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4R3S

Bewusst herbeigeführte extreme Kursschwankungen

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4R3S

Hi alle gemeinsam, 

durch meine vorherige Arbeit, kam mir die Frage auf, ob - wie im Titel beschrieben - ein bewusst herbeigeführte extreme Kursschwankung verboten ist.

Ich meine damit - bei bspw. einem Asset, welches relativ illiquide ist - eine solche Kursschwankung durch extremen An- und Verkauf herbeizuführen, welche dazu führt, dass der S/L bei dem Gegenüber sofort ausgelöst wird. Man könnte sowas jetzt benutzen, um einen Short Squeeze auszulösen. Profitabel aber nur, wenn der An- und Verkauf tatsächlich vor der Ausführung des S/L des Gegenübers stattfindet, sodass der Gegenüber einen Slippage hat, welcher eben der Profit für mich wäre.

Der An- und Verkauf erfolgt in so einem Tempo, dass niemand dadurch profitieren kann, jedoch die Broker durch ihre Automatismen einen S/L bei Gegenparteien auslösen.

 

Unter Kursmanipulation sollte sowas nicht fallen oder? Die HFT Algorithmen führten bereits zu Flash Crashes ... daher macht ein Verbot doch keinen Sinn ...

 

Habe momentan kein Interesse daran sowas zu implementieren, jedoch ist das ein nettes Gedankenspiel...

 

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Maciej
vor 4 Stunden schrieb 4R3S:

durch meine vorherige Arbeit, kam mir die Frage auf, ob - wie im Titel beschrieben - ein bewusst herbeigeführte extreme Kursschwankung verboten ist.

[...] Unter Kursmanipulation sollte sowas nicht fallen oder?

 

Also ich bin kein Jurist, aber wenn das keine Kursmanipulation ist, was dann? :huh:

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4R3S

Dachte immer, dass wenn man mit dem Broker zusammenarbeitet oder eben Informationen streut welche einem von Vorteil sind, dies Kursmanipulation ist. 

Aber hierbei handelt es sich nur um einen Trade. Jeder Trade hat einen gewissen Einfluss auf den Markt. Sowas sollte doch von Kursmanipulation ausgenommen sein, oder?

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Allesverwerter

Wenn Du gleichzeitig Käufer/Verkäufer bist, dann ist es Kursmanipulation...

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Ramstein
vor 1 Minute schrieb Allesverwerter:

Wenn Du gleichzeitig Käufer/Verkäufer bist, dann ist es Kursmanipulation...

 

Falls Du gleichzeitig Käufer/Verkäufer bist und ein Crossing-Geschäft durchführst, ist es keine Kursmanipulation.

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Allesverwerter

Danke für die Aufklärung.

 

Ich hatte vor allem den Fall hier aus dem Forum  im Kopf, wo jemand Post von der Staatsanwaltschaft bekommen hat.

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4R3S
vor 6 Stunden schrieb Allesverwerter:

Danke für die Aufklärung.

 

Ich hatte vor allem den Fall hier aus dem Forum  im Kopf, wo jemand Post von der Staatsanwaltschaft bekommen hat.

Wo das... ?

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Allesverwerter
vor 16 Stunden schrieb 4R3S:

Wo das... ?

Suchfunktion? ;-)

 

 

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4R3S
vor 2 Minuten schrieb Allesverwerter:

Suchfunktion? ;-)

 

 

Danke dir. 

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