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triton133

Private oder Gesetzliche Krankenversicherung

Empfohlene Beiträge

Global Nomad
· bearbeitet von Global Nomad

hier meine damalig und bewusste Entscheidung.

Ich blieb und bleibe in der GKV.

Ausschlaggebend war die Erfahrung meines Vaters in der PKV und dem damals anstehenden Rentenabschnitt.

Die PKV hat letztlich viel zu viel gekostet und hat einen großen Batzen seiner Rücklagen und "Rente" "gefressen".

Als meine Mutter starb, konnte er wieder in die GKV zurück, was, aus finanzieller Sicht, deutliche Vorteile brachte. Die Leistungen im Krhs, er hatte mehrere Herz OPs, hat sich nicht deutlich unterschieden.

Daher, so schön wie das in der PKV ist, es gibt auch eine Kehrseite.

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Caveman8
· bearbeitet von Caveman8

Meine Frau und ich (beide über JEG) sind seit dem 28 Lebensjahr in der PKV. Wir haben einen Sohn und „sparen“ derzeit etwa 400€ monatlich insgesamt an AN Beitrag (200€ p.P.). Wir haben beide einen Entlastungstarif mit etwa 150€ Entlastungsbeitrag inkludiert. Wir haben uns nun final für die PKV entschieden (Verzicht auf Versicherungspflicht, da meine Frau durch Teilzeit zu nahe an der JEG verdient).
Mir scheint es da aktuell das bessere Paket zu sein, da noch genügend Zeit bleibt um Altersbeiträge aufzubauen und da keine weiteren Kinder geplant sind. Um die Rente sorge ich mich derzeit nicht allerdings könnte ein frühzeitiger Austritt aus dem Erwerbsleben oder eine weitere Arbeitszeitreduktion dann etwas teurer werden. 

 

Wir haben uns trotzdem lange mit der Frage beschäftigt und je „schlechter“ die Vorraussetzungen sind (mehr Kinder, kürzere Versicherungsdauer, etc.) Je schwerer würde mir die Entscheidung fallen. 
 

Wenn PKV, dann aus meiner Sicht folgendes beachten: maximal hohes Krankentagegeld abschließen (Rentenbeiträge müssen im Krankheitsfall dann komplett selbst übernommen werden), höhere BU abschließen, ggf. zusätzliche Altersentlastung einbauen, Sparbeitrag anlegen. Ggf. in eine Rürup als Nettopolice durch deren Auszahlung dann wieder die PKV im Alter bezahlt werden kann. 
 

Mit einer Verschlechterung der Bedingungen der KVdR würde ich aber in jedem Fall rechnen. 

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fgk
· bearbeitet von fgk
vor 23 Minuten von Caveman8:

Ggf. in eine Rürup als Nettopolice durch deren Auszahlung dann wieder die PKV im Alter bezahlt werden kann. 

Das hatte ich hier im Forum schonmal gelesen und halte es grundsätzlich für eine interessante Idee, weil die Rentenzahlungen steuerlich gegen die Krankenversicherungsbeiträge verrechnet werden können.

Wer es geschickt anstellt, kann dadurch die Steuer in die Rentenphase verschieben und dann später komplett neutralisieren.

 

Ungünstig, wer als Rentner hohe Krankenversicherungsbeiträge zahlt aber kaum steuerpflichtiges Einkommen hat.
 

vor 45 Minuten von Global Nomad:

Die PKV hat letztlich viel zu viel gekostet und hat einen großen Batzen seiner Rücklagen und "Rente" "gefressen".

Auch ein Unterschied zwischen früheren Rentnern, die die Rente größtenteils steuerfrei beziehen und zukünftigen Rentnern, die dann einen größeren Teil versteuern müssen.

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slowandsteady
vor 2 Stunden von Dagobert90:
  • Spielte das Thema bAV / Rentenbesteuerung für diejenigen, die eine Betriebsrente haben eine Rolle hinsichtlich PKV und GKV ? Und wie habt ihr euch entschieden?
  • Wo seht ihr die größeren Risiken  vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und weiter steigenden Gesundheitskosten - GKV (+ Zusatz) oder PKV?
  • Welche Kröte würdet ihr schlucken bzw. wie aufstellen und warum?
  • Wie schätzt ihr die Entwicklung der BBG bis ca. 2060? Welche jährlichen Steigerungsraten erscheinen euch realistisch (für weitere Überlegungen)?
  • Kann ich nichts zu sagen, da ich keine (nennenswerte) Betriebsrente bekomme. Der AG wuerde es zwar Umwandlung + kleinen Zuschuss anbieten, aber die Konditionen der Rentenversicherungen sind mir zu schlecht, da nehme ich lieber "Cash in die Tasch". 
  • GKV wird stärker getroffen werden als die PKV, weil keine Altersrücklagen vorhanden sind.
    Allerdings wird der demographische Wandel auch nicht die PKV verschonen, zum einen weil 1) "Die asozialen PKV-Schmarotzer sollen ihren Beitrag leisten." gesellschaftsfähig ist und 2) die Neuabschlüsse in der PKV jedes Jahr stark sinken, d.h. PKV immer weniger Leute werden und 3) ich mir nicht sicher bin, ob nicht in 5-10 Jahren, wenn die GKV gegen die Wand gefahren ist, das gesamte System reformiert und nicht doch eine Bürgerversicherung eingeführt wird.
  • Ich war als junger Mensch von ca. 28-34 in der PKV und auch absichtlich "unterversichert" (kein Krankentagegeld). Mein Plan mit 28 war, dass ich entweder zurück in die GKV gehe, wenn ich Familie gründe oder - falls ich alleinstehend bleibe - bis knapp vor 55 in der PKV bleibe. Ist jetzt ersteres geworden, mit Frau + Kind will ich weniger finanzielles Risiko eingehen und die PKV ist nun mal eines.
  • Bis 2060 ist keine realistische Prognose möglich. Wer weiß ob es dann noch eine BBG gibt, ob wir überhaupt noch Euro haben oder Deutschland überhaupt noch bewohnbar ist. Das ist so, als hättest du 1990 die heutige Gegenwart voraussagen müssen.

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MGAT

Ich finde es interessant, dass die Diskussion „GKV vs. PKV“ hier fast ausschließlich aus finanzieller Perspektive geführt wird. Erfahrungsberichte zu (insbesondere komplexeren) Erkrankungen im Ernstfall werden dagegen fast völlig ausgeblendet.

Rückblickend bereue ich es, mich damals – aus rein finanziellen Gründen (Frau & 2 Kinder) – gegen den Wechsel in die PKV entschieden zu haben. Sobald eine Erkrankung nicht mehr 08/15 ist, stößt man im GKV-System schnell an Grenzen.
Ich habe insgesamt etwa 15.000–20.000 € aus eigener Tasche für private, aber erfolgreiche, ärztliche Behandlungen gezahlt, weil Kassenärzte schlicht nicht die nötige Zeit, Ressourcen oder das passende Netzwerk hatten.

 

Mein Fazit: Solange man gesund bleibt, betrachtet man die Krankenversicherung meist rein finanziell. Im Ernstfall merkt man jedoch sehr schnell, wie viel besser die Behandlungsmöglichkeiten in der PKV sein können.

Erlebt man selbst eine schwerere Krankheit, weiß man den "Oma-Spruch": "Gesundheit ist das wichtigste" immer mehr zu schätzen.

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Caveman8
vor 59 Minuten von MGAT:

Ich finde es interessant, dass die Diskussion „GKV vs. PKV“ hier fast ausschließlich aus finanzieller Perspektive geführt wird.

Nicht nur. Gibt in anderen Threads auch genügend Beiträge dazu. 
 

Ich hatte auch schon das „Vergnügen“ die Vorzüge der PKV kennenzulernen: 


- Mit starkem Schwindel noch am selben Abend um 20:00 Uhr einen Termin bei einem Privatarzt bekommen. Dann täglich Behandlungstermine (10 Stk.) selbst über Ostern hinweg. 
- Teure Migränemedikamente (3-400€ pro Monat) direkt verschrieben bekommen, ohne vorher zwei günstigere Medikamente testen zu müssen. 

 

Hat also sicher auch Vorteile. Unterschätzt wird meiner Meinung nach auch, wo man eben keine Zuzahlung leisten muss bzw. was zusätzlich an Vorsorge übernommen wird. Sei es die Zuzahlung bei den Medikamenten, einzelne Impfungen, Zahnreinigung o.ä.   

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 8 Stunden von Dagobert90:

Spielte das Thema bAV / Rentenbesteuerung für diejenigen, die eine Betriebsrente haben eine Rolle hinsichtlich PKV und GKV ?

 

Ich verstehe nicht, welche Rolle das spielen könnte. Die Steuer auf Renten (aus bAV, aus GRV, aus privaten Versicherungen) ist vollkommen unabhängig davon, wie man krankenversichert ist. Die Beiträge zur (Basis-)Krankenversicherung wiederum kann man in jedem Fall, egal ob GKV oder PKV, als Sonderausgaben/Vorsorgeaufwendungen geltend machen.

 

vor 6 Stunden von fgk:
vor 6 Stunden von Caveman8:

Ggf. in eine Rürup als Nettopolice durch deren Auszahlung dann wieder die PKV im Alter bezahlt werden kann. 

Das hatte ich hier im Forum schonmal gelesen und halte es grundsätzlich für eine interessante Idee, weil die Rentenzahlungen steuerlich gegen die Krankenversicherungsbeiträge verrechnet werden können.

Wer es geschickt anstellt, kann dadurch die Steuer in die Rentenphase verschieben und dann später komplett neutralisieren.

 

Wenn man sicher ist, in der PKV zu bleiben, erreicht man dasselbe mit Beitragsentlastungstarifen. Für Arbeitnehmer mit dem zusätzlichen Vorteil, dass es (bis zur Höchstgrenze) auch darauf Arbeitgeberzuschuss gibt.

 

Rechnet man mit einem Wechsel in die GKV, ist Rürup natürlich sinnvoller, da man die Rentenzahlungen daraus frei verwenden kann.

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Physiker
· bearbeitet von Physiker
Am 15.8.2025 um 11:40 von Dagobert90:

Meine Fragen an euch:

  • Spielte das Thema bAV / Rentenbesteuerung für diejenigen, die eine Betriebsrente haben eine Rolle hinsichtlich PKV und GKV ? Und wie habt ihr euch entschieden?
  • Wo seht ihr die größeren Risiken  vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und weiter steigenden Gesundheitskosten - GKV (+ Zusatz) oder PKV?
  • Welche Kröte würdet ihr schlucken bzw. wie aufstellen und warum?
  • Wie schätzt ihr die Entwicklung der BBG bis ca. 2060? Welche jährlichen Steigerungsraten erscheinen euch realistisch (für weitere Überlegungen)?

Vielleicht sind hier ähnliche Situationen vertreten – daher freue ich mich auf eure Meinungen und Erfahrungen!

 

Hallo Dagobert90,

 

ich würde sagen, dass deine Situation ähnlich zu meiner ist, auch wenn ich ein paar Jahre älter bin (Einkommen ca. 100TEUR noch bei reduzierter Arbeitszeit, Partnerin unverheiratet, ein Kind, bAV: sowohl monatliche bAV vom AG finanziert (laut Hochrechnung dann ca 1200€/Monat), sowie bAV Einmalzahlung zu Rentenbeginn Höhe voraussichtlich 220TEUR)

Spielte die bAV eine Rolle:
Ich habe die bAV bei der finanziellen Betrachtung der PKV inkludiert, da ich nach aktueller Regelung bei Rentenbeginn rund 240€/Monat zusätzliche GKV Beiträge zahlen müsste (überschlagen 20% auf 1200€ ohne Berücksichtigung eines Freibetrags, genauer muss es bei einer Abschätzung nicht sein). Sowie 44TEUR auf die 220TEUR Einmalzahlung, gestreckt auf 10 Jahre

Demographischer Wandel:
Hier gibt es sicherlich bessere Experten als mich. Jedoch sehe ich hier ein größeres Risiko bei der GKV. Nicht nur, dass das Durchschnittsalter der GKV Versicherten zunehmen wird und dadurch höhere Gesundheitskosten je Versicherten entstehen - das wird es auch bei der PKV - wird bei unveränderter Regelung die Einnahmen je Versicherten tendenziell abnehmen. Denn bekanntlich hat der durchschnittliche Renter ein geringeres Einkommen als der durchschnittliche Arbeitnehmer und dementsprechend zahlt der Rentner auch weniger GKV Beiträge.
Hier gibt es 1000 verschiedene Varianten, wie man das lösen könnte: Höherer Steuerzuschuss zur GKV, höhere Zusatzubeiträge zur GKV, weitere Einnahmequellen der GKV (siehe Vorschlag von Robert Habeck), Reduzierung des Leistungsumfangs. Oder ein vollständiger Umbau des aktuellen Systems, das würde dann wahrscheinlich die PKV ebenso betreffen.

Da wird in den letzten Jahren steigende Zusatzbeiträge + Steuerzuschüsse gesehen haben, gehe ich erst mal davon aus, dass dies die nächste Zeit so weitergehen wird.

Ich will damit nicht sagen, dass die PKV vom demographischen Wandel nicht betroffen ist. Jedoch zahlt der Rentner bei der PKV nicht weniger Beiträge, nur weil sein Einkommen geringer ist.

Entwicklung der BBG:
Da die BBG seit 2002 um ca 2% p.a. gestiegen ist - davon seit 2011 um etwa 2.5% p.a. habe ich das für meine Prognose der BBG-Entwicklung herangezogen.

 

Ich hoffe, die Antworten haben dir einen Mehrwert gebracht.
 

 

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Peter Wolnitza

Erste Prognosen für 2026 ..

 

Wenn das so kommt .. andererseits: Same procedure as every year ..

https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_100902380/arbeitsministerin-bas-will-hoehere-sozialbeitraege-fuer-gutverdiener.html

 

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) plant einem Medienbericht zufolge höhere Sozialbeiträge für Gutverdiener. Einem Verordnungsentwurf ihres Ministeriums zufolge, über den das Portal "Politico" berichtet, soll die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung 2026 auf 8.450 Euro steigen.

 

Für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung sind dem Bericht nach ebenfalls Veränderungen geplant. Hier beträgt die Beitragsbemessungsgrenze demnach aktuell 5.512,50 Euro. Laut Verordnung aus dem Arbeitsministerium soll sie im kommenden Jahr bei 5.812,50 Euro liegen.

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fgk
· bearbeitet von fgk

ich verstehe die Meldung so, daß die Beitragsbemessungsgrenze stärker steigt, als das Durchschnittsentgelt. Das würde dazu führen, daß nicht nur höhere Beiträge bezahlt werden müssen, sondern auch der Multiplikator der erworbenen Rentenansprüche steigt.

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

Die Pressemeldungen sind alle etwas komisch. Es klingt so, als ob es eine politische Entscheidung wäre und als ob Frau Bas etwas ändern würden. Stattdessen geht es um die jährliche Standardanpassung aufgrund der gestiegenen Löhne.

 

Die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung ist mit 5,44% tatsächlich ein klein wenig höher als die Anpassung der beiden anderen Rechengrößen (4,88% und 4,97%). Ich kann zurzeit nicht sagen, woher das kommt. Es könnte ein Rundungs- oder Nachholeffekt sein.

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satgar
vor 37 Minuten von stagflation:

Die Pressemeldungen sind alle etwas komisch. Es klingt so, als ob es eine politische Entscheidung wäre und als ob Frau Bas etwas ändern würden. Stattdessen geht es um die jährliche Standardanpassung aufgrund der gestiegenen Löhne

Aber der Pöbel tobt !

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Dandy
vor 54 Minuten von stagflation:

Die Pressemeldungen sind alle etwas komisch. Es klingt so, als ob es eine politische Entscheidung wäre und als ob Frau Bas etwas ändern würden. Stattdessen geht es um die jährliche Standardanpassung aufgrund der gestiegenen Löhne.

Der Verordnungsentwurf kommt schließlich aus ihrem Ministerium. Gibt es denn gesetzliche Vorschriften zu dieser jährlichen Anpassung oder entscheidet das Ministerium nach eigenen Kriterien?

 

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 6 Minuten von Dandy:

Der Verordnungsentwurf kommt schließlich aus ihrem Ministerium. Gibt es denn gesetzliche Vorschriften zu dieser jährlichen Anpassung oder entscheidet das Ministerium nach eigenen Kriterien?

 

Mehr dazu: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/sozialversicherungs-rechengroessenverordnung-2025.html

 

Am besten schaust du dort direkt mal in den verlinkten Referenten Entwurf.

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 1 Stunde von fgk:

ich verstehe die Meldung so, daß die Beitragsbemessungsgrenze stärker steigt, als das Durchschnittsentgelt.

Am 26.3.2025 um 01:24 von chirlu:

Beide Werte folgen der genau gleichen Lohnentwicklung; allerdings zu etwas unterschiedlichen Stichtagen, so dass sie kurzfristig auseinanderlaufen können.

 

vor einer Stunde von stagflation:

Die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung ist mit 5,44% tatsächlich ein klein wenig höher als die Anpassung der beiden anderen Rechengrößen (4,88% und 4,97%). Ich kann zurzeit nicht sagen, woher das kommt. Es könnte ein Rundungs- oder Nachholeffekt sein.

 

Die maßgebliche Änderung der Löhne ist 5,16%.

  • Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) für 2025 beträgt „eigentlich“ 73357,13 Euro. Verwendet wird aber der nächsthöhere durch 450 teilbare Wert, nämlich 73800 Euro (6150 Euro monatlich). Die Anpassung um 5,16% ergibt einen „eigentlichen“ Wert von 73357,13*1,0516 = 77142,36 Euro. Dieser wird wieder auf den nächsthöheren durch 450 teilbaren Wert angehoben, also auf 77400 Euro (6450 Euro monatlich). Das ist eine Steigerung um 77400/73800 = +4,88%. Der Unterschied ergibt sich daraus, dass 2025 um mehr aufgerundet wurde (442,87 Euro) als 2026 (257,64 Euro). Nächstes Jahr wird wieder mit 77142,36 Euro weitergerechnet.
  • Die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung für 2025 ist „eigentlich“ 66021,40 Euro. Wiederum wird der nächsthöhere durch 450 teilbare Wert verwendet, also 66150 Euro (5512,50 Euro monatlich); Aufrundung um 128,60 Euro. Anpassung um 5,16%: 66021,40*1,0516 = 69428,10 Euro, Anhebung auf den nächsthöheren durch 450 teilbaren Wert: 69750 Euro (5812,50 Euro monatlich); Aufrundung um 321,90 Euro. 69750/66150 = +5,44%. Fortschreibung der Rechnung in einem Jahr von 69428,10 Euro aus.
  • Die Beitragsbemessungsgrenze in der (allgemeinen) Renten- und Arbeitslosenversicherung für 2025 ist „eigentlich“ 96387,44 Euro. In diesem Bereich wird der nächsthöhere durch 600 teilbare Wert verwendet, also 96600 Euro (8050 Euro), Differenz: 212,56 Euro. Anpassung um 5,16%: 96387,44*1,0516 = 101361,03 Euro, Anhebung auf durch 600 teilbaren Wert: 101400 Euro (8450 Euro monatlich), Differenz: 38,97 Euro. 101400/96600 = 4,97%. Fortschreibung von 101361,03 Euro aus.
  • Das Durchschnittsentgelt (für 2024) wird errechnet, indem die 5,16% auf das (endgültige) Durchschnittsentgelt für 2023 (das 44732 Euro betrug) addiert werden: 44732*1,0516 = 47040,17 Euro; das wird kaufmännisch auf volle Euro gerundet, weiter passiert nichts, also beträgt das (endgültige) Durchschnittsentgelt für das letzte Jahr 47040 Euro.
  • Die Bezugsgröße wird aus dem letzten vorliegenden endgültigen Durchschnittsentgelt berechnet, indem dieses durch 12 geteilt wird (für Monatswerte) und auf den nächsthöheren durch 35 teilbaren Wert aufgerundet wird. Daher lag die Bezugsgröße für 2025 bei 44732/12 = 3727,67 Euro, angehoben auf 3745 Euro. Die Bezugsgröße für 2026 liegt entsprechend bei 47040/12 = 3920 Euro, zufällig eine durch 35 teilbare Zahl. 3920/3745 = +4,67%.
  • Das vorläufige Durchschnittsentgelt (für 2026) wird berechnet, indem die 5,16% doppelt auf das (endgültige) Durchschnittsentgelt für 2024 aufgeschlagen werden: 47040*1,1032 = 51894,53 Euro, gerundet 51895 Euro. Die vorläufigen Durchschnittsentgelte sind immer abwegig, weil sie kurzfristige Entwicklungen der Vergangenheit verstärkt fortschreiben. Mit ihnen wird aber nicht weitergerechnet; wenn das endgültige Durchschnittsentgelt vorliegt, werden sie ersetzt.

Es gibt also Abweichungen durch unterschiedliche Rundungen und unterschiedliche Basisjahre (bei der Bezugsgröße), aber langfristig gleicht sich das aus, und alles steigt genau in Höhe der Lohnentwicklung.

 

vor 19 Minuten von Dandy:

Gibt es denn gesetzliche Vorschriften zu dieser jährlichen Anpassung oder entscheidet das Ministerium nach eigenen Kriterien?

 

Ja, es gibt genaue gesetzliche Vorgaben (die ich oben gerade am Beispiel dieses Jahres wiedergegeben habe; genau diese Rechnungen stehen übrigens auch in der Begründung des Referentenentwurfs, der – wie immer – aber erst im nachhinein dem gewöhnlichen Volk zur Verfügung gestellt wird). Das Ministerium hat keinerlei Entscheidungsfreiheit. Die maßgebliche Zahl von 5,16% (Lohnentwicklung) kommt vom Statistischen Bundesamt.

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Marklam
Am 15.8.2025 um 15:49 von Caveman8:

Nicht nur. Gibt in anderen Threads auch genügend Beiträge dazu. 
 

Ich hatte auch schon das „Vergnügen“ die Vorzüge der PKV kennenzulernen: 


- Mit starkem Schwindel noch am selben Abend um 20:00 Uhr einen Termin bei einem Privatarzt bekommen. Dann täglich Behandlungstermine (10 Stk.) selbst über Ostern hinweg. 
- Teure Migränemedikamente (3-400€ pro Monat) direkt verschrieben bekommen, ohne vorher zwei günstigere Medikamente testen zu müssen. 

 

Hat also sicher auch Vorteile. Unterschätzt wird meiner Meinung nach auch, wo man eben keine Zuzahlung leisten muss bzw. was zusätzlich an Vorsorge übernommen wird. Sei es die Zuzahlung bei den Medikamenten, einzelne Impfungen, Zahnreinigung o.ä.   

Sorry, aber dann doch bitte mit vernünftigen Beispielen kommen.

Bei wirklich starkem Schwindel gehts direkt ab ins Krankenhaus, da hat man dann keine Option sich einen Arzt zu suchen. Da ist dann im ersten Schritt unerheblich welche Versicherung du hast.

Auch in der GKV kriegste instant teure Migräne-Medikamente verschrieben. Waren auch ca. 400€. 

Beides im Umfeld erlebt.

Die GKV zahlt oder erstattet auch ein Großteil der Kosten für Zahnreinigung oder Reiseimpfungen etc.

 

Je nach Fall hat GKV/PKV Vor und Nachteile. Aber doch bitte nicht pauschal so ein Quatsch schreiben:)

 

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Caveman8
· bearbeitet von Caveman8
vor 1 Stunde von Marklam:

Sorry, aber dann doch bitte mit vernünftigen Beispielen kommen.

Klar hätte ich auch ins Krankenhaus gekonnt. Die hätten mich dann direkt stationär aufgenommen. Da ist es aber schon ein (Komfort) Unterschied ob ich mich in der Privatpraxis in den dicken Ledersessel mümmeln kann, täglich behandelt aber wieder nach Hause kann oder in einem überfüllten Krankenhauswartesaal sitze. 
 

Zu den Medikamenten kannst du gerne mal Fremanezumab oder Botulinumtoxin zur Migränebehandlung bei deinem Neurologen anfragen. Das bekommst als GKV Patient mit Sicherheit nicht „instant“. **
 

*und Erfahrungen anderer direkt als Quatsch abzutun, insbesondere wenn dann inhaltlich nichts kommt, würde ich auch mal hinterfragen. Muss nicht immer gleich so „absolut“ sein. 

** Hier auch eine Quelle dazu: 

https://www.aok.de/gp/verordnung/wirtschaftlichkeit/arzneimittelinformationen-niedersachsen/migraeneprophylaxe

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Marklam
vor 1 Stunde von Caveman8:

Klar hätte ich auch ins Krankenhaus gekonnt. Die hätten mich dann direkt stationär aufgenommen. Da ist es aber schon ein (Komfort) Unterschied ob ich mich in der Privatpraxis in den dicken Ledersessel mümmeln kann, täglich behandelt aber wieder nach Hause kann oder in einem überfüllten Krankenhauswartesaal sitze. 
 

Zu den Medikamenten kannst du gerne mal Fremanezumab oder Botulinumtoxin zur Migränebehandlung bei deinem Neurologen anfragen. Das bekommst als GKV Patient mit Sicherheit nicht „instant“. **
 

*und Erfahrungen anderer direkt als Quatsch abzutun, insbesondere wenn dann inhaltlich nichts kommt, würde ich auch mal hinterfragen. Muss nicht immer gleich so „absolut“ sein. 

** Hier auch eine Quelle dazu: 

https://www.aok.de/gp/verordnung/wirtschaftlichkeit/arzneimittelinformationen-niedersachsen/migraeneprophylaxe

Du hast doch absolute Aussagen und damit auch falsche Aussagen getätigt. Das wollte ich einordnen.

Aber da du dich bei "starkem Schwindel" daran erfreust dich beim Privatarzt "in den dicken Ledersessel zu mümmeln", liegen wir einfach zu weit auseinander. Macht ja aber nix, jeder jeck ist anders;)

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Caveman8

Ich habe überhaupt keine Aussagen getätigt. Lediglich das die PKV schon Vorteile hat. Diese Aussage habe ich mit meinen eigenen Erfahrungen beschrieben. Die können damit nicht falsch sein. 
 

Ich sage auch nicht, dass ich als GKV Patient gestorben wäre. Auch nicht, dass das PKV System überlegen wäre. Nur, dass es Vorteile gibt. Nichts weiter. 
 

Falls dir andere Erfahrungen aussagekräftiger erscheinen. Spiele gerne mal bei der Terminvergabe zwischen PKV und GKV herum:

 

https://radiologie-rhein-neckar.de/schwetzingen.html

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Marklam
vor 8 Stunden von Caveman8:

Ich habe überhaupt keine Aussagen getätigt. Lediglich das die PKV schon Vorteile hat. Diese Aussage habe ich mit meinen eigenen Erfahrungen beschrieben. Die können damit nicht falsch sein. 
 

Ich sage auch nicht, dass ich als GKV Patient gestorben wäre. Auch nicht, dass das PKV System überlegen wäre. Nur, dass es Vorteile gibt. Nichts weiter. 
 

Falls dir andere Erfahrungen aussagekräftiger erscheinen. Spiele gerne mal bei der Terminvergabe zwischen PKV und GKV herum:

 

https://radiologie-rhein-neckar.de/schwetzingen.html

Bei der Terminvergabe bin ich bei dir, das geht mit PKV schneller bzw einfacher. Bei den anderen Punkten nicht (s. oben).

Aber auch da kommt es auf die eigene Situation an (wie sehr sich die PKV da wirklich "lohnt"). Wo wohne ich und wie viele Radiologien gibt es z.B. in meinem Umfeld etc. pp.

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chirlu
Am 6.9.2025 um 16:50 von chirlu:
  • Das Durchschnittsentgelt (für 2024) wird errechnet, indem die 5,16% auf das (endgültige) Durchschnittsentgelt für 2023 (das 44732 Euro betrug) addiert werden: 44732*1,0516 = 47040,17 Euro; das wird kaufmännisch auf volle Euro gerundet, weiter passiert nichts, also beträgt das (endgültige) Durchschnittsentgelt für das letzte Jahr 47040 Euro.
  • Die Bezugsgröße wird aus dem letzten vorliegenden endgültigen Durchschnittsentgelt berechnet, indem dieses durch 12 geteilt wird (für Monatswerte) und auf den nächsthöheren durch 35 teilbaren Wert aufgerundet wird. Daher lag die Bezugsgröße für 2025 bei 44732/12 = 3727,67 Euro, angehoben auf 3745 Euro. Die Bezugsgröße für 2026 liegt entsprechend bei 47040/12 = 3920 Euro, zufällig eine durch 35 teilbare Zahl. 3920/3745 = +4,67%.
  • Das vorläufige Durchschnittsentgelt (für 2026) wird berechnet, indem die 5,16% doppelt auf das (endgültige) Durchschnittsentgelt für 2024 aufgeschlagen werden: 47040*1,1032 = 51894,53 Euro, gerundet 51895 Euro. Die vorläufigen Durchschnittsentgelte sind immer abwegig, weil sie kurzfristige Entwicklungen der Vergangenheit verstärkt fortschreiben. Mit ihnen wird aber nicht weitergerechnet; wenn das endgültige Durchschnittsentgelt vorliegt, werden sie ersetzt.

 

Für das Durchschnittsentgelt für 2024 war letztmals noch die Lohnentwicklung nur im Westen maßgeblich, die etwas höher war (5,26%), wie man jetzt dem Referentenentwurf entnehmen kann. Deshalb landet das Durchschnittsentgelt für 2024 bei 47085 Euro (44732*1,0526 = 47084,90), und auch die Bezugsgröße liegt eine 35-Euro-Stufe höher bei 3955 Euro (47085/12 = 3923,75). Entsprechend ist dann auch das vorläufige Durchschnittsentgelt für 2026 etwas höher bei 51944 Euro, weil zwar die 5,16% gelten, aber der Ausgangswert (also das Durchschnittsentgelt für 2024) etwas höher lag (47085*1,1032 = 51944,17).

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

Es wird wohl nicht mehr lange dauern, bis die Briefe mit den Beitragserhöhungen in der PKV verschickt werden.

 

Die Debeka hat eine Seite zur Einstimmung online gestellt: Beitragsanpassung zum 1. Januar 2026.

 

Humor haben sie ja. In der FAQ steht:

Zitat

Frage: Handelt es sich um einen Rechenfehler bzw. Irrtum bei der Beitragsanpassung?

Antwort: Nein.

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yuser
vor 12 Stunden von stagflation:

Humor haben sie ja. In der FAQ steht:

Kann man wohl sagen. 

 

Mal sehen, was bei den Unisex-Beamtentarifen passieren wird. 
 

Hat sich eigentlich schon mal jemand mit der neuen Beihilfeverordnung in BW befasst? Dabei gibt es ja einige Änderungen, die dann zu Selbstbehalten führen werden. 
 

„Der bisherige Höchstbetrag von 70 % für Material- und Laborkosten wird in einen Selbstbehalt von 30 % umgewandelt …“. 
 

Das heißt:

 

Die Beihilfe anerkennt 100 % der Aufwendungen, zieht aber einen Selbstbehalt von 30 % ab.

Diese 30 % gelten ausdrücklich nicht mehr als beihilfefähig.

Die Debeka darf (nach Tariflogik) nur für beihilfefähige Aufwendungen leisten. Das wird wohl also nicht zu Mehrausgaben führen ABER man bleibt dann zukünftig auf 30% Selbstbehalt sitzen. 
 

Könnte das was für einen Antrag auf Prüfung einer Tarifanpassung gemäß § 1 Abs. 6 MB/KK 2009 sein? Ohne Gesundheitsprüfung ein neuer Tarif (?) zur Deckung der Leistungslücken in der Beihilfe ab 2026?

 

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Allesverwerter
Am 21.10.2025 um 00:10 von stagflation:

Es wird wohl nicht mehr lange dauern, bis die Briefe mit den Beitragserhöhungen in der PKV verschickt werden.

 

Die Debeka hat eine Seite zur Einstimmung online gestellt: Beitragsanpassung zum 1. Januar 2026.

 

Humor haben sie ja. In der FAQ steht:

 

Debeka-Brief ist da, Versicherung fürs Kind wird 11% teurer.
 

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yuser
· bearbeitet von yuser

Kind jeweils 5,15€ mehr pro Monat (Erhöhung in B sowie BC)

Erwachsene 6,86€ weniger pro Monat (Tarif BC mehr als halbiert).

 

In Summe 3,44 € mehr pro Monat.

Beamtentarife der Debeka, Unisex.

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