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ETF Auswahl im Hinblick auf Steuerreform 2018

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Schildkröte
· bearbeitet von Schildkröte

Hier ein Artikel vom manager magazin zur Steuerreform. Die wesentlichsten Änderungen dürften zwar allgemein bereits bekannt sein, allerdings weist der Autor auch nochmal auf einige Feinheiten hin:

 

Zitat

Ab dem 1. Januar werden auch die Kursgewinne der alten Fondsanteile besteuert, die bereits vor dem 31. Dezember 2008 erworben wurden. Wichtig ist jedoch zu wissen: Das gilt nur für Gewinne, die ab dem 1. Januar 2018 anfallen. Alles, was zwischen 2009 und heute an Kurszuwächsen erreicht wurde, bleibt weiterhin steuerfrei. Und: Für die künftig anfallenden Gewinne genießt jeder Anleger einen Freibetrag von 100.000 Euro - nur, was er darüber hinaus an Kursgewinnen mit seinen Altbeständen erzielt, gerät in den Zugriffsbereich des Finanzamts.

...

Die Commerzbank beispielsweise weißt zudem auf eine Feinheit hin: Der Freibetrag "atmet" gewissermaßen, so die Bank. Das heißt: Sollten im Laufe der kommenden Jahre mit "Altfonds" einmal Verluste anfallen, so kann der bis dahin durch vorherige Gewinne bereits dezimierte Freibetrag damit wieder "aufgefüllt" werden.

 

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