Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Archimedes
Bei den komplizierten Deals wurden Aktien mit (cum) und ohne (ex) Ausschüttungsanspruch um den Dividendenstichtag eines Unternehmens rasch zwischen mehreren Beteiligten hin- und hergeschoben. Das führte dazu, dass Steuerbescheinigungen für Kapitalertragsteuern mehrfach ausgestellt wurden, die so gar nicht gezahlt wurden.

 

Schaden von schätzungsweise zwölf Milliarden Euro

 

Nach Angaben der Grünen und Linken beläuft sich der Schaden auf schätzungsweise zwölf Milliarden Euro.

 

Einzelne Institute haben inzwischen Geldbußen gezahlt oder involvierte Mitarbeiter entlassen. Die Maple Bank ist über ihre Verwicklung in "Cum-Ex-Geschäfte" sogar gestolpert und wurde geschlossen. Hier hatte der Fiskus eine hohe Summe an Steuern zurückgefordert, was das Eigenkapital der Bank aufgezehrt hätte.

http://www.spiegel.d...-a-1078405.html

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
sparfux

In der ARD Mediathek gibt es dazu eine Doku. Hatte ich mir gerade gestern Abend mal angeschaut.

 

Was mich ank***t ist nicht so sehr, dass Maschmeyer & Co. da mitgemacht haben sondern dass die Politiker mehr als 10 Jahre brauchten, bis sie mal entschieden dagegen vorgegangen sind. Schon Eichel hat 2002 davon gewusst und nichts wurde getan. Dieser CDU-Staatssekretär mit seinen windigen Ausreden, der k***t mich an!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
ebdem

Das Politikversagen an dieser Stelle ist tätsächlich sehr erschreckend.

Viel erschreckender finde ich das zutiefst asoziale Staatsverständnis der reichen Anleger, das auch Sven Giegold und Gerhard Schick sehr gut in dieser Dokumentation beschrieben haben. Wie weit muss man sich denn schon von dieser Gesellschaft entfernt haben, die einen so reich gemacht haben, um so vorzugehen? Sich mit so einer an der Grenze der Kriminalität gehenden Dreistigkeit auf Kosten der Allgemeinheit zu bedienen, finde ich äußerst bedenklich.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Dandy

Was ich nicht verstehe: Wie kann denn eine Steuerrückforderung von Steuern, die man gar nicht gezahlt hat legal sein? Das muss doch den Banken klar gewesen sein. Nur weil es technisch möglich war, heißt das doch nicht, dass es legal ist. Ich frage mich, warum da überhaupt politisch etwas dagegen unternommen werden muss. Es kann doch nie legal sein, nicht bezahlte Steuern zurückzufordern. Das ist in meinen Augen eindeutig Betrug. Was gibt es da noch groß gesetzlich zu verhindern?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Ramstein
Hessisches Finanzgericht entscheidet zu sog. Cum ex Geschäften

 

Das Hessische Finanzgericht hat am 10.02.2016 eine Klage wegen Anrechnung von Kapitalertragsteuer bei außerbörslichem Erwerb von Aktien vor dem Dividendenbe schlusstag cum Dividende und verspäteter Belieferung mit Aktien ex Dividende ab gewiesen (Az. 4 K 1684/14).

 

Die Entscheidung des 4. Senats des Hessischen Finanzgerichts fußt im Verfahren 4 K 1684/14 auf folgenden Kernaussagen:

1. Beim außerbörslichen Erwerb börsennotierter Aktien wird wirtschaftliches Eigentum an den Aktien regelmäßig nicht bereits mit Abschluss der schuldrechtlichen Vereinbarung erworben. Der Eigentumsübergang tritt erst im Zeitpunkt der Lieferung der Aktie ein.

Presseinfo

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Taxadvisor
Hessisches Finanzgericht entscheidet zu sog. Cum ex Geschäften

 

Das Hessische Finanzgericht hat am 10.02.2016 eine Klage wegen Anrechnung von Kapitalertragsteuer bei außerbörslichem Erwerb von Aktien vor dem Dividendenbe schlusstag cum Dividende und verspäteter Belieferung mit Aktien ex Dividende ab gewiesen (Az. 4 K 1684/14).

 

Die Entscheidung des 4. Senats des Hessischen Finanzgerichts fußt im Verfahren 4 K 1684/14 auf folgenden Kernaussagen:

1. Beim außerbörslichen Erwerb börsennotierter Aktien wird wirtschaftliches Eigentum an den Aktien regelmäßig nicht bereits mit Abschluss der schuldrechtlichen Vereinbarung erworben. Der Eigentumsübergang tritt erst im Zeitpunkt der Lieferung der Aktie ein.

Presseinfo

 

War aber wohl kein "echtes" Cum-/Ex-Modell:

 

Die Dekabank hatte vorgetragen, dass ihr die Aktien nur aus Versehen erst nach dem Dividendentermin ausgeliefert worden waren. Auf der Grundlage von Rechtsgutachten habe man dann die Belastung in die Bilanz eingestellt und auf Rückzahlung geklagt. Finanzvorstand Matthias Danne hatte in einem Interview im Sommer 2011 versichert, dass es keinerlei Hinweise auf irgendwelche Absprachen, verbotene Leerverkäufe oder auf andere Weise fragwürdige Gestaltungen gebe. Ob die Bank weiter klagt, steht nach Angaben eines Sprechers noch nicht fest: «Wir werden das Urteil nach Zugang der schriftlichen Begründung sorgfältig prüfen.

 

Gruß

Taxadvisor

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
ebdem

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
stagflation

Der Spiegel berichtet von einer Zeugenvernehmung im Cum-Ex-Prozess:

 

Wie Banker und Investoren die Staatskasse plünderten

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Geldhaber

Erster deutscher Banker zu Haftstrafe wegen Cum-Ex verurteilt (Süddeutsche v. 1.6.2021)

 

Zitat

Das Landgericht Bonn hat den ehemaligen Generalbevollmächtigten der Hamburger Privatbank M.M. Warburg zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
oktavian
vor 8 Stunden von Geldhaber:

Interessant:

Zitat

Weil er nicht gewusst habe, dass bei den fraglichen Geschäften Steuern erstattet wurden, die zuvor niemand gezahlt hatte.

Also er wusste von nichts. Dachte die Strategie war mal zu sagen, man dachte Erstattung von nie gezahlten Steuern sei legal.

Als Laie habe ich das schon immer als Betrug gesehen.

Ich frage mich aber auch wer das unrechtmäßig erstattete Geld bekommen hat und wo es denn nun ist? Das spielt fürs Strafmaß doch auch eine Rolle, ob aller Schaden wieder ausgeglichen wird, oder nicht?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase

Es gab mal eine Zeit, da haben schlaue Rechtsanwälte ihren Klienten/Banken vorgerechnet, dass es "legal" sei, weil das Gesetz es durch unglückliche Formulierungen nicht verhindern täte. Bis dann die ersten Gerichte klar machten, dass nur, weil nicht jede Konstellation eine doppelte Erstattung verhindert, es an der Allgemeinregel nichts ändert, dass es Hinterziehung ist. Seitdem macht es für die Betroffenen keinen Sinn mehr sich auf die obsoleten Gutachten zur Legalität zu berufen. Erst recht nicht, als die besagten Anwälte selbst ins Visier geraten sind ... wegen Anstiftung/Mittäterschaft. Im Gegenteil, damit belegt man sogar sein vorsätzliches Handeln. Bleibt also nur noch Vergesslichkeit und Unwissenheit oder das allg. Schweigerecht, sich selbst nicht belasten zu müssen.

 

Dazu kommt, dass ein Strafverteidiger gar nicht von seinem Mandant wissen will, ob er daran beteiligt ist, sonst könnte er als Anwalt nicht auf Freispruch wegen Unschuld plädieren. Das wäre gegen seine Berufsehre, wenn er wider besseren Wissens auf sowas plädiert. In solchen Fällen kann er cleverer Weise seinem Mandanten dann nur noch sagen: "Schnapp dir einen neuen Verteidiger und halt ihm gegenüber die Klappe."

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Geldhaber

Aus dem angeführten FAZ-Artikel v. 28.7.21

Zitat

Im milliardenschweren Cum-Ex-Steuerskandal hat der Bundesgerichtshof erstmals festgestellt, dass sich die darin involvierten Börsenhändler strafbar gemacht haben. Die höchsten deutschen Strafrichter bestätigten am Mittwoch die Verurteilung zweier Börsenhändler, gegen die im vergangenen Jahr Bewährungsstrafen verhängt worden waren. Die Richter stellten zudem klar, dass der Staat die Gewinne einziehen darf, die aus den strafbaren Handlungen gezogen wurden (Az.: 1 StR 519/20). 

[...]

Das Urteil des Bundesgerichtshofs hat Signalwirkung weit über den Einzelfall hinaus. Es ist das erste höchstrichterliche Urteil in dem Komplex, der als der größte Steuerskandal in der Geschichte der Bundesrepublik gilt. Es sind noch weitere Strafverfahren anhängig, zudem könnten Hunderte hinzukommen: Die Strafverfolger führen Ermittlungen gegen mehr als Tausend Beschuldigte.

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
CorMaguire
vor 24 Minuten von Geldhaber:

Aus dem angeführten FAZ-Artikel v. 28.7.21

 

Zitat

"Börsenhändler, gegen die im vergangenen Jahr Bewährungsstrafen verhängt worden waren."

 

Schwarzfahrer können in in den Knast kommen, Millionenbetrüger bekommen Bewährung. Manchmal frage ich mich, ob das alles so zusammen passt .... und jetzt fehlt mir gerade das kotzende Smiley :)

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
vor 34 Minuten von CorMaguire:

Schwarzfahrer können in in den Knast kommen, Millionenbetrüger bekommen Bewährung.

 

Beides nicht der Normalfall. Als Schwarzfahrer muß man schon außergewöhnlich hartnäckig und unbelehrbar sein, um nach x Anläufen eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung zu bekommen; und andererseits in diesem Fall (FAZ-Artikel wie oben):

Zitat

Die beiden Börsenhändler aus London waren geständig und hatten vor Gericht erstmals öffentlich dargelegt, wie die komplizierten Cum-Ex-Geschäfte in der Praxis funktionieren. Das wurde bei der Strafe berücksichtigt.

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
CorMaguire
· bearbeitet von CorMaguire

Ja, das beides nicht der Normalfall ist, sehe ich auch so. Aber wie oft muss man wohl das Beförderungsentgeld unterschlagen (schwarzfahren sagt man glaube ich nicht mehr, upps) um auf den Steuerschaden zu kommen?  Irgendwie fehlt mir daher die Relation zum angerichteten Schaden.

 

Und dass eine besonders komplizierte Straftat letztlich strafmindernd wirkt, ist zwar aus Prozesssicht nachvollziehbar, aber trotzdem unbefriedigend.

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
MeinNameIstHase

Zum Cum-Ex-Urteil die Pressemitteilung des BGH:
https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/2021146.html?nn=10690868
 

ergänzend das Urteil des Landgerichts Bonn (interessant für die, die wissen wollen, wie die Cum-Ex-Geschäfte ausgestaltet waren)
https://openjur.de/u/2237125.html
Wer sich nur für die Strafzumessung interessiert, sucht im Urteil nach "Strafzumessung" (Abschnitt E)

Es ist erschreckend, wie umfangreich solche Cum-Ex-Geschäfte bei vielen Banken betrieben wurden oder wie wenige ein solches Gebaren bankintern unterbunden haben. Geld stinkt nicht. Ähnlich wie in der Autoindustrie mit ihren Abgasskandalen. Es ist naiv anzunehmen, dass in anderen Branchen höhere ethische Grundsätze gelten. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
oktavian

Schon heftig. Das war in meinen Augen eben eine vorsätzliche Konstruktion um sich die Steuererstattungen zu erschleichen. Fände es nicht gut, wenn nur die Aktionäre der Banken jetzt bezahlen müssen. Die Manager/Anwälte sollten in meinen Augen primär zur Rechenschaft gezogen werden.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Rendito

Mr. Cum-Ex, der Anwalt Hanno Berger, hat sich vor 9 Jahren in die Schweiz abgesetzt und versucht seitdem, die Auslieferung nach Deutschland zu verhindern. Einst arbeitete er in Hessen für den Fiskus und brachte es dort bis zum Regierungsdirektor. Anschließend wechselte er die Seiten und half als Anwalt vielen reichen Mandanten, trickreich Steuern zu sparen. Hier der jüngste Bericht im Schweizer Tagesanzeiger.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Dandy

Was eine Ratte! Erst auf Staatskosten die Schlupflöcher im System erlernen und dann Kohle damit zu scheffeln, andere zum Betrug desselben zu verhelfen. Hoffe der Mann bekommt die Strafe die ihm gebührt und in Zukunft wirkt das abschreckend auf jene, die denken es gäbe einen legalen Weg, vom Staat nicht entrichtete Steuern zurückzufordern. Unglaublich, dass die Sache so lange von unseren Behörden sehenden Auges hingenommen wurde.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
vor 1 Stunde von Rendito:

Hier der jüngste Bericht im Schweizer Tagesanzeiger.

 

Übrigens eigentlich ein Artikel der Süddeutschen (Original), der im Rahmen einer Kooperation auch im Tagesanzeiger und weiteren Zeitungen der Tamedia-Gruppe erschienen ist.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Necoro
vor 6 Stunden von CorMaguire:

Ja, das beides nicht der Normalfall ist, sehe ich auch so. Aber wie oft muss man wohl das Beförderungsentgeld unterschlagen (schwarzfahren sagt man glaube ich nicht mehr, upps) um auf den Steuerschaden zu kommen?  Irgendwie fehlt mir daher die Relation zum angerichteten Schaden.

 

Und dass eine besonders komplizierte Straftat letztlich strafmindernd wirkt, ist zwar aus Prozesssicht nachvollziehbar, aber trotzdem unbefriedigend.

Zum Einen findet ja eine Einziehung statt, d.h. es sind zusammen ~190 Mio EUR an die Staatskasse zu zahlen. Zum Anderen hat das Gericht den hohen Schaden durchaus berücksichtigt (s. Link von @MeinNameIstHase). Es ist halt auch der maximale gesetzliche Strafrahmen hier nicht so hoch, dass man enorme Strafen verhängen kann.

 

Und am Ende muss ein Gericht das Recht anwenden und nicht irgendwen/irgendwas befriedigen oder für "Gerechtigkeit" sorgen. (Als Schöffe kann ich dir verraten: Strafzumessung is a bitch)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
jgobond

Denke Händler und Anwälte dürften hier auch ihre Zulassung verlieren,  heißt Berufsverbot. 

 

vor 5 Stunden von Necoro:

 Und am Ende muss ein Gericht das Recht anwenden und nicht irgendwen/irgendwas befriedigen oder für "Gerechtigkeit" sorgen. 

Juristisch mag das stimmen,  gesellschaftlich ist "Befriedung" wohl die Hauptaufgabe,  auch wenn manch Profi das besonders im  Alltag anders  sehen mag 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
CorMaguire
vor 15 Minuten von jgobond:

Denke Händler und Anwälte dürften hier auch ihre Zulassung verlieren,  heißt Berufsverbot. ...

Oder sie werden AR-Vorsitzende einer AG mit höherem dreistelligem Millionenumsatz :)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Geldhaber

Neben „Cum-Ex“ gibt es bekanntlich auch noch „Cum-Cum“. Hierzu ein Artikel, in dem die Frage aufgeworfen wird, ob dieser Betrug noch andauert: 

140 Milliarden Euro Beute durch Steuertricksereien (FAZ v. 21.10.21) 

 

Einleitung:

Zitat

Die „Cum-Ex“-Deals sind inzwischen bekannt. Doch auch mithilfe anderer Modelle sollen Banken dem Fiskus Geld aus der Tasche gezogen haben – weit mehr als bisher gedacht. Möglicherweise dauert das auch immer noch an.

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...