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RiesterBiester

Riester: Finanzamt will keinen Sonderausgabenabzug für Übertrag gewähren

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RiesterBiester
· bearbeitet von RiesterBiester

Hallo zusammen,

 

beim Riestern habe ich ja dieses Konzept gewählt, dass ich BSPs bespare und dann regelmäßig zur RRV übertrage:

https://www.wertpapier-forum.de/topic/47355-riester-debeka-rrv-mit-bsp-tunen/

https://www.wertpapier-forum.de/topic/49530-riester-erst-zulage-beantragen-dann-sonderausgabenabzug/

 

Leider zickt nun das Finanzamt: Ich habe den BSP Anfang 2016 von der Sparda zur Debeka übertragen. Das Finanzamt will mir für die Einzahlung bei der Sparda aber keinen Sonderausgabenabzug für 2015 gewähren, da ich angeblich nicht zur elektronischen Datenübermittlung eingewilligt hätte. Ich habe mir aber eine Kopie von den Anträgen gemacht und daraus geht hervor, dass ich doch eingewilligt habe. Nun soll ich mich an den Anbieter wenden, der mir bescheinigen soll, dass ein technischer Fehler vorliegt. Zusätzlich soll er die Beiträge auf einem vom Finanzamt beigelegten Formblatt bescheinigen.

 

Was könnte hier schiefgelaufen sein?

Durch den Übertrag sind die Pflichten doch auf den neuen Anbieter übergegangen - oder nicht? Heißt dies, dass ich mich an die Debeka wenden muss, die nun die bei der Sparda eingezahlten Beiträge bescheinigen muss? Oder muss ich mich an die Sparda wenden? Oder an die ZfA?

 

Vielen Dank im Voraus!

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Seabushy

Hallo!

 

Dieses Problem hatte ich vor zwei Jahren auch, da wurden bei mir zwei Institute zusammen gelegt und die BLZ hatte sich geändert. In deinem Fall könnte also die Datenübermittlung zur Änderung des Vertrages falsch gewesen sein.

 

Als erstes würde ich mich glaube ich an den aktuellen Anbieter wenden, der ist ja aktuell für die Datenverwaltung und Übermittlung zuständig. Wenn ich das richtig verstehe, wurden ja auch nur die Einzahlungen dort nicht berücksichtigt. Und, falls noch nicht geschehen, auf jeden Fall erstmal schriftlich Widerspruch beim FA einlegen, damit der Bescheid nicht gültig wird.

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RiesterBiester
· bearbeitet von RiesterBiester
vor 16 Stunden schrieb Seabushy:

Als erstes würde ich mich glaube ich an den aktuellen Anbieter wenden, der ist ja aktuell für die Datenverwaltung und Übermittlung zuständig. Wenn ich das richtig verstehe, wurden ja auch nur die Einzahlungen dort nicht berücksichtigt. Und, falls noch nicht geschehen, auf jeden Fall erstmal schriftlich Widerspruch beim FA einlegen, damit der Bescheid nicht gültig wird.

Hallo, vielen Dank für deine Antwort!

Doch, die Einzahlungen bei der Debeka (Neuanbieter) wurden ans Finanzamt gemeldet, nur die beim Altanbieter nicht. Ich habe mich heute mit der Debeka auseinandergesetzt. Dort wusste die Sachbearbeiterin auch nicht so genau, was jetzt zu tun ist - sie ist aber guter Dinge, dass wir dieses Problem lösen können.

Diese Aussage vom Finanzamt ist ja schon die Antwort auf meinen Einspruch. Ursprünglich hat das FA die Einzahlung beim Altanbieter komplett ignoriert, obwohl ich eine Bescheinigung (allerdings die falsche/unzureichende) eingereicht hatte. Jetzt habe ich für den laufenden Einspruch eine Frist vom FA bekommen, innerhalb der ich antworten muss.

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RiesterBiester

Ich habe von der Debeka eine neue Bescheinigung über alle gezahlten Beiträge (auch für die von der Sparda) erhalten - ich hoffe, das FA akzeptiert sie!

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