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Jimmon

Makler empfiehlt falschen Versicherungstarif

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Matthew Pryor
Vielleicht warten wir mal auf den TO,

Da hast du recht.Der übliche Verdächtige nutzt den Faden leider ,um suggestiv Unterstellungen gegen Mitbewerber auszusprechen.

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes
Vielleicht warten wir mal auf den TO,

Da hast du recht.Der übliche Verdächtige nutzt den Faden leider ,um suggestiv Unterstellungen gegen Mitbewerber auszusprechen.

 

Ernsthaft? Weil ich darauf hingewiesen habe, dass für bspw. den größten Makler in dem Bereich bspw. 1.000 Euro genau so gut ein Kleckerbetrag wären? :w00t: Süß.

 

Mal abgesehen davon fehlt jede Mitbewerbereigenschaft mangels jedweder Aktivität in den Sparten der Firma. Einfach nur amüsant. :lol:

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Matthew Pryor

Du erzählst gerne viel,wenn der Tag lang ist.Ob die Wettbewerbereigenschaft fehlt oder nicht,entzieht sich unser aller Kenntnis und mutet im Nachhinein wie eine billige Schutzbehauptung an.

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polydeikes

Zweifelsfrei und lückenlos per GDV Daten nachweisbar, so denn die angesprochene Firma meine Äußerung hinsichtlich ihrer Unternehmensgröße als wettbewerbsrechtlich relevant (abwertend) empfinden sollte.

 

---

 

Nächster Versuch, es ist zu amüsant um schon aufzuhören.

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor

Reicht doch.Für Mitleser eindeutig nachvollziehbar,wie ein Versicherungsvermittler einem anderen eine Fehlberatung unterstellt.Als oberflächlicher Einblick in Teile einer Arbeitsweise aber dennoch interessant,wenn auch nicht amüsant.Ich dachte,nach der MEG-Reportage von gestern wäre mein persönlicher Wochentiefpunkt in Sachen "Versicherungsvermittler bestätigen das katastrophale öffentliche Image ihrer selbst" erreicht.Doch dann kamst du.

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checker-finance

Der Punkt ist, dass es hier nicht um einen Kleckerbetrag geht, sondern um ein Fehlverhalten des Maklers, welches zu einem offenbar erheblichen Schaden geführt hat.

 

Ich habe in dem Faden keinen Schadensbetrag gesehen. Und formal wäre das Nicht-dokumentieren des reduzierten Versicherungsumfangs auch ein Fehlverhalten, selbst wenn der Kunde 10x im Gespräch "ja" gesagt oder es ausdrücklich gewünscht hat.

 

Von daher, alles Mutmaßung ... sry ...

 

Aus der Threaderöffnung:

Nach Beratung beim Zahnarzt habe ich dann den Heil- u. Kostenplan bei der Versicherung eingereicht.

 

Und du glaubst ernsthaft, dass der Heil- und Kostenplan des Zahnarztes unter 500 EUR liegt? Was soll das denn für eine Behandlung sein? Und warum wohl will die Versicherung sämtliche bisherigen Beiträge zurückerstatten und auf die künftigen verzichten, wenn es hier um die von Dir genannten 45 EUR ginge...

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checker-finance

Aber nehmen wir mal an, es war so. Was soll denn der Kunde/TO jetzt konkret tun?

 

Genau das hier ...

 

Er hat dem Makler doch offenbar strukturiert vorgetragen, worin das Problem besteht.

 

Ich kann nämlich aus dem Thread nicht erkennen, dass dies stattgefunden hat ...

 

Auch hier hilft vielleicht das Lesen des Eröffnungsbeitrags weiter:

Mit dem Makler habe ich gestern telefoniert. Er gab an, extra nochmal bei der Versicherung nachgefragt zu haben, ob der Tarif eben auch für Fr. Heilfürsorge-Berechtigte möglich wäre. Daraufhin soll er eine positive Antwort erhalten haben...

 

Da steht nicht, dass der TO sonntagabends angerufen hat und mit der Tür ins Haus gefallen ist. Wenn der Makler schon darüber nachgedacht, was ihm die versicherung vor Vertragsschluß in einem Telefonat erzählt hat, dann wird er wohl auch gefragt haben, warum seinen Kunden das gerade jetzt interessiert.

 

Und wenn nicht, profitiert der Makler davon, dass der Kunde erstmal den Anwalt nervt und der Anwalt Struktur in die Frage bringt. In Deiner Denke spart der Makler dadurch Zeit und Nerven.

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Biometrie

Gibts ein Beratungsprotokoll aus dem hervor geht das der TO einen Tarif ohne Wartezeit, aber mit freier Heilfürsorge wünscht? Ich denke nämlich nicht das hier so richtig viel Haftung an dem Makler hängen bleibt, da der Schaden üblicherweise im Rahmen der Wartezeit liegen würde. So richtig viele brauchbare Tarife ohne Wartezeit (aber mit FH) sind mir nicht bekannt.

 

Der TO muss ja einen Ihm entstanden Schaden nachweisen. Wer hätte das Risiko in der Kombi gezeichnet?

 

Ich würde auch hier den kurzen Dienstweg wählen. Es ist für mich nämlich auch unstrittig das der Makler hier gepennt hat. Ob es allerdings bereits jetzt ein beweisbarer Vermögensschaden ist...

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Matthew Pryor
Ich denke nämlich nicht das hier so richtig viel Haftung an dem Makler hängen bleibt, da der Schaden üblicherweise im Rahmen der Wartezeit liegen würde.

Bereits beantwortet:Beide Tarife sehen keine Wartezeit vor.

Der TO muss ja einen Ihm entstanden Schaden nachweisen. Wer hätte das Risiko in der Kombi gezeichnet?

Offenkundig die R&V.

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polydeikes

...

 

Siehe TO Post 1, der Vertrag "soll" rückwirkend aufgehoben werden. Siehe TO #12, er hat den Makler davon in Kenntnis gesetzt (und nur davon), was der Versicherer vor hat. Zeitlich vom TO sogar klar eingeordnet vor seinem Post #5.

 

In Post #5 selbst fragt der TO dann, ob er in Sachen Haftung an den Makler herantreten kann. Warum soll er das noch einmal tun wollen, wenn er es gem. deiner Meinung und im Ggs. zu seiner eigenen Aussage doch schon längst getan habe? Antwort nicht benötigt, rhetorische Frage.

 

Im Übrigen habe ich auch nirgendwo behauptet, dass der Schaden unter xyz liegen würde, es gibt dazu schlichtweg keine Ausführungen des TO.

 

Du wirst aber bestimmt richtig liegen, hauptsache ich hab meine Ruhe.

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Biometrie

Offenkundig die R&V.

Die R&V zeichnet doch eben keine Policen für den Personenkreis der freien Heilfürsorge, oder nun doch?

 

Ein Schaden kann dem TO nur entstanden sein wenn es Tarife gibt die sowohl freie Heilfürsorge als Personenkreis versichern, sowie einen Tarif ohne Wartezeit anbieten. Welche machen es?

 

 

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Matthew Pryor

Du hast dich nicht wirklich damit befasst worum es hier überhaupt geht oder?

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Biometrie
· bearbeitet von Biometrie

Du hast dich nicht wirklich damit befasst worum es hier überhaupt geht oder?

 

Wie kommst du zu dieser Annahme?

 

Der Makler empfiehlt einen falschen Tarif, da der Personenkreis des TO nicht versichert ist.

Der TO will Schadenersatz für einen nicht bezahlte Behandlung vom Makler.

Wenn der Makler keine Möglichkeit gehabt hätte besser zu beraten (mangels möglicher Tarife), bleibt es zwar ein krasser Fehler des Maklers, aber es ist kein Schaden entstanden -> der nicht überall sonst auch entstanden wäre.

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Matthew Pryor

Auch wenn es mit dem eigentlichen Thema nicht mehr viel zu tun hat:Der Vermittler hätte bspw. bei der ARAG fündig werden können.Individualvereinbarungen mal komplett außen vor gelassen.

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Biometrie
· bearbeitet von Biometrie

In meinen Augen ist es genau das worum es geht. Die ARAG z.B. hat meiner Meinung nach eine Wartezeit von 8 Monaten. Auch da hätte der OT exakt 0 Euro Leistung bekommen.

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Matthew Pryor

Es zählen vertragliche Regelungen,im Volksmund Versicherungsbedingungen genannt.Meinungen sind unerheblich.

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Biometrie

Es zählen vertragliche Regelungen,im Volksmund Versicherungsbedingungen genannt.Meinungen sind unerheblich.

In der Tat. Ein link zum Bedingungswerk wäre hier das Totschlagargument.

Danke vorab.

 

 

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Matthew Pryor

Google.Arag Bedingungswerk.

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Biometrie

In den Bedingungen der ARAG steht zumindest folgendes:

 

http://www.arag.de/medien/pdf/bedingungen/gesundheit/versicherungsbedingungen_arag-zahnzusatzversicherung.pdf

 

"§ 3 Wartezeiten

Teil I

(1) Die Wartezeiten rechnen vom Versicherungsbeginn an.

(2) Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate.

Sie entfällt

a) bei Unfällen;

b) für den Ehegatten oder den Lebenspartner gemäß § 1 Lebenspartnerschaftsgesetz (siehe Anhang) einer mindestens

seit drei Monaten versicherten Person, sofern eine gleichartige Versicherung innerhalb zweier Monate nach

der Eheschließung bzw. Eintragung der Lebenspartnerschaft beantragt wird.

(3) Die besonderen Wartezeiten betragen für Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie

acht Monate.

(4) Sofern der Tarif es vorsieht, können die Wartezeiten aufgrund besonderer Vereinbarung erlassen werden, wenn ein

ärztliches Zeugnis über den Gesundheitszustand vorgelegt wird.

(5) Personen, die aus der gesetzlichen Krankenversicherung oder aus einem anderen Vertrag über eine Krankheitskosten-

Vollversicherung ausgeschieden sind, wird die nachweislich dort ununterbrochen zurückgelegte Versicherungszeit auf

die Wartezeiten angerechnet. Voraussetzung ist, dass die Versicherung spätestens zwei Monate nach Beendigung der

Vorversicherung beantragt wurde und der Versicherungsschutz in Abweichung von § 2 Abs. 1 im unmittelbaren Anschluss

beginnen soll. Entsprechendes gilt beim Ausscheiden aus einem öffentlichen Dienstverhältnis mit Anspruch

auf Heilfürsorge.

(6) Bei Vertragsänderungen gelten die Wartezeitregelungen für den hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes."

 

Bei der ARAG hätte der TO 0 Euro Leistung bekommen.

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Matthew Pryor

Willst du jetzt Erbsen schälen?Mit ärztlichem Zeugnis hätte die Möglichkeit bestanden.Das hätte der Vermittler berücksichtigen müssen.

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Biometrie

Willst du jetzt Erbsen schälen?Mit ärztlichem Zeugnis hätte die Möglichkeit bestanden.Das hätte der Vermittler berücksichtigen müssen.

 

Ja, da hast du recht. Nein, ich will keine Erbsen schälen. Vielleicht hatte der Vermittler das ja angeboten, der TO aber abgelehnt.

 

Fakt ist, der TO muss den entstanden Schaden nachweisen. Das wird unter diesen Vorraussetzungen zumindest nicht so simpel wie angenommen. Da bleibe ich bei. Ich sehe diese Problematik deutlich getrennt von der offensichtlichen Fehlleistung des Maklers.

Es bleibt der kurze Dienstweg, oder ein Richter. Letzterer wird diesen Aspekt sicher nicht komplett unter den Tisch fallen lassen.

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor

Fakt ist:Der Schaden kann auf Basis der vorliegenden Informationen nachgewiesen werden.Tarife,die mit ärztlicher Untersuchung einen Wartezeiterlass vorsehen und Empfängern der freien Heilfürsorge zugänglich sind,gibt es einige.

An der grundsätzlichen Versicherbarkeit und Leistungspflicht eines anderen Versicherers als der R&V gibt es demnach nichts zu rütteln.Und nur das sowie die zunächst unglückliche Tarifempfehlung des Vermittlers kann bislang beurteilt werden.

 

 

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Jimmon

Ich denke der Fall ist schon ziemlich kifflig,

 

denn die Frage ist, wie wird der Fall bew ertet bzgl. überhaupt möglicher Absicherung

und wie dann Sachen wie Wartezeiten, Zahnstaffel und grundsätzlicher Leistungsauschlüsse bei Verzicht auf die Wartezeiten.

 

In den Bedingungen vom Z2U gibt es zum Bespiel eine Zahnstaffel von 1000€ im ersten Jahr

und weiterhin den Zusatz :

 

Nicht erstattungsfähig sind:

- Aufwendungen für bei Vertragsabschluss fehlende und noch nicht dauerhaft ersetzte Zähne,

es sei denn, es handelt sich um Zähne, die noch nicht durchgebrochen sind oder wegen des

natürlichen Zahnwechsels bei Kindern fehlen (siehe Nr. 2.1), sowie angeratene bzw. geplante

Zahnersatzmaßnahmen und kieferorthopädische Behandlung.

 

Das unterstrichene gibt immer Streitpotenzial.

 

Das dem Makler hier ein Fehler unterlaufen ist, das denke ich steht aber außer Frage .

 

So, ich muss da nochmal zwischen gehen.

Gegen jegliche Vertragsbedingungen habe ich defintiv nicht verstoßen - sowohl nicht gegen eine mögl. Wartezeit als auch nicht gegen o. Zitiertes.

Des Weiteren befinde ich mich im 2. Kalenderjahr (2000 €).

 

Das alles spielt (für mich) aber keine Rolle.

 

Ich lege der Versicherung nun eine Bescheinigung über die mir zustehende Freie Heilfürsorge vor..Damit werde ich ab Versicherungsbeginn gekündigt und erhalte die gezahle Prämien zurück.

Der Makler übernimmt die Summe äquivalent zur erwarteten Versicherungsleistung.

Ob der Makler daraufhin die Versicherung in Haftung zieht, weil dieser sich nach seinen Angaben extra nochmal bei der Versicherung rückversichert hat, ist nicht meine Sache.

 

Das ist der derzeitige Stand.

 

Ich bedanke mich für die rege Diskussion und vor allem Hilfe!

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Peter Wolnitza
· bearbeitet von Peter Wolnitza

Ich denke der Fall ist schon ziemlich kifflig,

 

denn die Frage ist, wie wird der Fall bew ertet bzgl. überhaupt möglicher Absicherung

und wie dann Sachen wie Wartezeiten, Zahnstaffel und grundsätzlicher Leistungsauschlüsse bei Verzicht auf die Wartezeiten.

 

In den Bedingungen vom Z2U gibt es zum Bespiel eine Zahnstaffel von 1000€ im ersten Jahr

und weiterhin den Zusatz :

 

Nicht erstattungsfähig sind:

- Aufwendungen für bei Vertragsabschluss fehlende und noch nicht dauerhaft ersetzte Zähne,

es sei denn, es handelt sich um Zähne, die noch nicht durchgebrochen sind oder wegen des

natürlichen Zahnwechsels bei Kindern fehlen (siehe Nr. 2.1), sowie angeratene bzw. geplante

Zahnersatzmaßnahmen und kieferorthopädische Behandlung.

 

Das unterstrichene gibt immer Streitpotenzial.

 

Das dem Makler hier ein Fehler unterlaufen ist, das denke ich steht aber außer Frage .

 

So, ich muss da nochmal zwischen gehen.

Gegen jegliche Vertragsbedingungen habe ich defintiv nicht verstoßen - sowohl nicht gegen eine mögl. Wartezeit als auch nicht gegen o. Zitiertes.

Des Weiteren befinde ich mich im 2. Kalenderjahr (2000 €).

 

Das alles spielt (für mich) aber keine Rolle.

 

Ich lege der Versicherung nun eine Bescheinigung über die mir zustehende Freie Heilfürsorge vor..Damit werde ich ab Versicherungsbeginn gekündigt und erhalte die gezahle Prämien zurück.

Der Makler übernimmt die Summe äquivalent zur erwarteten Versicherungsleistung.

Ob der Makler daraufhin die Versicherung in Haftung zieht, weil dieser sich nach seinen Angaben extra nochmal bei der Versicherung rückversichert hat, ist nicht meine Sache.

 

Das ist der derzeitige Stand.

 

Ich bedanke mich für die rege Diskussion und vor allem Hilfe!

 

Geht doch!

Finde ich ok so. (Hatte irgendwie den Makler-Kollegen intuitiv auch so eingeschätzt, nach Deiner Schilderung)

 

Einzige Sache, die noch zu beachten wäre:

Aufgrund der aktuell geplanten/Durchgeführten Behandlung wird es natürlich Schwierigkeiten geben, den gewünschten Versicherungsschutz woanders zu bekommen.

Hier sollte sich der Makler was einfallen lassen!

 

Viel Erfolg

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polydeikes

Wunderbar, klingt nach der bestmöglichen, unbürokratischen Lösung.

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