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fittken

BU-Versicherung für Medizinstudenten: Die Qual der Wahl

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fittken

Hallo liebe Community,

 

ich studiere im letzten Jahr Medizin und bin gerade auf der Suche nach einer passenden BU.

Als monatliche Versicherungssumme hätte ich gerne 2000€, mehr geht scheinbar als Student nicht.

 

Momentan schwanke ich zwischen der Ärztefinanz, der Alten Leipziger oder der HDI.

 

Keiner kann mir genau die Vor- und Nachteile der einzelnen Versicherer nennen, ich blicke auch langsam nicht mehr durch.

 

 

Es wäre schön, wenn mir vielleicht jemand weiterhelfen könnte.

 

 

Viele Grüße!

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Matthew Pryor

Was ist denn nach dem Studium geplant?Eine Anstellung oder eine freiberufliche Tätigkeit?

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Peter Wolnitza

Hallo liebe Community,

 

ich studiere im letzten Jahr Medizin und bin gerade auf der Suche nach einer passenden BU.

Als monatliche Versicherungssumme hätte ich gerne 2000€, mehr geht scheinbar als Student nicht.

 

Momentan schwanke ich zwischen der Ärztefinanz, der Alten Leipziger oder der HDI.

 

Keiner kann mir genau die Vor- und Nachteile der einzelnen Versicherer nennen, ich blicke auch langsam nicht mehr durch.

 

 

Es wäre schön, wenn mir vielleicht jemand weiterhelfen könnte.

 

 

Viele Grüße!

 

Moin @fittken,

 

im Prinzip kein Hexenwerk rolleyes.gif

 

Erstmal vorab: Alle drei haben es verdient, bei einem Mediziner in die engere Auswahl zu kommen. Vermutlich wird es Dir auch sehr schwer fallen, über die reinen Hard-Facts (Vertragsbedingungen) eine Auswahl zu treffen.

Daher erst mal kurz ein anderer Ansatz:

Hat denn eine entsprechende Risiko-Voranfrage statt gefunden? (oft kann man danach eine bessere Auswahl treffen, wenn die Ergebnisse der Gesellschaften unterschiedlich ausfallen)

 

Wenn Nein - warum noch nicht? Wenn ja - wie war das Ergebnis - evtl. gibt es da eine Entscheidungshilfe?

 

Natürlich gibt es in den Vertragsbedingungen Unterschiede, die analysiert und individuell bewertet werden müssen. Hängt aber von der weiteren Planung und z.B. von der Assistenzarztrichtung ab (da gibt es ein paar Unterschiede in der

Berufsgruppeneinteilung). Auch von der Frage, ob irgendwann mal vorstellbar ist, NICHT als Arzt zu arbeiten - dann würde ich definitiv die Finger von der DÄV lassen (die m.E. sowieso schon hinter den beiden anderen rangiert - aber das wäre

dann der finale ko)

 

Zusätzlich solltest Du ein paar weiter Gestaltungsmöglichkeiten beachten:

- Höhe der maximalen Dynamik (Auch wenn im Med. Bereich die Gehaltssprünge nicht mehr ganz so riesig ausfallen, stösst z.B. eine 5% Dynamik hier rasch an ihre Grenzen)

- Wie oft kann Dynamik abgelehnt werden, ohne dass Entfall Dynamik eintritt?

- werden angenommene Dynamiken auf Nachversicherungsoptionen angerechnet?

...

 

Das alles zusammen sollte es eigentlich ermöglichen, in einer vernünftigen Beratung zu einem passenden Ergebnis zu kommen.

Viel Erfolg!

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profi
· bearbeitet von profi
Am 24.3.2015 um 11:08 von fittken:

Keiner kann mir genau die Vor- und Nachteile der einzelnen Versicherer nennen, ich blicke auch langsam nicht mehr durch.

x

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fittken
· bearbeitet von fittken

Hallo,

 

vielen Dank für die schnellen Antworten.

 

 

Also zunächst ist nach dem Studium eine Anstellung als Assistenzarzt geplant, vermutlich im Bereich der Inneren Medizin. Langfristig möchte ich mich vermutlich niederlassen.

 

Neben der Tätigkeit als Arzt bin ich noch mit einem Onlineshop selbstständig, was langfristig daraus wird, kann ich nicht sagen. In jedem Fall möchte ich auch die Möglichkeit haben, im Falle einer Berufsunfähigkeit noch Tätigkeiten außerhalb des Arztberufes ausüben zu können.

 

Bei der DÄV klang für mich besonders gut, dass zb im Falle einer Berufsunfähigkeit als Oberarzt, die BU auch dann ausgezahlt wird, wenn man danach weiterhin zB in einer Unternehmensberatung arbeitet, da dies ja ein anderer sozialer Status sei.

Man sagte mir auch bei der DÄV, dass die abstrakte Verweisung bei den anderen Versicherern nicht so gut sei, da dort oftmals von ,,Beruf" und nicht von ,,Tätigkeit" die Rede sei und man so zb im Falle einer Berufsunfähigkeit als Chirurg dann Kinder impfen müsse, was bei der DÄV so nicht passieren könne.

Auch stehe bei der Alten Leipziger in den Bedingungen, dass man maximal 70% des Nettoeinkommens versichern könne.

Wie viel davon ist wahr? :D

 

Zu der Dynamik würde ich auch gerne wissen, wie sich die Versicherer unterscheiden.

 

Bei der HDI gehen scheinbar maximal 1500€ monatlich als Student, somit scheidet die eigtl. schon aus. Oder wäre es generell ratsam noch 8 Monate zu warten bis ich arbeite und dann erst abzuschließen?

 

Ich habe mich bisher von einem Makler aus Osnabrück, einem aus Leipzig und der DÄV beraten lassen.

 

EDIT: Die Vorabanfragen haben einen Ausschluss ergeben, der allerdings nicht weiter relevant für mich ist.

 

 

Viele Grüße!

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor
Also zunächst ist nach dem Studium eine Anstellung als Assistenzarzt geplant, vermutlich im Bereich der Inneren Medizin. Langfristig möchte ich mich vermutlich niederlassen.

Auch wenn der Werdegang noch nicht klar ist:Um ein Gefühl für die Unterschiede der Bedingungswerke zu bekommen,kannst du am Beispiel der HDI respektive Alte Leipziger die Regelungen für Selbständige abgleichen.Beide sprechen zwar schwammig von einer "zumutbaren Umorganisation des Arbeitsplatzes" ohne "erheblichen Kapitaleinsatz",aber nur einer der beiden definiert eindeutig eine zumutbare Einkommensminderung in % im Rahmen der Erstprüfung.Das schafft zumindest eine gewisse Rechtssicherheit.

 

Bei der DÄV klang für mich besonders gut, dass zb im Falle einer Berufsunfähigkeit als Oberarzt, die BU auch dann ausgezahlt wird, wenn man danach weiterhin zB in einer Unternehmensberatung arbeitet, da dies ja ein anderer sozialer Status sei.

Konkret verwiesen werden kann im Falle einer tatsächlichen Berufsausübung.Da gilt es dann zu prüfen,ob die neue Tätigkeit sinngemäß "aufgrund der Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und der bisherigen Lebensstellung hinsichtlich Vergütung und sozialer Wertschätzung vor Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigung entspricht".

Auch hier ist es vorteilhaft,wenn klar definiert ist,inwieweit ein im Vergleichsberuf niedrigeres Einkommen zumutbar ist.Gute Versicherer verzichten dann auf eine Verweisung,wenn das Einkommen um mehr als 20% geringer ausfällt.

Noch eine Anmerkung,falls dir ein Passus der HDI als besonders vorteilhaft verkauft werden soll:Die HDI verzichtet während der Erstprüfung anders als andere Versicherer auf die Möglichkeit einer konkreten Verweisung.

Dieses vermeintliche Highlight wird aber durch das Recht des Versicherers ausgehebelt,das Fortbestehen der Berufsunfähigkeit in regelmäßigen Abständen neu zu prüfen.Ab diesem Zeitpunkt besteht auch bei der HDI die Möglichkeit,unter bestimmten Voraussetzungen auf einen tatsächlich ausgeübten Beruf verwiesen zu werden.

Das ist also nicht "besonders gut",sondern für gute Versicherer eine Selbstverständlichkeit.

 

Auch stehe bei der Alten Leipziger in den Bedingungen, dass man maximal 70% des Nettoeinkommens versichern könne.

Mache es dir einfach und lasse dir diese Formulierung in den Bedingungen zeigen.Die AL stellt auf das Bruttoeinkommen ab.Die Rechnung kann gerade bei hohen Einkommen und entsprechenden Rentenhöhen etwas kompliziert ausfallen,aber grundsätzlich sind es 70% des Bruttoeinkommens.

 

Bei der HDI gehen scheinbar maximal 1500€ monatlich als Student, somit scheidet die eigtl. schon aus.

Nun ja.Das ist nun eher kein K.O.-Kriterium.Du hast die Möglichkeit,über eine Nachversicherung nach Abschluss des Studiums die Rente zu erhöhen.Dann kannst du auch 2.000€ Monatsrente versichern.Pro Ereignis gibt es die Möglichkeit,die ursprünglich vereinbarte Rente maximal zu verdoppeln.Allerdings mit der Einschränkung,dass die insgesamt versicherte Jahresrente inkl. Nachversicherung nicht mehr als 30.000€ betragen darf.

Edith:Unterstrichenes ergänzt.

 

 

 

 

 

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Peter Wolnitza

Moin Matthew,

 

die 20% Regelung hat HDI seit kurzem auch in den Bedingungen verankert. Sowohl in BUZ als auch SBU.

Nachversicherungsoptionen sind bei HDI schlechter als A.L. geregelt.

 

Viele Grüße

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fittken

Danke!

 

Und wie sieht das alles im Vergleich zur DÄV aus?

 

 

Mein ,,Problem" ist, dass die unabhängigen Versicherungsmakler eigtl. nur auf die AL und die HDI eingehen und die DÄV völlig außen vor lassen. Bei der DÄV ist es immerhin noch so, dass sie die anderen kritisieren. :D

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor

Hallo Peter,

 

die 20% Regelung hat HDI seit kurzem auch in den Bedingungen verankert.

auch bei Selbständigen?Darauf hatte ich mich im ersten Absatz bezogen.Im 2.Absatz sprach ich von "guten Versicherern" ohne explizite Erwähnung der HDI.

 

Nachversicherungsoptionen sind bei HDI schlechter als A.L. geregelt.

Grundsätzlich ja.Für meinen (unmaßgeblichen) Geschmack wäre es aber kein zwingender "Tod" für die HDI,wenn während des Studiums die Grenze bei 1.500€ gezogen wird.Das könnte dann gelten,wenn bereits Stand heute eine höhere Absicherung gewünscht wird.War eher als Hinweis gedacht,dass mit Abschluss des Studiums auch bei der HDI 2.000€ Monatsrente versichert werden könn(t)en.

 

Edith:Peter hat recht bezüglich der 20%-Regelung im Rahmen der Nachprüfung.Mea culpa und Danke für den Hinweis thumbsup.gif.

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polydeikes

Hallo Fittken. Nicht verwirren lassen. Eine HDI hat bei der Umorganisation Selbstständiger gem. Par. 8 der Ego Top genau die gleichen 20 % als Obergrenze wie eine AL.

 

"Wir halten hierbei laufende Einkommensminderungen von weniger als 20 % ... für zumutbar ... "

 

---

 

Der Unterschied bzgl. dieses Teils der Bedingungen zw. AL und HDI könnte ggf. in einem "Verzicht" auf eine Umorganisationsprüfung liegen, es gelten Voraussetzungen (Bürotätigkeit und akademischer Abschluss). Darüber kann man aber sehr kontrovers diskutieren, da die Umorganisation schon in den Berufsunfähigkeitsbegriff gehört (in welchen Bereichen bin ich zu welchem Grad eingeschränkt, erreiche ich mit dem Leistungsantrag die nötigen Punkte und bleibt überhaupt eine echte Tätigkeit nach dem Zusammenstreichen zurück).

 

Die AL bietet aktuell die besseren Regelungen für Ärzte, die sich selbstständig machen wollen. Liegt aber nicht nur an den Regelungen zur Umorganisation, sondern vor allem auch an den von Peter bereits beschriebenen technischen Möglichkeiten.

 

---

 

Die DÄV bietet bei Ärzten einen Verzicht auf die konkrete Verweisung, das hast du richtig erkannt und ist deren Alleinstellungsmerkmal (mit dem Rest vom AXA Konzern, zu der auch die DÄV gehört).

 

Das ist zwar eine nette Sache und funktioniert auch genau wie du beschrieben hast, dafür weist die DÄV einige Schwächen an anderen Stellen ggü. HDI und AL auf. Ist man bspw. kein Arzt, hat die DÄV auch keine fixen Grenzen bei der zumutbaren Einkommensreduzierung, das hatte Peter schon angedeuted.

 

Die HDI verzichtet in der Erstprüfung auf eine konkrete Verweisung. Früher war das ein reiner Werbegag, da der Versicherer das durch eine sofortige Nachprüfung aushebeln konnte. In den 2015er Bedingungen darf frühestens 6 Monate nach Anerkennung der BU nachgeprüft werden.

 

---

 

Mach es so, wie von Peter empfohlen. Stell Leistungsvoraussetzungen, Leistungsbeschränkungen und vor allem auch die besagten (Peter) technischen Gestaltungsmöglichkeiten gegenüber und entscheide dich dann bewusst für einen der Anbieter.

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fittken

Mach es so, wie von Peter empfohlen. Stell Leistungsvoraussetzungen, Leistungsbeschränkungen und vor allem auch die besagten (Peter) technischen Gestaltungsmöglichkeiten gegenüber und entscheide dich dann bewusst für einen der Anbieter.

 

Ja, theoretisch sollte ich das machen. Nur ist es extrem viel Aufwand und sowas würde ich mir von den Versicherungsmaklern wünschen. Momentan sehe ich eigtl. nicht ein, warum die sich mit meiner Provision ihren Hintern pudern lassen sollen.

 

Ist es nicht so, dass bei der DÄV eine jährliche Dynamik von 5% drin ist, bei der AL nur 2%?

 

Wenn noch jemand was zu DÄV vs Alte Leipziger sagen kann, wäre ich dankbar.

 

 

Viele Grüße!

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Peter Wolnitza

Ist es nicht so, dass bei der DÄV eine jährliche Dynamik von 5% drin ist, bei der AL nur 2%?

Kann man aus der Ferne nicht beantworten, weil wir nicht wissen, WAS genau in welcher Konstellation angeboten wurde. Ist aber auch - ehrlich gesagt - eine unwichtige Randfrage.

 

Wenn noch jemand was zu DÄV vs Alte Leipziger sagen kann, wäre ich dankbar.

Viele Grüße!

 

Da gäbe es einiges zu sagen: Aber das ist das Stochern mit der berühmten Stange im Nebel...evtl. bleibt zufällig was dran hängen, was als Entscheidungskriterium taugt - hilft Dir nicht wirklich weiter.

Wenn es Dich tröstet: Du wirst in den nächsten ca. 40? Jahren eine Menge Kohle in den Vertrag stecken, und es hängt ziemlich was davon ab, dass Du eine vernünftige Auswahl triffst.

Also nimm Dir die Zeit, da solide drüber nachzudenken und die Basics zu bearbeiten.

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fittken

Hallo,

 

der Versicherungsmakler sagt es gäbe bei der AL die Möglichkeit mehrfach der Dynamik zu widersprechen (was ich eigtl. nicht vor habe), was bei der DÄV so nicht gehe.

 

Meine Frage: Bei der DäV kann man scheinbar 2 Mal eine Steigerung um 500€ vereinbaren, wie ist das bei der AL? Gibt es außer der 5% jährlich auch so eine Dynamik?

 

 

Weiterhin sagte der Makler es gäbe bei der AL die Möglichkeit bis 65 Jahre abzuschließen, aber bis 67 Jahre die BU Rente zu erhalten. Dies würde nur ca. 4€ mehr pro Monat kosten.

 

Haltet ihr es für ein No Go nur bis 65J abzuschließen?

 

 

Viele Grüße!

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor

Hallo,

 

auf die Schnelle:Du bist grundsätzlich nicht gezwungen,dynamische Erhöhungen anzunehmen.Du erhältst (bei vereinbarter Dynamik) zum Zeitpunkt der Erhöhung ein schriftliches Angebot des Versicherers,dem du widersprechen kannst.Die Regelungen,wie oft du einer Erhöhung widersprechen kannst,ohne dein Anpassungsrecht zu verlieren,sind unterschiedlich.Die Al räumt dir dieses Recht unbegrenzt ein,du läufst also nicht Gefahr,nach einem wiederholten Widerspruch von der dann nötigen Zustimmung des Versicherers abhängig zu sein.Grundsätzlich ist es möglich,einem Erhöhungsangebot zweimal in Folge zu widersprechen.Von daher stellt die Regelung der AL schon eine Verbesserung dar.Ist für mein Empfinden allerdings kein Kriterium,dem bei einem Vergleich allerhöchste Priorität beigemessen werden sollte.

 

Zu deiner Frage:Du sprichst die sogenannte Nachversicherung an.Bei Eintritt bestimmter Ereignisse (bspw. Heirat,Geburt eines Kindes oder einem Wechsel in die hauptberufliche Selbständigkeit) kannst du beantragen,dass die versicherte Rente ohne erneute Risikoprüfung (bei der AL,andere Versicherer stellen nur auf eine Gesundheitsprüfung ab,das ist eine schlechtere Formulierung) erhöht wird.Diese Erhöhung musst du innerhalb von 6 Monaten nach Eintritt des Ereignisses beantragen.Allerdings ist diese Option an bestimmte Kriterien geknüpft,z.B. dein Alter zum Zeitpunkt der Beantragung,eine maximale Jahresrente,eine "angemessene Relation zum Einkommen"...

Des Weiteren darf noch keine Berufsunfähigkeit vorliegen.Aber auch in diesem Punkt unterscheiden sich die Regelungen der Versicherer z.T. deutlich.Um das an einem anderen Versicherer aus deiner Auswahl,der HDI,deutlich zu machen:Hier könntest du die Nachversicherung auch dann nicht mehr nutzen,wenn du bereits einmal Leistungen bezogen hast,diese aber wieder eingestellt wurden,weil du nicht mehr berufsunfähig bist.

 

Weiterhin sagte der Makler es gäbe bei der AL die Möglichkeit bis 65 Jahre abzuschließen, aber bis 67 Jahre die BU Rente zu erhalten. Dies würde nur ca. 4€ mehr pro Monat kosten.

Ob das sinnvoll ist?Gegenfrage:Was machst du,wenn du mit 65 Jahren und einem Tag auf dem Buckel berufsunfähig wirst?Bist du dir Stand heute sicher,dass du die restlichen 2 Jahre bis zum (Stand heute) Renteneintritt mit eigenen Mitteln überbrücken kannst?Persönlich würde ich den Mehrbeitrag in Kauf nehmen und Versicherungs- und Leistungsdauer so lange wie technisch möglich zu versichern.Sollte sich im Laufe der Jahrzehnte heraus stellen,dass eine Verkürzung und das damit einhergehende Risiko für dich finanziell tragbar sein sollte,so kannst du dahingehende Vertragsänderungen immer noch vornehmen.

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Peter Wolnitza

Hallo,

 

der Versicherungsmakler sagt es gäbe bei der AL die Möglichkeit mehrfach der Dynamik zu widersprechen (was ich eigtl. nicht vor habe), was bei der DÄV so nicht gehe.

 

Meine Frage: Bei der DäV kann man scheinbar 2 Mal eine Steigerung um 500€ vereinbaren, wie ist das bei der AL? Gibt es außer der 5% jährlich auch so eine Dynamik?

 

 

Weiterhin sagte der Makler es gäbe bei der AL die Möglichkeit bis 65 Jahre abzuschließen, aber bis 67 Jahre die BU Rente zu erhalten. Dies würde nur ca. 4€ mehr pro Monat kosten.

 

Haltet ihr es für ein No Go nur bis 65J abzuschließen?

 

 

Viele Grüße!

 

Hallo, ich auch nochmal

 

es gibt in den Bedingungen bzgl. Annahme/Ablehnung der Dynamik Unterschiede in den Vertragsbedingungen - sollte der Makler Dir aber erklären können.

Frag ihn bei der Gelegenheit auch gleich mal nach den Obergrenzen für die von @Matthew angesprochenen Nachversicherungsoptionen und wie/ob angenommene Dynamiken darauf angerechnet werden.

 

Ja, ich halte Endalter 65 für einen Fehler. So lange absichern, wie man voraussichtlich drauf angewiesen ist! Kenne viele Ärzte, die mit 68 noch aktiv sind..und das nicht nur, weil Sie keinen Nachfolger finden!

Insofern nur dann kürzere Dauer, wenn mit ziemlicher Sicherheit zu dem Zeitpunkt das letzte Schäfchen im Trockenen ist...

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polydeikes

Mach es so, wie von Peter empfohlen. Stell Leistungsvoraussetzungen, Leistungsbeschränkungen und vor allem auch die besagten (Peter) technischen Gestaltungsmöglichkeiten gegenüber und entscheide dich dann bewusst für einen der Anbieter.

 

Ja, theoretisch sollte ich das machen. Nur ist es extrem viel Aufwand und sowas würde ich mir von den Versicherungsmaklern wünschen. Momentan sehe ich eigtl. nicht ein, warum die sich mit meiner Provision ihren Hintern pudern lassen sollen.

 

Das war schon durchaus als Anregung für den weiteren Gesprächsverlauf mit (d)einem Vermittler gemeint und keine do it yourself Empfehlung. ;)

 

---

 

Ist es nicht so, dass bei der DÄV eine jährliche Dynamik von 5% drin ist, bei der AL nur 2%?

 

Es gibt Beitragsdynamiken und Leistungsdynamiken.

 

Beitragsdynamiken erhöhen den Beitrag bzw. die Rentenleistung, wenn man sie mitnimmt, um einen bestimmten Prozentsatz. Für die SBU Varianten sind bei beiden Anbietern 5 % Dynamiken möglich, bei einer AL allerdings nur eine Dynamikform, die Erhöhung des Vorjahresbeitrags.

 

Bei Leistungsdynamiken sieht das anders aus. Hier kann man zum Beispiel auch mal schauen, wie es bedingungsseitig hinsichtlich Überschüssen nach Eintritt des Leistungsfalls und mit zusätzlich vereinbarten garantierten Rentensteigerungen (Leistungsdynamik) bei der DÄV aussieht.

 

 

Weiterhin sagte der Makler es gäbe bei der AL die Möglichkeit bis 65 Jahre abzuschließen, aber bis 67 Jahre die BU Rente zu erhalten. Dies würde nur ca. 4€ mehr pro Monat kosten.

 

Ist nicht AL spezifisch. Man kann zwei Zeiträume bestimmen. Einmal den Zeitraum, bis wann eine BU eingetreten sein muss und dann den Zeitraum, bis wann geleistet werden würde. Rechnerisch ist es in der Regel eher weniger sinnvoll diese Gestaltungsvariante zu nutzen. Für meinen Teil habe ich aber nichts gegen einen Abschluss bis 65.

 

Hier kommt bei der AL wieder eine Besonderheit zum Tragen: Schließe ich bis mind. 60 ab, kann ich die Nachversicherung auch länger wählen als den ursprünglichen Vertrag. Ich könnte also bspw. den ursprünglichen Vertrag bis 65 laufen lassen, die Nachversicherung bis 67 ...

 

Diese Konstruktion hat allerdings auch mögliche Nachteile, da Rechnungsgrundlagen und Bedingungswerk zum Zeitpunkt des Abschlusses der Nachversicherung gelten, nicht der ursprüngliche Tarif.

 

---

 

So ein paar Anregungen zum Vergleich DÄV / AL:

 

- Arztanordnungsklausel, Ausweitungen bei der DÄV ggü. AL prüfen

- Umorganisation, Ausweitung auf Freiberufler / Kammerberufe, Zuweisung betrieblicher Arbeitsabläufe an Mitarbeiter, nicht vorhandene feste Grenzen bei der zumutbaren Einkommensreduzierung bei DÄV prüfen

- Thematik längerfristiges Ausscheiden aus dem Berufsleben bei DÄV prüfen

- Infektionsklausel auf Voraussetzungen prüfen, nur behördllich angeordnetes, vollständiges Tätigkeitsverbot bei DÄV

- befristetes Anerkenntnis prüfen und verstehen

- fehlende Kriterien DÄV ggü. AL in Erst- und Nachprüfung verstehen (bspw. zumutbare Einkommensreduzierung bei konkreter Verweisung als Nich-Arzt)

- Mitversicherung von (vorsätzlichen) Verkehrsdelikten bei der DÄV prüfen

 

Hat nun beim besten Willen keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wie du aber schon sagtest, du möchtest nicht die Arbeit deines Vermittlers machen ... ich auch nicht ... daher ein paar Anregungen und finito.

-

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zwo50
Auch stehe bei der Alten Leipziger in den Bedingungen, dass man maximal 70% des Nettoeinkommens versichern könne.

Mache es dir einfach und lasse dir diese Formulierung in den Bedingungen zeigen.Die AL stellt auf das Bruttoeinkommen ab.Die Rechnung kann gerade bei hohen Einkommen und entsprechenden Rentenhöhen etwas kompliziert ausfallen,aber grundsätzlich sind es 70% des Bruttoeinkommens.

m.M.n. sinds 2/3 vom Brutto bis BBG, was ja gern mal >100% vom Netto ist ;)

 

Und ja, wenn höher dann komplizierter - darum angehängt.

infoblatt-finanzielle-angemessenheit-von-bu-renten-pv403.pdf

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Matthew Pryor

Letzten Endes muss natürlich der TO (oder andere Betreffende) entscheiden,was ihm oder ihr wichtig(er) ist.Die verbindlichen Bedingungsregelungen der Versicherer oder bunt-lustige Präsentationen.

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fittken

Vielen Dank nochmal.

Habe mir gerade einen Vergleich durchgelesen und bin dabei über 2 Punkte gestolpert:

T03Was hat es mit den Karenzzeiten auf sich? Damit ist nicht etwa eine Zeitspanne gemeint, bis nach Abschluss des Vertrages eine Berufsunfähigkeit möglich wird?

T05 Beitragsdynamik der versicherten Leistungen: Verstehe ich richtig, dass bei der AL maximal 40.000€ Berufsunfähigkeitsrente jährlich versicherbar sind, bei der DÄV hingegen 125.000€?

 

Viele Grüße!

 

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor
T03Was hat es mit den Karenzzeiten auf sich? Damit ist nicht etwa eine Zeitspanne gemeint, bis nach Abschluss des Vertrages eine Berufsunfähigkeit möglich wird?

Karenzzeit meint die Zeit,während der trotz eingetretenem respektive anerkanntem Leistungsfall noch keine Rentenzahlungen erfolgen.Kann man für bspw. 6,12 oder 24 Monate vereinbaren.Je länger die Karenzzeit,desto günstiger der Beitrag.Ob das im Einzelfall Sinn macht,ist wie fast immer individuell zu betrachten und hängt aus meiner Sicht auch damit zusammen,ob bereits Rücklagen zur Überbrückung einer evtl. Karenzzeit gebildet wurden und ob ich als Versicherter auch dazu bereit bin,Rücklagen für diesen Fall zu verbrauchen.

Im Übrigen ist das ein Sachverhalt,der sich mit minimalem eigenen Aufwand innerhalb von 5 Minuten klären ließe.Mit einem Zaubertool namens Suchmaschine.

 

Verstehe ich richtig, dass bei der AL maximal 40.000€ Berufsunfähigkeitsrente jährlich versicherbar sind, bei der DÄV hingegen 125.000€?

Nein,das verstehst du falsch.Übersteigt die jährliche Rente bei der AL durch dynamische Anpassungen 40.000 €,musst du der Erhöhung unter Umständen widersprechen,wenn die versicherte Rente nicht mehr in angemessener Relation zu deinem Einkommen steht.

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Peter Wolnitza

Vielen Dank nochmal.

Habe mir gerade einen Vergleich durchgelesen und bin dabei über 2 Punkte gestolpert:

T03Was hat es mit den Karenzzeiten auf sich? Damit ist nicht etwa eine Zeitspanne gemeint, bis nach Abschluss des Vertrages eine Berufsunfähigkeit möglich wird?

T05 Beitragsdynamik der versicherten Leistungen: Verstehe ich richtig, dass bei der AL maximal 40.000€ Berufsunfähigkeitsrente jährlich versicherbar sind, bei der DÄV hingegen 125.000€?

 

Viele Grüße!

 

 

Moin,

 

also jetzt bitte nicht falsch verstehen, aber angesichts dieser Fragen drängt sich mir auch eine Frage auf:

 

Was - in aller Welt- war denn Gegenstand der bisherigen Beratungsgespräche???? - das sind eigentlich absolute Basics!

Spätestens im Rahmen einer vernünftigen Bedarfsermittlung gehören die Punkte

- Möglichkeiten der Dynamik (Höhe, Ablehnungsmöglichkeiten, Summen)

- Möglichkeiten der Nachversicherung

- Möglichkeiten, auf reduziertes Einkommen zu reagieren

...

besprochen.

 

Und vergiss diese "Raterei" endlich: Die geschilderten Punkte sind ein schönes Beispiel dafür, wie durch Festlegen von irgendwelchen Rate-Kriterien und passend

zurechtgeschnittenen ja/nein-Antworten absolut untaugliche Ergebnisse rauskommen, weil Sie einen auf die verkehrte Schiene setzen.

 

Nimm die zwei, drei Bedingungswerke zur Hand, lies Sie durch - am Besten unter folgendem Aspekt:

Wie kann der Versicherer, das, was da geschrieben steht, im Ernstfall gegen mich verwenden?

Sei da ruhig kreativ und erfinderisch. Markiere Dir die Stellen mit dem Edding und geh das danach Punkt für Punkt mit Deinem Makler durch und bitte

Ihn, das zu besprechen / zu erklären. Wenn er BU-kompetent ist und Seinen Job ernst nimmt, wird er damit keine Probleme haben!

Lass nicht eher locker, bis das alles zufriedenstellend geklärt ist! Das gleiche zur Not beim nächsten Versicherer.

Du musst 30-40 Jahre Beiträge dafür zahlen, Deine Existenz hängt davon ab, wenn Dir Deine Arbeitskraft um die Ohren fliegt!

Mach so eine Entscheidung nicht von einer Rate-Tabelle abhängig, hinter der ein völlig anderes Marketing-Konzept steht, als dem Verbraucher

(=Endkunde oder unbedarfter Makler) eine qualititativ hochwertige Entscheidung zu ermöglichen!

Nochmals viel Erfolg dabei!

 

 

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fittken

Danke für die ehrliche Antwort.

 

Ja, um ehrlich zu sein bin ich mit der bisherigen Beratung auch nicht sehr zufrieden.

 

Bei der DÄV habe ich noch mit Abstand die beste Beratung erhalten, allerdings natürlich einseitig, aber Versicherungsvertreter sind schließlich auch nur Verkäufer.

 

Doch von den Versicherungsmaklern bin ich bislang einfach nur enttäuscht. Beratung hat da nicht stattgefunden, stattdessen werden irgendwelche Tabellen verschickt, die Ruckzuck von der Software ausgespuckt wurden.

Stellt man Fragen kommt nur sinngemäß ,,es gibt nur die AL für Sie und im übrigen bin ich unabhängig und die DÄV nicht".

Sowas finde ich sehr schwach, zumal ich ja nicht ohne Grund 3 verschiedene Versicherungsmakler/-vertreter gleichzeitig kontaktiert habe, denn sowas habe ich schon befürchtet...

 

Nun ja, für mich läuft es momentan denke ich eher auf die AL hinaus, werde mir aber noch ein bisschen Zeit nehmen und hier dann nochmal posten.

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Matthew Pryor

Aus schierem (Eigen-)Interesse:Hast du die Vermittler denn überhaupt mal auf die Punkte angesprochen,die du hier ins Feld geführt hast?Das wirkt so,als wäre dir etwas präsentiert worden,was du hier verifiziert haben wolltest,ohne dafür die eigentlich Zuständigen in Anspruch zu nehmen.

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