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Randa-Michi

Mitarbeiteraktien - Auszahlung bei Verkauf in Form von Gehalt normal?

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Randa-Michi

Hallo Forum,

 

ich arbeite für ein deutsches Unternehmen, welches eine 100%ige Tochter eines französischen Unternehmens ist.

Das Unternhemen ist eine Aktiengesellschaft, deren Aktien im CAC gelistet sind.

Wir haben die Möglichkeit Mitarbeiteraktien mit einer Sperrfrist von 5 Jahren zu kaufen und bekommen je gekaufter Aktie (welche in einem Fonds von Amundi kostenfrei verwaltet werden) eine Aktie vom Unternehmen on Top. Maxbetrag 3000 €.

 

Spannend finde ich, dass beim Verkauf der erworbenen Anteile, diese als "Gehalt" ausgezahlt und entsprechend besteuert werden.

 

Zitat

Was sind die steuerlichen und sozialversicherungsbeitragsrechtlichen Konsequenzen,  wenn  die  Anteile  am  FCPE  zurückgekauft  werden  (das  heißt nach Ablauf der 5-jährigen Sperrfrist)?
Der  Wertzuwachs  (das  heißt  der  Betrag,  der  Ihr  persönliches  Investment  übersteigt inklusive  der noch  nicht  besteuerten  Gratisaktien),  der  an  Sie  ausgezahlt  wird,  wenn die   FCPE   Anteile   zurückgenommen   werden, unterliegt der   Lohnsteuer   (die progressiven Steuersätze liegen zwischen 14% und 45% zuzüglich Solidaritätszuschlag     und ggf. Kirchensteuer, sofern anwendbar und ist sozialversicherungsbeitragspflichtig. Lohnsteuer    und    Sozialversicherungsbeiträge    werden    von    Ihrem    Arbeitgeber einbehalten.

 

Was haltet ihr davon?

 

Danke und Grüße

Michi

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reckoner

Hallo,

 

grundsätzlich ist es imho nicht besonders klug, Aktien von dem Unternehmen zu halten für das man arbeitet. Denn wenn es mal zu einer Krise kommt ist man u.U. doppelt betroffen (Arbeitsplatzverlust und Kursrückgang - im schlimmsten Fall auf 0); nennt sich Klumpenrisiko. Dazu kommt dann noch die lange Sperrfrist, du kannst also gar nicht reagieren.

 

Andererseits ist das Angebot äußerst verlockend, wenn ich es richtig verstanden habe bekommst du die Aktien zum halben Preis (Steuern und Sozialversicherungen dabei mal außen vor). Und ein CAC-Unternehmen (welcher CAC eigentlich?) ist jetzt auch eher keine Klitsche, die sich im letzten Atemzug noch mit Hilfe der Mitarbeiter retten will (das aber unter Vorbehalt, ich kenne weder Branche noch Bilanz oder Gewinnhistorie/-aussichten).

 

Eine Möglichkeit wäre, gleichzeitig zu den Aktien eine Gegenposition einzugehen (etwa einen Putoptionsschein kaufen - wirst du aber wahrscheinlich ein paar mal rollen müssen). Dafür brauchst du aber ein Depot, hast du das? Und wie sieht dein Vermögen überhaupt aus?

 

Stefan

 

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Heinzer33
· bearbeitet von Heinzer33

Auf Basis der von Michi geschilderten Gegebenheiten gehe ich davon aus, dass es sich bei dem Unternehmen um Sopra Steria handelt und daher der IT Consulting Branche zuzurechnen ist.

 

Die vom Unternehmen gewählte vorgehensweise, dass die Differenz aus Verkaufspreis und persönlicher Investition voll lohnsteuer- und SV-pflichtig ist, dient meiner Einschätzung nach nur als bequemer Weg, um bloss nichts falsch zu machen. Wahrscheinlich hat das Unternehmen in der Vergangenheit schon mal ungeliebten Besuch vom Lohnsteuerprüfer bekommen und durfte kräftig für Versäumnisse nachzahlen, also geht die Angst um bei den zuständigen Leuten im Personalwesen und keiner will Verantwortung tragen. Daher wählt man den Weg des geringsten Widerstands und lässt die dummen Mitarbeiter blechen.

 

Richtig wäre wohl folgende Vorgehensweise:

- Der Eigenanteil des Mitarbeiters bleibt unversteuert

- Die vom Unternehmens "gesponsorte Gratisaktie" ist lohn- und svpflichtig, die Versteuerung trägt in der Regel der Mitarbeiter

- Der Wertzuwachs, also Verkaufspreis abgzl Eigenanteil+Gratisaktie, wird der Kapitalertragssteuer+Soli unterworfen, also 26,375%

 

Das Unternehmen hier führt aber eigenmächtig Lohnsteuer und SV auf den vollen Wertzuwachs ab und das wird in der gut bezahlten IT Consulting Branche wohl dazu führen, dass in den meisten Fällen zum Steuersatz 42%+Soli+SV (sofern unter BBG) versteuert wird. Somit bleibt wohl nur der Weg über die eigene Steuererklärung den Vorgang aufzurollen und die zuviel gezahlte Lohnsteuer über die Einkommensteuererklärung zurückzuholen. Das bedingt dann aber eine saubere und gute Dokumentation des gesamten Vorgangs (Ablage der Briefe/Emails, Doku der Zahlungsflüsse usw). Eine Rückerstattung der zuviel gezahlten SV ist wohl aussichtslos, da der Arbeitgeber wohl kaum mitspielt.

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Randa-Michi
· bearbeitet von Randa-Michi

Hallo zusammen,

 

vielen Dank für Eure Antworten.

@reckoner: Klumpenrisiko etc. waren mir bekannt. Ich wollte nur meinen ersten Post nicht unnötig aufblasen, weil für die Frage eigentlich unrelevant. Trotzdem danke für den Hinweis. Man vergisst ja manchmal auch Aspekte... :thumbsup: (By the way: Mein Portfolio besteht zu 50% aus ETF nach BIP weltweit gestreut und zu 50% aus sicheren Tagesgeld/Kurzfristanlagen). Der Anteil für die Aktien wäre als "Spielgeld" zu betrachten.

 

@Heinzer: Du liegst mit deiner Vermutung ganz gut. :-) Und ich bin genau Deiner Meinung, wie die Abrechnung beim Verkauf laufen sollte.

Ergänzend wäre noch zu erwähnen, dass es noch einen Freibetrag für den geldwerten Vorteil hat und dass man ggf. die Mögilchkeit hat, die Erhöhung des eigenen Steuersatzes durch den Kauf der Aktien (resp. der gesponserten) abmildern zu können, indem man den Anteil der gesponserten Aktien auf die Laufzeit umlegt (wird trotzdem im Jahr der Anschaffung voll versteuert). Quelle: http://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/steuern-sparen/was-mitarbeiter-bei-firmen-aktien-steuerlich-beachten-muessen-13442443.html

 

Um das also zu vervollständigen:

vor 23 Stunden schrieb Heinzer33:

Richtig wäre wohl folgende Vorgehensweise:

- Der Eigenanteil des Mitarbeiters bleibt unversteuert

- Die vom Unternehmens "gesponsorte Gratisaktie" ist lohn- und svpflichtig, die Versteuerung trägt in der Regel der Mitarbeiter.

   Ergänzung Michi: Abzüglich des Freibetrages für den geldwerten Vorteil aus der unentgeltliche oder verbilligten Überlassung von Vermögensbeteiligungen (§ 19a EStG) - derzeit 360 €/Jahr

- Der Wertzuwachs, also Verkaufspreis abgzl Eigenanteil+Gratisaktie, wird der Kapitalertragssteuer+Soli unterworfen, also 26,375%

 

Man muss also für sich selbst überlegen, in wie stark man diese Punkte gewichtet:

- die steuerliche "Benachteiligung" (42% vs. Abgeltung 25%, etc.)

- der Aufwand EkStERkl. gesponsorten Aktien

- das Klumpenrisiko

- Auszahlung als Lohn (mit allen Konsequenzen; Lohnsteuer (ggf. rückholbar), min. Rentenerhöhung)

- Freibetrag für geldwerten Vorteil

 

Je höher der Invest, desto weniger macht sich natürlich der gwV bemerkbar und es wird wieder etwas uninteressanter...

 

Danke und Grüße

Michi

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