig gewesen wäre.

4-5 Monate nach Abschluss ein Schaden der eines HKP bedarfs ist schon mehr als verdächtig...

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moonraker

Unabhängig der Haftung und einer Wartezeit stellt sich natürlich die Frage ob der Versicherer überhaupt leistungspflichtig gewesen wäre.

4-5 Monate nach Abschluss ein Schaden der eines HKP bedarfs ist schon mehr als verdächtig...

Was Du verdächtig findest, tut nichts zur Sache...

Die Frage nach Wartezeiten wurde schon mit "nein" beantwortet, siehe #16

Das wird im übrigen auch speziell vom Versicherer so beworben: https://www.ruv.de/de/privatkunden/krankenversicherung/krankenzusatzversicherung/zahnersatz/index.jsp

keine Gesundheitsfragen + sofortiger Versicherungsschutz ohne Wartezeiten

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TaurusX

Ich denke der Fall ist schon ziemlich kifflig,

 

denn die Frage ist, wie wird der Fall bew ertet bzgl. überhaupt möglicher Absicherung

und wie dann Sachen wie Wartezeiten, Zahnstaffel und grundsätzlicher Leistungsauschlüsse bei Verzicht auf die Wartezeiten.

 

In den Bedingungen vom Z2U gibt es zum Bespiel eine Zahnstaffel von 1000€ im ersten Jahr

und weiterhin den Zusatz :

 

Nicht erstattungsfähig sind:

- Aufwendungen für bei Vertragsabschluss fehlende und noch nicht dauerhaft ersetzte Zähne,

es sei denn, es handelt sich um Zähne, die noch nicht durchgebrochen sind oder wegen des

natürlichen Zahnwechsels bei Kindern fehlen (siehe Nr. 2.1), sowie angeratene bzw. geplante

Zahnersatzmaßnahmen und kieferorthopädische Behandlung.

 

Das unterstrichene gibt immer Streitpotenzial.

 

Das dem Makler hier ein Fehler unterlaufen ist, das denke ich steht aber außer Frage .

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Biometrie

Vielleicht hab ich es ja überlesen - aber über welche Summe geht es hier?

 

 

 

 

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polydeikes

Ich denke der Fall ist schon ziemlich kifflig,

 

denn die Frage ist, wie wird der Fall bew ertet bzgl. überhaupt möglicher Absicherung

und wie dann Sachen wie Wartezeiten, Zahnstaffel und grundsätzlicher Leistungsauschlüsse bei Verzicht auf die Wartezeiten.

 

In den Bedingungen vom Z2U gibt es zum Bespiel eine Zahnstaffel von 1000€ im ersten Jahr

und weiterhin den Zusatz :

 

Nicht erstattungsfähig sind:

- Aufwendungen für bei Vertragsabschluss fehlende und noch nicht dauerhaft ersetzte Zähne,

es sei denn, es handelt sich um Zähne, die noch nicht durchgebrochen sind oder wegen des

natürlichen Zahnwechsels bei Kindern fehlen (siehe Nr. 2.1), sowie angeratene bzw. geplante

Zahnersatzmaßnahmen und kieferorthopädische Behandlung.

 

Das unterstrichene gibt immer Streitpotenzial.

 

Das dem Makler hier ein Fehler unterlaufen ist, das denke ich steht aber außer Frage .

 

Meine Meinung:

 

Den Versicherungsnehmer trifft hier keine automatische Beweislast über Leistungen des Versicherers. Der Versicherungsschutz ist zunächst zu Stande gekommen (Sicht des VN, auf Empfehlung Makler in Textform), aus den Schilderungen ist bis dato nicht erkennbar, dass es nicht um einen bedingungsgemäß versicherten Schaden ging. Ob der Versicherer das ggf. auf Grund des kurzen Zeitraums angezweifelt hätte, völlig unerheblich ...

 

Natürlich steht dem Makler frei nachzuweisen, dass kein bedingungsgemäßer Schaden eingetreten ist, das dürfte schwierig werden.

 

---

 

Es gibt aber sehr wohl auch solche Fälle, wo der Versicherungsnehmer erst einmal nachweisen muss, ob er überhaupt ohne den Fehler des Maklers eine Leistung (bzw. welche) bekommen hätte. Beliebtes Thema > vorvertragliche Anzeigepflichten: bspw. jüngst OLG Brandenburg vom 19.03.2014.

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checker-finance

Ich denke der Fall ist schon ziemlich kifflig,

 

denn die Frage ist, wie wird der Fall bew ertet bzgl. überhaupt möglicher Absicherung

und wie dann Sachen wie Wartezeiten, Zahnstaffel und grundsätzlicher Leistungsauschlüsse bei Verzicht auf die Wartezeiten.

 

In den Bedingungen vom Z2U gibt es zum Bespiel eine Zahnstaffel von 1000€ im ersten Jahr

und weiterhin den Zusatz :

 

Nicht erstattungsfähig sind:

- Aufwendungen für bei Vertragsabschluss fehlende und noch nicht dauerhaft ersetzte Zähne,

es sei denn, es handelt sich um Zähne, die noch nicht durchgebrochen sind oder wegen des

natürlichen Zahnwechsels bei Kindern fehlen (siehe Nr. 2.1), sowie angeratene bzw. geplante

Zahnersatzmaßnahmen und kieferorthopädische Behandlung.

 

Das unterstrichene gibt immer Streitpotenzial.

 

Das dem Makler hier ein Fehler unterlaufen ist, das denke ich steht aber außer Frage .

 

Meine Meinung:

 

Den Versicherungsnehmer trifft hier keine automatische Beweislast über Leistungen des Versicherers. Der Versicherungsschutz ist zunächst zu Stande gekommen (Sicht des VN, auf Empfehlung Makler in Textform), aus den Schilderungen ist bis dato nicht erkennbar, dass es nicht um einen bedingungsgemäß versicherten Schaden ging. Ob der Versicherer das ggf. auf Grund des kurzen Zeitraums angezweifelt hätte, völlig unerheblich ...

 

Natürlich steht dem Makler frei nachzuweisen, dass kein bedingungsgemäßer Schaden eingetreten ist, das dürfte schwierig werden.

 

---

 

Es gibt aber sehr wohl auch solche Fälle, wo der Versicherungsnehmer erst einmal nachweisen muss, ob er überhaupt ohne den Fehler des Maklers eine Leistung (bzw. welche) bekommen hätte. Beliebtes Thema > vorvertragliche Anzeigepflichten: bspw. jüngst OLG Brandenburg vom 19.03.2014.

 

Und was soll der TO / VN in so einem kniffligen Fall machen?

 

Ihm stehen Versicherung und Makler gegenüber, die sich in der Materie auskennen, Zeit auf die Angelegenheit verwenden können und sich ggf. gegenseitig die Bälle zuspielen. Objektive Informationen wird er von denen nicht bekommen.

 

Bleibt mithin der Anwalt, der ausschließlich seine Interessen zu vertreten hat und ihn im Fall der Kostenübernahme einer Rechtsschutzversicherung auch nichts kostet.

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SM77

Auch wenn ich mir nicht sicher bin, ob ich persönlich in diesem Fall einen Anwalt einschalten würde, finde ich die Reaktionen der Makler hier doch sehr amüsant. Sonst heißt es immer, man dürfe in Bezug auf Versicherungen nichts selber machen: Man solle immer den Makler konsultieren, der dann das passende Produkt aussucht. Nun hat der TO genau das gemacht und so wie es ausschaut hat der Makler einen nicht passenden Vertrag angeboten. So weit so schlecht. Nun wird aber empfohlen, nicht über einen Anwalt zu gehen sondern das lieber selbst zu regeln. Das verstehe ich nicht: Beim Abschluss von Versicherungen soll man immer über einen Makler (=Experten) gehen, bei Vertragsstreitigkeiten (nenne ich jetzt mal so) aber nicht unbedingt über einen Rechtsanwalt (=Experten). Es kommt sogar noch dicker: Anwälte werden als "gebührengeiler Rechtsverdreher" bezeichnet. Solche Beschimpfungen liest man hier ja sonst nur über Berufszweige, die mit Versicherungen zu tun haben :w00t:

 

Also liebe Makler: Lasst doch einfach jedem sein Spezialgebiet. Wenn jemand Hilfe beim Abschluss eines Versicherungsvertrages sucht, so wendet er sich an einen Versicherungsmakler. Wenn jemand Rechtsberatung sucht, so wendet er sich an einen Anwalt! Natürlich kann man das auch alles selber machen - dann aber bitte zukünftig nicht mehr schimpfen, wenn die Leute ihre Versicherungen selbstständig bei einem Direktversicherer abschließen ;)

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Matthew Pryor

Du darfst in Zukunft gerne lesen,bevor du dich äußerst.Niemand hat dem TO abgeraten,einen Anwalt aufzusuchen.Die Sinnhaftigkeit dieses Vorhabens wurde zurecht infrage gestellt.Der Fall ist eindeutig,der Makler kann für sein Vorgehen haftbar gemacht werden.Der Heil- und Kostenplan gibt Auskunft über die zu erwartenden Kosten,die Tarifbedingungen über die zu erwartende Kostenerstattung.

Daraus kann man ein "Friedensangebot" an den Vermittler ableiten.Wenn der sich dann nicht bewegen möchte,kann immer noch der Weg über einen vermeintlichen Spezialisten begangen werden.

Ein Vermittler verlangt in der Regel für seine Dienstleistung im Gegensatz zu einem Anwalt auch keine gesonderte Gebühr.Verstehst du den Unterschied?

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes
Es kommt sogar noch dicker: Anwälte werden als "gebührengeiler Rechtsverdreher" bezeichnet. Solche Beschimpfungen liest man hier ja sonst nur über Berufszweige, die mit Versicherungen zu tun haben :w00t:

 

Die Beleidigung kam - wie gewohnt - von einem User. Alle am Thread Beteiligten dafür in "Sippenhaft" zu nehmen, zeugt nicht gerade von einem höheren Niveau (als das des permanent beleidigenden Users).

 

---

 

Ich denke durchaus dargelegt zu haben, warum hier der Anwalt nicht die ERSTE Anlaufstelle ist. Die Sachlage ist gem. Schilderungen des TOs klar und nur die kennen wir. In dem Fall ist die erste Anlaufstelle der Makler. Erreicht man nichts, steht der juristische Weg immernoch offen.

 

Nur warum nicht gleich der juristische Weg? Wie dargelegt, das ist leicht: Der juristische Weg zwingt den Gegenüber in die Defensive und bläht auch den Schadenswert unnötig auf. Bei allem Verständnis für den Verbraucher ... wenn dieser mit der Keule zum Tee geht, kommt der Gesprächspartner nicht unbewaffnet. Oder anders formuliert: Lässt man dem Gegenüber gar nicht erst die Chance einer gütlichen Einigung, kann es niemand verübeln, wenn der Beklagte kreativ wird. Und damit ist dem TO zunächst mal gar nicht gedient.

 

Im Übrigen ist die Argumentation nichts anderes, als wenn hier - wie so oft - empfohlen wird, im Streitfall mit dem Versicherer ERST über einen Makler oder Versicherungsberater zu gehen. Auch wenn ich den Versicherer direkt per RA in die Defensive dränge, löse ich automatisch erst einmal ein Verhalten aus, das nicht von vornherein in meinem Interesse als Verbraucher liegen kann.

 

In der Praxis landet ohnehin nur ein Bruchteil solcher Geschichten vor Gericht, aus gutem Grund.

 

---

 

Btw.: Den Rechtsschutzversicherer, der pauschal und ohne Nachfrage mehr als die Erstberatung durch den RA übernimmt, wenn der Geschädigte noch nicht einmal mit dem Schädigenden kommuniziert hat - den will ich sehen.

 

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Also liebe Makler: Lasst doch einfach jedem sein Spezialgebiet. Wenn jemand Hilfe beim Abschluss eines Versicherungsvertrages sucht, so wendet er sich an einen Versicherungsmakler. Wenn jemand Rechtsberatung sucht, so wendet er sich an einen Anwalt! Natürlich kann man das auch alles selber machen - dann aber bitte zukünftig nicht mehr schimpfen, wenn die Leute ihre Versicherungen selbstständig bei einem Direktversicherer abschließen ;)

 

Wenn man so manche Dinge liest, sind so Einige mit Sicherheit beim Direktversicherer pauschal besser aufgehoben als bei einem Versicherungsberater, Makler oder was auch immer. Und das schöne an diesen Berufen ist (im Ggs zum Vertreter) die Freiheit, dass man diese Menschen im Falle eines Falles mit netten Worten auch genau da hin schicken kann, wenn man sich das selbst nicht antun möchte.

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor
Die Beleidigung kam - wie gewohnt - von einem User. Alle am Thread Beteiligten dafür in "Sippenhaft" zu nehmen, zeugt nicht gerade von einem höheren Niveau (als das des permanent beleidigenden Users).

Wer sich ein realitätskonformes und nicht von deiner Subjektivität verzerrtes Bild machen möchte,lese deine diversen Ausfälle.Die sind ja im Forum zur Genüge dokumentiert.Ansonsten könnt ihr 2 (du und der "checker") euch gerne weiter gegenseitig cheerleaden.Und ich hoffe,dass dir vor lauter unterschwelliger Wut nicht irgendwann die Adern platzen.Ich zumindest würde deine amüsanten Posts und plumpen Provokationen vermissen.

Ich gehe aber davon aus,dass du,wie alle anderen zu vorschulkinderartigem Verhalten neigenden Menschen,früher oder später mit dem unsachlichen und hetzenden Geplärre aufhörst,wenn man dir keine Aufmerksamkeit mehr schenkt.

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checker-finance

Am Ende des Eröffnungsbeitrag schildert der TO doch, was dem Makler zu dem Vorfall eingefallen ist:

Mit dem Makler habe ich gestern telefoniert. Er gab an, extra nochmal bei der Versicherung nachgefragt zu haben, ob der Tarif eben auch für Fr. Heilfürsorge-Berechtigte möglich wäre. Daraufhin soll er eine positive Antwort erhalten haben...

 

Offensichtlich sieht der Makler nicht ein, dass er einen Fehler gemacht hat und bietet auch nichts an, was seinem Kunden irgendwie weiterhilft. Die Antwort des Maklers war ein klassisches "LMA".

 

Was haben denn Versicherung und Makler bisher kommuniziert, was nicht darauf hinausliefe, dass der kunde am ende die Zahnsanierung alleine zu tragen hat, obwohl er sich gerade dafür versichern wollte und dem Makler einen eindeutigen Auftrag erteilt hatte? Beim TO ist offensichtlich nach Gesprächen mit Versicherung und Makler angekommen, dass bei der Versicherung die Annulllierung das höchste der Gefühle an Kulanz ist und vom Makler kam gar nichts.

 

Beide nutzen es aus, dass der TO freundlich das Gespräch eröffnet hat, ohne seine Rechtsposition zu kennen. Zum Rechtsanwalt zu gehen bedeutet ja auch nicht, dass der TO diesen gleich zum nächsten Gespräch mit dem Makler mitnimmt oder nur noch über den Anwalt kommuniziert. Es bedeutet erstmal nur, dass er seine Ansprüche und die Erfolgsaussichten der Durchsetzung einschätzen kann.

 

Was wollte denn der Makler überhaupt mit dem Verweis auf sein angebliches Telefonat mit der Versicherung aussagen? Selbst wenn das so stattgefunden hat, hilft es dem Threaderöffner überhaupt nicht weiter und würde im übrigen auch an der Haftungslage nichts ändern. Bei mir hättte der Makler damit seine Chance auf eine schnelle Einigung vertan. Nach Einschaltung eines Anwalts muß ja auch nicht sofort geklagt werden. Es kann vor und auch nach Klageerhebung ein außergerichtlich Vergleich erfolgen. Mein Eindruck ist allerdings, dass der Makler seinen Kunden überhaupt nicht ernst nimmt und Gespräche ohne klare ansagen gar nicht bringen außer unnötigem Zeitverlust.

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor
Offensichtlich sieht der Makler nicht ein, dass er einen Fehler gemacht hat und bietet auch nichts an, was seinem Kunden irgendwie weiterhilft. Die Antwort des Maklers war ein klassisches "LMA".

Das kannst du nach den bisherigen vom TO gelieferten Informationen natürlich nicht wissen und entsprechend auch kein Urteil fällen.Der Versicherer steht nicht in der Pflicht,da hilft auch kein Scheinargument.Warum also sollte der VR ein wie auch immer geartetes Angebot machen?

Vom Vermittler wissen wir bislang nur,dass er lt. TO einen positiven Bescheid des Versicherers erhalten hat.Auch das ist zunächst einmal zweitrangig.

Geklärt ist nach dem bisherigen Verlauf also erst einmal nur die Frage,wer den Bock geschossen hat.Persönliche Eindrücke sind irrelevant.

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Also ich kenne keine Branche, in der irgendwelche juristischen Verpflichtungen mal eben auf die Schnelle bei einem Telefonanruf zwischendurch anerkannt werden. Ich finde es schon eher löblich, dass sich der Makler bei einem Massengeschäft wie Zahnzusatz überhaupt an den Kunden erinnert. Den genauen Gesprächsinhalt kennen wir in keinster Art und Weise, deine Schlußfolgerung kann ich da beim besten Willen nicht ziehen.

 

---

 

Kann da nur z.Bsp. eine Praxiserfahrung nennen: Kunde stellte im Vorjahr einen Unfalltarif auf eine neue Police bei mir um. Im ursprünglichen Vertrag war eine Leistung von 15 Euro Krankenhaustagegeld enthalten (sowie anderer Unsinn wie Unfallrente und Co.). Im Beratungsgespräch wurde das alles thematisiert und dokumentiert, aber über ein Jahr her. Der Kunde rief ohne Termin an und erzählte jede Menge Dinge, nur nichts auf den Punkt und nichts zum eigentlichen Anliegen. Insgesamt im Rahmen des Gesprächs eine halbe Seite an Umständen, die es im Detail zu prüfen galt, bevor überhaupt eine Auskunft erteilt werden konnte. (edit: Zum Verständnis ... ist die Reduzierung des Versicherungsumfangs nicht dokumentiert, bin ich in der Haftung dafür, egal was - dann nicht nachweisbar - im Gespräch gelaufen ist ...)

 

Der Kunde zahlte für seinen ursprünglichen Versicherungsschutz über 600 Euro p.a., nach der Umstellung (auf seinen Wunsch) noch rund 300 Euro p.a.. Der springende Punkt für den Kunden waren die 15 Euro Krankenhaustagegeld für 3 Tage, die nun nicht mehr abgesichert waren (auf seinen Wunsch, nach Erklärung der Konstruktion).

 

Völlig irrelevant für den Kunden war, dass er dem Versicherer eine unvollständige, sinnfreie Unfallmeldung von sich aus zugeschickt hatte (stand nicht einmal der behandelnde Arzt / KH mit Anschrift drauf) und mich noch nicht einmal davor kontaktiert hatte. Den Weg wählte er erst, als der Versicherer ihm "überraschend" nicht seine 45 Euro erstattete.

 

Dazu fallen mir dann zwei Handlungsoptionen ein:

 

1) Ohne Anerkenntnis jeder Pflicht und mit Beleg der Beratungsdokumentation kriegt der Kunde von mir 45 Euro per Briefumschlag und jedwede Geschäftsbeziehung endet im Interesse meiner Nerven und Gesundheit sofort.

 

2) Ich prüfe die halbe A4 Seite relevanter Faktoren und bemühe mich erstmal den vom Kunden bereits angerichteten Schaden wieder gerade zu richten. Beides dauert Zeit und läuft nicht in 5 Minuten am Telefon.

 

Wählt der Kunde Variante 3, den Rechtsanwalt ... nee, ich führe lieber nicht aus, was ich dann getan hätte ...

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checker-finance

Immer diese unverschämten Kunden... Erdreisten sich doch glatt, ohne Termin anzurufen! So eine Unverschämtheit. Da können sie natürlich nicht vom Makler erwarten, dass er sich an irgendetwas erinnert, geschweige denn, dass der Makler sich ernsthaft mit der Sache befaßt.

 

Der Punkt ist, dass es hier nicht um einen Kleckerbetrag geht, sondern um ein Fehlverhalten des Maklers, welches zu einem offenbar erheblichen Schaden geführt hat. Der Makler hat ja auch vorgegeben, sich an den Fall zu erinnern und sogar an ein Gespräch, welches er mit der Versicherung geführt haben will. OK, das halte ich - wie gesagt - auch für unwahrscheinlich und mithin für eine glatte Lüge des Maklers.

 

Aber nehmen wir mal an, es war so. Was soll denn der Kunde/TO jetzt konkret tun? Er hat dem Makler doch offenbar strukturiert vorgetragen, worin das Problem besteht. Der Makler scheint auch verstanden zu haben, dass es da nicht um Portokassenbeträge geht. Es kam aber kein konstruktiver Lösungsvorschlag vom Makler.

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Matthew Pryor
Der Punkt ist, dass es hier nicht um einen Kleckerbetrag geht, sondern um ein Fehlverhalten des Maklers, welches zu einem offenbar erheblichen Schaden geführt hat.

Könntest du den Beitrag benennen,in dem der TO konkret auf die Kosten der bevorstehenden Behandlung eingegangen ist?Muss ich überlesen haben.Oder definierst du "erheblich" als >1€?Wer solche Anwälte hat....

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TaurusX

Vielleicht warten wir mal auf den TO,

so wichtig scheint das Thema ja für doch nicht zu sein,

wenn er sich nach eröffnen des Threads nicht mehr meldet bzw. online geht.

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Immer diese unverschämten Kunden... Erdreisten sich doch glatt, ohne Termin anzurufen! So eine Unverschämtheit. Da können sie natürlich nicht vom Makler erwarten, dass er sich an irgendetwas erinnert, geschweige denn, dass der Makler sich ernsthaft mit der Sache befaßt.

 

Mit Unverschämtheit hat das denkbar wenig zu tun, sehr wohl aber mit lösungsorientiertem Denken. Wenn mir persönlich etwas wichtig ist, dann handle ich dementsprechend. Ich käme bspw. nicht auf die Idee bei meinem ehemaligen Steuerberater mal eben anzurufen und nachzufragen, warum in der BWA von 09 in der Zeile Z der Betrag X und nicht Y steht. Die Lebenszeit kann ich mir auch sparen und in Ruhe eine Rauchen, dürfte ähnlich ergiebig sein.

 

Ins Autohaus fahre ich auch nicht um 19 Uhr und sag, "macht mir mal schnell TÜV und AU ..." ...

 

Das bei einem komplexen Sachverhalt vorher einfach mal eine Mail mit dem Thema geschickt oder kurz ein Termin vereinbart wird, das mag für dich persönlich zu viel des Guten sein. Wenn man dann allerdings erwartet, dass der Gegenüber alle Vertragsdetails und offenen Punkte (die man selbst verkackt hat) aus dem Stehgreif auf dem Schirm hat, nun ... da muss ich schmunzeln.

 

Da hat so jeder seine Einstellung dazu.

 

Der Punkt ist, dass es hier nicht um einen Kleckerbetrag geht, sondern um ein Fehlverhalten des Maklers, welches zu einem offenbar erheblichen Schaden geführt hat.

 

Ich habe in dem Faden keinen Schadensbetrag gesehen. Und formal wäre das Nicht-dokumentieren des reduzierten Versicherungsumfangs auch ein Fehlverhalten, selbst wenn der Kunde 10x im Gespräch "ja" gesagt oder es ausdrücklich gewünscht hat.

 

Von daher, alles Mutmaßung ... sry ...

 

Mal abgesehen davon ist für bspw. die Firma HansW. (wenn wir schon im Bereich Zahnzusatz sind) als Vermittler ein Schadensbetrag von bspw. 1.000 Euro mit Sicherheit ebenfalls ein "Kleckerbetrag".

 

 

Aber nehmen wir mal an, es war so. Was soll denn der Kunde/TO jetzt konkret tun?

 

Genau das hier ...

 

Er hat dem Makler doch offenbar strukturiert vorgetragen, worin das Problem besteht.

 

Ich kann nämlich aus dem Thread nicht erkennen, dass dies stattgefunden hat ...

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