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herr_welker

93,2% Beitragserhöhung in meiner Pflegezusatzversicherung

Empfohlene Beiträge

herr_welker

Hallo,

 

ich habe eine Pflegetagegeld Zusatzversicherung der Concordia Versicherung. Diese Versicherung habe ich seit Dezember 2012, mit einem monatlichen Beitrag von 10,45 EUR.

 

Heute kommt ein Brief der Versicherung.

 

Der feste Zinssatz für die Alterungsrückstellungen von 3,5% kann nicht mehr erreicht werden. Zudem muss die steigende Lebenserwartung berücksichtigt werden.

 

kurz und knapp:

Mein Beitrag steigt von 10,45 EUR auf 20,19 EUR. Also um 93,2%. Eine echte Frechheit wie ich finde.

 

Was habe ich für Möglichkeiten mich dagegen zu wehren?

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slt63

Kündigen.

 

Wieviel hast du versichert?

Eintrittsalter?

Ist das ein unisexTarif?

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Xeronas

Prinzipiell hast du bei Beitragserhöhung ein Sonderkündigungsrecht von 4 Wochen.Wenn dir die Beitragsstabiliät bei der Pflegetagegeld-Versicherung zu unsicher ist, wäre ggf. eine Pflegerentenversicherung eine Alternative!

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herr_welker

Kündigen.

 

Wieviel hast du versichert?

Eintrittsalter?

Ist das ein unisexTarif?

 

Pflegestufe 1 = 23,75 EUR pro Tag

Pflegestufe 2 = 47,50 EUR pro Tag

Pflegestufe 3 = 95 EUR pro Tag

Für den Fall einer stationären Pflege sind es immer 95 EUR, egal welche Pflegestufe.

Eintrittsalter war 27. Jetzt bin ich 30.

Nein, es handelt sich noch um einen Bisex Tarif.

 

Was heißt zu unsicher. Ich finde es etwas Link nach 3 Jahren den Beitrag einfach zu verdoppeln. Wenn des so weiter geht, dann muss ich die Versicherung irgendwann mit 50 kündigen, weil ich sie nicht mehr zahlen kann.

Und wenn ich die Versicherung mit 70 brauche, dann habe ich keine.

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polydeikes

Ein Vorgeschmack auf das, was in vielen Bereichen passieren wird, wenn die Bundesregierung ihre aktuellen Pläne durchsetzt.

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Holgerli

Ein Vorgeschmack auf das, was in vielen Bereichen passieren wird, wenn die Bundesregierung ihre aktuellen Pläne durchsetzt.

 

Welche Pläne konkret?

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timk

Was heißt zu unsicher. Ich finde es etwas Link nach 3 Jahren den Beitrag einfach zu verdoppeln. Wenn des so weiter geht, dann muss ich die Versicherung irgendwann mit 50 kündigen, weil ich sie nicht mehr zahlen kann.

Und wenn ich die Versicherung mit 70 brauche, dann habe ich keine.

 

Ja, das ist brutal. Kenne ich. Vor ca. 10 Jahren eine Zahnzusatzversicherung bei der ARAG abgeschlossen, ein paar Jahre war Ruhe, mittlerweile sind die Beiträge auch fast verdoppelt.

 

Einer der Gründe, warum ich nie eine private Krankenversicherung abschließen werde.

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slt63
· bearbeitet von slt63

@Herr Welker

Die Erhöhung ist prozentual natürlich schon heftig.

Absolut ist die Beitragshöhe in Bezug auf die versicherte Leistung (Tagegeldsatz) m.E. nicht sooo hoch.

Haben die sonst noch was dazu geschrieben, wie sie das ( die Anpassung) erklären?

Anpassung des Rechnungszinses aufgrund der Zinssituation (wenn ich das richtig verstanden habe):

Wenn ja: das wirkt sich natürlich schon gravierend auf die Kalkulation aus, insbesondere wenn man noch relativ jung ist; passiert aber eben auch nicht jedes Jahr.

Das du noch nen Bisex-Tarif hast, sehe ich eher als Vorteil an. Wenn du wechselst wirst du das nicht mehr kriegen.

Wenn du intern wechselst, dann ist wohl nur die Unisex-Variante möglich und die dürfte eher teuerer sein.

 

Tendenziell würde ich nix machen und abwarten. Intern wechseln kannst du normalerweise immer noch, wenn es denn sinnvoll erscheint.

 

Über einen Wechsel der Gesellschaft würde ich nur nachdenken, wenn du bei Abschluß auf der Leistungsseite total daneben gegriffen hättest, wovon ich aber nicht ausgehe.

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andjessi
· bearbeitet von andjessi

Kündigen.

 

Wieviel hast du versichert?

Eintrittsalter?

Ist das ein unisexTarif?

 

Pflegestufe 1 = 23,75 EUR pro Tag

Pflegestufe 2 = 47,50 EUR pro Tag

Pflegestufe 3 = 95 EUR pro Tag

Für den Fall einer stationären Pflege sind es immer 95 EUR, egal welche Pflegestufe.

Eintrittsalter war 27. Jetzt bin ich 30.

Nein, es handelt sich noch um einen Bisex Tarif.

 

Was heißt zu unsicher. Ich finde es etwas Link nach 3 Jahren den Beitrag einfach zu verdoppeln. Wenn des so weiter geht, dann muss ich die Versicherung irgendwann mit 50 kündigen, weil ich sie nicht mehr zahlen kann.

Und wenn ich die Versicherung mit 70 brauche, dann habe ich keine.

 

Willkommen in der Welt ohne Zinsen!

 

Ich würde etwas Dampf rausnehmen und nicht einfach aus einer Laune heraus kündigen. Für die Höhe der versicherten Pflegetagegelder ist deine Versicherung eher sehr günstig.

 

Die Pflegetageldversicherung ist auch für die Versicherungsunternehmen ein Spiel mit vielen unbekannten. Erst nach und nach kommen Erfahrungswerte aus tatsächlichen Leistungsfällen rein. Möglicherweie verhält sich das Kollektiv der Versicherten anders als kalkuliert. Das sinkende Zinsniveau kommt dann noch oben drauf. Wenn man nun mit 1,5% satt 3,5% Zinsen kalkulieren muss (aber in 50 - 70 Jahren trotzdem den selben "Schaden" erwartet und das gleiche Tagegeld zahlen wird), muss die Versicherung einfach (deutlich) teurer werden, damit nachher genug Geld vorhanden ist. Zaubern können die nicht.

 

Ein 50-Jahre-Sparplan über 10,- EUR bringt bei einem Zinssatz von 3,5% insgesamt ~ 10.200,- EUR Zinsen

Ein 50-Jahre-Sparplan über 10,- EUR bringt bei einem Zinssatz von 1,5% insgesamt ~ 3.000,- EUR Zinsen

 

7000,- EUR fehlen in diesem Beisplel. Diese müssen in den verbleibenden 600 Monaten zusätzlich angespart werden.Teile mal 7000 durch 600 - die Beitragserhöung passt schon, wenn man grob überschlägt ;-) (ok Zinseszinden fehlen, aber die kannst Du derzeit ohnehin fast in der Kalkulation weglassen).

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herr_welker
Einer der Gründe, warum ich nie eine private Krankenversicherung abschließen werde.

Ohne Witz.

Was bringt mir die beste Krankenversicherung, wenn ich im Rentenalter (also da wo ich eine gute Krankenversicherung brauche) anfangen muss Leistungen rauszunehmen und Selbstbeteiligungen erhöhen muss, weil ich sie mir nicht mehr leisten kann.

 

Haben die sonst noch was dazu geschrieben, wie sie das ( die Anpassung) erklären?

-merkliche Leistungsabweichung in der kalkulierten Leistungsausgabe

-fester Zinssatz für die Alterungsrückstellungen

-steigende Lebenserwartung

 

Ich hab mir von anderen Versicherungen mal Angebote machen lassen. Die sind zum Teil schon höher als meine jetzige Versicherung. Ein Neuabschluss würde also nicht in Frage kommen.

 

Trotz allem macht die Versicherung noch Werbung mit einer hohen Beitragsstabilität. Muss ich mir mal überlegen was ich mache.

Kann ich als Alternative auch die Leistungen halbieren? Dann wäre ich wieder auf meinem Anfangsbetrag.

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odensee

Kann ich als Alternative auch die Leistungen halbieren?

 

Kannst du denn im Falle, dass du die Versicherungsleistung benötigst, mit der halben Leistung klarkommen? Empfohlene Lektüre: https://www.wertpapier-forum.de/topic/44749-kosten-vollstationare-pflege/

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slt63
Einer der Gründe, warum ich nie eine private Krankenversicherung abschließen werde.

Ohne Witz.

Was bringt mir die beste Krankenversicherung, wenn ich im Rentenalter (also da wo ich eine gute Krankenversicherung brauche) anfangen muss Leistungen rauszunehmen und Selbstbeteiligungen erhöhen muss, weil ich sie mir nicht mehr leisten kann.

 

Haben die sonst noch was dazu geschrieben, wie sie das ( die Anpassung) erklären?

-merkliche Leistungsabweichung in der kalkulierten Leistungsausgabe

-fester Zinssatz für die Alterungsrückstellungen

-steigende Lebenserwartung

 

Ich hab mir von anderen Versicherungen mal Angebote machen lassen. Die sind zum Teil schon höher als meine jetzige Versicherung. Ein Neuabschluss würde also nicht in Frage kommen.

 

Trotz allem macht die Versicherung noch Werbung mit einer hohen Beitragsstabilität. Muss ich mir mal überlegen was ich mache.

Kann ich als Alternative auch die Leistungen halbieren? Dann wäre ich wieder auf meinem Anfangsbetrag.

 

Das mit der Halbierung dürfte gehen (Teilkündigung), würde ich aber nicht machen.

Normalerweise bieten die alle paar Jahre eine Leistungs/Beitragserhöhung an (ähnlich einer Dynamik bei der LV).

Ich würde eher dort mal aussetzen solange man das Recht auf spätere Erhöhung ohne Gesundheitsprüfung nicht verliert. Die Abschlußkosten des jetzigen Vertragsstands sind ja schon (zu einem Großteil?) bezahlt.

Ausserdem hast du dir vermutlich bei Versicherungsabschluß Gedanken über die Höhe des Tagegeldes gemacht.

Wie das mit den Erhöhungen genau geregelt ist, müsstest du in deinem Vertrag mal nachschauen.

Gruß

slt63 (seit weit über 20 Jahren in der PKV versichert und sehr zufrieden damit :) )

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sgcada

Hallo herr_welker,

 

eine Verdoppelung der Beiträge nach drei Jahren ist echt heftig, um nicht zu sagen unverschämt.

 

Der Concordia zufolge muss die Lebenserwartung im Allgemeinen und/oder die Häufigkeit von Pflege- und Betreuungsfällen bei der Concordia im Speziellen ja geradezu explodiert sein innerhalb der letzten drei Jahre. Mal ehrlich, so sehr kann sich eine Versicherungsgesellschaft mit ihren technischen Berechnungsgrundlagen gar nicht vertan haben, dass nach gerade einmal drei Jahren eine Verdoppelung der Beiträge "notwendig" ist. Das ist doch hanebüchen.

 

Zum Vergleich: Auch ich habe 2012 eine (Bisex)-Pflegetagegeldversicherung abgeschlossen. Mein Tarif: Allianz PZTBest mit einem versicherten Tagessatz von 90 EUR. Beitragstechnisch zahle ich zwar mit 24,53 EUR pro Monat deutlich mehr als Du. Dies ist allerdings dem Umstand geschuldet, dass ich bei Vertragsabschluss sechs Jahre älter war als Du und die Allianz zudem auch bei einer Einschränkung der Alltagskompetenz z. B. aufgrund von Demenz leistet (Pflegestufe "0").

 

Pflegestufe 0 = 27 EUR pro Tag

Pflegestufe 1 = 27 EUR pro Tag

Pflegestufe 2 = 54 EUR pro Tag

Pflegestufe 3 = 90 EUR pro Tag

 

Für den Fall einer vollstationären Pflege sind es immer 90 EUR, egal welche Pflegestufe.

 

Die Allianz hat seit Vertragsabschluss NICHT einmal die Beiträge erhöht. Und auch für das Jahr 2016 bleiben die Beiträge stabil.

 

Sowohl die Concordia als auch die Allianz nutzen (wie vermutlich die meisten anderen Anbieter auch) inhaltlich ähnliche vertragliche Regelungen in Bezug auf die Beitragsanpassung. Einmal jährlich vergleicht der Versicherer nämlich für jeden Tarif die erforderlichen mit den in den technischen Berechnungsgrundlagen kalkulierten Versicherungsleistungen und Sterbewahrscheinlichkeiten. Ergibt diese Gegenüberstellung für eine Beobachtungseinheit eines Tarifs eine Abweichung von mehr als 5% (Anmerkung: bei der Allianz heißt es hier 10%), werden alle Beiträge dieser Beobachtungseinheit vom Versicherer überprüft und, soweit erforderlich, mit Zustimmung des Treuhänders angepasst.

 

Die Beitragsanpassung bedarf also der Zustimmung eines Treuhänders.

 

Hier würde ich bei der Concordia gezielt nachbohren.

 

Und bloß nicht voreilig (teil-)kündigen oder wechseln. Dann wird es deutlich teurer aufgrund der Unisex-Tarife und des fortgeschrittenen Alters.

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Cai Shen

Mal mit der Concordia oder dem Vertreter gesprochen?

 

Ich finde über die einschlägigen Portale aktuell noch höhere Beitragssätze und selbst zum neuen Preis keinen günstigeren Anbeiter zur genannten Absicherung. Ist eventuell - wie bei den Zahnzusatzversicherungen - eine Beitragshöhe nach Altersstaffel vereinbart?

Mit exakt 30 wirds deutlich teurer, eventuell liegts doch am Versicherten?

 

Die Concordia mag ein plüschiger Versicherungsverein aus Hannover sein, ohne Grund werden die ihre Kunden kaum verärgern wollen. Ich hatte mit denen in den letzten 15 Jahren eher wenig Probleme und selten signifikante Preiserhöhungen.

PS: bin bei diesem Anbieter nicht ganz unvoreingenommen ... :-

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sgcada

Willkommen in der Welt ohne Zinsen!

 

Ich würde etwas Dampf rausnehmen und nicht einfach aus einer Laune heraus kündigen. Für die Höhe der versicherten Pflegetagegelder ist deine Versicherung eher sehr günstig.

 

Die Pflegetageldversicherung ist auch für die Versicherungsunternehmen ein Spiel mit vielen unbekannten. Erst nach und nach kommen Erfahrungswerte aus tatsächlichen Leistungsfällen rein. Möglicherweie verhält sich das Kollektiv der Versicherten anders als kalkuliert. Das sinkende Zinsniveau kommt dann noch oben drauf. Wenn man nun mit 1,5% satt 3,5% Zinsen kalkulieren muss (aber in 50 - 70 Jahren trotzdem den selben "Schaden" erwartet und das gleiche Tagegeld zahlen wird), muss die Versicherung einfach (deutlich) teurer werden, damit nachher genug Geld vorhanden ist. Zaubern können die nicht.

 

Ein 50-Jahre-Sparplan über 10,- EUR bringt bei einem Zinssatz von 3,5% insgesamt ~ 10.200,- EUR Zinsen

Ein 50-Jahre-Sparplan über 10,- EUR bringt bei einem Zinssatz von 1,5% insgesamt ~ 3.000,- EUR Zinsen

 

7000,- EUR fehlen in diesem Beisplel. Diese müssen in den verbleibenden 600 Monaten zusätzlich angespart werden.Teile mal 7000 durch 600 - die Beitragserhöung passt schon, wenn man grob überschlägt ;-) (ok Zinseszinden fehlen, aber die kannst Du derzeit ohnehin fast in der Kalkulation weglassen).

 

Das ist ein durchaus interessanter Gedankengang.

 

Den Angaben des Threaderstellers zufolge kann die Concordia den seinem Bisex-Tarif ursrpünglich zugrunde gelegten Rechnungszins von 3,5% nicht mehr erwirtschaften. Von 2010 bis 2014 hat die Concordia PKV im Durchschnitt eine Nettorendite von 4,17% erwirtschaften können (klick, Seite 6). Im Jahr 2014 betrug die Nettorendite nur noch 3,71%, also nah dran am Rechnungszins von 3,5%.

 

Die Frage ist also, welchen Rechnungszins kann die Concordia denn nunmehr zukünftig erwirtschaften bzw. welchen neuen Rechnungszins hat sie dem bestehenden Versicherungsvertrag zugrunde gelegt?

 

Auf ihrer Internetseite (klick, Abschnitt "Wie wirkt sich die aktuelle Zinsentwicklung aus?") sagt die Concordia, dass eine Beitragsanpassung für die alten Bisex-Tarife mit einem Rechnungszins von 3,5% notwendig ist, jedoch nicht für Unisex-Tarife mit einem Rechnungszins von 2,75%. Demzufolge scheint die Concordia also durchaus eine Nettorendite in Höhe von 2,75% erwirtschaften zu können.

 

Ich kann mir daher nicht vorstellen, dass ein Treuhänder der Concordia nun zugestanden hat, den Rechnungszins für alte Bisex-Tarife auf 1,5% abzusenken.

 

In diesem Zusammenhang ist auch folgender Punkt interessant: Nach Angaben von KVpro.de ist bei Unterschreiten des Rechnungszinses in der PKV pro Zehntel Zinsabsenkung mit einer Beitragssteigerung von ca. 0,8% zu rechnen (klick). Da muss die Zinsabsenkung aber groooooooßzügig ausfallen, um auf eine Beitragssteigerung von 93,2% zu kommen. :unsure:

 

herr_welker: Unbedingt bei der Concordia schriftlich nachfragen, wie die Beitragssteigerung konkret zustande kommt und welcher Rechnungszins zugrunde gelegt wurde.

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herr_welker
Kannst du denn im Falle, dass du die Versicherungsleistung benötigst, mit der halben Leistung klarkommen? Empfohlene Lektüre: http://www.wertpapie...tionare-pflege/

Ja. Zumal die Versicherung eher dafür da ist mein Vermögen zu schützen, bzw. meine Frau/Kinder nicht zu belasten.

 

@ sgcada

Ich hab noch die alten Unterlagen von der Finanzanalyse da. Von 2012.

Dort war auch die Allianz mit dabei. Mit dem Tarif PZTBest. Ich glaube ich habe die Allianz damals nicht genommen, weil die Leistungen der Concordia ein bisschen höher waren. (bei gleichem Beitrag) und ich den Schutz in Pflegestufe 0 nicht so wichtig fand.

Aber an sich war es ein Kopf an Kopf Rennen sozusagen. Schade, dass ich die falsche Versicherung gewählt habe.

 

Mal mit der Concordia oder dem Vertreter gesprochen?

Nein noch nicht. Ich wollte erst im Forum fragen ob vl. andere das ganze schon durchgemacht haben.

 

Ist eventuell - wie bei den Zahnzusatzversicherungen - eine Beitragshöhe nach Altersstaffel vereinbart?

Nein. Es ist ein Tarif mit Altersrückstellung.

 

herr_welker: Unbedingt bei der Concordia schriftlich nachfragen, wie die Beitragssteigerung konkret zustande kommt und welcher Rechnungszins zugrunde gelegt wurde.

Werd ich tun. Ich spiele auch mit dem Gedanken mal zu einer Verbraucherzentrale zu gehen und mich dort beraten zu lassen. Die verlangen wenig Geld dafür.

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slt63
· bearbeitet von slt63

Nein. Es ist ein Tarif mit Altersrückstellung.

 

herr_welker: Unbedingt bei der Concordia schriftlich nachfragen, wie die Beitragssteigerung konkret zustande kommt und welcher Rechnungszins zugrunde gelegt wurde.

Werd ich tun. Ich spiele auch mit dem Gedanken mal zu einer Verbraucherzentrale zu gehen und mich dort beraten zu lassen. Die verlangen wenig Geld dafür.

 

Das mit der schriftlichen Nachfrage ist der richtige Ansatz.

 

(Haben Sie weitere Fragen zur Beitragskalkulation?Wenden Sie sich dazu an Ihren Ansprechpartner vor Ort oder senden Sie eine E-Mail an kv@concordia.de.)

Hast du schon mal deinen Vermittler angesprochen?

 

Verbraucherzentrale kannst du versuchen. Ich würd mir die Zeit und das Geld sparen. Die Wahrscheinlichkeit, daß du da jemanden triffst, der sich auf dem Gebiet gut auskennt, halte ich für sehr gering.

 

Es heißt "Alterungsrückstellung" und nicht "Altersrückstellung", und das aus gutem Grund.

 

Edith:

@"Schade, dass ich die falsche Versicherung gewählt habe."

->Das wirst du erst in ferner Zukunft wissen.

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slt63
· bearbeitet von slt63

Die Universa z.B. schreibt zum Thema BAP (PKV) (und Rechnungszins) u.a.:

 

https://www.universa...gsanpassung.htm

 

 

"Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung werden in der privaten Krankenversicherung absehbare altersbedingte Kostensteigerungen bei der Kalkulation der Beiträge durch die Bildung von Alterungsrückstellungen bereits berücksichtigt.

 

So ist gemäß § 8a MB/KK der ihrem Vertrag zu Grunde liegenden Versicherungsbedingungen „eine Erhöhung der Beiträge oder Minderung der Leistungen des Versicherers wegen Älterwerdens der versicherten Person während der Dauer des Versicherungsverhältnisses ausgeschlossen". Diese Garantie gilt für alle Tarife, bei denen Alterungsrückstellungen gebildet werden und damit nahezu für alle privaten Krankenversicherungstarife.

 

Im Hinblick darauf setzt sich der von Ihnen zu zahlende Tarifbeitrag aus einem Risikoanteil und einem Sparanteil zusammen. Wobei die erforderliche Rückstellung nicht nur durch den Sparanteil in der Prämie gebildet wird, sondern auch durch die laufende Verzinsung der Alterungsrückstellung. Bei der Kalkulation der daraus resultierenden Zinses-Zins-Erträge wird der sogenannte Rechnungszins zu Grunde gelegt.

 

Reduzieren sich die am Kapitalmarkt zu erwirtschaftenden Zinseinnahmen dauerhaft und kann nach dem für alle PKV-Unternehmen einheitlich vorgeschriebenen Verfahren für den Aktuariellen Unternehmenszins (AUZ) der bislang in der Kalkulation zu Grunde gelegte Rechnungszins nicht mehr erreicht werden, ist dieser entsprechend anzupassen.

 

Dabei kann die Anpassung des Rechnungszinses in einem Tarif erst dann erfolgen, wenn sich durch die Veränderung der Leistungsausgaben oder der kalkulierten Sterbewahrscheinlichkeit (siehe auch Frage Nr. 3) für den Tarif ein Anpassungsbedarf ergibt.

 

Im Hinblick auf das seit 2009 drastisch gesunkene und seit einigen Jahren extrem niedrige Zinsniveau (aktueller EZB-Leitzins 0,05 %) kommt es durch das vorgeschriebene AUZ-Verfahren aktuell dazu, dass bei notwendigen Beitragsanpassungen von PKV-Tarifen mit geschlechtsabhängig kalkulierten Beiträgen (Bisex-Tarife) auch der bei der Kalkulation des jeweiligen Tarifes zu Grunde gelegte Rechnungszins angepasst werden muss. Dies gilt auch für die im Rahmen dieser Beitragsanpassung betroffenen Bisex-Tarife der uniVersa, für die Alterungsrückstellungen gebildet werden.

 

Davon nicht betroffen sind alle bereits geschlechtsunabhängig kalkulierten Tarife (Unisex-Tarife), für die bereits bei der Markteinführung zum 21.12.2012 von der uniVersa ein gegenüber den Bisex-Tarifen deutlich abgesenkter Rechnungszins veranschlagt wurde."

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sgcada
· bearbeitet von sgcada

Ich vermute, die Allianz wird wohl in nicht allzu ferner Zukunft auch an den Beiträgen drehen (müssen). Und wie slt63 bereits gesagt hat, ob Du eine schlechte Versicherung gewählt hast, wird erst die Zukunft zeigen.

 

Interessant finde ich übrigens folgenden indikativen Prämienvergleich zwischen den Tarifen Allianz PZTBest Bisex (2012) mit einem Rechnungszins von 3,5% und Allianz PZTBest Unisex (2015) mit einem Rechnungszins von 2,75%. Ich betrachte lediglich die Prämie für Frauen, da Männer mit Einführung der Unisextarife deutlich mehr für eine Pflegezusatzversicherung als bisher bezahlen müssen und somit die Vergleichbarkeit nicht gegeben ist.

 

Im Jahr 2012 hätte eine 27-jährige* Frau bei einem versicherten Tagessatz von 90 EUR eine Prämie von 28,80 EUR pro Monat aufwenden müssen.

Im Jahr 2015 muss eine 27-jährige* Frau bei einem versicherten Tagessatz von 90 EUR eine Prämie von 35,82 EUR pro Monat aufwenden.

 

* bis vollendetes Lebensjahr

 

Dies entspricht einer Differenz von 24,38%.

 

Wie gesagt handelt es sich um einen indikativen Vergleich. Denn natürlich können sich neben dem Rechnungszins noch andere Berechnungsgrundlagen geändert haben. Zumindest aber in Bezug auf die Sterbewahrscheinlichkeit kann ich Entwarnung geben. Die Sterbewahrscheinlichkeit einer 27-jährigen Frau ist bei den PKV-Sterbetafeln 2012 und 2015 exakt gleich. (edit: Inhaltlicher Fehler. Ich denke, dass man die Änderung der Sterbewahrscheinlichkeiten über alle Altersstufen hinweg betrachten muss. Auch wenn die Sterbewahrscheinlichkeit für einige Altersstufen wie z. B. 27 unverändert ist, ist die Sterbewahrscheinlichkeit aber in anderen Altersstufen gesunken, d. h. die Lebenserwartung steigt und der Versicherungsgesellschaft entsteht somit ein Langlebigkeitsrisiko und höheres Pflegerisiko. Das ändert aber nichts an der grundsätzlichen Aussage meines Vergleichs. Ganz im Gegenteil sogar. Wenn also bereits die geänderte Sterbetafel einen Teil des Prämienanstiegs ausmacht, dann muss der auf die Absenkung des Rechnungszinses entfallende Teil demnach geringer ausfallen.)

 

Bleibt also immer noch die Frage, welchen neuen Rechnungszins die Concordia ihrer Kalkulation zugrunde legt.

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bondholder

Ich spiele auch mit dem Gedanken mal zu einer Verbraucherzentrale zu gehen und mich dort beraten zu lassen. Die verlangen wenig Geld dafür.

Hat die Verbraucherzentrale einen kreativen Lösungsvorschlag anzubieten, wie die Versicherung mit ihrer Geldanlage eine höhere Rendite erreichen könnte?

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sgcada

Ich bin beim Lesen im Internet noch auf ein paar interessante Links gestoßen, die ich Euch nicht vorenthalten möchte.

 

Diplom-Mathematiker Peter A. Schramm, seines Zeichens Sachverständiger für Versicherungsmathematik in der privaten Krankenversicherung, informiert auf seiner Internetseite über die Ursachen und Wirkungsweise von Beitragsanpassungen in der PKV. Besonders interessant in diesem Zusammenhang sind:

 

  1. Ein informativer Beitrag zum Thema Alterungsrückstellungen (Word-Dokument Alterungsrückstellung).
  2. Ein Excel-Modell zum Thema Beitragsanpassung, bei dem die Auswirkungen einer geänderten Sterbetafel (Vergleich PKV-Sterbetafel 2001 vs 2004) verdeutlicht werden. Das Excel-Modell kann zudem auch genutzt werden, um die Beitragsanpassung bei einer Veränderung des Rechnungszinses aufzuzeigen.

Guido Leber von der ASSEKURATA Assekuranz Rating-Agentur GmbH informiert im Rahmen des "SYMPOSIUM ZUKUNFT VERSICHERUNG" zum Thema Rechnungszins und aktuarieller Unternehmenszins (AUZ) in der PKV. Auf Seite 8 seiner Präsentation "Die PKV - Totgesagte leben länger?!" führt er aus, dass eine Absenkung des Rechnungszinses um 0,1% einer Beitragsanpassung in der PKV um 1% - 1,5% entspricht.

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andjessi

Guido Leber von der ASSEKURATA Assekuranz Rating-Agentur GmbH informiert im Rahmen des "SYMPOSIUM ZUKUNFT VERSICHERUNG" zum Thema Rechnungszins und aktuarieller Unternehmenszins (AUZ) in der PKV. Auf Seite 8 seiner Präsentation "Die PKV - Totgesagte leben länger?!" führt er aus, dass eine Absenkung des Rechnungszinses um 0,1% einer Beitragsanpassung in der PKV um 1% - 1,5% entspricht.

 

Das mag bei einer PKV der Fall sein. Bei einer Pflegetagegeldversicherung wird der "Sparanteil" aber erheblich größer sein, denn die Versicherungsleistung erfolgt (fast vollständig) erst am Lebensende, während bei der PKV zumindestens viele Ausgaben auch mal "zwischendurch" anfallen (kann man ganz gut daran sehen, was eine große Anwartschaft in der PKV prozentual vom normalen Beitrag kostet). Dementsprechend wirkt eine Absenkung des Rechnungszinses in der Pflegetageldversicherung deutlich stärker als in der PKV.

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herr_welker
· bearbeitet von herr_welker

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Die Antwort ist da.

 

Mit welchem Zins kalkuliert wird schreiben Sie nicht. Sollte der Zins so hoch sein wie mein Garantiezins, dann sollten doch keine weiteren Beitragssteigerungen in den nächsten Jahren kommen, oder? (sofern sich die anderen Rahmenbedingungen nicht ändern)

Am Ende muss ich noch einen Negativzins zahlen :huh:

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slt63
· bearbeitet von slt63

Im Prinzip schreiben die das, was hier auch schon geschrieben wurde.

Ich würd nochmal nachfragen, welchen Rechnungszins sie jetzt verwenden. Das ist ein wichtiges Kriterium beim Vergleich mit anderen.

(Spaßeshalber habe ich mal bei meiner PKV nachgefragt u.a. bzgl. Rechnungszins. Die Antwort war am nächsten morgen da.)

 

Für mich sieht das jetzt nicht wirklich beunruhigend aus was die da schreiben, oder besser gesagt: nicht beunruhigend was die Concordia im Vergleich zu anderen Anbietern betrifft.

Ich würde wohl auch nicht den Tagessatz verändern, eher mal bei Erhöhungen aussetzen wie weiter oben schon mal geschrieben.

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sgcada

Das Schreiben der Concordia ist eine Mogelpackung. Jetzt weißt Du zwar, dass die Senkung des Rechnungszinses ursächlich für die Prämiensteigerung ist, aber den verwendeten Rechnungszins kennst Du immer noch nicht.

 

Also nachhaken. Mir kommt die Prämiensteigerung extrem hoch vor. Wie die Concordia selbst schreibt, hätte es auf Basis der Grundkopfschäden eigentlich zu einer Beitragssenkung kommen müssen. Umso verwunderlicher, dass die Prämie nun geradezu explodiert. Vor allem verstehe ich nicht diese extreme Differenz im Vergleich zu dem von mir vorgebrachten Allianz-Beispiel.

 

Weitere Beitragssteigerungen sind übrigens nicht ausgeschlossen. Sollte die Concordia den Rechnungszins aufgrund der niedrigen Kapitalmarktzinsen erneut absenken müssen, so steht Dir sehr wahrscheinlich eine weitere Prämiensteigerung ins Haus.

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